Ausbildung. 1. Voraussetzungen für die Anmeldung und den Besuch eines Lehrganges an der FWZS
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- Cornelia Weiss
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1 Ausbildung Permanenzdienst: +43 (3152) Telefon: +43 (3152) oder 29 Fax: +43 (3152) Instanznummer: DVR: Adresse: Gniebing 263, 8330 Feldbach, Austria Website: Bankverbindung: Raiffeisenbank Feldbach-Gnas-Bad Gleichenberg IBAN: AT SWIFT/BIC: RZSTAT2G497 Info Meldung Richtlinie Version: Voraussetzungen für die Anmeldung und den Besuch eines Lehrganges an der FWZS 2. Abmeldung und Nichterscheinen zum Lehrgang an der FWZS 3. Sonderregelung für den Besuch von Lehrgängen an der FWZS bzw. Ausübung von bestimmten Tätigkeiten 3.1 Atemschutzgeräteträger Lehrgang 3.2 Strahlenschutz-Lehrgang 1, 2 und 3 sowie DEKO 3.3 Hydraulischer Rettungssatz 3.4 Feuerwehrflugeinweiser-Lehrgang 3.5 Sonderbeauftragte, Gruppenkommandanten, Zugskommandanten 4. Kostenübernahme der Ausbildungen 5. Kostenübernahme für den Feuerwehrführerschein 6. Hinweise zu dieser Ausbildungsrichtlinie Seite 1 von 5
2 1. Voraussetzungen für die Anmeldung und den Besuch eines Lehrganges an der FWZS Die Voraussetzungen der FWZS müssen erfüllt sein (siehe: Website FWZS). Die Voraussetzungen des LFV Steiermark müssen erfüllt sein (siehe Website LFV). o Auszug aus der Richtlinie für die Tauglichkeitsuntersuchung im Feuerwehrdienst ( / 2008): Übungs- und Einsatztätigkeiten sind für schwangere Frauen nicht erlaubt. Wenn eine schwangere Frau einen Kurs besuchen will, kann sie über Antrag an den Landesfeuerwehrarzt (arbeitsmedizinische Evaluierung des Kurses) eine Ausnahmegenehmigung erlangen. Eine Schwangerschaft ist sofort dem Kommandanten zu melden: Keine Einsatz- oder Übungstätigkeit, keine Kurse mit körperlicher Aktivität oder Nachtarbeit. Eine Schwangerschaft ist sofort dem Kommandanten zu melden: Kein Einsatz- oder Übungstätigkeit, Teilnahme an Kursen nur mit Genehmigung des Landesfeuerwehrarztes. Die Voraussetzungen dieser Richtlinie müssen erfüllt sein. Eine Urlaubsbestätigung muss vorgelegt werden! Für spezielle Lehrgänge wie zum Beispiel: dem Schiffsführer-Grundlehrgang muss man sich selbst um die Erlaubnis des BVF, in Absprache mit dem Feuerwehr-Kommandanten und dem Abschnitts- bzw. Bezirksbeauftragten, kümmern. 2. Abmeldung und Nichterscheinen zum Lehrgang an der FWZS Bis 6 Tage vor Lehrgangsbeginn kann man sich unter Angaben von wichtigen Gründen abmelden. Ab 5 Tage vor Lehrgangsbeginn kann man sich unter Angaben von sehr wichtigen Gründen abmelden. Doch es muss ein Ersatz gefunden werden an sonst gibt es für den laufenden und den nächsten Lehrgangskalender (= halbes Jahr) für diesen Lehrgangs-Typ keine neuerliche Anmeldung. Eine Abmeldung bis 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, ohne Konsequenzen, wenn eine plötzlich auftretende Krankheit oder Verletzung mit einem folgenden Krankenstand vorliegt (Bestätigung vorlegen). Die Abmeldung hat sofort (telefonisch) zu erfolgen. Des Weiteren muss eine schriftliche Abmeldung mit einem Abmeldungsgrund beim zuständigen Beauftragten abgegeben werden. Dieser Abmeldungsgrund wird an den LFV gesendet! Bei nicht erscheinen zu einem Lehrgang oder zu spätem oder falschem Abmelden wird das Feuerwehrmitglied für den laufenden und den nächsten Lehrgangskalender (= halbes Jahr) für alle Lehrgänge gesperrt. (Erfolgt seitens der Feuerwehr und seitens der FWZS/LFV) Seite 2 von 5
3 3. Sonderregelung für den Besuch von Lehrgängen an der FWZS bzw. Ausübung von bestimmten Tätigkeiten 3.1 Atemschutzgeräteträger Lehrgang Für die Lehrgangsanmeldung zum Atemschutzgeräteträger-Lehrgang muss die Eintragung der Atemschutz-Tauglichkeit, im Feuerwehrpass, vorgewiesen werden. Die Atemschutzleistungsprüfung in Bronze, Silber und Gold bieten eine gute Trainings- und Ausbildungsmöglichkeit! Sollte der Atemschutzgeräteträger Lehrgang aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht besucht werden können, bietet das Atemschutzmodul für Führen I - Steiermark eine alternative, die auch für weiterführende Lehrgänge und Leistungsprüfungen angerechnet wird. 3.2 Strahlenschutz-Lehrgang 1, 2 und 3 sowie DEKO Alle aktiven Atemschutzgeräteträger werden angehalten mindestens den Strahlenschutz- Lehrgang 1 zu besuchen. Die Feuerwehr Gniebing ist bekanntlich Bezirks- bzw. Regionalstützpunkte und es wird von uns erwartet, dass wir die nötig ausgebildete Mannschaft bei einem Einsatz stellen können. Strahlenschutz-Lehrgang 2 und 3 sind weiterführende Ausbildungen und bieten eine gute Trainings- und Ausbildungsmöglichkeit! (Strahlenschutzleistungsabzeichen in Bronze und Silber) Die Mitglieder für einen DEKO-Einsatz werden in der Feuerwehr ausgebildet. Feuerwehrmitglieder mit Lehrgängen wie zum Beispiel: mit Atemschutzgeräteträger- Lehrgang werden bevorzugt ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt über die Strahlenschützer. 3.3 Hydraulischer Rettungssatz Die Einschulung auf den hydr. Rettungssatz erfolgt in der Feuerwehr und ist die Mindestvoraussetzung um diesen bei einem Einsatz verwenden zu dürfen! (siehe: Einschulung hydr. Rettungssatz von Janisch Stefan und Gutmann Christian) Die Technischen-Lehrgänge 1 und 2 sind Pflicht-Fortbildungen und müssen von jedem Mitglied, der mit dem hydr. Rettungssatz im Einsatz arbeitet, besucht werden. o Grund: Man bekommt für die Gerätschaften ein gewisses Handling und auch die Vertiefung der verschiedenen Rettungstechniken an Unfallfahrzeugen. Bei einem Einsatz ist das Mitglied mit der besseren Ausbildung und Erfahrung bevorzugt einzusetzen! Die Technischehilfeleistungsprüfung in Bronze, Silber und Gold bieten eine gute Trainingsund Ausbildungsmöglichkeit! 3.4 Feuerwehrflugeinweiser-Lehrgang Der Feuerwehrflugeinweiser-Lehrgang ist eine Spezialausbildung. Daher werden Feuerwehrmitgliedern mit einer hohen Einsatzbereitschaft bevorzugt gereiht. Seite 3 von 5
4 Für den Besuch des Feuerwehrflugeinweiser-Lehrgangs muss der Technische Lehrgang für Menschenrettung und Absturzsicherung bereits absolviert sein! o Grund: In der Richtlinie Flugdienst des LFV Steiermark werden die in diesem Lehrgang vermittelten Fähigkeiten für die Aufgaben des Flugeinweisers gefordert. 3.5 Zugskommandanten, Gruppenkommandanten, Sonderbeauftragte Jeder Sonderbeauftragte muss neben dem Lehrgang Führen I - Steiermark (vormals Gruppenkommandanten-Lehrgang) auch die in seinem Sachbereich liegenden Lehrgänge an der FWZS besuchen. einige Sonderbeauftragte und deren Lehrgänge: Schriftführer: Schriftführer-Lehrgang, Lehrgang FDISK-Schulung Kassier: Kassier-Lehrgang, Lehrgang FDISK-Schulung Atemschutz-Beauftragte: Atemschutzwarte-Lehrgang Ausbildungs-Beauftragte: Lehrgang "Methoden der Aus- und Weiterbildung", Rhetorik-Lehrgang EDV-Beauftragte: Lehrgang für Orts-EDV-Beauftragten, Lehrgang FDISK-Schulung Funk-Beauftragte: Funk-Lehrgang, Lehrgang für Funker in der Einsatzleitung Jugend-Beauftragter: Lehrgänge für Ortsfeuerwehr-Jugendbeauftragte Sanitäts-Beauftragter: Sanitäter-Lehrgang, Fortbildungs-Lehrgang für Sanitäter Strahlenschutz-Beauftragter: Strahlenschutz-Lehrgang III Öffentlichkeits-Beauftragter: Lehrgang für Öffentlichkeitsarbeit, Rhetorik-Lehrgang Geräte- und Maschinenmeister: Gerätemeister-Lehrgang, Maschinenmeister-Lehrgang usw. Jeder Gruppenkommandant muss den Lehrgang Führen I - Steiermark (vormals Gruppenkommandanten-Lehrgang) und den Technischen-Lehrgang I besuchen. Jeder Zugskommandant muss den Einsatzleiter-Lehrgang und den Technischen-Lehrgang II besuchen. 4. Kostenübernahme der Ausbildungen Die Ausbildungskosten werden für alle offiziellen Lehrgänge, die an der FWZS angeboten werden, übernommen. o Es wird ein Taggeld in der Höhe von 35,- pro Tag ausbezahlt. o Sollte kein Feuerwehrfahrzeug für den Lehrgangsbesuch zur Verfügung stehen, so wird das Taggeld um 10,- erhöht. o Um das Taggeld ausbezahlt zu bekommen, ist die Teilnahmebestätigung mit den Kontodaten beim Kassier zu hinterlegen. Sollte es sich um eine Veranstaltung eines anderen Anbieters (zum Beispiel: FeuerwehrObjektiv- Academy oder Brandschutzforum Austria) handeln, so muss der Feuerwehrkommandant oder der Ausschuss über die Ausbildungskosten und die Auszahlung eines Taggeldes entscheiden. 5. Kostenübernahme für den Feuerwehrführerschein Die Förderung seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark ist nach den einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen über den Schriftführer sofort nach dem Erhalt der zivilen Lenkerberechtigung zu beantragen. Die Förderung seitens der Feuerwehr Gniebing richtet sich nach den Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark und wird gemeinsam mit der Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark ausbezahlt. Seite 4 von 5
5 Folgende Förderbeträge wurden festgesetzt: o Den Erwerb des C - Führerscheins, ebenfalls mit 200,- zu fördern (TLFA 3000 und LKWA). o Den Erwerb des E zu B Führerscheins mit 100,- zu fördern (MTFA mit Jugendanhänger). o Sollten die Kosten geringer ausgefallen sein, so wird nur dieser Betrag ausbezahlt (zum Beispiel: Führerscheinerwerb über das Bundesheer). 6. Hinweise zu dieser Ausbildungsrichtlinie Diese Richtlinie gilt für alle Feuerwehrmitglieder der FF Gniebing. Bei einem Einsatz ist das Mitglied mit der besseren Ausbildung und Erfahrung bevorzugt einzusetzen! Beschlossen in der Ausschusssitzung vom und tritt am in Kraft! Seite 5 von 5
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