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1 Neues zum Chemikalienrecht in der Schweiz Abteilung Chemikalien

2 2

3 in der Schweiz 12 Todesfälle durch Vergiftungen pro Jahr Anfragen beim STIZ (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum) hochgerechnet Vorfälle mit Chemikalien in Haushaltungen Anzahl Bera atungen Anfragen STIZ Jahr 3

4 Inhalt Die Notwendigkeit der Regelung Gefahrenkommunikation Rechtliche Regelungen Das europäische Umfeld Die Arbeit der Behörden 4

5 Studien zu Chemikalien und Bevölkerung Wahrnehmung von Gefahrensymbolen econcept 2009 Inventar von Haushalten Uni Bern 2009 Gebrauch von Sicherheitsdatenblättern, Vorstudie econcept 2010 Volkswirtschaftliche Kosten von Vergiftungen g in der CH STIZ/econcept, Frühling

6 Wichtigste Ergebnisse - Giftklasse-Kennzeichen nach wie vor präsent. Fehlwahrnehmungen h h vorhanden bezüglich nicht Giftklasse- Produkten - Je besser man ein Produkt kennt, desto seltener werden Informationen gesucht - Die Gefährlichkeit eines Produkts wird aufgrund verschiedener Kriterien beurteilt (u.a. Farbe, Form, Aufmachung, Kaufort) 6

7 Differenzierte Kommunikation der Gefahren Mensch 70 Kg Einmalige Einnahme ~2 Gramm und weniger sind tödlich ~ 2-14 Gramm sind tödlich Gramm sind tödlich Über 70 Gramm keine Warnhinweise mehr. Botulinustoxin: 0, Gramm Nikotin: ~0.7 Gramm Arsen: ~ 1 Gramm 2-Chloracetamid Ethylbenzol Ethanol 7

8 T + T Xn C Xi Sehr giftig g Giftig Gesundheits- schädlich Ätzend Reizend Très toxique Toxique Nocif Corrosif Irritant Molto tossico Tossico Nocivo Corrosivo Irritante E O F + F N Explosionsgefärl ich Explosif Esplosivo Brandfördernd Hochentzündlich Leichtenzündlic h Comburant Comburente Extrêmement inflammable Facilement inflammable Umweltgefährlich Dangereux pour l environnement Estremamente Facilmente Pericoloso per infiammabile infiammabile l ambiente 8

9 Gefahrenkommunikation die Kennzeichnungselemente WC-Reiniger Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque de graves brûlures. Hinweise auf die besonderen Gefah Produktbezeichnung Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung Angabepflichti ge, einstufungsrel evante Inhaltsstoffe t ätzend corrosif enthält: Schwefelsäure acide sulfurique Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S1 Unter Verschluss aufbewahren. Conserver sous clé. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Converver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser hinzugiessen. Ne jamais verser de l eau dans ce produit. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). En cas d accident ou de malaise, consulter immédiatement un médecin (si possible lui montrer l étiquette). Name und Anschrift des Schweizer Herstellers Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel Hinweise für die sichere Verwendung Name, Anschrift des CH-Herstellers 9

10 Konformitätskennzeichen für Medizinprodukte Gefahrensymbol R/S-SätzeSätze 10

11 Zulassungsnummer CH [CHZx0000] CE-Konformität mit Institutsnummer Keime Konzentrationen Wirkzeiten 11

12 Warum GHS? Rio 92: UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Agenda 21, Kap. 19) UN-GHS: Globally Harmonized System (GHS) for Classification, Labelling, and Packaging of Chemicals 12

13 Was ist anders? 13

14 Die GHS-Piktogramme GHS01 Explodierende Bombe z.b. Explosive Stoffe GHS02 Flamme z.b. Entzündbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase Pyrophore Stoffe Organische Peroxide GHS03 Flamme über einem Kreis Oxidierende Feststoffe Oxidierende Flüssigkeit Oxidierende Gase GHS04 Gasflasche Gase unter Druck 14

15 Die GHS-Piktogramme (Fortsetzung) GHS05 Ätzwirkung Hautätzend, Kat. 1 Schwere Augenschädigung, Kat.1 Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 GHS07 Ausrufezeichen zb z.b. Akute Toxizität, Kat. 4 Hautreizend, Kat. 2 GHS09 Umwelt Gewässergefährdend GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Akute Toxizität, Kat. 1-3 GHS08 Gesundheitsgefahr z.b. Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 Aspirationsgefahr Atemwegssensibilisierend Spezifische Zielorgantoxizität 15

16 Umstufungen 16

17 GHS-Einführung: 3 Kampagnenjahre ChemV Revision Handel / Industrie 1. Juni 2015: Vollständige Umstellung auf GHS Medienauftritt Gesamtbevölkerung Arbeitnehmer/-geber Eltern / Schulen Senioren Berufl. Verwender Heimwerker 17

18 Historische Situation CH Giftrecht Chemikalienrecht GHS Giftklassen Seit

19 Rechtsentwicklung Paracelsus 16 Jh. Kanton Bern 1789 Kanton Genf 1822 Giftgesetz 1972 Chemikalienrecht 2005 Übergang GHS

20 Chemikalienrecht Ämter BAFU Umweltschutz BAG Gesundheitsschutz Allgemeines SECO Arbeitnehmerschutz Bas sis Ve erordnun ngen Chemikalienverordnung Biozidprodukte verordnung Chemikalien- Risiko- Korrekt in Spezielle Reduktions- Verkehr Kategorie mit Verordnung setzen behördlicher Verbotene Stoffe Zulassung Chemikaliengesetz Umweltschutzgesetz 20

21 Wichtige Elemente des Chemikalienrechts Selbstkontrolle Die Industrie ist verantwortlich für korrekte Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung, etc. ihrer Produkte Sicherheitsdatenblatt Ein Sicherheitsdatenblatt mit Informationen zu Gefährlichkeit, Handhabung und Entsorgung muss bereitgestellt werden Chemikalien-Ansprechperson Kontaktperson zu Behörden in Betrieben mit Umgang mit Chemikalien Zulassung Für Biozide ist eine Zulassung erforderlich 21

22 Meldung - Produktregister Meldepflicht für chemische Produkte Notfallauskunft durch STIZ (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum) h Produktregister 22

23 Das europäische Umfeld REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) Registrierungspflicht für alle Stoffe Prüfung der Stoffe (je nach Menge) Informationspflicht entlang der Lieferkette Voraussetzung: Sitz in der EU Keine Kooperation/Teilnahme der CH möglich 23

24 REACH: Warum? EINECS Alt Stoffe ELINCS Neu Stoffe 24

25 Das europäische Umfeld - CLP CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) Die Umsetzung von GHS in der EU Die CH führt GHS analog zur EU ein Kennzeichnungs-/Einstufungsregister 25

26 Einführung von GHS in der CH Eidgenössisches Departement des Innern EDI 26

27 Chemikaliensicherheit Wirtschaftsstandort Schweiz Gewährleistung Gesundheitsschutz Chemiebranche: Mit 63'600 Beschäftige in CH; nach Maschinenindustrie die zweitgrösste industrielle i Arbeitgeberin b i (2002) Anteil von über 4% am Bruttoinlandprodukt der Schweiz Anteil am Gesamtexport 38% Hohe Exportabhängigkeit: 95% der Produktion geht in den Export (davon ~60% in EU) Durchschnittliches Jahreswachstum 14% Über chemische Stoffe im Verkehr mit meist unzureichenden Kenntnissen über deren Toxizität. 25% der weltweiten Gesundheitskosten durch negative Umweltfaktoren (WHO) Zunahme von chronischen Erkrankungen (Allergien, Diabetis, Demenzstörungen, Unfruchtbarkeit, etc.) Jährlich ~ Vorfälle mit Chemikalien in Haushaltungen in der Schweiz (STIZ) 27

28 Herausforderungen internationale Abhängigkeit Ansprüche Konsumenten? Standortvorteile CH? Abfallkübel Schweiz? REACH Schutzniveau? Handelshemmnisse? Wettbewerbsnachteile? EU- GHS THG/ CdD Unterstützung KMU? REACH Helpdesk Einführung von GHS Chemikalienregelung CH Rechts- anpassung an REACH Autonomer Nachvollzug Preise? Verhandlungen mit EU Abkommen im Bereich REACH/CLP? 28

29 Herzlichen Dank 29

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