Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 1

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1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 1 Berufliches Schulwesen Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft 2 Anlagen Beschluss des Schulausschusses des Stadtrats vom (VB) e Sitzung I Vortrag der Referentin 1. Ausgangssituation 1.1. Finanzielle Situation Hintergrund der vom Stadtrat zu beschließenden Begrenzungssatzungen sind die dramatische Finanzsituation der Landeshauptstadt München und die Weigerung des Freistaates die Schulfinanzierung nachhaltig zu verbessern (siehe auch die aktuelle Änderung des BayEUG und des Schulfinanzierungsgesetzes). Die Finanzsituation stellt sich nach dem Stadtratsbeschluss zum 2. Nachtragshaushalt vom wie folgt dar. Die Verschlechterung der Finanzsituation der Landeshauptstadt München, die im Eckdatenbeschluss, im Schlussabgleich zum Haushalt 2002 und im 1. Nachtragshaushalt 2002 festzustellen war, setzt sich im 2. Nachtragshaushalt 2002 weiter fort. In dem von der Vollversammlung des Stadtrates am 22. November 2001 beschlossenen Haushaltsplan 2002 reichten die laufenden Einnahmen zur Deckung der laufenden Ausgaben nicht mehr aus, so dass dem Verwaltungshaushalt 25 Mio. aus dem Vermögenshaushalt zugeführt werden mussten. Zum Haushaltsausgleich waren sowohl eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 529 Mio. als auch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 85 Mio. erforderlich. In dem am 8. Mai 2002 von der Vollversammlung beschlossenen 1. Nachtragshaushaltsplan 2002 stieg der Fehlbetrag auf 210 Mio. und lag damit um 185 Mio. über der im Haushaltsplan bereits veranschlagten Zuführung zum Verwaltungshaushalt. Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage musste auf 184 Mio. angehoben werden. Die Netto-Neuverschuldung wurde zwar auf 213 Mio. gesenkt; allerdings erfolgte dies ausschließlich durch die haushaltsneutrale Ausgliederung

2 von 316 Mio. Schulden für den neuen Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb München. Aufgrund der gravierenden Einbrüche bei der Gewerbesteuer und den dadurch für den Stadthaushalt entstehenden Fehlbetrag erließ die Vollversammlung des Stadtrates zur Sicherung des Haushaltsausgleichs mit Beschluss vom 24. Juli 2002 zum einen haushaltswirtschaftliche Sperren nach 28 KommHV und zum anderen einen Investitionsstopp für neue Maßnahmen. Zusätzlich war gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung unverzüglich der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung einzuleiten. Die gesetzliche Mindestzuführung kann zwangsläufig auch weiterhin nicht erwirtschaftet werden; der Mindestbestand der Allgemeinen Rücklage bleibt für das Haushaltsjahr 2002 noch gesichert. In den Stadtratsvorlagen des Schulreferates zur Haushaltskonsolidierung vom bzw wurde ausführlich dargelegt, dass der Stadtrat für die einzelnen Schularten Satzungen zur Kapazitätsbeschränkung erlassen muss, damit die erforderlichen Sparmaßnahmen umgesetzt werden können. Der Stadtrat hat dem Schul- und Kultusreferat im Haushaltssicherungskonzept eine Sparsumme von 50,4 Mio. bis 2006 aufgetragen, hinzu kommen 15,3 Mio. Haushaltssperre für das Jahr Außerdem sind die Tarif- und Besoldungserhöhungen eine zusätzliche, unkalkulierbare Größe. Dem Stadtrat wurden in den erwähnten Vorlagen zur Haushaltskonsolidierung bereits die wesentlichen Prämissen für die Einsparungsüberlegungen dargestellt: 1. Die Auswirkungen für die Münchner Bevölkerung möglichst gering zu halten. 2. Die Vielfalt und Qualität des Angebots im Grunde aufrecht zu erhalten und primär die Quantität zu überprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Qualität der Bildung (PISA-Studie) 3. Aktualisierung des Angebots Gleichzeitig soll aber auch eine zukunftsfähige Struktur der Schullandschaft in München gesichert und die Festlegung schulpolitisch sinnvoller Klassenstärken ermöglicht werden. Das Sparkonzept zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass trotz tiefgreifender und für die einzelnen Schulen schmerzhafter Eingriffe vernünftige Schulgrößen verbleiben und Schließungen vermieden werden. Die Schullandschaft wird in ihrer Quantität reduziert, bleibt jedoch in ihrer Vielfalt und Qualität erhalten. Der Freistaat ist aufgefordert und verpflichtet, die reduzierte Quantität zu kompensieren Konsolidierungsbeitrag der städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft Durch die Reduzierung der Eingangsklassen bei der städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft werden bis zum Schuljahr 2004/ ,9 theoretische Lehrkräfte im Vergleich zum Schuljahr 2001/02 eingespart. 2

3 2. Schulrechtliche Rahmenbedingungen Gemäß Art. 27 BayEUG ist die Einrichtung kommunaler Schulen zulässig. Die Errichtung und Auflösung kommunaler Schulen erfolgt durch Satzung des kommunalen Schulträgers (Art. 27 Abs. 2 BayEUG). Kommunen dürfen also kommunale Schulen errichten, müssen es aber nicht. Sie können aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechtes selber bestimmen, ob sie freiwillig eine kommunale Schule führen und in welchem Umfang sie dieses tun. Wenn die Kommunen schon nicht verpflichtet sind eigene Schulen als Schulträger zu unterhalten, so können sie bei Vorliegen dringender Gründe, seien dies räumlicher, finanzieller oder personeller Art, ihre bestehenden Schulen entweder ganz auflösen oder die Klassenzahlen reduzieren. Die Klassenreduzierung ist gegenüber einer vollständigen Schließung sogar die weniger gravierende Maßnahme. Die Landeshauptstadt München ist an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gelangt und aufgrund der finanziellen Nöte gezwungen, Lehrerwochenstunden einzusparen. Damit gibt es einen wichtigen Grund, der es im Rahmen des verfassungsmäßig genannten Selbstverwaltungsrechts der Landeshauptstadt ermöglicht, Kapazitäten zu begrenzen. Der Bildungsanspruch der Schüler und Schülerinnen richtet sich gegen den Staat und nicht gegen die Kommunen. Gemäß Art. 44 Abs. 3 BayEUG besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule an einem bestimmten Ort. Das heißt, Schüler und Schülerinnen haben kein einklagbares Recht auf eine bestimmte Schulorganisation. Gemäß Art. 27 Abs. 3 BayEUG darf die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen in eine kommunale Schule, die nicht Pflichtschule ist, nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Erziehungsberechtigten oder der Schüler/die Schülerin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht innerhalb des Gemeindegebiets des Schulträgers haben. Dies bedeutet, dass die Landeshauptstadt München Schüler und Schülerinnen nicht deshalb ablehnen darf, weil sie nicht in München wohnen. Eine Regelung, die Münchner Schülerinnen/Schüler bei der Aufnahme bevorzugt, ist daher nicht möglich. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler alleine nach der Entfernung ihrer Wohnung von der Schule ohne Berücksichtigung der Gemeindezugehörigkeit wäre als Umgehung des Art. 27 Abs. 3 BayEUG ebenfalls unzulässig. Diese Regelung hätte das Ziel, vor allem Münchner Schülerinnen und Schüler zu bevorzugen. Damit widerspräche diese Auswahl dem Gesetzeszweck des Art. 27 Abs. 3 BayEUG. Der Einwand, dass bei Lage der Schule am Stadtrand auch Umlandgemeinden verstärkt in den Genuss dieser Bevorzugung kämen, kann nicht die bereits mehrfach geäußerte Absicht, Münchner Schülerinnen und Schüler zu bevorzugen, überdecken. Schließlich kommt diese Methode auch deshalb nicht in Betracht, da das bayerische Schulrecht ausdrückliche Bestimmungen enthält, nach denen sich die Aufnahme an eine Schule richtet: Bewerberinnen/Bewerber müssen zunächst die in der jeweiligen Schulordnung postulierten Voraussetzungen erfüllen. Besteht dann ein Bewerberüberhang, richtet sich die Auswahl nach dem in Art. 44 Abs. 4 S. 2 BayEUG zum Ausdruck kommenden Grundsatz, wonach Zulassungsregelungen Eignung und Leistung zu berücksichtigen haben. Dieses Prinzip ist eine Präzisierung von Art. 128 der Bayerischen Verfassung (BV), wonach jedermann im Rahmen seiner erkennbaren Fähigkeiten ein Recht auf freie Wahl der Schulart, Ausbildungsrichtung oder Fachrichtung hat. 3

4 Die Auswahl nach Eignung und Leistung ist mit dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte nach Art. 12 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, wie mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Dieses verfassungsrechtlich anerkannte Prinzip wurde auch den Satzungen für die Zulassung an städtische berufliche Schulen zu Grunde gelegt. Für den Fall des Bewerberüberhangs ist grundsätzlich eine Auswahl nach Noten vorgesehen, sowie die Möglichkeit der Berücksichtigung von Härtefällen. 3. Ist-Stand 3.1 Bildungspolitischer Hintergrund der Fachoberschulen und Berufsoberschulen Die Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) wurden Anfang der 70er Jahre fast zeitgleich eingeführt. Den strukturellen Unterbau der beiden Schulen bildete die Berufsaufbauschule (BAS), die in Bayern 1959 eingeführt wurde. Bedingt durch die bildungspolitischen Veränderungen wurde die BAS mittlerweile abgeschafft, weil sie insbesondere durch die Einführung des Quabi (Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss) ihre Bedeutung eingebüßt hatte. Er kann in Verbindung mit einem erfolgreichen qualifizierenden Hauptschulabschluss, mit befriedigenden Englisch-Kenntnissen und einer überdurchschnittlich erfolgreichen Berufsausbildung erworben werden und entspricht dem mittleren Schulabschluss. Die Grundsätze für die Einrichtung der inzwischen abgeschafften Berufsaufbauschulen und der Fachoberschulen und Berufsoberschulen waren: 1. Die Einrichtung eines beruflichen Bildungsweges bietet eine Möglichkeit neben den allgemeinbildenden Schulen weiterführende Abschlüsse zu erlangen. 2. Der berufliche Bildungsweg soll einen Bezug zum Beruf und zur Arbeitswelt darstellen und im Rahmen eines erweiterten Bildungsbegriffs soll der alte Gegensatz zwischen Allgemeinbildung und Berufsbildung überwunden werden. Statt eines geregelten Miteinander kennzeichnete ein unorganisches Nebeneinander die drei Schultypen BAS, FOS und BOS, so dass es nicht wirklich gelang, den Hauptschülern mit BAS-Abschluss einen erfolgreichen Weg über die BOS oder FOS zu weisen. Die Fachoberschule insbesondere verdankt ihre Entstehung der Reform der Ingenieurschulen bzw. Polytechnika und der höheren Fachschulen. Die Statusanhebung dieser bewährten Einrichtungen zu Fachhochschulen hing mit dem Niederlassungsrecht für Ingenieure in der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) zusammen, das eine 12jährige schulische Vorbildung und ein vierjähriges Studium verlangte. Obwohl bei ihrer Einführung die Angliederung an die Realschulen vorübergehend erwogen wurde, wurde die Fachoberschule als eigenständige Schulart dem beruflichen Schulwesen eingegliedert. Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die FOS baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung nach 2 Schuljahren die allgemeine Fachhochschulreife. In der 11. Jahrgangsstufe umfasst der Unterricht auch eine fachpraktische Ausbildung im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsrichtung. 4

5 Die Fachoberschule kann unmittelbar im Anschluss an die Realschule, die Wirtschaftsschule (Voraussetzung bei Realschule und Wirtschaftsschule: Notendurchschnitt 3,5 in Deutsch, Englisch, Mathematik, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf) oder die 10. Klasse Gymnasium (Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse notwendig) besucht werden. Bis zur Reform der beruflichen Oberstufe im Jahr 1999 konnte an den Fachoberschulen im Rahmen der einjährigen L-Klassen (L für Lehrling) mit Berufsausbildung oder Berufserfahrung und dem mittleren Bildungsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden. Bewerberinnen und Bewerber für die Berufsoberschule müssen ein Zeugnis über einen mittleren Bildungsabschluss haben und eine entsprechende berufliche Vorbildung nachweisen. Zugang zur Berufsoberschule erhält, wer die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums hat, oder einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf (Schulordnung für die Fachoberschulen und Berufsoberschulen, FOBOSO, 5, Abs. 4). Der mittlere Bildungsabschluss kann auch durch einen Abschluss von mindestens 2,5 im beruflichen Abschlusszeugnis nachgewiesen werden (FOBOSO, 5, Abs. 4, Satz 2). Im Rahmen der Reform der beruflichen Oberstufe wurde die Berufsaufbauschule aufgelöst und ihre Funktion als Vorstufe in die Berufsoberschule integriert: Wer die mittleren Bildungsabschluss nicht erworben hat, jedoch über eine berufliche Vorbildung besitzt, wird in die Vorstufe der BOS aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 3,7 erzielt, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf (FOBOSO 9, Abs. 2). Die mit der Neuordnung ebenfalls neu etablierte ist ein freiwilliges Angebot, das mit 6 Jahreswochenstunden in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik die Schülerinnen und Schüler auf die 12. Klasse der Berufsoberschule vorbereitet und damit die Erfolgschancen deutlich verbessert. Seit der Reform der beruflichen Oberstufe im Jahr 1999 können an der Berufsoberschule Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss in einem Jahr die allgemeine Fachhochschulreife (ehemaliger L-Zweig der Fachoberschule) erwerben. Wie bisher können in zwei Schuljahren die fachgebundene bzw. beim Nachweis einer weiteren Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Im Unterschied zur Fachoberschule sollte die Berufsoberschule das Ziel des Hochschulabschlusses und der Universität über eine Berufsausbildung und die Berufsaufbauschule ermöglichen. Dieser anspruchsvolle Bildungsweg sollte neben dem gymnasialen "Königweg" den Weg zur Hochschule für besonders qualifizierte Bewerber ebnen. Die Berufsoberschule wollte nie mehr als eine Möglichkeit für besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aus dem beruflichen Bereich sein. Die Berufsoberschule ist außerdem ein Zubringer für das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen. 3.2 Entwicklung der Schule Die Berufsoberschule Wirtschaft ist die größte ihrer Art in Oberbayern mit derzeit 700 Schülerinnen und Schülern wurde auf Betreiben von Stadtschulrat Dr. 5

6 Anton Fingerle der bereits bestehende Schulversuch der Münchner Berufsoberschule Technik (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom ) um die neue BOS Wirtschaft bereichert (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates ). Das Konzept, nicht Bildungsinhalte des Gymnasiums zu übernehmen, sondern das Abitur mit spezifischen und allgemeinbildenden Inhalten anzubieten, hatte sich bereits an der BOS Technik als erfolgreich erwiesen. Ein wesentlicher Aspekt dieses Schultyps wurde später die Rekrutierung des Berufsschullehrernachwuchses. Von ursprünglich 50 Schülerinnen und Schülern im 1. Jahr ihres Bestehens wuchs die Berufsoberschule allmählich zur größten BOS in ganz Bayern mit derzeit 700 Schülerinnen und Schülern. Schuljahr 1985/ / / /03 Schülerinnen Der Anteil der Gastschülerinnen und Gastschüler beträgt in den letzten Jahren konstant ca. 40%. Von den 700 Schülerinnen und Schülern im laufenden Schuljahr sind 279 Gastschülerinnen und Gastschüler. Das größte Kontingent an Gastschülerinnen und -schülern stellen die Landkreise München (86), Fürstenfeldbruck (65) und Dachau (48). Die Herkunft aller übrigen Gastschülerinnen und Gastschüler ist aus Anlage 2 ersichtlich. Unabhängig davon decken die Zuschüsse des Staates zu den Personalkosten nicht die tatsächlichen Kosten. Der Staat erstattet bei Fachoberschulen und Berufsoberschulen 60 % der Personalkosten, wobei der Berechnung der Durchschnittslehrer der Besoldungsgruppe A 14 (Stufe 8) zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus erhebt der Schulträger Gastschulbeiträge, die in Art. 10 und Art. 19 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) geregelt sind. Während bei Berufsschulen ein Kostenersatz (Spitzabrechnung) in Rechnung gestellt wird, ist bei den übrigen beruflichen Schulen lediglich ein Beitrag zu den Kosten vorgesehen, der unter den tatsächlichen Kosten liegt. Z.B. dürfen Mieten und Pachten, die Investitionen im Vermögenshaushalt, kalkulatorische Kosten (Zinsen und Abschreibungen) und die nicht durch Lehrpersonalzuschüsse gedeckten Personalkosten nicht in Ansatz gebracht werden. Die Berufsoberschule Wirtschaft befindet sich seit fast 10 Jahren in einem Prozess der Erneuerung wurde der Schulversuch "Dreistufige Berufsoberschule" an der Berufsoberschule Wirtschaft gestartet. Ab 1999 wurde die Neuordnung der Berufsoberschulen mit neuen Lehrplänen, veränderter Stundentafel, veränderter Schulordnung und neuen Prüfungsmodalitäten für alle Berufsoberschulen verbindlich. In den dreißig Jahren ihres Bestehens haben die Schülerinnen und Schüler der BOS Wirtschaft folgende Abschlüsse erworben: die Fachhochschulreife, ca die fachgebundene Hochschulreife, davon die allgemeine Hochschulreife. 4. Pädagogische Bewertung 4.1. Bildungspolitische Einschätzung Absolventinnen und Absolventen der Berufsoberschule haben sehr gute Berufsaussichten. Sie besitzen Berufserfahrung und mit dem fachlichen und allgemeinbildendem Unterrichtsangebot eine ideale Kombination an Kompetenzen, die im Berufsalltag gefordert werden. Auch Universitäten profitieren von Studierenden mit die- 6

7 ser Art des Erfahrungsschatzes ihrer Vorbildung Berufsoberschulen in der Region München: In der Umgebung von München gibt es mehrere Berufsoberschulen mit der Ausbildungsrichtung Wirtschaft (Stand Schuljahr 2000/2001), die jedoch in der Regel nur wenige Klassen umfassen, oder nur eine Jahrgangsstufe anbieten und parallel andere Ausbildungsrichtungen führen. Der Ausbau der vorhandenen staatlichen Kapazitäten und der Aufbau neuer Schulstandorte im Umland ist dringend erforderlich. Im Folgenden werden die Berufsoberschulen aufgelistet: Name Altötting Bad Tölz Freising Miesbach München Rosenheim Scheyern Traunstein Wasserburg Weilheim Städt. Berufsoberschule München, Sozialwesen Städt. Marian-Batko-BOS München, Technik Städt. Berufsoberschule München, Wirtschaft Schulträger (Gem.) (Gem.) (Gem.) Lkr. Bad Tölz- Wolfratshausen Lkr. Freising Schulaufwandsträger Lkr. Altötting Ausbildungsrichtung T*, W**, Vorstufe, T, W, Kl. Sch. ges. ges T, W, Vorstufe, Lkr. Miesbach Soz.*** 2 48 Stadt München Lkr. Rosenheim Lkr. Pfaffenh. a.ilm Lkr. Traunstein Lkr. Rosenheim Lkr. Weilheim- Scho. Stadt München Stadt München Stadt München T, Vorstufe, T, T, W, Vorstufe T, W, Vorstufe T, W, Vorstufe T, W, Vorstufe 3 82 T, W, Soz., Vorstufe T, Vorstufe W, W, Vorstufe *T: Ausbildungsrichtung Technik, **W: Ausbildungsrichtung Wirtschaft, ***Soz.: Ausbildungsrichtung Sozialwesen Die Auflistung zeigt, dass die Anzahl der Berufsoberschulen in der Region mehr als unzureichend ist. Es wird deutlich, dass der Staat hier wesentlich stärker in die Pflicht genommen werden muss. Insbesondere die Tatsache, dass etliche Berufsoberschulen in der Umgebung nur die 12. Klasse anbieten, untermauert die Forderung nach einem Ausbau der staatlichen Kapazitäten, da die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen das städtische Angebot in München in Anspruch nehmen und an den städtischen Berufsoberschule in die 13. Klasse eintreten, um die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. 7

8 4.3. Besondere pädagogische Aspekte der BOS Wirtschaft München Die Berufsoberschule Wirtschaft nimmt in besonderer Weise den ganzheitlichen Bildungsauftrag wahr. Eine Theater- und Kunstgruppe, eine "Arbeitsgruppe Schüleraktivierende und eigenverantwortliche Unterrichtsformen", eine "Projektgruppe Organisationsentwicklung", eine "Arbeitsgruppe Evaluation", eine "Projektgruppe Controlling", ein "Arbeitskreis Schulentwicklung" sowie die Organisation einer Veranstaltung mit Ignaz Bubis 1997/98 zeugen von einem aktiven Schulleben. 5. Festlegung der Kapazität der Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft An der Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft gibt es folgende Eingangsstufen: die, die Vorstufe, die Jahrgangsstufe 12, eine Teilzeitklasse in der 12. Klasse und die Jahrgangsstufe 13. Die Zahl der jeweils zu bildenden Klassen in den verschiedenen Eingangsbereichen und die Schülerzahl je Klasse wird festgelegt. Die Zahl der zu bildenden Klassen der 13. Jahrgangsstufe richtet sich danach, wie viele Schülerinnen/Schüler, die die 12. Jahrgangsstufe an der städtischen Berufsoberschule bereits besuchen, ihre Schullaufbahn in der 13. Jahrgangsstufe fortsetzen wollen. In die werden vorrangig Bewerberinnen/Bewerber ohne Mathematiknote aufgenommen sowie diejenigen Bewerberinnen/Bewerber, die keinen mittleren Schulabschluss vorweisen können. Das Auswahlverfahren hinsichtlich der Jahrgangsstufe 12 richtet sich nach den maßgeblichen Notendurchschnitten der Zeugnisse über den mittleren Schulabschluss und über den Berufsschulabschluss, beginnend mit dem besten Durchschnitt. Das Auswahlverfahren für die 12. Jahrgangsstufe berücksichtigt die Quoten der jeweiligen Bewerbergruppen auf der Basis der Erfahrungen an den Schulen. Bei der Aufnahme in die 12. Klasse werden Bonuspunkte für jedes Jahr einer einschlägigen Berufstätigkeit gewährt. Bei der Aufnahme in die 13. Klasse wird auf das Zeugnis der Fachhochschulreife bzw. das Jahreszeugnis der 12. Klasse der besuchten Berufsoberschule abgestellt. Die Möglichkeit der Aufnahme von Härtefällen ist vorgesehen. Derzeit besuchen 700 Schülerinnen und Schüler in 27 Klassen, davon 2 Teilzeitklassen die Berufsoberschule Wirtschaft. Die Berufsoberschule wird innerhalb von 3 Jahren von jetzt 24 Vollzeitklassen auf 15 Vollzeitklassen reduziert. Bei den Berufsoberschulen werden Schülerinnen und Schüler in die, die Vorstufe, die 12. Klasse und die 13. Klasse jeweils als Eingangsklasse aufgenommen. Für den Besuch der 13. Klasse können keine exakten Klassenzahlen angegeben werden, da nicht alle Schülerinnen und Schüler, die die 12. Klasse besucht haben und bereits die Fachhochschulreife erworben haben, die 13. Klasse absolvieren. 8

9 Schuljahr 2001/ / / / /06 Endstand Vorstufe Klasse Klasse, geplant Summe (Tabelle ohne zwei 12. Teilzeitzeit-Klassen) Selbstverständlich werden alle bestehenden Klassen weitergeführt. Bei der Reduzierung der Kapazitäten wurde darauf geachtet, dass weiterhin alle Stufen angeboten werden. Der Rückbau der Kapazitäten ist notwendig, damit der Staat für den Aufbau neuer oder die Erweiterung bestehender Kapazitäten Verantwortung übernimmt. Gerade im Bereich der Berufs- und Fachoberschulen kann der Staat rasch reagieren und entsprechende Angebote bereitstellen. Insbesondere die Landkreise haben ein Interesse an eigenen Angeboten, um die Schülerinnen und Schüler wohnortnah beschulen zu können. Die Korreferentin des Schulreferats, Frau Stadträtin Brunner, und der Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Liebich, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Der Schulausschuss stimmt den Ausführungen im Vortrag der Referentin zu. 2. Der Schulausschuss stimmt zu, dass die Anzahl der Klassen an der Städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft wie vorgeschlagen, reduziert wird. 3. Der Schulausschuss stimmt der als Anlage 1 beigefügten "Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft" zu. III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Gertraud Burkert Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin 9

10 IV. Abdruck von I mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II, Rechtsabteilung (5-fach) an die Stadtkämmerei V. Wv Schulreferat 10

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