Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft
|
|
- Elisabeth Wetzel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft
2 2 Gliederung Grundlagen des BilMoG Wichtige Änderungen im Überblick Änderungsvorschläge der Versicherungswirtschaft Bedeutsame Änderungen für die Versicherungswirtschaft Übergangsregelungen des BilMoG Bilanzierung latenter Steuern RfB nach BilMoG Pensionsrückstellungen
3 3 Grundlagen des BilMoG Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. Es soll an den Grundprinzipien (wie etwa dem Vorsichts-, dem Anschaffungskosten- und dem Realisationsprinzip) der deutschen Rechnungslegung festgehalten werden. Es erfolgt aber auch eine Übernahme von Elementen der internationalen Rechnungslegung.
4 4 Wichtige Änderungen im Überblick (1) Bilanzierung latenter Steuern Die Bilanzierung latenter Steuern erfolgt zukünftig auf Basis eines Bilanzvergleichs handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wertansätze (sogenanntes Temporary-Konzept). Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen Im Unterschied zum steuerbilanziellen Wertansatz für Pensionsverpflichtungen wird für das Handelsrecht zukünftig auf den sogenannten Erfüllungsbetrag abgestellt.
5 5 Wichtige Änderungen im Überblick (2) Bilanzielle Abbildung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Das BilMoG sieht grundsätzlich ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vor. Handelsrechtlicher Konzernabschluss Das HGB-Bilanzrecht soll durch eine Heranführung an internationale Rechnungslegungsstandards zu einer konkurrenzfähigen IFRS-Alternative auch für den Konzernabschluss weiterentwickelt werden.
6 6 Wichtige Änderungen im Überblick (3) Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Anhangvorschriften Umfangreiche Änderungen der Ansatz-, Bewertungs-, Ausweisund Anhangvorschriften mit dem Ziel bestimmte bilanzpolitische Gestaltungsspielräume einzugrenzen.
7 7 Wichtige Änderungen im Überblick (4) Corporate Governance nach dem BilMoG Unabhängigkeit und Qualifikation im Aufsichtsrat Konkretisierte Überwachungsaufgaben für den Aufsichtsrat Einrichtung eines Prüfungsausschusses Bericht zum rechnungslegungsbezogenen IKS und Risikomanagementsystem Bericht zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung
8 8 Aufgegriffene Änderungsvorschläge der Versicherungswirtschaft Ausnahme für die versicherungstechnischen Rückstellungen von der im BilMoG vorgesehenen generellen Abzinsung von Rückstellungen. Aktivierungswahlrecht für latente Steuern soll unter Wechsel vom GuV-orientierten hin zum bilanzorientierten Konzept erhalten bleiben. Aktivierungswahlrecht für die Bilanzierung selbsterschaffener immaterieller Vermögensgegenstände.
9 9 Bedeutsame Änderungen für die Versicherungswirtschaft Konsolidierungspflicht bei der Bilanzierung von Zweckgesellschaften, sofern das Mutterunternehmen die Mehrheit der Chancen und Risiken der Zweckgesellschaft trägt. Anhangangaben zu nicht konsolidierungspflichtigen außerbilanziellen Geschäften und unter der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse. Zeitwertbilanzierung zu Handelszwecken erworbener Finanzinstrumente nur bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten.
10 10 Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (1) IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 28) Vorbemerkungen Allgemeine Fragen Einzelfragen zum Jahresabschluss Einzelfragen zum Konzernabschluss Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
11 11 Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (2) GDV-Stellungnahme zum IDW ERS HFA 28/ Klarstellung bzw. Korrekturbedarf bei folgenden Punkten: Sonderposten mit Rücklageanteil/ Steuerrechtliche Abschreibungen Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 6 EGHGB Latente Steuern auf quasi-permanente Differenzen der Vergangenheit
12 12 Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (3) Beibehaltungswahlrechte für Sonderposten mit Rücklageanteil/ Steuerrechtliche Abschreibungen Bestätigt durch den Entwurf eines BMF-Schreibens ist 5 Abs. 1 EStG bereits ab 2009 in seiner Neufassung anzuwenden. Vorgesehene Beibehaltungswahlrechte nach den Artikeln 67, 68 EGHGB würden somit ins Leere laufen. Klarstellung, dass es sich um echte Beibehaltungswahlrechte zum 31. Dezember 2009 handelt, in HFA 28 erfolgt.
13 13 Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (4) Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 6 EGHGB Aufwendungen bzw. Erträge aus dem Übergang vom Timing- auf das Temporary-Konzept gemäß Artikel 67 Abs. 6 Satz 1 EGHGB unmittelbar mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen bzw. in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die bei Neuausübung des Wahlrechts gem. 274 Abs. 1 S. 2 HGB n. F. ggf. aufzulösenden aktiven latenten Steuern nach altem Recht oder die erstmals bzw. zusätzlich zu bildenden aktiven latenten Steuern sollten nach neuem Recht ebenfalls erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen sein.
14 14 Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (5) Latente Steuern auf quasi-permanente Differenzen der Vergangenheit Für die Bilanzierung latenter Steuern ist vorgesehen, dass die Vorschriften des 274 HGB n. F. bei der Erstanwendung auch für bereits in vergangenen Geschäftsjahren begründete quasi-permanente Differenzen angewendet werden sollen. Der Vertrauensschutz für unternehmerische Entscheidungen der Vergangenheit sollte gewahrt bleiben. Übergangsregelung ist in HFA 28 nicht vorgesehen.
15 15 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (1) Entwurf IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS HFA 27) Vorbemerkungen Latente Steuern im Einzelabschluss Besonderheiten latenter Steuern im Konzernabschluss Im Einzelnen Fragen zu Ansatz, Bewertung, Ausweis, Bildung/Auflösung, Ausschüttungssperre und Anhangangaben.
16 16 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (2) GDV-Stellungnahme zum IDW ERS HFA 27/ Klarstellung bzw. Korrekturbedarf bei folgenden Punkten: Anhangangaben zu temporären Differenzen bei fehlendem Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz Einbeziehung von außerbilanziellen Hinzurechnungen und Abzügen bei der Ermittlung von latenten Steuern Ausweis latenter Steuern im Rahmen von ertragsteuerlichen Organschaften
17 17 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (3) Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge im Rahmen der Verrechnung mit passiven latenten Steuern Gesetzeswortlaut berücksichtigt nur solche Verlustabzüge bei der Ermittlung der aktiven Steuerlatenz, die "innerhalb der nächsten fünf Jahre" verrechnet werden können. IDW Ansatz sieht einen Ansatz von aktiven latenten Steuern jenseits der Fünf-Jahres-Grenze vor. GDV unterstützt diesen Ansatz, denn eine pauschale Fünf- Jahres-Grenze ist weder sachgerecht noch international übliche Praxis.
18 18 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (4) Anhangangaben Keine steuerliche Übergangsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand im Anhang notwendig. Qualitative Angaben über die bestehenden temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge, auf denen die Bilanzierung der latenten Steuern beruht, sind ausreichend, um die Erläuterungspflicht nach 285 Nr. 29 HGB n. F. zu erfüllen. Das IDW geht auch dann von einer Erläuterungspflicht aus, wenn in Nichtausübung des Aktivierungswahlrechts nach 274 Abs. 1 S. 2 HGB n. F. keine latenten Steuern in der Bilanz ausgewiesen werden.
19 19 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (5) Einbeziehung von außerbilanziellen Hinzurechnungen und Abzügen bei der Ermittlung von latenten Steuern Auch für steuerliche Zwecke vorgenommene außerbilanzielle Hinzurechnungen und Abzüge bei der Ermittlung von latenten Steuern sollen grundsätzlich zu berücksichtigen sein (z. B. Investitionsabzugsbetrag gem. 7g EStG). Zusätzlich sollen nach Auffassung des IDW auch negative Aktien- und Immobiliengewinne als außerbilanzielle Korrekturen bei der Ermittlung von latenten Steuern zu berücksichtigen sein. GDV plädiert für die Nichtberücksichtigung negativer Aktienund Immobiliengewinne, was auch der internationalen Bilanzierungspraxis entspricht.
20 20 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (6/1) Ausweis latenter Steuern im Rahmen ertragsteuerlicher Organschaften In 274 HGB n. F. ist die Frage ungeregelt geblieben. Gleichwohl hat sich das IDW insoweit festgelegt, als künftige Steuerbe- oder -entlastungen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen der Organgesellschaft im Einzelabschluss des Organträgers zu berücksichtigen sind. Ein Ansatz latenter Steuern in den Einzelabschlüssen der Organgesellschaften soll nicht zulässig sein.
21 21 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (6/2) Ausweis latenter Steuern im Rahmen ertragsteuerlicher Organschaften Latente Steuern für künftige Steuerbe- bzw. -entlastungen nach Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags sollen dagegen bei den jeweiligen Organgesellschaften anzusetzen sein. Der Ausweis sollte von der vertraglichen Gestaltung der Konzernstrukturen abhängen. International muss die Zuordnung von tatsächlichen und latenten Steuern bei der Organgesellschaft erfolgen.
22 22 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG (6/3) Ausweis latenter Steuern im Rahmen ertragsteuerlicher Organschaften Nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise muss neben dem Ausweis der Steuerlatenzen beim Organträger auch eine Bilanzierung von latenten Steuern auf Ebene der Organgesellschaft möglich und zulässig sein. Dies würde organschaftlich organisierten Unternehmenseinheiten die Möglichkeit eröffnen, ihre wirtschaftlichen Strukturen auch in der deutschen Rechnungslegung entsprechend abzubilden und die mit einer unterschiedlichen Behandlung in US-GAAP/IFRS verbundene Komplexität vermeiden.
23 23 Die RfB nach BilMoG Erfolgsneutrale Verrechnung mit Gewinnrücklagen: Ausgestaltung eines interessengerechten Lastenausgleichs Notwendigkeit der Verortung eines gesonderten Bilanzposten latente RfB : Sonderposten oder Ausweis unterhalb der regelmäßigen RfB
24 24 Pensionsrückstellungen nach BilMoG Rückstellungen für wertpapiergebundene Versorgungsverpflichtungen gem. 253 Abs. 1 HGB n. F.: Neben der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen sind zusätzlich Rückstellungen für eine positive Wertdifferenz zwischen der Höhe der Altersvorsorgeverpflichtungen und den hierfür wertdeckenden Wertpapieren zu bilden. Zeitwertbilanzierung von Pensionsrückstellungen: Vermögensgegenstände, die der Absicherung dienen, sind künftig mit den Verpflichtungen zu verrechnen.
Vorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
Mehr1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSteuerforum 2012. Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott
Steuerforum 2012 Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott 1. Auflage 2012. Broschüre. 28 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 04818 8 Recht > Handelsrecht,
MehrLatente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1
Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
Mehrser Rechtslage åndert sich nichts; die Bezeichnung in der Bilanz ist allerdings pråzisiert worden ( 266 HGB).
273 Sonderposten mit RÅcklageanteil ser Rechtslage åndert sich nichts; die Bezeichnung in der Bilanz ist allerdings pråzisiert worden ( 266 HGB). 273 Sonderposten mit RÅcklageanteil 1 Der Sonderposten
MehrI. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrBilanzierung latenter Steuern
Bilanzierung latenter Steuern Relevanz der Thematik Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich
MehrWesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
MehrLatente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG
Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrÜbung zur Rechnungslegung nach IFRS
Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrHerausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung
20110181-0 Erste Erfahrungen mit der neuen Rechnungslegung und Bilanzierung Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung durch BilMoG Teil I von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen Das
MehrSaldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen
Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrXVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil
XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil 103 XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil Bilanzposition ß) Sonderposten mit Rücklagenanteil Aus dem Verkauf eines Grundstücks in 2008 resultiert noch eine Rücklage
Mehrzur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des Bundesministeriums
Fachgutachten-RL.qxd 23.01.2007 20:36 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des
MehrPraxisfall Latente Steuern nach BilMoG
WP/StB Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger, Villingen-Schwenningen* WP/StB Lothar Schulz, Reutlingen** 1. Sachverhalte 1.1 Drohverlustrückstellung Die A GmbH (inländische, mittelgroße Kapitalgesellschaft i.
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. März 2010 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen
MehrKriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21
www.pwc.de/de/transparenzpreis Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 Beispiele zur Bilanzierung von Spenden ohne Rückzahlungsverpflichtung und Auflagenspenden nach der IDW Stellungnahme zur
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08 Literatur 1. Zielsetzungen 2. Jahresabschluß a. Befreiung b. GoB c. Ansatz d. Bewertung e. Ausweis 3. Konzernabschluß
MehrWhite Paper WINLine "BilMoG"
White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen
MehrIAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1
IAS Übung 7 18. Mai 2009 Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten Steuern im IAS-Abschluss. Wann sind latente Steuern anzusetzen? Wie sind diese
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
Mehrecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)
ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrJahresabschluss 31.12.2010
Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Latente Steuern Auf einen Blick
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrUND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES
GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN
MehrTag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrProjektarbeit im SPA
Projektarbeit im SPA Konzepte latenter Steuern nach HGB und IAS Umstellung der latenten Steuerposition von HGB auf IAS Natalie Ioannidis und Nicole Radics 12.02.2004 1 Inhaltsverzeichnis Latente Steuern
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur
MehrInventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition
RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrBachelorarbeit. Latente Steuern nach dem BilMoG. Das neue HGB im Vergleich zum HGB a.f. und den IFRS. Jens Michael Neumann
Bachelorarbeit Jens Michael Neumann Latente Steuern nach dem BilMoG Das neue HGB im Vergleich zum HGB a.f. und den IFRS Bachelor + Master Publishing Jens Michael Neumann Latente Steuern nach dem BilMoG
MehrAufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher
Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1
MehrÜberblick Jahresabschluss
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrZweck des Konzernabschlusses
Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrJahresabschluss 31.12.2010
Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrKyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
MehrTeilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrDie Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit?
Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Folie 1 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheksbeständen mit der Kosten und Leistungsrechnung zu tun? Folie 2 Möglichkeiten Anschaffungskosten
MehrBesondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
MehrE-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
E-RIC 3 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Dr. Stefan Schreiber München, 25. November 2005-1- DRSC e.v / 25.11.2005 Hintergrund Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,
MehrLösung des Sachverhalts ohne Berücksichtigung latenter Steuern: Ohne die Berücksichtigung latenter Steuern ergäbe sich damit folgende GuV:
3.1 Gravierende Änderungen 57 3.1.5.2 Beispielhafte Verdeutlichung der Wirkungsweise latenter Steuern Bevor im Folgenden die konzeptionellen und methodischen Fragen der latenten Steuern sowie die gesetzlichen
MehrWirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrBilanz zum 30. September 2012
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK)
Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) RBK Ausfertigungsdatum: 25.11.1949 Vollzitat: "Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses
Mehr"Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG zur umfangreichsten Reform des deutschen Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1988"
"Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG zur umfangreichsten Reform des deutschen Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1988" Dr. Alexander Büchel Technical Director, DRSC e.v. - 1 - Situation
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den
MehrTeil I: Jahresabschlussrecht
Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrIII. Abkürzungsverzeichnis... II
III Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... II A. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung gemäß 433 II BGB... 1 I. Wirksamer Kaufvertrag... 1 1. Willenserklärung des S... 3 a) Persönliches Angebot...
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrUmstellung auf das neue deutsche Bilanzrecht: Übergangsregelungen des BilMoG nach IDW RS HFA 28
Beilage April 2010 Karl Petersen / Dr. Christian Zwirner / Kai Peter Künkele Umstellung auf das neue deutsche Bilanzrecht: Übergangsregelungen des BilMoG nach IDW RS HFA 28 Darstellung, Beispiele und Tipps
MehrWTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrSkript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG
Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf
MehrBilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es gelten die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - 266 Abs. 2 B. II HGB - 253 Abs. 1
Mehr1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über
Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei
Mehr