Zertifizierung nach EN 473 und Qualifizierung nach EN 4179 / NAS 410 in Österreich

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1 DACH-Jahrestagung 2008 in St.Gallen - Mo.3.A.2 Zertifizierung nach EN 473 und Qualifizierung nach EN 4179 / NAS 410 in Österreich Roman WOTTLE, Austrian Technik, Wien, Österreich Gerhard AUFRICHT, Österreichische Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung, Wien, Österreich Kurzfassung. Ausbildung und Qualifizierung von ZfP-Personal hat in Österreich eine lange Tradition. Schon in den 70er Jahren wurde, auf Basis von ASNT SNT- TC-1A, in den Firmen VOEST AG., Linz und Böhler Edelstahl AG. Kapfenberg mit einer ZfP-Ausbildung begonnen. Die Österreichische Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (ÖGfZP) wurde 1979 gegründet und war für die Überwachung der Prüfungen und der Ausstellung von Zertifikaten nach ÖNORM M3040 zuständig. Im Dezember 2004 fand die Gründungssitzung eines Sektorkomitees Nationale Luft- und Raumfahrtkomitee der ÖGfZP statt. Dieses Komitee wurde von der österreichischen Luftfahrtbehörde (AUSTRO Control GmbH) am 19. Mai 2005 auch als National Aerospace NDT Board nach EN 4179 anerkannt. Unter Nutzung der vorhandenen Strukturen und Ressourcen sollte in relativ kurzer Zeit Ausbildung und Qualifizierung nach EN 4179 / NAS 410 in Österreich möglich sein. Um auf die Bedürfnisse der Industrie einzugehen, war es auch notwendig, die Anerkennung bzw. den Grad der Anerkennung von bestehenden EN 473 Zertifikaten festzulegen. Weitere Punkte der Umsetzung: Anerkennung der Ausbildungs- und Prüfstellen nach EN 4179/NAS 410. Erstellung von Zertifizierungsprozessen in Übereinstimmung mit EN ISO/IEC Einführung Dieses Manuskript ist nicht als Vergleich von EN 473 und EN 4179 gedacht. Es zeigt einen Überblick von der Gründung eines Sektorkomitee s der Österreichischen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (ÖGfZP) bis hin zu Beispielen der Umsetzung um eine Ausbildung nach EN 4179 in Österreich zu ermöglichen. Wenn im Weiteren die Norm NAS 410 angeführt wird ist auch EN 4179 damit gemeint. EN 4179 und NAS 410 sind technisch gleichwertig, werden aber meist um mehrere Monate zeitverschoben veröffentlicht. 2. Geschichtliches Bereits in den 90ern entsendete die österreichische Luft- und Raumfahrtindustrie Personal nach US, UK oder nach Deutschland zur Ausbildung. Damals noch nach MIL-STD-410 und DIN

2 Die EN 4179 (Ausgabe 2000) beschrieb damals ein Arbeitgeber Zulassungssystem. In der von der EASA herausgegebenen AMC 145.A.30(f) Personnel Requirements, wurde erstmals diese Ausgabe angeführt. AMC 145 bedeutet Acceptable Means of Compliance to Part 145, wobei der Part 145 sich auf die Flugzeugwartung bzw. auf genehmigte Instandhaltungsbetriebe nach EASA Part 145 bezieht. In der EASA gibt es auch noch einen Part 21 für Herstellungsbetriebe, hier wurde die EN 4179 (2000) nicht angeführt. Angemessen qualifiziert nach AMC 145.A.30(f) bedeutet, Stufe 1, 2 oder 3 wie in EN 4179:2000, in Abhängigkeit von der ZfP-Aufgabe die ausgeführt wird. Dadurch kam auch 2002/2003 verstärkt der Wunsch der österreichischen Luft- und Raumfahrtindustrie eine Ausbildung nach EN 4179/NAS 410 zu etablieren. Kritische Anmerkung: Leider wurde hier ein Ausgabedatum hinzugefügt dadurch ergibt sich die Situation, dass EN 4179 revidiert wurde aber in der EASA noch immer auf Ausgabe 2000 referenziert wird. Nach der Revision 2005 kommt 2008 bereits die nächste Revision. 3. Austrian Aeronautics Industries Group (AAI) Österreich hat eine relativ große Luft- und Raumfahrtindustrie. Derzeit sind laut Internet folgende Firmen in dieser Gruppe vertreten. Wobei es noch eine Vielzahl mehr an Wartungs-, Hersteller- und Zulieferbetrieben gibt welche derzeit nicht Mitglieder sind. 4. Nationales Luft- und Raumfahrt ZfP-Komitee Österreich (NANDTB-Austria) Im Dezember 2004 wurde ein Luft- und Raumfahrtkomitee als Sektorkomitee der Österreichischen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (ÖGfZP) gegründet. Um auch die Kriterien nach EN 4179 zu erfüllen, musste das Komitee von der nationalen Behörde anerkannt werden. Dies erfolgte mit , das ÖGfZP Komitee war somit auch ein Luft- und Raumfahrtkomitee (NANDTB) nach EN Das Komitee hat die Aufgabe Training und Qualifizierung in Übereinstimmung mit der EN 4179/NAS 410 (wie revidiert) in Österreich umzusetzen. 2

3 4.1 Viele offene Fragen und Wünsche Ausreichende Anzahl an Stufe 3 Prüfern Anerkennung der Ausbildungsstellen Grandfather Rules - administrativer Stufe 3 Differenzschulungen EN 473/EN 4179 Lehrinhalte Vorträge aus Luft- und Raumfahrt Übungs- und Prüfstücke aus Luft- und Raumfahrt Zertifizierungsprozesse erstellen Qualifkiationsnachweise erstellen 4.2 Ausreichende Anzahl an Stufe 3 Prüfern Für Stufe 3 Prüfer wurde eine zweitägige Differenzschulung EN 473/ EN4179 abgehalten. Weiters wurden Grandfather Rules festgelegt. Aus dieser Gruppe gingen hauptsächlich administrative Stufe 3 Prüfer hervor. Hauptauftragnehmer (Prime Contractor) nach EN 4179: Organisation, die für die Entwicklung, Steuerung und Lieferung eines Systems, Bauteils oder eines Erzeugnisses die gesamte Verantwortung trägt Anerkennung eines EN 473 Stufe 3 auch nach EN 4179/NAS 410 Notwendige Dokumente, Nachweise und Bestätigungen sind zu erbringen Tätigkeit in einem Prime Contractor Betrieb, Part 145 AMO (Approved Maintenance Organisation) oder bei der österreichischen Luftwaffe - Mindestens die letzten drei Jahre tätig als Stufe 3 Prüfer (Bestätigung des Arbeitgebers) Tätigkeit in einem Part 21 Betrieb (kein Prime Contractor) - Mindestens die letzten drei Jahre tätig als Stufe 3 Prüfer (Bestätigung des Arbeitgebers) - Gültige Zertifikate/Autorisierungen als Stufe 3 Prüfer von Prime Contractor z.b. Rolls Royce, Boeing, Airbus, GE Aircraft Engines, CFM usw. - Oder - Mindestens die letzten fünf Jahre tätig als Stufe 3 Prüfer (Bestätigung des Arbeitgebers) - Hauptaufgabe des Prüfers, zerstörungsfreie Prüfung von Bauteilen für die Luft- und Raumfahrt nach Spezifikationen von Prime Contractor s. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen 4.3 Anerkennung der Ausbildungsstellen Ausbildungsstellen wurden überprüft und nach EN 4179/NAS 410 anerkannt. Derzeit sind in Österreich folgende Ausbildungsstellen anerkannt. ARGE VASL/SZA ARGE QS 3-Ausbildung 4.4 Lehrinhalte/Vorträge aus Luft und Raumfahrt Lehrinhalte sind in der Tabelle 1 für die Verfahren Eindringprüfung (PT) und Magnetpulverprüfung (MT) als Beispiel aufgelistet. 3

4 Nr PT Tabelle 1. Ausbildung Stufe 3 nach EN 473 und EN 4179 zusätzliche Lehrinhalte zu ISO/TR Inhalt abdeckbar mit 8.1 Eindringprüfung fluoreszierend Hausaufgabe/ AMS abgedeckt 8.3 Materialien und Legierungen: Al, TiAl, AlLi, Ni- Basis, Co-Basis. Wärmebehandlungen und mögliche Fehler. Schweißverfahren in der Luftfahrt z.b.: Laser-, Reib-, Punkt- und Plasma-Schweißen usw. Fehlerkunde in der Luftfahrt z.b.: Fluzeugstruktur, Triebwerksteile, Fahrwerksteile Einfluss der Oberflächenbeschichtung z.b.: lackiert, galvanisiert, eloxiert Erweiterung/ Teilung bestehender 8.4 Referenzkörper in der Luftfahrt Hausaufgabe/ ASTM Prüf-/Verfahrensanweisung in der Luftfahrt Hausaufgabe 8.6 Vorbereitungsarbeiten Hausaufgabe/ ASTM Kein zusätzlicher Inhalt 8.8 Kein zusätzlicher Inhalt 8.9 Vergleich EN 473-EN 4179 Hausaufgabe/ EN 473/EN Eindringprüfung fluoreszierend in der Luftfahrt Ausblick Erweiterung bestehender MT Kein zusätzlicher Inhalt 9.5 Prüf-/Verfahrensanweisung in der Luftfahrt Hausaufgabe 9.6 Vorbereitungsarbeiten Hausaufgabe/ ASTM Kein zusätzlicher Inhalt 9.9 Vergleich EN 473-EN 4179 Hausaufgabe/ EN Magnetpulverprüfung in der Luftfahrt Ausblick 4.5 Übungs- und Prüfstücke aus Luft- und Raumfahrt Erweiterung bestehender Diese kamen aus der Industrie und wurden den Ausbildungs- und Prüfzentren übergeben. Mastersheet s für die Prüfstücke wurden erstellt. Kontrolle erfolgte durch Stufe 3 Prüfer nach EN Zertifizierungsprozesse erstellen Zertifizierungsprozesse in Übereinstimmung mit EN ISO/IEC für die unterschiedlichen ZfP-Verfahren und Stufen wurden erstellt. Zutrittsvoraussetzungen für EN 473 Zertifikatsinhaber wurden berücksichtigt. Stellvertretend sind 2 Prozesse angeführt. 4

5 4.6.1 Zertifizierung in Übereinstimmung mit EN ISO/IEC ET 3, Wirbelstrom Zutrittsvoraussetzungen nach EN 4179 (2005) und NAS 410 Rev.2 Erfahrungszeit, praktische Ausbildung beim Arbeitgeber Körperliche Eignung Ausbildung Lernziele Erfahrungszeiten müssen vor der Prüferzulassung erbracht werden. Prüferzulassung erfolgt durch den Arbeitgeber (AG). Die Erfahrungszeit kann vor oder nach dem Kurs bzw. der Prüfung erbracht werden. Es ist jedoch zu empfehlen diese Zeit vor dem Kurs/ der Prüfung zu erbringen. Erfahrungszeiten mit Stufe 2 Prüferzulassung oder gleichwertiger Erfahrung für Stufe 3. Gleichwertigkeit der Erfahrung ist über Antrag auf Vorschlag des NANDTB (L+R- Komitee von ZS (Zertifizierungsstelle) zu bestätigen. Ohne Abschluss einer Technikerschule oder Diplom: 4 Jahre Erfolgreicher Abschluss einer Technikerschule (Fachschule oder HTL) oder mindestens 2 Jahre Studium der Technik oder Naturwissenschaften an einer anerkannten Fachhochschule/Hochschule oder Universität: 2 Jahre Diplom oder erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums der Technik oder Naturwissenschaften an einer anerkannten Fachhochschule/Hochschule oder Universität: 1 Jahr Erfahrungszeiten können für zwei oder mehrere ZfP-Verfahren, gemäß EN 4179/NAS 410 nicht reduziert werden. Körperliche Eignung für alle Zulassungen (Qualifikationsstufen): Die Untersuchung auf körperliche Eignung muss vor der Prüferzulassung erfolgen und muss nachweisen, dass die Nahsehfähigkeit und das Farbsehvermögen des Kandidaten folgende Anforderungen erfüllen. Nahsehfähigkeit: Jaeger Nr 1 oder gleichwertig, in nicht weniger als 30 cm Abstand, auf einem Auge, ohne oder mit Sehhilfe zu lesen. Farbsehvermögen: Das Personal muss die im betreffenden Verfahren verwendeten Farben bzw. Farbunterschiede erkennen können. Ausbildung: Um zu einer Qualifizierungsprüfung Stufe 3 antreten zu können ist keine zusätzliche Ausbildung vorgeschrieben. Als Vorbereitung werden Ausbildungsseminare angeboten (Grundlagenkenntnisse, Verfahrensseminare). Ausbildungsseminare werden von, von der ÖGfZP und L+R-Komitee anerkannten, Ausbildungsstellen durchgeführt. Lernziele: Personal der Stufe 3 muss mindestens: Befähigt sein, ZfP-Normen, Spezifikationen und vertraglich festgelegte Kontrollvorschriften für ZfP-Verfahren, welche beim Arbeitgeber Anwendung finden, zu interpretieren. Befähigt sein, ZfP-technische Verantwortung für eine Prüfstelle und ihr Personal zu übernehmen. Befähigt sein, für eine spezifische ZfP-Prüfung Verfahren und Technik auszuwählen. Befähigt sein, Anweisungen im relevanten ZfP-Verfahren zu erstellen und zu bestätigen, sowie den Nachweis der Anwendbarkeit zu führen. Befähigt sein, ZfP-Anweisungen und Techniken im relevanten ZfP-Verfahren in Bezug auf Anwendbarkeit zu überprüfen und zu genehmigen. Ausreichende Kenntnisse in anderen ZfP-Verfahren sowie Kenntnisse über die Produktherstellungstechnologie, welche beim Arbeitgeber Anwendung findet haben. Befähigt sein, ZfP-Personal im relevanten ZfP-Verfahren auszubilden, zu prüfen, zu 5

6 autorisieren und zu überwachen. In den durch eine praktische Prüfung erfassten Verfahren befähigt sein ZfP-Prüfungen, sowie die Annahme oder Zurückweisung von Teilen, durchzuführen. Befähigt sein, auf schriftlichen Auftrag externe Vertragsstellen zu auditieren, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Zulassungsvorschrift erfüllt werden ET 1 und ET 2 Zertifizierung in Übereinstimmung mit EN ISO/IEC Zutrittsvoraussetzungen nach EN 4179(2005) und NAS 410 Rev 2 für EN 473 Zertifikatsinhaber Erfahrungszeit nach EN 4179 Körperliche Eignung Zusatzausbildung in einer anerkannten externen Vertragsstelle Lernziele Erfahrungszeiten müssen vor der Zusatzqualifizierung nachgewiesen werden. Prüferzulassung erfolgt durch den Arbeitgeber (AG). Die Erfahrungszeit hat vor dem Kurs bzw. Prüfung erbracht zu werden. Erfahrungszeiten für Stufe 1 Erfahrungszeit in dem Verfahren: Wirbelstromprüfung ET: 400 Stunden Erfahrungszeiten für Stufe 2 Erfahrungszeit in dem Verfahren: Wirbelstromprüfung ET: 1200 Stunden Erfahrungszeiten für Stufe 1 und 2 können gleichzeitig für zwei oder mehrere ZfP- Verfahren erworben werden. Reduzierung um 50% Körperliche Eignung für alle Zulassungen (Qualifikationsstufen): Die Untersuchung auf körperliche Eignung muss vor der Prüferzulassung erfolgen und muss nachweisen, dass die Nahsehfähigkeit und das Farbsehvermögen des Kandidaten folgende Anforderungen erfüllen. Nahsehfähigkeit: Jaeger Nr 1 oder gleichwertig, in nicht weniger als 30 cm Abstand, auf einem Auge, ohne oder mit Sehhilfe zu lesen. Farbsehvermögen: Das Personal muss die im betreffenden Verfahren verwendeten Farben bzw. Farbunterschiede erkennen können. Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt in, von der ÖGfZP und L+R-Komitee anerkannten Ausbildungsstellen. Stundenanzahl exklusive Prüfung. Mindest-Ausbildungsstunden für Stufe 1 und Stufe 2 Wirbelstromprüfung ET: 8 Stunden Lernziele: Luftfahrtspezifische Normen, z.b. MIL-STD-1537C; Prüfungen an L + R - Komponenten Prüfungsspezifikation: EN 4179/NAS 410, Dokumente des L+R-Komitee, als ZS-Dokument für Qualifizierungsprüfung Zertifizierung/Qualifikationsnachweis: EN 4179/NAS 410 Überwachung: Durch den AG und ZS Rezertifizierung: 6

7 EN 4179/NAS 410 Überwachung: Durch den AG und ZS Freigabe durch den Programmausschuss 4.7 Qualifikationsnachweise erstellen Qualifikationsnachweise für die unterschiedlichen ZfP-Verfahren und Stufen wurden erstellt. Für Stufe 3 wurde noch unterschieden zwischen Stufe 3 mit voller Prüfberechtigung und dem administrativen Stufe 3. 7

8 5. Derzeitiges Arbeitsprogramm Diverse Schriftstücke zweisprachig deutsch/englisch für eine zukünftige Veröffentlichung auf der Homepage erstellen. Prozesse und Inhalte entsprechend der neuen Revision von NAS 410 Rev 3 ändern. Mitarbeit im europäischen ZfP-Forum für Luft- und Raumfahrt. 8

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