LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Simone Oldenburg, Dr. Hikmat Al-Sabty und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Erreichung der Lernmobilitätsziele der EU bis zum Jahr 2020 in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und der Aufbau eines europäischen Bildungsraumes sind Kernziele der europäischen bildungspolitischen Zusammenarbeit. Im Benchmark für Lernmobilität bis zum Jahr 2020 hat die EU das Ziel formuliert, dass mindestens 20 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie 6 Prozent der Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Erstausbildung eine bestimmte Zeit ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung im Ausland verbracht haben sollen. Darüber hinaus soll die Lernmobilität der 15- bis 34-Jährigen in nicht-formalen Kontexten (nicht-formales Lernen) verbessert werden. 1. Wie viele Hochschulabsolventinnen und -absolventen (absolut und prozentualer Anteil an allen Studierenden an den jeweiligen Hochschulen des Landes) haben zum zuletzt erfassten Zeitpunkt in welchem Ausland eine Ausbildungs- oder Studienphase absolviert, die mindestens 15 ECTS-Leistungspunkte erbringt oder einer Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten entspricht? a) Wenn keine Kenntnis über den Sachverhalt aus Frage 1 vorliegt, warum nicht und bis wann soll eine Erfassung eingerichtet werden? b) Welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern für Studierende bezogen auf eine Ausbildungs- oder Studienphase im Ausland, wie werden diese bekannt gemacht und in Anspruch genommen (bezogen auf das Land bitte die Haushaltstitel, Kapitel und Einzelpläne im Landeshaushalt sowie die jährlichen Ansätze und IST-Ausgaben für die Jahre 2010 bis 2013 angeben)? Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Januar 2015 beantwortet.

2 Drucksache 6/3513 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu 1 und a) Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da die Hochschulen diese Daten bislang nicht erheben. Derzeit kann keine Aussage getroffen werden, bis wann eine derartige Sondererhebung außerhalb der amtlichen Statistik erfolgen kann. Anbei wird auf folgenden Link des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung verwiesen: Zu b) Das Land gewährt Zuwendungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für gegenseitige Auslandsaufenthalte, die wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken dienen vom 6. Dezember Ziel der Förderung ist die Verstärkung internationaler wissenschaftlicher und künstlerischer Aktivitäten an den Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen des Landes in der Zusammenarbeit mit entsprechenden Einrichtungen, insbesondere in den Ostseeanrainerstaaten (Russland nur europäischer Teil). Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein abgestimmter Projektvorschlag oder ein abgestimmtes Arbeitsprogramm zwischen der Einrichtung im Inland und der beteiligten Einrichtung im Ausland. Außerdem muss der Antragsteller nachweisen, dass er seine Lebenshaltungskosten für den Förderzeitraum nicht selbst aufbringen kann. Antragsteller können sein: - in Mecklenburg-Vorpommern immatrikulierte Studierende sowie Doktoranden an den Hochschulen (keine Landesbediensteten), - Studierende, Doktoranden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler ausländischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen (keine BAföG- Empfänger). Zuwendungen können in Form von Voll- oder Teilstipendien für eine Dauer von insgesamt bis zu vier Semestern bewilligt werden. Zuwendungsfähig sind Ausgaben zum Lebensunterhalt von Studierenden monatlich bis zur Höhe des jeweils geltenden Höchstsatzes des BAföG, für Doktoranden bis zur Höhe von 850 Euro und für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler bis zur Höhe von Euro. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ bis 2012 standen jährlich Haushaltsmittel in Höhe von Euro zur Verfügung; diese entsprechen auch den IST-Ausgaben für diese Jahre. Im Jahr 2013 wurden Euro an die Hochschulen zugewiesen und vollständig an entsprechende Studierende zugewendet. Die restlichen Mittel sind für die Förderung der Mobilität von Lehramtsstudierenden der modernen Fremdsprachen vorgesehen. Die Angaben finden sich im Landeshaushaltsplan Einzelplan 07 Kapitel 0770 Titel Die Hochschulen nutzen in diesem Rahmen die folgenden Programme des Bundes (Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes), über die auch die Mittel der Europäischen Union (EU) zur Mobilitätsförderung ausgereicht werden: - Erasmus+, - PROMOS, - Ostpartnerschaften, - StiBet. Die vorgenannten Förderprogramme werden wie folgt kommuniziert: - Veröffentlichungen auf den Websites der Hochschulen, - im Rahmen von Veranstaltungen (zum Beispiel International Days), - per -Verteiler an alle Studierenden der Hochschulen, - auf Anfrage der Studierenden: in persönlichen Gesprächen. 2. Wie viele Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Erstausbildung in Mecklenburg-Vorpommern haben zum zuletzt erfassten Zeitpunkt in welchem Ausland eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase absolviert, die mindestens zwei Wochen dauerte? a) Wenn keine Kenntnis über den Sachverhalt aus Frage 2 vorliegt, warum nicht und bis wann soll eine Erfassung eingerichtet werden? b) Welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern für Jugendliche in beruflicher Erstausbildung bezogen auf eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase im Ausland, wie werden diese bekannt gemacht und in Anspruch genommen (bezogen auf das Land bitte die Haushaltstitel, Kapitel und Einzelpläne im Landeshaushalt sowie die jährlichen Ansätze und IST-Ausgaben für die Jahre 2010 bis 2013 angeben)? Zu 2 und a) Berufliche Schulen erfassen nicht, ob Berufsschülerinnen und Berufsschüler zusammenhängende Ausbildungsphasen während ihrer Berufsausbildung im Ausland absolvieren. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Ausbildungsbetrieben und somit ist eine Erfassung an den beruflichen Schulen nicht notwendig. 3

4 Drucksache 6/3513 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Im Bereich der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin absolvierten im 1. Halbjahr 2014 sechs Auszubildende ein Auslandspraktikum wie folgt: - Irland: 1, - Malta: 1, - Niederlande: 2, - Schweden: 1, - England: 1. Im Kammerbezirk der IHK zu Rostock gibt es seit drei Jahren einen Partnerschaftsvertrag in der beruflichen Erstausbildung zwischen dem Lycée des Métiers de I'Hôtellerie et de la Restauration in Dygny in Paris und der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock -Dienstleistung und Gewerbe- in Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes. Im Rahmen dieses Vertrages erfolgt ein dreiwöchiger Austausch, der durch die IHK Rostock begleitet wird. Bisher haben 45 deutsche Auszubildende (überwiegend 2. und 3. Ausbildungsjahr) und 40 Schülerinnen und Schüler aus Frankreich an dem Austausch teilgenommen. Im März des jeweiligen Jahres fahren die deutschen Auszubildenden nach Frankreich und im November des jeweiligen Jahres sind die französischen Schülerinnen und Schüler in Rostock. Der Austausch beinhaltet theoretische und praktische Lerneinheiten. Das Austauschprogramm wird von Ausbildungsbetrieben der Hansestadt unterstützt und begleitet. Die Handwerkskammer zu Schwerin hatte die letzten Absolventinnen und Absolventen eines Auslandspraktikums in den Jahren 2008 (Anzahl: 6) und 2009 (Anzahl: 9). Zu b) Die Landesregierung fördert keine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase im Ausland. Erasmus+ ist das neue Programm der EU zur Förderung von Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit durch allgemeine und berufliche Bildung sowie für Jugend und Sport im Zeitraum 2014 bis Im Berufsbildungsbereich erfolgt die Umsetzung durch die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (Robert-Schuman-Platz 3, Bonn, Darüber hinaus gibt es derzeit noch das Bundes-/EU-Programm Berufsbildung ohne Grenzen (Förderzeitraum bis ), das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Es wurde gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Zahl der Auszubildenden und Fachkräfte, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, zu erhöhen. Hierfür wurde ein bundesweites kammerübergreifendes Beraternetzwerk aufgebaut. Diese Mobilitätsberaterinnen und -berater machen sowohl Unternehmen als auch Auszubildende mit den Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung bekannt und sind darüber hinaus die Fachkräfte für alle Fragen, die mit so einem Auslandsaufenthalt zusammenhängen, wie zum Beispiel Versicherungsschutz, Regelungen zur Berufsschule, Vertragliches. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3513 Zur weiteren Publizität gibt es deutschsprachige Broschüren, die in Arbeitsämtern, Schulen, Universitäten und in Institutionen, die sich mit Europa befassen (zum Beispiel Ministerien, Kammern, Verbände, Gewerkschaften) ausgelegt werden. Ausführliche Informationen sind über die sozialen Netzwerke, die Internetseiten der Europäischen Institutionen und Euro- Informationsstellen verfügbar. 3. Wie stellt sich die Lernmobilität der 15- bis 34-Jährigen in nichtformalen Lernkontexten in Mecklenburg-Vorpommern aktuell dar? Zunächst ist der Beantwortung der Frage voranzustellen, dass nicht-formale Lernkontexte für die berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung aus rechtlicher Sicht keine unmittelbare Relevanz im Sinne dieser Rechtsvorschriften haben. Die Jugendförderung bezieht sich, abgesehen von Leitungskräften, auf die Altersgruppe bis 27 Jahren. Diese Altersgruppe kann im Rahmen von Angeboten der internationalen Jugendarbeit durch Jugendverbände oder auch den Landesjugendring entsprechende interkulturelle Erfahrungen sammeln. Hierzu soll bei den jungen Menschen das Interesse an anderen Ländern und Kulturen geweckt werden, um so die Lernmobilität auf der Grundlage von nicht-formalen Lernkontexten zu steigern. Im Rahmen der Erwachsenenbildung findet die Förderung von grenzüberschreitenden Mobilitäten und des Aufbaus eines europäischen Bildungsraumes durch die Volkshochschulen und das Europäische Integrationszentrum (EIZ) in Rostock statt. Im Bereich der Volkshochschulen: Generell lässt sich sagen, dass Lernmobilitäten in verschiedenen Bereichen des nicht formalen Lernens vom Volkshochschulverband und den Volkshochschulen zur Fort- und Weiterbildung von Kursleitenden genutzt werden. Sie zielen allerdings nicht spezifisch auf die genannte Altersgruppe ab, sondern sind dem Gedanken des Lebenslangen Lernens verpflichtet. Da die Altersgruppen nicht erfasst wurden, können dazu auch keine Angaben gemacht werden. Folgende Beispiele seien hier genannt: - Das Netzwerk-Projekt ILLIAD (Intercultural Language Learning for Illiterate Adults) mit 14 Institutionen in 12 Ländern (Bulgarien, Schweden, Portugal, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Deutschland, Italien, Belgien, Großbritannien, Norwegen, Türkei) widmete sich der Zielgruppe funktionaler Analphabetinnen und Analphabeten, die einen Bedarf im Bereich des Fremdsprachenlernens hatten und auch der Altersgruppe der 15- bis 34-Jährigen zuzuordnen waren. Im Fokus standen dabei Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge, Angehörige von Minderheiten sowie Muttersprachlerinnen und Muttersprachler mit einem solchen Bedarf. Themenfelder waren: Sprache, Beschäftigungsfähigkeit und Integration, Methoden des Sprachenlernens für Analphabetinnen und Analphabeten sowie bildungsferne Erwachsene und Good-Practice-Beispiele. 5

6 Drucksache 6/3513 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode - Im Rahmen des Projektes Fundraising for Culture (Laufzeit: 1. August 2008 bis 31. Juli 2010), das als Grundtvig-Lernpartnerschaft im Rahmen des EU-Programmes für Lebenslanges Lernen von der Nationalen Agentur gefördert wurde, fanden mehrere Lernmobilitäten in die Partnerländer (Großbritannien, Norwegen, Spanien und Deutschland) zum Thema Fundraising im Kultur- und Kunstbereich statt. - Zurzeit werden entsprechende Mobilitäten zur Fortbildung von Kursleitenden im Sprachenbereich über das EU-Programm Erasmus+ vom Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. beantragt, da sich die Antragsformalitäten mit dieser Förderperiode geändert haben. Die Grundversorgung der Volkshochschulen wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur jährlich mit circa zwei Millionen Euro aus dem Titel im Kapitel 0750 gefördert. Im Bereich der freien Träger: Das Land fördert im Rahmen der politischen Weiterbildung das Europäische Integrationszentrum (EIZ) in Rostock, das im Rahmen der Programme Eurodesk und des Europäischen Freiwilligendienstes die nachgefragte Altersgruppe berät. Für den Europäischen Freiwilligendienst ist das EIZ anerkannte Entsendeorganisation. Die Tabelle dokumentiert die Beratungstätigkeit des EIZ: Programm Eurodesk 25 Teilnehmende 200 Teilnehmende Europäischer circa 10 Beratungsstunden circa 150 Beratungsstunden Freiwilligendienst à 45 Minuten à 45 Minuten Das EIZ wird durch den Haushaltstitel des Kapitels 0704 der Landeszentrale für politische Bildung mitfinanziert. Die Förderung in den Jahren 2014 und 2015 betrug/beträgt circa Euro. 4. Welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern für 15- bis 34-Jährigen, mit denen diese in nicht-formalen Lernkontexten Erfahrungen im Ausland im Sinne von Lernmobilität erlangen können (bitte bezogen auf das Land die Haushaltstitel, Kapitel und Einzelpläne im Landeshaushalt sowie die jährlichen Ansätze und IST- Ausgaben für die Jahre 2010 bis 2013 angeben)? Seitens des Landes wird der internationale Jugendaustausch im Rahmen des Landesjugendplans gefördert. Die Mittel sind Bestandteil des Titels (Jugendarbeit freier Träger) im Kapitel Eine gesonderte Veranschlagung erfolgt nicht. Vielmehr wird das zur Verfügung stehende Budget unter Berücksichtigung der Antragslage der einzelnen Richtlinien des Landesjugendplanes und des Mittelbedarfs der Vorjahre festgelegt. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3513 Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über den Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie die unterschiedlichen Jugendwerke. Hierzu gehören: - das Deutsch-Französische Jugendwerk, - das Deutsch-Polnische Jugendwerk, - die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch, - ConAct (Deutsch-Israelischer Jugendaustausch), - Tandem (Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch). Im Bereich der EU ist das Programm Erasmus+ Grundlage für mögliche Förderungen. Die Förderung aus Landesmitteln stellte sich in den Jahren 2010 bis 2013 wie folgt dar: Kapitel Titel ,46 Euro ,40 Euro ,50 Euro ,27 Euro Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um die Lernmobilitätsziele der EU bis 2020 zu erreichen oder zu überbieten? In der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 5. Mai 2008 zur Europabildung in der Schule heißt es: Sie (die Schule) soll dazu beitragen, dass in der heranwachsenden Generation ein Bewusstsein europäischer Zusammengehörigkeit entsteht und Verständnis dafür entwickelt wird, dass in vielen Bereichen unseres Lebens europäische Bezüge wirksam sind und europäische Entscheidungen verlangt werden.... Weiter ist dort zu lesen von der Bereitschaft zur Verständigung, dem Abbau von Vorurteilen, globaler und regionaler Identität, von nachbarschaftlichem Miteinander oder dem Eintreten für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Frieden und der Bereitschaft zur Mitgestaltung. Interkulturelle Kompetenz wird durch eigenes Erleben erworben. Das EU-Programm Erasmus+ bietet Bildungseinrichtungen, beginnend mit der Kita, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Lernenden die Möglichkeit, durch persönliche Begegnungen und multilaterale Zusammenarbeit Diversität zu erfahren. Das Lernen über andere Menschen und Kulturen, diese als gleichwertig und gleichberechtigt anzusehen und Anderssein als Bereicherung zu verstehen, ist gelebte und nachhaltige interkulturelle Erfahrung. 7

8 Drucksache 6/3513 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Das europäische Bildungsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport fördert in seinen Einzelprogrammen die Bereiche Hochschulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Schulbildung. Inhaltliche Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sind die Strategie Allgemeine und berufliche Bildung 2020 und die Strategie Europa Dies sind zum Beispiel Themen wie Schulabbruch/Schulabschlüsse, Beschäftigung, Steigerung der Attraktivität von Bildung, transnationales Lernen, Mobilität zu Lernzwecken, Beschäftigungsmobilität und Schlüsselkompetenzen. Im Schulbereich werden folgende Maßnahmen gefördert: Lernmobilität von Einzelpersonen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch guter Praxis und Maßnahmen zur Unterstützung von Reformagenden und politischen Dialogen. Informationsangebote und Fortbildungen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellen sicher, dass die Schulen über das Programm und die Fördermöglichkeiten umfassend informiert werden. Vorbereitend auf das Antragsjahr 2016 wird es im Rahmen der Sommerakademie 2015 des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Angebote zu EU-Programmen und länderübergreifendem Projektmanagement geben. Für den Herbst 2015 ist eine europaweite Informationsveranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern geplant, die Schulvertreterinnen und -vertretern aus europäischen Ländern den Aufbau schulischer Kontakte und europäische Kooperationsprojekte ermöglichen soll. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert darüber hinaus Austausche mit Osteuropa und Israel, die im Rahmen von Schulpartnerschaften durchgeführt werden. Die Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2014 regelt in 36 Schulbesuche im Ausland. Neben einjährigen Auslandsaufenthalten werden auch kurzfristige individuelle Austausche, insbesondere mit Frankreich, zunehmend wahrgenommen. Die Zahlen für den gegenseitigen individuellen Schüleraustausch zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der französischen Partnerregion Poitou-Charentes steigen ständig. Jährlich besuchen etwa 70 Schülerinnen und Schüler für drei Monate eine französische Schule. Zwischen den Partnerregionen gibt es auch einen intensiven Austausch im berufsbildenden Bereich, der sowohl einen Auszubildendenals auch den Fachkräfteaustausch beinhaltet. Die Umsetzung des EU-Programms Erasmus+ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Die Landesregierung appelliert regelmäßig auf Veranstaltungen mit den Kammern und Unternehmen, dieses Programm intensiv zu nutzen, um Auszubildende als künftige Fachkräfte mit interkulturellen und Fremdsprachenkompetenzen auszustatten. 8

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