Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach vom

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1 Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach vom Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Geist die Mitglieder des Gemeinderates aus Gründen der Aktualität noch zwei Punkte auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen. Dies sind: 1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 sowie 2. Behandlung von Bauanträgen; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage mit Holzlagerraum durch Frau und Herrn Carmen und Matthias Kimmelmann, Gründau-Lieblos. Mit der Aufnahme dieser beiden Punkte auf die heutige Tagesordnung bestand Einverständnis. 1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 Bürgermeister Geist führte aus, dass am heutigen Freitag, vormittags beim Landratsamt Main-Spessart ein Gespräch über die finanzielle Lage der Gemeinde und der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2005 stattgefunden hat. Daran haben teilgenommen: - für das Landratsamt Main-Spessart: Herr Dr. Michael Deubert, Herr Karl Scherer, Herr Dieter Stockmann, Herr Albrecht Ruppert und Frau Tanja Wollenschläger - für die Gemeinde Rechtenbach: Herr Bürgermeister Helmut Geist, die Gemeinderatsmitglieder Herr Manfred Heuer, Herr Dirk Matreux sowie Herr Helmut Schwab, Geschäftsstellenleiter der VGem Lohr a. Main. Der Bürgermeister informierte weiter, dass das Gespräch in einer sehr ruhigen und angenehmen Atmosphäre stattgefunden habe. Dennoch wurden die Vertreter der Gemeinde sehr nachhaltig und ultimativ aufgefordert einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen und dem Landratsamt Main-Spessart zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Die Beschlussfassungen des Gemeinderates in der Sitzung am , TOP 1 und am , TOP 2 wurden dabei sehr eingehend besprochen. Herr Dr. Deubert führte u.a. aus, dass die Situation in der Gemeinde Rechtenbach zum einen aus politischer und zum anderen aus rechtlicher Sicht zu beurteilen sei. Danach ist die Gemeinde nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (Art. 63 GO). Die vom Gemeinderat vorgetragenen Einwendungen in Bezug auf Artikel 57 GO seien zwar durchaus zu beachten, sie entbinden die Gemeinde jedoch nicht von der rechtlichen Verpflichtung eine Haushaltssatzung zu erlassen. Es wurde eingeräumt, dass die Gemeinde Rechtenbach zur Zeit, wie dargestellt durchaus massive finanzielle Probleme habe. Diese seien jedoch nach Auffassung der Vertreter des Landratsamtes noch zu bewältigen. Bürgermeister Geist führte weiter aus, dass die Vertreter der Gemeinde durch Herrn Dr. Deubert und Herrn Scherer auf die rechtlichen Folgen eingehend hingewiesen wurden, wenn der Gemeinderat sich weiterhin weigert einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen. Bürgermeister Geist wies darauf hin, dass er sich in seiner Eigenschaft als 1. Bürgermeister den Weisungen des Landratsamtes fügen und dafür sorgen müsse, dass ein Haushaltsplan beschlossen wird. Aufgrund der derzeitigen Situation schließe er sich aber aus Gründen der Solidarität der Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder an und werde zum jetzigen Zeitpunkt einer Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2005 nicht zustimmen. Im Übrigen haben die Vertreter des Landratsamtes bemerkt, dass die Gemeinde Rechtenbach finanziell nicht schlechter stehe als viele andere Gemeinden im Landkreis Main-Spessart. Es wurde auch darauf

2 hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Bedarfszuweisung derzeit nicht gegeben sind. In der anschließenden Aussprache wies Gemeinderatsmitglied Manfred Heuer darauf hin, dass er nach wie vor einer Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2005 nicht zustimmen könne solange das Problem Grundschule Schulort Rechtenbach nicht im Sinne der Gemeinde geregelt ist. Er informierte auch über das weitere Prozedere bei einer ablehnenden Beschlussfassung. Gemeinderatsmitglied Eberhard Staub meinte, dass das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Rechtenbach schriftlich auffordern solle einen Haushaltsplan zu beschließen. Nach Ende der Aussprache lies Bürgermeister Geist wie folgt abstimmen: Wer ist dafür, dass wir den Haushaltsplan 2005 und die Haushaltssatzung 2005 derzeit nicht beschließen? 2. Behandlung von Bauanträgen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage mit Holzlage rraum durch Frau und Herrn Carmen und Matthias Kimmelmann, Gründau-Lieblos; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Die Eheleute Kimmelmann beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 860/3, Gemarkung Rechtenbach, Lage: Oberer Schlittenweg 12 die vorgenannte Baumaßnahme auszuführen. Das Vorhaben stimmt mit dem Bebauungsplan Oberer Schlittenweg überein. Nach Einsicht in die Planunterlagen erteilte der Gemeinderat zum Bauvorhaben sein Einvernehmen. 3. Ortsabrundungssatzung für Teile der Grundstücke Fl.Nr bis 1909 der Gemarkung Rechtenbach Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der Sitzung am (TOP 3) und der Sitzung vom (TOP 9 a) führte Bürgermeister Geist aus, dass nunmehr wohl keine weitere Diskussion mehr erforderlich sei. Der Gemeinderat sollte nun einen endgültigen Beschluss fassen. Bürgermeister Geist stellte die Frage: Wer ist für eine Fortführung des Verfahrens also eine Wohnbebauung dieser Grundstücke durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung herbeizuführen? Der Gemeinderat stimmte einer Fortführung nicht zu. Beschuss: 11 : Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines gemeinsamen Gaswarngerätes mit der Gemeinde Neustadt a. Main Bürgermeister Geist führte aus, dass aufgrund der Kanalbaumaßnahmen mehr Kanäle und auch ein Regenrückhaltebecken künftig zu überwachen seinen. Um diese Überwachungsarbeiten und auch ggf. Reparaturarbeiten ordnungsgemäß erledigen zu

3 können, sei unbedingt die Anschaffung eines Gaswarngerätes erforderlich. Dies würden die Sicherheitsvorschriften des Arbeits- und Unfallschutzes erfordern. Über die Anschaffung eines Gaswarngerätes zum Einstieg in den Kanal habe er ein Gespräch mit der Bürgermeisterkollegin aus Neustadt a. Main geführt. Aufgrund der geringen Nutzung wäre es sinnvoll, gemeinsam ein solches Gerät anzuschaffen. Man könne sich nicht nur die Anschaffungskosten teilen, sondern auch die Folgekosten, die durch die TÜV-Prüfungen entstehen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt plus ca. 100 jährlich für die Wartung. Somit müsste jede Gemeinde einen Kostenanteil von plus ca. 50 Wartungskosten tragen. Der Gemeinderat stimmte einer gemeinsamen Anschaffung eines Gaswarngerätes wie vorgetragen zu. 5. Verschiedenes a) Information über die Schließung der Grundschule in Rechtenbach Unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen und den Sachverhalt führte das Mitglied des Schulausschusses, Herr Gemeinderat Andreas Frech aus, dass der Schulausschuss des Gemeinderates eine Petition an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden beim Bayer. Landtag verfasst hat. Der Entwurf dieser Petition wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt und durch Herrn Frech eingehend erläutert. Der Text der Petition ist insoweit Bestandteil der Niederschrift der heutigen Sitzung. Abschließend bat Gemeinderatsmitglied Andreas Frech, dass der gesamte Gemeinderat sein Einverständnis zur Weitergabe an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden beschließt. Herr Frech bezeichnete die Petition als eine der letzten Möglichkeiten für die Gemeinde den Schulort Rechtenbach zu erhalten. Gemeinderatsmitglied Manfred Heuer fügte noch an, dass bisher nur die Abgeordnete der Grünen im Bayer. Landtag als einzige das Anliegen auf jahrgangsgemischte Eingangsklassen unterstützt. Zur weiteren Erläuterung informierte Herr Frech noch in Form einer Tischvorlage die Mitglieder des Gemeinderates über das Verfahren bei der Eingabe einer Petition. Der Gemeinderat der Gemeinde Rechtenbach unterstützt insgesamt die vorgetragene Petition an den Bayer. Landtag. Die Verwaltung wird beauftragt den Text unmittelbar an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. b) Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Hauptschule in Lohr a. Main Bürgermeister Geist führte aus, dass in der Sitzung am unter TOP 6 bereits über dieses Thema gesprochen wurde. Lt. fernmündlicher Mitteilung von Herrn Bürgermeister Selinger, Stadt Lohr a. Main am betragen die (vorläufigen) Kosten der Nachmittagsbetreuung ab September 2005 an der Volksschule Hauptschule Lohr a. Main 753,80 pro Schüler und Jahr. Wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt ist der Gemeinde derzeit nicht bekannt. Nach Rücksprache mit Herrn Schulleiter Wolf ist die Nachmittagsbetreuung auf Initiative der Schule und des Elternbeirates entstanden. Nach einer Erstumfrage

4 haben sich ca. 49 Schüler hierfür gemeldet. Aus dem Gemeindegebiet Rechtenbach komme bisher 1 Schüler in Betracht. Auf Nachfrage teilte Herr Schulleiter Franz Wolf weiterhin mit, dass im Rahmen der Nachmittagsbetreuung u.a. Hausaufgabenhilfe schwerpunktmäßig aber auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung mit Sport und Spiel unter pädagogischer Betreuung angeboten werden soll (Muster ähnlich wie bei der Arbeiterwohlfahrt in Würzburg). Der Gemeinderat Rechtenbach nimmt das Angebot der Volksschule Hauptschule - Lohr a. Main zur Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2005/2006 lt. fernmündlicher Mitteilung von Herrn Bürgermeister Selinger, Stadt Lohr a. Main zur Kenntnis. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Rechtenbach und der bereits bestehenden Belastung durch Schulumlagen sieht der Gemeinderat jedoch keine Möglichkeit zur Zusage einer Kostenübernahme für dieses freiwillige Angebot der Schule. c) Schulaufwand für die Volksschule Lohr a. Main Hauptschule - ; Änderung der Bescheide über den nichtgedeckten Schulaufwand für die Jahre 1994 bis einschließlich 2003 Mit Schreiben vom / fordert die Stadt Lohr a. Main Nachzahlungen für den Schulaufwand an der Hauptschule für die Jahre 1994 bis einschl in nicht unbeträchtlicher Höhe. Mit Schreiben vom hat die Gemeinde Rechtenbach so wie alle Mitgliedsgemeinden der VGem Lohr a. Main Widerspruch gegen diese Nachforderung bei der Stadt Lohr a. Main eingelegt. Gleichzeitig wurde das Landratsamt Main-Spessart um rechtsaufsichtliche Prüfung gebeten. Bis zur Klärung dieser Angelegenheit werden auf jeden Fall keine Zahlungen durch die Gemeinde geleistet. d) Wünsche und Anträge aa) Gemeinderatsmitglied Werner Hartig wies auf die Beschwerden der Anlieger an der B 26 wegen der Verkehrsbelastung durch die laufende Kanalbaumaßnahme hin. Bürgermeister Geist informierte, dass die Teerarbeiten nach Plan am Montag, durchgeführt werden. ab) ac) 2. Bürgermeister Klaus Bartel informierte, dass in der nächsten Woche das Geschwindigkeitskontrollmessgerät von der Verkehrswacht Lohr in Rechtenbach aufgestellt wird. Mit diesem Gerät kann auch eine Verkehrszählung verbunden werden. Im Hinblick auf TOP 7 d) der Sitzung vom informierte Bürgermeister Geist, dass er sich zwischenzeitlich mit den Bürgermeistern der Gemeinden Partenstein und Frammersbach in Verbindung gesetzt hat. In Kürze wird ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen stattfinden. Gemeinderatsmitglied Arnold Madre beanstandete, dass das vorgesehene Informationsgespräch über die Ausführung der Bauarbeiten im Erschließungsgebiet Oberer Schlittenweg nicht stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang erwähnte Gemeinderatsmitglied Edwin Spahn, dass dann, wenn die Anlieger mehr Informationen haben, der Gemeinderat selbst weniger Ärger habe. Weiterhin bestand er auf den Nachweis, wohin der Bauaushub verbracht wurde.

5 Gemeinderatmitglied Manfred Heuer regte in diesem Zusammenhang an, dass der Bauausschuss die gesamte Angelegenheit überprüfen sollte und im Gemeinderat Bericht erstattet. Es gehe letztlich um die Frage ob die Gemeinde korrekt behandelt worden sei oder nicht. Hierzu erklärte Bürgermeister Geist, dass alle Arbeiten, die durchgeführt wurden vom Ingenieurbüro geprüft und durch die Gemeinde bezahlt wurden. Zusätzliche Leistungen (außerhalb des Leistungsverzeichnisses) müssten zusätzlich bezahlt werden. Leistungen die bisher nicht erbracht wurden, seien auch bisher nicht bezahlt worden.

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