Konkrete Umstellungsunterstützung
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- Ella Blau
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA SEPA Wichtige Infos inkl. EU-Verordnung Informationen zum erfolg reichen und zukunftssicheren Wechsel Ihres Zahlungsverkehrs auf SEPA Services und Tools
2 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 2 von 11 SEPA steht vor der Tür! Sind Sie bereit? Alle nationalen und europaweiten Überweisungen und Lastschriften in Euro müssen bis auf wenige Ausnahmen bis zum * auf den SEPA-Zahlungsverkehr umgestellt sein. Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren werden schon ab nicht mehr unterstützt. Verbraucher können weiterhin bis zum Einzel-Überweisungsaufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) beauftragen. Die Banken wandeln diese Überweisungsaufträge dann in SEPA-Zahlungen mit IBAN und BIC um. Einreicher von Überweisungsdateien und Dateien mit Einzugsermächtigungslastschriften, wie zum Beispiel Unternehmen oder auch Vereine, aber auch Geschäftskunden, müssen bis zum * auf den SEPA- Zahlungsverkehr umgestellt haben. Je nach individueller Situation gilt es also zeitnah Antworten auf eine Vielzahl von Fragen zu erhalten, wie z. B.: Welche Zahlungsverkehrsinstrumente können weiterhin noch mit Kontonummer und Bankleitzahl beauftragt werden? Welche Angebote gibt es ab dem bzw * nicht mehr? Welche Konvertierungsmöglichkeiten gibt es? Welche Übergangslösungen gibt es, wenn Sie eine Umstellung der Buchhaltung bzw. Zahlungsverkehrssysteme auf das neue SEPA- Format nicht fristgerecht schaffen? Welche Hilfestellung und Services bietet die HVB zur Verein fachung der Umstellung? Sollten Sie die Umstellung bis zum * nicht durchgeführt haben und auch keine Konvertierungsoption nutzen wollen, besteht die Gefahr, dass Sie keinen Zahlungsverkehr mehr durchführen können. * Vorausgesetzt, die von der EU beabsichtigte Ergänzung der SEPA-Migrationsverordnung 260 / 2012 wird wie vorgesehen umgesetzt; Übergangsfrist bis für bestimmte elektronische Einreichung von Altformaten.
3 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 3 von 11 Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien Eine Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien erfolgt in der Regel von Nichtverbrauchern beispiels weise von Vereinen und Unternehmen. Verbraucher (Privatpersonen) nutzen zumeist Einzelzahlungen. Die Umstellung auf SEPA verursacht in Unternehmen Projektaufwand und Kosten. Im Gegenzug bietet sie aber auch Vorteile, wie zum Beispiel: den Wechsel auf den Zahlungsverkehr der Zukunft, neue Möglichkeiten durch europaweite Einsatzmöglichkeit, mehr Informationen in den Zahlungsverkehrs- Transaktionen. Wird in Unternehmen nicht rechtzeitig erfolgreich auf SEPA umgestellt, kann das unterschiedliche Folgen haben, wie beispielsweise: Konvertierungskosten, höhere Dauerkosten, höheren Personalaufwand, Verhinderung von vollautomatischen Prozessabläufen ( Straight Through Processing STP). Daher sollten Sie alles daran setzen, möglichst schnell SEPA ready zu sein. Die HVB unterstützt Sie dabei mit einer Reihe von ebanking-lösungen. Sollten Sie eine dieser Lösungen mit der auf der folgenden Seite genannten Version im Einsatz haben, dann sind Sie für SEPA vorbereitet und können auch die integrierten Konvertierungsmöglichkeiten nutzen. IBAN-Ermittlung für Ihre Stammdaten In den ebanking-systemen der HVB haben Sie die Möglichkeit, automatisch die dort angelegten Stammdaten um IBAN und BIC zu erweitern. Für Konten der HVB können Sie uns auch eine Datei im CSV-Format zur Verfügung stellen. Diese ergänzen wir für Sie kostenlos mit IBAN und BIC. Bei Interesse wenden Sie sich an Ihren Spezialisten für Cash Management & ebanking. Kontoverbindungen anderer Institute können Sie kostenpflichtig über die Bank-Verlag GmbH um rechnen lassen. Konvertierung von DTAUS-Zahlungsverkehrsdateien über EBICS oder FinTS-Standard (HBCI) Es besteht in den aktuellen Versionen unserer ebanking-lösungen die Möglichkeit, DTAUS-Dateien in das neue SEPA-Format XML zu konvertieren. Diese konvertierten Dateien können Sie dann auf dem bekannten Weg an die Bank übermitteln. Bei HVB efin und UC emandatemanager können zusätzlich Dateien im CSV-Format nach SEPA konvertiert werden. Für die Konvertierung von Lastschriften im DTAUS- Format bieten alle ebanking-lösungen die Möglichkeit, Mandatsstamm daten zu verwalten, die zur Ergänzung benötigt werden.
4 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 4 von 11 HVB ebanking-lösungen für Ihre erfolgreiche Umstellung auf SEPA ready HVB efin HVB efin ist unsere multibankfähige ebanking- Software für Geschäfts- und Firmenkunden. Auf Basis des FinTS-Standards (ehem. HBCI) erledigen Sie Ihren betrieblichen Zahlungsverkehr einfach und kostengünstig. Aktuelle Version: 4.2 Multicash Multicash ist die bewährte ebanking-anwendung auf Basis von EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard). Zur Unterstützung von SEPA-Konvertierungen stehen eine Reihe von Zusatz modulen zur Verfügung. Aktuelle Version: Weiterführende Informationen unter UC ebanking prime Mit UC ebanking prime stellen wir Ihnen eine multibank- und mehrplatzfähige Software für Zahlungsverkehr und Cash Management auf Basis von EBICS zur Verfügung. Aktuelle Version: UC emandatemanager Diese Portallösung bietet Ihnen die Möglichkeit, SEPA-Mandate und -Lastschriften zu verwalten sowie Zahlungsaufträge im CSV- / DTAUS-Format in regelkonforme SEPA-Überweisungen / Lastschriften zu konvertieren. Mandate können bequem via CSV- / DTAUS-Schnittstelle importiert oder manuell erfasst werden. Außerdem kann das System an Ihre eigenen Zahlungsverkehrssysteme angebunden werden, um beispielsweise die aktuellen Mandatsdaten jederzeit verfügbar zu haben. Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Betreuer, es ist keine separate Installation notwendig.
5 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 5 von 11 Einreichung von Einzelzahlungen Eine Einreichung von Einzelzahlungen erfolgt in der Regel von Verbrauchern also Privatpersonen. Beleghafte Einzel-Überweisungen mit Konto und Bankleitzahl Sie können die bisherigen Kontonummer- / Bankleitzahl-Überweisungsbelege (Textschlüssel 20) sowie die Belege Spendenüberweisung (Textschlüssel 19) und die prüfzifferngesicherten BZÜ-Formulare (Textschlüssel 17) noch bis 2016 aufbrauchen und bei der HVB einreichen. Ferner sind diese Vordrucke bis Januar 2016 in unseren Filialen erhältlich. Beleghafte Einzel-Überweisungen mit SEPA-Beleg In den SEPA-Überweisungsträgern (Textschlüssel 06, 07, 08 und 16) darf nur IBAN und BIC verwendet werden. Die Angabe des BIC für nationale Zahlungen kann ab entfallen. Bei beleghaften Einzelüberweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl ermittelt die HypoVereinsbank IBAN und BIC automatisch und führt Ihre Zahlung dann als SEPA-Überweisung aus. Zahlungen mit nicht konvertierbaren Kontoangaben werden zurückgegeben. Online-Banking-Überweisungen im Internet Sie können neben der SEPA-Überweisung bis 2016 die Überweisung auch noch mit Kontonummer und Bankleitzahl erfassen. Im HVB Direct B@nking ermittelt die HypoVereinsbank IBAN und BIC auto matisch und führt Ihre Zahlung dann als SEPA-Überweisung aus. Die Konvertierung ist für Sie kostenlos. Sie zahlen nur die Ausführungspreise bzw. im Rahmen Ihres Kontopreismodells für die SEPA-Überweisung. Auch Ihre Überweisungsvorlagen bzw. Empfänger listen wurden Anfang November 2013 automatisch um IBAN und BIC ergänzt und können anschließend direkt für SEPA- Zahlungen genutzt werden.
6 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 6 von 11 Selbstbedienungsterminal Überweisungen am SB-Terminal Sie können neben der SEPA-Überweisung bis 2016 die Überweisung auch noch mit Kontonummer und Bankleitzahl erfassen. Die HVB ermittelt IBAN und BIC automatisch und führt Ihre Zahlung dann als SEPA-Überweisung aus. Die Konvertierung ist für Sie kostenlos. Sie zahlen nur die Ausführungspreise bzw. im Rahmen Ihres Kontopreismodells für die SEPA- Überweisung. Auch Ihre Überweisungsvorlagen wurden Anfang November 2013 automatisch um IBAN und BIC ergänzt und können anschließend direkt für SEPA-Zahlungen genutzt werden. Telefonbanking-Überweisungen Sie können neben der SEPA-Überweisung bis 2016 die Überweisung auch noch mit Kontonummer und Bankleitzahl erteilen. Die HVB ermittelt IBAN und BIC automatisch und führt Ihre Zahlung dann als SEPA-Überweisung aus. Die Konvertierung ist für Sie kostenlos. Sie zahlen nur die Ausführungspreise bzw. im Rahmen Ihres Kontopreismodells für die SEPA-Überweisung. und können anschließend direkt für SEPA-Zahlungen genutzt werden. In Einzelfällen gibt es Aufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl, die nicht in IBAN und BIC umgewandelt werden können. Dies ist beispielsweise bei gelöschten Bankleitzahlen der Fall. Sollte diese Situation eintreten, werden Sie von uns hierüber gesondert informiert. IBAN-Ermittlung IBAN und BIC für Ihr eigenes Konto finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, in der Umsatzanzeige des HVB Direct B@nking oder auch auf jeder neu ausgegebenen HVB eckarte. Wenn Sie eine Überweisung tätigen, entnehmen Sie IBAN und BIC bitte der Rechnung oder dem Briefbogen des Zahlungsempfängers. Sind diese nicht angegeben, fragen Sie beim Empfänger einfach nach. IBAN und BIC für HVB Konten können Sie auch einfach und kostenlos im Internet unter ermitteln. HBCI-Einzelüberweisungen Sie können neben der SEPA-Überweisung bis 2016 die Überweisung auch noch mit Kontonummer und Bankleitzahl erfassen. Die HVB ermittelt IBAN und BIC automatisch und führt Ihre Zahlung dann als SEPA-Überweisung aus. Die Konvertierung ist für Sie kostenlos. Sie zahlen nur die Ausführungspreise bzw. im Rahmen Ihres Kontopreismodells für die SEPA-Überweisung. Daueraufträge Sie können bis 2016 Ihre Daueraufträge auch noch mit Kontonummer und Bankleitzahl erfassen. Die HVB ermittelt IBAN und BIC automatisch. Speicherung und Zahlung erfolgt dann als SEPA-Dauerauftrag. Die Konvertierung ist für Sie kostenlos. Sie zahlen nur die ggf. anfallenden Ausführungspreise bzw. im Rahmen Ihres Kontopreismodells für den SEPA-Dauerauftrag. Ihre bestehenden Daueraufträge wurden Mitte November automatisch und kostenlos um IBAN und BIC ergänzt
7 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 7 von 11 Weitere Formate und Zahlungsverkehrsinstrumente DTAUS-Lastschriften aus Kartengeschäft Lastschriften aus dem Point-of-Sale-Kartengeschäft, wie z. B. Bezahlen mit PIN im Handel, laufen bis April 2015 weiter als DTAUS-Lastschriften. Mit Hilfe einer Zahlungskarte generierte Lastschriften aus dem kartenbasierten Bezahlen im Handel mit Unterschrift (ELV-Verfahren) mit Textschlüssel 05 / 019 können noch bis Februar 2016 im DTAUS weitergeleitet werden. Falls Sie für diese Lastschriften den nicht spezifischen Textschlüssel 05 / 000 verwenden, empfehlen wir dringend auf den ELV-spezifischen Textschlüssel 05 / 019 umzustellen. DTAUS-Überweisung im Eilzahlungsverkehr DTE Die Eilzahlungen mit Auftragsart DTE kann weiterhin im DTAUS verarbeitet werden. Alternativ nimmt die HVB aber auch bereits die Eilzahlungen im XML-Format entgegen. Fragen Sie hierzu Ihren Betreuer. Bitte beachten Sie, dass eilige Großbetragszahlungen einzeltransaktionsbasiert verarbeitet werden und dieses Verfahren sich für Massenzahlungsverkehrsdateien nicht eignet. DTAZV-Überweisungsdateien Im Auslandszahlungsverkehr eingereichte Dateien / Formate (DTAZV und MT101), die SEPA-fähig sind (SEPA-Land, mitgelieferte IBAN und BIC, ohne besondere Weisungen und preisregulierte Zahlung), werden bei der HVB in eine SEPA-Datei mit einem Posten konvertiert und als SEPA-Zahlung ausgeführt. Dauerlastschriften Alle Kunden mit Dauerlastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren wurden von uns angeschrieben und gebeten, uns ihre Gläubiger-Identifikationsnummer mitzuteilen. Nur mit dieser Gläubiger-Identifikationsnummer werden Ihre Dauerlastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren in SEPA-Dauerlastschriften konvertiert. Ab werden keine Dauerlastschriften ohne Gläubiger-Identifikationsnummer mehr ausgeführt. Die Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten Sie bei der Bundesbank. Als Mandatsreferenz verwenden wir bei der Umstellung auf SEPA die Auftragsnummer, die Ihnen bei jeder Ausführung auf dem Kontoauszug angegeben wird. Diese Informationen verwenden Sie bitte für die nötigen Pflichtanschreiben an Ihren Zahlungspflichtigen (Umdeutungsschreiben und Pre-Notifika tion). Dauerlastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren werden nach dem nicht mehr ausgeführt. Wenn Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen wollen, benötigen Sie neue Firmenlastschriftmandate. Firmenlastschriften dürfen nur von Nichtverbrauchern eingezogen werden. Mehr Informationen zur SEPA-Lastschrift erhalten Sie unter
8 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 8 von 11 Wichtige Informationen für Kunden der HypoVereinsbank Bei diesen Formaten und Instrumenten gibt es akuten Handlungsbedarf, da es mit der Umstellung auf SEPA in jedem Fall zu Änderungen kommt. Einige bisher bekannte Instrumente werden zum * abgeschafft und einzelne sogar schon zum vollständig entfallen. DTAUS-Überweisungsdateien über EBICS oder FinTS-Standard (HBCI) Ab dem * müssen Unternehmen und Vereine die IBAN als Kontokennung verwenden. Dies ist von der HVB als Zahlungsdienstleister sicherzustellen. Die HVB nimmt Ihre DTAUS-Überweisungsdateien noch am * bis zu den Cut-off-Zeiten ( der jeweiligen Einlieferungswege an, dar über hinaus nicht mehr. Auch bereits vorher werden DTAUS-Überweisungsdateien abgelehnt, falls das Ausführungsdatum bereits auf dem * oder später liegt. Dies betrifft Dateien und Zahlungsaufträge mit den folgenden Textschlüsseln und Textschlüsselergänzungen: Textschlüssel Feld 7a Textschlüsselergänzung Feld 7b , 444, 844, 888, , 444, , 444, , 444, , 444, , 444, 888 Abbuchungsauftragslastschriftsdateien über EBICS oder FinTS-Standard (HBCI) Abbuchungsaufträge verfallen schon zum Die HVB nimmt Ihre Abbuchungsauftragslastschriftsdateien noch bis zu den Cut-off-Zeiten der jeweiligen Einlieferungswege am an. Dies betrifft Dateien und Lastschriften mit dem Textschlüssel 04. Wenn Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen wollen, benötigen Sie neue Firmenlastschriftmandate. Firmenlastschriften dürfen nur von Nichtverbrauchern eingezogen werden. Einzugsermächtigungslastschriften über EBICS oder FinTS-Standard (HBCI) Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren wird ab dem * abgeschaltet. Benutzen Sie bitte ab sofort bei der neuen Hereinnahme nur SEPA- Basislastschrifts-Mandatsformulare statt alter Einzugsermächtigungsformulare. Sie können mit einem SEPA-Basislastschrifts-Mandat weiterhin eine Einzugsermächtigungslastschrift im DTAUS-Verfahren bis * einziehen. Kartenbezogene Lastschrifteinzüge sind bis zum mit Konto und Bankleitzahl im DTA-Verfahren möglich. Die Ablehnung betrifft Einzugsermächtigungslastschriften mit den folgenden Textschlüsseln und Textschlüsselergänzungen: Textschlüssel Feld 7a Textschlüsselergänzung Feld 7b , 445, 844, 845, 888 * siehe Fußnote auf Seite 2
9 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 9 von 11 DTAUS-Einreichungen mit körperlichen Medien (USB, Diskette, CD, Band etc.) Dieser Einreichungsweg wird ab nicht mehr unterstützt. Verwenden Sie hier bitte die elektronische SEPA-Einreichung via EBICS, SWIFTNet- oder FinTS-Standard (HBCI). Für eine individuelle Fristverlängerung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Betreuer auf. Beleghafte Sammel-Überweisungen Dieser Einreichungsweg wird ab nicht mehr unterstützt. Verwenden Sie hier bitte ein Programm zur elektronischen SEPA-Einreichung (z. B. HVB efin) oder SEPA-Einzelüberweisungsbelege. Für eine individuelle Fristverlängerung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Betreuer auf. Beleghafte Lastschrifteinreichungen Dieser Einreichungsweg wird schon ab nicht mehr unterstützt. Verwenden Sie hier bitte ein Programm zur elektronischen SEPA-Ein reichung (z. B. HVB efin) oder das Dauerlastschriftverfahren.
10 Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Seite 10 von 11 Übersicht Zahlungsverkehrsinstrumente Welche Formate laufen unverändert weiter oder werden abgelehnt? ZV-Instrument Identifizierungen Abschaltung 2014* IZV-Überweisungen Textschlüssel 51, 52, 53, 54, 56, 67, 68, DTE-Überweisungen Auftragsart DTE DTAZV / MT101-Einreichung mit IBAN (SEPA ready) SEPA MT101-Einreichung mit Kontonummer und Bankleitzahl DTAUS Einzugsermächtigungs- Lastschriften (ohne ELV) Textschlüssel 05 mit Ergänzung 444, 445, 844, 845, 888, DTAUS Kartenlastschriften (ELV, POS) DTAUS Einzugsermächtigungs- Lastschriften ELV Textschlüssel 05 und Ergänzung 019 (ELV), , , 013, 015, , Textschlüssel 14 Textschlüssel 05 / 000 ELV** Abbuchungsaufträge Textschlüssel Schecks / Wechsel Textschlüssel 01 03, Retouren Textschlüssel 09 und 59 DTAUS-Medien z. B. Disketten, CDs, USB-Sticks XML (DK /CGI / EPC) SEPA / URGP / AZV Beleghafte Lastschriften Lastschriftbeleg Beleghafte Sammelüberweisung Beleg * Ab Ausführungstag bzw (betrifft auch Einreichungen im Januar bzw. Juli mit zukünftigem Ausführungstag; Angabe des Endedatums setzt die vorgesehene Änderung der EU Verordnung 260/2012 voraus) ** Derzeit als ELV möglich, wir empfehlen jedoch die spezifische Ergänzung 019 zu verwenden. : kann unverändert weiterlaufen : wird abgelehnt SEPA: wird als SEPA-CT ausgeführt Impressum UniCredit Bank AG Corporate & Investment Banking Global Transaction Banking Am Tucherpark München Die hier vorgestellten Produktideen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine auf die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Beratung dar. Bitte holen Sie vor einer Entscheidung für eines dieser Produkte den Rat Ihres Bankberaters ein. Die UniCredit Bank AG untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Stand
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