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1 Unternehmensinformationen Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über unsere Gesellschaft und Ihre Finanzportfolioverwaltung. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu unserem Unternehmen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Namen und Anschrift, Geschäftsführer inprimo privatinvest GmbH Clemensstraße Frankfurt am Main Tel Fax info@inprimo.de Bürozeiten: Mo Fr 09:00 18:00 Uhr Geschäftsführer: Thomas Herrmann Sprachen, in denen Sie mit uns kommunizieren können Sie können mit uns persönlich, fernmündlich oder schriftlich in deutscher und englischer Sprache kommunizieren. Unsere Korrespondenz und die Reportings erstellen wir in deutscher Sprache Aufsichtsbehörde und Erlaubnisse Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anschrift Bonn Graurheindorfer Straße Bonn Anschrift Frankfurt Marie- Curie Straße Frankfurt

2 Unserem Unternehmen sind folgende Erlaubnisse erteilt worden: Anlagevermittlung 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG Anlageberatung 1 Abs. 1a S. 2 Nr.1a KWG Abschlussvermittlung 1 Abs. 1a S. 2 Nr.2 KWG Finanzportfolioverwaltung 1 Abs. 1a S. 2 Nr.3 KWG Eigengeschäft (Anlagebuch) 1 Abs. 1a S. 3 KWG Hinweise zur Anlageberatung Anlageberatung wird nicht als Honorar- Anlageberatung im Sinne des Honoraranlageberatungs- gesetzes bzw. 31 WpHG erbracht. Bei der Anlageberatung bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Finanzinstrumenten, Emit- tenten oder Wertpapierdienstleistungen, die berücksichtigt werden können. Im Rahmen der Anlage- beratung werden keine bestimmten Finanzinstrumente, Emittenten oder Wertpapierdienst- leistungen bevorzugt. Vertraglich gebundene Vermittler Unsere Gesellschaft bedient sich bei der Anlagevermittlung und der Anlageberatung unter anderem vertraglich gebundener Vermittler, die diese Finanzdienstleistungen im Namen und für Rechnung unseres Unternehmens erbringen. Die jeweils aktuell für uns tätigen gebundenen Vermittler können Sie jederzeit online im bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführten Register der vertraglich gebundenen Vermittler nach 2 Abs. 10 Satz 6 KWG einsehen. Das Register finden Sie unter Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte Grundsätzlich erstellen wir sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist für Sie ein quartalsweises Reporting über die Anlagen in der Finanzportfolioverwaltung oder Anlageberatung. Das Reporting enthält eine Bruttoperformancedarstellung, die bei der Finanzportfolioverwaltung gegen die vertraglich vereinbarte Benchmark gemessen wird, eine Übersicht über das Zustandekommen der Performance sowie eine detaillierte Vermögensübersicht nach Anlageklassen. Die Reportingperiode kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch anders als quartalsweise gehandhabt werden; mindestens ist jedoch ein vierteljährliches Reportingintervall vorgesehen, da auch die Abrechnungen jeweils quartalsweise (31.03.; ; und ) erfolgen. Sofern in dem Portfolio Derivate eingesetzt werden, ist von Seiten des Gesetzgebers eine monatliche Berichterstattung erforderlich. Das Reporting wird zeitnah nach Ende des Berichtszeitraums versandt (in der Regel innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen nach Ende des Berichtszeitraums). Sofern nach unserer Feststellung das Reporting Ihrer depotführenden Bank alle notwendigen Informationen enthält, behalten wir uns vor, an Stelle eines eigenen Reportings das der jeweiligen Bank zu verwenden. Bestätigungen über erteilte Aufträge und deren Ausführung sowie monatliche Kontoauszüge erhalten Sie direkt von der von Ihnen ausgewählten Depotbank.

3 Kundeneinstufung Wir stufen unsere Kunden grundsätzlich als Privatkunden im Sinne von 31a Abs. 3 WpHG ein. Eine abweichende Einstufung als professioneller Kunde ist nur auf Antrag des Kunden möglich, sofern er die in 31a Abs. 7 WphG formulierten Voraussetzungen dafür erfüllt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein diesbezügliches Formular sowie weitergehende Informationen gerne zur Verfügung. Kosten und Gebühren Sowohl für die Vermögensverwaltung als auch die Anlageberatung fallen quartalsweise Kosten und Gebühren an. Die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung berechnen wir aus einem individuell mit dem Kunden vereinbarten Prozentsatz des durchschnittlich in der Abrech- nungsperiode verwalteten/beratenen Vermögens. Es ist möglich, eine Gewinnbeteiligung ab einem vorab vereinbarten erzielten Gewinn als Kostenbestandteil zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch bei der Anlageberatung weitere Kosten und Gebühren bei der jeweiligen Depotbank anfallen. Dies sind insbesondere Kosten und Gebühren für Wertpapiertransaktionen und für die Depotführung. Wesentlichen Maßnahmen zum Schutz der verwahrten Finanzinstrumente oder Gelder, z.b. Mitgliedschaft im EdW Die inprimo privatinvest GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Berlin. Nähere Informationen zur EdW stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. Wir haben keine Berechtigung, uns Eigentum oder Besitz der von uns für unsere Kunden verwalteten Wertpapiere oder Geld zu verschaffen. Für Zwecke der Verwahrung von Kundenvermögen werden stets Banken zwischengeschaltet, die ihrerseits ebenfalls einer öffentlichen Aufsicht unterliegen und Mitglied in Entschädigungseinrichtungen sind. Weitergehende Informationen sind bei dem jeweils genutzten Konto- bzw. depotführenden Institut erhältlich. Darstellung möglicher Interessenkonflikte Interessenkonflikte lassen sich in Finanzdienstleistungsunternehmen nicht immer ausschließen. Sie als Kunde und die Aufsichtsbehörden erwarten von uns die Identifizierung und den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten. Dies entspricht auch unserem eigenen Anspruch an unsere Tätigkeit sowie unserem Verständnis von einer guten Kundenbeziehung. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, sowie unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben: in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz- )Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere bei eigenen Produkten;

4 bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebs- und Vertriebsfolge- provisionen) von Dritten bzw. an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen. durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler; durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Wertpapiere Gegenstand der Geschäfte sind. Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere stets die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung ein unabhängiger Compliance- Verantwortlicher tätig, dem im Besonderen die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegen. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderen folgenden Maßnahmen: Schaffung organisatorischer Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlage- beratung und der Vermögensverwaltung; Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung; Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung; Offenlegung von Wertpapiergeschäften gegenüber dem Compliance- Verantwortlichen durch die Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können; Schulungen unserer Mitarbeiter; Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen, um sicherzustellen, dass sie Ihre jeweilige Entscheidung stets auf informierter Basis treffen können. Behandlung von Zuwendungen Dritter Mandatsbezogene Zuwendungen in Form von Vertriebsvergütungen (z.b. Ausgabeaufschlag, Agio) und Vertriebsfolgevergütungen (z.b. Bestandsvergütungen) stehen dem Auftraggeber zu, sofern er nach den Verträgen nicht darauf verzichtet hat.

5 Sonstige Zuwendungen in Form von Schulungen- und andere Weiterbildungsmaßnahmen durch die Vertragspartner oder kostenlos zur Verfügung gestelltes Research verbleiben bei der inprimo privatinvest GmbH, da sie der Verbesserung der Arbeit der Vermögensverwaltung dienen. inprimo privatinvest, gebundene Vermittler der inprimo privatinvest und Schwestergesellschaften der inprimo privatinvest erbringen daneben Anlageberatungs- und Portfoliomanagementdienstleistungen sowie Vertriebsdienstleistungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Emittenten. In diesen Fällen ist der Fonds resp. die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Kunde, so dass daraus erzielte Vergütungen nicht als Zuwendungen von Dritten gelten. Für diese Dienstleistungen werden marktübliche Entgelte gezahlt, die aus einer volumensabhängigen Basisvergütung und teilweise performanceabhängigen Vergütung bestehen. Gerne erläutern wir Ihnen diese Vergütungskomponenten anhand von Einzelfällen ausführlich. Best Execution Der Vermögensverwalter wird Aufträge für den Kunden ausschließlich der depotführenden Stelle, d.h. der von dem Kunden gewählten Depotbank erteilen. Der Vermögensverwalter hat sich davon überzeugt, dass die Grundsätze der Auftragsausführung der von ihm ausgewählten Depotbanken für den Kunden als Privatanleger geeignet sind. Das Preis- Leistungs- Verhältnis dieser Banken ist mit dem anderer führender Institute gleichwertig. Im Einzelfall oder bezüglich einzelner Gattungen von Finanzinstrumenten kann die ausschließliche Nutzung der depotführenden Stelle als Intermediär dazu führen, dass die Ausführungskosten höher sind als bei einer Ausführung über andere Intermediäre. Der Kunde ist sich dieses Nachteils bewusst, weist den Vermögensverwalter jedoch an, bis auf gegenteilige schriftliche Weisung wie oben dargestellt zu verfahren. Die Ausführungsgrundsätze sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis Depotbank wurden dem Kunden bereits von dieser übersandt. Wenn Sie sich für die Finanzportfolioverwaltung unseres Hauses interessieren, sind die nachfolgenden Informationen für Sie ebenfalls von Interesse: Vergleichsmethode, die eine Bewertung der Leistung ermöglicht Es werden gemäß den Anlagerichtlinien Benchmarks mit dem Kunden individuell vereinbart, die auch in den regelmäßigen Reportings ausgewiesen werden und dem Kunden eine Bewertung der Leistung ermöglichen. Die jeweiligen Benchmarks sind in den Anlagerichtlinien dargestellt. Managementziele, Risikobewertung, Art der verwendeten Finanzinstrumente Es wird auf die Ausführungen in den Anlagerichtlinien verwiesen. Art und Weise sowie Häufigkeit der Bewertungen der Finanzinstrumente im Portfolio Die in den Portfolien enthaltenen Wertpapiere werden in der Regel mit den Schlusskursen des Börsenhandels des Vortages bzw. bei Investmentfonds mit den KAG- Rücknahmekursen des Vortages bewertet. Die Bewertung erfolgt einmal pro Bankarbeitstag. Bei speziellen Papieren wie z.b. Alternative Investments, bei denen der Kurs nicht börsentäglich festgestellt wird, wird mit dem jeweils letzten vom Emittenten veröffentlichten Kurs bewertet. Die Kurslieferung erfolgt in dem

6 Portfoliomanagementsystem psplus automatisch über Nacht, Kursanbieter ist derzeit die schweizerische Telekurs. Es findet keine Delegation der Vermögensverwaltung mit Ermessensspielraum statt.

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