VERSICHERUNGSGUTACHTEN HAFTUNGSKOMPLEX: JURAGENT/TREUKOMMERZ

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1 GEMEINSAM STÄRKER! BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Erläuterungen zum Gutachterauftrag VERSICHERUNGSGUTACHTEN HAFTUNGSKOMPLEX: JURAGENT/TREUKOMMERZ BFO-Justiziariat Berlin, 25. November Copyright BFO / John Eichler 2013/

2 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 2 COPYRIGHT Das Dokument einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. (BFO) unzulässig und strafbar. Dieses Verbot gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Verarbeitung in elektronischen Systemen. info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

3 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 3 NUTZUNGSHINWEIS Dieses Dokument dient ausschließlich der Information von potentiellen Auftragnehmern sowie Mitgliedern des BFO. Andere Personen sind nicht berechtigt, den Inhalt dieses Dokuments in jeglicher Form zu nutzen. info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

4 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 4 INHALTSVERZEICHNIS Copyright... 2 Nutzungshinweis... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 A. Vorbemerkungen... 6 B. Juragent Die Unternehmen Juragent AG Juragent Verwaltungs-GmbH PKF 1 Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,00 EUR) PKF 2 Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,00 EUR) PKF 3 Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,91 EUR) PKF 4 Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,00 EUR) C. TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh HRB D. S.E. AUDIT UNIT GmbH HRB E. WP/StB Torsten Seidel, Hannover...18 F. Rechtsanwaltssozietät Dr. von Hartmann + Partner PR G. Zusammenbruch der Juragent-Unternehmen Die Umstände des Zusammenbruchs: Ein/e Insider/in berichtet! Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Juli 2013 AZ: II ZR 9/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Treukommerz H. Juragent-Nachfolgeunternehmen PKF Die neue Komplementärin 4 LIF Company GmbH Die neue Eigentümerin der Komplementärin Juraswiss S.A Die neue (Haupt)Kommanditistin und Treuhänderin 4 LiF Trust UG I. Bisherige Resultate der Anleger-Anwälte...21 J. BFO-Analyse...22 K. BFO-Strategie...22 L. Gutachterauftrag Grundlage der Prüfung Die Geschädigten-Liste Prüfung der Ansprüche gegen die Treukommerz (Treuhänderhaftung) Prüfung der Ansprüche gegen die Nexia Hannover GmbH Prüfung der Ansprüche gegen die BTR Beratung und Treuhand Ring Scholz + Partner GmbH Prüfung der Ansprüche gegen WP/StB Torsten Seidel Prüfung der Ansprüche gegen die Rechtsanwaltssozietät Dr. Hartmann + Partner Prüfung der Verjährung der Ansprüche Prüfung der Ansprüche gegen den Versicherer der Treukommerz Prüfung der Ansprüche gegen die weiteren Vermögensschadenhaftpflichtversicherer Prüfung einer etwaigen Unterversicherung angesichts der Haftungshöhe Prüfung der individuellen Ansprüche von geschädigten Anlegern Prüfung der individuellen Ansprüche von «Nachrückern» Prüfung der Möglichkeiten der «Bündelung der Ansprüche» von BFO-Mitgliedern info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

5 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite Prüfung der 30-prozentigen Vergleichsregelungen mit Kommanditisten in PKF Prüfung des Wechsels von «Treukommerz» zu «4 LiF Trust UG» mit EUR 28 Mio. in PKF M. Vergabe des Gutachterauftrags (Vergabeverfahren) Abgabefrist für das Angebot Zuständigkeit Auftraggeber Zusätzliche Vollmachtgeber Auftragnehmer Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens BFO-Mitglieder vom Vergabeverfahren ausgeschlossen N. Anforderungen an das Angebot Darstellung des Profils des Gutachters Anmerkungen zum Gutachterauftrag Vorstellungen des Gutachters hinsichtlich des Umfangs Vorstellungen des Gutachters hinsichtlich des Zeitrahmens Präsentation des Gutachtens Vorstellungen des Gutachters hinsichtlich des finanziellen Rahmens Erläuterungen zur Geschädigten-Liste...28 Anlagen-Liste...29 info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

6 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 6 A. VORBEMERKUNGEN Der BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. (nachfolgend BFO) vertritt ca Vereinsmitglieder, die durch Investitionen in die Prozesskostenfonds der Juragent AG finanziellen Schaden erlitten haben; größtenteils Totalverlust. In einer Entscheidung vom 09. Juli 2013 (veröffentlicht am 15. August 2013) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass eine Haftung des damaligen Treuhänders, der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh (Treukommerz), in Betracht kommt. Die Treukommerz hätte so der BGH die Anleger auf die besonderen Umstände hinsichtlich der personellen Besetzung des Vorstands der Juragent AG aufmerksam machen müssen; insbesondere auf die zahlreichen Vorstrafen des damaligen Vorstandsvorsitzenden u.a. wegen diverser Vermögensdelikte. Sämtliche damals beteiligten Unternehmen von der Juragent AG, über die Prozesskostenfonds (mit Ausnahme des vierten Fonds), bis hin zur Treukommerz sind mittlerweile insolvent, zahlungsunfähig und aufgelöst. Als einziger realistischer Anknüpfungspunkt verbleibt daher die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Treukommerz. Hinzu kommt ferner eine mögliche Haftung der Rechtsanwaltssozietät Dr. von Hartmann + Partner, die in den Beitrittsformularen mit Verweis auf den Treuhandvertrag mit der Treukommerz ausdrücklich benannt wird. Auch insofern ist eine Eintrittspflicht der entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltssozietät zu prüfen. Auch gegen eine Steuerberatungsgesellschaft sowie gegen eine zentrale Figur, den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Torsten Seidel, sind Haftungsansprüche zu prüfen, die dann auch zu Regressansprüchen gegen die entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen führen können. Insgesamt kommen somit Regressansprüche gegen bis zu vier Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen in Betracht. Ziel des gegenständlichen Gutachtens ist die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für außergerichtliche Vergleichsgespräche mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Treukommerz. Mittels des Gutachtens soll dem Versicherer die Möglichkeit einer zügigen Schadensregulierung eröffnet werden, die langwierige sich über mehrere Instanzen hinziehende Klageverfahren ersetzt. Im Rahmen des Gutachtens werden deshalb sämtliche versicherungsrechtlichen, haftungsrechtlichen und sämtliche sonstigen Fragenkomplexe unter besonderer Beachtung der einschlägigen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung umfassend bearbeitet. Wobei die einzelnen Schadensersatzansprüche sämtlicher betroffener BFO-Mitglieder in der «Geschädigten-Liste» (s.u.) konkret erfasst und insbesondere auch die verjährungsrechtlichen Konstellationen geprüft werden. Da nicht auszuschließen ist, dass auch nach der Auftragserteilung und eventuell sogar nach Fertigstellung des Gutachtens die Prüfung der Schadensersatzsprüche weiterer geschädigter Personen erforderlich werden wird, ist Gegenstand dieses Gutachtens auch die Prüfung dieser «Nachrücker» und deren Aufnahme auf die «Geschädigten-Liste». B. JURAGENT DIE UNTERNEHMEN Die Idee, sich am Streit anderer Leute finanziell zu beteiligen und damit auch noch Geld zu verdienen, war im Grunde keine schlechte. Die ursprünglich in Leipzig 1999 gegründete Juragent AG hatte sich an dem ersten deutschen Prozesskostenfinanzierer, der Foris AG, orientiert und zunächst die Kapitalbeschaffung mittels Börsengang angestrebt. Durch den Zusammenbruch des «Neuen Marktes» info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

7 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite /2001 hatte sich diese Hoffnung zerschlagen. Die Juragent AG änderte die Strategie und legte im Jahre 2002 den ersten Prozesskostenfonds (Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG PKF 1) auf, dessen Gesamtvolumen sich letztlich auf knapp TEUR belief. Es folgten die Prozesskostenfonds 2, 3 und 4, sodass sich letztlich folgendes Bild ergab: Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 1): Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 2): Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 3): Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 4): Gesamt ,00 EUR ,00 EUR ,91 EUR ,00 EUR ,91 EUR Dieser Gesamtbetrag wurde über einen Treuhänder, die TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh (Treukommerz), von mehr als Anlegern aufgebracht, die nun größtenteils Totalverlust erlitten. Denn in Wahrheit das wissen wir heute bereicherten sich die Macher von Juragent nur am Vermögen der Anleger. Insbesondere zwei sehr illustre Vorstände verstanden es, mit enormer krimineller Energie, das Geld der Anleger zu veruntreuen resp. tatsächlich zu stehlen. Mit großem «Geschick» wurde das Geld, welches in Prozesse investiert werden sollte, über andere Gesellschaften ins Ausland geleitet und verschwand dann in den Taschen der Macher. Irgendwann kam, was kommen musste - der Staat schaltete sich ein, führte auch einen Prozess gegen vermeintliche Drahtzieher und arretierte einige der verschobenen Millionen Euro. Formale Fehler führten dazu, dass diese Gelder dann doch wieder freigegeben werden mussten, sodass nunmehr feststeht: sämtliche Anlegergelder sind definitiv verloren. 1. Juragent AG Die Juragent AG wurde in Leipzig gegründet und am 06. Januar 1999 in das dortige Handelsregister (HRB 16156) eingetragen. Nach der Sitzverlegung des Unternehmens nach Berlin erfolgte am 22. Dezember 2004 die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg (HRB 95317). Das Aktienstammkapital der Juragent AG betrug zuletzt (30. November 2006) EUR. Die Juragent AG war Alleingesellschafterin der Juragent Verwaltungs-GmbH sowie ferner Kommanditistin der vier Prozesskostenfonds (s.u.). Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02. November 2011 wurde die Juragent AG von Amts wegen aufgelöst. 2. Juragent Verwaltungs-GmbH Die Juragent Verwaltungs-GmbH wurde am 01. Oktober 2001 in Leipzig gegründet und in das dortige Handelsregister eingetragen (HRB 18363). Am 28. Juni 2004 mithin noch vor der Muttergesellschaft, der Juragent AG wurde die Sitzverlegung der Juragent Verwaltungs-GmbH nach Berlin in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen (HRB 92584). Die Juragent Verwaltungs-GmbH war bis zu ihrer Auflösung Komplementärin sämtlicher Juragent Prozesskostenfonds. Zahlreiche, ständig wechselnde Personen hatten die Funktion des Geschäftsführers inne. In der Zeit vom 14. September 2010 bis zum 14. Dezember 2011 begleitete Herr Sebastian Krüger die Funktion info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

8 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 8 des Geschäftsführers der Juragent Verwaltungs-GmbH und führte diese schließlich in die Insolvenz. Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgelehnt; die Gesellschaft aufgelöst. Herr Krüger ist bis zum heutigen Tage eine zentrale Figur in dem letzten verbliebenen Juragent Prozesskostenfonds 4 (PKF 4); ausführlich hierzu sogleich nachfolgend. 3. PKF 1 Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,00 EUR) Die Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 1) wurde in Leipzig (HRB 13939) gegründet und nach der Sitzverlegung am 23. Mai 2006 in das Berliner Handelsregister (HRB 38014) eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war die Juragent Verwaltungs-GmbH; einzige Kommanditistin zur Gründung war die Juragent AG: Juragent AG 1.000,00 EUR In der Folgezeit kamen weitere Kommanditisten hinzu (Namensnennungen entsprechend dem öffentlichen Handelsregister): Reinhart Normann Elenore Theobald-Wissing ,00 EUR Am 23. Mai 2006 trat die Treukommerz dem PKF 1 als Kommanditistin mit einem Kommanditanteil von ,00 EUR bei, der anschließend korrigiert wurde auf: Treukommerz ,00 EUR Ausweislich der formularmäßigen Beitrittserklärung zur Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 1) hatten die Anleger der Treukommerz umfassende Vollmachten erteilt. Wörtlich heißt im Beitrittsformular: «Mit meiner Hafteinlage bin ich am Ergebnis der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Ich biete daher dem Treuhänder, der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße 13, Hannover (nachfolgend Treuhänder) und den Rechtsanwälten Dr. von Hartmann + Partner, Adenauerallee 8, Hannover (nachfolgend Rechtsanwälte) den im Prospekt abgedruckten Treuhandvertrag (Prospekt Abschnitt Treuhandvertrag ) zum Abschluss an. (...) Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich. (...) Mir ist bewusst, dass der Treuhänder nicht für die Plausibilität des Angebotes haftet und er die Beteiligung nicht geprüft hat. Mit den im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag enthaltenen Haftungsvorbehalten erkläre ich mich einverstanden. Ich bin mit der Verkürzung der Verjährungsfrist auf längsten drei Jahre einverstanden (...). Ich bevollmächtige den Treuhänder unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB, sämtliche für meine Beteiligung notwendigen Rechtsgeschäfte und Handlungen in meinem Namen vorzunehmen. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.» Anschließend traten weitere natürliche Personen als Kommanditisten bei (Namensnennungen entsprechend dem öffentlichen Handelsregister): Werner Frick Dr. Jürgen Hanzl info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

9 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 9 Ottmar Friedrich Wilhelm Hoffmeister Dr. Helmut Liebau Gerd Mehlhorn Erich Schäfer Dr. Hans Günter Vogt Dr. Erich zur Nieden Bernd Bredow Manfred Held Christa Krell-Brückner Heinfried Laue Dr. Klaus Ziesenbenn Gerhard Bessenroth Gesamt ,00 EUR ,00 EUR Mit Stand zum 10. Oktober 2007 hatten sich demnach Kommanditisten mit knapp 5 Millionen EUR am PKF 1 beteiligt: PKF 1 Kommanditisten (gesamt) PKF 1 (ohne Treukommerz) ,00 EUR ,00 EUR Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 09. August 2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 1) in dessen Folge aufgelöst. 4. PKF 2 Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,00 EUR) Die Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 2) wurde am 09. März 2004 in das Berliner Handelsregister (HRB 35064) eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war die Juragent Verwaltungs-GmbH; einzige Kommanditistin zur Gründung war die Juragent AG mit einem Kommanditanteil von 1.000,00 EUR, der später korrigiert wurde auf: Juragent AG ,89 EUR In der Folgezeit kamen weitere Kommanditisten hinzu (Namensnennungen entsprechend dem öffentlichen Handelsregister): Michael Geschrei Dr. Petra Albrecht später gestrichen Dr. Rolf Bender ,00 EUR später gestrichen Werner Böker ,00 EUR Hans Fischer Adrian Fluks Christoph Huxoll Alice Kolarz ,00 EUR Bernd Krause 1 Dr. Helmut Liebau 1 Andreas Christoph Müller Dr. Hans Schmidt ,00 EUR Dr. Matthias Thöns 1 info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

10 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 10 Annette Walter-Wölfer Dr. Heinz Bernhard Weber Otto Föhl Walter Goldhofer Erich Goldhofer Johann Adalbert Fanto Christiane Steiner Dr. Uwe Bilstein Dr. Klaus Meuthin Dr. Michael Knaut Andrea Schulz Dr. Joachim Reuters Dr. Bernd Ingwersen Dr. Joachim Cornelius Dr. Günter Hegemann Dr. Hans-Joachim Stroth Dr. Peter Kurt Klose Waltraut Haase Uwe Hofmeister Dr. Jürgen Hanzl Ludger Hasecker Susanne Konrad Clemens Fritz Dr. Peter Weiß Hugo Thesing Hermine Thesing Karl-Heinz Rietkötter Ralf Reimar Bauer Dr. Sabine Schlag Claus Lang Hans-Jörg Roth Dr. Margret Rothe-Zapel Bernhard Hoolmans Anja Schrader Werner Thomaier Dr. Sabine Bogdahn Dr. Siegbert Bregenborn Friedbert Krebs Anton Immerz Werner Frick Karlheinz Bath Klaus Boven Anne-Marie Grams Horst Rahn Prof. Dr. Alfred Ruppert Sieglinde Schöneich Rosemarie Schwarz Martin Suiter Gerhard von der Recke Roland Zelles Gerhard Bessenroth ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

11 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 11 Karsten Obst Stefanie Salata Edelburg Salinger Margareta Brigitte Smidt Gesamt ,00 EUR ,00 EUR Am 16. November 2007 trat die Treukommerz dem PKF 2 als Kommanditistin mit einem Kommanditanteil von ,11 EUR bei, der anschließend korrigiert wurde auf: Treukommerz ,11 EUR Ausweislich der formularmäßigen Beitrittserklärung zur Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 2) hatten die Anleger der Treukommerz umfassende Vollmachten erteilt. Wörtlich heißt im Beitrittsformular: «Mit meiner Hafteinlage bin ich am Ergebnis der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Ich biete daher dem Treuhänder, der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße 13, Hannover (nachfolgend Treuhänder) und den Rechtsanwälten Dr. von Hartmann + Partner, Adenauerallee 8, Hannover (nachfolgend Rechtsanwälte) den im Prospekt abgedruckten Treuhandvertrag (Prospekt Seite 62 f.) zum Abschluss an. (...) Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich. (...) Mir ist bewusst, dass der Treuhänder nicht für die Plausibilität des Angebotes haftet und er die Beteiligung nicht geprüft haben. Mit den im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag enthaltenen Haftungsvorbehalten erkläre ich mich einverstanden. Ich bin mit der Verkürzung der Verjährungsfrist auf längsten drei Jahre einverstanden (...). Ich bevollmächtige den Treuhänder unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB, sämtliche für meine Beteiligung notwendigen Rechtsgeschäfte und Handlungen in meinem Namen vorzunehmen. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.» Mit Stand zum 28. August 2008 hatten sich demnach Kommanditisten mehr als 16 Millionen EUR am PKF 2 beteiligt: PKF 2 Kommanditisten (gesamt) PKF 2 (ohne Treukommerz) ,00 EUR ,89 EUR Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 09. Dezember 2011 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Zweite Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 2) in dessen Folge aufgelöst. 5. PKF 3 Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,91 EUR) Die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 3) wurde am 02. November 2004 in das Berliner Handelsregister (HRB 35788) eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war die Juragent Verwaltungs-GmbH; einzige Kommanditistin zur Gründung war die Juragent AG mit einem Kommanditanteil von 2.500,00 EUR, der später korrigiert wurde auf: Juragent AG ,89 EUR info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

12 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 12 In der Folgezeit kamen weitere Kommanditisten hinzu (Namensnennungen entsprechend dem öffentlichen Handelsregister): Wolfgang Fritsch Michael Geschrei Ernst Hahn Stephan Harffen Uwe Schenkel Friedrich-Johann Winkel Dr. Petra Albrecht Annette Walter-Wölfer Hans Rosenberger Andreas Christoph Müller Kristine Splitt Siegmar Steinau Minaluise Welsch Horst Welsch Robert Schützendorf Fritz Detmers Dr. Christoph Grape Matthias Leibner Dr. Günther Hosang Wolfgang Lehmann Martin Evers Günter Buttenschön-Stettner Dr. Hermann Buck Christoph Huxoll Dr. Rudolf Zimmer Reinhard Gellert Dr. Dieter Reusch Dr. Stephan Burbach Andreas Beckmann Jürgen Martschin Dr. Harald Bommer Liesel Manz Carl Walter Cloos Dr. Klaus-Peter van der Wielen Dieter Brandes Rainer Krüß Dr. Rolf Bender Andreas Witzleb Dr. Uwe Bilstein Dr. Helmut Fahrnholz Donald Pilz Andreas Sarnoch Roswitha Rensing Alfons Borg Jochen Eberlein Wolfgang Schlender Albert Pfleiderer Ernst-August Quitschau ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 7 info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

13 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 13 Mario Schumann Marie-Luise Saeger Udo Heinrich Eric Steiner Dr. Edgar Löffler Sabine Münch Dr. Matthias Krause Hans-Joachim Kühn Mathias Kühn Dr. Jürgen Hanzl Claus Johann Dührsen Franz Bernhard Plonka Marcus Johannis Campinge Peter Jakob Hans Grimm Heinz Meier Günter Lipecki Dr. Mechthild Elisabeth Karola Budde Katrin Gabriele Stüker Andrea Schultz Werner Frick Walter Schreiber Günter Heimann Dr. Leopold Bartel Dr. Martin Friedrich Eberhard Iden Udo Trauschel Dieter Julius Cronenberg Gerold Rapp Dr. Stephan Wollensak Manfred Rindsberg Dr. Sabine Schlag Michaela Bergmeier Sabine Kirchhoff Dr. Roland Frickel Norbert Keller Dr. Ute Angeli Frank Hans Karl Nöller Dr. Siegbert Bregenborn Hans Züffle Joachim Brandt Günther May Dr. Ulrich Köhl Heinrich Maubach Corina Wollmann Suso Friedberg Baumgartner Dr. Klaus-Rainer Bettinger Anita Brockhaus Gerhard Bühling Albert Detmers Roland Eller Katrin Fischer ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

14 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 14 Heike Hastedt Manfred Dieter Held Michael Höch Dr. Dirk Janssen Joachim Leimert Sabine Mannhart Dr. Gerhard Markgraf Tor Martin Marklund Dr. Wolfgang Mattig Reinhold Alois Michel Horst Rahn Dr. Dieter Senft Stephan Spendeck Prof. Dr. Jürgen Vollradt Maria-Magdalena Waldhier Jens Werner Andreas Wunderlich Ingrid Sewing Hans-Peter Sewing Hermine Thesing Hugo Thesing Anton Michael Benz Gisela Bernd Gerhard Bessenroth Georg Blinn Dr. Henning Giest Antonia Greiling Dr. Gerhard Miller Karsten Obst Dr. Erwin Radek Uwe Stark Jürgen Wöstenfeld Fundamenta Baumpartner GmbH Gesamt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Am 10. Dezember 2007 trat die Treukommerz dem PKF 3 als Kommanditistin mit einem Kommanditanteil von ,80 EUR bei, der anschließend korrigiert wurde auf: Treukommerz ,80 EUR Ausweislich der formularmäßigen Beitrittserklärung zur Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 3) hatten die Anleger der Treukommerz umfassende Vollmachten erteilt. Wörtlich heißt im Beitrittsformular: «Mit meiner Hafteinlage bin ich am Ergebnis der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Ich biete daher dem Treuhänder, der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße 13, Hannover (nachfolgend Treuhänder) und den Rechtsanwälten Dr. von Hartmann + Partner, Adenauerallee 8, Hannover (nachfolgend Rechtsanwälte) den im Prospekt abgedruckten Treuhandvertrag (Prospekt Abschnitt Treuhandvertrag ) zum Abschluss an. (...) Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich. (...) Mir ist bewusst, info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

15 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 15 dass der Treuhänder nicht für die Plausibilität des Angebotes haftet und er die Beteiligung nicht geprüft hat. Mit den im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag enthaltenen Haftungsvorbehalten erkläre ich mich einverstanden. Ich bin mit der Verkürzung der Verjährungsfrist auf längsten drei Jahre einverstanden (...). Ich bevollmächtige den Treuhänder unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB, sämtliche für meine Beteiligung notwendigen Rechtsgeschäfte und Handlungen in meinem Namen vorzunehmen. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.» Mit Stand zum 11. September 2008 hatten sich demnach Kommanditisten mehr als 30 Millionen EUR am PKF 3 beteiligt: PKF 3 Kommanditisten (gesamt) PKF 3 (ohne Treukommerz) ,91 EUR ,11 EUR Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06. Mai 2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 3) in dessen Folge aufgelöst. 6. PKF 4 Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG ( ,00 EUR) Die Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 4) wurde am 22. August 2005 in das Berliner Handelsregister (HRB B) eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) war die Juragent Verwaltungs-GmbH; einzige Kommanditistin war zu diesem Zeitpunkt die Juragent AG. Juragent AG 2.500,00 EUR In der Folgezeit kamen weitere Kommanditisten hinzu (Namensnennungen entsprechend dem öffentlichen Handelsregister): Wilfried Hirsch Anna Maria Stettner Eberhard Iden Gerold Rapp Rolf Saeger Dr. Roland Frickel Kurt Pohl Irmgard Gerecht Gerhard Bessenroth Dr. Nicola Coppola ,00 EUR Schließlich trat am 19. November 2007 die Treukommerz dem PKF 4 als Kommanditistin mit einem Kommanditanteil von ,00 EUR bei; und zwar in der Funktion des Treuhänders der Anleger, die an die Treukommerz gemäß des Beitrittsformulars Gelder eingezahlt hatten. Am 01. September 2008 wurde der Kommanditanteil geringfügig und zwar um 1 herabgesetzt, sodass die Treukommerz schließlich folgende Beteiligung an dem PKF 4 hielt: Treukommerz ,00 EUR info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

16 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 16 Ausweislich der formularmäßigen Beitrittserklärung zur Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 4) hatten die Anleger der Treukommerz umfassende Vollmachten erteilt. Wörtlich heißt im Beitrittsformular: «Mit meiner Hafteinlage bin ich am Ergebnis der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Ich biete daher dem Treuhänder, der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße 13, Hannover (nachfolgend Treuhänder) und den Rechtsanwälten Dr. von Hartmann + Partner, Adenauerallee 8, Hannover (nachfolgend Rechtsanwälte) den im Prospekt abgedruckten Treuhandvertrag (Prospekt Abschnitt Treuhandvertrag ) zum Abschluss an. (...) Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich. (...) Mir ist bewusst, dass der Treuhänder nicht für die Plausibilität des Angebotes haftet und er die Beteiligung nicht geprüft hat. Mit den im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag enthaltenen Haftungsvorbehalten erkläre ich mich einverstanden. Ich bin mit der Verkürzung der Verjährungsfrist auf längsten drei Jahre einverstanden (...). Ich bevollmächtige den Treuhänder unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB, sämtliche für meine Beteiligung notwendigen Rechtsgeschäfte und Handlungen in meinem Namen vorzunehmen. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.» Mit Stand zum 01. September 2008 hatten sich demnach Kommanditisten mit knapp 30 Millionen EUR am PKF 4 beteiligt. PKF 4 Kommanditisten (gesamt) PKF 4 (ohne Treukommerz) ,00 EUR ,00 EUR Nach den anschließenden Entwicklungen (Zusammenbruch der Juragent AG und weiterer mit ihr in Verbindung stehenden Unternehmen) wurde am 28. September 2012 die Änderung der Firma ins Handelsregister eingetragen. Es wurde also der Name der Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG geändert; das Unternehmen blieb dasselbe. Die neue Firma der neue Name lautete jetzt: Vierte LiF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG. Ab dem 28. September 2012 waren somit sämtliche Anleger des PKF 4 über ihren Treuhänder, die Treukommerz, Kommanditisten der Vierte LiF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG. Die ursprünglich persönliche haftende Gesellschafterin, die Juragent Verwaltungs-GmbH, schied ebenfalls am 28. September 2012 aus und wurde nun ersetzt von der 4 LIF Company GmbH, auf die nachfolgend eingegangen wird. Die bisherigen Kommanditisten Rolf Saeger () und Kurt Pohl ( ,00 EUR) übertrugen am 17. Juni 2013 (Eintragung im Handelsregister) ihre Kommanditanteile auf das Unternehmen Juraswiss S.A. (Basel), welches daraufhin als Kommanditist in den PKF 4 eintrat. Auf die weitere Rolle der Juraswiss S.A. (Basel) wird anschließend eingegangen. Zum 01. Juli 2013 mithin lediglich acht Tage vor dem Urteil des BGH vom 09. Juli 2013 fand ein beachtlicher weiterer Kommanditistenwechsel statt. Die Treukommerz bisher als Treuhänder der Anleger des PKF 4 Kommanditistin schied aus und wurde ersetzt durch die 4 LiF Trust UG, die nunmehr einen Kommanditanteil von hielt. Auch auf dieses Unternehmen soll sogleich noch eingegangen werden. Hinzu kamen ferner die Kommanditisten Dr. Hans Reiner Armbruster (6.000,00 EUR) und Jürgen Wrona (), sodass die gesamte Kommanditistenstruktur des PKF 4 bzw. der Vierte LiF info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

17 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 17 GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG sich gemäß des Berliner Handelsregisters (Stand: 17. Oktober 2013) wie folgt gestaltet (Namensnennungen entsprechend dem öffentlichen Handelsregister): Wilfried Hirsch Anna Maria Stettner Eberhard Iden Gerold Rapp Dr. Roland Frickel 1 Irmgard Gerecht Gerhard Bessenroth Dr. Nicola Coppola Dr. Hans Reiner Armbruster 6.000,00 EUR Jürgen Wrona Juraswiss S.A LiF Trust UG PKF 4 Kommanditisten (gesamt) PKF 4 (ohne 4 LiF Trust UG) ,00 EUR ,00 EUR C. TREUKOMMERZ BERATUNGS- UND TREUHANDGESELLSCHAFT MBH HRB 8051 Die Treukommerz war in umfassender Weise für die Anleger tätig und mandatiert; und zwar als: Treuhänder Gesellschafter (Kommanditist) Vertreter der Kommanditisten Steuerberater Anhand der zusätzlich überreichten Dokumente wird ersichtlich werden, dass die treuhänderische Tätigkeit letztlich eine untergeordnete Rolle spielte. Ebenso wird deutlich werden, dass eine Trennung der unterschiedlichen Aufgaben der Treukommerz, in dessen Zentrum der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Torsten Seidel, stand, unmöglich war. Sämtliche Dokumente, die die Treukommerz im Rahmen der Prozesskostenfonds fertigte, stammen von WP/StB Seidel; Schreiben der Treukommerz sind von ihm unterzeichnet. WP/StB Seidel ist Alleingesellschafter der Treukommerz. Das vom BGH festgestellte haftungsbegründende Wissen über die Vorstrafen des Juragent- Vorstandsmitglieds Heinen besaß WP/StB Seidel. Dieses Wissen sowie das pflicht- und sorgfaltswidrige Unterlassen der notwendigen Aufklärung der Kommanditisten wurde der Treukommerz zugerechnet, woraus sich der Schadensersatzanspruch herleitet. Das alteingesessene Hannoveraner Steuerberatungsunternehmen wurde im Jahre 1925 gegründet und im Zuge des Juragent-Skandals im Jahr 2012 nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. D. S.E. AUDIT UNIT GMBH HRB WP/StB Seidel handelte jedoch nicht nur für die Treukommerz, sondern auch für ein weiteres Steuerberatungsunternehmen, welches steuerberatende Tätigkeiten für die Kommanditisten wie auch für die info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

18 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 18 Prozesskostenfonds erbrachten. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um die S.E. AUDIT UNIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; heutige Geschäftsanschrift: Landschaftsstraße 2a, Hannover. Die ursprüngliche Firma des Unternehmens lautete: BTR Beratung und Treuhand Ring Scholz + Partner GmbH, Hohenzollernstraße 13, Hannover; später dann Nexia Hannover GmbH, Hans-Böckler- Allee 26, Hannover. Unter beiden Firmierungen erbrachte die heutige S.E. AUDIT UNIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seinerzeit steuerberatende Tätigkeiten für die Prozesskostenfonds. Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Unternehmens ist WP/StB Seidel. Es ist demnach zu prüfen, ob auch die S.E. AUDIT UNIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Grund der bestehenden Verträge verpflichtet gewesen war, den Kommanditisten das Wissen von WP/StB Seidel zu offenbaren. Sofern dies der Fall ist, wäre eine Regresspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der S.E. AUDIT UNIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Folge. E. WP/STB TORSTEN SEIDEL, HANNOVER Schließlich kommt eine persönliche Haftung von WP/StB Seidel und damit ggf. eine Eintrittspflicht seiner persönlichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Betracht, sofern ein solcher Versicherungsvertrag bestand. F. RECHTSANWALTSSOZIETÄT DR. VON HARTMANN + PARTNER PR 12 Die Sozietät wird in den Beitrittsformularen sowie den Prospekten zu PKF 1, 2, 3 und 4 als Vertragspartei der Treuhandverträge mit den beitretenden Kommanditisten genannt, sodass eine entsprechende anwaltliche Haftung deshalb zu prüfen ist, weil ebenso eine Eintrittspflicht der Vermögensschadenshaftpflicht von RAe Dr. von Hartmann + Partner in Betracht kommt. Wörtlich heißt es im Rubrum der Treuhandverträge: Treuhandvertrag Verträge zum Beteiligungsangebot zwischen 1. Kommanditist - im Folgenden Treugeber genannt und 2. TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh, - im Folgenden Treuhänder genannt sowie 3. Rechtsanwälte Dr. von Hartmann + Partner Adenauerallee 8, Hannover - im Folgenden Rechtsanwälte genannt - info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

19 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 19 In 13 des Treuhandvertrages findet sich folgende Regelung: «Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Treuhänders auftretenden Rechtsfragen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ebenfalls unter das Rechtsberatungsgesetz fallen, werden ausschließlich von den Rechtsanwälten geprüft bzw. wahrgenommen.» RAe Dr. von Hartmann + Partner waren im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen (PR 12); die Auflösung der Partnerschaft wurde am 24. Februar 2011 in Partnerschaftsregister eingetragen. G. ZUSAMMENBRUCH DER JURAGENT-UNTERNEHMEN 1. Die Umstände des Zusammenbruchs: Ein/e Insider/in berichtet! Im Frühjahr 2008 vollzog Hermann von Sachsen (HvS) den finalen Schritt zur Übernahme der Juragent AG durch den «von-sachsen-clan». Mittels zweckentfremdeter Darlehen von der Juragent AG hatte er sich im Stillen die Mehrheit der Juragent-Aktien gesichert und konnte so auf einer außerordentlichen Hauptversammlung die bis dato verantwortlichen Personen in Vorstand und Aufsichtsrat austauschen. Diese Personen waren zweifelsohne hauptverantwortlich für den bis dahin entstandenen Finanzschaden und somit konnte HvS seine Aktivitäten nach außen auch rechtfertigen. Seine erste Amtshandlung als neuer Generalbevollmächtigter der Juragent AG bestand jedoch in der sofortigen Auflösung der Konten, die ausschließlich für die jährliche 6%ige Garantiezahlung an die Anleger angelegt worden waren. Die hieraus frei werdenden Millionen Eurobeträge überwies er an die Jurecon Prozessfinanzierungs AG; einer Gesellschaft aus dem «von-sachsen-clan». Da zuvor der entmachtete Vorstand der Juragent AG, Mirko Heinen, Gelder und Wertpapiere in zweistelliger Millionenhöhe in die Schweiz zur Juraswiss AG, welche heute von Herrn Thomas Kokkinis geführt und verwaltet wird, transferiert hatte, wollte nun HvS seinerseits diese Gelder der Juragent AG zuführen. Mittel zum Zweck sollte einfach die physische Aktienmehrheit sein, die beide Personen Heinen und HvS erlangen wollten. Der von Heinen beauftragte Lars Schuhdack ließ sich jedoch vom «von-sachsen-clan» überzeugen und brachte das Aktienpaket nicht Heinen. Heinen erwirkte eine einstweilige Verfügung, auf welche HvS per Mitteilung an die Berliner Staatsanwaltschaft reagierte und Heinen diverser Straftaten bezichtigte. Straftaten, die er vorher selbst noch durch seine Tätigkeit als Heinens persönlicher Winkeladvokat verschleierte. Die Reaktionen waren sehr umfangreich: das Berliner Landgericht arretierte das Vermögen, versäumte jedoch die anderen Millionen bei der Jurecon festzusetzen. Heinen wurde verhaftet, saß lange Zeit in Untersuchungshaft. Untereinander stritten sich die alten und neuen Macher ums Geld. Geld von Anlegern wohlgemerkt. Dass dabei der eigentliche Geschäftszweck und die Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages immer mehr unbeachtet blieben, schien diesen Leuten völlig egal. Die finanzierten und laufenden Prozesse wurden nicht mehr gepflegt und begleitet, sondern unter der Hand weiterverkauft um Liquidität für weitere betriebsfremde Aktivitäten zu schaffen. Der Streit ums Geld ging weiter. Die Berliner Gerichtsbarkeit schaffte es nicht, rechtzeitig das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten Heinen und Co. zu eröffnen und musste das arretierte Vermögen bei der Juraswiss wieder freigeben. Heinen wollte dieses Geld nach eigener Aussage verwalten und die Juragent-Anleger entschädigen. Durch seinen krankheitsbedingten Tod konnte er diese Aussage nicht mehr unter Beweis stellen. info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

20 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 20 In der Zwischenzeit hatte der Macher der Juraswiss AG, Kokkinis, den Anlegern aus PKF 4 eine Abfindung in Höhe 30% ihrer Anlage angeboten. Durch einen windigen Schachzug des Rechtanwalts Göttlich war man bei einem Großteil der Anlegers erfolgreich. Der Rest des Vermögens wird angeblich im Sinne der Anleger verwaltet; genaue Angaben existieren jedoch nicht. Die anderen PKF-Gesellschaften und die AG selbst sind in Insolvenz; die Verwalter haben jedoch wenig bis gar keine Möglichkeiten, irgendwie erfolgreich zu sein. So hat man es also geschafft, durch Gier und Diebstahl, Betrug und List auch nachdem Mirko Heinen bereits ein Vermögen verprasst hatte den Rest der Anlegergelder zu vernichten resp. verschwinden zu lassen und somit fast alle beteiligten Gesellschaften zu vernichten. Was aus den so vielversprechend finanzierten und geführten Prozessen geworden ist, wissen die Anleger nicht. Bleiben nur zwei Fragen offen: wo ist das Geld der Jurecon hin verschwunden und was macht Kokkinis mit den Millionen in der Schweiz? 2. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Juli 2013 AZ: II ZR 9/12 Weder Juragent (einschließlich der Fondsgesellschaften) noch der sich im Insolvenzverfahren befindliche Treuhänder für sämtliche eingezahlten Gelder, die Treukommerz, wären auch nur ansatzweise in der Lage, die immensen finanziellen Schäden der Anleger zu bedienen. Entsprechende Urteile sind somit auf den ersten Blick wertlos; viele Anleger hatten für rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung nochmals erhebliche Beträge aufgebracht. Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09. Juli 2013 zum Geschäftszeichen II ZR 9/12 werden jedoch Pflichtverletzungen des Treuhänders und daraus folgend entsprechende Schadensersatzansprüche festgestellt. Die Treukommerz hätte so der BGH die Anleger auf die besonderen Umstände hinsichtlich der personellen Besetzung des Vorstands der Juragent AG aufmerksam machen müssen; insbesondere auf die zahlreichen Vorstrafen des damaligen Vorstandsvorsitzenden, Mirko Heinen, u.a. wegen diverser Vermögensdelikte. Im Rahmen des Gutachtens bleibt zu prüfen, ob die direkt als Kommanditisten ins Handelsregister eingetragenen Anleger (s.o.) ebenfalls Einzahlungen über die Treukommerz getätigt hatten, sodass auch diese Personen als Schadensersatzanspruchsberechtigte in Betracht kommen. Ferner ist die Bedeutung des Urteils im Rahmen des Gutachtens grundsätzlich zu würdigen. 3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Treukommerz Weder die Insolvenzverwaltung noch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sind bereit, die Versicherungspolice mit den genauen Regelungen der Versicherung herauszugeben. Dementsprechend soll im Rahmen des Gutachtens zunächst von den gesetzlichen Mindestanforderungen ausgegangen werden. Ferner sollen im Rahmen des Gutachtens Wege aufgezeigt werden, ob den Anlegern ein entsprechender Auskunftsanspruch zusteht und ggf. wie dieser kurzfristig durchgesetzt werden kann. info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

21 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 21 H. JURAGENT-NACHFOLGEUNTERNEHMEN PKF 4 Letztes verbliebenes Juragent-Unternehmen war die Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (PKF 4), die seit dem seit dem 28. September 2012 mit einer veränderten Gesellschafterstruktur als Vierte LiF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG firmiert. 1. Die neue Komplementärin 4 LIF Company GmbH Mit Vollmacht der ADVO Prozessfinanz AG (Stansstad, Schweiz) vom 26. September 2007 gründete der Rechtsanwalt Stefan Göttlich am 14. Juli 2009 zunächst die ADVO Blitz 4 GmbH (HRB ) mit Sitz in Berlin. Alleingesellschafterin der ADVO Blitz 4 GmbH mit einem Stammkapital von 2 war die schweizerische ADVO Prozessfinanz AG. RA Göttlich wurde zum Geschäftsführer der ADVO Blitz 4 GmbH bestellt. Die ADVO Blitz 4 GmbH wurde anschließend umbenannt und firmiert seit dem 12. März 2012 als 4 LIF Company GmbH. Alleinige Eigentümerin ist seitdem ein anderes schweizerisches Unternehmen, die Juraswiss S.A. (Aktiengesellschaft) mit Sitz in Basel. Geschäftsführer der 4 LIF Company GmbH ist jetzt Sebastian Krüger, der zuvor bereits Geschäftsführer der vorherigen Komplementärin, der Juragent Verwaltungs GmbH, war (s.o.). 2. Die neue Eigentümerin der Komplementärin Juraswiss S.A. Neue Eigentümerin der Komplementärin des PKF 4 ist die Juraswiss S.A.; der Hintergrund für diese Auslandsberührung kann in den zuvor in die Schweiz verbrachten Anlegergeldern gesehen werden. 3. Die neue (Haupt)Kommanditistin und Treuhänderin 4 LiF Trust UG Bereits eingegangen worden war (s.o.) auf das beachtliche Ausscheiden der Treukommerz und den Eintritt der 4 LiF Trust UG als Kommanditistin mit einer Einlage von Bei der 4 LiF Trust UG handelt es sich um ein Unternehmen, dessen Alleingesellschafter und Geschäftsführer Sebastian Krüger ist, der gleichfalls die Position des Geschäftsführers der 4 LIF Company GmbH und dementsprechend auch der Vierte LiF GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG begleitet; jeweils mit Alleinvertretungsbefugnis bei Befreiung von 181 BGB. Die 4 LiF Trust UG verfügt über ein Stammkapital von 100,00 EUR. Auf welche Weise die Kommanditeinlage von mehr als TEUR auf die 4 LiF Trust UG übertragen wurde, ist derzeit noch nicht bekannt. I. BISHERIGE RESULTATE DER ANLEGER-ANWÄLTE Seit dem Zusammenbruch von «Juragent» führten unzählige Rechtsanwälte für die geschädigten Anleger etliche Gerichtsverfahren. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Verfahren in der Regel zwar erfolgreich gestaltet, jedoch für die Anleger kein zählbares Ergebnis erreicht werden konnte, da auf die verbliebenen Gelder kein Zugriff möglich war. info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

22 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 22 J. BFO-ANALYSE Die Analyse des BFO ging von vier Prämissen aus: Eine (anteilige) Schadensregulierung kommt mangels Vermögens bei Juragent und Treukommerz sowie den ehemals handelnden natürlichen Personen ausschließlich durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh in Betracht. Eine außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von einzelnen oder wenigen Schadensersatzansprüchen gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung dürfte nahezu aussichtslos, jedenfalls aber kostenintensiv und vor allem sehr langwierig sein. Die Frage, ob die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung überhaupt eintrittspflichtig ist und falls ja in welche Höhe, für welche Einzelfälle, bis zu welchen Jahresobergrenzen, ist äußerst komplex. Gleiches gilt für zahlreiche weitere Fragen; z.b. Verjährung. Spürbare zusätzliche weitere Kosten der Rechtsverfolgung sollten unbedingt vermieden werden, da durch die bisherige Rechtsverfolgung gegen Juragent, Treukommerz sowie die handelnden natürlichen Personen vielen Vereinsmitgliedern bereits enorme Mehrkosten entstanden waren. K. BFO-STRATEGIE Hierauf aufbauend beschloss der BFO die folgende Strategie: Durch Kontaktaufnahme mit den ehemaligen Vermittlern der Juragent-Prozesskostenfonds- Beteiligungen sollten so viele weitere Geschädigte wie möglich ermittelt und zum Beitritt in die Solidargemeinschaft der Treukommerz-Geschädigten aufgefordert werden. Auf diese Weise sollten zwei Dinge erreicht werden: (erstens) ein deutliches Anwachsen der Solidargemeinschaft auf über Mitglieder; (zweitens) die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für das Rechtsgutachten (3. Spiegelstrich). Durch ordnungsgemäße Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren gegen die TREU- KOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh unter Berücksichtigung etwaig verbliebener Restwerte der Beteiligungen entsprechend des Urteils des BGH sollte sichergestellt werden, dass die Verjährung der Ansprüche jedenfalls gehemmt wird. Zu diesem Zweck sollte mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen werden, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Forderungsanmeldungen sicherzustellen. Im Rahmen eines von einer angesehenen Rechtsanwaltssozietät wenn möglich in Zusammenarbeit dem juristischen Lehrstuhl einer Universität zu erstellenden Gutachtens sollten sämtliche haftungsrechtlichen Fragen des Gesamtkomplexes umfassend untersucht werden; also zivilrechtlichen, versicherungsrechtlichen und sonstige rechtlichen Fragen. Zusätzlicher Auftragsgegenstand des Gutachtens sollte die Frage sein, in welche Form die Schadensersatzansprüche der Vereinsmitglieder juristisch gebündelt werden können, sodass ggf. lediglich ein einziges Klageverfahren gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Treukommerz geführt werde müsse. Abhängig vom Ergebnis des Rechtsgutachtens sollten dann ggf. außergerichtliche Gespräche mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Treukommerz geführt werden. Angedachter Zeitpunkt hierfür sind das 2. Quartal Wichtig für diese Gespräche ist, dass der Verein zu diesem Copyright BFO / John Eichler 2013/

23 BFO Kommanditisten- und Anlegerschutz e.v. Justiziariat Versicherungsgutachten Erläuterungen zum Gutachterauftrag 25. November 2013 Seite 23 Zeitpunkt grundsätzlich in der Lage wäre, das unter Spiegelstrich 3. erwähnte Klageverfahren bis zur letzten Instanz führen zu können. L. GUTACHTERAUFTRAG Der Gutachterauftrag orientiert sich am Ziel des Gutachtens (s. Vorbemerkungen). Mithin sollte sich aus dem Gutachten ergeben, welche Regulierungsansprüche den einzelnen Geschädigten sowie den Geschädigten insgesamt als «Gruppe» zustehen. Hinzu kommen weitere Rechtsfragen; insbesondere die Frage, in welcher gesellschaftrechtlichen Konstellation eine Bündelung der Ansprüche umsetzbar ist. 1. Grundlage der Prüfung Die Geschädigten-Liste Gegenstand der Prüfung sind die in der Geschädigten-Liste benannten Personen mit ihren entsprechenden verlustigen Investitionen resp. den Einzahlungen an den Treuhänder, die Treukommerz. Andere Geschädigte fließen dann mit in die Prüfung ein, wenn sie vom Auftraggeber als «Nachrücker» benannt werden. 2. Prüfung der Ansprüche gegen die Treukommerz (Treuhänderhaftung) Ausgehend von dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09. Juli 2013 zum Geschäftszeichen II ZR 9/12 soll eine vorsorgliche Prüfung des grundsätzlichen Schadensersatzanspruchs der Geschädigten gegen ihren Treuhänder erfolgen und dabei auf die geltende ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung eingegangen werden. 3. Prüfung der Ansprüche gegen die Nexia Hannover GmbH Anhand der überreichten Dokumente muss eine juristische Einordnung der Tätigkeiten und anschließend die Prüfung von Schadensersatzansprüchen erfolgen. 4. Prüfung der Ansprüche gegen die BTR Beratung und Treuhand Ring Scholz + Partner GmbH Anhand der überreichten Dokumente muss eine juristische Einordnung der Tätigkeiten und anschließend die Prüfung von Schadensersatzansprüchen erfolgen. 5. Prüfung der Ansprüche gegen WP/StB Torsten Seidel Anhand der überreichten Dokumente muss eine juristische Einordnung der Tätigkeiten und anschließend die Prüfung von Schadensersatzansprüchen erfolgen. 6. Prüfung der Ansprüche gegen die Rechtsanwaltssozietät Dr. Hartmann + Partner Hier ist zu überprüfen, welche vertraglichen Pflichten gegenüber den Kommanditisten sich dem Treuhandvertrag ergaben. info@bfoasv.de Copyright BFO / John Eichler 2013/

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