Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach vom
|
|
- Paul Ackermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach vom Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Geist die Mitglieder des Gemeinderates aus Gründen der Aktualität noch zwei Punkte auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen. Dies sind: 1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 sowie 2. Behandlung von Bauanträgen; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage mit Holzlagerraum durch Frau und Herrn Carmen und Matthias Kimmelmann, Gründau-Lieblos. Mit der Aufnahme dieser beiden Punkte auf die heutige Tagesordnung bestand Einverständnis. 1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 Bürgermeister Geist führte aus, dass am heutigen Freitag, vormittags beim Landratsamt Main-Spessart ein Gespräch über die finanzielle Lage der Gemeinde und der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2005 stattgefunden hat. Daran haben teilgenommen: - für das Landratsamt Main-Spessart: Herr Dr. Michael Deubert, Herr Karl Scherer, Herr Dieter Stockmann, Herr Albrecht Ruppert und Frau Tanja Wollenschläger - für die Gemeinde Rechtenbach: Herr Bürgermeister Helmut Geist, die Gemeinderatsmitglieder Herr Manfred Heuer, Herr Dirk Matreux sowie Herr Helmut Schwab, Geschäftsstellenleiter der VGem Lohr a. Main. Der Bürgermeister informierte weiter, dass das Gespräch in einer sehr ruhigen und angenehmen Atmosphäre stattgefunden habe. Dennoch wurden die Vertreter der Gemeinde sehr nachhaltig und ultimativ aufgefordert einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen und dem Landratsamt Main-Spessart zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Die Beschlussfassungen des Gemeinderates in der Sitzung am , TOP 1 und am , TOP 2 wurden dabei sehr eingehend besprochen. Herr Dr. Deubert führte u.a. aus, dass die Situation in der Gemeinde Rechtenbach zum einen aus politischer und zum anderen aus rechtlicher Sicht zu beurteilen sei. Danach ist die Gemeinde nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (Art. 63 GO). Die vom Gemeinderat vorgetragenen Einwendungen in Bezug auf Artikel 57 GO seien zwar durchaus zu beachten, sie entbinden die Gemeinde jedoch nicht von der rechtlichen Verpflichtung eine Haushaltssatzung zu erlassen. Es wurde eingeräumt, dass die Gemeinde Rechtenbach zur Zeit, wie dargestellt durchaus massive finanzielle Probleme habe. Diese seien jedoch nach Auffassung der Vertreter des Landratsamtes noch zu bewältigen. Bürgermeister Geist führte weiter aus, dass die Vertreter der Gemeinde durch Herrn Dr. Deubert und Herrn Scherer auf die rechtlichen Folgen eingehend hingewiesen wurden, wenn der Gemeinderat sich weiterhin weigert einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen. Bürgermeister Geist wies darauf hin, dass er sich in seiner Eigenschaft als 1. Bürgermeister den Weisungen des Landratsamtes fügen und dafür sorgen müsse, dass ein Haushaltsplan beschlossen wird. Aufgrund der derzeitigen Situation schließe er sich aber aus Gründen der Solidarität der Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder an und werde zum jetzigen Zeitpunkt einer Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2005 nicht zustimmen. Im Übrigen haben die Vertreter des Landratsamtes bemerkt, dass die Gemeinde Rechtenbach finanziell nicht schlechter stehe als viele andere Gemeinden im Landkreis Main-Spessart. Es wurde auch darauf
2 hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Bedarfszuweisung derzeit nicht gegeben sind. In der anschließenden Aussprache wies Gemeinderatsmitglied Manfred Heuer darauf hin, dass er nach wie vor einer Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2005 nicht zustimmen könne solange das Problem Grundschule Schulort Rechtenbach nicht im Sinne der Gemeinde geregelt ist. Er informierte auch über das weitere Prozedere bei einer ablehnenden Beschlussfassung. Gemeinderatsmitglied Eberhard Staub meinte, dass das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Rechtenbach schriftlich auffordern solle einen Haushaltsplan zu beschließen. Nach Ende der Aussprache lies Bürgermeister Geist wie folgt abstimmen: Wer ist dafür, dass wir den Haushaltsplan 2005 und die Haushaltssatzung 2005 derzeit nicht beschließen? 2. Behandlung von Bauanträgen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage mit Holzlage rraum durch Frau und Herrn Carmen und Matthias Kimmelmann, Gründau-Lieblos; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Die Eheleute Kimmelmann beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 860/3, Gemarkung Rechtenbach, Lage: Oberer Schlittenweg 12 die vorgenannte Baumaßnahme auszuführen. Das Vorhaben stimmt mit dem Bebauungsplan Oberer Schlittenweg überein. Nach Einsicht in die Planunterlagen erteilte der Gemeinderat zum Bauvorhaben sein Einvernehmen. 3. Ortsabrundungssatzung für Teile der Grundstücke Fl.Nr bis 1909 der Gemarkung Rechtenbach Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der Sitzung am (TOP 3) und der Sitzung vom (TOP 9 a) führte Bürgermeister Geist aus, dass nunmehr wohl keine weitere Diskussion mehr erforderlich sei. Der Gemeinderat sollte nun einen endgültigen Beschluss fassen. Bürgermeister Geist stellte die Frage: Wer ist für eine Fortführung des Verfahrens also eine Wohnbebauung dieser Grundstücke durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung herbeizuführen? Der Gemeinderat stimmte einer Fortführung nicht zu. Beschuss: 11 : Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines gemeinsamen Gaswarngerätes mit der Gemeinde Neustadt a. Main Bürgermeister Geist führte aus, dass aufgrund der Kanalbaumaßnahmen mehr Kanäle und auch ein Regenrückhaltebecken künftig zu überwachen seinen. Um diese Überwachungsarbeiten und auch ggf. Reparaturarbeiten ordnungsgemäß erledigen zu
3 können, sei unbedingt die Anschaffung eines Gaswarngerätes erforderlich. Dies würden die Sicherheitsvorschriften des Arbeits- und Unfallschutzes erfordern. Über die Anschaffung eines Gaswarngerätes zum Einstieg in den Kanal habe er ein Gespräch mit der Bürgermeisterkollegin aus Neustadt a. Main geführt. Aufgrund der geringen Nutzung wäre es sinnvoll, gemeinsam ein solches Gerät anzuschaffen. Man könne sich nicht nur die Anschaffungskosten teilen, sondern auch die Folgekosten, die durch die TÜV-Prüfungen entstehen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt plus ca. 100 jährlich für die Wartung. Somit müsste jede Gemeinde einen Kostenanteil von plus ca. 50 Wartungskosten tragen. Der Gemeinderat stimmte einer gemeinsamen Anschaffung eines Gaswarngerätes wie vorgetragen zu. 5. Verschiedenes a) Information über die Schließung der Grundschule in Rechtenbach Unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen und den Sachverhalt führte das Mitglied des Schulausschusses, Herr Gemeinderat Andreas Frech aus, dass der Schulausschuss des Gemeinderates eine Petition an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden beim Bayer. Landtag verfasst hat. Der Entwurf dieser Petition wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt und durch Herrn Frech eingehend erläutert. Der Text der Petition ist insoweit Bestandteil der Niederschrift der heutigen Sitzung. Abschließend bat Gemeinderatsmitglied Andreas Frech, dass der gesamte Gemeinderat sein Einverständnis zur Weitergabe an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden beschließt. Herr Frech bezeichnete die Petition als eine der letzten Möglichkeiten für die Gemeinde den Schulort Rechtenbach zu erhalten. Gemeinderatsmitglied Manfred Heuer fügte noch an, dass bisher nur die Abgeordnete der Grünen im Bayer. Landtag als einzige das Anliegen auf jahrgangsgemischte Eingangsklassen unterstützt. Zur weiteren Erläuterung informierte Herr Frech noch in Form einer Tischvorlage die Mitglieder des Gemeinderates über das Verfahren bei der Eingabe einer Petition. Der Gemeinderat der Gemeinde Rechtenbach unterstützt insgesamt die vorgetragene Petition an den Bayer. Landtag. Die Verwaltung wird beauftragt den Text unmittelbar an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. b) Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Hauptschule in Lohr a. Main Bürgermeister Geist führte aus, dass in der Sitzung am unter TOP 6 bereits über dieses Thema gesprochen wurde. Lt. fernmündlicher Mitteilung von Herrn Bürgermeister Selinger, Stadt Lohr a. Main am betragen die (vorläufigen) Kosten der Nachmittagsbetreuung ab September 2005 an der Volksschule Hauptschule Lohr a. Main 753,80 pro Schüler und Jahr. Wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt ist der Gemeinde derzeit nicht bekannt. Nach Rücksprache mit Herrn Schulleiter Wolf ist die Nachmittagsbetreuung auf Initiative der Schule und des Elternbeirates entstanden. Nach einer Erstumfrage
4 haben sich ca. 49 Schüler hierfür gemeldet. Aus dem Gemeindegebiet Rechtenbach komme bisher 1 Schüler in Betracht. Auf Nachfrage teilte Herr Schulleiter Franz Wolf weiterhin mit, dass im Rahmen der Nachmittagsbetreuung u.a. Hausaufgabenhilfe schwerpunktmäßig aber auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung mit Sport und Spiel unter pädagogischer Betreuung angeboten werden soll (Muster ähnlich wie bei der Arbeiterwohlfahrt in Würzburg). Der Gemeinderat Rechtenbach nimmt das Angebot der Volksschule Hauptschule - Lohr a. Main zur Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2005/2006 lt. fernmündlicher Mitteilung von Herrn Bürgermeister Selinger, Stadt Lohr a. Main zur Kenntnis. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Rechtenbach und der bereits bestehenden Belastung durch Schulumlagen sieht der Gemeinderat jedoch keine Möglichkeit zur Zusage einer Kostenübernahme für dieses freiwillige Angebot der Schule. c) Schulaufwand für die Volksschule Lohr a. Main Hauptschule - ; Änderung der Bescheide über den nichtgedeckten Schulaufwand für die Jahre 1994 bis einschließlich 2003 Mit Schreiben vom / fordert die Stadt Lohr a. Main Nachzahlungen für den Schulaufwand an der Hauptschule für die Jahre 1994 bis einschl in nicht unbeträchtlicher Höhe. Mit Schreiben vom hat die Gemeinde Rechtenbach so wie alle Mitgliedsgemeinden der VGem Lohr a. Main Widerspruch gegen diese Nachforderung bei der Stadt Lohr a. Main eingelegt. Gleichzeitig wurde das Landratsamt Main-Spessart um rechtsaufsichtliche Prüfung gebeten. Bis zur Klärung dieser Angelegenheit werden auf jeden Fall keine Zahlungen durch die Gemeinde geleistet. d) Wünsche und Anträge aa) Gemeinderatsmitglied Werner Hartig wies auf die Beschwerden der Anlieger an der B 26 wegen der Verkehrsbelastung durch die laufende Kanalbaumaßnahme hin. Bürgermeister Geist informierte, dass die Teerarbeiten nach Plan am Montag, durchgeführt werden. ab) ac) 2. Bürgermeister Klaus Bartel informierte, dass in der nächsten Woche das Geschwindigkeitskontrollmessgerät von der Verkehrswacht Lohr in Rechtenbach aufgestellt wird. Mit diesem Gerät kann auch eine Verkehrszählung verbunden werden. Im Hinblick auf TOP 7 d) der Sitzung vom informierte Bürgermeister Geist, dass er sich zwischenzeitlich mit den Bürgermeistern der Gemeinden Partenstein und Frammersbach in Verbindung gesetzt hat. In Kürze wird ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen stattfinden. Gemeinderatsmitglied Arnold Madre beanstandete, dass das vorgesehene Informationsgespräch über die Ausführung der Bauarbeiten im Erschließungsgebiet Oberer Schlittenweg nicht stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang erwähnte Gemeinderatsmitglied Edwin Spahn, dass dann, wenn die Anlieger mehr Informationen haben, der Gemeinderat selbst weniger Ärger habe. Weiterhin bestand er auf den Nachweis, wohin der Bauaushub verbracht wurde.
5 Gemeinderatmitglied Manfred Heuer regte in diesem Zusammenhang an, dass der Bauausschuss die gesamte Angelegenheit überprüfen sollte und im Gemeinderat Bericht erstattet. Es gehe letztlich um die Frage ob die Gemeinde korrekt behandelt worden sei oder nicht. Hierzu erklärte Bürgermeister Geist, dass alle Arbeiten, die durchgeführt wurden vom Ingenieurbüro geprüft und durch die Gemeinde bezahlt wurden. Zusätzliche Leistungen (außerhalb des Leistungsverzeichnisses) müssten zusätzlich bezahlt werden. Leistungen die bisher nicht erbracht wurden, seien auch bisher nicht bezahlt worden.
SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrN I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S
N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrNiederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf
Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses des Zweckverbandes Schulverband Meldorf Sitzung am Mittwoch, den 30.01.2013 Beginn: 17:30 Uhr Ende: 18:25 Uhr in Meldorf,
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrHA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l
HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrN I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005
N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s am 26. Oktober 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.35
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrNIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Bau- und Werkausschusses Waging a.see vom 05.08.2015
d MARKT WAGING A. SEE NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bau- und Werkausschusses Waging a.see vom 05.08.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Waging a.see Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen. Erschienen
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrGOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de
GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die öffentlich behandelten Tagesordnungspunkte der Sitzung der Gemeindevertretung Fuhlenhagen am Donnerstag, den 26.11.2015 um 19.30 Uhr in Fuhlenhagen - Dorfgemeinschaftshaus
MehrDatum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003
AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrNiederschrift über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Schulverbandes Förderzentrum Südtondern am Montag, 29. September 2014
Niederschrift über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Schulverbandes Förderzentrum Südtondern am Montag, 29. September 2014 Sitzungsort: Lehrerzimmer des Förderzentrums in Niebüll, Marktstraße 14
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrProtokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg
Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg Beginn 15.45 Ende gegen 19.00 Uhr Teilnehmer: Siehe Anwesenheitsliste Julia begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Anna ist entschuldigt.
MehrAlt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung
Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrAusschuss für Kultur, Schule, Sport und Soziales am 13. November 2013
S T A D T F E H M A R N Der Bürgermeister Vorlage Nr. SK020-2013 Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Soziales am 13. November 2013 Pimp my Island Sachverhalt: "Pimp My Island!" ist ein Projekt von
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrHAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010
HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrLandkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.
Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Mai 2008 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.10 Uhr Dienststelle Rathenow,
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrHautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?
Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrSitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung
Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung einer Sitzungsniederschrift 2. Bauanträge 2.1. Erneuerung des bestehenden Dachstuhls und Umbau einer bestehenden
MehrH A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010
H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
MehrBeschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -
Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrBetriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung
Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach vom 11.03.2005
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach vom 11.03.2005 Vor Eintritt in die Tagesordnung wies Gemeinderatsmitglied Arnold Madre darauf hin, dass in der Niederschrift vom 04.02.2005 unter
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrEinladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr
Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrRichtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage
Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage 1. Grundsatz a. Der Elternbeirat und der Förderverein des Gymnasiums Wendelstein unterstützen
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrWAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT:
WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT: mehr Förderung der Talente. mehr Zeit füreinander. mehr Flexibilität im Job. mehr Spaß. mehr Erfolg. MEHR VORTEILE FÜR ALLE. mehrmiteinander. mehr Wissen. mehr Bildung.
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
MehrSatzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-
Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrBedarfsermittlung zum KiBiz in Moers
Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
Mehr