Gemeinnutz unternehmen Forum der Eberhard von Kuenheim Stiftung
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- Andrea Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinnutz unternehmen Forum der Eberhard von Kuenheim Stiftung Der Dritte Sektor wächst. Gemeinnützige Akteure übernehmen immer zahlreichere Aufgaben und sehen sich mit komplexen Problemstellungen konfrontiert eine Entwicklung, die Chancen bietet. Welche Fähigkeiten, welches Wissen ist gefragt, um innovative Lösungen für gesellschaftliche Probleme entwickeln und anbieten zu können? Wie kann sich der Dritte Sektor insgesamt auf die wachsenden Anforderungen einstellen? Vor diesem Hintergrund sind unternehmerische Ansätze populärer denn je. Begriffe wie social entrepreneurship, venture philanthropy und social franchising versprechen Innovationsfähigkeit und Effizienz. Dass sie aus der Welt der Wirtschaft entlehnt wurden, weist auf den Einfluss des Marktes auf gemeinnützige Aktivitäten hin. Doch ist es möglich, bewährte Ansätze aus der Wirtschaft eins zu eins auf den gemeinnützigen Bereich zu übertragen? Und was verbirgt sich überhaupt hinter diesen Begriffen? Gesellschaftlichen Herausforderungen mit unternehmerischem Denken und Handeln zu begegnen dies ist eines der zentralen Anliegen der Eberhard von Kuenheim Stiftung. In diesem Jahr wird sich das Forum der Frage widmen, welche Art von Unternehmertum den Dritten Sektor in Bewegung bringen kann. Im Gespräch mit Experten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und gemeinnützigen Institutionen soll diskutiert werden, wo die Spielräume für unternehmerisches Handeln im Dritten Sektor liegen und wie man diese erkennen und prägen kann. Das Forum ist ein Raum des Dialogs. Wir laden die Leser der UNIVERSITAS ein, sich an der Diskussion zu beteiligen! 722
2 Wortwechsel - Gemeinnutz unternehmen - Forum der Eberhard von Kuenheim Stiftung Mit einer guten Idee für bürgerschaftliches Engagement ist es noch nicht getan für ihre Umsetzung werden Strukturen benötigt. Bei der Institutionalisierung einer Idee spielt die Wahl der Rechtsform eine besondere Rolle. Verein, Stiftung, GmbH, Aktiengesellschaft die zahlreichen möglichen Rechtsformen bringen jeweils eigene Besonderheiten, Vor- und Nachteile mit sich. Der Sozialwissenschaftler Rainer Sprengel erläutert im Gespräch, welche Struktur zu welchem Engagement passt, wann Gemeinnützigkeit hinderlich ist, und warum die beliebteste Organisationsform der Deutschen häufig nicht die beste Lösung darstellt. Die Ziele präzise formulieren Philipp Hoelscher im Gespräch mit Rainer Sprengel Hoelscher: Herr Sprengel, welche Rolle spielt die Wahl der Rechtsform bei der Institutionalisierung von gemeinnützigem Engagement? Sprengel: Sie hat ausschlaggebende Bedeutung nach Innen für die Handlungsmöglichkeiten einer Organisation, aber auch nach Außen für die öffentliche Wahrnehmung und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. Nehmen wir zum Beispiel eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Vergleich zu einer GmbH oder einem Verein. Da ergeben sich nach innen ganz unterschiedliche Handlungsoptionen. Die Mitgliederversammlung in einem Verein kann überraschende Beschlüsse fassen. Eine Stiftung dagegen hat keine Mitglieder und folglich auch keine Versammlung, in der Mitglieder mitunter unerwartete Dinge beschließen können. Dafür haben sie bei der Stiftung das Problem: wer kontrolliert eigentlich die Handelnden? Dies kann die Aufgabe eines Kuratoriums sein. Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine staatliche Stiftungsaufsicht. Die Tatsache, dass eine staatliche Behörde mit im Boot sitzt, wirkt sich jedoch wiederum auf die Handlungsmöglichkeiten nach Innen aus. 723
3 Hoelscher: Und die Außenwirkung? Sprengel: In Deutschland ist ja der Verein das häufigste Organisationsinstrument im gemeinnützigen Bereich, mit Hunderttausenden Vereinen. Aus der Außenperspektive fallen einem dazu gleich Begriffe wie Vereinsmeierei ein. Das heißt, diese Organisationsform wird von außen in einer ganz bestimmten Art und Weise wahrgenommen. Das führt dazu, dass sich bestimmte Menschen und Charaktere zum Verein hingezogen fühlen und dort auch zu großer Form auflaufen. Andere hingegen halten eher Abstand, weil sie Ideen schnell in Handlungen umsetzen möchten. Das wird eher im Rahmen von GmbHs oder Aktiengesellschaften erwartet unabhängig, ob diese nun gemeinnützig sind oder nicht. Dort haben Sie einen Geschäftsführer oder Vorstand, der handelt. Entscheidungen werden also von einzelnen Personen getroffen. Von außen wird das entsprechend wahrgenommen. 724 Hoelscher: Ich habe eine Idee für ein bestimmtes Projekt und bin auf der Suche nach der geeigneten Rechtsform. Wie gehe ich vor? Sprengel: Ich würde als erstes eine Checkliste machen. Was ist der Zweck, was sind die Ziele? Gemeinnützige Organisationen sind zielorientierte Organisationen. Das muss präzise formuliert sein. Dann sollte man sich Klarheit verschaffen über die Mittel, die man dafür einsetzen will, und die auch realistisch sind. Es hilft nichts, wenn ich in einem kleinen Dorf einen Förderverein mit der überzogenen Erwartungshaltung gründe, dass ich binnen kürzester Zeit hohe Geldbeträge etwa aus europäischen Fördertöpfen aquirieren kann. Wenn ich mir hingegen über meine Ziele und Möglichkeiten im Klaren bin, kann ich eine Strategie ausarbeiten, die die elementaren Aspekte berücksichtigt: Welche Menschen will ich ansprechen, welche Handlungsoptionen will ich nach innen haben, welche Partner will ich, welche Außenwahrnehmung will ich erzeugen? Da kann in der einen Situation der Verein genau das richtige sein, die Stiftung in der anderen Situation, oder die GmbH. Wenn ich mit Unternehmen arbeiten will, kann ein Instrument wie die Aktiengesellschaft vorteilhaft sein. Sie bietet gute Beteiligungsmöglichkeiten und ist innerhalb der Wirtschaftskreise bekannt. In beiden Fällen kann die Organisation natürlich auch versu-
4 Wortwechsel - Gemeinnutz unternehmen - Forum der Eberhard von Kuenheim Stiftung chen, den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen. Wenn ich Vermögen akkumulieren will, hat das viel mit Nachhaltigkeit und Vertrauen darin zu tun. Dann könnte eine Stiftung gut sein. In beiden Fällen halte ich einen Verein für die dritt- oder viertbeste Lösung. Noch nach der GmbH. Hoelscher: Warum? Zumindest dürfte doch ein Verein die niedrigschwelligste Lösung darstellen. Sprengel: Das stimmt. Was in einer Vereinssatzung stehen muss, kann einem im Zweifel jeder Sportvereinsvorsitzende sagen. Die Gefahr daran ist, dass die Wahl häufig auf den Verein fällt, weil es die vertrauteste Lösung ist, aber nicht die beste. Die Probleme zeigen sich dann im Nachhinein. Ein Verein bietet sich an, wenn man ein Interessenvertretungsorgan braucht. Wenn es um ihre Interessen geht, treten auch Unternehmen ein. Bei einer AG oder GmbH sind die verantwortlich Handelnden verglichen mit dem Verein viel sichtbarer; dafür besteht eine etwas zurückgezogenere Form der Beteiligung. Ein Aktionär ist nicht so stark involviert, wird nicht so haftbar gemacht, wie ein Vereinsmitglied für seinen Verein. Er kann sich unauffälliger aus seinem Engagement zurückziehen, etwa durch den Verkauf der Aktien solange die Statuten keine anderen Vorgaben machen. Wenn es um handlungsorientierte Vorhaben geht, wie bestimmte Projekte, würde ich insgesamt nicht zum Verein als Form raten. Hoelscher: Letztlich handelt es sich beim Verein aber immer noch um die demokratischste Rechtsform von allen? Schließlich werden Beschlüsse durch Abstimmungen der Mitglieder gefasst. Sprengel: Im Rahmen einer Demokratie sind alle Rechtsformen demokratisch geerdet. Zum Beispiel verwirklicht die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts das Grundprinzip der Stifterfreiheit, einen ganz elementaren Freiheitswert. Man kann nicht sagen, ein Verein sei wegen der Mitgliederversammlung und entsprechenden Beschlusslagen besonders demokratisch. Vielmehr handelt es sich einfach um eine andere Form von innerorganisatorischer Demokratie, die oft außerordentlich problematisch ist. Vereine haben Mitglieder, einige davon engagieren sich, aber zu Mitgliederversammlungen 725
5 kommt meist eine viel größere Gruppe. In einer Krisensituation gibt es dann vielleicht ganz überraschende Beschlüsse, die mehr aus Stimmungen heraus entstehen, und nichts mit Austausch von Argumenten zu tun haben, wonach am Ende die Mehrheit entscheidet. Deshalb: Jede Organisationsform in einer Demokratie ist demokratisch. Hoelscher: Viele gemeinnützige Organisationen wollen mit ihren Aktivitäten auch langfristige Wirkung erzielen. Welche Rechtsform kann am ehesten Nachhaltigkeit gewährleisten? Sprengel: Fangen wir mit der GmbH an: Sie ist geradezu dazu geschaffen, das Risiko des Scheiterns finanziell einzugrenzen. Sie ist mit anderen Worten darauf angelegt, irgendwann wieder zu verschwinden, ist also nicht unbedingt ein Instrument, das über 100 Jahre läuft. In der Außendarstellung wäre das für mich keine überzeugende Botschaft. Bei einer Stiftung kann man natürlich darauf verweisen, dass die ältesten Stiftungen in Deutschland über 1000 Jahre alt sind. Diese Rechtsform steht insbesondere für Haltbarkeit. Wenn man es auf die lange Perspektive anlegt, dann ist das die erste Wahl. Verein und AG sind beide auf mittlere Reichweite und Dauer angelegt. Neben der Rechtsform sind weitere Aspekte relevant für Nachhaltigkeit, insbesondere der finanz- und steuertechnische Kontext. Die Stiftung beispielsweise hat den unschlagbaren Vorteil, Vermögen in erheblichem Maße thesaurieren zu können sie also der zeitnahen Mittelverwendung, der gemeinnützige Organisationen normalerweise unterliegen, zu entziehen. 726 Hoelscher: Es existiert auch die Rechtsform der Stiftungs-GmbH. Was bedeutet das im Hinblick auf Nachhaltigkeit? Sprengel: Stiftung ist kein geschützter Rechtsbegriff. Es gibt also die Möglichkeit, das Wort Stiftung in den Namen einer Organisation aufzunehmen. Die Verwendung des Wortes darf natürlich nicht grob irreführend sein. Die Idee der Stiftung hat mit Nachhaltigkeit, Vermögensbildung und Gemeinwohlorientierung zu tun. Diesem Zweck kann auch eine GmbH oder ein Verein genügen, solange der sich in seiner Satzung entsprechend versteht.
6 Wortwechsel - Gemeinnutz unternehmen - Forum der Eberhard von Kuenheim Stiftung Hoelscher: Aber der Gedanke der Nachhaltigkeit kann doch durch ein unantastbares Vermögen besser verfolgt werden? Sprengel: Eigentlich geht es vor allem um die Bindung an den Stifterwillen. Die Idee der Mitglieder-Organisation besteht darin, dass diese Mitglieder eine Organisation und ihre Ausrichtung jederzeit weiterentwickeln können. Für eine Stiftung gilt, dass die Substanz der ersten Satzung auch Jahrhunderte danach praktisch unverändert ist. Eine Stiftungs-GmbH, die jährlich ihren Gesellschaftervertrag ändert, ist eigentlich nur noch eine GmbH. Sie würde aus meiner Sicht das Recht verlieren, den Namen Stiftung weiter zu tragen. Wenn diese GmbH oder auch ein Verein aber jahrzehntelang ihren ursprünglichen Zweck verfolgen, können sie durchaus als Stiftung gelten. Hoelscher: Vergleichsweise unbekannt ist bisher die Rechtsform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Woran liegt das? Sprengel: In den 1990er-Jahren hat der Gesetzgeber die kleine Aktiengesellschaft ermöglicht, womit das Prinzip der AG auch für gemeinwohlorientierte Aktivitäten relevant wurde. Der gemeinnützige Bereich war aber darauf nicht vorbereitet. Man weiß, wie man einen Verein gründet, aber nicht, wie eine AG geführt wird. Man kann es vergleichen mit Stiftungen: In den 80er Jahren waren sie noch sehr exotisch, wurden dann breit im öffentlichen Raum propagiert, und je mehr Leute sich damit auskannten, desto niedrigschwelliger wurde es. Deshalb haben wir mittlerweile gut Stiftungen, aber vielleicht 50 oder 60 gags. Hinzu kommt: Die Stiftung wird in Deutschland automatisch mit der gemeinnützigen Stiftung gleichgesetzt, obwohl es auch nicht-gemeinnützige gibt. Bei der AG ist es genau umgekehrt. Wegen der medialen Berichterstattung wird die AG mit der börsennotierten und profitorientierten Aktiengesellschaft assoziiert. Deshalb sieht sie der gemeinnützige Bereich nicht als ein selbstverständlich zu erwägendes Rechtsinstrument. Ich habe einmal an der Stuttgarter Börse eine Führung mit einem leitenden Mitarbeiter mitgemacht. Den habe ich gefragt, ob bei ihm auch eine gag notiert sei. Er stutzte und sagte: Nein, das geht rechtlich doch gar nicht. Für ihn war klar: Die Aktiengesellschaft ist im For-Profit-Bereich verankert. 727
7 Hoelscher: Für welche Ziele kommt denn die gag in Frage? Sprengel: Gerade wenn man Unternehmen ansprechen will, ist sie ein gutes Instrument, um Beteiligungsstrukturen herzustellen. Es gibt eine Bürgerstiftung, die sich nicht in der Rechtsform der Stiftung organisiert hat, sondern als gag. Weil sie wie in den oben beschriebenen Checklisten die wirtschaftlichen Eliten der Stadt ansprechen wollte. Die sollten das Gefühl haben: Das ist hier kein Gutmenschenverein der Geld verbrennen will, sondern da geht es um Effizienz, Tatkraft, Konkurrenzkampf und starke Führung durch den Vorstand. Gleichzeitig ist das mit einer Beteiligungsstruktur verbunden. Mir gefällt, dass diese Leute das Instrument für den gemeinnützigen Bereich erschließen und damit Zugang zu Gruppen schaffen, die durch andere Formen nicht zu engagieren wären. Hoelscher: Das heißt, dass es durchaus erstrebenswert wäre, diese bisher vernachlässigte Rechtsform öfter zu nutzen? Sprengel: Wenn es zu den Zielen, Mitteln und Strategien passt. Wenn ich das Ziel habe, ganz viele Gewerkschafter zu organisieren, würde ich die gag nicht empfehlen. Da muss man schon abwägen. Nach wie vor hat man in vielen Regionen einen Marketing-Vorteil, da man mit gags Aufmerksamkeit erregen kann. Im Unterschied etwa zu einer Genossenschaft kann die gag auch sehr hohe Disparitäten aushalten. Eine Baugenossenschaft mit Millionären und gleichzeitig Leuten, die sozialen Wohnungsbau wollen - das passt nicht. In einer gag kann man dagegen ganz unterschiedliche Akteure zusammenbringen. Eine in der Satzung zu regelnde Möglichkeit wäre dann, den Einfluss eines Aktionärs an die Zahl der gekauften Aktien zu koppeln. Der Kleinaktionär kann auch mitreden, muss sich aber dazu mit anderen verbünden. Außerdem können sich Personen wie Unternehmen beteiligen. 728 Hoelscher: Welche Rolle spielt für alle Rechtsformen der Status der Gemeinnützigkeit? Können gemeinnützige Projekte auch über eine nicht gemeinnützige Rechtsform abgewickelt werden?
8 Wortwechsel - Gemeinnutz unternehmen - Forum der Eberhard von Kuenheim Stiftung Sprengel: Der Begriff Gemeinnützigkeit begegnet uns in der Abgabenordnung und bezeichnet einen steuerlichen Tatbestand. Der eigentliche Oberbegriff ist aber nicht gemeinnützig, sondern steuerbegünstigt. Wenn von gemeinnützigen Organisationen gesprochen wird, meint man eigentlich steuerbegünstigte Organisationen im Sinne der Abgabenordnung. Da gemeinnützig einen vom Steuerrecht geprägten Begriff darstellt, kann die gleiche Organisation in einem Jahr gemeinnützig sein, und im nächsten Jahr die Gemeinnützigkeit verlieren. Hoelscher: Ist es also für gemeinwohlorientierte Aktivitäten letztlich egal, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht? Sprengel: Es geschieht immer wieder, dass Organisationen gemeinwohlorientiert arbeiten, aber nach steuerrechtlicher Beurteilung nicht gemeinnützig sind. Eine andere Frage wäre: Ist es von Vorteil, gemeinnützig zu sein? Das ist nicht zwingend der Fall. Man kann viele Dinge besser machen, ohne gemeinnützig zu sein. Zum Beispiel können Gemeinnützige bestimmte Vorsteuerentlastungen nicht durchführen, etwa die Mehrwertsteuer nicht absetzen. Auf der anderen Seite kann der Status der Gemeinnützigkeit eine Rolle spielen, wenn man Spenden sammeln möchte. Man bekommt leichter Geld geschenkt, wenn der Schenker es auch steuerlich absetzen kann. Dafür ist die Gemeinnützigkeit Voraussetzung. Warum gibt es überhaupt gemeinnützige Organisationen? Einige Theorien sagen: weil sie ein Versagen von Staat und Markt kompensieren, die viele Bedürfnisse nicht auffangen. Da tun sich immer wieder Lücken auf, in die Organisationen hineinstoßen. Sie sagen: Der Staat handelt hier nicht, obwohl es aus Gemeinwohlinteressen geboten wäre, und der Markt fängt das nicht auf. Also tun wir das. Und der Staat gewährt dafür steuerliche Entlastung. Hoelscher: Zum Abschluss: Gibt es im internationalen Bereich eine Rechts- oder Organisationsform, die wir in Deutschland für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten gebrauchen könnten? 729
9 Sprengel: Es gibt in Frankreich eine interessante Rechtsform, die fondation d entreprise. Das ist eine von einem Unternehmen auf Zeit gestellte Vermögensmasse, die einem bestimmten Ziel gewidmet ist. Sie funktioniert wie eine zeitlich begrenzte Stiftung, die auf Antrag des Unternehmens verlängert werden kann. Das läuft dann über fünf oder zehn Jahre mit einigen Millionen Euro, die für bestimmte Zwecke bewirtschaftet werden. Dann kann es einfach auslaufen, weitergemacht oder verändert werden. In jedem Fall ist das Geld am Ende aufgebraucht. Das ist eine interessante Form, wie überhaupt alle Organisationsformen, die es leichter machen, Stiftungen auf Zeit aufzubauen. Hoelscher: Warum wäre das gut? Sprengel: Ich könnte andere Gruppen ansprechen. Etwa Unternehmen, die ein zeitlich befristetes Engagement mit einer eigenen Organisationsstruktur eingehen und diese auch entsprechend kontrollieren wollen. Ein Projekt braucht immer einen Projektträger, der zumeist längerfristig strukturiert ist, zum Beispiel einen Verein. Bei der fondation d entreprise sind Träger und Projekt hingegen deckungsgleich und können dadurch gute Sichtbarkeit erzielen. Eine konkrete Rechtsform kann man zudem auch öffentlich bewerben, und als organisatorischer Partner wird man ganz anders wahrgenommen. Bei dieser Verbindung aus Projektorientierung und Organisation gibt es bei uns durchaus noch Entwicklungspotenzial. 730 Dr. Rainer Sprengel ist Projektleiter am Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Intern. Graduiertenkolleg Formenwandel der Bürgergesellschaft an der Universität Halle-Wittenberg. Seit 1998 Mitglied des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, dort u.a. als stellvertretender Direktor tätig. Studium der Soziologie, Politikwissenschaft und Romanistik Promotion an der Universität Hannover. Kontakt Eberhard von Kuenheim Stiftung, Stiftung der BMW AG, Amiraplatz 3, München,
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