Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum 30. September 2013 Richtlinienkonformes Sondervermögen nach deutschem Recht

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1 SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum 30. September 2013 Richtlinienkonformes Sondervermögen nach deutschem Recht

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3 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum Alle Anteile haben selbe Ausgestaltungsmerkmale. Anteil klassen werden derzeit nicht gebildet. Daher haben alle Anteile gleiche Rechte. Inhaltsverzeichnis Struktur des Fonds 2 Tätigkeitsbericht 3 Zusammengefasste Vermögensaufstellung 5 Vermögensaufstellung 6 Ertrags- und Aufwandsrechnung 11 Entwicklung des Sondervermögens 12 Berechnung der Wiederanlage 12 Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre 12 Sondervermögen 13 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 14 Steuerliche Hinweise 15 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 18 Kapitalanlagegesellschaft, Depotbank, Vertrieb 24

4 Struktur des Fonds Vermögensstruktur Credit Suisse MACS Global Equity Fondspreis EUR 108,09 Fondsvolumen EUR ,31 Anzahl ausgegebener Anteile Sonstige Branchen 8,13 % Medien 2,41 % Telekommunikation 2,69 % Technologie 5,43 % Nahrungsm. u. Getränke 6,17 % Konsumg. u. Haushaltsw. 6,28 % Chemie 6,67 % Gesundheit 8,30 % Bankguthaben/Sonstiges 3,83 % Indexfonds 41,54 % Industriegüter und Dienstleistungen 8,55 % Vermögensaufstellung nach Ländern Credit Suisse MACS Global Equity Sonstige Länder 1,94 % Schweiz 4,48 % Großbritannien 4,74 % Irland 10,51 % Bankguthaben/Sonstiges 3,83 % Luxemburg 21,19% Frankreich 14,50 % USA 19,92 % Deutschland 18,89 % 2 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

5 Tätigkeitsbericht Ausführungen zum Anlageziel und zur Anlagestrategie Der Fonds Credit Suisse MACS Global Equity ist ein global anlegender und diversifizierter Aktienfonds, der stets eine Vollinvestition in Aktieneinzeltitel und Aktienfonds (überwiegend Exchange Traded Funds und klassische Aktienfonds) anstrebt. Im Berichtszeitraum verzeichnete der Fonds eine Wertentwicklung von 13,52 Prozent. Das Anlageziel ist darauf ausgerichtet eine Überrendite im Vergleich zum Weltaktienmarkt, gemessen an der Benchmark MSCI Daily TR World Net EUR, zu erreichen. Dieser Index verzeichnete im selben Zeitraum eine Wertentwicklung von 14,25 Prozent. Somit ergibt sich eine relative Underperformance in Höhe von 0,73 Prozent des Fonds Credit Suisse MACS Global Equity im Vergleich zu seiner Benchmark. Diese Underperformance ist primär durch die internen Kosten (z. B. Verwaltungsvergütung, Depotbuchhaltung) bedingt. Unsere deutliche Übergewichtung in der Eurozone hat sich bewährt. Zum einen war der exportlastige deutsche Aktienmarkt sehr stark und zum anderen konnten die Aktienmärkte der europäischen Peripherie in den vergangenen Monaten deutlich zulegen. Die Eurozone konnte die Rezession verlassen und die anstoßenen Reformen zeigen langsam Früchte. Im Gegenzug waren wir untergewichtet im relativ teuer bewer teten US-Aktienmarkt. Zudem belas tete die Schwäche des USD ggü. dem EURO in den letzten Monaten des Berichtszeitraums. Unsere im Oktober 2012 erfolgte Erhöhung der Schwellenländerinvestments hat einen negativen Performancebeitrag erwirtschaftet. Die Schwellenmärkte haben, konträr zu den Aktienbörsen in der westlichen Welt, eine negative Wertentwicklung erzielt und sind nicht in der Benchmark enthalten. Aus einer sektoralen Perspektive waren wir in den Sektoren Industrie, IT und Pharma zu Lasten der Finanzwerte übergewichtet. Dies war grundsätzlich eine richtige Positionierung in dem Umfeld einer sich stabilisierenden globalen Ökonomie in Verbindung mit Unsicherheiten über das Verhalten der Politik und der Notenbanken. Bei der Portfoliokonstruktion achten wir generell stark darauf, die Einzeltitelrisiken weitestgehend über eine breite Diversifikation und eine überschaubare Gewichtung hinsichtlich der Aktieneinzeltitel und Anlageregionen (Zielgewichtung je Titel ca. 2 Prozent des Fondsvolumens) zu minimieren. Des Weiteren ziehen wir bei der Selektion der ETFs nach Möglichkeit voll replizierende Anlageprodukte gegenüber swap-basierten ETFs vor. Das Veräußerungsergebnis beläuft sich auf EUR ,09 und setzt sich aus realisierten Kursgewinnen i. H. v EUR ,70 und -verluste i. H. v. EUR ,61 zusammen. Diese resultierten im Wesentlichen aus Wertpapiergeschäften mit Aktieneinzeltiteln und Investmentfonds im Aktiensegment. Ausführungen zu den wesentlichen Risiken im Betrachtungszeitraum Adressenausfallrisiken: Grundsätzlich können Adressenausfallrisiken nicht ausgeschlossen werden, aber da der Credit Suisse MACS Global Equity Fonds keine Rententitel im Bestand hält, sondern diversifizierte Sondervermögen (ca. 60 % des Fondsvolumens) und Aktieneinzeltitel (ca. 40 % des Fondsvolumens), sind die Auswirkungen als gering anzusehen. Zinsänderungsrisiken: Das Sondervermögen weist infolge der ausschließlichen Investition in Aktieneinzeltitel und Aktienfonds keine direkten Zinsänderungsrisiken auf. Marktpreisrisiken: Während des Berichtszeitraums hatte das Sondervermögen hohe Marktpreisrisiken v. a. in Form von Aktienkursschwankungen zu verzeichnen. Währungsrisiken: Da durchschnittlich ca. 40 % des Sondervermögens in Ak tien- und Aktienfonds innerhalb Eurolands und somit ein großer Anteil in diverse Länder und Währungen außerhalb des Euros investiert wird, sind die Währungsrisiken als hoch einzustufen. Liquiditätsrisiken: Da der Großteil der Investmentvehikel in Form von Aktieneinzeltitel und Exchange Traded Funds (ETFs) investiert ist, ist eine jederzeitige Liquidierbarkeit der Produkte gewährleistet. Operationelle Risiken: Zur Bewertung der operationellen Risiken in den Prozessen der Gesellschaft führt diese in den relevanten Prozessen detaillierte Risikoüberprüfungen durch die auf Basis einer risikoorientierten Gesamtübersicht identifiziert werden. Sie deckt eventuelle Schwachstellen auf und definiert Maßnahmen zu deren Behebung. Werden definierte Leistungen an externe Unternehmen übertragen, überwacht die Gesellschaft diese im Rahmen laufender Qualitätskon- Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

6 trollen und regelmäßiger Überprüfungen. Treten Ereignisse aus operationellen Risiken auf, werden diese unverzüglich nach Entdeckung analysiert und Maßnahmen zu deren Behebung festgelegt. Sollte ein Ereignis aus operationellen Risiken das Sondervermögen betreffen, so werden relevante Verluste grundsätzlich durch die Gesellschaft ausgeglichen. Das Sondervermögen war im Berichtszeitraum grundsätzlich operationellen Risiken in den Prozessen der Gesellschaft ausgesetzt, hat jedoch kein erhöhtes Risiko aufgewiesen. Struktur der Portfolios im Hinblick auf die Anlageziele Die Struktur des Sondervermögens hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Anlagen in Aktien sowie Aktienfonds bleiben Bestandteil der Strategie. Wesentliche Änderungen und sonstige wesentlichen Ereignisse im Berichtszeitraum Während des Berichtszeitraums ergaben sich keine wesentlichen Änderungen und sonstige wesentliche Ereignisse. 4 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

7 Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum Berichtszeitraum: Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Aktien und ähnliche Wertpapiere Deutschland EUR ,00 14,87 Euro-Länder EUR ,55 10,62 Sonstige EU/EWR-Länder EUR ,79 4,74 Nicht EU/EWR-Länder EUR ,93 24,40 Investmentanteile Indexfonds EUR ,54 41,54 Liquidität Bankguthaben in EUR EUR ,52 3,42 Bankguthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen EUR ,32 0,08 Bankguthaben in Nicht EU/EWR-Währungen EUR ,31 0,21 Sonstige Vermögensgegenstände EUR ,69 0,26 Sonstige Verbindlichkeiten EUR ,34 0,14 Fondsvermögen EUR ,31 100, Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

8 Vermögensaufstellung zum Berichtszeitraum: ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % des Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR Fondsver- Whg. in im Berichtszeitraum mögens Börsengehandelte Wertpapiere EUR ,27 54,63 Aktien Automobilhersteller und Zulieferer DE VW AG VZ STK EUR 174, ,00 1,84 Chemie FR Air Liquide S.A. Ét. Expl. P. G. Cl. STK EUR 102, ,00 2,06 DE000BASF111 BASF SE STK EUR 70, ,50 2,32 DE000BAY0017 Bayer AG STK EUR 87, ,00 2,28 Erdöl und Erdgas US Chevron Corp. STK USD 121, ,02 2,18 Gesundheit CH Novartis AG STK CHF 69, ,45 2,37 FR Sanofi S.A. STK EUR 74, ,00 2,00 US Gilead Sciences Inc. STK USD 62, ,09 1,98 US Johnson & Johnson STK USD 86, ,03 1,95 Industriegüter und Dienstleistungen FR Schneider Electric S.A. STK EUR 62, ,30 2,42 DE Siemens AG STK EUR 89, ,00 2,22 US Danaher Corp. STK USD 69, ,22 1,86 US United Technologies Corp. STK USD 107, ,70 2,05 Konsumgüter und Haushaltswaren DE Henkel AG & Co. KGaA VZ STK EUR 76, ,70 2,04 FR LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton S.A. STK EUR 145, ,00 2,19 GB British American Tobacco PLC STK GBP 32, ,97 2,05 Medien US20030N1019 Comcast Corp. New A STK USD 45, ,58 2,41 Nahrungsmittel und Getränke CH Nestlé S.A. STK CHF 63, ,81 2,12 NL Unilever N.V. CVA STK EUR 28, ,25 1,94 US Pepsico Inc. STK USD 79, ,31 2,12 Reisen und Freizeit US McDonald s Corp. STK USD 96, ,44 1,89 Technologie DE SAP AG STK EUR 54, ,80 1,96 US International Business Machines Corp. STK USD 185, ,30 1,46 US Microsoft Corp. STK USD 33, ,98 2,01 Telekommunikation GB00B16GWD56 Vodafone Group PLC STK GBP 2, ,82 2,69 Versicherungen DE Allianz SE STK EUR 116, ,00 2,21 6 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

9 Vermögensaufstellung zum Berichtszeitraum: ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % des Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR Fondsver- Whg. in im Berichtszeitraum mögens Investmentanteile EUR ,54 41,54 Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile LU db x-trackers MSCI EM Latam Index ETF 1C ANT EUR 37, ,50 1,88 LU db x-trackers MSCI JAPAN TRN Index UCITS ETF 4C ANT EUR 14, ,00 4,02 DE ishares FTSE 100 ANT EUR 77, ,10 1,70 DE ishares MDAX (DE) ANT EUR 135, ,40 2,32 LU ishares MSCI Emerging Markets ANT USD 103, ,33 7,09 LU ishares MSCI EMU Large Cap A ANT EUR 102, ,00 4,03 LU ishares MSCI EMU Mid Cap ANT EUR 65, ,50 4,18 DE000A0DPMW9 ishares MSCI Japan ETF ANT EUR 8, ,00 2,16 DE000A0HGZV3 ishares PLC MSCI Eastern Europe Capped ETF ANT EUR 21, ,00 1,13 DE000A0J2094 ishares PLC MSCI Europe ex-uk ETF ANT EUR 24, ,10 2,30 IE00B466KX20 SPDR MSCI EM Asia ETF ANT EUR 34, ,00 2,79 IE00B4YBJ215 SPDR S&P 400 US Mid Cap ETF ANT USD 34, ,61 2,12 FR SSgA US Index Equity Fund I Hedged ANT EUR 178, ,00 5,82 Summe Wertpapiervermögen ,81 96,17 Bankguthaben EUR ,15 3,71 EUR-Guthaben bei: Société Générale S.A. (Depotbank) EUR ,52 % 100, ,52 3,42 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen (Depotbank) GBP 9.988,19 % 100, ,03 0,07 NOK 7.560,61 % 100, ,68 0,01 SEK 3.552,72 % 100, ,61 0,00 Guthaben in Nicht EU/EWR-Währungen (Depotbank) AUD 6.051,04 % 100, ,91 0,02 CAD 6.685,07 % 100, ,56 0,03 CHF ,51 % 100, ,26 0,06 JPY ,00 % 100, ,85 0,03 USD ,52 % 100, ,73 0,07 Sonstige Vermögensgegenstände EUR ,69 0,26 Quellensteueransprüche EUR , ,58 0,21 Dividendenansprüche EUR 8.503, ,11 0,05 Sonstige Verbindlichkeiten EUR ,34 0,14 Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR 5.460, ,50 0,03 Kostenabgrenzung 2 EUR , ,84 0,11 Fondsvermögen EUR ,31 100,00 3 Anteilwert Credit Suisse MACS Global Equity EUR 108,09 Umlaufende Anteile Credit Suisse MACS Global Equity STK Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 96,17 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 2 Verwaltungsvergütung, Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Depotgebühren, Depotbankvergütung, Jahres- und Halbjahresberichtskosten. 3 Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

10 Vermögensaufstellung zum Berichtszeitraum: Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens ( 28b Abs. 3 DerivateV) MSCI World TR Net Dividends in US$ 100,00 % Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 DerivateV kleinster potenzieller Risikobetrag 3,89 % größter potenzieller Risikobetrag 5,62 % durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 4,48 % Risikomodell ( 10 DerivateV) Varianz-Kovarianz-Ansatz Parameter ( 11 DerivateV) 99 %, 10 Tage, 250 Tage, gleichgewichtet Im Geschäftsjahr erreichte durchschnittliche Hebelwirkung durch Derivategeschäfte 1, Zur Berechnung wurde die Nominalwertmethode angewandt. Diese setzt die Summe der Marktwerte der nicht derivativen Komponenten sowie die Nominalwerte der Derivate in Relation zum Fondsvolumen. Ein Fonds ohne derivative Komponenten erhält somit immer einen Hebel von 1. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die von der Depotbank als verantwortliche Stelle für die Anteilpreisermittlung übermittelten Bewertungskurse für die einzelnen Wertpapiere bzw. Derivate werden von der SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh mittels unabhängiger Referenzkurse von Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Reuters oder Interactive Data geprüft. Im Fall von handelbaren Wertpapieren erfolgt die Bewertung zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses bei der SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh einer detaillierten Kursprüfung unterzogen, wobei folgende Grundsätze gelten: Wertpapiere, für die in Bloomberg kein Kurs bereitgestellt wird, oder deren Kurs länger als 10 Bewertungstage konstant ist, werden als nicht mehr handelbar eingestuft. Die von der Depotbank für diese Wertpapiere gelieferten Kurse werden mittels Quotierungen Dritter oder anhand von Preisen auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen plausibilisiert. Ein Wechsel der Kursquelle erfolgt nur bei dauerhafter Verfügbarkeit der neuen Quelle. Steht als Kursquelle ausschließlich ein mittels Bewertungsmodell errechneter Preis zur Verfügung, wird dieser Preis anhand einer weiteren unab hängigen Modellierung verifiziert (Einhaltung des Zwei-Quellen-Prinzips). Für die im Sondervermögen Credit Suisse MACS Global Equity zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere kamen, bezogen auf den Nettoinventarwert, nachfolgend dargestellte Bewertungsverfahren zum Ansatz: 96,17 % Bewertung auf Basis handelbarer Kurse 0,00 % Bewertung auf Basis nicht handelbarer Kurse (u. a. anhand der Quelle Interactive Data, indikativer Quotes bzw. Bewertungsmodellen) Die Bewertung von Investmentanteilen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Rücknahmepreises des Vortages oder sofern kein Rücknahmepreis verfügbar ist auf Basis von Börsenkursen. Exchange-Traded-Funds werden zum Börsenkurs bewertet. Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Nicht börsengehandelte Derivate (wie z. B. Devisentermingeschäfte oder Swaps) werden mittels marktgängiger Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 8 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

11 Vermögensaufstellung zum Berichtszeitraum: Devisenkurse (in Mengennotiz) per Australische Dollar (AUD) 1, = 1 Euro (EUR) Britisches Pfund (GBP) 0, = 1 Euro (EUR) Canadische Dollar (CAD) 1, = 1 Euro (EUR) Japanische Yen (JPY) 132, = 1 Euro (EUR) Norwegische Kronen (NOK) 8, = 1 Euro (EUR) Schwedische Kronen (SEK) 8, = 1 Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) 1, = 1 Euro (EUR) US-Dollar (USD) 1, = 1 Euro (EUR) Zusatzinformationen zu bezahlten Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen bei KAG-eigenen, gruppeneigenen und -fremden Wertpapier- bzw. Immobilien-Investmentanteilen ISIN Fondsname Bezahlter Nominale Ausgabeaufschlag/ Verwaltungsvergütung Rücknahmeabschlag der Zielfonds in % in % LU db x-trackers MSCI EM Latam Index ETF 1C 0,00 0,65 LU db x-trackers MSCI JAPAN TRN Index UCITS ETF 4C 0,00 0,60 DE ishares FTSE 100 0,00 0,50 DE ishares MDAX (DE) 0,00 0,50 LU ishares MSCI Emerging Markets 0,00 0,45 LU ishares MSCI EMU Large Cap A 0,00 0,40 LU ishares MSCI EMU Mid Cap 0,00 0,40 IE00B3VWMM18 ishares MSCI EMU Small Cap 0,00 0,42 DE000A0DPMW9 ishares MSCI Japan ETF 0,00 0,59 DE000A0HGZV3 ishares PLC MSCI Eastern Europe Capped ETF 0,00 0,74 DE000A0J2094 ishares PLC MSCI Europe ex-uk ETF 0,00 0,40 IE00B466KX20 SPDR MSCI EM Asia ETF 0,00 0,65 IE00B4YBJ215 SPDR S&P 400 US Mid Cap ETF 0,00 0,30 IE00B4YBJ215 SPDR S&P 400 US Mid Cap ETF 0,00 0,30 FR SSgA US Index Equity Fund I Hedged 0,00 0,23 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

12 Vermögensaufstellung zum Berichtszeitraum: Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/ Anteile bzw. Zugänge Abgänge Whg. in Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Bauwesen und Materialien FR Vinci S.A. STK Energieversorgung FR GdF Suez S.A. STK Erdöl und Erdgas FR Total S.A. STK Industriegüter und Dienstleistungen DE000LED4000 Osram Licht AG STK Konsumgüter und Haushaltswaren US Nike Inc. B STK GB00B24CGK77 Reckitt Benckiser Group PLC STK Rohstoffe GB Rio Tinto PLC STK Andere Wertpapiere Technologie US Samsung Electronics Co. Ltd. Pfd. Shs. GDR STK Investmentanteile Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile IE00B3VWMM18 ishares MSCI EMU Small Cap ANT IE00B4YBJ215 SPDR S&P 400 US Mid Cap ETF ANT Transaktionskosten im Zeitraum vom bis Transaktionen Volumen in Anzahl Fondswährung EUR Transaktionsvolumen gesamt , Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen ,65 65 Relativ in % 33,77 % 42,21 % 5 Nachdem die Ausführung der Geschäfte für das Sondervermögen durch den externen Portfoliomanager bzw. den Anlageberater erfolgt, wurden bei der Ermittlung der Geschäfte mit verbundenen Unternehmen alle Geschäfte einbezogen, die mit verbundenen Unternehmen des ausgelagerten Portfoliomanagers bzw. des Anlageberaters abgeschlossen wurden. 10 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

13 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis EUR EUR I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller ,72 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) ,69 3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 94,80 4. Erträge aus Investmentanteilen ,60 5. Abzug ausländischer Quellensteuer ,23 Summe der Erträge ,58 II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -40,67 2. Verwaltungsvergütung ,49 davon KAG-eigene Verwaltungsvergütung ,49 3. Depotbankvergütung 7.831,56 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,98 5. Sonstige Aufwendungen ,81 davon Depotgebühren 2.303,32 davon Jahres- und Halbjahresberichtskosten 3.744,05 davon CS Zürich Ausübung Vertreterfunktion 5.812,98 Summe der Aufwendungen ,51 III. Ordentlicher Nettoertrag ,07 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,70 2. Realisierte Verluste ,61 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,09 V. Ergebnis des Geschäftsjahres ,16 Gesamtkostenquote (Ongoing Charges Figure [OCF]) 0,90 % 6 6 Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Der Kapitalanlagegesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z. B. Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Makler wiederkehrend meist vierteljährlich Vermittlungsentgelte als sogenannte Vermittlungsprovision. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel in Abhängigkeit vom vermittelten Fondsvolumen bemessen. Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs [Anschaffungsnebenkosten] und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) EUR ,98 Die Transaktionskosten beinhalten Kontrahenten-, Liefer- und Börsenspesen, Steuern sowie Kommissionen. Bei manchen Geschäftsarten (u. a. Rentengeschäfte) werden die Provisionen im Rahmen der Abrechnung nicht separat ausgewiesen, sondern sind bereits im jeweiligen Kurs berück sichtigt und daher in obiger Angabe nicht enthalten. Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

14 Entwicklung des Sondervermögens EUR EUR I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres ,75 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr ,30 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) ,81 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen ,21 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen ,02 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich ,32 5. Ordentlicher Nettoertrag ,07 6. Realisierte Gewinne ,70 7. Realisierte Verluste ,61 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste ,19 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres ,31 Berechnung der Wiederanlage insgesamt je Anteil EUR EUR I. Berechnung der Wiederanlage 1. Ergebnis des Geschäftsjahres ,16 9,69 II. Für die Wiederanlage verfügbare Erträge ,16 9,69 1. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag ,01 0,52 III. Wiederanlage ,15 9,17 Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende Anteilwert des Geschäftsjahres 2012/2013 EUR ,31 EUR 108, /2012 EUR ,75 EUR 95, /2011 EUR ,41 EUR 80, /2010 EUR ,99 EUR 87,70 12 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

15 Sondervermögen Credit Suisse MACS Global Equity Mindestanlagesumme EUR Fondsauflage Ausgabeaufschlag 0,00 % Rücknahmeabschlag 0,00 % Verwaltungsvergütung p. a. 0,45 % Stückelung Globalurkunde Ertragsverwendung thesaurierend Währung EUR ISIN DE000A0M64E3 Unterföhring bei München, SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh Die Geschäftsführung Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

16 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh Die SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh hat uns beauftragt, gemäß 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens Credit Suisse MACS Global Equity für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften. München, 19. Dezember 2013 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Koch) Wirtschaftsprüfer (Rumpelt) Wirtschaftsprüfer 14 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

17 Steuerliche Hinweise Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gem. 5 InvStG für das Geschäftsjahr vom bis Credit Suisse MACS Global Equity WKN: A0M64E ISIN: DE000A0M64E3 InvStG 5 Abs. 1 Privatanleger Betriebliche Anleger Angaben in EUR je Anteil Satz 1 Nr. 2 i. V. m. EStG KStG Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge Nr. 2) 1, , , Im Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge enthaltene Nr. 1c) Erträge i. S. d. 2 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG Nr. 1c, aa) 1, , nach dem zufließende steuerpflichtige in- und ausländische Dividenden (Streubesitzdividenden) 1, Veräußerungsgewinne i. S. d. 8b Abs. 2 KStG (Steuerbefreiung) oder 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) Nr. 1c, bb) 0, , Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) Nr. 1c, cc) 0, , Steuerfreie Alt-Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Bezugsrechten und Termingeschäften i. S. d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am anzuwendenden Fassung Nr. 1c, dd) 0, Steuerfreie Erträge aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf Freianteile an Kapitalgesellschaften i. S. d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. 20 EStG sind Nr. 1c, ee) 0, Steuerfreie Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien außerhalb der 10-Jahresfrist Nr. 1c, ff) 0, Einkünfte i. S. d. 4 Abs. 1 InvStG, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind Nr. 1c, gg) 0, , , darin enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Nr. 1c, hh) 0, , , Ausländische Einkünfte i. S. d. 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug als Werbungskosten vorgenommen wurde Nr. 1c, ii) 1, , , in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist Nr. 1c, jj) 1, , in c) ii) enthaltene Einkünfte aus REIT-Dividenden 0, , in c) ii) enthaltene Zinseinkünfte 0, , darin enthaltene, bis zum zugeflossene ausländische Dividendenerträge gem. 8b Abs. 1 KStG mit anrechenbarer und fiktiver ausländischer Quellensteuer, für die kein Abzug als Werbungskosten vorgenommen wurde (Teilgröße von Nr. c) ii)) 0, Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

18 Steuerliche Hinweise Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gem. 5 InvStG für das Geschäftsjahr vom bis Credit Suisse MACS Global Equity WKN: A0M64E ISIN: DE000A0M64E3 InvStG 5 Abs. 1 Privatanleger Betriebliche Anleger Angaben in EUR je Anteil Satz 1 Nr. 2 i. V. m. EStG KStG In den ausländischen Einkünften i. S. d. 4 Abs. 2 InvStG (Nr. 1c), ii)) enthaltene ausländische Einkünfte, die zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Quellensteuer berechtigen (fiktive Quellensteuer) Nr. 1c, kk) 0, , , in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist Nr. 1c, ll) 0, , darin enthaltene, bis zum zugeflossene ausländische Dividendenerträge gem. 8b Abs. 1 KStG mit anrechenbarer fiktiver ausländischer Quellensteuer, für die kein Abzug als Werbungskosten vorgenommen wurde (Teilgröße von Nr. 1c) ii)) 0, Erträge im Sinne des 18 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG (bis zum zugeflossene Dividenden gem. 8b Abs. 1 KStG) Nr. 1c, mm) 0, Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der ausschüttungsgleichen Erträge Nr. 1d) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 InvStG Nr. 1d, aa) 1, , , im Sinne des 7 Abs. 3 InvStG (inländische Dividenden und inländische Immobilienerträge) Nr. 1d, bb) 0, , , im Sinne des 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG (ausländische Dividenden und Veräußerungsgewinne), in Nr. 1d), aa) enthalten Nr. 1d, cc) 1, , , davon für Zinserträge und sonstige Erträge, in Nr. 1d) aa) enthalten 0, , , davon für ausländische Dividenden (ohne REITs), in Nr. 1d) aa) enthalten 1, , , davon für ausländische REIT-Dividenden, in Nr. 1d) aa) enthalten 0, , , davon für Neu-Veräußerungsgewinne, in Nr. 1d) aa) enthalten 0, , , davon für inländische Dividenden (ohne REITs), in Nr. 1d) bb) enthalten 0, , , davon für inländische REIT-Dividenden, in Nr. 1d) bb) enthalten 0, , , davon für inländische Immobilienerträge, in Nr. 1d) bb) enthalten 0, , , Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

19 Steuerliche Hinweise Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gem. 5 InvStG für das Geschäftsjahr vom bis Credit Suisse MACS Global Equity WKN: A0M64E ISIN: DE000A0M64E3 InvStG 5 Abs. 1 Privatanleger Betriebliche Anleger Angaben in EUR je Anteil Satz 1 Nr. 2 i. V. m. EStG KStG Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte entfällt, und Nr. 1f) der anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde Nr. 1f, aa) 0, , , in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, Nr. 1f, bb) 0, , in f) aa) enthaltene Einkünfte aus ausländischen REIT-Dividenden 0, , in f) aa) enthaltene Zinseinkünfte 0, , darin enthaltene anrechenbare ausländische Quellensteuern für bis zum zugeflossene ausländische Dividenden gem. 8b Abs. 1 KStG (Teilgröße von Nr. 1f) aa)) 0, der nach 4 Abs. 2 i. V. m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde Nr. 1f, cc) 0, , , darin enthaltene abziehbare ausländische Quellensteuern für bis zum zugeflossene ausländische Dividenden gem. 8b Abs. 1 KStG (Teilgröße von Nr. 1f) cc)) 0, in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, Nr. 1f, dd) 0, , der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als gezahlt gilt und anrechenbar ist Nr. 1f, ee) 0, , , darin enthaltene fiktiv anrechenbare ausländische Quellensteuern für bis zum zugeflossene ausländische Dividenden gem. 8b Abs. 1 KStG (Teilgröße von Nr. 1f) ee)) 0, in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, Nr. 1f, ff) 0, , in f) ee) enthaltene Einkünfte aus ausländischen REIT-Dividenden 0, , in f) ee) enthaltene Zinseinkünfte 0, , Bereits mit Kapitalertragsteuer verrechnete ausländische Quellensteuer (enthalten in Nr. 1f) aa) bzw. Nr. 1f) ee)) 0, , , davon aus ausländischen Dividenden (ohne REITs) 0, , davon aus ausländischen REIT-Dividenden 0, , davon aus ausländischen Zinserträgen 0, , Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung Nr. 1g) 0, , , Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Nr. 1h) 0, , , Betrag der nicht abziehbaren Werbungskosten Nr. 1i) 0, , , Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten zum als zugeflossen. Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

20 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Das Sondervermögen ist als Zweckvermögen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Sondervermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich EUR 801 (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden bzw. werden. 1 Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sogenannte Abgeltungsteuer), sodass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat unter anderem aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sogenannte Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) normale Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) cum -erworbene Optionsanleihen. Werden Gewinne aus der Veräußerung der oben genannten Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sonder- 1 Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei. 18 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

21 vermögens vor dem 1. Januar 2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 1. Januar 2009 eingegangen wurden. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der oben genannten Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (siehe unten). Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Sie unterliegen in der Regel dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile EUR 801 bei Einzelveranlagung bzw. EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung. Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben. Für den Steuerabzug eines thesaurierenden Sondervermögens stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, sodass insbesondere gegebenenfalls die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft, so erhält der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf des Geschäftsjahres des Sondervermögens vorlegt, den den depotführenden Stellen zur Verfügung gestellten Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben. Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h. sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteile ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

22 zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31. Dezember 2008 erworbener Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBAsteuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Die Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) normale Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) cum -erworbene Optionsanleihen. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz 2 (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu 40 % (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der oben geannten Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (siehe unten.) Ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, ausgeschüttete Termingeschäftsgewinne sowie ausgeschüttete Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren und Gewinne aus vor dem 1. Januar 2009 eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt wird. Zinsen und zinsähnliche Erträge Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig 3. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. In- und ausländische Dividenden Vor dem 1. März 2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei 4. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind nach dem 28. Februar 2013 dem Sondervermögen aus der Direktanlage zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden inund ausländischer Aktiengesellschaften bei Körperschaften steuerpflichtig. Von Einzelunternehmern sind Dividenden mit Ausnahme der Dividenden nach dem REITG zu 60 % zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Inländische Dividenden unterliegen dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag). Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG der auszahlenden Stelle eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen muss) oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt wird. Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wie- 2 5 % der Veräußerungsgewinne aus Aktien gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 3 Die zu versteuernden Zinsen sind gemäß 2 Abs. 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach 4h EStG zu berücksichtigen. 4 5 % der Dividenden gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 20 Credit Suisse MACS Global Equity Jahresbericht zum

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