Die Sitzung beginnt verzögert aufgrund der vorherigen Präsentation der Ergebnisse aus der Befragung der Feuerwehrleute.

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1 Staufenberg Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetensitzung vom Sitzungsort: Stadthalle großer Saal, Porstendorfer Straße 2 Beginn: 20:15 Uhr Ende: 20:40 Uhr Anwesende Mitglieder: 19 von 27 Schriftführerin Ohm-Goltze, Gabriele Abwesend: Knoll, Christian Will, Maik Sels, Alexander Vogel, Antje Findt, Richard Preis, Jochen Will, Heiko Die Sitzung beginnt verzögert aufgrund der vorherigen Präsentation der Ergebnisse aus der Befragung der Feuerwehrleute. Der Vorsitzende Ernst Hardt begrüßt die Anwesenden, insbesondere Frau Brunhild Wald, die als Nachrückerin für Dr. Karsten Hesse neue Stadtverordnete ist, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Ernst Hardt ruft die öffentliche Frageviertelstunde auf. Gerhard Zecher fragt, ob die Grundsteuerbescheide in diesem Jahr neu verschickt werden. Dies wird von Gabie Ohm-Goltze mit Hinweis auf die Hebesteuersatzung bestätigt. Ernst Hardt stellt die persönliche Referentin Frau Alina Jankowski vor, die beim Bürgermeister ein Praktikum ableistet. Auf die Frage zur Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung trägt Ernst Hardt vor, dass die Fraktionen bitten, die Tagesordnungspunkte 01 und 02 zu vertagen, da noch Beratungsbedarf besteht. Hierüber lässt Ernst Hardt abstimmen: Abstimmung: Einstimmig Sodann wird über folgende Tagesordnung beraten: 1

2 TAGESORDNUNG: Öffentlich 1. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg, MAG/ /7 Bebauungsplan Staufenberg-Süd, 11. Änderung ; Aufstellungsbeschluss 2. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Mainzlar, MAG/ /8 Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte ; Satzungsbeschluss 3. Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem BPSU/ /8 Sonderinvestitionsprogramm für Verzahnungsprojekte zwischen Grundschulen und Kindergärten 4. Aufhebung der Ortsbezirke/Ortsbeiräte MAG/ /16 5. Änderungen der Hauptsatzung mit Wirkung für die nächste MAG/ /14 Legislaturperiode; Beachtung der Jahresfrist nach 6 Abs. 2 HGO 6. Kommunalwahl 2011 MAG/ /15 Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers auf dem Stimmzettel 7. Mitteilungen und Anfragen 1. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg, Bebauungsplan "Staufenberg-Süd, 11. Änderung"; Aufstellungsbeschluss Der rechtskräftige Bebauungsplan Staufenberg-Süd weist südlich der Straße Am Schiffenweg - zwischen der Siemensstraße und der Straße Mohnstrauch - von West nach Ost eingeschränktes Gewerbegebiet und Allgemeines Wohngebiet aus. Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes befindet sich das Gebäude der Direktion der Deutschen Vermögensberatung, das ebenso wie das östlich im Anschluss geplante Wohn- und Bürogebäude eines Ingenieurbüros von der Nutzung her auch innerhalb eines Mischgebietes zulässig ist. Die Deutsche Vermögensberatung plant zur Standortsicherung eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes um ca. 80 qm. Im Anschluss ist ein zweigeschossiges Gebäude geplant, das vorrangig zwar der Wohnnutzung dienen soll, in dem aber auch ein Ingenieurbüro untergebracht wird; bei der derzeitigen Widmung als Gewerbegebiet darf die Wohnnutzung nur untergeordnet sein. Beide Themen können im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes im Sinne der Antragsteller bearbeitet werden. Insbesondere spricht auch die städtebauliche Situation nicht gegen eine Änderung der Art der baulichen Nutzung, vielmehr entspricht die Abfolge - von der Siemensstraße aus gesehen - eingeschränktes Gewerbegebiet, Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet - auch dem Trennungsgrundsatz des 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach 13a des BauGB erfolgen. Es wird keine formale Umweltprüfung durchgeführt (die Notwendigkeit der Bearbeitung artenschutzrechtlicher Belange bleibt hiervon unberührt), die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im einstufigen Beteiligungsverfahren. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst. Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes werden von den davon profitierenden Bauherren übernommen. 2

3 Es wird beschlossen, die Bauleitplanung für die Änderung des Bebauungsplanes Staufenberg-Süd im Stadtteil Staufenberg voranzutreiben und die 11. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung zu beschließen. Die Kosten des Verfahrens werden von den Eigentümern der Anwesen Am Schiffenweg 2 und 4 übernommen. Die nachfolgenden Beschlussempfehlungen des Magistrates sind über die zuständigen Ausschüsse an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten. Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs 1 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bebauungsplan Staufenberg Süd wird für den Bereich der Flurstücke Flur 9 Nr. 395 und 396, Am Schiffenweg 2 und 4, geändert. Planziel ist die Umwidmung der beiden Flurstücke von Gewerbegebiet in Mischgebiet und die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie die Modifizierung baugestalterischer Vorgaben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach 13a des Baugesetzbuches. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) einzuleiten. 2. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Mainzlar, Bebauungsplan "Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte"; Satzungsbeschluss Mit dem Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte soll auf den Flurstücken Gemarkung Mainzlar Flur 1, Flurstücke Nr. 351/1 und 353/2 auf einer rd m² umfassenden Fläche das Baurecht für den Bau eines gemeinsamen zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Stadtteile Daubringen, Mainzlar und Staufenberg sowie die erforderlichen Aufstellflächen geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt eine Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen: Feuerwehr, Sozialen Zwecken dienende Gebäude (Jugendzentrum) und Öffentliche Verwaltung (Bauhof). Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst hatte, wurden die notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und die Offenlegung des Entwurfes durchgeführt. Die eingegangenen Beschlussempfehlungen zu den im Zuge des Verfahrens gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind nach ausführlicher Beratung als Stellungnahmen der Stadt Staufenberg zu beschließen. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB in Kraft gesetzt und erhält mit seiner Veröffentlichung Rechtskraft. 3

4 Es wird beschlossen, die Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte im Stadtteil Mainzlar voranzutreiben und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die nachfolgenden Beschlussempfehlungen des Magistrates sind über die zuständigen Ausschüsse an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten. (1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 i.v.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Beratung als Stellungnahmen der Stadt Staufenberg beschlossen. (2) Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB sowie 9 Abs. 4 BauGB i.v.m 5 HGO und 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. (3) Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB in Kraft gesetzt. (4) Der Flächennutzungsplan wird berichtigt. 3. Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm für Verzahnungsprojekte zwischen Grundschulen und Kindergärten Die Stadt Staufenberg hatte in Kooperation mit den Grundschulen Staufenberg, Mainzlar und Daubringen Mittel in Höhe von insgesamt ,- für die Betreuung der Grundschüler - Hortgruppen- beantragt. Es handelt sich um die Anschaffung von Mobiliar und Ausstattung sowie Instandhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes. Nun mehr stehen die Mittel zur Verausgabung über den Landkreis bereit. Entsprechende Verträge zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen wurden in 2009 bereits mit dem Landkreis abgeschlossen. Formell bedarf es noch einer Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahmen und der Verausgabung der Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der durch die Verwaltung im Rahmen der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen beantragten Maßnahmen sowie die Verausgabung der Fördermittel in Höhe von ,- aus dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Landkreis Giessen 4

5 4. Aufhebung der Ortsbezirke/Ortsbeiräte Gem. 81 Abs. 1 S. 3 HGO ist die Einrichtung von Ortsbeiräten und die Abgrenzung der Ortsbezirke in der Hauptsatzung zu regeln. Insofern ist bei der Aufhebung der Ortsbeiräte eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Angesichts der im Jahre 2011 anstehenden Wahlen für die Ortsbeiräte ist die Jahresfrist gem. 6 Abs. 2 HGO zu beachten. Die Rechtslage hat sich aktuell dahingehend geändert, dass die Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Auflösung der Ortsbeiräte beschließen kann. Eine Zustimmung der Ortsbeiräte ist nicht mehr erforderlich. Lediglich ist der jeweilige Ortsbeirat zur Auflösung anzuhören. Bereits vor den letzten Kommunalwahlen wurde die Auflösung der Ortsbeiräte in den städtischen Gremien diskutiert. Mangelndes Interesse der Bürger war u.a. eines der Hauptargumente für eine Auflösung. Die Ortsbeiräte treffen sich durchschnittlich nur zu zwei Sitzungen pro Kalenderjahr. Oftmals waren nur die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zum Haushalt einzigster Tagesordnungspunkt. So wurde z.b. im Stadtteil Daubringen nur ein einziger zusätzlicher TOP in der aktuellen Legislaturperiode behandelt. Andere Tagesordnungspunkte sind häufig Sachstandsberichte des Bürgermeisters zu bestimmten Sachthemen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die bestehenden Ortsbezirke zum Ende der aktuellen Legislaturperiode aufzuheben. Abstimmung: 4 Ja- Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen 5. Änderungen der Hauptsatzung mit Wirkung für die nächste Legislaturperiode; Beachtung der Jahresfrist nach 6 Abs. 2 HGO Mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl im Jahr 2011 ist auf die Regelung des 6 Abs. 2 S. 2 HGO hinzuweisen, wonach im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden sollen. Insofern sind die Städte und Gemeinde gehalten, bis spätestens März 2010 notwendige bzw. gewünschte Änderungen, die Gegenstand der Hauptsatzung sind, vorzunehmen. Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordnetenstellen (Stadträte) Gem. 44 Abs. 2 S. 4 HGO kann die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten vor der Wahl der Beigeordneten innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung herabgesetzt werden. Damit ermöglicht der Gesetzgeber der neu gewählten Gemeindevertretung die Größe des Gemeindevorstandes (Magistrates) festzulegen. Eine Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten während der Wahlzeit ist danach nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung kann jedoch im Voraus für die kommende Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten herabsetzen, wobei dann allerdings die Jahresfrist des 6 Abs. 2 S. 2 HGO zu beachten ist. Hiervon wird oftmals deshalb Gebrauch gemacht, um bereits in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung die Wahl der Beigeordneten vornehmen zu können. Die Möglichkeit, die Zahl der Stellen im Gemeindevorstand zu erhöhen, sieht 55 Abs. 1 S. 3 HGO jederzeit vor. Insoweit findet keine neue Wahl statt; die neuen Stellen werden vielmehr auf der Grundlage einer Neuberechnung der Stellenverteilung unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl der Stellen vergeben. 5

6 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte ab der kommenden Wahlperiode im Jahr 2011 auf 2 herabzusetzen 6. Kommunalwahl 2011 Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers auf dem Stimmzettel Gemäß 16 Abs. 2 S. 3 KWG besteht die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel zusätzlich zu jedem Bewerber bei der Wahl der Gemeindevertreter den nach 12 S. 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Orts- bzw. Stadtteile) aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschließt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Wahl der Gemeindevertreter den nach 12 S. 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Orts- bzw. Stadtteil) aufzunehmen. 7. Mitteilungen und Anfragen Bürgermeister Horst Münch teilt mit, dass: der Geschäftsbericht des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg verteilt wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Haushalts für 2009 verteilt wurde ein Schreiben des DGB der Niederschrift beigefügt wird und morgen der Submissionstermin zur Brückensanierung im Stadtteil Treis stattfindet. Er weist darauf hin, dass es möglicherweise Probleme mit Eichenbalken geben könnte. Manfred Hein regt an, dass möglicherweise gezogene Eichenbalken nicht deponiert werden, weil sie verkauft werden könnten. Dies wird von Bürgermeister Horst Münch bestätigt. Claus Waldschmidt bittet darum, dass die Heizung zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung höher gestellt wird. Dies wird von Bürgermeister Horst Münch mit dem Hinweis auf Energieeinsparung und schnellerem Sitzungsverlauf abgelehnt. Gerhard Will weist darauf hin, dass im Ortsausgang von Mainzlar ein Verkehrsteilnehmer dauerhaft falsch parkt. Bürgermeister Horst Münch antwortet, dass die Stadtverwaltung hiermit befasst ist. Roland Ehmig fragt, wann das Ergebnis der Organisationsuntersuchung vorgelegt wird. Bürgermeister Horst Münch antwortet, dass das Ergebnis zunächst im Magistrat beraten wird und den Stadtverordneten zur nächsten Sitzung vorgelegt wird. Roland Ehmig fragt, wann der Haushalt 2010 eingebracht wird. Bürgermeister Horst Münch antwortet, dass dies für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen ist. Gabriele Ohm-Goltze Schriftführerin 6

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