HSBC Global Investment Funds Indian Equity

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1 Vereinfachter Prospekt Oktober 2010 HSBC Global Investment Funds Indian Equity HSBC Global Investment Funds - SP Indian Equity 1010.DOC GEDI: v5

2 Indian Equity Wichtige Informationen In welche Anlagen investiert der Teilfonds? Tag der Auflegung Dieser vereinfachte Prospekt enthält wichtige Informationen in Bezug auf den Teilfonds. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, lesen Sie bitte den aktuellen ausführlichen Prospekt (der ausführliche Verkaufsprospekt ). Sofern nicht in diesem vereinfachten Prospekt anders angegeben, haben definierte Begriffe dieselbe Bedeutung wie im ausführlichen Prospekt. Ausführliche Angaben zu den Beständen des Teilfonds entnehmen Sie bitte dem aktuellen Jahres- oder Halbjahresbericht. HSBC Global Investment Funds Indian Equity (im Folgenden der Teilfonds ) ist ein Teilfonds von HSBC Global Investment Funds (im Folgenden die Gesellschaft ). Die Gesellschaft ist eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit mehreren Teilfonds und wurde am 21. November 1986 als société anonyme gegründet. Die Gesellschaft wurde auf unbegrenzte Dauer errichtet und erfüllt die Voraussetzungen für einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner aktuellen Fassung (das Gesetz von 2002 ). Die Rechte und Pflichten der Anleger sowie ihre Rechtsbeziehung zu der Gesellschaft sind im ausführlichen Prospekt festgelegt. Der ausführliche Prospekt und die periodischen Berichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhältlich. Anlageziel Der Teilfonds erstrebt langfristiges Kapitalwachstum durch die vorwiegende Anlage in ein diversifiziertes Portfolio von Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen, deren Sitz sich in Indien befindet bzw. die offiziell an einer wichtigen Börse oder einem anderen regulierten Markt in Indien gelistet sind, sowie von Unternehmen, die einen überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Indien ausüben. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der Marktkapitalisierung, und es wird damit gerechnet, dass sich der Teilfonds bemühen wird, in Unternehmen mit unterschiedlichen Marktkapitalisierungen anzulegen. Der Teilfonds beabsichtigt, die Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen ganz oder teilweise in der HSBC Global Investment Funds Mauritius Limited, Rogers House, 5 President John Kennedy Street, Port Louis, Mauritius (die Tochtergesellschaft ), anzulegen, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gesellschaft auf Mauritius ist. Unter normalen Marktbedingungen wird die Tochtergesellschaft ihr gesamtes Vermögen in indische Aktien und in aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen investieren, die ihren Geschäftssitz in Indien haben und an den Hauptbörsen oder anderen geregelten Märkten Indiens notiert sind. Der verbleibende Teil der Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen wird direkt in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen angelegt werden, die ihren Geschäftssitz in Indien haben und an Hauptbörsen oder anderen geregelten Märkten in Indien notiert sind. Die Anlageziele der Tochtergesellschaft entsprechen denjenigen des Teilfonds Indian Equity, und die Tochtergesellschaft wird die Anlagebeschränkungen der Gesellschaft, die im ausführlichen Prospekt dargelegt sind, einhalten. Die Tochtergesellschaft wurde am 3. November 1995 auf Mauritius gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Sie wird Stammaktien und rückkaufbare Vorzugsaktien nur an den Teilfonds Indian Equity der Gesellschaft ausgeben. Die Tochtergesellschaft ist bei der Mauritius Offshore Business Activities Authority registriert und hat vom Commissioner of Income Tax von Mauritius eine Bescheinigung über ihren steuerrechtlichen Sitz erhalten (siehe die Ausführungen im Abschnitt Besteuerung in Abschnitt 2.15 des ausführlichen Prospekts). Die Verwaltungsratsmitglieder der Tochtergesellschaft sind unter anderem für die Festlegung der Anlageziele und -politik der Tochtergesellschaft, die Überwachung der Anlagen und Performance der Tochtergesellschaft und die Bereitstellung von Beratungsleistungen zum ausschließlichen Nutzen der Gesellschaft einschließlich in Bezug auf massive Rücknahmen im Teilfonds verantwortlich. Die Tochtergesellschaft hat Multiconsult Limited, Rogers House, 5 President John Kennedy Street, Port Louis, Mauritius, dazu bestellt, Verwaltungsdienstleistungen für die Tochtergesellschaft auf Mauritius zu erbringen, zu denen auch die Führung ihrer Konten und Geschäftsbücher zählt. Die Tochtergesellschaft hat KPMG Mauritius, KPMG Centre, 30 St. George Street, Port Louis, Mauritius, zu den Wirtschafts- und Abschlussprüfern der Tochtergesellschaft auf Mauritius ernannt, damit sie die nach dem Recht von Mauritius für Wirtschafts- und Abschlussprüfer vorgeschriebenen Pflichten erfüllen. Die Tochtergesellschaft hat die Depotbank mit der Verwahrung ihrer Vermögenswerte beauftragt. Auf Grundlage ihrer Verwahrungsvereinbarungen mit der Gesellschaft hat die Depotbank ein Mauritius Cash Custodian Agreement mit der HSBC Bank (Mauritius) geschlossen, die eine nach den Gesetzen von Mauritius gegründete Bank und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hong Kong and Shanghai Banking Corporation Limited und zur Ausübung ihres Gewerbes auf Mauritius zugelassen ist und eine Geschäftsstelle in HSBC Centre, 18 Cybercity, Ebene, Mauritius, besitzt. Über sie werden alle Barmittel und Devisen der Tochtergesellschaft für die Zwecke der Anlagen der Tochtergesellschaft in Indien und die Erträge aus solchen Anlagen überwiesen. Die Gesellschaft und die Tochtergesellschaft erstellen konsolidierte Abschlüsse. 4. März 1996 HSBC Global Investment Funds Indian Equity 2

3 Basiswährung Wer sollte in den Teilfonds investieren? US-Dollar Profil des typischen Anlegers Der Teilfonds (der zur Kategorie Dynamic gehört), eignet sich für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont. Dieser Teilfonds ist darauf ausgerichtet, erfahreneren Anlegern ein zusätzliches Engagement in einem Portfolio zu ermöglichen, das einen großen Teil seiner Vermögenswerte in Schwellenländern und Unternehmen mit geringerer Marktkapitalisierung anlegen kann, die die Liquidität beschränken und die Volatilität der Erträge erhöhen können. Um zu entscheiden, ob der Teilfonds für ihn geeignet ist, sollte der Anleger einen Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt, Steuerberater, eine Bankvertretung oder einen anderen Finanzberater konsultieren. Welche Risiken sind mit einer Anlage in den Teilfonds verbunden? Risikoprofil Die Anlage in dem Teilfonds ist mit Risiken verbunden, zu denen unter anderem die unten genannten zählen. Potenzielle Anleger sollten den ausführlichen Verkaufsprospekt vollständig lesen und vor einer Anlageentscheidung über ein klares Bild des Teilfonds verfügen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Teilfonds seine Anlageziele erreicht, und die Wertentwicklung in der Vergangenheit darf nicht als Hinweis auf zukünftige Renditen verstanden werden. Darüber hinaus versucht der Teilfonds, durch Anlagen über die Tochtergesellschaft auf Mauritius von dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mauritius und Indien zu profitieren, wie in Abschnitt 2.15 des ausführlichen Prospekts näher beschrieben. Es kann nicht garantiert werden, dass der Teilfonds diese Steuervorteile immer genießen wird. Ferner können auch Änderungen an diesem Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden, und diese können sich auf die Besteuerung der Anlagen des Teilfonds und/oder die Besteuerung der Tochtergesellschaft auf Mauritius und damit auf den Wert der Anteile des Teilfonds auswirken. Darüber hinaus schreiben die geltenden Gesetze auf Mauritius in Fällen, bei denen es um die Verpflichtungen der Tochtergesellschaft gegenüber Dritten geht, die vollständige Trennung zwischen einer Tochtergesellschaft und dem Teilfonds vor. In Ausnahmefällen besteht jedoch das Risiko, dass der Teilfonds für solche Verpflichtungen herangezogen werden könnte. Aktienrisiko Der Teilfonds geht mit seinem gesamten Vermögen oder einem Teil seines Vermögens ein Engagement an den Aktienmärkten ein. Der Wert dieser Vermögenswerte kann daher steigen oder fallen, und Anleger erhalten den von ihnen angelegten Betrag möglicherweise nicht vollständig zurück. Währungsrisiko Der Teilfonds ist in Bezug auf sein Gesamtvermögen vollständig oder teilweise einem Währungsrisiko ausgesetzt. Die Basiswerte können auf eine andere Währung als die Handelswährung lauten. Der Wert dieser Vermögenswerte kann Bewegungen der jeweiligen Wechselkurse entsprechend steigen oder fallen. Schwellenmärkte Wegen der speziellen, mit Anlagen an Schwellenmärkten verbundenen Risiken muss der Teilfonds, der in solchen Wertpapieren anlegt, als spekulativ angesehen werden. Anlegern in diesen Teilfonds wird empfohlen, die speziellen Risiken einer Anlage in Schwellenmarkt-Wertpapieren sorgfältig abzuwägen. Die Volkswirtschaften von Schwellenländern sind im Allgemeinen stark vom internationalen Handel abhängig und waren und werden voraussichtlich nachteilig von Handelsrestriktionen, Devisenkontrollen, Manipulation des relativen Wertes einer Währung und anderen protektionistischen Maßnahmen betroffen, die von den Ländern, mit denen sie Handel treiben, verhängt oder ausgehandelt werden. Diese Volkswirtschaften waren und werden auch nachteilig von den wirtschaftlichen Verhältnissen in den Ländern, mit denen sie Handel treiben, betroffen. Brokerprovisionen, Depotbankleistungen und andere Kosten in Verbindung mit der Anlage an Schwellenmärkten sind im Allgemeinen höher als diejenigen für Anlagen an entwickelteren Märkten. Das Fehlen adäquater Verwahrungssysteme an einigen Märkten kann die Anlage in einem bestimmten Land verhindern oder es erforderlich machen, dass ein Teilfonds größere Verwahrungsrisiken in Kauf nehmen muss, um Anlagen tätigen zu können, doch wird sich die Depotbank nach besten Kräften bemühen, solche Risiken so gering wie möglich zu halten, indem sie Korrespondenzbanken bestellt, die internationale, angesehene und kreditwürdige Finanzinstitute sind. Hinzu kommt, dass solche Märkte unterschiedliche Abrechnungs- oder Regulierungsverfahren anwenden. An bestimmten Märkten hat es Zeiten gegeben, in denen die Abrechnungen mit dem Umfang der Wertpapiertransaktionen nicht Schritt halten konnten, wodurch die Abwicklung solcher Transaktionen erschwert wurde. Wenn es dem Teilfonds unmöglich ist, wegen Abrechnungsproblemen beabsichtigte Wertpapierkäufe zu tätigen, könnten dem Teilfonds attraktive Anlagemöglichkeiten entgehen. Wenn es dem Teilfonds wegen Abrechnungsproblemen unmöglich ist, ein Anlagepapier zu veräußern, können ihm entweder Verluste durch einen anschließenden Wertverlust des Anlagepapiers oder dann, wenn der Teilfonds einen Kontrakt über den Verkauf des Wertpapiers geschlossen hat, eine potenzielle Haftung gegenüber dem Käufer entstehen. Es besteht auch das Risiko, dass an einem Schwellenmarkt oder mehreren eine Notsituation entsteht, die zur Folge hat, dass der Wertpapierhandel eingestellt oder erheblich eingeschränkt wird und die Kurse der Wertpapiere des Teilfonds an solchen Märkten nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Änderungen im politischen Klima in Schwellenländern beträchtliche Auswirkungen auf die Haltung gegenüber der Besteuerung ausländischer Anleger haben können. Solche HSBC Global Investment Funds Indian Equity 3

4 Änderungen können zu Änderungen der Gesetze und ihrer Auslegung, zu Änderungen im Hinblick auf die Gewährung von Steuererleichterungen für ausländische Anleger oder von Vorteilen aufgrund internationaler Steuerabkommen führen. Solche Änderungen können rückwirkende Kraft besitzen und sich (wenn sie eintreten) nachteilig auf die Anlageerträge der Anteilinhaber eines hiervon betroffenen Teilfonds auswirken. Weitere Einzelheiten können dem ausführlichen Prospekt entnommen werden. Angaben zu den Anteilklassen Die folgenden Anteilklassen können ausgegeben werden: A-Anteile: E-Anteile: I-Anteile: J-Anteile:* P-Anteile: W-Anteile: X-Anteile: Z-Anteile: stehen allen Anlegern zur Verfügung. sind in bestimmten Ländern, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden, über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich. Für Anteile der Klasse E werden jährliche Managementgebühren berechnet, die denjenigen für die Anteile der Klasse A plus jährlich 0,3 % bis 0,5 % des Nettoinventarwerts der Anteile der Klasse E entsprechen. Diese Gebühren können an bestimmte Vertriebsstellen in bestimmten Ländern zu zahlen sein. sind über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich. sind zur Anlage in verschiedenen Dachfonds verfügbar, die ausschließlich von der HSBC-Gruppe verwaltet werden. sind in gewissen Gerichtsbarkeiten oder über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen zur Zeichnung erhältlich. sind über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich, die ebenfalls Mitglieder oder verbundene Unternehmen der HSBC-Gruppe sind, unter der Voraussetzung, dass die Anleger institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes von 2002 sind. Für Anteile der Klasse W werden keine Betriebskosten, Verwaltungs- und Kontoführungsgebühren erhoben. Sämtliche Gebühren und Kosten, die auf diese Klasse entfallen, werden direkt von den Mitgliedern oder verbundenen Unternehmen der HSBC-Gruppe übernommen. sind über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich, unter der Voraussetzung, dass die Anleger institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes von 2002 sind und unter eine der folgenden Kategorien fallen: Unternehmen oder Pensionsfonds von Unternehmen, Versicherungsgesellschaften, eingetragene wohltätige Organisationen oder von Körperschaften der HSBC-Gruppe verwaltete oder beratene Fonds und andere vom Verwaltungsrat genehmigte institutionelle Anleger. stehen Anlegern zur Verfügung, die mit einer Gesellschaft der HSBC-Gruppe einen Verwaltungsvertrag mit Dispositionsbefugnis abgeschlossen haben, und Anlegern, die über von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen zeichnen, sofern die Anleger die Voraussetzungen für institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes von 2002 erfüllen. *Nachfolgende J-Klassen in einem Teilfonds werden mit 1, 2, 3 usw. nummeriert und jeweils als J1, J2, J3 usw. bezeichnet (ausführlichere Angaben entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Gebühren und Kosten im ausführlichen Prospekt) Innerhalb jeder Anteilklasse eines Teilfonds können separate währungsgesicherte Anteilklassen ausgegeben werden (diese werden mit dem Suffix H, und der Währung, gegenüber der die Basiswährung abgesichert ist, gekennzeichnet, z. B. HEUR oder HGBP ). Für alle währungsgesicherten Anteilklassen, die nach dem 1. Dezember 2008 aufgelegt wurden, hat die Verwaltungsstelle Anspruch auf Gebühren für die Umsetzung der Währungsabsicherungspolitik. Diese werden von der jeweiligen währungsgesicherten Anteilklasse getragen. Diese Gebühren fallen zuzüglich zu den Betriebskosten, Verwaltungs- und Kontoführungsgebühren an, die in Abschnitt 2.8 (4) des ausführlichen Prospekts aufgeführt sind. Ausschüttungspolitik Die Gesellschaft gibt ausschüttende und thesaurierende Anteile in verschiedenen Klassen aus: Thesaurierende Anteile sind mit dem Buchstaben C gekennzeichnet, der auf den Namen des Teilfonds und der Klasse folgt. Für diese Anteile werden keine Dividenden ausgeschüttet. Ausschüttende Anteile sind mit dem Buchstaben D gekennzeichnet, der auf den Namen des Teilfonds und der Klasse folgt. Die Ausschüttungspolitik für die ausschüttenden Anteile lässt sich wie folgt zusammenfassen: Dividenden werden gesondert für jede ausschüttende Klasse eines jeden Teilfonds von der Hauptversammlung der Anteilinhaber der betreffenden Anteilklasse des relevanten Teilfonds am Ende jedes Geschäftsjahres festgesetzt. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann für bestimmte Teilfonds Zwischendividenden beschließen. Dividenden werden in der Finanzpresse angekündigt. Die Zahlung von Dividenden erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Festsetzung an die Anteilinhaber der betreffenden Teilfonds zu dem Dividendenstichtag, der in dem Beschluss genannt ist. HSBC Global Investment Funds Indian Equity 4

5 Gebühren und Kosten Anteilklasse Managementgebühr (in %)* Betriebskosten, Verwaltungsund Kontoführungsgebühren (in %)* Gesamtkostenquote (in %) (Transaktionskosten inbegriffen)* Klasse A Klasse E Klasse I Klasse J** Klasse P n. z. n. z. n. z. Klasse W n. z. n. z. n. z. Klasse X *** 0.90*** Klasse Z * vom Nettoinventarwert ** Die Verwaltungsgesellschaft hat ferner Anspruch auf ein Erfolgshonorar gemäß Angabe im ausführlichen Prospekt. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt derzeit nicht, für Anteile der Klasse J ein Erfolgshonorar zu berechnen. *** Bei diesem Prozentsatz handelt es sich um ein Maximum. Der gezahlte Betrag wird in den Halbjahres- und Jahresberichten der Gesellschaft offen gelegt. Kosten der Anteilinhaber Pricing- Korrektur Besteuerung der Anteilinhaber / der Gesellschaft Preisveröffentlichung Ausgabeaufschlag: Bis zu 5,54 % des Nettoinventarwertes pro Anteil, angepasst um die Pricing- Korrektur, anwendbar auf alle Anteilklassen (der Ausgabepreis ). Umschichtungsgebühr: Bis zu 1,00 % des Wertes der umgeschichteten Anteile, auf alle Anteilklassen anwendbar. Rücknahmegebühr: Keine. Zusätzliche Gebühr: Eine Gebühr von bis zu 2,00 % des Nettoinventarwertes der zurückgenommenen oder umgetauschten Anteile, wenn der Verwaltungsrat Grund zu der Annahme hat, dass ein Anleger Market-Timing-Aktivitäten oder einen aktiven Handel, wie im ausführlichen Prospekt näher erläutert, betrieben hat. Falls dies im Interesse der Anteilinhaber ist, kann der Nettoinventarwert pro Anteil um maximal 2 % angepasst werden, wenn die Nettomittelzuflüsse in den Teilfonds eine jeweils vorab vom Verwaltungsrat festgelegte Grenze überschreiten. Damit sollen die Auswirkungen von Transaktionskosten gemildert werden, insbesondere Geld- Brief-Spannen, Maklerprovisionen und Steuern auf Transaktionen. Die Anpassung des Nettoinventarwertes pro Anteil gilt gleichermaßen für jede Anteilklasse im Teilfonds bei jeder beliebigen Bewertung. Zum Ausschluss von Missverständnissen wird festgehalten, dass Gebühren und Kosten weiterhin auf Grundlage des nicht angepassten Nettoinventarwertes berechnet werden. Potenzielle Anleger sollten sich von ihren fachkundigen Beratern über die Folgen beraten lassen, die der Kauf, der Besitz, die Rückgabe, die Übertragung, der Verkauf oder die Umschichtung von Anteilen nach den Gesetzen ihrer Länder haben, einschließlich der steuerrechtlichen Konsequenzen und etwaiger Devisenkontrollanforderungen. Nach geltendem Recht und geltender Praxis unterliegt die Gesellschaft keiner luxemburgischen Einkommensteuer. Gemäß der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 bezüglich der Besteuerung von Zinserträgen, die durch ein Gesetz vom 21. Juni 2005 in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde, kann jedoch ab dem 1. Juli 2005 eine Quellensteuer Anwendung finden. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Prospekt. Die Gesellschaft unterliegt einer jährlichen Steuer in Luxemburg ( taxe d'abonnement ), die zum Satz von 0,05 % p.a. ihres Nettoinventarwertes und zum Satz von 0,01 % p.a. der Nettoinventarwerte der Teilfonds oder Anteilklassen, die institutionellen Anlegern im Sinne von 129 des Gesetzes von 2002 vorbehalten sind, und der Liquiditäts-Teilfonds berechnet wird. Diese Steuer wird am Ende des Quartals, auf das sich die Steuer bezieht, berechnet und ist vierteljährlich zahlbar. Im Zusammenhang mit der Ausgabe von Anteilen der Gesellschaft ist in Luxemburg keine Stempel- oder sonstige Steuer zu entrichten. Die Anteilspreise sind am Geschäftssitz der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der lokalen Vertreter gemäß Angabe im ausführlichen Prospekt erhältlich. Der Rücknahmepreis wird an jedem Handelstag in den relevanten Währungen in verschiedenen internationalen Publikationen und auf Webseiten und Plattformen von Datenanbietern veröffentlicht. Die Preise werden an jedem Handelstag auf der Grundlage des Nettoinventarwertes der jeweiligen Anteilklasse oder des jeweiligen Teilfonds in deren jeweiligen Währungen berechnet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Nettoinventarwert pro Anteil, angepasst um die oben ausführlich beschriebene Pricing-Korrektur (der Rücknahmepreis ). HSBC Global Investment Funds Indian Equity 5

6 Weitere Einzelheiten können dem ausführlichen Prospekt entnommen werden. Kauf / Verkauf / Umschichtung von Anteilen Anträge auf Zeichnung, Rücknahme oder Umschichtung von Anteilen eines Teilfonds müssen, um an diesem bestimmten Handelstag bearbeitet zu werden, vor den entsprechenden Handelsschlusszeiten an einem Handelstag, wie nachstehend ausgeführt, bei der Gesellschaft entweder direkt bei der Register- und Transferstelle oder durch eine festgesetzte Vertriebsstelle eingereicht werden. Ein Handelstag ist jeder Tag, an dem Banken in Luxemburg für normale Bankgeschäfte geöffnet sind ( Geschäftstag ) (mit Ausnahme der Tage, die in einen Zeitraum der Aussetzung des Handels mit Anteilen fallen) und der auch ein Tag ist, an dem die Börsen und geregelten Märkte in den Ländern, in denen der Teilfonds zu einem wesentlichen Teil investiert ist, für den normalen Handel geöffnet sind. Die Geschäftstage, die keine Handelstage sind, werden in den Jahres- und Halbjahresberichten angegeben diese Information ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Tage, die keine Handelstage sind, werden in den Jahresund Halbjahresberichten angegeben und sind am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Anleger, die erstmals Anteile erwerben, müssen ein Antragsformular ausfüllen. Folgekäufe oder Rückgaben von Anteilen können per Brief, Fax oder nach vorheriger Vereinbarung per Telefon getätigt werden, wobei Letzteres einer schriftlichen Bestätigung bedarf. Anweisungen für den Kauf, Verkauf oder die Umschichtung von Anteilen sind an folgende Adresse zu richten: RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg Tel: +(352) , Fax: +(352) Handelsschlusszeiten am Ort der Auftragserteilung: Hongkong: Uhr Hongkonger Ortszeit an einem Geschäftstag in Hongkong; Jersey: Uhr Jersey-Ortszeit an einem Geschäftstag auf Jersey vor dem Handelstag; Polen: Uhr polnische Ortszeit an einem Geschäftstag in Polen; Alle anderen Uhr Luxemburger Ortszeit an einem Handelstag. Länder: Die Zahlung ist per Scheck, bankbestätigtem Scheck oder durch elektronische Überweisung frei von Bankgebühren an die relevante(n) Korrespondenzbank(en) unter Angabe des Namens des Antragstellers und des Teilfonds, für den die Zahlung erfolgt, innerhalb von vier Geschäftstagen nach Antragstellung zu leisten, es sei denn, der vierte Geschäftstag ist ein Tag, an dem die Banken im Hauptfinanzzentrum der Handelswährung der betreffenden Anteilklasse für Bankgeschäfte geschlossen sind. In diesem Fall müssen die frei verfügbaren Gelder am darauf folgenden Geschäftstag eingehen bzw. muss der Rücknahmeerlös am darauf folgenden Geschäftstag gezahlt werden, an dem die Banken im Hauptfinanzzentrum der Handelswährung der betreffenden Anteilklasse für Bankgeschäfte geöffnet sind. Die Anteile werden vorläufig zugewiesen aber erst dann endgültig zugeteilt, wenn bei der Gesellschaft oder zu ihrer Verfügung frei verfügbare Gelder eingegangen sind. Bei der Zuteilung von Anteilen werden dem Anleger Verkaufsabrechnungen und sofern er kein Antragsformular ausgefüllt hat, Eintragungsbestätigungen zugeschickt. Weitere Einzelheiten können dem ausführlichen Prospekt entnommen werden. Zeichnungsund Rücknahmeinformationen Anteilklasse Mindestbetrag der Erstanlage Mindestbestand Klasse A USD 5,000 USD 5,000 Klasse E USD 5,000 USD 5,000 Klasse I USD 1,000,000 USD 1,000,000 Klasse J USD 100,000 USD 100,000 Klasse P USD 50,000 USD 50,000 Klasse W USD 100,000 USD 100,000 Klasse X USD 5,000,000 USD 5,000,000 Klasse Z USD 1,000,000 USD 1,000,000 Für Folgeanlagen sind keine Mindestbeträge vorgeschrieben. Alle angegebenen Beträge sind so zu verstehen, dass es sich auch um entsprechende Beträge in anderen wichtigen Währungen handeln kann. Nicht alle Anteilklassen sind in allen Hoheitsgebieten erhältlich. Einige Vertriebsstellen können jedoch unterschiedliche Mindestbeträge für die Erstanlage, Folgeanlage und den Mindestbestand ansetzen. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Vertriebsstellen erhältlich. HSBC Global Investment Funds Indian Equity 6

7 Zur Verfügung stehende Handelswährungen und Anteilklassen Anleger können Anteile kaufen und ihre Zahlungen entweder in der Basiswährung oder in der folgenden Handelswährung tätigen: Euro, Pfund Sterling, Hongkong-Dollar, Singapur-Dollar und US-Dollar. Australischer Dollar, Kanadische Dollar, japanische Yen, polnische Zloty und Schweizer Franken stehen in bestimmten Klassen oder über bestimmte Vertriebsstellen und/oder in bestimmten Ländern als Handelswährungen zur Verfügung. Gegebenenfalls kann die Gesellschaft auf Antrag weitere Handelswährungen anbieten. Werden Zahlungen in einer anderen Währung als der Basiswährung oder der Handelswährung geleistet, veranlassen die Vertriebsstellen oder die Register- und Transferstelle die notwendigen Devisengeschäfte für Rechnung und auf Kosten des Antragstellers zu den am jeweiligen Handelstag geltenden Wechselkursen. Bei Anträgen auf Anteile währungsgesicherter Anteilklassen müssen Zahlungen in der Währung der währungsgesicherten Anteilklasse erfolgen, wenn von der Verwaltungsgesellschaft nicht anders genehmigt. Anteilklasse ISIN-Codes Klasse A AC LU AD LU Klasse E EC LU ED LU Klasse I IC LU ID LU Klasse J J1C LU J1D LU Klasse P n. z. n. z. Klasse W n. z. n. z. Klasse X XC LU XD LU Klasse Z ZC LU ZD LU Jährliche Performance Klasse A Berechnungsdatum: 31. März 2010 Währung: Basiswährung Die historische Performance anderer Klassen ist ähnlich, kann jedoch je nach den berechneten Gebühren oder aufgrund sonstiger individueller Merkmale, beispielsweise der jeweiligen Dividendenpolitik, abweichen. Die historische Performance kann außerdem aufgrund der für eine bestimmte Klasse anwendbaren Referenzwährung oder Absicherungspolitik abweichen. Die historische Performance der anderen Klassen kann am Sitz der Verwaltungsgesellschaft in Erfahrung gebracht werden. Beachten Sie bitte, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Anhaltspunkt für die zukünftige Wertentwicklung ist. Die Preise von Anteilen und die Erträge dieser Anteile können sowohl fallen als auch steigen, und Anleger erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht in voller Höhe zurück. Jährlicher Portfolioumschlag Weitere Informationen Berechnungsdatum: 31. März %* * Berechnet in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des CSSF-Rundschreibens 03/122 vom 19. Dezember Verwaltungsgesellschaft HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A. HSBC Global Investment Funds Indian Equity 7

8 Register- und Transferstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg Tel: +(352) Fax: +(352) Domizilstelle HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. Vertriebsgesellschaft HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A. Depotbank und Verwaltungsstelle / Hauptzahlstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg Anlageberater HSBC Global Asset Management (Singapore) Limited 21 Collyer Quay, # HSBC Building, Singapur , Singapur Zahlstelle in Hongkong The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited HSBC Main Building, 1 Queen s Road Central, Hongkong Wirtschaftsprüfer KPMG Audit S.àr.l., Réviseurs d'entreprises Agréé 9, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Rechtsberater Elvinger Hoss & Prussen 2, Place Winston Churchill, L-1340 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Sitz der Gesellschaft Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vertriebsträger HSBC-Gruppe Kontakt Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Verwaltungsgesellschaft HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A. Tel: (+352) Fax: (+352) Als Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee Düsseldorf (nachfolgend: deutsche Zahl- und Informationsstelle ) bestellt worden. Anträge auf Rücknahme oder Umschichtung von Anteilen können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen an die Anleger (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) können auf deren Wunsch über die deutsche Zahl- und Informationsstelle geleitet werden. Der Devisenumtausch erfolgt auf Kosten und für Rechnung der Anleger zu den an dem betreffenden Handelstag gültigen Devisenkursen. Auf Wunsch des Anteilinhabers werden die Zahlungen auch in bar geleistet. Die Satzung der Gesellschaft, der ausführliche Prospekt vom Oktober 2010, die vereinfachten Prospekte sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle während der normalen Bürozeiten kostenlos erhältlich. Dort können auch Kopien des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, des Depotbank- und Zahlstellenvertrages, des Verwaltungsstellenvertrages, des Register- und Transferstellenvertrages, des Domizilstellenvertrages, der Anlageberaterverträge, der Verträge mit den Vertriebsstellen, des Vertrages mit dem Repräsentanten und der Vertriebsstelle in Hongkong, des Vertrages mit dem Repräsentanten in Großbritannien sowie des Vertrages mit dem Repräsentanten und der Vertriebsstelle in Singapur während der normalen Bürozeiten kostenlos eingesehen werden. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sind bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich und werden auf der Internetseite veröffentlicht. Mitteilungen an Anteilinhaber werden in Deutschland mittels Anlegerschreiben veröffentlicht. HSBC Global Investment Funds Indian Equity 8

9 Hinweise zur Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Die Gesellschaft beabsichtigt, die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz, die als Voraussetzung für die Besteuerung nach 2 und 4 Investmentsteuergesetz zu beachten sind, für die Anteilsklassen A, M, L, I, P und Z sämtlicher Teilfonds zu erfüllen. Die Gesellschaft kann jedoch nicht garantieren, dass die mit der Erfüllung der vorgenannten Pflichten verbundenen Besteuerungsfolgen beim Anleger eintreten. Die Nichterfüllung der Pflichten kann darüber hinaus negative steuerrechtliche Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger in einem Teilfonds haben. In Deutschland steuerpflichtige Anleger sollten nicht in andere Anteilsklassen als die zuvor genannten anlegen, da gravierende steuerliche Belastungen die Folge sein können. In Deutschland steuerpflichtigen Anlegern wird daher dringend empfohlen, sich vor einer Anlage in Teilfonds und Anteilsklassen hinsichtlich der Auswirkungen des Erwerbs, des Besitzes, der Übertragung und der Rückgabe von Fondsanteilen steuerlich beraten zu lassen; insbesondere sollten sie dies vor einer Anlage in solche Anteilsklassen tun, die die Anforderungen nach 2 und 4 des Investmentsteuergesetzes nicht erfüllen. HSBC Global Investment Funds Indian Equity 9

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