Die Sitzung beginnt verzögert aufgrund der vorherigen Präsentation der Ergebnisse aus der Befragung der Feuerwehrleute.
|
|
- Eike Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Staufenberg Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetensitzung vom Sitzungsort: Stadthalle großer Saal, Porstendorfer Straße 2 Beginn: 20:15 Uhr Ende: 20:40 Uhr Anwesende Mitglieder: 19 von 27 Schriftführerin Ohm-Goltze, Gabriele Abwesend: Knoll, Christian Will, Maik Sels, Alexander Vogel, Antje Findt, Richard Preis, Jochen Will, Heiko Die Sitzung beginnt verzögert aufgrund der vorherigen Präsentation der Ergebnisse aus der Befragung der Feuerwehrleute. Der Vorsitzende Ernst Hardt begrüßt die Anwesenden, insbesondere Frau Brunhild Wald, die als Nachrückerin für Dr. Karsten Hesse neue Stadtverordnete ist, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Ernst Hardt ruft die öffentliche Frageviertelstunde auf. Gerhard Zecher fragt, ob die Grundsteuerbescheide in diesem Jahr neu verschickt werden. Dies wird von Gabie Ohm-Goltze mit Hinweis auf die Hebesteuersatzung bestätigt. Ernst Hardt stellt die persönliche Referentin Frau Alina Jankowski vor, die beim Bürgermeister ein Praktikum ableistet. Auf die Frage zur Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung trägt Ernst Hardt vor, dass die Fraktionen bitten, die Tagesordnungspunkte 01 und 02 zu vertagen, da noch Beratungsbedarf besteht. Hierüber lässt Ernst Hardt abstimmen: Abstimmung: Einstimmig Sodann wird über folgende Tagesordnung beraten: 1
2 TAGESORDNUNG: Öffentlich 1. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg, MAG/ /7 Bebauungsplan Staufenberg-Süd, 11. Änderung ; Aufstellungsbeschluss 2. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Mainzlar, MAG/ /8 Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte ; Satzungsbeschluss 3. Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem BPSU/ /8 Sonderinvestitionsprogramm für Verzahnungsprojekte zwischen Grundschulen und Kindergärten 4. Aufhebung der Ortsbezirke/Ortsbeiräte MAG/ /16 5. Änderungen der Hauptsatzung mit Wirkung für die nächste MAG/ /14 Legislaturperiode; Beachtung der Jahresfrist nach 6 Abs. 2 HGO 6. Kommunalwahl 2011 MAG/ /15 Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers auf dem Stimmzettel 7. Mitteilungen und Anfragen 1. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg, Bebauungsplan "Staufenberg-Süd, 11. Änderung"; Aufstellungsbeschluss Der rechtskräftige Bebauungsplan Staufenberg-Süd weist südlich der Straße Am Schiffenweg - zwischen der Siemensstraße und der Straße Mohnstrauch - von West nach Ost eingeschränktes Gewerbegebiet und Allgemeines Wohngebiet aus. Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes befindet sich das Gebäude der Direktion der Deutschen Vermögensberatung, das ebenso wie das östlich im Anschluss geplante Wohn- und Bürogebäude eines Ingenieurbüros von der Nutzung her auch innerhalb eines Mischgebietes zulässig ist. Die Deutsche Vermögensberatung plant zur Standortsicherung eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes um ca. 80 qm. Im Anschluss ist ein zweigeschossiges Gebäude geplant, das vorrangig zwar der Wohnnutzung dienen soll, in dem aber auch ein Ingenieurbüro untergebracht wird; bei der derzeitigen Widmung als Gewerbegebiet darf die Wohnnutzung nur untergeordnet sein. Beide Themen können im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes im Sinne der Antragsteller bearbeitet werden. Insbesondere spricht auch die städtebauliche Situation nicht gegen eine Änderung der Art der baulichen Nutzung, vielmehr entspricht die Abfolge - von der Siemensstraße aus gesehen - eingeschränktes Gewerbegebiet, Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet - auch dem Trennungsgrundsatz des 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach 13a des BauGB erfolgen. Es wird keine formale Umweltprüfung durchgeführt (die Notwendigkeit der Bearbeitung artenschutzrechtlicher Belange bleibt hiervon unberührt), die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im einstufigen Beteiligungsverfahren. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst. Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes werden von den davon profitierenden Bauherren übernommen. 2
3 Es wird beschlossen, die Bauleitplanung für die Änderung des Bebauungsplanes Staufenberg-Süd im Stadtteil Staufenberg voranzutreiben und die 11. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung zu beschließen. Die Kosten des Verfahrens werden von den Eigentümern der Anwesen Am Schiffenweg 2 und 4 übernommen. Die nachfolgenden Beschlussempfehlungen des Magistrates sind über die zuständigen Ausschüsse an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten. Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs 1 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bebauungsplan Staufenberg Süd wird für den Bereich der Flurstücke Flur 9 Nr. 395 und 396, Am Schiffenweg 2 und 4, geändert. Planziel ist die Umwidmung der beiden Flurstücke von Gewerbegebiet in Mischgebiet und die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie die Modifizierung baugestalterischer Vorgaben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach 13a des Baugesetzbuches. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) einzuleiten. 2. Bauleitplanung der Stadt Staufenberg, Stadtteil Mainzlar, Bebauungsplan "Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte"; Satzungsbeschluss Mit dem Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte soll auf den Flurstücken Gemarkung Mainzlar Flur 1, Flurstücke Nr. 351/1 und 353/2 auf einer rd m² umfassenden Fläche das Baurecht für den Bau eines gemeinsamen zentralen Feuerwehrgerätehauses für die Stadtteile Daubringen, Mainzlar und Staufenberg sowie die erforderlichen Aufstellflächen geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt eine Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen: Feuerwehr, Sozialen Zwecken dienende Gebäude (Jugendzentrum) und Öffentliche Verwaltung (Bauhof). Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst hatte, wurden die notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und die Offenlegung des Entwurfes durchgeführt. Die eingegangenen Beschlussempfehlungen zu den im Zuge des Verfahrens gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind nach ausführlicher Beratung als Stellungnahmen der Stadt Staufenberg zu beschließen. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB in Kraft gesetzt und erhält mit seiner Veröffentlichung Rechtskraft. 3
4 Es wird beschlossen, die Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes Gemeinbedarfsfläche Stadtmitte im Stadtteil Mainzlar voranzutreiben und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die nachfolgenden Beschlussempfehlungen des Magistrates sind über die zuständigen Ausschüsse an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten. (1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 i.v.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Beratung als Stellungnahmen der Stadt Staufenberg beschlossen. (2) Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB sowie 9 Abs. 4 BauGB i.v.m 5 HGO und 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. (3) Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB in Kraft gesetzt. (4) Der Flächennutzungsplan wird berichtigt. 3. Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm für Verzahnungsprojekte zwischen Grundschulen und Kindergärten Die Stadt Staufenberg hatte in Kooperation mit den Grundschulen Staufenberg, Mainzlar und Daubringen Mittel in Höhe von insgesamt ,- für die Betreuung der Grundschüler - Hortgruppen- beantragt. Es handelt sich um die Anschaffung von Mobiliar und Ausstattung sowie Instandhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes. Nun mehr stehen die Mittel zur Verausgabung über den Landkreis bereit. Entsprechende Verträge zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen wurden in 2009 bereits mit dem Landkreis abgeschlossen. Formell bedarf es noch einer Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahmen und der Verausgabung der Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der durch die Verwaltung im Rahmen der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen beantragten Maßnahmen sowie die Verausgabung der Fördermittel in Höhe von ,- aus dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Landkreis Giessen 4
5 4. Aufhebung der Ortsbezirke/Ortsbeiräte Gem. 81 Abs. 1 S. 3 HGO ist die Einrichtung von Ortsbeiräten und die Abgrenzung der Ortsbezirke in der Hauptsatzung zu regeln. Insofern ist bei der Aufhebung der Ortsbeiräte eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Angesichts der im Jahre 2011 anstehenden Wahlen für die Ortsbeiräte ist die Jahresfrist gem. 6 Abs. 2 HGO zu beachten. Die Rechtslage hat sich aktuell dahingehend geändert, dass die Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Auflösung der Ortsbeiräte beschließen kann. Eine Zustimmung der Ortsbeiräte ist nicht mehr erforderlich. Lediglich ist der jeweilige Ortsbeirat zur Auflösung anzuhören. Bereits vor den letzten Kommunalwahlen wurde die Auflösung der Ortsbeiräte in den städtischen Gremien diskutiert. Mangelndes Interesse der Bürger war u.a. eines der Hauptargumente für eine Auflösung. Die Ortsbeiräte treffen sich durchschnittlich nur zu zwei Sitzungen pro Kalenderjahr. Oftmals waren nur die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zum Haushalt einzigster Tagesordnungspunkt. So wurde z.b. im Stadtteil Daubringen nur ein einziger zusätzlicher TOP in der aktuellen Legislaturperiode behandelt. Andere Tagesordnungspunkte sind häufig Sachstandsberichte des Bürgermeisters zu bestimmten Sachthemen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die bestehenden Ortsbezirke zum Ende der aktuellen Legislaturperiode aufzuheben. Abstimmung: 4 Ja- Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen 5. Änderungen der Hauptsatzung mit Wirkung für die nächste Legislaturperiode; Beachtung der Jahresfrist nach 6 Abs. 2 HGO Mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl im Jahr 2011 ist auf die Regelung des 6 Abs. 2 S. 2 HGO hinzuweisen, wonach im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden sollen. Insofern sind die Städte und Gemeinde gehalten, bis spätestens März 2010 notwendige bzw. gewünschte Änderungen, die Gegenstand der Hauptsatzung sind, vorzunehmen. Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordnetenstellen (Stadträte) Gem. 44 Abs. 2 S. 4 HGO kann die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten vor der Wahl der Beigeordneten innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung herabgesetzt werden. Damit ermöglicht der Gesetzgeber der neu gewählten Gemeindevertretung die Größe des Gemeindevorstandes (Magistrates) festzulegen. Eine Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten während der Wahlzeit ist danach nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung kann jedoch im Voraus für die kommende Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten herabsetzen, wobei dann allerdings die Jahresfrist des 6 Abs. 2 S. 2 HGO zu beachten ist. Hiervon wird oftmals deshalb Gebrauch gemacht, um bereits in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung die Wahl der Beigeordneten vornehmen zu können. Die Möglichkeit, die Zahl der Stellen im Gemeindevorstand zu erhöhen, sieht 55 Abs. 1 S. 3 HGO jederzeit vor. Insoweit findet keine neue Wahl statt; die neuen Stellen werden vielmehr auf der Grundlage einer Neuberechnung der Stellenverteilung unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl der Stellen vergeben. 5
6 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte ab der kommenden Wahlperiode im Jahr 2011 auf 2 herabzusetzen 6. Kommunalwahl 2011 Aufnahme des Gemeindeteils der Hauptwohnung des Bewerbers auf dem Stimmzettel Gemäß 16 Abs. 2 S. 3 KWG besteht die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel zusätzlich zu jedem Bewerber bei der Wahl der Gemeindevertreter den nach 12 S. 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Orts- bzw. Stadtteile) aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschließt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Wahl der Gemeindevertreter den nach 12 S. 4 HGO benannten Gemeindeteil der Hauptwohnung (Orts- bzw. Stadtteil) aufzunehmen. 7. Mitteilungen und Anfragen Bürgermeister Horst Münch teilt mit, dass: der Geschäftsbericht des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg verteilt wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Haushalts für 2009 verteilt wurde ein Schreiben des DGB der Niederschrift beigefügt wird und morgen der Submissionstermin zur Brückensanierung im Stadtteil Treis stattfindet. Er weist darauf hin, dass es möglicherweise Probleme mit Eichenbalken geben könnte. Manfred Hein regt an, dass möglicherweise gezogene Eichenbalken nicht deponiert werden, weil sie verkauft werden könnten. Dies wird von Bürgermeister Horst Münch bestätigt. Claus Waldschmidt bittet darum, dass die Heizung zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung höher gestellt wird. Dies wird von Bürgermeister Horst Münch mit dem Hinweis auf Energieeinsparung und schnellerem Sitzungsverlauf abgelehnt. Gerhard Will weist darauf hin, dass im Ortsausgang von Mainzlar ein Verkehrsteilnehmer dauerhaft falsch parkt. Bürgermeister Horst Münch antwortet, dass die Stadtverwaltung hiermit befasst ist. Roland Ehmig fragt, wann das Ergebnis der Organisationsuntersuchung vorgelegt wird. Bürgermeister Horst Münch antwortet, dass das Ergebnis zunächst im Magistrat beraten wird und den Stadtverordneten zur nächsten Sitzung vorgelegt wird. Roland Ehmig fragt, wann der Haushalt 2010 eingebracht wird. Bürgermeister Horst Münch antwortet, dass dies für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen ist. Gabriele Ohm-Goltze Schriftführerin 6
N i e d e r s c h r i f t
2. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.2001 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Calden Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrHA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l
HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung
MehrVorrangflächen zur Windenergienutzung
Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrSitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrN I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005
N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s am 26. Oktober 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.35
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrN I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S
N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:
MehrSATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung des Ausschusses für Planung und Gemeindeentwicklung am 26.11.2008 im Saal des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.32 Uhr 18.49
MehrNiederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrProtokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am 22.03.2011 im Restaurant Himmel und Äd in Bruchertseifen
Beginn: 18.00 Uhr Anwesend waren: Protokoll zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am 22.03.2011 im Restaurant Himmel und Äd in Bruchertseifen a) stimmberechtigt Ortsbürgermeister
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrAUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal -
25. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - Gesetzliche Mitgliederzahl
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrEinladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr
Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal
MehrSitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg
Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt
OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
Mehr1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
MehrSatzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
MehrDNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung
MehrProtokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012 Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Vereins international cosmetic and detergents assoziation e. V. (ICADA) G e g e n w ä r t i g: Anwesenheitsliste
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrAnwesenheitsliste. Öffentliche Sitzung: Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:16 Uhr Nicht-öffentliche Sitzung: Beginn: 19:16 Uhr Ende: 19:48 Uhr
N i e d e r s c h r i f t über die 22. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann am Dienstag, 09.04.2013, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in St. Johann Anwesenheitsliste Sitzung am: 09.
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
Mehr50. Sitzung Leg.-Periode 2011/2016 Homberg, den 24. März 2015
50. Sitzung Leg.-Periode 2011/2016 Homberg, den 24. März 2015 Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Stadtmarketing und Kultur am 24. März 2015
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrStiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)
Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November
MehrS A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen
S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.
MehrGeschäftsordnung des Magistrates. GESCHÄFTSORDNUNG DES MAGISTRATES der Kreisstadt Groß-Gerau
Geschäftsordnung des Magistrates GESCHÄFTSORDNUNG DES MAGISTRATES der Kreisstadt Groß-Gerau Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau hat sich durch Beschluss in seiner Sitzung am 22.09.2008 folgende Geschäftsordnung
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrDer Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung
Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrAufgaben und Gliederung der Feuerwehr
S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrAlt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung
Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrN i e d e r s c h r i f t
Rat der Gemeinde Ovelgönne Wahlperiode 2011 2016 N i e d e r s c h r i f t über die 17. Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 15.05.2014, Ratssaal, Rathausstraße 14, 26939 Ovelgönne Beginn: Ende:
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrEin Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt:
Bericht des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Genehmigtes Kapital II) Die Hauptversammlung vom 11. April 2007 hat den
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die 45. Sitzung der Gemeindevertretung Drelsdorf am Montag, dem 05.11.2012, 19:30 Uhr, in Drelsdorf, "Zum Weinkrug", Am Forst 10 Beginn: 19:30 Uhr Ende: 22:10 Uhr Anwesend:
MehrSatzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die öffentlich behandelten Tagesordnungspunkte der Sitzung der Gemeindevertretung Fuhlenhagen am Donnerstag, den 26.11.2015 um 19.30 Uhr in Fuhlenhagen - Dorfgemeinschaftshaus
MehrProtokoll der 15. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Grundschule Lauenförde
Protokoll der 15. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Grundschule Lauenförde Datum: 16.03.2015 Ort: Mehrzweckraum der Grundschule, Lauenförde Konferenzbeginn: 19.30 Uhr Konferenzende: 21.09 Uhr
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
Mehr20. Jahrgang 14. Juni 2016 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg
Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich: Der Bürgermeister der Stadt Burg, Tel. 03921/921-0, Zusammenstellung: Büro des Bürgermeisters / Ratsverwaltung der Stadtverwaltung Burg, Tel.: 03921/921-670.
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrBeschluss zu a): Beschluss zu b):
Bebauungsplan Nr. 142a Biogasanlage Kruthaup Osterfeine a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss zu a): Der Bürgermeister der Stadt Damme beschließt im
MehrNIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- u. Ordnungsausschusses der Stadt Hecklingen am 19.02.2015
Stadt Hecklingen Hecklingen, den 20.02.2015 - Bau- und Ordnungsausschuss - NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- u. Ordnungsausschusses der Stadt Hecklingen am 19.02.2015 - öffentlicher Teil Tagungsort:
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrDer Vorsitzende des Ortsbeirates: Ortsvorsteher Klaus Englert UWG. Die Mitglieder des Ortsbeirates: Horst Pollesch UWG Martin Sattler Michael Sattler
Protokoll der 27. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Schwalheim am Montag, den 22.03.2010, 20.00 Uhr im Sportheim am Sportplatz, An der Faulweide, 61231 Bad Nauheim Anwesend sind: Der Vorsitzende des
MehrGeschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK)
Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Eine Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Sektion B 1. Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrHAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010
HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
MehrGemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg
Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrAmt Temnitz Walsleben, 28.04.2014 - Gemeinde Temnitzquell -
Amt Temnitz Walsleben, 28.04.2014 - Gemeinde Temnitzquell - Niederschrift zur 2. Sitzung in 2014 des Ausschusses Windenergie - Verkehrssituation - Freiraum am 12.03.2014 in Rägelin Beginn: Ende: 19:00
MehrPROTOKOLL. Es sind 16 stimmenberechtigte Vereinsvertreter und 8 stimmberechtigte Präsidiumsmitglieder anwesend.
PROTOKOLL ÜBER DIE ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES LEICHTATHLETIK-VERBANDS BRANDENBURG E.V. AM 12. APRIL 2014 IN BERLIN-WANNSEE (erw. Ergebnisprotokoll) Versammlungsort: Kirchweg 6, 14129 Berlin-Wannsee
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
Mehr