QIMCO BALKAN EQUITY. Miteigentumsfonds gemäß InvFG. Rechenschaftsbericht 2014/15

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1 QIMCO BALKAN EQUITY Miteigentumsfonds gemäß InvFG Rechenschaftsbericht 2014/15

2 Rechnungsjahr 2014/15 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft... 2 Entwicklung des Fonds... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 4 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 4 Vergleichende Übersicht (in EURO)... 5 Auszahlung... 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Fondsergebnis Entwicklung des Fondsvermögens... 7 Vermögensaufstellung zum 30. Juni Bestätigungsvermerk Fondsbestimmungen Allgemeine Fondsbestimmungen Anhang zu den Fondsbestimmungen Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Vollthesaurierungsanteilen Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.

3 QIMCO BALKAN EQUITY Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: , Telefax: Stammkapital 4,50 Mio. EURO Gesellschafter Erste Asset Management GmbH (81,48 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Die Kärntner Trust-Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.h. & Co KG (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,31 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %) Aufsichtsrat Geschäftsführer Prokuristen Staatskommissäre Prüfer Depotbank Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) VDir. Dr. Franz PRUCKNER, MBA Dipl. BW. (FH) Birte QUITT Mag. Rupert RIEDER Gabriele SEMMELROCK-WERZER VDir. Mag. Reinhard WALTL vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER Mag. Heinz BEDNAR Dr. Franz GSCHIEGL Günther MANDL Mag. Achim ARNHOF Mag. Karl BRANDSTÖTTER Mag. Winfried BUCHBAUER Karl FREUDENSCHUSS Dr. Dietmar JAROSCH Manfred LENTNER Mag. Gerold PERMOSER Christian SCHÖN Mag. Jürgen SINGER AD Erwin GRUBER HR Dr. Michael MANHARD ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH Erste Group Bank AG 2

4 Rechnungsjahr 2014/15 Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des QIMCO BALKAN EQUITY Miteigentumsfonds gemäß InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 vorzulegen. Weiters erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass der QIMCO BALKAN EQUITY bis 1. Juli 2015 von der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H verwaltet wurde. Ab 2. Juli 2015 erfolgt die Verwaltung durch die Security Kapitalanlage AG. Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,00 % und 3,00 % verrechnet. Für den Kauf der Anteile an diesen wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt. Entwicklung des Fonds Im abgelaufenen Geschäftsjahr blieb die wirtschaftliche Situation der ex-jugoslawischen Staaten weiterhin angespannt. Zuerst wurden die verheerenden Schäden vom schlimmsten Hochwasser der letzten 120 Jahre in der Region, welche teilweise zum Stopp der Industrieproduktion führte, wirtschaftlich ersichtlich. Ein zwischenzeitlicher Rückgang der serbischen Industrieproduktion von über 10 % im Jahresvergleich führte zu einem realen Wirtschaftseinbruch von - 3,6 %. Für den Wiederaufbau wurden den Staaten über 1,8 Mrd. Euro von der internationalen Staatengemeinschaft zugesichert. Dann erhöhte der Westen den Druck auf Serbien, den Sanktionen gegen Russland zuzustimmen. Serbiens strategisches Ziel ist in erster Linie die Mitgliedschaft der EU, aber das Land hat auch traditionell gute Beziehungen zu Russland. Dies belastete insbesondere lokale Aktienunternehmen mit Russland-Exposure. Serbien unterzeichnete mit dem individuellen Partnerschaftsaktionsplan der Nato, genannt IPAP, die höchste Stufe einer Partnerschaft eines Nicht-Nato-Mitgliedsstaates. Damit ist Serbien über seinen Schatten gesprungen. Bisher sind alle Ostblockstaaten zuerst der Nato und erst dann der EU beigetreten. Jedoch dürfte für Russland eine Mitgliedschaft Serbiens in der Nato inakzeptabel sein. Eine Mitgliedschaft Serbiens in der Europäischen Union befürwortet Russland hingegen. Die allgemeine Haltungsänderung der EU gegenüber dem Balkan trug aber zur Stabilität in der Region stark bei. Mit einem beschlossenen Pakt für Wachstum am Balkan soll der Fokus auf wirtschaftliche Reformen und Wettbewerbsfähigkeit gerichtet werden. Deutschland bestätigte die europäische Perspektive für alle Nachfolgestaaten Jugoslawiens und will diese Länder näher an die EU heranführen, nachdem in den letzten Jahren die Strahlkraft der EU vor Ort nachgelassen hat. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU bis zum Jahr 2020 rund 11,7 Mrd. Euro für den West-Balkan (Ex-Jugoslawien und Albanien) unter anderem für Infrastrukturprojekte bereitgestellt. Gegen Ende des ersten Quartals des heurigen Jahres begannen auch die ex-jugoslawischen Staaten von der Aufhellung der wirtschaftlichen Stimmung in Westeuropa, wichtigster Handelspartner, zu profitieren. So erreichte die Industrieproduktion mit einem Plus von 8,8% in Slowenien ein Vier-Jahreshoch. Zu dieser starken Entwicklung trugen insbesondere die Sektoren Energie und Bergbau bei. In Serbien stiegen die monatlichen Exporte auf ein Allzeithoch. Dabei zeigte die Industrieproduktion mit einem Anstieg von bis zu 17,7 % im Jahresvergleich ein starkes Lebenszeichen Trotz eines schwachen realen Wirtschaftswachstums von 0,5 % befreite sich Kroatien im 1. Quartal des Jahres von einer langjährigen Rezession, die mit der Kreditkrise 2008 begann. Am Ende des Berichtszeitraumes war allerdings an den Börsen einmal mehr Griechenland das bestimmende Thema. Der Balkanstaat hat seine Schulden beim Internationalen Währungsfonds nicht beglichen. Nach dem Auslaufen des EU-Hilfsprogramms ist Griechenland als erste Industrienation beim IWF in Zahlungsverzug geraten. Die letzten Bemühungen der griechischen Regierung um eine Fristverlängerung blieben erfolglos. Die Krise in Griechenland spitzte sich gegen Ende des Monats zu. Aus Angst vor einer Staatspleite hoben viele Griechen große Summen von ihren Konten ab, was letztendlich zu Kapitalverkehrskontrollen und zu einer einwöchigen Schließung der Banken und der Börse in Griechenland führte. Die Ratingagenturen haben das Land noch nicht als Zahlungsausfall gewertet, obgleich Fitch und Standard & Poor s im Juni die Kreditwürdigkeit eine Stufe vor einem Ausfall herabstufte. 3

5 QIMCO BALKAN EQUITY Für Kroatien und Slowenien erhöhte der IWF die Prognosen auf ein Realwachstum von 0,4 % und 2,1 % und für Bosnien geht der IWF von einem Wachstum von 2,3 % aus. Serbien wird 2015 in etwa das gleiche reale Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften wie Zuvor ist der IWF noch von einem leichten Rückgang der serbischen Wirtschaftsleistung ausgegangen. Für 2016 zeigt sich der IWF für Ex-Jugoslawien wieder optimistischer. Für Kroatien erwartet er 2016 ein Realwachstum von 1,0 %, für Serbien von 1,5 %, und für Bosnien von 3,1 %. Slowenien wird nach dem Währungsfonds mit 1,9 % Realwachstum etwas über der Eurozone, die ,6 % wachsen soll, liegen. Für Montenegro rechnet der IWF bereits für 2015 mit einem kräftigen Wachstum von 4,7 %. Vor diesem Hintergrund konnte der QIMCO BALKAN EQUITY im Berichtszeitraum von bis eine Wertentwicklung von 3,81 % erzielen. Im Fonds wurden einige prozentuale Veränderungen hinsichtlich der Länder- und Branchengewichtungen vorgenommen. Dabei wurden Aktien aus Kroatien und während der Rubelkrise, Unternehmen mit Russland-Exposure etwas aufgestockt. Hingegen wurde Bosnien reduziert. Bezogen auf die Länderkonzentration war das Aktienvermögen des Fonds zum Rechenschaftsjahresende in Serbien inkl. Kosovo 37 %, gefolgt von Slowenien (25 %), am stärksten gewichtet. Zuletzt hatte Bosnien nur mehr eine Gewichtung von etwas über 11 %. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Verwendetes Referenzvermögen: - Niedrigster Wert: - Value at Risk: Ø Wert: - Höchster Wert: - Verwendetes Modell: - Höhe des Leverage* bei Verwendung der Value at Risk Berechnungsmethode: Höhe des Leverage** nach 4 der 4. Derivate- Risikoberechn.- u. Melde VO: * Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG 2011). ** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in % des Fondsvermögens - - Zusammensetzung des Fondsvermögens 30. Juni Juni 2014 Mio. EURO % Mio. EURO % Aktien lautend auf EURO 1,50 25,66 2,10 23,27 Konvertierbare Mark 0,67 11,45 0,78 8,59 Kroatische Kuna 1,25 21,33 1,28 14,14 Serbische Dinar 2,19 37,45 2,95 32,61 Investmentzertifikate lautend auf Konvertierbare Mark - - 0,55 6,05 Wertpapiervermögen 5,61 95,89 7,65 84,66 Dividendenansprüche 0,05 0,93 0,07 0,73 Bankguthaben 0,19 3,19 1,32 14,61 Sonstige Abgrenzungen - 0,00-0, Fondsvermögen 5,85 100,00 9,03 100,00 4

6 Rechnungsjahr 2014/15 Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr Fondsvermögen Errechneter Wert je Anteil Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile Wertentwicklung in Prozent 1) Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gem. 58 Abs. 2 InvFG Errechneter Wert je Anteil Zur Vollthesaurierung verwendeter Ertrag 2009/ ,78 4,35 0,03 0,01 4,36 0,04-0, / ,47 4,63 0,05 0,00 4,65 0,05 + 6,67 2) 2011/ ,00 2,71 0,04 0,01 2,72 0,05-41,47 2) 2012/ ,00 3,05 0,03 0,00 3,07 0, ,92 2) 2013/ ,61 3,41 0,00 0,00 3,44 0, ,80 2) 2014/ ,65 3,54 0,00 0,00 3,56 0,00 + 3,81 2) 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Vollthesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile ab. Auszahlung Für die Thesaurierungsanteile wird für das Rechnungsjahr 2014/15 keine Wiederveranlagung durchgeführt. Im Hinblick auf 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes wäre für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer auszuzahlen, deren Höhe beträgt jedoch EURO Null. Für die Vollthesaurierungsanteile erfolgt keine Auszahlung gem. 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes. Für die Vollthesaurierungsanteile wird für das Rechnungsjahr 2014/15 keine Wiederveranlagung durchgeführt. 5

7 QIMCO BALKAN EQUITY Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds- Thesaur.- Vollthes.- währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 3,41 3,44 Auszahlung am (entspricht rd. 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 3,54 3,56 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 3,54 3,56 Nettoertrag pro Anteil 0,13 0,12 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 2) 3,81 % 3,49 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich) 0,00 Dividendenerträge ,68 Sonstige Erträge 3) 104,73 Summe Erträge (ohne Kursergebnis) ,41 Sollzinsen - 1,56 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,80 Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung ,00 Publizitätskosten ,53 Wertpapierdepotgebühren ,36 Depotbankgebühren 0,00 Kosten für den externen Berater 0,00 Summe Aufwendungen ,69 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 4) 9,13 Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,29 Realisiertes Kursergebnis 5) 6) Realisierte Gewinne 7) ,25 Realisierte Verluste 8) ,04 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,79 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,50 6

8 Rechnungsjahr 2014/15 Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,50 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 5) 6) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 12) ,90 Ergebnis des Rechnungsjahres 11) ,40 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,97 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen 0,00 Fondsergebnis gesamt ,37 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 9) ,61 Ausschüttung / Auszahlung Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,00 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,33 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,37 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 10) ,65 1) Rechenwert am (Ex-Tag): Für einen Thesaurierungsanteil EUR 3,63. 2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Vollthesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile ab. 3) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren aus Wertpapierleihgeschäften, die mit der Erste Group Bank AG getätigt wurden. 4) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 20 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung. 5) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 6) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,11. 7) Davon Gewinne aus Derivatgeschäften: EUR 0,00. 8) Davon Verluste aus Derivatgeschäften: EUR 0,00. 9) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile, Vollthesaurierungsanteile. 10) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile, Vollthesaurierungsanteile. 11) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 0,00. 12) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR ,56 und unrealisierte Verluste EUR ,46. 7

9 QIMCO BALKAN EQUITY Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2015 (einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015) Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Montenegro PRENOS A.D. EO 1,0611 MEPRENRA1PG , ,44 0,02 TELEKOM CR.GORE EO2,62001 METECGRA8PG , ,00 3,45 Summe ,44 3,47 Emissionsland Slowenien GORENJE D.D. INH. SI , ,00 4,96 INTEREUR.INC. NA SI , ,00 0,17 KRKA D.D. A NA SI , ,00 8,56 LUKA KOPER NA SI , ,42 1,94 PETROL LJUB. INH. SI , ,00 2,62 POZAVAROVALNICA SAVA SI , ,00 0,41 TELEK.SLOVEN.INH. SI , ,00 3,54 Summe ,42 22,19 Summe Aktien auf Euro lautend ,86 25,66 Aktien auf Konvertible Mark lautend Emissionsland Bosnien Herzegowina BH TELECOM D.D. BM 10 BABHTSR , ,86 1,49 FABRIKA DUHANA SARAJ. BAFDSSR , ,19 1,74 HIDROELEKT.NA DRI.ADEO 1 BA100HEDRRA , ,83 0,72 HIDROGRADNJA BM 12,50 BAHDGSR , ,28 0,01 IKB D.D. BM 100 BAIKBZRK , ,48 0,48 JP ELEKTROPR.HZ HB BM 100 BAJPEMR , ,55 0,46 JP ELEKTROPRIV. BIH BM 71 BAJPESR , ,66 2,12 SARAJEVO-OSIGURA. BM 10 BASOSOR , ,42 0,54 TELEKOM SRPSKE AD A BM 1 BA100TLKMRA , ,04 3,89 Summe ,31 11,45 Summe Aktien auf Konvertible Mark lautend umgerechnet zum Kurs von 1, ,31 11,45 Aktien auf Kroatische Kuna lautend Emissionsland Kroatien ADRIS GRP NA.VZ KK 10 HRADRSPA , ,13 5,00 ATLANTSKA PLOVIDBA KK 300 HRATPLRA , ,67 0,54 CENTAR BANKA D.D.A KK 200 HRCEBARA , ,00 0,00 8

10 Rechnungsjahr 2014/15 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen CHROMOS AGRO NAM. KK 300 HRCHAGRA , ,28 0,02 DALEKOVOD D.D. KK 10 HRDLKVRA , ,93 0,12 ERICSSON NIKOLA T. KK 100 HRERNTRA , ,88 1,58 HRVATSKI TELEKOM DD O.N. HRHT00RA , ,42 4,34 INSTITUT IGH D.D. HRIGH0RA , ,02 0,01 JADROPLOV D.D. KK 360 HRJDPLRA , ,70 0,15 KONCAR ELEKTROIND. KK 470 HRKOEIRA , ,97 5,57 PODRAVKA DD KK 220 HRPODRRA , ,96 2,23 ZAGREBACKA BKA NA KK 20 HRZABARA , ,51 1,77 Summe ,47 21,33 Summe Aktien auf Kroatische Kuna lautend umgerechnet zum Kurs von 7, ,47 21,33 Aktien auf Serbische Dinar lautend Emissionsland Serbien inkl. Kosovo AERODR.NIKOLA TESLA SJ600 RSANTBE , ,32 1,00 AGROBANKA A.D. RSAGROE , ,00 0,00 AIK BANKA A.D. RSAIKBE , ,96 0,87 AIK BANKA A.D. SJ1900 RSAIKBE , ,15 1,17 ALFA PLAM A.D. SJ 6700 RSALFAE , ,92 4,02 DUNAV OSIGURANJE SJ 1 RSDNOSE , ,70 0,22 ENERGOPROJEKT HLDG SJ 510 RSHOLDE , ,74 4,60 GALENIKA FITOFARM. SJ1330 RSFITOE , ,78 2,41 JUBMES BANKA A.D. SJ10100 RSJUBME , ,25 0,31 KOMERCIJALNA BK.B. SJ1000 RSKOBBE , ,61 4,68 KOMERCIJALNA BK.BEO.PFD RSKOBBE , ,85 0,17 MESSER TEHNOGAS SJ 1800 RSTGASE , ,06 4,42 METALAC A.D. SJ 400 RSMETAE , ,41 7,13 NIS A.D. SJ 500 RSNISHE , ,07 5,59 PRIVREDNA BANKA SJ 620 RSPBBBE , ,00 0,00 RADIJATOR NAM. SJ 3000 RSRDTRE , ,59 0,30 RAZVOJNA BK VOJVOD. RSMETBE , ,00 0,00 SIMPO A.D. SJ 1801,50 RSSMPOE , ,52 0,09 TELEFONIJA A.D. SJ 950 RSTLFNE , ,00 0,00 TIGAR A.D. SJ 374 RSTIGRE , ,24 0,46 UNIVERZAL BANKA SJ 6000 RSUBBAE , ,00 0,00 Summe ,17 37,45 Summe Aktien auf Serbische Dinar lautend umgerechnet zum Kurs von 120, ,17 37,45 Summe amtlich gehandelte Wertpapiere ,81 95,89 9

11 QIMCO BALKAN EQUITY Gliederung des Fondsvermögens Wertpapiere ,81 95,89 Dividendenansprüche ,57 0,93 Bankguthaben ,04 3,19 Sonstige Abgrenzungen -717,77-0,01 Fondsvermögen ,65 100,00 Umlaufende Thesaurierungsanteile Stück Umlaufende Vollthesaurierungsanteile Stück Anteilswert Thesaurierungsanteile Euro 3,54 Anteilswert Vollthesaurierungsanteile Euro 3,56 Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen. Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Montenegro TELEKOM CRN.GORE EO2,9826 METECGRA0PG Investmentzertifikate Investmentzertifikate auf Konvertible Mark lautend Emissionsland Bosnien Herzegowina EUROINVESTMENT FOND BM 94 BA100EINPRA IF BIG-INVEST.GR.BM 44,60 BABIGFRK KRISTAL INVEST FOND AD BA100KRIPRA PIF PREVENT-INV. BM 99,90 BAPVNFRK POLARA INVEST FOND AD BA100PLRPRA ZIF PRIVREDNIK AD BA100PRVPRA ZIF ZEPTER FONDS AD BM 43 BA100ZPTPRA Wien, den 17. September 2015 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. elektronisch gefertigt Prüfinformation: Hinweis: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können unter geprüft werden. Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des 886 ABGB ( 4 (1) Signaturgesetz). 10

12 Rechnungsjahr 2014/15 Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2015 der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. über den von ihr verwalteten QIMCO BALKAN EQUITY, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 11

13 QIMCO BALKAN EQUITY Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2015 über den QIMCO BALKAN EQUITY, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, den 17. September 2015 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT m.b.h Mag. Friedrich O. Hief (Wirtschaftsprüfer) ppa MMag. Roland Unterweger (Wirtschaftsprüfer) *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 12

14 Rechnungsjahr 2014/15 Fondsbestimmungen für den QIMCO BALKAN EQUITY Miteigentumsfonds gemäß InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds QIMCO BALKAN EQUITY, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Erste Group Bank AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Für den QIMCO BALKAN EQUITY werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51 v.h. des Fondsvermögens, Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von Unternehmen der Region Südosteuropas, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben. a) Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden unter Einhaltung des oben beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts zu mindestens 51 v.h. des Fondsvermögens erworben. b) Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. c) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich bzw. deren Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien oder von der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. d) Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. 13

15 QIMCO BALKAN EQUITY e) Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 v.h. des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. f) Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV ermittelt. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt. g) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 v.h. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. h) Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 v.h. des Fondsvermögens aufnehmen. i) Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens eingesetzt werden. j) Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens eingesetzt werden. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,0 v.h. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. Es wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. Juni. 14

16 Rechnungsjahr 2014/15 Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben werden. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Oktober des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 1. Oktober der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. Oktober der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß Einkommensteuergesetz ( 94) bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,20 v.h. des Fondsvermögens, die täglich abgegrenzt wird und aufgrund der von der Gebührenabgrenzung bereinigten Monatsendwerte errechnet wird. Darüber hinaus geht eine von der Performance des Fonds abhängige, erfolgsbezogene Vergütung an einen beauftragten Fondsmanager zu Lasten des Fondsvermögens (= Performance Fee). Die Performance Fee beträgt bis zu 15 v.h. der Performance. Die Performance wird durch einen Vergleich der Rechenwerte zum Monatsultimo ermittelt und wird monatlich dem Fondsvermögen angelastet. Für die Berechnung der Performance Fee wird die High-Watermark Methode angewandt, d.h. Performance Fee fällt nur bei einem neuen Höchststand des Rechenwertes am Monatsultimo an. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.h. des Fondsvermögens. 15

17 QIMCO BALKAN EQUITY Anhang zu den Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version Februar 2012) 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter Display&subsection_id=0 *) im Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf) Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur National Market ) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Bombay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 16

18 Rechnungsjahr 2014/15 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne exchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange Philippinen: Manila International Futures Exchange Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) Slowakei: RM-System Slovakia Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Schweiz: EUREX Türkei: TurkDEX USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) *) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf view all klicken. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: - hinunterscrollen - Link Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA) view all ] 17

19 QIMCO BALKAN EQUITY Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. QIMCO BALKAN EQUITY Thesau- Rechnungsjahr: rierungs- Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: anteile AT0000A07HY5 FN Werte je Anteil in EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt- Abzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): 0,0000 f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 18

20 Rechnungsjahr 2014/15 QIMCO BALKAN EQUITY Thesau- Rechnungsjahr: rierungs- Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: anteile AT0000A07HY5 FN Werte je Anteil in EUR 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt- Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0000 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): 0,0000 f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 19

21 QIMCO BALKAN EQUITY QIMCO BALKAN EQUITY Thesau- Vollthesau- Rechnungsjahr: rierungs- rierungs- Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: anteile anteile AT0000A07HY5 AT0000A07HZ2 FN Werte je Anteil in EUR EUR 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung: ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis: 0,0000 0, ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, sonstige steuerpflichtigen Substanzgewinne 0,0000 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 b) Abrechnungen: - Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden): 0,0000 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden): 0,0000 0, gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0, ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 8) Verlustverrechnung 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt: 7) 0,0000 0,0000 (Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,0007 0,0007 (Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 0,2404 0,2423 e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitalerträge: - "Zwischenbesteuerung" gemäß 22 Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 KStG: 0,0000 0, % KÖSt-pflichtig gem. 13 Abs. 2 KStG: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,0007 0,0007 (Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 0,1630 0,1642 d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 20

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