Förderinitiative interdisziplinäre Forschung
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- Christel Hartmann
- vor 8 Jahren
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1 Förderinitiative interdisziplinäre Forschung Hinweise zur Projektförderung Stand Hinweise zur Antragstellung 1
2 Inhaltsverzeichnis Antragsberechtigung Untersuchungen am Menschen Mittelzuweisung und Mittelverwendung Zwischen- und Abschlussergebnisse Projektabschluss Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsdefinition Interdisziplinarität Testfragen für einen Antragserfolg 8 Hinweise zur Antragstellung 2
3 Die TU Darmstadt betrachtet Interdisziplinarität als Teil ihrer Universitätskultur und als forschungsstrategisches Instrument. Gemäß ihrem Leitbild fördert sie die interdisziplinäre Kooperation in Forschung und Lehre im Zeichen von Verantwortung, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Die Zusammenarbeit von Disziplinen ist dabei nicht Selbstzweck, sondern dient dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Sind Problemstellungen so beschaffen, dass sie nur über die Grenzen von Disziplinen hinweg bearbeitet werden können, fördern interdisziplinäre Ansätze Innovation und Nachhaltigkeit der Forschungserträge. Problemorientierte, projektangemessene Interdisziplinarität ist ein Kriterium für Exzellenz. Förderkriterien Wissenschaftliche Qualität Interdisziplinarität der Projektgruppe (Priorität hat die große Interdisziplinarität im Sinne der unten eingefügten Arbeitsdefinition der TU Darmstadt) Gesellschaftliche bzw. globale Relevanz/Dringlichkeit Bedeutung für die Schwerpunktsetzung an der TU Darmstadt Interdisziplinäre Multiplikatoreffekte an der TU Darmstadt Vorhandene Erfahrungen mit Verbundaktivitäten der Antragsteller (z.b. Interdisziplinäre Lehre, Veröffentlichungen, [kleinere] Projekte) Dem Problemgegenstand angemessene Beteiligung verschiedener Disziplinen Anschubwirkung, künftige Drittmittelperspektive Angemessene Berücksichtigung der jeweiligen Fachdiskussion, deren wissenschaftlichen Adäquatheit und des aktuellen Forschungsstandes Fördernotwendigkeit und Bedarfsadäquatheit Darlegung inhaltlicher Qualifizierungsziele Rückkopplung und Verbindung zur Lehre Sichtbarkeit innerhalb und außerhalb der Universität Hinweise zur Antragstellung 3
4 1. Antragstellung Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Darmstadt, die mindestens eine abgeschlossene Promotion nachweisen können. Gefördert werden (1) die Generierung interdisziplinärer Projektarbeit bzw. die Initiierung, Verbesserung, Qualitätssicherung und Ausbau interdisziplinärer Kooperationen, z. B. interdisziplinäre Publikationen, Qualifizierungsmaßnahmen, Workshops. (2) Verbundvorhaben zur Förderung konstitutiver interdisziplinärer Forschungskooperation, z. B. interdisziplinäre Doktorandengruppen. (3) Die innovative Erweiterung und Profilierung vorhandener Aktivitäten (Komplementärförderung), z. B. Ko- Finanzierung bestehender disziplinärer oder interdisziplinärer Forschungsaktivitäten. Bewilligungskommission Die Kommission organisiert die Begutachtung und entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Sie wurde vom Senat der TU Darmstadt eingesetzt und ist interdisziplinär zusammengesetzt. Antragsskizzen sind unter in elektronischer Form beim Forum interdisziplinärer Forschung termingerecht einzureichen. Hinweise zu den häufigsten Fragen finden sie auf den FiF Webseiten unter Hinweisen zur Antragstellung. Mit weiteren Fragen zur Ausschreibung können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des FiF (Tel.4063), an die Mitglieder der FiF Kommission und an Frau Christel Schaffner (Dezernat Forschung Tel.57207) wenden. Antragsskizze In der deutschsprachigen maximal fünfseitigen Antragsskizze (Vorlage auf Webseite) sollen folgende Aspekte beschrieben werden: Begründung, Ziel und Vision der gewählten Themenstellung mit Bezug zur Thematik der Ausschreibung Forschungsstand bzw. -defizite Methodischer Ansatz, Arbeitsplan und Integration der am Projekt Beteiligten Beantragte Summe und Verwendungszusammenhang (Personalmittel, Sachmittel, sonstige Mittel) Voraussichtliche Projektlaufzeit Perspektiven zur Einwerbung von Drittmitteln sollen erkennbar werden Bei der digitalen Einreichung der Projektskizze sind Unterschriften nicht zwingend erforderlich. Verfahren Die eingegangenen Forschungsförderanträge werden in einem zweistufigen Verfahren gemäß den genannten Kriterien begutachtet. Stufe 1: deutschsprachige Antragsskizze (max. fünf Seiten) Stufe 2: Vollantrag nach Aufforderung (in der Regel nach Präsentation des Projektes vor der FiF- Kommission gemäß den DFG-Hinweisen zur Beantragung einer Sachbeihilfe) Beratungsrunden der Bewilligungskommission mit Antragstellenden sind nach einer Vorauswahl vorgesehen. Zur Begutachtung von Anträgen, die eine Gesamtsumme von Euro überschreiten, werden auf jeden Fall externe GutachterInnen hinzugezogen. Bei der Begutachtung gelten die Grundsätze der DFG. Hinweise zur Antragstellung 4
5 Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (einschließlich promovierte MitarbeiterInnen) der TU Darmstadt. Externe ForscherInnen und Forschungseinrichtungen Externe ForscherInnen sowie GastprofessorInnen an der TU Darmstadt sind nicht antragsberechtigt. Mittel können nicht an externe Einrichtungen oder KooperationspartnerInnen ausgeschüttet werden. Vollantrag Die Vollantragstellung orientiert sich an den Hinweisen der DFG zur Beantragung einer Sachbeihilfe. Vollanträge (Vorlage auf Webseiten) bis zu einer Antragssumme von Euro sollen maximal achtzehn Seiten umfassen. Zur Begutachtung von Anträgen, die eine Gesamtantragssumme von Euro überschreiten, werden auf jeden Fall externe GutachterInnen hinzugezogen. Bei der Begutachtung gelten die Grundsätze der DFG. Mit den externen GutachterInnen wird eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen. Der Vollantrag muss unterschrieben eingereicht werden. Bitte verwenden Sie digitale Unterschriften oder senden Sie uns das unterschriebene Deckblatt per Hauspost zu. Vorlage Mittelbeantragung Vollantrag Beantragt für Antrag Summe Personal* Sachausgaben Wiss. Personal Wiss. Hilfskräfte Stud. Hilfskräfte Reisekosten Material Sonstiges Summe Laufzeit von/bis Beantragt für 2015 Beantragt für 2016 Beantragt für 2017 Beantragt für 2018 *Berechnungs- und Buchungsgrundlage sind die Durchschnittssätze (brutto) der TU Darmstadt Förderzeitraum Gefördert werden können zeitlich begrenzte, kürzere oder längere Vorhaben (Förderzeitraum max. 3 Jahre). Im Sinne eines Anschubs von Neuem und zur Bildung von Forschungskernen werden kleinere Projekte gefördert, es können aber auch Projekte mit bis zu Euro pro Jahr beantragt werden. Fördersummen Die maximale jährliche Antragssumme beläuft sich auf Euro. Maximal sind drei Förderjahre möglich. Zur Begutachtung von Anträgen, die eine Gesamtantragssumme von Euro überschreiten, werden auf jeden Fall externe GutachterInnen hinzugezogen. Bei der Begutachtung gelten die Grundsätze der DFG. Fristen Anträge, die nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Untersuchungen am Menschen Sind im Projektantrag Untersuchungen am Menschen vorgesehen, ist die Bewilligung und die Freigabe der Mittel an einen positiven Bescheid der Ethikkommission der TU Darmstadt gebunden. Um Verzögerungen zu vermeiden wird empfohlen, den formlosen Antrag an die Ethikkommission parallel zum Vollantrag zu stellen. Das Votum der Ethikkommission ist der FiF Kommission vorzulegen. Hinweise zur Antragstellung 5
6 3. Mittelzuweisung und Mittelverwendung Mittelzuweisung Wegen der Einrichtung eines 401er Projektes (Landesmittel) und der Zuweisung der Mittel setzen Sie sich bitte mit Frau Gruber (Dezernat Forschung) Tel , in Verbindung. Bei mehrjährigen Projekten erfolgt die Zuweisung jährlich. Ab dem zweiten Bewilligungsjahr erfolgt die Zuweisung der Mittel erst nach Vorliegen und Prüfung des rechnerischen Verwendungsnachweises. Mittelverwendung Die Mittelverwendung hat entsprechend der Bewilligung zu erfolgen. Maximal 5% der bewilligten Mittel bei den Einzelansätzen dürfen, ohne einen Antrag an die FiF Kommission zu stellen, zu Lasten anderer Einzelpositionen verschoben werden. Die Summe der Gesamtbewilligung bleibt davon unberührt. Veränderungen und Verschiebungen über 5% bei der Verausgabung sowie ggf. notwendige Laufzeitverlängerungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der FiF Kommission. Schriftliche Anfragen senden Sie an Eine Überziehung der Mittel ist grundsätzlich nicht möglich. Personalmittel Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Personalsätze (brutto) der TU Darmstadt. Ab dem entsprechen diese auch den Buchungssätzen. Diese können bis zu einer Höhe von maximal Euro pro Jahr für drei Jahre für 3 halbe MitarbeiterInnenstellen im Sinne der großen Interdisziplinarität beantragt werden. Hierzu zählen wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche Hilfskräfte sowie studentische Hilfskräfte. Bitte kalkulieren Sie die übliche Kostensteigerung bei den Personalkosten mit ein. Sachausgaben Reisekosten Diese können als solche beantragt werden. Materialkosten Diese beinhalten Verbrauchsgüter und Kleinmaterialien, die einen direkten Bezug zum Projekt aufweisen müssen. Geräte können über die Projektmittel nicht beantragt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Standardgeräte im Fachbereich zur Verfügung stehen oder darüber beschafft werden können. Sonstige Kosten z.b. Druckkosten, müssen immer in einem direkten Bezug zum Projekt stehen. Kosten für die Anschaffung von Literatur können nur in einem begründeten Ausnahmefall beantragt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die nötige Fachliteratur aus vorhandenen Arbeitsmitteln im Fachgebiet beschafft werden kann. 4. Zwischen- und Abschlussergebnisse Zwischenberichte und Projektergebnisse sollen im Rahmen der FiF Kommission vorgestellt und ein schriftlicher Abschlussbericht eingereicht werden. Diese Präsentation ersetzt nicht den Abschlussbericht. Eine Publikation in den einschlägigen fach-, themen- bzw. disziplinspezifischen Organen ist erwünscht und soll nach Möglichkeit auf den FiF Webseiten zur Projektförderung veröffentlicht oder verlinkt werden. Sollte ein großes öffentliches Interesse an dem Projekt erkennbar sein, ist darüber hinaus die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Forum interdisziplinäre Forschung erwünscht. Hinweise zur Antragstellung 6
7 5. Projektabschluss Abschlussbericht Der Abschlussbericht ist ein Kurzbericht, der die Kriterien der FiF Kommission aufgreift und mithilfe der dafür vorgesehenen Vorlage erstellt werden muss. Neben der Darstellung des Projektes muss er einen deutsch- und englischsprachigen Abstract enthalten. Der Abschlussbericht ist zum Projektende fertigzustellen und spätestens einen Monat nach Laufzeitende unaufgefordert an zu senden. Das Normalverfahren sieht die Veröffentlichung des Projektberichts (ohne die Angaben zu den Finanzen) auf der FiF Webseite vor. Ausnahmen sind mit dem FiF zu vereinbaren. Rechnerischer Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes - bei mehrjährigen Projekten jährlich - ist zeitnahe nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Laufzeit, ein rechnerischer Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Form ist mit Frau Gruber (Dezernat Forschung, Telefon ) abzusprechen. Nach Ablauf des Förderzeitraums und Vorlage des Abschlussberichts dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nicht verwendete Mittel müssen ggf. zurückgegeben werden. Eine Vorlage hierzu finden Sie als Excel-Tabelle auf unseren Webseiten unter: FiF/Material/Formulare Forschungsförderung 6. Öffentlichkeitsarbeit FiF Webseite Die Projektnehmer sind verpflichtet, Informationen zum Projekt für die Darstellung auf der FiF-Website zur Verfügung zu stellen. Wichtige Veröffentlichungen während oder nach Abschluss des Projektes sollten hier aufgeführt und/oder verlinkt werden. Veranstaltungen Sollte ein großes universitätsöffentliches Interesse an dem Projekt erkennbar sein, ist die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Forum interdisziplinäre Forschung erwünscht. Poster zum Projekt Aufgrund des hohen Interesses an den Projekten wird zu jedem Projekt ein Poster ausgestellt. Dieses sollte Kurzangaben zum Projekt (z. B. Motivation, Konzept, Ziele, Projektstruktur, ProjektpartnerInnen, Kontaktinformationen) enthalten und mithilfe einer Vorlage erstellt werden. 7. Arbeitsdefinition Interdisziplinarität 1. Interdisziplinarität entsteht im kooperativen Bezug auf Probleme, die sich nicht von einzelnen Disziplinen bearbeiten lassen. Kennzeichen der Interdisziplinarität ist also die problemorientierte Kooperation in Forschergruppen, die aus unterschiedlichen Disziplinen zusammengesetzt sind. 1 1 Für die Vergabe interner Projektmittel an der TU entscheidet über die Interdisziplinarität eines Projekts damit in erster Linie die Antwort auf die Frage: Durch wen wird geforscht? dazu in zweiter Linie die Methode, also die Antwort auf die Frage: Wie wird geforscht? Kein Kriterium folgt hingegen aus der Frage: Was wird beforscht? Anders gesagt: Forschungsgegenstände, Themen etc. können für sich genommen noch nicht interdisziplinär sein. Hinweise zur Antragstellung 7
8 2. Disziplinen stehen einander methodisch und in ihren Gegenständen verschieden nahe. Zwischen manchen Disziplinen besteht eine lange Kooperationstradition und zwischen anderen nicht. Insbesondere die Förderung der Kooperation einander fremder und/oder selten kooperierender Fächer ist strategisch interessant. Zu diesem Zweck wird pragmatisch zwischen kleiner, mittlerer und großer Interdisziplinarität unterschieden: Kleine Interdisziplinarität ist die Kooperation von zwei oder mehreren (a) eng benachbarten oder (b) traditionell häufig zusammenarbeitenden Fächern. 2 Mittlere Interdisziplinarität ist die Kooperation von zwei oder mehreren Fächern, in welcher (a) NaturwissenschaftlerInnen und IngenieurInnen oder (b) SozialwissenschaftlerInnnen und Geisteswissenschaftlerinnen zusammenarbeiten. 3 Große [ Breite ] Interdisziplinarität ist die Kooperation von zwei oder mehreren Fächern aus Ingenieurs- oder Naturwissenschaften einerseits und Sozial oder Geisteswissenschaften andererseits. 4 Testfragen für einen Antragserfolg Wird zur Bearbeitung eines Forschungsthemas fachübergreifend kooperiert? Handelt es sich bei der Kooperation um eine große oder um eine sehr interessante mittlere Interdisziplinarität? Handelt es sich um eine in den beteiligten Fächern nicht routinemäßige bereits etablierte Kooperation (Ausschlusskriterium)? Ist mein Kooperationsvorhaben symmetrisch aufgestellt und ist eine echte Zusammenarbeit im Projektplan klar erkennbar? Ist das Thema wissenschaftlich vielversprechend, aktuell, gesellschaftlich relevant und innovativ für die TU Darmstadt? Habe ich einen realistischen Projektplan erstellt, der den aktuellen methodischen Standards der beteiligten Disziplinen entspricht? Habe ich mir über die Kooperationsform Gedanken gemacht und meine Methoden der Zusammenarbeit daraufhin abgestimmt? Habe ich mir darüber Gedanken gemacht, wie das Projekt z. B. im Sinne von Drittmittelförderung weitergeführt wird und bei welchen Institutionen eine weitere Förderung beantragt wird? Ist der Zugang zu den notwendigen Ressourcen gesichert? Ist der Zugang zur Kostenstelle gegeben und die Budgetverantwortlichkeit geklärt? 2 Beispiele: (a) Chemie/Materialwissenschaft; Anglistik/Germanistik; Elektrotechnik/Informatik; Politikwissenschaft/Volkswirtschaftslehre; Mathematik/Informatik; Pädagogik/Psychologie (b) Architektur/Bauingenieurwesen; Physik/Chemie; Chemie/Biologie, Mathematik/Physik, Mathematik/verschiedene Ingenieurswissenschaften; Philosophie/Rechtswissenschaft; Sportwissenschaft/Psychologie. 3 Beispiele: (a) Physik/Elektrotechnik; Informatik/Biologie; Physik/Maschinenbau; (b) Psychologie/Germanistik; Soziologie/Geschichte. 4 Beispiele: Maschinenbau/Linguistik oder Soziologie; Bauingenieurwesen/Politikwissenschaft; Materialwissenschaft/Geschichte; Chemie/Philosophie; Architektur/Sportwissenschaft; Elektrotechnik oder Informatik/Psychologie. Hinweise zur Antragstellung 8
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