Abschlussbericht. DBE TECHNOLOGY GmbH Eschenstraße 55 D Peine

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1 Abschlussbericht Vorstudie über die Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle von Brennelementen deutscher Forschungsreaktoren aus der WA in Dounreay, Schottland (RETURN) DBE TECHNOLOGY GmbH Eschenstraße 55 D Peine August 2005

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3 Die dieser Studie zugrunde liegenden Arbeiten wurden im Auftrag des BMBF über den Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe, Bereich Wassertechnologie und Entsorgung, (PTKA-WTE) unter dem Förderkennzeichen 02S8234 durchgeführt. Die Verantwortung für den Inhalt liegt jedoch allein bei den Autoren. Diese Studie unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts und darf nur mit Zustimmung der DBE TECHNOLOGY GmbH oder ihres Auftraggebers ganz oder in Teilen vervielfältigt werden. In dieser Version des Abschlussberichts wurden im Juni 2006 Textkorrekturen in verschiedenen Kapiteln vorgenommen.

4 Projektleiter: W. Bollingerfehr DBE TECHNOLOGY GmbH Zusammengestellt: M. Tholen DBE TECHNOLOGY GmbH Bearbeiter: M. Tholen B. Tveiten August 2005 DBE TECHNOLOGY GmbH

5 Seite 5 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Hintergrund Aufgabenstellung und Zielsetzung Stellungnahme des Auftragnehmers 15 2 Verträge zwischen UKAEA und den deutschen Forschungseinrichtungen Verträge über die Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente mit MTR-Brennstoff Vertragsbedingungen zwischen UKAEA und den deutschen Forschungseinrichtungen Artikel 11: Optionsrecht für die Rücksendung von radioaktiven Reststoffen Anhang 4: Abfallzuteilung und Mengen radioaktiver Reststoffe Artikel 2: Umfang - Spezifikation des 560l-Fasses Artikel 13: Gebühren Zusammenfassende Bewertung der Vertragsbedingungen und Status Quo 22 3 Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente, Konditionierung und Bereitstellung von Abfallgebinden bei UKAEA in Dounreay Prozess der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente Zementierungsanlage (DCP - Dounreay Cementation Plant) Abfallbehälter Lagerung der Abfallgebinde mit zementierten Wiederaufarbeitungsabfällen Annahme-/Auslieferungseinrichtung (DCP Import/Export Facility) 30 4 Status Quo zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Anzahl ausgedienter Brennelemente Wiederaufarbeitung der Brennelemente Lagerung der flüssigen Wiederaufarbeitungsabfälle Ermittlung der Anzahl der zurückzunehmenden Abfallgebinde mit Wiederaufarbeitungsabfällen Nuklidaktivitäten von Spalt- und Aktivierungsprodukten in ausgedienten Brennelementen Chemische und nuklidspezifische Zusammensetzung der flüssigen Wiederaufarbeitungsabfälle 34

6 Seite Anzahl der zurückzunehmenden Abfallgebinde mit Wiederaufarbeitungsabfällen Zementierung der flüssigen Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Rücktransport der Abfallgebinde mit zementierten Wiederaufarbeitungsabfällen nach Deutschland Beteiligung deutscher Behörden und Gutachter Verfahrensbeurteilung zur Zementierung der WA-Abfälle Ablaufplan zur Zementierung der WA-Abfälle Abfallbehälter Probenahme flüssiger Wiederaufarbeitungsabfälle aus HALS-Tank 18 und Analytik Bewertung der Analyseergebnisse flüssiger Wiederaufarbeitungsabfälle aus HALS-Tank Chemische Zusammensetzung der Abfallgebinde mit zementierten Wiederaufarbeitungsabfällen 43 5 Genehmigungen zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Genehmigungen für Behälter/Verpackungen (Transport, Zwischen- und Endlagerung) Beförderungsgenehmigungen Beförderungsgenehmigungen in Deutschland Beförderungsgenehmigungen im Vereinigten Königreich Beförderungsgenehmigungen in Frankreich Beförderungsgenehmigungen in den Niederlanden Voraussetzungen für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen Genehmigungsvoraussetzungen in Deutschland Genehmigungsvoraussetzungen international Einfuhr und Ausfuhr Genehmigungen für die Zwischenlagerung Genehmigungen für die Endlagerung 51 6 Zwischenlagerung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Deutschland Zwischenlager für ausgediente Brennelemente 53

7 Seite Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie Betrachtete Zwischenlager für Dounreay-Gebinde Zwischenlager am Standort der fünf Forschungseinrichtungen Landessammelstellen in den Bundesländern der fünf Forschungseinrichtungen Weitere Zwischenlager im gesamten Bundesgebiet Mögliche Zwischenlager für Dounreay-Gebinde Bewertung der möglichen Zwischenlager für Dounreay-Gebinde aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht 62 7 Transport- und Lagerbehälter für die Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Anforderungen an Transport- und Lagerbehälter für Dounreay-Gebinde Anforderungen an Transportbehälter für Dounreay-Gebinde Anforderungen an Zwischen- und Endlagerbehälter für Dounreay-Gebinde Anforderungen an kombinierte Transport- und Lagerbehälter für Dounreay-Gebinde Anbieter von Transport- und Lagerbehältern Gesellschaft für Nuklear-Service mbh TRANSNUBEL n.v./s.a Gamma-Service Recycling GmbH RWE NUKEM Ltd (UK) AEA Technology plc. (UK) NIREX Ltd (UK) Eisenwerk Bassum mbh Bewertung der Angebote zu Transport- und Lagerbehältern aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht Machbarkeitsuntersuchung: Transport- und Lagerbehälter für Dounreay- Gebinde Anforderungen an mobile Abschirmelemente für Dounreay-Gebinde Anbieter von mobilen Abschirmelementen Siempelkamp Nukleartechnik GmbH Eisenwerk Bassum mbh Bewertung der Angebote zu mobilen Abschirmelementen 99

8 Seite 8 8 Beförderung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Transportvorschriften für die Beförderung der Dounreay-Gebinde Transportunternehmen Beförderungskonzepte Beförderungskonzepte mit regelmäßig verkehrendem Schiff Nuclear Cargo + Service GmbH RSB Logistik Projektspedition GmbH AEA Technology plc. (UK) Gamma-Service Recycling GmbH Bewertung der Beförderungskonzepte mit regelmäßig verkehrendem Schiff Beförderungskonzepte mit Charterschiff Beförderung von MOSAIK-Behältern Beförderung von SWTC Bewertung der Beförderungskonzepte mit Charterschiff Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde Rahmenbedingungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland Bereitstellung der Dounreay-Gebinde bei UKAEA in Dounreay Bereitstellung der Transport- und Lagerbehälter Beförderung von Dounreay zum deutschen Zwischenlager Zwischenlagerung in Deutschland Beförderung vom deutschen Zwischenlager zum Endlager Konrad Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 1: Einlagerung der Dounreay-Gebinde im Endlager Konrad mit vorheriger Zwischenlagerung in Deutschland Zeitplan und Kostenabschätzung mit MOSAIK-Behältern Zeitplan und Kostenabschätzung mit UKT 10 / UKT Zeitplan und Kostenabschätzung mit Transactive (TA-10 / TA-20) Zeitplan und Kostenabschätzung mit SWTC Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 1 127

9 Seite Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 2: Einlagerung der Dounreay-Gebinde im Endlager Konrad ohne vorherige Zwischenlagerung in Deutschland Zeitplan und Kostenabschätzung mit MOSAIK-Behältern und Konrad- Containern Typ VI Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept Zusammenfassende Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführungskonzepte 1 und Alternativen zur Rückführung der Dounreay-Gebinde Abfalltausch Ständige Lagerung der Dounreay-Gebinde im Vereinigten Königreich Empfehlungen und Ausblick Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Anhänge 156

10 Seite 10 Zusammenfassung Ausgediente Brennelemente deutscher Forschungseinrichtungen wurden zwischen 1992 und 1996 in der schottischen Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay aufgearbeitet. Dort lagern die flüssigen radioaktiven Reststoffe bis heute in einem unterirdischen Tank. Als Konditionierungsverfahren ist eine Zementierung in 560 Liter Fässern vorgesehen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat die DBE TECHNOLOGY GmbH in der vorliegenden Studie die vertraglichen Randbedingungen und Vorgaben zur Rückführung der zementierten WA-Abfälle nach Deutschland untersucht. Dazu wurden bestehende Verträge geprüft, Möglichkeiten der Zwischenlagerung in Deutschland recherchiert, geeignete Transport-, Zwischen- und Endlagerbehälter gesucht und Beförderungsmöglichkeiten ermittelt. Auf Basis von potenziellen Lagermöglichkeiten sowie Behälter- und Beförderungskonzepten wurden Rücktransportkonzepte entwickelt und der dafür erforderliche Zeit- und Kostenaufwand abgeschätzt. Die Studie schließt mit Empfehlungen für weitere Entscheidungen und Planungsschritte ab. In bilateralen Verträgen haben das Forschungszentrum Jülich (FZJ), die Technische Universität München, das Hahn-Meitner-Institut Berlin, das GKSS-Forschungszentrum und die Physikalisch Technische Bundesanstalt, Braunschweig, mit dem Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay, der UK Atomic Energy Authority (UKAEA), die Bedingungen für die Aufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren und die Rückführung der dabei entstehenden radioaktiven Reststoffe geregelt. Die Prüfung dieser Verträge und die Recherche zum Stand der Konditionierung der flüssigen Abfälle bei UKAEA ergaben, dass ab Mitte 2007 die von den fünf Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden 173 bis 190 Fässer mit WA- Abfällen bei UKAEA in Dounreay zur Abholung bereitgestellt werden können. Hinzu kommen noch ca. 20 bis 40 Fässer mit WA-Abfällen aus der Aufarbeitung von MTR- Brennelementen/-stäben des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) und aus der Verarbeitung von MOX-Brennelementen des FZK und des FZJ. Das FZK handelt die Bedingungen zur Rückführung der Abfälle unabhängig von den vorgenannten Forschungseinrichtungen mit UKAEA aus. In diesem Bericht wird die Rückführung von rund 200 dieser Dounreay-Gebinde betrachtet. Das Konditionierungsverfahren, die Zementierung der flüssigen WA-Abfälle in Standardbehälter (560l-Fässer mit NIREX-Spezifikation) wurde vom TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt im Auftrag des BfS geprüft. Demnach sei das Verfahren geeignet, Abfallprodukte herzustellen, die die Annahmebedingung für das Endlager Konrad vom Dezember 1995 erfüllen. Auf Anfrage der DBE TECHNOLOGY GmbH hat das BfS festgestellt, dass es sich bei diesen Dounreay-Gebinden um mittelradioaktive Abfälle handelt und diese gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 AtG als sonstige radioaktive Abfälle

11 Seite 11 gelten. Aufgrund des vertraglich geregelten und von UKAEA ausgeübten Optionsrechts zur Rückführung der radioaktiven Reststoffe nach Deutschland entfällt die Möglichkeit der dauerhaften Lagerung in Dounreay. Die Analyse zur Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde in Deutschland hat ergeben, dass kein Lager für alle 200 Gebinde zur Verfügung steht. Der Umfang und der Aufwand zur Umrüstung bzw. Erweiterung von vorhandenen Lagerkapazitäten kann von den Betreibern wegen der Abhängigkeit von Auflagen/Nachweisen der zuständigen Genehmigungsbehörden nicht oder nur schwer abgeschätzt werden. Zur Minimierung des genehmigungstechnischen aber auch finanziellen Aufwandes wird vorgeschlagen, die 200 Dounreay-Gebinde zentral zwischenzulagern. Aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht kommen verschiedene Zwischenlager in Betracht. Von den meisten Betreibern der Zwischenlager wurde die grundsätzliche Möglichkeit zur Einlagerung der Dounreay-Gebinde allerdings abgelehnt, so z. B. auch von den Energiewerken Nord für das Zwischenlager Nord (ZLN). Für die Zwischenlagerung der 200 Dounreay-Gebinde wird deshalb das Zwischenlager im Forschungszentrum Jülich vorgeschlagen. Das FZJ ist ohnehin Abfallverursacher des größten Anteils an Dounreay-Gebinden und sieht die Lagerung des eigenen Abfallanteils im Behälterlager des FZJ bereits vor. Für den Transport der Dounreay-Gebinde nach Deutschland ist ein Versandstück mit Typ B(U)-Zulassung erforderlich. Zusätzlich wird ein Zwischen- und/oder Endlagerbehälter benötigt. Für die Endlagerung ist eine störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II erforderlich. Die Recherche ergab, dass es derzeit keinen geeigneten Transport- und/oder Lagerbehälter gibt. Konzepte und Vorschläge zur Modifikation bestehender Behälter wurden zusammengestellt. Für die Beförderung der Dounreay-Gebinde ist ein Straßentransport oder alternativ ein Straßen-/Schienentransport vorgesehen. Die Beförderung von UK zum europäischen Festland muss per Schiff erfolgen, weil der EUROTUNNEL aufgrund einer Sperrung für Gefahrgut der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) ausscheidet. Für den Seetransport werden die Dounreay-Gebinde nach dem INF-Code (International Code for the Safe Carriage of Packaged Nuclear Fuel) als INF 1-Material eingestuft. Daher kommen nur regelmäßig verkehrende Schiffe, z. B. Fähren, oder Charterschiffe mit entsprechender Zulassung in Frage. Fährverbindungen direkt nach Deutschland stehen derzeit nicht zur Verfügung. Bei der Abschätzung des Aufwandes für die Rückführung der Dounreay-Gebinde wurde grundsätzlich zwischen zwei Konzepten unterschieden. Beim Rückführungskonzept 1 erfolgt der Transport zunächst zu einem Zwischenlager in Deutschland und ab Inbetriebnahme des Endlagers Konrad dorthin. Beim Rückführungskonzept 2 werden die Gebinde direkt von Dounreay in das Endlager Konrad transportiert. Für die Ermittlung von Zeit- und Kostenaufwand konnte u. a. auf

12 Seite 12 Angaben von Betreibern von Zwischenlagern, Behälterherstellern und Transportunternehmen zurückgegriffen werden. Dennoch mussten eine Reihe von Annahmen getroffen werden, so dass alle dargestellten Zeitpläne und Kostenabschätzungen mit entsprechender Einschränkung gelten. In einer zusammenfassenden Bewertung wird festgestellt, dass je nach Rückführungskonzept mindestens ein Zeitraum von 5 bis 7 Jahren und ein Mittelbedarf von 22 bis 32 Mio. erforderlich werden. Die Bewertung der zwei Rückführungskonzepte hat auch ergeben, dass die ursprüngliche Intention, die zementierten WA-Abfälle direkt von Dounreay ins Endlager Konrad zu transportieren, sowohl technische und genehmigungstechnische als auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer Zwischenlagerung in Deutschland mit anschließender Endlagerung hat. Voraussetzung dafür ist jedoch eine zügige Inbetriebnahme des Endlagers Konrad. Mit Blick auf die von UKAEA angekündigte Bereitstellung der Gebinde zum Rücktransport ab Mitte 2007 und der erforderlichen Dauer für Entwicklung und Fertigung von Behältern sowie Einholung zugehöriger Genehmigungen wird empfohlen, zügig die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die technischen Planungen zu beginnen und genehmigungsrechtliche Fragen für die Rückführung zu klären. In einem ersten Schritt müssten die deutschen Forschungseinrichtungen aufgrund der möglichen finanziellen Folgen auf die vertragliche Interpretation von UKAEA reagieren und Entscheidungen treffen über: eine Aufforderung an UKAEA, geeignete Transportbehälter bereitzustellen und den Rücktransport zu organisieren, die Annahme oder Ablehnung der von UKAEA mitgeteilten Höhe der Zwischenlagergebühren in Dounreay ab Mitte 2007, die Annahme des von UKAEA entwickelten Verteilungsschlüssels zur Zuteilung der Anzahl von Abfallgebinden auf Basis der Menge von Spaltprodukten. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob darüber hinaus mit UKAEA Verhandlungen zu Vertragsänderungen sinnvoll sind im Hinblick auf ein Aussetzen von Lagergebühren, wenn die deutsche Seite die Transportbehälterfrage löst und die Rückführung organisiert. In einem zweiten Schritt ist eine Entscheidung hinsichtlich des zu wählenden Rückführungskonzeptes mit oder ohne Zwischenlagerung in Deutschland zu treffen und Mittel für die Umsetzung des Konzeptes bereitzustellen. Direkt im Anschluss an eine solche Entscheidung sollte eine dafür qualifizierte Organisation mit den

13 Seite 13 entsprechenden technischen Planungen zu den Transport- und Lagerbehältern und den Vorbereitungen für die erforderlichen Genehmigungen zum Rückführungskonzept beauftragt werden.

14 Seite 14 1 Einleitung 1.1 Hintergrund In Deutschland sind keine kommerziellen Anlagen zur Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus Forschungs- und Leistungsreaktoren in Betrieb. Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoff aus deutschen Kernkraftwerken erfolgt in Anlagen von BNFL in Großbritannien und COGEMA in Frankreich. Dabei haben sich die deutschen Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet, die entstehenden Abfälle zurückzunehmen. Bis zur Bereitstellung eines Endlagers für wärmeentwickelnde Abfälle werden die zurückkommenden Abfälle in deutschen Zwischenlagern aufbewahrt. Die Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelelmente aus deutschen Forschungsreaktoren erfolgte in einer Anlage der UK Atomic Energy Authority (UKAEA) im schottischen Dounreay. Im Gegensatz zu den hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus Leistungsreaktoren handelt es sich bei den von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden Abfällen um mittelradioaktive Abfälle, deren Endlagerung in der Schachtanlage Konrad vorgesehen ist. Die vorliegende Studie umfasst die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente bei UKAEA in Schottland von den in Tabelle 1-1 aufgeführten fünf deutschen Forschungseinrichtungen: Tabelle 1-1: Deutsche Forschungseinrichtungen und zugehörige Reaktoren Forschungseinrichtung Reaktor Forschungszentrum Jülich FRJ 1, FRJ 2 Technische Universität München FRM 1 Hahn-Meitner-Institut Berlin BER II GKSS-Forschungszentrum FRG 2 Physikalisch-Technische Bundesanstalt FMRB Jede der o. g. Forschungseinrichtungen hat bilaterale Verträge mit UKAEA über die Rückgewinnung von Uran aus bestrahltem MTR-Brennstoff abgeschlossen. Danach arbeitet UKAEA den Brennstoff auf, wobei die bei der Wiederaufarbeitung entstehenden radioaktiven Reststoffe von UKAEA an die jeweiligen Vertragspartner zurückgesendet werden können. Nach derzeitigen Planungen von UKAEA werden die von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsabfälle ab

15 Seite 15 Mitte 2007 bei UKAEA in Dounreay abholbereit sein. Ihre Endlagerung in der Schachtanlage Konrad ist aber trotz Genehmigung und Planfeststellungsbeschluss vom 22. Mai 2002 nicht kurzfristig realisierbar; der Planfeststellungsbeschluss ist beklagt und wird einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Mit der mehrjährigen Umrüstung der Schachtanlage Konrad zum Endlager kann erst nach Abschluss der Gerichtsverfahren Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses unterstellt begonnen werden. Daher müssen die schottischen Wiederaufarbeitungsabfälle vor ihrer endgültigen Endlagerung voraussichtlich zwischengelagert werden. 1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung Im Auftrag des BMBF hat DBE TECHNOLOGY GmbH einen Überblick über die Randbedingungen und Vorgaben bezogen auf die Rückführung von zementierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente deutscher Forschungsreaktoren aus Dounreay, Schottland, nach Deutschland erstellt. In dieser Studie wurden die Möglichkeiten der Zwischenlagerung der WA-Abfälle in Deutschland untersucht und dargestellt. Weiterhin wurden mögliche Transport-, Zwischenlager- und Endlagerbehälter sowie verschiedene Transportszenarien zur Rückführung der WA-Abfälle von Schottland nach Deutschland analysiert und beschrieben. Um zu veranschaulichen, wie verschiedene Möglichkeiten für die einzelnen Bestandteile des Rückführungsprozesses (Zwischenlager, Behälter, Transport) zu einer gesamtheitlichen Lösung zusammengeführt werden können, wurden mehrere Rückführungsszenarien entwickelt. Die praktikabel erscheinenden Szenarien wurden durch eine grobe Kostenabschätzung ergänzt. Darüber hinaus wurden der Abfalltausch und die dauerhafte Lagerung in Dounreay als Alternative zur Rückführung der WA- Abfälle betrachtet. 1.3 Stellungnahme des Auftragnehmers Die vorliegende Studie beruht sowohl auf frei zugänglichen Informationen als auch auf Wissen und Erfahrung, welche DBE TECHNOLOGY GmbH während der Dauer dieses Projektes durch Angaben von Betreibern von Zwischenlagereinrichtungen, Anbietern von Behältern, Transportunternehmen sowie Genehmigungsbehörden und deren Gutachter gewonnen hat. Die Studie repräsentiert den erreichten Kenntnisstand der DBE TECHNOLOGY GmbH zum Zeitpunkt der Abgabe.

16 Seite 16 2 Verträge zwischen UKAEA und den deutschen Forschungseinrichtungen Die Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren erfolgte in einer Anlage der UK Atomic Energy Authority (UKAEA) im schottischen Dounreay. Einige Brennelemente wurden zur CEA nach Frankreich zur Wiederaufarbeitung oder direkt zum Hersteller z. B. zurück in die USA gesandt. Die vorliegende Studie umfasst die Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente der fünf deutschen Forschungsreaktoren bei UKAEA, Dounreay, angefallen sind. 2.1 Verträge über die Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente mit MTR-Brennstoff In den Jahren 1992 bis 1995 haben die fünf deutschen Forschungseinrichtungen jeweils bilaterale Verträge mit UKAEA, Dounreay, über die Rückgewinnung von Uran aus bestrahltem MTR-Brennstoff abgeschlossen (s. Tabelle 2-1). Die Verträge sind, abgesehen von technischen Einzelheiten und wirtschaftlichen Belangen, für alle fünf Forschungseinrichtungen identisch. Nach den Verträgen arbeitet UKAEA den Brennstoff auf, wobei die bei der Wiederaufarbeitung entstehenden radioaktiven Reststoffe von UKAEA an die jeweiligen Vertragspartner zurückgesendet werden können /2-1/. Tabelle 2-1: Deutsche Forschungseinrichtungen und zugehörige Verträge über die Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente Forschungseinrichtung UKAEA Vertrag-Nr. Forschungszentrum Jülich vom Technische Universität München vom Hahn-Meitner-Institut Berlin 10219R vom vom GKSS-Forschungszentrum vom Physikalisch-Technische Bundesanstalt 10218R vom Das Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) hat ebenfalls mit UKAEA einen Vertrag zur Wiederaufarbeitung von MTR-Brennstoff und darüber hinaus weitere Wiederaufarbeitungsverträge mit UKAEA abgeschlossen. Die Verhandlungen zur Rücknahme dieser Abfälle werden direkt zwischen dem FZK und UKAEA geführt /2-2/ und sind nicht Gegenstand dieser Studie.

17 Seite Vertragsbedingungen zwischen UKAEA und den deutschen Forschungseinrichtungen Die hinsichtlich der Rückführung der WA-Abfälle nach Deutschland relevantesten Artikel der Verträge (s. Kapitel 2.1) zwischen UKAEA und den deutschen Forschungseinrichtungen sind im Folgenden zusammengestellt (Basis: Vertrag 10218R der PTB - deutsche Übersetzung), ergänzt durch eine kurze Beschreibung des Status Quo. Dazu zählt der Artikel 11, der ein Optionsrecht für die Rücksendung von radioaktiven Reststoffen beinhaltet und der Anhang 4, in dem die Abfallzuteilung und Menge radioaktiver Reststoffe festgelegt ist. In Artikel 2 wird u. a. auf die Konstruktion und Spezifikation der von UKAEA verwendeten Fässer mit zementierten Abfällen verwiesen und Artikel 13 beinhaltet die Gebührenregelungen. In Kapitel dieser Studie erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der Vertragsbedingungen und des Status Quo Artikel 11: Optionsrecht für die Rücksendung von radioaktiven Reststoffen Artikel 11.1: UKAEA hat das Recht, radioaktive Reststoffe an die jeweilige Forschungseinrichtung zurückzusenden, die ihr gemäß Anhang 4 zugeteilt werden. Wenn UKAEA von diesem Recht Gebrauch macht, ist die Forschungseinrichtung verpflichtet, für die Lagerung der radioaktiven Reststoffe in einem in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Endlager zu sorgen, ohne dass UKAEA irgendwelche Kosten entstehen. UKAEA macht vom Optionsrecht Gebrauch. Die von Deutschland zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsabfälle aus Dounreay, Schottland, müssen vor ihrer endgültigen Endlagerung längerfristig zwischengelagert werden. In Kapitel 6.2 sind mögliche Zwischenlager in Deutschland für die radioaktiven Reststoffe zusammengestellt. Artikel 11.2: Das Recht lt. Artikel 11.1 kann von UKAEA nur geltend gemacht werden, falls der Abfall in die Form von radioaktiven Reststoffen gebracht werden kann, die sicher zum Endlager transportiert und in Übereinstimmung mit den Vorschriften zwischengelagert werden können, wie sie von den entsprechenden zuständigen nationalen Behörden spezifiziert werden können, wobei beide Parteien voraussetzen, dass diese Vorschriften mit den Normen übereinstimmen, wie sie von den zuständigen internationalen Stellen festgelegt werden können, in denen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten Königreichs vertreten sein können.

18 Seite 18 In Kapitel 4.7 wird die Einhaltung der Anforderungen an radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durch die deutschen Behörden und Gutachter beschrieben. Damit sind auch die Anforderungen für den Transport erfüllt. Artikel 11.3: Das Optionsrecht im o. g. Artikel 11.1 kann von UKAEA innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren nach dem Jahr geltend gemacht werden, in dem der Brennstoff, aus dem die radioaktiven Reststoffe stammen, tatsächlich aufgearbeitet wurde, vorausgesetzt UKAEA hat die Forschungseinrichtung mindestens fünf Jahre vor Ablauf des besagten Zeitraums von 25 Jahren in Kenntnis davon gesetzt und der Forschungseinrichtung die Absicht der UKAEA mitgeteilt, das Optionsrecht auszuüben. UKAEA teilt der Forschungseinrichtung schriftlich mit, zu welchem Zeitpunkt der Brennstoff als tatsächlich wiederaufgearbeitet anzusehen ist. UKAEA hat die Forschungseinrichtungen über die Inanspruchnahme des Optionsrechts in Kenntnis gesetzt. Der Brennstoff wurde im Zeitraum von April 1992 bis Oktober 1996 wiederaufgearbeitet. Der Rücktransport der Abfälle nach Deutschland muss demnach im Zeitraum zwischen 2018 bis 2022 abgeschlossen sein (s. Kapitel 4.6). Artikel 11.4: Falls UKAEA das Optionsrecht in Artikel 1.11 ausübt: sendet UKAEA die Menge an radioaktiven Reststoffen... an die Forschungseinrichtung zurück setzt UKAEA die Forschungseinrichtung spätestens zwei Jahre im voraus von dem Termin in Kenntnis, zu dem sich radioaktive Reststoffe in einer für den Transport und die Zwischenlagerung geeigneten Form befinden und teilt der Forschungseinrichtung auch die Menge von radioaktiven Reststoffen mit, die der Forschungseinrichtung zugeteilt wurden. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach dem Termin dieser Nachricht nimmt die Forschungseinrichtung diese Menge an radioaktiven Reststoffen... an. Nach der Zementierung der flüssigen Spaltproduktlösungen befinden sich die Abfälle in einer für den Transport und für die Zwischenlagerung geeigneten Form. Die Zementierung wird voraussichtlich im Juni 2006 abgeschlossen sein (s. Kapitel 4.5). UKAEA hat den Forschungseinrichtungen die zu erwartende Anzahl von zurückzunehmenden Abfallgebinden mitgeteilt. Die Angaben sind allerdings als vorläufig anzusehen, da die Allocation Methodology noch nicht endgültig zwischen UKAEA, der zuständigen schottischen Behörde und der schottischen Regierung abgestimmt ist (s. Kapitel 4.4.3).

19 Seite Die radioaktiven Reststoffe werden in geeignete Transportbehälter verpackt, die mit den entsprechenden Sicherheitsanforderungen übereinstimmen. Sie werden von UKAEA auf Anforderung der Forschungseinrichtung zur Verfügung gestellt. Nach Verständnis von UKAEA werden die deutschen Forschungseinrichtungen UKAEA nicht mit der Bereitstellung geeigneter Transportbehälter beauftragen /2-3/. In Kapitel 7.2 sind Konzepte verschiedener Anbieter zu Transport- und Lagerbehältern zusammengestellt UKAEA ist berechtigt, anstelle eines Teils oder aller radioaktiven Reststoffe eine entsprechende Menge von Material an die Forschungseinrichtung zurückzusenden, das nicht aus der Wiederaufarbeitung des Brennstoffs stammt. Die von UKAEA den deutschen Forschungseinrichtungen zugewiesenen radioaktiven Reststoffe lagern derzeit im High Active Level Storage-Tank 18 (HALS-Tank 18) und stammen aus der Wiederaufarbeitung von Brennstoff aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich (UK), Belgien, Australien und Spanien (s. Kapitel 4.2). In Kapitel 10.1 wird die Möglichkeit eines Abfalltauschs näher betrachtet. Artikel 11.5: UKAEA behält sich das Recht vor, der Forschungseinrichtung Abfall (Festabfall, Flüssigabfall, andere Verarbeitungsabfälle) zuzuteilen,... spätestens zwölf Monate nachdem der Brennstoff tatsächlich aufgearbeitet worden ist. Es werden von den deutschen Forschungseinrichtungen ausschließlich Abfallgebinde mit zementierten Spaltproduktlösungen zurückgenommen; weiterer Abfall wurde den Forschungseinrichtungen von UKAEA nicht zugeteilt (s. Kapitel 4.4.3). Artikel 11.6: Wenn UKAEA das in Artikel 11.1 spezifizierte Optionsrecht... geltend macht, werden die radioaktiven Reststoffe in Transportbehälter verpackt.... Die radioaktiven Reststoffe werden zum Endlager in der Bundesrepublik Deutschland transportiert und an dieses ausgeliefert. Auf Wunsch der Forschungseinrichtung kann diese Arbeit von UKAEA oder einem anderen einschlägigen Spediteur durchgeführt werden. Artikel 11.7: Die Forschungseinrichtung entlädt jeden Transportbehälter... und sendet ihn... auf ihre Kosten und voll gegen Verlust oder Schaden versichert an die UKAEA in Dounreay... zurück....

20 Seite Anhang 4: Abfallzuteilung und Mengen radioaktiver Reststoffe Teil A: Zuteilung 1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 11 werden die bei der Wiederaufarbeitung des Brennstoffs durch die UKAEA anfallenden radioaktiven Reststoffe der Forschungseinrichtung zugeteilt Dieser radioaktive Abfall umfasst die folgenden Kategorien, ist jedoch nicht auf diese beschränkt: Festabfall, Aktinide und unlösliche, suspendierte Spaltprodukte enthaltender Flüssigabfall, andere Verarbeitungsabfälle, z. B. Handschuhe, Lappen,... Es werden von den deutschen Forschungseinrichtungen ausschließlich Abfallgebinde mit zementierten Spaltproduktlösungen zurückgenommen; weiterer Abfall wurde den Forschungseinrichtungen von UKAEA nicht zugeteilt (s. Kapitel 4.4.3). 3. gemäß Absatz 2... wird der radioaktive Abfall der Forschungseinrichtung wie folgt zugeteilt: Die Gesamtmenge des bei der Wiederaufarbeitung... anfallenden Flüssigabfalls wird der Forschungseinrichtung anteilig auf Basis der Menge von Aktinidenprodukten zugeteilt, die als in dem tatsächlich aufgearbeiteten Brennstoff enthalten angesehen werden. Die o. g. Zuteilung auf Basis von Aktiniden gilt für die deutschen Forschungseinrichtungen mit Ausnahme des Forschungszentrums Jülich (FZJ). Für das FZJ ist die Zuteilung auf Basis der Menge von Spaltprodukten festgelegt. UKAEA hat eine Allocation Methodology auf Basis der Menge des Spaltprodukts Cs-137 erstellt. Die Zuteilung der Flüssigabfälle für alle Forschungseinrichtungen soll demnach auf Basis der Menge von Spaltprodukten erfolgen (s. Kapitel 4.4.3). 4. Die UKAEA nimmt die Verarbeitung des radioaktiven Abfalls vor. Dieser verarbeitete Abfall wird der Forschungseinrichtung... zugeteilt.... Der Flüssigabfall wird von UKAEA zementiert. UKAEA berechnet mit Hilfe der o. g. Zuteilung und der bekannten Menge an Flüssigabfall je Abfallgebinde die entsprechende Anzahl der von jeder Forschungseinrichtung zurückzunehmenden Abfallgebinde mit zementierten Spaltproduktlösungen (s. Kapitel 4.4.3).

21 Seite Artikel 2: Umfang - Spezifikation des 560l-Fasses Artikel 2.2: In Anhang 5 ist die vorläufige Spezifikation des Fasses und seines zementierten Inhalts... aufgezeigt. Sollten die Konstruktion und Spezifikation des Fasses und seines Inhalts, die letztendlich von den Vertragsparteien vereinbart werden, von den Angaben in Anhang 5 abweichen, vereinbaren die Parteien, welche eventuell anfallenden Kosten angemessen sind, um diese Belastungen abzudecken, und die Forschungseinrichtung zahlt dann diese zusätzlichen Kosten an UKAEA. UKAEA schließt die Verwendung von in Deutschland gängigen 400l-Fässern anstelle der von UKAEA verwendeten 560l-Fässer und das Herausfiltern des beim Wiederaufarbeitungsprozess zugegebenen Quecksilbers aus den Spaltproduktlösungen aus /2-4/ Artikel 13: Gebühren Artikel 13.2: Macht UKAEA das Optionsrecht lt. Artikel 11.1 geltend und schickt der Forschungseinrichtung einige oder alle radioaktiven Reststoffe zurück,... zahlt die Forschungseinrichtung an UKAEA die gesamten, der UKAEA nachweislich im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung... entstandenen Kosten. Diese Kosten fallen ab dem Zeitpunkt an, da die radioaktiven Reststoffe sich in einer für den Transport und die Zwischenlagerung geeigneten Form befinden, jedoch nicht früher als fünf Jahre nach dem in der verlangten Mitteilung nach Artikel 11.3 genannten Jahr. UKAEA teilt der Forschungseinrichtung diese jährlichen Lagergebühren mit.... Nach der Zementierung (geplanter Zeitraum: Dezember 2005 bis Juni 2006) und Fertigstellung der Export Facility (geplant: Mitte 2007) befinden sich die radioaktiven Reststoffe in einer für den Transport und die Zwischenlagerung geeigneten Form und UKAEA kann jährliche Gebühren für die Zwischenlagerung verlangen. Im Fall der Vertragspartner GKSS und HMI fällt zusätzlich noch eine Verwaltungsgebühr von bis zu 15 % der o. g. Kosten an. In /2-3/ teilt UKAEA mit, dass die jährlichen Lagergebühren je Dounreay-Gebinde zzgl. 10 % Verwaltungsgebühr für alle deutschen Forschungseinrichtungen betragen; für die von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden 200 Dounreay-Gebinde (s. Kapitel 4.4.3) entspricht dies einer jährlichen Lagergebühr von ca (entsprechend ; Umrechnungskurs: 1 = 1,45 ).

22 Seite 22 Artikel 13.3: Macht UKAEA das Optionsrecht lt. Artikel 11.1 nicht geltend und schickt einige oder alle radioaktiven Reststoffe... nicht an die Forschungseinrichtung zurück, zahlt die Forschungseinrichtung UKAEA eine angemessene Summe, wie sie als Gegenleistung für die ständige Lagerung von nicht... zurückgesandten radioaktiven Reststoffen... im Vereinigten Königreich vereinbart wird.... Da UKAEA vom Optionrecht Gebrauch macht, kommt die ständige Lagerung (Endlagerung) des Abfallanteils der deutschen Forschungseinrichtungen im Vereinigten Königreich nicht in Betracht Zusammenfassende Bewertung der Vertragsbedingungen und Status Quo UKAEA macht vom Optionsrecht Gebrauch und sendet radioaktive Reststoffe an die deutschen Forschungseinrichtungen zurück. Die Transportbehälter für die radioaktiven Reststoffe werden von UKAEA auf Anforderung den Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Transport zum Endlager in Deutschland kann auf Wunsch der Forschungseinrichtungen von UKAEA oder einem anderen einschlägigen Spediteur durchgeführt werden. Nach Verständnis von UKAEA werden die deutschen Forschungseinrichtungen UKAEA nicht mit der Bereitstellung geeigneter Transportbehälter und dem Transport der Reststoffe nach Deutschland beauftragen. Eine Entscheidung, ob Transportbehälter von UKAEA bereitzustellen sind und ob der Transport ebenso von UKAEA durchgeführt werden soll, ist von deutscher Seite noch nicht getroffen. Was die Kosten der Bereitstellung der Transportbehälter sowie der Transporte nach Deutschland anbetrifft, so ist keine ausdrückliche Regelung getroffen worden, wonach die diesbezüglichen Kosten von dem jeweiligen Vertragspartner der UKAEA zu tragen sind. Daher kann davon ausgegangen werden, dass insoweit anfallende Kosten von UKAEA getragen werden müssen. Dies folgt inzidenter auch aus Artikel Danach entlädt der Vertragspartner jeden ankommenden Transportbehälter und hat ihn nach Erhalt an UKAEA zurück zu senden. Die diesbezüglichen Kosten obliegen dem Vertragspartner der UKAEA, der den Transportbehälter auch gegen Verlust sowie Schäden zu versichern hat. Würde dieses auch die o. g. Bereitstellung des Transportbehälters sowie den Hintransport nach Deutschland betreffen, so hätte dieses gleichermaßen im Vertrag fixiert werden müssen /2-1/. Nach Abschluss der Zementierung und Fertigstellung der Export Facility (nach derzeitiger Planung von UKAEA: Mitte 2007) befinden sich die radioaktiven Reststoffe in einer für den Transport und die Zwischenlagerung geeigneten Form und UKAEA kann jährliche Gebühren für die Zwischenlagerung verlangen. In /2-3/ teilt UKAEA den deutschen Forschungseinrichtungen die Höhe der jährlichen Lagergebühren (1.229

23 Seite 23 zzgl. 10 % Verwaltungsgebühr je Gebinde) mit; dies entspricht einer jährlichen Lagergebühr von ca (entsprechend ; Umrechnungskurs: 1 = 1,45 ) für 200 Abfallgebinde. Das von UKAEA in /2-3/ mitgeteilte Verständnis zur Höhe und zum Zeitpunkt der Erhebung von Lagergebühren stimmt nicht mit allen Bestimmungen des Vertrages überein. Eine Entscheidungsgrundlage für die deutschen Forschungseinrichtungen ist die Vorlage eines Verteilungsschlüssels für die radioaktiven Abfälle. Der von UKAEA vorgeschlagene Ansatz, den Verteilungsschlüssel auf Basis der Menge von Spaltprodukten zu wählen, trifft nur für eine der fünf Forschungseinrichtungen zu. Insofern ist es ratsam, dass auf die o. g. Mitteilung vom Mai diesen Jahres von den deutschen Forschungseinrichtungen eine abgestimmte klarstellende Antwort zum Vertragsverständnis vorgelegt wird.

24 Seite 24 3 Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente, Konditionierung und Bereitstellung von Abfallgebinden bei UKAEA in Dounreay UK Atomic Energy Authority (UKAEA) wurde 1954 mit dem Ziel der Entwicklung der Kernenergie im Vereinigten Königreich (UK) gegründet. In der UKAEA-Anlage in Dounreay wurde die Technologie des Schnellen Brüters entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde ein Versuchsreaktor, der Dounreay Fast Reactor (DFR, von 1959 bis 1977 in Betrieb), und der größere Prototype Fast Reactor (PFR, von 1974 bis 1994 in Betrieb), gebaut. Im Zeitraum von 1958 bis 1969 war der Dounreay Material Test Reactor (DMTR) in Betrieb. Es wurden Laboratorien und Chemiefabriken zur Verarbeitung des Brennstoffs dieser Reaktoren gebaut. Verschiedene Einrichtungen zur Entwicklung der chemischen Verarbeitung, Lagerung und, wo es angebracht war, Beseitigung/Endlagerung der Abfälle, sind aus diesem Programm entstanden. Mit der Abschaltung des letzten Reaktors im Jahr 1994 wurde die Finanzierung des Programms beendet. Die Wiederaufarbeitung der Brennstoffe wurde bis 1996 fortgeführt. Die Herstellung von Brennelementen und die Rückgewinnung von angereichertem Uran wurde in den späten 1990ern beendet. Heute ist die Stilllegung der Anlagen und die Sanierung der Umwelt die Hauptaufgabe der UKAEA. Dazu wurde der Dounreay Site Restoration Plan (DSRP) erstellt. Dieses Programm umfasst u. a. die Beseitigung der High Active Level Storage-Tanks (HALS- Tanks), in denen auch die mittelradioaktiven Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente deutscher Forschungsreaktoren lagern.

25 Seite Prozess der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente Die Brennelemente wurden in der Wiederaufarbeitungsanlage (MTR Fuel Reprocessing Plant) in Dounreay mit den aus Aluminium gefertigten Brennelementhülsen in Salpetersäure aufgelöst; angestrebt wurde eine Lösung mit einer Konzentration von 2,2 bis 2,5 M Aluminium. Beim Auflösen wurden Quecksilberverbindungen zugeführt, um die Auflösung des Aluminiums zu beschleunigen. Durch die Zugabe von eisenhaltigen Reduktionsmitteln wurden die Plutoniumnuklide in nicht extrahierbare Verbindungen überführt. Die Urannuklide wurden als Wertstoffe aus der Lösung abgetrennt /3-1/. Praktisch alle nicht flüchtigen Spaltprodukte und Actiniden befinden sich in den flüssigen Spaltproduktlösungen, die derzeit in HALS-Tanks gespeichert sind. 3.2 Zementierungsanlage (DCP - Dounreay Cementation Plant) Die in HALS-Tanks zwischengespeicherten flüssigen WA-Abfälle werden mit der Zementierungsanlage auf dem Gelände der UKAEA in Dounreay konditioniert. Dabei werden die Flüssigabfälle in Edelstahlfässer vergossen und in eine feste Form überführt. In Abbildung 3-1 ist die Zementierung der flüssigen Spaltproduktlösung schematisch dargestellt. Abbildung 3-2 zeigt die Zementierungsanlage.

26 Seite 26 Abbildung 3-1: Schematische Darstellung der Zementierung im DCP (Dounreay Cementation Plant)

27 Seite 27 Abbildung 3-2: Zementierungsanlage (DCP Dounreay Cementation Plant) Zum Beginn der Konditionierung der Flüssigabfälle wird eine Chargenmenge von etwa 2,5 m³ durch eine Rohrleitung vom Lagergebäude der HALS-Tanks zur Zementierungsanlage DCP geleitet. Aus dem Annahmebehälter wird eine Probe zur Bestätigung der Annahmebedingungen entnommen. Anschließend wird die stark saure Abfalllösung im DCP-Mischbehälter mit konzentrierter Natriumhydroxidlösung bis zu einem geringen Überschuss versetzt. Der Mischbehälter wird beprobt um zu belegen, dass die vorbereitete Lösung zur Zementierung geeignet ist. Nach der Vorlage der Analysenwerte wird die Lösung in einen Transferbehälter überführt. Dieser Transferbehälter mit einem festen Volumen von 266 Litern nimmt die Gesamtmenge an vorbereitetem flüssigen Abfall für die Herstellung eines Abfallgebindes (Edelstahlfässer mit einem Bruttovolumen von 560 Litern) auf /3-1/. Zur Zementierung wird eine Mischung aus neun Teilen Hochofenschlacke mit je einem Teil Portlandzement und Kalk eingesetzt. Die Zementierung erfolgt im Abfallgebinde mit einem verlorenen Rührer. Nach Abschluss der Zementierung sowie nach einer Abbindezeit von 24 Stunden und einer visuellen Kontrolle der Oberfläche wird auf die Produktschicht eine inaktive Deckschicht mit Zement gegossen.

28 Seite 28 Das Abfallgebinde erhält einen Deckel mit Bajonettverschlüssen. Am fertigen Abfallgebinde erfolgt die Kontrolle der Oberflächenkontamination und eine eventuell anschließende Reinigung des Abfallgebindes. Weiterhin wird die Dosisleitung und die Gesamtmasse des Abfallgebindes gemessen /3-1/. 3.3 Abfallbehälter UKAEA beabsichtigt, für die zementierten Spaltproduktlösungen Standardbehälter (Edelstahlfässer mit einem Bruttovolumen von 560 Litern) mit einer NIREX- Spezifikation einzusetzen (s. Abbildung 3-3). Der Behälter besteht aus Austenit mit 2,5 bis 3,0 % Molybdän (BS S13, entspricht Werkstoff Nr ) /3-1/. Das Dounreay-Gebinde besitzt die im Folgenden aufgeführten technischen Daten: Außendurchmesser: 800 mm /3-2/ Höhe: 1196 mm /3-2/ Dicke der Wandung: 2,3 mm /3-2/ Dicke des Bodens: 2,9 mm /3-2/ Masse des leeren Behälters mit Rührer: 135 kg /3-4/ Maximale Masse des gefüllten Behälters: 1400 kg /3-2/ Im Behälter verbleibt nach der Konditionierung der verlorene Rührer aus ferritischem Material. Die Befestigung des Deckels erfolgt durch Bajonettverschlüsse. Es werden Polymerdichtungen eingesetzt; ein gasdichter Verschluss ist nicht beabsichtigt. Im Deckel ist zur Druckentlastung eine Sintermetallscheibe eingebaut /3-1/. Diese dient als Filter mit einem Abscheidegrad von mindestens 99,97 % für Partikel der Größe 0,3 µm /3-2/. Abbildung 3-3: Abfallbehälter für zementierte WA-Abfälle (Edelstahlfass mit einem Bruttovolumen von 560 Litern)

29 Seite 29 UKAEA gibt für die Gasbildung aus den zementierten Spaltproduktlösungen aufgrund der Radiolyse einen Maximalwert von 60 l/a Wasserstoff je Gebinde an /3-1/. Die Druckentlastung durch den Filter stellt sicher, dass der Innendruck im Abfallgebinde jederzeit unterhalb von 2 bar liegt; beim Entweichen des Gases werden selbst kleinste Mengen fester radioaktiver Partikel zurückgehalten /3-2/. Die zur Verwendung vorgesehenen Behälter behalten auch nach einer längeren Zwischenlagerung ihre Eigenschaften hinsichtlich Transport- und Lagerfähigkeit. Der dazu von AEA (Atomic Energy Agency, Vorgängerorganisation der UKAEA) erstellte Bericht behandelt die mögliche Korrosionen, die sich aus dem Kontakt des Behälters mit dem Inhalt ergeben; außerdem wird auch äußere Korrosion durch die salzhaltige Atmosphäre der Nordsee am Zwischenlagerort in Dounreay betrachtet /3-1/. 3.4 Lagerung der Abfallgebinde mit zementierten Wiederaufarbeitungsabfällen Die Abfallgebinde werden bis zu ihrer Rücklieferung im Fasszwischenlager (IDS - Interim Drum Store) oder im Erweiterungslager (DCPSE Dounreay Cementation Plant Store Extension) auf dem Gelände der UKAEA in Dounreay zwischengelagert (s. Abbildung 3-4). Abbildung 3-4: Zementierungsanlage mit Fasszwischenlager und Erweiterungslager

30 Seite 30 Das Fasszwischenlager IDS hat eine Länge von 36 m, ist 15,5 m breit und 11,8 m hoch. Das Dach und der obere Bereich der Wände bestehen aus 1 m dickem Stahlbeton. Das Lager ist in mehrere Bereiche unterschiedlicher Größe unterteilt und wird auch für die Zwischenlagerung von unkonditioniertem festen mittelradioaktivem Abfall genutzt. Die Abfallgebinde werden mit einem 2,4 t Kran in die Lagerposition des vorgesehenen Bereichs im Fasslager gebracht und 5-fach gestapelt. Das derzeit im Bau befindliche Erweiterungslager (DCPSE) ist in der gleichen Art wie das Fasszwischenlager konstruiert; die Abfallgebinde werden allerdings 6-fach gestapelt /3-2/. Die Abfallgebinde gelangen durch einen Übergabetunnel in das Erweiterungslager (DCPSE). Von dort aus werden sie in die neue Annahme-/Auslieferungseinrichtung (DCP Import/Export Facility) transportiert. 3.5 Annahme-/Auslieferungseinrichtung (DCP Import/Export Facility) Die Annahme-/Auslieferungseinrichtung (im Folgenden Export Facility genannt) befindet sich derzeit im Bau und soll bis Mitte 2007 fertiggestellt sein. In Abbildung 3-5 ist die Export Facility dargestellt. In der Export Facility werden die im Fasszwischenlager (IDS) oder im Erweiterungslager (DCPSE) zwischengelagerten Fässer zum Rücktransport in die Transportbehälter verpackt. Dazu werden die Fässer vom Erweiterungslager durch einen Übergabetunnel zur Export Facility transportiert. In der Export Facility werden die Fässer hinter ca. 1 m dicken Betonwänden mittels eines 3 Mg-Krans und eines Dreipunktgreifers aufgenommen und in den Transportbehälter eingestellt. Die Höhe der Beladezelle beträgt in diesem Bereich ca. 3,30 m. Abzüglich der Höhe der Ladefläche des Transferwagens (ca. 80 cm), auf dem sich der Behälter innerhalb der Beladezelle befindet, verbleibt für den Behälter eine maximale Höhe von ca. 2,50 m. Der Transferwagen mit dem beladenen Behälter wird einige Meter weiter in einen Bereich verfahren, in dem die lichte Höhe ca. 4,40 m beträgt. Dort wird der Behälter mit seinem Deckel versehen. Danach gelangt der Transferwagen mit dem verschlossenen Behälter durch ein Abschirmtor zur Umladestation der Export Facility, von wo der Transportbehälter mittel 75 Mg-Kran auf einen LKW verladen wird. Der komplette Beladevorgang findet innerhalb der Export Facility statt. Die Export Facility ist so ausgelegt, dass der von NIREX geplante Transport- und Lagerbehälter SWTC-285 (s. Kapitel 7.2.6) darin gehandhabt werden kann /3-5/. Abbildung 3-5 zeigt den Beladevorgang des SWTC. Dieser Behälter zeichnet sich durch seine großen Außenabmessungen (l = 2,45 m, b = 2,45 m, h = 2,32 m) und Masse (beladen maximal 65 Mg, davon 12 Mg Masse des Deckels) aus. Da die

31 Seite 31 Handhabung des SWTC-285 in der Export Facility möglich sein wird, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Handhabung der in dieser Studie näher betrachteten Transport- und Lagerbehälter (s. Kapitel 7.2) für die Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland möglich sein wird. Abbildung 3-5: DCP Import-/Export Facility /3-6/

32 Seite 32 4 Status Quo zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen 4.1 Anzahl ausgedienter Brennelemente Von den fünf deutschen Forschungseinrichtungen wurden die in Tabelle 4-1 aufgeführte Anzahl ausgedienter MTR-Brennelemente zur Wiederaufarbeitung an UKAEA, Dounreay, gesandt. Tabelle 4-1: Deutsche Forschungseinrichtungen und zugehörige Anzahl ausgedienter MTR-Brennelemente Forschungseinrichtung Anzahl der MTR-Brennelemente Forschungszentrum Jülich 176 Technische Universität München 26 Hahn-Meitner-Institut Berlin GKSS-Forschungszentrum 132 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Wiederaufarbeitung der Brennelemente Der ausgediente MTR-Brennstoff der fünf deutschen Forschungseinrichtungen wurde in der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay innerhalb der Kampagnen AR 59, AR 60 und AR 61 zwischen April 1992 und Oktober 1996 wiederaufgearbeitet. Während der o. g. Wiederaufarbeitungskampagnen wurde neben dem deutschen MTR-Brennstoff ebenfalls MTR-Brennstoff von Reaktoren aus Australien, Belgien und Spanien wiederaufgearbeitet. Vier MTR-Brennelemente/-stäbe des FZK wurden ebenfalls wiederaufgearbeitet. MOX- Brennelemente des FZK und FZJ wurden von UKAEA in ihre Hauptbestandteile zerlegt; die Wiederaufarbeitung des MOX-Brennstoffs erfolgte nicht. 1 Anzahl der Brennelemente je UKAEA-Vertrag (s. Tabelle 2-1)

33 Seite Lagerung der flüssigen Wiederaufarbeitungsabfälle Die bei den o. g. Wiederaufarbeitungskampagnen AR 59, AR 60 und AR 61 entstandenen mittelradioaktiven Spaltproduktlösungen lagern derzeit im unterirdischen HALS- Tank 18 auf dem Gelände der UKAEA in Dounreay. Hierbei handelt es sich um einen Edelstahlbehälter mit einem Fassungsvermögen von 85 m³. In der Vergangenheit kam es aufgrund der Reinigung von Anlagenteilen zu einer Verdünnung der Flüssigabfälle mit Waschwässern. Um die vorhandenen Lagerkapazitäten nicht zu überschreiten, wurden Aufkonzentrationen vorgenommen. Durch diese Vorgänge wurden die Flüssigabfälle aus den verschiedenen Wiederaufarbeitungskampagnen vermischt. Im HALS-Tank 18 lagern daher Abfälle aus Deutschland, Australien, Belgien, Spanien und dem Vereinigten Königreich (UK) /4-1/. 4.4 Ermittlung der Anzahl der zurückzunehmenden Abfallgebinde mit Wiederaufarbeitungsabfällen Die Menge der von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden Abfallgebinde ergibt sich in erster Linie aus der Wiederaufarbeitung ausgedienter MTR- Brennelemente/-stäbe. Darüber hinaus werden auch die bei der Verarbeitung der MOX-Brennelemente der Forschungszentren in Jülich und Karlsruhe entstandenen Abfälle betrachtet Nuklidaktivitäten von Spalt- und Aktivierungsprodukten in ausgedienten Brennelementen UKAEA erstellte im August 2002 für jede deutsche Forschungseinrichtung einen Summary MTR Fuel Report /4-2/, in dem auf Basis von bekannten Daten zu den wiederaufgearbeiteten Brennelementen (Anzahl, Masse von Uran und U-235, Anreicherung, Abbrand, Datum der Entnahme aus dem Reaktor) die Aktivitäten der Nuklide Sr-90, Cs-137 und Pu-239 sowie die Pu-Masse in den wiederaufgearbeiteten Brennelementen ermittelt wurde. Diese Daten werden der Ermittlung der von den Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden Abfallmenge zugrunde gelegt. Alle Betreiber der Forschungsreaktoren haben den Ergebnissen ihres jeweiligen Summary MTR Fuel Reports zugestimmt /4-3/.

34 Seite Chemische und nuklidspezifische Zusammensetzung der flüssigen Wiederaufarbeitungsabfälle Im Oktober 2003 wurden die im HALS-Tank 18 lagernden Spaltproduktlösungen beprobt und analysiert. Die vollständigen Analyseergebnisse zur chemischen und nuklidspezifischen Zusammensetzung wurden von UKAEA in /4-4/ zusammengefasst. Auf Grundlage dieser Analyseergebnisse wird UKAEA ca. 190 l Spaltproduktlösung je 560l-Fass aufbereiten und zementieren /4-5/. Die Nuklidaktivitäten je 560l-Fass errechnen sich durch Multiplikation der spezifischen Aktivität der Spaltproduktlösung mit der Menge der Spaltproduktlösung je Gebinde Anzahl der zurückzunehmenden Abfallgebinde mit Wiederaufarbeitungsabfällen Zur Ermittlung der Anzahl der Abfallgebinde der deutschen Forschungseinrichtungen erstellte UKAEA eine Allocation Methodology /4-6/ auf Basis der Menge des Spaltprodukts Cs-137. Da für die deutschen Forschungseinrichtungen mit Ausnahme des Forschungszentrums Jülich die Zuteilung auf Basis von Aktiniden vertraglich geregelt ist (s. Kapitel 2.2.2), ist eine entsprechende Anpassung der Verträge erforderlich. Die in den Summary MTR Fuel Reports /4-2/ (s. Kapitel 4.4.1) ermittelten Cs-137- Aktivitäten (Bezugszeitpunkt: 2006) sind für die deutschen Forschungseinrichtungen in Tabelle 4-2 aufgeführt. Tabelle 4-2: Cs-137-Aktivitäten in den wiederaufgearbeiteten Brennelementen deutscher Forschungseinrichtungen /4-2/ Forschungseinrichtung Cs-137 [Bq] Forschungszentrum Jülich 8,55E+14 Technische Universität München 2,15E+14 Hahn-Meitner-Institut Berlin 1,42E ,42E+14 2 GKSS-Forschungszentrum 6,81E+14 Physikalisch-Technische Bundesanstalt 9,46E+13 Gesamt 2,33E+15 In der Allocation Methodology wird die von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückzunehmende Cs-137-Aktivität ebenfalls mit insgesamt 2,33E+15 Bq angegeben. 2 Cs-137-Aktivität je UKAEA-Vertrag (s. Tabelle 2-1)

35 Seite 35 Die Anzahl der zurückzunehmenden Abfallgebinde errechnet sich durch Division der Cs-137-Aktivität je Forschungseinrichtung durch die Cs-137-Aktivität je 560l-Fass. Die Menge der Spaltproduktlösung je Gebinde wird in /4-6/ mit 198 l angenommen. Die von UKAEA ermittelte Anzahl von Gebinden mit zementierten Spaltproduktlösungen /4-6/ ist in Tabelle 4-3 zusammengestellt. Da die Allocation Methodology noch nicht endgültig zwischen UKAEA, SEPA (Scottish Environmental Protection Agency) und der schottischen Regierung abgestimmt ist, sind die Angaben als vorläufig anzusehen. Hinzu kommt, dass nach derzeitigen Planungen der UKAEA die Menge der Spaltproduktlösung je Gebinde von 198 l auf 190 l reduziert werden soll /4-5/. Eine weitere Reduktion auf 180 l Spaltproduktlösungen je Gebinde ist ebenfalls nicht auszuschließen und würde zu einer Erhöhung der in Tabelle 4-3 genannten gesamten Anzahl auf ca. 190 Abfallgebinde führen /4-7/. Tabelle 4-3: Deutsche Forschungseinrichtungen und zugehörige Anzahl von zurückzunehmenden Abfallgebinden aus der Wiederaufarbeitung von MTR-Brennstoff /4-6/ Forschungseinrichtung Anzahl der Abfallgebinde mit zementierten WA-Abfällen Forschungszentrum Jülich 63 Technische Universität München 16 Hahn-Meitner-Institut Berlin GKSS-Forschungszentrum 51 Physikalisch-Technische Bundesanstalt 7 Gesamt 173 Wenn die endgültige Anzahl der zurückzunehmenden Abfallgebinde feststeht, benötigt UKAEA die Zustimmung der Betreiber der deutschen Forschungseinrichtungen zur vorgeschlagenen Abfallverteilung. Weiterhin sind Vertragsänderungen mit Ausnahme des Forschungszentrums Jülich zur Zuteilung der zurückzunehmenden Abfälle auf Basis der Menge von Spaltprodukten (Cs-137) erforderlich. Zusätzlich zu den Spaltproduktlösungen entstand bei der Konditionierung der ausgedienten Brennelemente eine geringe Menge fester schwach- und mittelradioaktiver Sekundärabfälle, die allerdings nicht von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückgenommen werden müssen /4-6/. Daher werden zusätzlich zu den 173 {190} Abfallgebinden die Gebinde mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von MTR-Brennelementen/-stäben des FZK und der Verarbeitung von MOX-Brennelementen der Forschungszentren in Jülich (FZJ) und 3 Anzahl der Abfallgebinde je UKAEA-Vertrag (s. Tabelle 2-1)

36 Seite 36 Karlsruhe (FZK) betrachtet. Diese wurden von UKAEA nach ersten groben Schätzungen mit ca. 30 Stück angegeben /4-5/ (Abfallanteil des FZJ: fünf Stück). Zwischenzeitlich gibt UKAEA in Abhängigkeit der Berechnungsgrundlage die Anzahl der Abfallgebinde mit 20 bzw. 40 Stück an; in beiden Fällen liegt der Abfallanteil des FZJ bei einem Gebinde. Auch diese Angaben sind als vorläufig anzusehen, da die Vertragspartner den Berechnungen noch nicht endgültig zugestimmt haben. Die Anzahl der von den deutschen Forschungseinrichtungen zurückzunehmenden Abfallgebinde liegen damit bei 173 {190} Stück (ohne MOX) und zwischen 193 {210} und 213 {230} Stück (mit MOX). Da die endgültige Anzahl zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, werden in dieser Studie rund 200 Abfallgebinde mit zementierten Spaltproduktlösungen für die Rücknahme nach Deutschland betrachtet. 4.5 Zementierung der flüssigen Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Der flüssige Abfall aus der Wiederaufarbeitung ausgedienten MTR-Brennstoffs wird mittels Zementierung konditioniert und damit in eine stabile Matrix überführt. Die Zementierung der in HALS-Tank 18 lagernden Spaltproduktlösungen wurden von UKAEA und NII (Nuclear Installations Inspectorate) für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Juni 2006 festgelegt /4-5/. 4.6 Rücktransport der Abfallgebinde mit zementierten Wiederaufarbeitungsabfällen nach Deutschland Die sich derzeit im Bau befindliche Export Facility soll nach derzeitigen Planungen der UKAEA Mitte 2007 fertiggestellt sein. Die Zementation der flüssigen Spaltproduktlösungen aus HALS-Tank 18 soll im Juni 2006 abgeschlossen sein. Damit könnte von Seiten UKAEA mit dem Rücktransport der Abfallgebinde mit zementierten Spaltproduktlösungen noch im Jahr 2007 begonnen werden. Spätestens 25 Jahre nach der Wiederaufarbeitung der ausgedienten Brennelemente müssen die Abfallgebinde von den Vertragspartnern zurückgenommen werden. Wie in Kapitel 4.2 beschrieben erfolgte die Wiederaufarbeitung zwischen April 1992 und Oktober UKAEA nennt das Jahr 2018, in dem der Rücktransport nach Deutschland abgeschlossen sein muss. Dabei bezieht sich UKAEA auf die Abfälle aus der Wiederaufarbeitungskampagne AR 59, die zwischen April 1992 und März 1993 stattfand. Streng genommen muss der Rücktransport der Abfälle nach Deutschland zwischen 2018 bis 2022 abgeschlossen sein /4-8/. Da die Rückführung sinnvollerweise

37 Seite 37 in einer zusammenfassenden Kampagne erfolgt, wird in dieser Studie das Jahr 2018 als spätester Zeitpunkt der Rückführung betrachtet. Der Rücktransport der Abfallgebinde von Vertragspartnern anderer Länder mit zementierten Spaltproduktlösungen aus HALS-Tank 18 muss wie folgt abgeschlossen sein: Spanien: 2018 Belgien: 2019 Australien: Beteiligung deutscher Behörden und Gutachter Vor einer Rücknahme der Abfallgebinde mit zementierten WA-Abfällen nach Deutschland wird die Einhaltung der Vorgaben für die Konditionierung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durch die deutschen Behörden und ihre Gutachter überprüft Verfahrensbeurteilung zur Zementierung der WA-Abfälle Im Auftrag des BfS erstellte der TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.v. eine Verfahrensbeurteilung über die Zementierung von WA-Abfällen deutscher Forschungsreaktoren in Dounreay /4-1/. Darin wurde geprüft, ob Abfallprodukte erzeugt werden können, die die Endlagerbedingungen Konrad /4-9/ /4-10/ erfüllen. In der Verfahrensbeurteilung wurden u. a. Untersuchungen zum Konditionierungsverfahren (Zementierung) und zu den Eigenschaften des Produktes dargestellt und bewertet. Die deutschen Forschungseinrichtungen haben zusammen mit UKAEA Unterlagen zur Abfallcharakterisierung, zur Abfallbehandlung, zur Überprüfung der Gebinde und zur Erstellung der Abfallgebindedokumentation vorgelegt. Der TÜV stellt fest, dass die Eigenschaften der erzeugten Abfallgebinde nicht im Widerspruch zu den Annahmebedingungen des Endlagers Konrad /4-9/ /4-10/ stehen und die zu dokumentierenden Daten ausreichend sind, die Erfüllung der Annahmebedingungen zu belegen. Der TÜV hat daher keine Einwände gegen das beantragte Konditionierungsverfahren /4-1/.

38 Seite Ablaufplan zur Zementierung der WA-Abfälle Der Ablaufplan 01 DCP /4-11/ vom zur Zementierung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren in Dounreay, Schottland wurde am vom BfS freigegeben bzgl. des Nachweises der Einhaltung der Endlagerungsbedingungen /4-12/. Der Ablaufplan umfasst die Verfahrensqualifikation, Analyse der Spaltproduktlösung, Konditionierung, Inspektion und Abschlussdokumentation. Der Rücktransport sowie die Zwischen- und Endlagerung werden zu einem späteren Zeitpunkt in weiteren nachzureichenden Unterlagen beschrieben /4-11/. Das BfS weist im Zusammenhang mit der Freigabe des Ablaufplans u. a. darauf hin, dass die Beurteilung des Verfahrens auf Basis der vorläufigen Endlagerungsbedingungen Konrad /4-9/ erfolgte und dass vor dem Hintergrund einer zukünftigen Einlagerung in ein Bundesendlager weitere Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle nicht auszuschließen sind, beispielsweise zusätzliche Deklarationspflichten für langzeitrelevante Radionuklide oder andere wasserrechtlich relevante Stoffe /4-12/ Abfallbehälter In der in Kapitel erwähnten Verfahrensbeurteilung des TÜV /4-1/ werden die Standardbehälter (Edelstahlfässer mit einem Bruttovolumen von 560 Litern) für die zementierten Spaltproduktlösungen beschrieben. Darin bewertet der TÜV die Eignung der Behälter nur hinsichtlich der Verwendung als Innenbehälter, da die Behälter nicht den in Deutschland für radioaktive Abfälle verwendeten Behältertypen entsprechen und die entstehenden Abfallgebinde aufgrund ihrer Dosisleistung ohnehin in Abschirmbehälter eingestellt werden. Es wird festgestellt, dass nach einer mehrjährigen Zwischenlagerung in Dounreay und dem Transport zu einem deutschen Zwischenlager die Lagerung der Abfallgebinde in Abschirmbehältern über einen Zeitraum von bis zu vierzig Jahren möglich ist. Weiterhin können die Abfallgebinde aufgrund ihrer Abmessungen in für die End- und Zwischenlagerung zugelassenen Behälter eingestellt werden /4-1/.

39 Seite Probenahme flüssiger Wiederaufarbeitungsabfälle aus HALS-Tank 18 und Analytik Der TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.v. bewertete den UKAEA-Bericht CSA 28 TANK 18 HALS customer service level. Der Bericht stellt die Vereinbarung dar, die zwischen dem Projektteam zur Verarbeitung der Abfälle und den Untersuchungslaboratorien in Dounreay getroffen wurde und dient als Qualitätssicherungsplan über den Umfang und die Durchführung der Analysen zur Bestimmung der Eigenschaften der Spaltproduktlösungen. Weiterhin beschreibt der Bericht die Probenahme, die Kennzeichnung der Proben, die Durchführung von Analysen und die Dokumentation der Analysenergebnisse. Als Ergebnis der Bewertung hat der TÜV keine Einwände gegen ein Vorgehen entsprechend der vorgelegten UKAEA-Unterlage CSA 28 TANK 18 HALS customer service level /4-13/. Im Zeitraum vom 06. bis führte der TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.v. im Auftrag des BfS begleitende Kontrollen bei der Probenahme und Analytik von Spaltproduktlösungen durch. Nach einer Durchmischung des Lagertanks und der Probenahmesysteme über mindestens vier Stunden und einer Spülung der Probenahmevorrichtung wurde eine Probe in Anwesenheit des TÜV entnommen und an das Labor übergeben. Die Analyse der Spaltproduktlösungen wurde in Anwesenheit des TÜV begonnen und zum Teil beendet. Die begleitenden Kontrollen des TÜV haben ergeben, dass UKAEA bei der Probenahme und Analyse der Spaltproduktlösungen nach Vorgaben des Ablaufplanes und den vom TÜV begutachteten Anweisungen vorgeht /4-14/. Die vollständigen Analyseergebnisse der im Oktober 2003 entnommenen Proben wurden in der UKAEA-Unterlage Complete Set of Analytical Results for High Active Liquor Storage Tank Number 18 vom zusammengestellt und vom TÜV NORD EnSys Hannover bewertet /4-15/. Die unter der Annahme einer Verarbeitung von 198 l Flüssigabfall je Gebinde ermittelten Werte für Gebinde der Abfallbehälterklasse II werden darin wie folgt angegeben: Wert des Störfallsummenkriteriums 0,653 Wert des Summenkriteriums zur thermischen Belastung: 6,15 Maximaler Bilanzfaktor der Garantiewerte: 7,98 Wert des Summenkriteriums zur Kritikalitätssicherheit: 0,056

40 Seite 40 In der Stellungnahme vom /4-15/ bestätigt der TÜV, dass die Ergebnisse den vorgegebenen Analyseumfang erfüllen. Die Vorgaben der Endlagerungsbedingungen /4-9/ /4-10/ zur Deklaration von Nuklidinventaren und zur Beschreibung der Abfalleigenschaften können ebenfalls erfüllt werden, wenn störfallfeste Verpackungen der Abfallbehälterklasse II verwendet werden (Störfallsummenwert > 0,1) und eine gemischte Einlagerung aufgrund der thermischen Belastung und des HTO-Inventars (maximaler Bilanzfaktor der Garantiewerte für HTO > 1) erfolgt Bewertung der Analyseergebnisse flüssiger Wiederaufarbeitungsabfälle aus HALS-Tank 18 Im Auftrag des BfS führte der TÜV NORD EnSys Hannover eine erweiterte Bewertung der Analysenergebnisse hinsichtlich der Plausibilität der Ergebnisse und Erfüllung der Deklarationspflichten für eine Endlagerung durch /4-16/. Der TÜV stellt fest, dass die von UKAEA ermittelten Konzentrationen der chemischen Zusammensetzung plausibel sind und keine Widersprüche zu den vorhandenen Kenntnissen des Wiederaufarbeitungsprozesses zeigen. Ihre Belastbarkeit ist allerdings abhängig von der Repräsentativität der Probenahme. Obwohl vor Entnahme der Probe der Tankinhalt längere Zeit umgewälzt wurde, liegen keine Aussagen zur Homogenität des Tankinhalts vor /4-16/. Ein Vergleich der Lösung, die bei der Erprobung der Zementierung von Spaltprodukten aus der Wiederaufarbeitung von Forschungsreaktorbrennelementen eingesetzt wurde, mit der Spaltproduktlösung aus HALS-Tank 18 zeigt keinen Widerspruch /4-16/. Die radiochemischen Analysenergebnisse wurden mit FISPIN- und ORIGEN- Rechnungen verglichen. Die beiden Vergleiche zeigen überwiegend ausreichende Übereinstimmung. Weiterhin ist keine Abreicherung von Radionukliden durch unterschiedliche chemische Eigenschaften, wie z. B. Löslichkeit, erkennbar. Dieses wird als Zeichen für eine erfolgreiche Vermischung der Tankinhalte zur Probenahme gewertet /4-16/. Betrachtungen zur Erfüllung der Deklarationspflicht für Radionuklide gemäß Endlagerungsbedingungen zeigen, dass die Analysenergebnisse eine ausreichende Bewertung der zu erwartenden Abfallprodukte ermöglichen. Durch die Deklaration zusätzlicher Nuklide erfolgt keine signifikante Änderung hinsichtlich der Ausschöpfung von Grenz- und Garantiewerten der Endlagerungsbedingungen gegenüber Aussagen in /4-13/ (s. Kapitel 4.7.4).

41 Seite 41 Die folgende Tabelle 4-4 und Tabelle 4-5 zeigen die chemischen und radiochemischen Analyseergebnisse der Spaltproduktlösung aus HALS-Tank 18. Tabelle 4-4: Chemische Analysenergebnisse aus HALS-Tank 18 /4-16/ Parameter Wert Einheit Parameter Wert Einheit Ba Barium 2,3 mg/l Pb Lead 10,0 mg/l Ca Calcium 0,5 mg/l Ru Ruthenium 8,0 mg/l Cd Cadmium 2,5 mg/l S Sulphur 2100,0 mg/l Cr Chromium 1,7 mg/l Sb Antimony 18,0 mg/l Cu Copper 3,0 mg/l Si Silicon 12,0 mg/l Fe Iron 19,0 mg/l Sn Tin <1,0 mg/l Gd Gadolinium 1,5 mg/l Ti Titanium <1,0 mg/l Ge Germanium 1,5 mg/l Zn Zinc 4,0 mg/l Hg Mercury 230,0 mg/l Zr Zirconium 78,0 mg/l Mn Manganese 4,0 mg/l Nitrate ppm Mo Molybdenum 5,0 mg/l Sulphate 4750 ppm Na Sodium 125,0 mg/l Chloride 815 ppm Ni Nickel 2,5 mg/l Phosphate <100 ppm P Phosphorus 12,0 mg/l Particulate 8,5 g/l Tabelle 4-5: Radiochemische Analysenergebnisse aus HALS-Tank 18 /4-16/ Parameter Wert Einheit Parameter Wert Einheit Anion Deficiency 5,85E-01 M Europium 154 5,32E+05 Bq/ml Aluminium 1,59E+00 M Europium 155 1,33E+05 Bq/ml Uranium 2,20E-02 g/l Tantalum 182 <2,26E+04 Bq/ml Density 1,227E+00 g/ml Americium 241 5,80E+04 Bq/ml Gross Alpha 2,50E+05 Bq/ml Curium 242 2,03E+02 Bq/ml Alpha Spec 96,6 % 5,5 MeV Curium 244 7,85E+02 Bq/ml Gross Beta 1,78E+08 Bq/ml Uranium 234 1,05 % Gross Gamma 6,10E+07 gps/ml Uranium ,9 % Tritium 1,33E+05 Bq/ml Uranium ,3 % Cobalt 60 1,20E+04 Bq/ml Uranium ,8 % Strontium 90 5,73E+07 Bq/ml Plutonium 238 2,03E-04 g/l Ruthenium 106 <1,82E+05 Bq/ml Plutonium 239 2,15E-03 g/l Cadmium 109 <5,86E+05 Bq/ml Plutonium 240 4,11E-04 g/l Antimony 125 <1,01E+05 Bq/ml Plutonium 241 6,82E-05 g/l Caesium 134 1,85E+05 Bq/ml Plutonium 242 3,01E-05 g/l Caesium 137 7,23E+07 Bq/ml Tabelle 4-6 zeigt die chemische Zusammensetzung der Spaltproduktlösung auf Basis vereinheitlichter Messergebnisse und unter Berücksichtigung von Uran und Plutonium aus Tabelle 4-5.

42 Seite 42 Tabelle 4-6: Chemische Zusammensetzung der Spaltproduktlösung aus HALS- Tank 18 /4-16/ Element Konzentration Element Konzentration bzw. Anion mg/l M bzw. Anion mg/l M Al 42901,4 1,6E+00 Pu 2,9 1,2E-05 Ba 2,3 1,7E-05 Pb 10,0 4,8E-05 Ca 0,5 1,2E-05 Ru 8,0 7,9E-05 Cd 2,5 2,2E-05 S 2100,0 6,5E-02 Cr 1,7 3,3E-05 Sb 18,0 1,5E-04 Cu 3,0 4,7E-05 Si 12,0 4,3E-04 Fe 19,0 3,4E-04 Sn 1,0 8,4E-06 Gd 1,5 9,5E-06 Ti 1,0 2,1E-05 Ge 1,5 2,1E-05 U 22,0 9,4E-05 Hg 230,0 1,1E-03 Zn 4,0 6,1E-05 Mn 4,0 7,3E-05 Zr 78,0 8,6E-04 Mo 5,0 5,2E-05 - NO ,9 3,4E+00 Na 125,0 5,4E SO ,2 4,0E-02 Ni 2,5 4,3E-05 Cl - 664,2 1,9E-02 P 12,0 3,9E PO 4 81,5 8,6E-04 In Tabelle 4-7 sind die Aktivitätsinventare der Spaltproduktlösung aufgeführt; die Angaben zu Uran- und Plutoniumnukliden wurden in Aktivitätskonzentrationen umgerechnet. Tabelle 4-7: Aktivitätsinventar der Spaltproduktlösung aus HALS-Tank 18 /4-16/ Nuklid Aktivität Aktivität Nuklid Bq/ml Bq/ml Am-241 5,80E+04 Pu-239 4,94E+03 Cd-109 5,86E+05 Pu-240 3,45E+03 Cm-242 2,03E+02 Pu-241 2,61E+05 Cm-244 7,85E+02 Pu-242 4,39E+00 Co-60 1,20E+04 Ru-106 1,82E+05 Cs-134 1,85E+05 Sb-125 1,01E+05 Cs-137 7,23E+07 Sr-90 5,73E+07 Eu-154 5,32E+05 Ta-182 2,26E+04 Eu-155 1,33E+05 U-234 5,32E+01 H-3 1,33E+05 U-235 1,07E+00 Pu-238 1,29E+05 U-236 5,95E+00 U-238 7,34E-02

43 Seite Chemische Zusammensetzung der Abfallgebinde mit zementierten Wiederaufarbeitungsabfällen Die Spaltproduktlösungen werden mittels Zementierung konditioniert. Nach derzeitigen Planungen der UKAEA werden je Abfallgebinde ca. 190 l Spaltproduktlösung aus HALS-Tank 18 /4-17/ zu 266 l neutralisierter Lösung aufbereitet. Durch Zugabe von Hochofenschlacke, Portlandzement und Kalk befinden sich letztlich ca. 500 l zementierte Spaltproduktlösung im Abfallgebinde /4-18/. Nach einer Abbindezeit von 24 h wird auf das Abfallprodukt eine inaktive Deckschicht mit Zement von ca. 40 l gegossen. In Tabelle 4-8 sind die Bestandteile zur Neutralisation (Natriumhydroxid) und Verfestigung der Spaltproduktlösung aufgeführt. Tabelle 4-9 enthält die Bestandteile der inaktiven Deckschicht. Ihre Zusammensetzungen sind in Tabelle 4-10 dargestellt. Tabelle 4-8: Weitere Bestandteile der zementierten Spaltproduktlösung /4-19/ /4-18/ Bestandteil Masse kg Spezifikation Natriumhydroxid 104 British Standard 4130, 1993 Type 1 Hochofenschlacke 58 British Standard 6699, 1992 Portlandzement 523 British Standard 12, 1996, Class 42.5N Kalk 31 ICI Lime Products Ltd, Handelsname "Limbux" Tabelle 4-9: Bestandteile der inaktiven Deckschicht /4-19/ /4-18/ Bestandteil Masse kg Spezifikation Portlandzement 12 British Standard 12, 1996, Class 42.5N Flugasche 36 British Standard 3892 Part 1, 1997 Wasser 21 - Tabelle 4-10: Chemische Zusammensetzung der Bestandteile /4-19/ Portlandzement Hochofenschlacke Flugasche Bestandteil Anteil Anteil Anteil Bestandteil Bestandteil Ma % Ma % Ma % SiO 2 21,0 SiO 2 36,5 SiO 2 48,0 Al 2 O 3 6,0 Al 2 O 3 11,0 Al 2 O 3 27,0 Fe 2 O 3 2,5 Fe 2 O 3 0,3 Fe 2 O 3 9,0 TiO 2 0,3 CaO 42,5 CaO 3,0 CaO 65,0 MgO 7,0 MgO 2,6 MgO 1,2 SO 2 0,2 SO 2 0,6 SO 2 3,0 Alkalimetalle 4,3 Glühverlust 1,0 Glühverlust 2,4 Glühverlust 3,3

44 Seite 44 5 Genehmigungen zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Bei der Rückführung der Dounreay-Gebinde sind Genehmigungen erforderlich für: Behälter/Verpackungen für Transport, Zwischen- und Endlagerung, Transport/Beförderung von UK nach Deutschland, Zwischen- und Endlagerung in Deutschland. Das BfS wurde von DBE TECHNOLOGY GmbH angefragt bzgl. Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Rückführung der zementierten Spaltproduktlösungen von Schottland nach Deutschland. Thema der Anfrage war in erster Linie die transportrechtliche Zulassung der Bauart eines Versandstücks für Dounreay-Gebinde und der Transport der Dounreay-Gebinde nach Deutschland /5-1/ /5-2/. Aufgrund von Gesprächen zwischen BfS und DBE TECHNOLOGY GmbH wurde die Anfrage erweitert um das Thema der Zuständigkeit des BfS bei der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde /5-3/. In diesem Zusammenhang war zu klären, ob für die Dounreay-Gebinde eine Typ B(U)- oder Typ B(U)F-Verpackung erforderlich ist, die Beförderung nach 16 StrlSchV oder nach 4 AtG erfolgt, die Zwischenlagerung nach 7 StrlSchV oder nach 6 AtG erfolgt. Zu den beiden letzten Punkten musste vom BfS entschieden werden, ob es sich bei den Dounreay-Gebinden um sonstige radioaktive Stoffe oder um Kernbrennstoffe handelt. Dazu gehörte auch die Festlegung, ob es sich um mittel- oder hochradioaktive Spaltproduktlösungen handelt. Im AtG sind radioaktive Stoffe (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) definiert. Nach 2 Abs. 1 AtG handelt es sich bei den Dounreay-Gebinden wegen des Gehalts an angereichertem Uran und Plutonium um Kernbrennstoffe. Nach 2 Abs. 3 AtG gilt: Für die Anwendung von Genehmigungsvorschriften nach dem AtG oder der aufgrund des AtG erlassenen Rechtsverordnungen gelten Stoffe, in denen der Anteil der Isotope U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 insgesamt 15 g oder die Konzentration von 15 g pro 100 kg nicht überschreitet, als sonstige radioaktive Stoffe. Letzteres ist nicht der Fall. Nach 2 Abs. 3 AtG (letzter Absatz) gilt diese Ausnahmeregelung nicht für verfestigte hochradioaktive Spaltproduktlösungen aus der Aufarbeitung von Kernbrennstoffen. Es war zu prüfen, ob es sich um verfestigte hochradioaktive Spaltproduktlösungen aus der Aufarbeitung von Kernbrennstoffen handelt.

45 Seite 45 Der Terminus hochaktiv ist weder im AtG noch in zugehörigen Rechtsverordnungen oder in KTA-Regeln definiert. Es wurde deshalb eine neuere Definition nach /5-4/ zugrunde gelegt. Danach gelten für die Abgrenzungen zwischen niedrig- und mittelradioaktivem Abfall (LILW) und hochradioaktivem Abfall (HLW) typische Aktivitätswerte von bis TBq/m³ entsprechend einer spezifischen Wärmeleistung von 2 bis 20 kw/m³ für bis zu 10 Jahre nach Entladung aus einem Reaktor. Die entsprechenden Werte der Dounreay-Gebinde (Gesamtaktivität < 4E14 Bq/Gebinde bzw. < 7, TBq/m³; Wärmeleistung < 20 W/Gebinde bzw. < 35,7 W/Gebinde) liegen jeweils etwa 2 Größenordnungen unterhalb dieser Werte. Das BfS kommt zum Schluss, dass es sich bei den Dounreay-Gebinden um mittelradioaktive Abfälle handelt und dass die Dounreay-Gebinde nach 2 Abs. 3 Satz 1 AtG als sonstige radioaktive Abfälle gelten /5-5/. In den folgenden Kapiteln sind die erforderlichen Genehmigungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Festlegung des BfS zusammengestellt. 5.1 Genehmigungen für Behälter/Verpackungen (Transport, Zwischen- und Endlagerung) Transportbehälter (Versandstück) Für den Transport der Dounreay-Gebinde ist ein Versandstück mit Typ B(U)-Zulassung erforderlich. Anträge auf Bauartzulassung können vom Besitzer, dem Hersteller oder dem Beförderer gestellt werden. Die Zulassung der Bauart wird gemäß ADR/RID von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes der Bauart erteilt, sofern das Ursprungsland Mitgliedsland der ADR/RID und IMDG-Code ist. Bei allen in dieser Studie betrachteten Transportbehältern für Dounreay-Gebinde ist dies der Fall. Zuständige Behörde in Deutschland ist das BfS. Zwischenlagerbehälter Bei einer Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen nach 7 StrlSchV können sich Anforderungen an den Lagerbehälter aus den Technischen Annahmebedingungen, Benutzungsordnungen o. ä. des Zwischenlagers ergeben. Zuständige Behörde wäre in diesem Fall die Landesbehörde des Zwischenlagers. Ggf. kann eine Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde auch ohne qualifizierten Zwischenlagerbehälter z. B. mit mobilen Abschirmelemeten erfolgen (s. Kapitel 7.5).

46 Seite 46 Behälter für die Endlagerung in der Schachtanlage Konrad Für die Verpackung von radioaktiven Abfällen sind die in den Endlagerungsbedingungen Konrad aufgeführten Behälter- bzw. Containergrundtypen zu verwenden. Abfallbehälter, die zur Verpackung von radioaktiven Abfällen z. B. aus der Wiederaufarbeitung abweichen, können von diesen Außenabmessungen abweichen /5-6/. Zuständige Behörde ist das BfS. Bei der Prüfung auf Einhaltung der Endlagerungsbedingungen Konrad wurde festgestellt, dass für die Verpackung der Dounreay-Gebinde störfallfeste Verpackungen der Abfallbehälterklasse II erforderlich sind (s. Kapitel 4.7.4). 5.2 Beförderungsgenehmigungen Für den Seetransport von UK zum europäischen Festland war zu prüfen, ob die Dounreay-Gebinde nach dem INF-Code (International Code for the Safe Carriage of Packaged Nuclear Fuel) /5-7/ als INF-Material eingestuft werden. Für die Dounreay- Gebinde sind die folgenden Kriterien, die die Anwendung des INF-Codes (Klasse INF 1) bei Seetransport erfordern, erfüllt /5-5/: - In den Dounreay-Gebinden ist Plutonium enthalten. - Die Beförderung erfolgt in einem Typ B(U)-Versandstück (Transportblatt 10). - Die Gesamtaktivität pro Seetransport ist kleiner TBq. Die Entscheidung, ob es sich um INF-Material handelt, obliegt den zuständigen Behörden der Länder, von denen der Seetransport beginnt (UK) und endet (z. B. Deutschland, Frankreich oder die Niederlande) sowie des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Bisher geführte Gespräche zwischen dem Transportunternehmen AEA Technology (UK) und dem DfT Department for Transport (UK) deuten auf die Einstufung der Dounreay-Gebinde als INF 1-Material hin. Aus diesem Grund wird für den Seetransport zwischen UK und dem europäischen Festland wahrscheinlich ein Class INF 1 ship benötigt. Der Seetransport von INF-Material könnte beispielsweise mit einer Fähre erfolgen, die INF 1-tauglich ist. Da die derzeit zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und Deutschland verkehrenden Fährlinien keine Gefahrgüter der Klasse 7 (UN-Nummer 2916: Radioaktive Stoffe, Typ B(U)-Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar freigestellt) befördern, muss auf Fährlinien zwischen UK und Frankreich oder den Niederlanden ausgewichen werden. Ist dies nicht möglich, beispielweise weil die Fährlinien die Beförderung der Dounreay-Gebinde ablehnen, ist der Einsatz eines speziell eingecharterten Transportschiffes mit INF 1-Zulassung notwendig (s. Kapitel 8.3). Da ein Charterschiff nicht an eine bestimmte Route gebunden ist, könnte der Seetransport von UK direkt nach Deutschland erfolgen.

47 Seite 47 Im Folgenden werden die erforderlichen Beförderungsgenehmigungen für die Länder beschrieben, die vom Transport der Dounreay-Gebinde berührt sind oder sein können Beförderungsgenehmigungen in Deutschland Sonstige radioaktive Stoffe mit Aktivitäten bis zu TBq (1E15 Bq) je Beförderungs- oder Versandstück werden nach 16 StrlSchV befördert. Die Aktivität je Dounray-Gebinde liegt nach /5-2/ bei 50 TBq und damit deutlich unterhalb von TBq. Transportunternehmen, die Gefahrgüter der Klasse 7 befördern, verfügen i. d. R. über mehrjährige Genehmigungen zur Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zu einer bestimmten Höhe (bis maximal TBq). Ist der Antragsteller ein deutsches Unternehmen, ist für den Straßentransport die Behörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig, in der dieses Unternehmen seinen Sitz hat. Bei Antragstellung durch ein ausländisches Unternehmen ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, welches als erstes vom Transport berührt wird. Bei Schienentransport ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig Beförderungsgenehmigungen im Vereinigten Königreich In Schottland und England sind keine Beförderungsgenehmigungen für den Transport der Dounreay-Gebinde erforderlich /5-8/ Beförderungsgenehmigungen in Frankreich In Frankreich ist eine Beförderungsgenehmigung des Haut Fonctionnaire de Défense, Ministère de l Économie, des Finances et de l Industrie erforderlich /5-8/ Beförderungsgenehmigungen in den Niederlanden In den Niederlanden ist eine Beförderungsgenehmigung des Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid/Sector Vergunnigen nach Kernenergiewet erforderlich /5-8/.

48 Seite Voraussetzungen für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen Genehmigungsvoraussetzungen in Deutschland Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen Nach 18 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchV muss bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen, deren Aktivität je Beförderungs- oder Versandstück das fache der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 überschreitet, die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen getroffen sein. Die Aktivität je Dounreay-Gebinde liegt nach /5-2/ bei dem 2, fachen der Freigrenzen nach StrlSchV und damit oberhalb der angegebenen Werte. Nach der AtDeckV-Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung /5-9/ bestimmt sich für die Beförderung radioaktiver Stoffe die Regeldeckungssumme von sonstigen radioaktiven Stoffen nach der genehmigten Art, Masse, Aktivität oder Beschaffenheit der radioaktiven Stoffe (s. 8 Abs. 1 und 8 Abs. 4). Störfallvorsorge Nach 18 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV muss bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen mit einer Aktivität von mehr als dem fachen der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 gewährleistet sein, dass mit Institutionen Vereinbarungen geschlossen sind, die die Institutionen bei Unfällen und Störfällen zur Schadensbekämpfung verpflichten. Die Aktivität je Dounreay-Gebinde liegt nach /5-2/ bei dem 2, fachen der Freigrenzen nach StrlSchV und damit unterhalb des o. g. Wertes. Sollte die Störfallvorsorge bei der Beförderung der Dounreay-Gebinde dennoch erforderlich sein, könnte der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH, Eggenstein- Leopoldshafen oder die Fa. AEA Technology QSA, Braunschweig, hinzugezogen werden Genehmigungsvoraussetzungen international Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter Nach 18 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV muss der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet sein. Das Übereinkommen der IAEA über den physischen Schutz von Kernmaterial /5-10/ wurde u. a. von Deutschland, UK, Frankreich und den Niederlanden unterzeichnet. Die amtliche deutsche Fassung des Übereinkommens wurde in /5-11/ veröffentlicht.

49 Seite 49 Dieses Übereinkommen findet Anwendung auf für friedliche Zwecke genutztes Kernmaterial während des internationalen Nukleartransports (Artikel 2 Abs. 1) und während der innerstaatlichen Nutzung, Lagerung und Beförderung (Artikel 2 Abs. 2). Die jeweiligen Staaten haben das Übereinkommen länderspezifisch in Richtlinien umgesetzt. Nach Artikel 4 Abs. 1 wird jeder Vertragsstaat Kernmaterial nur ausführen oder die Ausfuhr von Kernmaterial nur genehmigen, wenn er die Zusicherung erhalten hat, dass dieses Material während des internationalen Nukleartransports... geschützt werden wird. Wie diese Genehmigungsvoraussetzung erfüllt werden kann, ist für Deutschland in der SEWD-Richtlinie /5-12/ festgelegt. Die Zuordnung der Dounreay-Gebinde als Kernmaterial gemäß der länderspezifischen Richtlinien ist noch nicht abschließend geklärt. Nachfragen bei den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder haben ergeben, dass die Dounreay-Gebinde wahrscheinlich in mindestens einem der Länder als Kernmaterial der Kategorie III eingestuft werden. Zuständige Behörde der jeweiligen Länder: Deutschland: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) UK: Office for Civil Nuclear Security (OCNS) of the Department of Trade and Industry (DTI) Frankreich: Haut Fonctionnaire de Defense, Ministere de l Economie des Finances et de l Industrie Niederlande: Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (SZW) In UK und Frankreich werden mehrjährige Genehmigungen zur Beförderung von Kernmaterial der Kategorie III nach /5-10/ erteilt. In Deutschland und den Niederlanden können die Genehmigungen i. d. R. für mehrere Beförderungsvorgänge über einen mehrjährigen Beförderungszeitraum erteilt werden. Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie Das Pariser Übereinkommen /5-13/ beinhaltet Rechtsvorschriften der Teilnehmerstaaten auf dem Gebiet der Kernenergie, insbesondere im Hinblick auf die Haftpflicht und die Versicherung gegen nukleare Risiken. Teilnehmerstaaten sind u. a. Deutschland, UK, Frankreich und die Niederlande. Nach Artikel 4 Abs. a haftet der Inhaber einer Kernanlage für einen Schaden, wenn bewiesen wird, dass dieser durch ein nukleares Ereignis außerhalb der Anlage verursacht worden und auf Kernmaterialien zurückzuführen ist, die von der Anlage aus befördert worden sind... Der Inhaber einer anderen Kernanlage kann die Haftung... übernehmen (Artikel 4 Abs. a Nr. i).

50 Seite 50 Nach Artikel 4 Abs. b haftet der Inhaber einer Kernanlage für einen Schaden, wenn bewiesen wird, dass dieser durch ein nukleares Ereignis außerhalb der Anlage im Verlauf einer Beförderung von Kernmaterialien zu der Anlage verursacht worden ist.... Nach Artikel 4 Abs. c hat der haftende Inhaber einer Kernanlage den Beförderer mit einer Bescheinigung zu versehen, die vom Versicherer... ausgestellt ist. Nach Artikel 10 Abs. a ist der Inhaber einer Kernanlage gehalten, zur Deckung der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Haftung eine Versicherung... einzugehen und aufrechtzuerhalten. Demnach haftet UKAEA in Dounreay als Inhaber der Kernanlage für Schäden während der Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland. Die annehmende Anlage in Deutschland kann durch einen Haftungsübernahmevertrag die Haftung übernehmen Einfuhr und Ausfuhr In 19 StrlSchV ist die genehmigungsbedürftige Verbringung bzw. Ein- und Ausfuhr geregelt. Die EURATOM-Richtlinie 92/3 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle /5-14/ findet Anwendung. Die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung /5-15/ regelt die Verbringung radioaktiver Abfälle im Sinne der EURATOM-Richtlinie 92/3. UKAEA in Dounreay stellt bei der zuständigen Behörde in UK einen Antrag auf Genehmigung. Diese übermittelt den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes und der Durchfuhrländer den Antrag zwecks Zustimmung. Zuständige Behörde der Länder: UK: Department of Trade and Industry (DTI) Deutschland: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankreich: Ministère de l Économie, des Finances et de l Industrie Niederlande: Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (SZW) 5.3 Genehmigungen für die Zwischenlagerung Bei einer Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde ist eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 StrlSchV erforderlich. Antragsteller ist der Betreiber des Zwischenlagers.

51 Seite 51 Genehmigungsvoraussetzungen ergeben sich aus 9 StrlSchV (u. a. Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen, Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter). Darüber hinaus können weitere Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen etc. von der zuständigen Landesbehörde des Zwischenlagers festgelegt werden (s. Kapitel 6.2.4). 5.4 Genehmigungen für die Endlagerung Es ist die Endlagerung der Dounreay-Gebinde in der Schachtanlage Konrad geplant. Antragsteller ist der Abfalleigentümer. Die im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorgaben für die Konditionierung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bereits durchgeführten Prüfungen durch die deutschen Behörden und deren Gutachter sind in Kapitel 4.7 beschrieben. Zuständige Behörde ist das BfS.

52 Seite 52 6 Zwischenlagerung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Derzeit steht in Deutschland kein betriebsbereites Endlager für die Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen zur Verfügung und es existieren keine verbindlichen Endlagerungsbedingungen, sondern nur Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle für die Schachtanlage Konrad und die Produktkontrolle dieser Abfälle /6-1/ /6-2/. Sollten die Dounreay-Gebinde vor Inbetriebnahme eines Endlagers nach Deutschland transportiert werden, müssen sie vor ihrer endgültigen Endlagerung zwischengelagert werden. Aus abfallspezifischer Sicht setzt dies eine geeignete Vorbehandlung, Verarbeitung und Verpackung der radioaktiven Abfälle voraus, wobei insbesondere Anforderungen aus den im Folgenden genannten Bereichen berücksichtigt werden müssen: sichere obertägige Zwischenlagerung für mehrere Jahrzehnte (bis zu 40 Jahre) nach Anfall bzw. Konditionierung und zukünftige Einlagerbarkeit in einem Endlager, dessen Standort und Wirtsgestein erst in der Zukunft festgelegt werden. Die Festlegung von Anforderungen an die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Länder; für die Festlegung der Endlagerungsbedingungen ist der Bund zuständig. Generell wird empfohlen, die Vorbehandlung, Verarbeitung und Verpackung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an den Endlagerungsbedingungen Konrad /6-1/ einschließlich der abfallspezifisch erteilten Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss vom 22. Mai 2002 zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Anforderungen an das Abfallprodukt, das Radionuklidinventar, wasserrechtlich relevante Stoffe und die Dokumentation abfallspezifischer Angaben. Die wesentliche Grundlage bilden die Endlagerungsbedingungen Konrad. Vor diesem Hintergrund sind allenfalls vergleichsweise geringe Änderungen bei den Grundanforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle, Abfallgebinde, Abfallprodukte und Abfallbehälter/Verpackungen ggf. auch für Teile der weiteren abfallprodukt- und abfallspezifischen Anforderungen im Vergleich zu den Endlagerungsbedingungen Konrad zu erwarten.

53 Seite Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Deutschland In Deutschland existieren Zwischenlager für ausgediente Brennelemente, radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken, radioaktive Abfälle aus Großforschungseinrichtungen und für Abfälle aus Forschung, Industrie und Medizin Zwischenlager für ausgediente Brennelemente Die Lagereinrichtungen für ausgediente Brennelemente unterscheiden sich in: Standort-Zwischenlager Interimslager Dezentrale Zwischenlager außerhalb des Kraftwerksgeländes (ZAB und ZLN Greifswald, Behälterlager Jülich) Zentrale Zwischenlager (Gorleben, Ahaus) Die Lagerung ausgedienter Brennelemente erfolgt an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke in dezentralen Zwischenlagern. In diesen Standort-Zwischenlagern werden die Brennelemente in Behältern (stehend) in Lagerhallen bis zur Verbringung in ein Endlager aufbewahrt. Bis zur Fertigstellung der Standort-Zwischenlager werden die Brennelemente in Behältern in mobilen Betonumhausungen (liegend) bis zu 8 Jahre gelagert, sogenannte Interimslager. Das Zwischenlager Nord (ZLN) nimmt Brennelemente aus den Reaktoren Rheinsberg und Greifswald aus dem benachbarten Nasslager (ZAB) auf. Das Zwischenlager in Jülich enthält die ausgedienten Brennelementkugeln des Prototyp- Hochtemperaturreaktors AVR. In Gorleben und Ahaus sind zentrale Zwischenlager genehmigt, in denen Brennelemente aus unterschiedlichen deutschen Kernkraftwerken aufbewahrt werden. Das Zwischenlager Ahaus ist für Behälter mit HTR- und LWR-Brennelementen, das Zwischenlager Gorleben für Behälter mit LWR-Brennelementen sowie HAW-Kokillen genehmigt Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken Für radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken stehen neben Einrichtungen an den Standorten das Abfalllager Gorleben, das Zwischenlager der bayerischen Energieversorgungsunternehmen in Mitterteich, die

54 Seite 54 externe Lagerhalle in Unterweser, das Zwischenlager Nord bei Greifswald sowie das Zwischenlager der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) des FZK zur Verfügung. Durch die Genehmigungen für diese Zwischenlager gibt es Einschränkungen bei der Anlieferung. So dürfen z. B. nach Mitterteich nur Abfälle aus bayerischen kerntechnischen Anlagen, in das Zwischenlager Nord nur Abfälle aus den im Abbau befindlichen Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg und in die HDB nur Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung der Anlagen des FZK und des Kernkraftwerks Niederaichbach verbracht werden. Radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente von Kernkraftwerken im Ausland können im zentralen Zwischenlager in Gorleben gelagert werden Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie Radioaktive Abfälle aus Forschung, Industrie und Medizin werden in folgenden Zwischenlagern aufbewahrt: Landessammelstellen Zwischenlager privater Konditionierungs- und Entsorgungsfirmen Die Abfälle werden in den Landessammelstellen angenommen und vor Ort konditioniert oder sie werden bereits in endlagergerecht konditionierter Form angenommen. Private Konditionierungs- und Entsorgungsfirmen wie z. B. AEA Technology QSA GmbH, holen bundesweit radioaktive Reststoffe ab und lagern anfallende radioaktive Abfälle in ihrem Lager in Leese (Niedersachsen). 6.2 Betrachtete Zwischenlager für Dounreay-Gebinde Für die Zwischenlagerung der Abfallgebinde mit zementierten WA-Abfällen (im Folgenden Dounreay-Gebinde genannt) wurde eine Lagerung an den Standorten der fünf Forschungseinrichtungen (s. Kapitel 6.2.1) sowie in den Landessammelstellen ihrer jeweiligen Bundesländer (s. Kapitel 6.2.2) in Betracht gezogen. Darüber hinaus wurden bundeslandübergreifende Zwischenlagerstandorte recherchiert und bzgl. Lagerung der WA-Abfälle angefragt (s. Kapitel 6.2.3). Nachfolgend werden die Zwischenlager benannt und die Ergebnisse der Anfragen zusammengefasst.

55 Seite 55 In Kapitel werden die für die Lagerung der Dounreay-Gebinde möglicherweise in Betracht kommenden Zwischenlager näher beschrieben und in Kapitel aus technischer Sicht bewertet Zwischenlager am Standort der fünf Forschungseinrichtungen Im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde wurden die fünf Forschungseinrichtungen, das Forschungszentrum Jülich (FZJ), die Technische Universität München (TUM), das Hahn-Meitner-Institut (HMI), das Forschungszentrum Geesthacht (GKSS) und die PTB Braunschweig, von DBE TECHNOLOGY GmbH angeschrieben mit der Frage, wann und unter welchen technischen und genehmigungstechnischen Rahmenbedingungen sie ihre eigenen Dounreay-Gebinde in einem eigenen Abfalllager aufnehmen könnten. Fazit: Nicht alle Forschungseinrichtungen sind aus technischer und/oder genehmigungstechnischer Sicht in der Lage, ihre eigenen Dounreay-Gebinde zurückzunehmen /6-3/ /6-4/ /6-5/. Lediglich das FZJ und die PTB verfügen über Lagermöglichkeiten auf dem Gelände ihrer Forschungseinrichtung. Die technischen und genehmigungstechnischen Randbedingungen dieser Lager sind in Kapitel beschrieben und in Kapitel bewertet Landessammelstellen in den Bundesländern der fünf Forschungseinrichtungen Nach 9a Abs. 3 AtG haben die Länder Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der auf ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle einzurichten. 76 StrlSchV regelt die Pflicht zur Ablieferung radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes bzw. an eine Landessammelstelle. Danach sind Abfälle aus den nach 7 AtG genehmigungsbedürftigen Anlagen (wie Forschungsreaktoren) an eine Anlage des Bundes abzugeben. Die Ablieferung solcher Abfälle an eine Landessammelstelle bedarf der Zustimmung der für den Abfallerzeuger zuständigen Landesbehörde. Die Betreiber der Landessammelstellen in den Bundesländern der fünf Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (FZJ), Bayern (TUM), Berlin (HMI), Schleswig-Holstein (GKSS) und Niedersachsen (PTB) wurden angeschrieben mit der Frage, ob die Landessammelstellen für die Aufnahme der Dounreay-Gebinde grundsätzlich zur Verfügung stehen.

56 Seite 56 Fazit: Von allen Betreibern der Landessammelstelle wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde aus der Forschungseinrichtung des betreffenden Bundeslandes abgelehnt /6-6/, /6-7/, /6-8/, /6-9/, /6-10/ Weitere Zwischenlager im gesamten Bundesgebiet Im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde wurden Zwischenlagerstandorte für ausgediente Brennelemente und sonstige radioaktive Stoffe im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Es wurden neben Lagern des Bundes und der Energieversorgungsunternehmen (EVUs) auch Lager privater Betreiber angefragt. Eine Lagerung der Dounreay-Gebinde an Standorten der deutschen Kernkraftwerke in Standort-Zwischenlagern und Interimslagern wurde nicht betrachtet, da diese Lager ausschließlich zum Zweck der Zwischenlagerung ausgedienter Brennelemente des jeweiligen Kernkraftwerkes genehmigt und errichtet wurden. Lager des Bundes: Zwischenlager der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) des FZK Zwischenlager Nord (ZLN) Lager für den stillgelegten Versuchsreaktor AVR am Standort des FZJ (in Planung) Lager der EVUs: Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) Abfalllager Gorleben (ALG) EVU-Lagerhalle in Mitterteich Externe Lagerhalle Unterweser, Esenshamm Lager privater Betreiber: Nuclear Cargo + Service (NCS), Hanau Zwischenlager Leese der AEA Technology QSA, Braunschweig Weitere Lager: Siemens AG, Hanau (Framatome ANP, Karlstein) Nukem GmbH, Hanau Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), Lingen Urenco Gronau Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik e.v. (VKTA) Rossendorf Bundeswehr

57 Seite 57 Fazit: Lediglich NCS sieht die Möglichkeit einer Lagerung der Dounreay-Gebinde auf ihrem Betriebsgelände in Hanau. In der EVU-Lagerhalle der Sammelstelle Mitterteich könnte unter Umständen der Abfallanteil der TU München zwischengelagert werden. Von den Betreibern der übrigen Zwischenlager wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde abgelehnt Mögliche Zwischenlager für Dounreay-Gebinde Die Zwischenlager, die nach Ansicht von DBE TECHNOLOGY GmbH für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht in Betracht kommen, sind in Tabelle 6-1 aufgeführt und werden in diesem Kapitel kurz beschrieben. Dies erfolgt unabhängig von einer evtl. Ablehnung des Betreibers zur grundsätzlichen Möglichkeit der Lagerung der Dounreay-Gebinde. Es sind jedoch alle Zwischenlagereinrichtungen berücksichtigt, die der prinzipiellen Möglichkeit einer Lagerung der Dounreay-Gebinde zugestimmt haben. Tabelle 6-1: Mögliche Zwischenlager für Dounreay-Gebinde Zwischenlagereinrichtung Behälterlager des FZJ Zwischenlager der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) des FZK Zwischenlager Nord (ZLN) Lager des AVR am FZJ (in Planung) Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) Abfalllager Gorleben (ALG) Zwischenlager der NCS Hanau Betreiber Genehmigung FZJ StrlSchV AtG Zwischenlagerung zugestimmt/abgelehnt Zugestimmt (Anteil FZJ) HDB AtG Abgelehnt EWN StrlSchV AtG Abgelehnt EWN StrlSchV Abgelehnt GNS AtG Abgelehnt GNS AtG Abgelehnt GNS StrlSchV Abgelehnt NCS StrlSchV Zugestimmt Zwischenlager Leese AEA BS StrlSchV Zugestimmt Lagerhalle der EVUs Zugestimmt GZA StrlSchV in Mitterteich (Anteil TUM) Zwischenlager des FRMB Zugestimmt PTB AtG der PTB (Anteil PTB)

58 Seite 58 Die in dieser Studie betrachteten Zwischenlager besitzen Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und/oder Atomgesetz (AtG). Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 3 StrlSchV (alt) bzw. 7 StrlSchV (neu) werden durch die zuständige Landesbehörde des Zwischenlagers erteilt. Genehmigungen nach 6 AtG zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen werden vom BfS erteilt. Zwischenlager können weiterhin unter Genehmigungen nach 9 AtG zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen betrieben werden oder integraler Bestandteil einer Genehmigung 7 AtG zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen sein. Zuständige Behörde ist das BfS. Da die Dounreay-Gebinde vom BfS als sonstige radioaktive Stoffe eingestuft wurden (s. Kapitel 5), bedarf die Zwischenlagerung der Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 StrlSchV. Prinzipiell kann das BfS Genehmigungen nach 6 AtG auch auf sonstige radioaktive Stoffe erstrecken, deren Umgang eigentlich einer Umgangsgenehmigung nach StrlSchV bedarf. Daher ist auch die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde in einem Lager mit Genehmigung nach 6 AtG prinzipiell möglich. Mit Ausnahme des FZJ, das schon heute in der Lage ist, den FZJ-Anteil der Dounreay- Gebinde zu lagern, deckt keine Genehmigung der in dieser Studie betrachteten möglichen Zwischenlager die Lagerung der Dounreay-Gebinde ab, z. B. aufgrund der Aktivitäten oder des Abfallverursachers. Für die Zwischenlager sind Erweiterungen der bestehenden Genehmigungen, Änderungsgenehmigungen bzw. neue Genehmigungen erforderlich. Behälterlager des FZJ (Nordrhein-Westfalen) Die Betriebsdirektion B-ND betreibt u. a. Zwischenlager für radioaktive Reststoffe und Abfälle am Standort des Forschungszentrums Jülich (FZJ). Die Zwischenlager nehmen die festen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle des FZJ sowie ausgediente Brennelemente aus dem Versuchsreaktor AVR in CASTOR THTR/AVR-Lagerbehältern auf (Genehmigungen nach 3 StrlSchV (alt) und 6 AtG). Das FZJ ist willens und technisch/genehmigungstechnisch in der Lage, die aus der Wiederaufarbeitung der eigenen Brennelemente hervorgehenden Abfälle in vorhandenen Einrichtungen zu lagern /6-11/. Die Aufnahme der gesamten Dounreay- Gebinde der fünf deutschen Forschungseinrichtungen ist ohne Genehmigungsänderung nicht möglich /6-12/.

59 Seite 59 Zwischenlager der HDB des FZK (Baden-Würtemberg) Die HDB betreibt auf dem Gelände des FZK Zwischenlagereinrichtungen für Abfälle aus dem Rückbau der Stilllegungsobjekte: Kernkraftwerk Niederaichbach (KKN), diverse FZK-Reaktoren, Heiße Zellen, Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK). Zu den Abfällen der WAK zählen auch ca. 70 m³ flüssige hochradioaktive Abfallkonzentrate (HAWC), die als verglaster Abfall ebenfalls an die HDB zur Zwischenlagerung abgegeben werden sollen. Beide Zwischenlager (für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle und für mittelradioaktive Abfälle) werden unter Genehmigungen nach 9 AtG zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen betrieben. Nach telefonischer Auskunft stehen die Lager der HDB für die Aufnahme der Dounreay-Gebinde nicht zur Verfügung /6-13/. Problematisch ist aus Sicht der HDB die Frage der Abfallverursacher, da in die Zwischenlager der HDB nur standortbezogene Abfälle zwischengelagert werden dürfen. Weiterhin wird auf ein Gespräch beim BMBF vom hingewiesen, in dem der Vorschlag über eine Lastenteilung innerhalb der HGF-Zentren aufgekommen ist mit dem Ergebnis, dass die Dounreay-Gebinde beim FZJ zwischengelagert werden sollten /6-14/. Zwischenlager Nord (Mecklenburg-Vorpommern) Das Zwischenlager Nord (ZLN) dient zur Aufbewahrung der vorhandenen Kernbrennstoffe der Reaktorblöcke Greifswald und Rheinsberg nach 6 AtG und zur Zwischen- und Abklinglagerung der bei der Stilllegung und Abbau anfallenden radioaktiven Stoffe nach 3 StrlSchV (alt). Der Betreiber des ZLN, die Energiewerke Nord (EWN), teilten mit, dass nur die Lagerung bestrahlter und allenfalls kleiner Mengen unbestrahlter Kernbrennstoffe im ZLN in Frage kommen. Für die zementierten WA-Abfälle aus Schottland müssten andere Lösungen im Sinne einer angemessenen Verteilung der Lasten gefunden werden. Bei einem Gespräch beim BMBF am hat EWN vorgeschlagen, die Dounreay-Gebinde in verschiedenen HGF-Zentren zu lagern /6-15/. Lager für den stillgelegten AVR am Standort des FZJ, in Planung (Nordrhein- Westfalen) In den nächsten Jahren soll durch die Energiewerke Nord (EWN) ein Lager für den stillgelegten Versuchsreaktor AVR auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich in NRW errichtet werden. EWN teilte mit, dass die Planung für das Lager einen bestimmten Arbeitstand erreicht hat. Ob eine Erweiterung oder Änderung dieser Planung zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist, ohne die Terminkette am Standort Jülich zu gefährden, kann nicht abgeschätzt werden /6-15/.

60 Seite 60 Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) Zwischenlager Ahaus (Nordrhein-Westfalen) In Gorleben und Ahaus sind zentrale Zwischenlager genehmigt, in denen Brennelemente aus unterschiedlichen deutschen Kernkraftwerken aufbewahrt werden. Das Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) ist für Behälter mit HTR- und LWR- Brennelementen, das Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) für Behälter mit LWR- Brennelementen sowie HAW-Kokillen genehmigt (Genehmigungen nach 6 AtG). Im Abfalllager Gorleben (ALG) werden Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert, die vor allem aus dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke aber auch aus Forschung und Industrie stammen (Genehmigung nach 7 StrlSchV). Lt. Auskunft der GNS haben die EVU-Kunden in der Vergangenheit mehrfach dem Zwischenlagerbedarf von Forschungseinrichtungen der öffentlichen Hand entsprochen und diesen Stellplätze im ALG und im TBL-A überlassen. Dies geschah unter der Maßgabe, dass die Stellplatzkontingente der EVU-Kunden nicht (z. B. durch Belegung von Lagergassen im TBL-A) oder nicht wesentlich (durch zahlenmäßige Limitierung im ALG) eingeschränkt wurden /6-16/. Durch die geplante Erweiterung der Aufbewahrungsgenehmigungen der Transportbehälterlager für die Aufnahme von Nicht-HAW-Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich und ggf. auch aus England stellt sich nun der Platzbedarf der EVUs neu dar. Die Zusage der grundsätzlichen Einlagerungsmöglichkeit der Dounreay- Gebinde kann jedoch nicht ohne Zustimmung der EVUs gegeben werden /6-16/. Daher hat GNS das Thema mit den EVUs im Fachausschuss Kernbrennstoffkreislauf diskutiert mit dem Ergebnis, dass die derzeitigen Verträge die Zwischenlagerung von Abfällen aus Dounreay nicht vorsehen. Diese Zwischenlagerung müsste unter den jetzigen und heute absehbaren zukünftigen Randbedingungen zum Abfallaufkommen der EVUs neu geregelt werden. In diesem Zusammenhang wurde GNS von den EVUs aufgefordert, die Zwischenlagerung von Betriebs- und Stilllegungsabfällen in den zentralen Zwischenlagern zu prüfen und ggf. vorzubereiten. Die bei den Planungen zugrunde gelegten Behälterkonzepte gehen von einer Nutzung der gesamten Grundfläche der Lager aus. Jede weitere Einlagerung von Nicht-EVU-Abfällen würde die Lagerkapazität der EVUs in den zentralen Zwischenlagern einschränken /6-17/.

61 Seite 61 Daher empfehlen die EVUs und GNS, Lagerkapazitäten am Standort Greifswald anzufragen. Beim ZLN handelt es sich um ein Zwischenlager unter Bundeseigentum, in dem sowohl freie Kapazitäten zu vermuten sind als auch davon auszugehen ist, dass die für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde notwendigen Genehmigungen erlangt werden können /6-17/. NCS Hanau (Hessen) Auf ihrem Betriebsgelände in Hanau betreibt Nuclear Cargo + Service (NCS) Zwischenlager für die beim Rückbau/Abriss der Anlagen der Firma NUKEM und Siemens Brennelementewerk anfallenden Abfälle. NCS verfügt über eine Halle, die nach entsprechender Aufrüstung grundsätzlich für die Lagerung der radioaktiven Abfälle genutzt werden könnte. Dazu müsste eine Umgangsgenehmigung nach 7 StrlSchV beantragt werden /6-18/. Zwischenlager Leese (Niedersachsen) Bei dem Zwischenlager Leese handelt es sich um eine Bunkeranlage der Raiffeisen- Warengenossenschaft Leese o.g.. AEA Technology QSA, Braunschweig, betreibt die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle nach 7 StrlSchV. Im Zwischenlager Leese lagerte u. a. Uran-Hexafluorid (UF 6 ) der NUKEM. Das Lager wurde zwischenzeitlich geräumt; die zugehörige Genehmigung existiert nicht mehr. AEA Technology sieht Möglichkeiten einer Lagerung der Dounreay-Gebinde im Zwischenlager Leese und ist in der Lage ein Angebot abzugeben, wenn die Lagerung auf Basis einer Genehmigung nach StrlSchV erfolgen kann /6-19/. EVU-Lagerhalle in Mitterteich (Bayern) Die GRB Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH - betreibt eine Lagerhalle zur Zwischenlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus bayerischen kerntechnischen Anlagen. Laut Umgangsgenehmigung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz nach 3 StrlSchV (alt) vom ist in der EVU-Lagerhalle die Lagerung von bis zu Abfallgebinden aus bayerischen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen im Sinne der 7 und 9 AtG gestattet /6-7/.

62 Seite 62 Die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde des FRM-I der TU München ist in der EVU-Lagerhalle der Sammelstelle in Mitterteich prinzipiell möglich. Dazu wäre ein Vertrag über die Zwischenlagerung dieser Abfälle zwischen GZA Gesellschaft zur Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle mbh - und TU München auszuhandeln /6-20/. Zwischenlager der PTB (Niedersachsen) Für die Dounreay-Gebinde des FMRB der PTB werden im Bunker des Zwischenlagers FMRB entsprechende Stellplatzkapazitäten vorgehalten. In das Zwischenlager FMRB dürfen nur radioaktive Abfälle des FMRB eingelagert werden /6-21/ /6-22/ Bewertung der möglichen Zwischenlager für Dounreay-Gebinde aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht Alle in Kapitel näher beschriebenen Zwischenlager werden grundsätzlich aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht für die Lagerung der Dounreay- Gebinde als geeignet angesehen. In einigen der genannten Zwischenlagereinrichtungen sind sogar Heiße Zellen vorhanden. Dort wäre die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde und ihre evtl. erforderliche Konditionierung, z. B. in Form von Verpacken in Transport- und Endlagerbehälter vor dem Abtransport zum Endlager, möglich. Bei den übrigen Zwischenlagern könnte durch bauliche Änderungen/Nachrüstungen die Lagerung und ggf. Konditionierung der Dounreay- Gebinde ermöglicht werden. Lediglich das FZJ ist schon heute technisch und genehmigungstechisch in der Lage, ihren eigenen Anteil der Dounreay-Gebinde im Behälterlager des FZJ zwischenzulagern. Die Zwischenlagerung der gesamten Dounreay-Gebinde ist allerdings auch hier nicht ohne Genehmigungserweiterung möglich. Gespräche mit den Betreibern der Zwischenlagereinrichtungen haben ergeben, dass der Umfang der baulichen Änderungen/Nachrüstungen in den meisten Fällen nicht absehbar ist. Aus technischer Sicht sind die erforderlichen Änderungen/Nachrüstungen nur zum Teil durch die Handhabung der Dounreay-Gebinde bedingt, z. B. in Form eines Hallenkrans, Greifers o. ä.. Der Aufwand, der von den Betreibern nicht oder nur schwer abgeschätzt werden kann, hängt von Auflagen/Nachweisen der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Beantragung/Erteilung der Genehmigung für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde ab.

63 Seite 63 Wie in Kapitel 5.3 beschrieben, werden Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach StrlSchV erteilt, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind; Gleiches gilt für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach AtG. Den Umfang der Nachweise und Auflagen zur Erfüllung der vorgenannten Genehmigungsvoraussetzungen legen die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden fest. Da für jedes Zwischenlager eine andere Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zuständig ist und jedes Zwischenlager die technischen und genehmigungstechnischen Voraussetzungen für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde erfüllen muss (Dauer und Kosten für Genehmigungen und evtl. erforderliche Umbaumaßnahmen), erscheint nur die zentrale Lagerung der gesamten Dounreay-Gebinde in einem Zwischenlager sinnvoll. Die privaten Betreiber der Zwischenlager in Hanau und Leese, NCS, Hanau, und AEA Technology, Braunschweig, haben grundsätzlich der Lagerung der gesamten Dounreay-Gebinde zugestimmt. Das Behälterlager des FZJ und das Zwischenlager der HDB des FZK sind zu 90 % vom Bund und zu 10 % vom Land finanziert; das ZLN und das geplante Lager des AVR am FZJ sind zu 100 % vom Bund finanziert. Da dort nur standortbezogene Abfälle zwischengelagert werden, könnte durch eine Weisung des Bundes an das Land eine Erweiterung der Genehmigung auf andere Abfallverursacher, z. B. die fünf deutschen Forschungseinrichtungen, erwirkt werden. Da das FZJ Abfallverursacher des größten Abfallanteils der Dounreay-Gebinde ist, und die Lagerung des FZJ-Anteils im Behälterlager des FZJ bereits vorgesehen ist, empfiehlt DBE TECHNOLOGY GmbH für den Fall einer notwendigen Zwischenlagerung die zentrale Zwischenlagerung der 200 Dounreay-Gebinde im Behälterlager des FZJ. Von einigen Betreibern der Zwischenlager wurden Dauer und Kosten für Genehmigungen und Umbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Lagerung der Dounreay-Gebinde erforderlich sind, abgeschätzt (s. Tabelle 6-2) Tabelle 6-2: Angaben zu Dauer und Kosten der Zwischenlagereinrichtungen für Genehmigungen und Umbaumaßnahmen Behälterlager des FZJ Zwischenlager der HDB des FZK Zwischenlager Nord (ZLN) Lager des AVR am FZJ (in Planung) Zwischenlagereinrichtung Genehmigung Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Dauer Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe bauliche Maßnahmen Genehmigung Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Kosten bauliche Maßnahmen Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Jährliche Lagergebühr/ Betriebskosten Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe

64 Seite 64 Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) Abfalllager Gorleben (ALG) Zwischenlager der NCS Hanau Zwischenlager Leese Lagerhalle der EVUs in Mitterteich Zwischenlager des FRMB der PTB Zwischenlagereinrichtung Genehmigung 2 Jahre 1 Jahr Keine Angabe Keine Angabe Dauer 2 Jahre Nicht erforderlich Nicht erforderlich Keine Angabe Nicht erforderlich bauliche Maßnahmen Genehmigung Kosten bauliche Maßnahmen Nicht erforderlich Nicht erforderlich (anteilig %) Keine Angabe Anteilig Keine Angabe Jährliche Lagergebühr/ Betriebskosten Anteilig Anteilig Keine Angabe Anteilig 6 Monate 6 Monate Die von GNS gemachten Angaben beziehen sich für die Transportbehälterlager Ahaus und Gorleben auf Genehmigungsverfahren nach 6 AtG und für das Abfalllager Gorleben auf ein Genehmigungsverfahren nach 7 StrlSchV. Die anteiligen Kosten der EVU-Lagerhalle in Mitterteich ergeben sich dadurch, dass Dritte den bayerischen Kernkraftwerken gleichgestellt werden, als ob sie von Anfang an ebenfalls Kunde gewesen sind, d. h. Übernahme der anteiligen Errichtungs-, Finanzierungs- und Betriebskosten der EVU-Lagerhalle. NCS plant die Nutzung des Zwischenlagers in Hanau durch weitere Kunden, so dass sich der auf die Dounreay-Gebinde entfallende Anteil auf geschätzte 30 bis 50 % der Kosten reduziert. Anteilige Kosten bei Lagergebühr / Betriebskosten können auf unterschiedlichste Arten ermittelt werden, z. B. in Abhängigkeit des zeitlichen Aufwands für wiederkehrende Prüfungen am Abfallgebinde. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erfüllung von Auflagen/Nachweisen der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Beantragung/Erteilung der Genehmigung für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde von vielen Faktoren abhängt und von den Betreibern nicht oder nur schwer abgeschätzt werden kann. Um dennoch die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde vor einer endgültigen Einlagerung im Endlager Konrad in einem deutschen Zwischenlager in den in Kapitel 9 erstellten Zeitplänen und Kostenabschätzung berücksichtigen zu können, wird auf Basis der Angaben in Tabelle 6-2 mit einer Dauer für die Genehmigung zur Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde und für die Umsetzung evtl. erforderlicher baulicher Maßnahmen ein Zeitraum von 1 Jahr und Kosten in Höhe von 1 Mio. angenommen. Jährliche Lagergebühren bzw. Betriebskosten werden mit angenommen.

65 Seite 65 7 Transport- und Lagerbehälter für die Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungseinrichtungen Für die Dounreay-Gebinde sind Behälter für den Transport von UK nach Deutschland sowie die Zwischen- und Endlagerung erforderlich. Die Anforderungen, die an solche Behälter gestellt werden, sind in Kapitel 7.1 beschrieben. In Kapitel 7.2 werden unterschiedliche Konzepte für Transport- und/oder Lagerbehälter für Dounreay- Gebinde vorgestellt. In Kapitel 7.3 sind die Ergebnisse einer Machbarkeitsuntersuchung zu einem möglichen Transport- und Lagerbehälter für Dounreay- Gebinde zusammenfassend dargestellt. In diesem Zusammenhang hat die DSR Ingenieurgesellschaft mbh, Berlin, im Auftrag der DBE TECHNOLOGY GmbH auf Basis von strahlenschutztechnischen Berechnungen eine Auslegung des Behälters vorgenommen und durch weiterführende sicherheitstechnische Nachweise die generelle Machbarkeit des vorgeschlagenen Behälterentwurfs gezeigt. Da eine Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde unter Umständen auch in mobilen Abschirmelementen möglich ist, sind in Kapitel 7.4 die Anforderungen, die an solche Abschirmelemente gestellt werden, beschrieben. In Kapitel 7.5 werden zwei Varianten mobiler Abschirmelemente vorgestellt. 7.1 Anforderungen an Transport- und Lagerbehälter für Dounreay-Gebinde Anforderungen an Transportbehälter für Dounreay-Gebinde Für den Transport der Dounreay-Gebinde ist ein Versandstück (Verpackung mit radioaktivem Inhalt, wie sie zur Beförderung aufgegeben wird) mit Typ B(U)-Zulassung nach ADR /7-1/ erforderlich. Ein Versandstück mit Typ B(U)-Zulassung muss so ausgelegt sein, dass es allgemeine Vorschriften (ADR, Kap ), Vorschriften für Typ A-Versandstücke (ADR, Kap ) und Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke (ADR, Kap ) erfüllt. Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter normalen und unter Unfall-Beförderungsbedingungen sind in ADR, Kap und Kap , beschrieben. In Tabelle 7-1 sind die Anforderungen an Transportbehälter auf Basis der IAEA- Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen /7-2/ zusammengestellt. Diese Empfehlungen bilden die Basis für nationale und internationale Gefahrgutvorschriften. Da reine Transportbehälter ausschließlich für die Beförderung von UK nach Deutschland genutzt werden, ist aufgrund der hohen Dosisleistung der Dounreay-Gebinde die Handhabung im Zwischenlager nur fernbedient bzw. abgeschirmt möglich. Die Zwischenlagerung ist in abgeschirmten Lagerbereichen und/oder unter Verwendung von mobilen Abschirmelementen (s. Kapitel 7.5) möglich.

66 Seite 66 Tabelle 7-1: Anforderungen an Transportbehälter gemäß IAEA-Empfehlungen (Quelle: /7-3/) Nrn. Anforderungen Grenzwerte für Transportkennzahl und Dosisleistung für Versandstücke und Umpackungen 530 Transportkennzahl für einzelne Versandstücke oder Umpackungen Maximale Dosisleistung an keinem Punkt der Oberfläche des Versandstückes oder der Umpackung 2 msv/h 532 Transport unter ausschließlicher Verwendung: Maximale Dosisleistung an keinem Punkt der Außenflächen des Versandstückes oder der Umpackung 10 msv/h Zusätzliche Anforderungen für Bahn- und Straßenbeförderung 572(a)-(c) * ) Transport unter ausschließlicher Verwendung Zusätzliche Bedingungen für die Beförderung mit Schiffen 574 * ) Versandstücke und Verpackungen mit einer Dosisleistung 2 msv/h 575 * ) Beförderung mit einem Spezialschiff Allgemeine Anforderungen an Versandstücke 606 * ) Auslegung hinsichtlich Masse, Volumen und Form zur sicheren Beförderung, wirksame Sicherung 607, 608 * ) Lastanschlagpunkte 609, 610 * ) Äußere Beschaffenheit und Gestaltung 611 * ) Sicherheitsbeeinträchtigung durch beigefügte Teile 612 * ) Beeinträchtigung der Integrität durch Kräfte bei Routinebeförderung 613 * ) Werkstoffverträglichkeit 614 * ) Schutz aller Ventile vor unerlaubtem Betrieb 615 * ) Berücksichtigung von unter Routinebedingungen vorkommenden Temperaturen und Drücken Anforderungen an Typ A-Versandstücke außer 646(a) 635 * ) Vorrichtung zur Versiegelung 636 * ) Auslegung der Festhaltevorrichtungen 637 Berücksichtigung der Temperaturen -40 C bis +70 C für Verpackungsbestandteile und Verpackungsmaterialien 638 Entsprechung nationaler und internationaler Normen für Bauart und Herstellungsverfahren 639 Aufweisen einer dichten Umschließung, die mit Verschlusseinrichtungen verschlossen wird und die nicht unbeabsichtigt und nicht durch im Inneren des Versandstückes entstehenden Druck geöffnet werden kann 641 * ) Verschlusseinrichtung für die dichte Umschließung 642 * ) Berücksichtigung von Gasbildung 643 * ) Rückhaltung des Inhalts bei Senkung des Umgebungsdruckes 644 * ) Druckentlastungsventile 645 * ) Auslegung einer Strahlungsabschirmung 646(b) Minderung der Abschirmwirkung bei Prüfungen gemäß Nrn : Anstieg der Dosisleistung an der äußeren Oberfläche des Versandstückes 20 %

67 Seite 67 Nrn. Anforderungen Anforderungen an Typ B(U)-Versandstücke 653 Umgebungstemperatur = 38 C 654 * ) Sonneneinstrahlungsbedingungen 655 * ) Versandstück mit Wärmeschutz 656(a) nach Prüfungen gem. Nrn Verlust des radioaktiven Inhalts A 2 pro Stunde 656(b) nach Prüfungen gem. Nrn. 726, 727(a), 727(b), 728, 729 Erhalt der Abschirmwirkung bei maximalem radioaktiven Inhalt, so dass Dosisleistung in 1 m Abstand von der Oberfläche des Versandstückes 10 msv/h und Verlust des radioaktiven Inhalts A 2 pro Woche 658 Unabhängigkeit der Einhaltung zulässiger Grenzwerte für die Aktivitätsfreisetzung von Filtern oder einem mechanischen Kühlsystem 659 keine Druckentlastungsvorrichtungen in der dichten Umschließung, durch die unter den Bedingungen der Prüfungen gem. Nrn und radioaktive Stoffe entweichen können 660 bei höchstem normalen Betriebsdruck und bei Prüfungen gem. Nrn u keine beeinträchtigenden Spannungen in der dichten Umschließung 661 höchster normaler Betriebsdruck 700 kpa Überdruck 662 * ) höchste Temperatur an der leicht zugänglichen Oberfläche eines Versandstückes 664 Auslegung eines Versandstückes für einen Umgebungstemperaturbereich von 40 C bis +38 C Prüfungen für Versandstücke Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter normalen Beförderungsbedingungen 719 * ) Umfang und Reihenfolge der Prüfungen 720 * ) Zeitspanne zwischen Wassersprüh- und anschließenden Prüfungen 721 * ) Wassersprühprüfung 722 * ) Fallprüfung 723 * ) Stapeldruckprüfung 724 * ) Durchstoßprüfung Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter Unfall- Beförderungsbedingungen 726 * ) Umfang und Reihenfolge der Prüfungen 727(a)-(c) Mechanische Prüfung: - Fallprüfung I: größtmöglicher Schaden bei Fallhöhe = 9 m - Fallprüfung II: größtmöglicher Schaden bei Fallhöhe = 1 m auf Dorn - Fallprüfung III: größtmöglicher Schaden beim Fall einer Masse von 500 kg aus 9 m Höhe (dynamische Quetschprüfung) 728(a),(b) Erhitzungsprüfung: - Schadensfeuer 800 C über 30 min - anschließende Abkühlphase bei Umgebungstemperatur = 38 C bis Temperaturen sinken oder im Gleichgewicht 729 Wassertauchprüfung: größtmöglicher Schaden unter Wasser: Eintauchtiefe 15 m; Eintauchzeit 8 h (Überdruck 150 kpa) * ) Für diese Randnummer ist der Inhalt der Anforderungen selbst nicht aufgeführt (siehe /7-2/).

68 Seite Anforderungen an Zwischen- und Endlagerbehälter für Dounreay-Gebinde Bei der Zwischenlagerung können sich Anforderungen an den Behälter aus der Lagergenehmigung oder aus den technischen Annahmebedingungen, Benutzungsordnungen o. ä. des Zwischenlagers ergeben. Da zum jetzigen Zeitpunkt das Zwischenlager für die Dounreay-Gebinde noch nicht feststeht, sind eventuelle Anforderungen an einen Zwischenlagerbehälter noch nicht bekannt. Daher werden die Anforderungen an den Zwischenlagerbehälter aus der RSK-Empfehlung zur längerfristigen Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen /7-4/ abgeleitet. Bei der Endlagerung in der Schachtanlage Konrad sind für die Dounreay-Gebinde störfallfeste Verpackungen der Abfallbehälterklasse II erforderlich. Alle in der Schachtanlage Konrad einzulagernde Abfallprodukte werden zur Beförderung, Handhabung, Stapelung und Lagerung in Behälter verpackt. Die Behälter müssen allgemeine Grundanforderungen sowie spezielle Anforderungen erfüllen, die aus den sicherheitsanalytischen Untersuchungen der störfallbedingten Radionuklidfreisetzungen und der Radionuklidfreisetzung im bestimmungsgemäßen Betrieb resultieren. In Tabelle 7-2 sind die Anforderungen an Lagerbehälter gemäß den Endlagerungsbedingungen Konrad /7-5/ und der Produktkontrolle radioaktiver Abfälle /7-6/ zusammengestellt. Tabelle 7-2: Anforderungen an Lagerbehälter gemäß Endlagerungsbedingungen Konrad und Produktkontrolle radioaktiver Abfälle (Quelle: /7-3/) Lfd. Kategorie der Anforderungen Nr. Anforderung 1 Allg. Anforderung Dosisleistung (einschl. des Anteils durch Neutronen) zum Zeitpunkt der Anlieferung: - an der Oberfläche 2 msv/h (Mittelwert), 10 msv/h (lokal begrenzt), - in 1 m Abstand 100 µsv/h 2 Grundanforderung Außenabmessungen/Bruttovolumen: Länge x Breite x Höhe < 3,2 x 2,0 x 1,7 m 3 Grundanforderung Stapelung im befüllten Zustand über eine Höhe von mindestens 6 m ohne Beeinträchtigung von Integrität und Dichtheit 4 Grundanforderung für Behälter mit spezifizierter Dichtheit: Erreichung der spezifizierten Dichtheit durch entsprechend ausgelegte Innenverpackung oder durch Behälterauslegung selbst 5 Allg. Anforderung drucklose Anlieferung im Endlager 6 Allg. Anforderung Anlieferung zylindrischer Abfallgebinde liegend auf Tauschpalette 7 Allg. Anforderung Masse einer mit zylindrischen Abfallgebinden beladenen Tauschpalette 20 Mg

69 Seite 69 Lfd. Kategorie der Nr. Anforderung 8 Anforderung ABK II, störfallfest 9 Anforderung ABK II, störfallfest Anforderungen Gesamtleckagerate nach 5m-Fall auf definierte Unterlage Pa m 3 /s (5 m-fall mit größtmöglichem Schaden) oder Erhalt der Integrität des Innenbehälters nach 5m-Fall (kein sichtbares bis an den Innenbehälter heranreichendes Leck) Keine radiologisch relevante Freisetzung radioaktiver Stoffe während des Brandes (Schadensfeuer 800 C über 1 Stunde) und nach einer 24-stündigen Abkühlphase 10 Innenverpackung Keine 11 Auslegung Werkstoffeignung (Werkstoffe einzeln oder in ihrer Gesamtheit für Einsatzzweck nachweislich geeignet) tiefste Einsatztemperatur = -20 C 12 Konstruktion Lastanschlagpunkte für Kran 13 Konstruktion ABK II, störfallfest Dichtheitsanforderungen: - Auslegungsleckagerate Pa m 3 /s - bei thermischer Prüfung auftretender Innendruck 15 bar - Durchführbarkeit von Dichtheitstests nach der Beladung 14 Korrosionsschutz Korrosionsschutz, um Schwächung zu vermeiden, die zu Behälterversagen führen könnte 15 Prüfungen - Stapeldruckprüfung (vgl. Nr. 3) - Fallversuche (vgl. Nr. 8) - Thermische Prüfung (vgl. Nr. 9; Prüfung in Gebrauchslage, unbeeinflusste Abkühlphase) - Dichtheitsprüfung (vgl. Nr.13; Durchführung mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren) Anforderungen an kombinierte Transport- und Lagerbehälter für Dounreay- Gebinde Für kombinierte Transport- und Lagerbehälter ergeben sich abdeckende Anforderungen aus dem Transport, der Zwischen- und Endlagerung (s. Tabelle 7-3). Generell kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen eines Behälters an die Zwischenlagerung nicht höher bzw. grundlegend anders sind als an die Endlagerung. Kombinierte Transport- und Lagerbehälter können sowohl für die Beförderung als auch für die Zwischen- und Endlagerung verwendet werden.

70 Seite 70 Tabelle 7-3: Abdeckende Anforderungen an kombinierte Transport- und Lagerbehälter (Quelle: /7-3/) Behältermerkmal / Prüfungen Anforderung Auslegungsbestimmender Bereich 4 Abmessungen des Behälters Höhe 1,7 m EL Masse des Behälters Masse inklusive Palette 20 Mg EL Abmessungen der Höhe 2,35 m T Transportverpackung (Transportcontainer-Innenmaß) Stapelung Stapelhöhe mind. 6 m EL, (ZL) Werkstoffeignung Werkstoffe einzeln und in ihrer Gesamtheit T, ZL, EL für den Einsatzzweck geeignet Auslegungstemperatur - 40 C bis + 38 C T Korrosionsschutz ZL Druck im Behälter Betriebsdruck 700 kpa bei thermischer Prüfung 1500 kpa T EL Auslegungsleckagerate Pa m 3 /s EL Dosisleistung Dosisleistung Oberfläche 2 msv/h (ZL), EL Dosisleistung 1m 0,1 msv/h (ZL), EL Fallprüfung 5m-Fall ohne Stoßdämpfer 9m-Fall mit Stoßdämpfer EL T Erhitzungsprüfung Schadensfeuer 800 C über 1 Stunde EL 7.2 Anbieter von Transport- und Lagerbehältern Es wurden Hersteller von Behältern für radioaktive Abfälle und Transportunternehmen, die Gefahrgüter der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) befördern, angefragt bzgl. Transportund/oder Lagerbehälter für Dounreay-Gebinde: GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh, Essen (D) TRANSNUBEL n.v./s.a., Dessel (B) Gamma-Service Recycling GmbH, Radeberg (D) RWE NUKEM Ltd, Risley, Warrington (UK) AEA Technology plc, Didcot, Oxfordshire (UK) COGEMA LOGISTICS, St Quentin en Yvelines Cedex (F) NIREX Ltd, Didcot, Oxfordshire (UK) BNFL Ltd, Marlow, Buckinghamshire (UK) REVISS Services (UK) Ltd, Chesham, Buckinghamshire (UK) Eisenwerk Bassum mbh, Bassum (D) JL Goslar GmbH, Goslar (D) NCS Nuclear Cargo + Service GmbH, Hanau (D) RSB Logistik Projektspedition GmbH, Köln (D) 4 EL = Endlager, T = Transport, ZL = Zwischenlager

71 Seite 71 Die Anfrage richtete sich im ersten Schritt auf bereits zugelassene Behälter, die für den Transport und/oder die Zwischen- und Endlagerung der Dounreay-Gebinde in Betracht kommen könnten. Fazit Keiner der o. g. Anbieter verfügt derzeit über geeignete Transport- und/oder Lagerbehälter für die Dounreay-Gebinde. Daher wurden im 2. Schritt Behälterkonzepte erarbeitet, die von geringfügig zu modifizierenden Versandstücken mit Typ B(U)- Zulassungen bis hin zu Neuentwicklung von Behältern reichen. Die Tabelle 7-4 gibt einen Überblick, ob es sich dabei um Behälter für den Transport (T), die Zwischenund/oder Endlagerung (ZL, EL) handelt. Tabelle 7-4: Behälterkonzepte für Dounreay-Gebinde Hersteller Behälterkonzept Transport, Zwischen- / Endlagerung 5 GNS MOSAIK T, ZL, EL TRANSNUBEL TNB 181 B T GSR UKT 10, UKT 4 T, (ZL) RWE NUKEM AEA Technology TA-10 TA-20 NIREX SWTC-285 T Eisenwerk Bassum Konrad-Container Typ VI (ZL), EL, T BNFL hat auf die Anfrage bisher nicht reagiert; REVISS, NCS und RSB verfügen über keine geeigneten Transportbehälter. Gespräche mit COGEMA LOGISTICS und JL Goslar führten ebenfalls zu keinem für die Dounreay-Gebinde geeigneten Behälterkonzept. T T Im Folgenden werden die Behälterkonzepte der einzelnen Anbieter vorgestellt. Eine zusammenfassende Bewertung hinsichtlich ihrer technischen und genehmigungstechnischen Eignung als Transport- und/oder Lagerbehälter für die Dounreay-Gebinde erfolgt in Kapitel T = Transport, ZL = Zwischenlager, EL = Endlager

72 Seite Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Die Gesellschaft für Nuklear-Service mbh (GNS) bietet im Bereich der nuklearen Abfallentsorgung Lösungen für alle Arten radioaktiver Abfälle an, die beim Betrieb und der Stilllegung kerntechnischer Einrichtungen anfallen. Hierfür entwickelt und baut GNS die MOSAIK-Behälter aus Gusseisen mit Kugelgraphit der Qualität GGG 40. Für die Aufnahme der verschiedenen Abfallarten haben die Behältertypen unterschiedliche Volumina, Wanddicken, Deckelsysteme und ggf. zusätzlich Bleieinsätze und Filtersysteme. Aus der MOSAIK-Behälterfamilie ist das Modell des MOSAIK II (s. Abbildung 7-1) ein Behälter, der in erster Linie für Ionenaustauscherharze, Verdampferkonzentrate oder auch für aktivierte Komponenten aus dem Corebereich von Kernreaktoren bestimmt ist. Diesen Behälter bietet GNS u. a. mit der transportrechtlichen Zulassung als Typ B(U)- Versandstück (MOSAIK-Behälter mit Stoßdämpfer) an. Die für die Endlagerung der Dounreay-Gebinde in der Schachtanlage Konrad erforderliche Zulassung als störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II wird bisher nicht angeboten. Abbildung 7-1: Standard-MOSAIK-Behälter, GNS Aufgrund seiner Abmessungen (h = mm; d = mm) kann ein MOSAIK II nicht für die Dounreay-Gebinde (560l-Fässer) verwendet werden. GNS bietet aber einen modifizierten MOSAIK-Behälter für den Transport der Dounreay-Gebinde in /7-7/ an (s. Abbildung 7-2). Darin enthalten sind neben Richtpreisen für die Fertigung der Behälter auch die Erstellung der Antragsunterlagen für die verkehrsrechtliche Zulassung als Typ B(U)-Versandstück. In diesen Richtpreisen wurden aufgrund des analogen Designs zum Standard-MOSAIK-Behälter keine Fallversuche kalkuliert.

73 Seite 73 Abbildung 7-2: Prinzipskizze eines MOSAIK-Behälters für Dounreay-Gebinde Das erforderliche Transportequipment (Stoßdämpfer, Container mit Gestell) und eventuelle Aufwendungen für die Validierung der Typ B(U)-Zulassung wurde von GNS nicht betrachtet. Ebenso wurden Behörden- und Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der transportrechtliche Zulassung des modifizierten MOSAIK II und des Transportequipments anfallen, nicht angegeben. Die wichtigsten Daten zu den MOSAIK-Behältern für die Dounreay-Gebinde sind im Folgenden zusammengestellt: Anbieter Behälter/Versandstück Art der Modifizierung Transportrechtliche Zulassung (Typ B(U)-Versandstück) Außenabmessungen - Höhe - Durchmesser - Wandstärke - Leermasse Transportequipment - Stoßdämpfer Container mit Transportgestell Anzahl der Dounreay-Gebinde - je Behälter/Versandstück - je Transport Richtpreise Fertigung des Behälters/Versandstücks - 12 Stück Stück Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter Transportequipment - Stoßdämpfer Container mit Transportgestell GNS MOSAIK neuer Behälter ähnlich MOSAIK II Ja, möglich mm mm 150 mm 6,5 Mg Erforderlich Erforderlich 1 Stück 1 Stück, liegend ca pro Behälter ca pro Behälter ca (ohne Fallversuche) Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe

74 Seite 74 Im Laufe der Bearbeitung haben sich Fragen ergeben hinsichtlich des Transportequipments (Stoßdämpfer, Container). Die Abmessungen der Stoßdämpfer werden von GNS mit ca. 30 cm Dicke grob abgeschätzt /7-8/; genauere und belastbare Angaben können nur durch Auslegungsrechnungen der GNS ermittelt werden. Von GNS wird vorgeschlagen, die Versandstücke in einem 20 -Open-All-Container mit Transportgestell zu befördern. Aufgrund der abgeschätzten Abmessungen der Versandstücke und des Transportgestells ist in einem solchen 20 -Container ein Liegendtransport erforderlich. Des Weiteren begrenzt die Verwendung eines Containers die Nutzlast, wodurch möglicherweise nicht zwei sondern nur ein Versandstück je Transport befördert werden kann. Ob die modifizierten MOSAIK- Behälter zwingend in einem 20 -Open-All-Container mit Transportgestell befördert werden müssen (s. Abbildung 7-3), konnte nicht abschließend geklärt werden. Abbildung 7-3: Standard-MOSAIK-Behälter mit Stoßdämpfer im 20 -Open-All- Container mit Transportgestell Auf Basis der derzeitigen Datenlage muss angenommen werden, dass die Versandstücke (MOSAIK-Behälter mit Stoßdämpfer) aufgrund der Abmessungen liegend in einem 20 -Open-All-Container mit Transportgestell transportiert werden müssen und nur ein Behälter pro Transport befördert werden kann. Für den Liegendtransport ist zusätzliches Equipment in Form von Wendevorrichtungen und speziellen Lastaufnahmemitteln erforderlich. Neben der Ermittlung der genauen Abmessungen und Masse der Stoßdämpfer wäre eine Behälteroptimierung mit dem Ziel der Reduzierung der Masse des Versandstücks (MOSAIK-Behälter und Stoßdämpfer) sinnvoll. Unter Umständen wäre die Beförderung (stehend) von zwei Versandstücken und damit zwei Dounreay-Gebinden je Transport möglich; damit könnten die Transportkosten erheblich reduziert werden.

75 Seite 75 Für die Konzeption, Auslegung, Konstruktion des Behälterdesigns bis hin zur Erstellung der Antragsunterlagen plant GNS ca. 6 bis 9 Monate je nach Kapazitätsauslastung. Für die Begutachtung durch die zuständige Behörde sind mindestens 6 Monate einzuplanen. Nach Erhalt der verkehrsrechtlichen Zulassung beträgt die Vorlaufzeit bis zur Auslieferung der ersten drei Gussbehälter ca. 6 Monate. Nachfolgend können drei Gussbehälter jede zweite Woche gefertigt werden, je nach vorhandenen Kapazitäten /7-7/. In der Kostenabschätzung (s. Kapitel 9) wird der modifizierte MOSAIK-Behälter sowohl als reiner Transportbehälter als auch als kombinierter Transport- und Lagerbehälter berücksichtigt. Beim Einsatz von 12 MOSAIK-Behältern (reiner Transportbehälter) können beim gleichzeitigen Transport von vier MOSAIK-Behältern die Umlaufzeiten reduziert werden. Für 12 MOSAIK-Behälter lässt sich aus den vorgenannten Herstellerangaben ein Richtpreis von ca (ohne Kosten für Fallversuche, Behörden/Gutachter und Transportequipment) ermitteln. Der Richtpreis für 200 MOSAIK-Behälter (kombinierte Transport- und Lagerbehälter) liegt entsprechend bei ca In dem in Kapitel 9 vorgestellten Zeitplan wird angenommen, dass GNS die MOSAIK- Behälter mit Typ B(U)-Zulassung innerhalb von 2 Jahren (12 Stück) bzw. 4,5 Jahren (200 Stück) zur Verfügung stellen kann.

76 Seite TRANSNUBEL n.v./s.a. TRANSNUBEL entwickelt, vertreibt und verfügt über eine große Anzahl von Verpackung für die Beförderung radioaktiver Güter. Zu den Verpackungen von TRANSNUBEL zählt u. a. der TNB 181 B (s. Abbildung 7-4 und Abbildung 7-5), der als Transportbehälter für kontaminiertes und bestrahltes Material eingesetzt wird und derzeit als Industrieverpackung (IP 2-/IP 3-Verpackung) zugelassen ist. TRANSNUBEL schlägt für den Transport der Dounreay-Gebinde den Behälter TNB 181 B vor /7-9/. Da der TNB 181 B allerdings nicht aus einer Behälterfamilie mit Typ B(U)-Zulassungen stammt, wird das Zulassungsverfahren vollständig (mit allen Nachweisen, u. a. Brandtest, Fallversuche) zu durchlaufen sein. Der TNB 181 B würde als Typ B(U)- Versandstück wahrscheinlich mit weiteren Stoßdämpfern versehen. Abbildung 7-4: TNB 181 B, TRANSNUBEL Abbildung 7-5: TNB 181 A (ähnlich TNB 181 B) bei der Beförderung

77 Seite 77 Die wichtigsten Daten zum angebotenen TNB 181 B sind im Folgenden zusammengestellt: Anbieter Behälter/Versandstück Art der Modifizierung TRANSNUBEL TNB 181 B Wird bei der Auslegung für das Zulassungsverfahren ermittelt Transportrechtliche Zulassung (Typ B(U)-Versandstück) Ja, möglich Außenabmessungen - Höhe - Durchmesser - Leermasse Transportequipment Anzahl der Dounreay-Gebinde - je Behälter/Versandstück 1 Stück - je Transport 1 Stück Richtpreise Fertigung des Behälters/Versandstücks - 1 Stück (incl. Stoßdämpfer) ca Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter mm (incl. Deckelstoßdämpfer) mm 24 Mg Keine Angabe ca TRANSNUBEL rechnet damit, dass innerhalb von 2 Jahren ein TNB 181 B mit transportrechtlicher Zulassung als Typ B(U)-Versandstück zur Verfügung gestellt werden kann /7-9/. In der Kostenabschätzung (s. Kapitel 9) wird der TNB 181 B nicht berücksichtigt, da dieser Behälter für die Beförderung der Dounreay-Gebinde als nicht geeignet angesehen wird. Der TNB 181 B hat derzeit lediglich eine Zulassung als Industrieverpackung und müsste als Typ B(U)-Versandstück komplett neu ausgelegt und zugelassen werden. Außerdem kann die Beförderung des TNB 181 B aufgrund seiner großen Masse nur als Schwerlasttransport durchgeführt werden.

78 Seite Gamma-Service Recycling GmbH Die Firma Gamma-Service Recycling GmbH bietet u. a. Komplettlösungen im Bereich Behälterentwicklung und Transport (international) von radioaktiven Stoffen an. Gamma-Service Recycling hat für die Beförderung radioaktiver Stoffe den Transportcontainer UKT 10 und den Transportbehälter UKT 4 im Einsatz (s. Abbildung 7-6). Beide Versandstücke sind vom damaligen Ministerium für Atomenergie der Russischen Föderation (Minatom Russland) als Typ B(U)-Versandstück zugelassen; die Zulassung ist gültig in den Staaten der Vertragsparteien der ADR, also auch in den bei der Beförderung der Dounreay-Gebinde berührten Staaten. Abbildung 7-6: Transportcontainer UKT 10 (grün) und Transportbehälter UKT 4 (blau), Gamma-Service Recycling Für den Transport der Dounreay-Gebinde schlägt Gamma-Service Recycling den Einsatz von bis zu vier Transportcontainern/-behältern ähnlich dem UKT 10 oder dem UKT 4 vor und nennt Richtpreise für Zulassung und Fertigung solcher Versandstücke /7-10/, /7-11/, /7-12/. Bei diesen Behälterkonzepten wird jedes Dounreay-Gebinde zuerst in einen Primärbehälter des Eisenwerks Bassum verpackt. Der Primärbehälter besteht aus einem Edelstahl- oder Stahlfass, einer Dämpfung (z. B. aus Leichtbeton), einer Bleiabschirmung und einem Außenfass aus Stahl (s. Kapitel 7.2.7). Zur Beförderung werden die Transportcontainer/-behälter mit einem Primärbehälter incl. einem Dounreay-Gebinde beladen.

79 Seite 79 Die wichtigsten Daten zum Transportcontainer UKT 10 und Transportbehälter UKT 4 sind im Folgenden zusammengestellt: Anbieter Behälter/Versandstück Art der Modifizierung Transportrechtliche Zulassung (Typ B(U)-Versandstück) Abmessungen - Höhe - Breite/Länge bzw. Durchmesser Transportequipment Anzahl der Dounreay-Gebinde - je Behälter/Versandstück - je Transport Richtpreise Fertigung des Behälters/Versandstücks - Projektmanagement - 1 Stück Transportcontainer/-behälter Stück Primärbehälter Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter Gamma-Service Recycling Transportcontainer Transportbehälter ähnlich UKT 10 ähnlich UKT 4 Fixierung des Neuer Behälter Primärbehälters im ähnlich UKT 4 Transportcontainer Ja, möglich Werden bei der ca mm Auslegung ca mm ermittelt Nicht erforderlich 1 Stück 1 Stück 1 Stück 1 Stück ca ca je Stück ca je Behälter ca Die Anzahl der Dounreay-Gebinde, die je Transport befördert werden können, ist abhängig von der Masse des Versandstücks (Dounreay-Gebinde + Primärbehälter + Transportcontainer/-behälter). Da bisher weder die genauen Abmessungen und Massen des Primärbehälters noch die der Transportcontainer UKT 10 bzw. Transportbehälter UKT 4 bekannt sind, muss angenommen werden, dass nur ein Versandstück pro Transport befördert werden kann. Nach diesen Behälterkonzepten wird jedes Dounreay-Gebinde in einen Primärbehälter verpackt und zur Beförderung in die Transportcontainer/-behälter UKT 10 oder UKT 4 gestellt. Nach der Entladung der Transportcontainer/-behälter im deutschen Zwischenlager verbleiben die Dounreay-Gebinde in den Primärbehältern und können in diesen zwischengelagert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können die Primärbehälter als Innenbehälter in einer für das Endlager Konrad zugelassenen Verpackung, z. B. einem Konrad-Container Typ VI (s. Kapitel 7.2.7), in die Schachtanlage Konrad eingelagert werden. Für das Beförderungskonzept mit vier Transportcontainern bzw. -behältern und 200 Primärbehältern lässt sich aus den vorgenannten Herstellerangaben ein Richtpreis von bis zu ermitteln.

80 Seite 80 Dadurch, dass die Dounreay-Gebinde nach dem Entladen der Transportcontainer/- behälter in den Primärbehältern verbleiben, ist eine zügige Be- und Entladung der UKT 10 bzw. UKT 4 ohne weitere Strahlenschutzmaßnahmen möglich. Aus diesem Grund ist das Behälter- und Beförderungskonzept mit vier UKT 10 bzw. vier UKT 4 mit dem Behälter- und Beförderungskonzept mit 12 MOSAIK-Behältern vergleichbar. Gamma-Service Recycling gibt einen Zeittraum von 1 bis 1,5 Jahren an, in dem vier Transportcontainer des Typs UKT 10 für die Beförderung der Dounreay-Gebinde zur Verfügung gestellt werden können. Für vier Stück UKT 4 wird ein Zeitraum von 2 bis 2,5 Jahren abgeschätzt.

81 Seite RWE NUKEM Ltd (UK) RWE NUKEM bietet verschiedene Versandstücke, teilweise mit Typ B(U)-/Typ B(U)F- Zulassungen, zur Beförderung von radioaktiven Stoffen an. Darunter ist auch der Transactive, ein 20 -Container, der im Auftrag von AEA Technology, Harwell (UK), von RWE NUKEM entwickelt, gebaut und von der zuständigen Behörde im Vereinigten Königreich, dem DfT - Department for Transport, als Typ B(U)F-Versandstück zugelassen wurde. Transactive-20 (TA-20) /7-13/ Der Transactive-20 (s. Abbildung 7-7) hat das Design eines standardisierten ISO- Frachtcontainers. Er ist aus 4 mm dickem Stahlblech gefertigt und kann mit einem konventionellen LKW-Auflieger transportiert werden. Die Tür des Containers bietet Schutz gegen äußere mechanische und thermische Einwirkungen. Sie wird hydraulisch angetrieben und öffnet sich nach oben. Abbildung 7-7: Transactive (TA-20), AEA Technology / RWE NUKEM Die Abfallgebinde (Primärgebinde) werden in Sekundärgebinde verpackt, auf ein Drehgestell gehoben, mittels Hydraulik um 90 gedreht und im Container fixiert. Das 2 Mg schwere Tor wird eingesetzt und verriegelt. (s. Abbildung 7-8). Das Containerinnere ist als Edelstahldruckbehälter ausgelegt und wird nach der Beladung mit den Sekundärgebinden einem Drucktest unterzogen. Wenn der Drucktest erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Türe verschlossen und der Container ist fertig zum Transport.

82 Seite 82 Abbildung 7-8: Beladung des Transactive, sowohl TA-20 als auch TA-10 (geplant) Die bisher entwickelten und zugelassenen Sekundärgebinde werden für die Beförderung der Dounreay-Gebinde modifiziert: sie erhalten eine Abschirmung und können jeweils ein Dounreay-Gebinde aufnehmen (s. Abbildung 7-9). In den TA-20 können zwei Sekundärgebinde mit jeweils einem Dounreay-Gebinde eingestellt werden. Abbildung 7-9: Prinzipskizze: Sekundärgebinde für ein Dounreay-Gebinde (TA-20) Transactive-10 (TA-10) RWE NUKEM schlägt für die Beförderung der Dounreay-Gebinde als Alternative zum TA-20 die kürzere Variante, den TA-10, vor /7-14/. Der TA-10 ist bisher noch nicht gebaut und zugelassen; es handelt sich um einen 10 -Container, dessen Aufbau, Ausstattung, Konstruktionseigenschaften und Beladevorgang analog zum TA-20 ist/erfolgt. Die Sekundärgebinde des TA-10 werden ebenfalls für die Dounreay- Gebinde modifiziert: sie erhalten eine Abschirmung und können jeweils drei Dounreay-

83 Seite 83 Gebinde aufnehmen (s. Abbildung 7-10). In den TA-10 kann ein Sekundärgebinde mit drei Dounreay-Gebinden eingestellt werden. Abbildung 7-10: Prinzipskizze: Sekundärgebinde für drei Dounreay-Gebinde (TA-10) Die wichtigsten Daten der Transactive sind im Folgenden zusammengestellt /7-14/: Anbieter RWE NUKEM (UK) Behälter/Versandstück TA-20 TA-10 Art der Modifizierung Modifizierung des Sekundärgebindes Auslegung analog TA-20, nur kürzer; Sekundärgebinde wie bei TA-20 Transportrechtliche Zulassung Ja, möglich Ja, möglich (Typ B(U)-Versandstück) Abmessungen - Höhe - Breite - Länge Transportequipment Anzahl der Dounreay-Gebinde - je Sekundärgebinde - je Transport Richtpreise Fertigung des Versandstücks - Projektmanagement - TA-10 bzw. TA-20 - Sekundärgebinde Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter Be- und Endladeeinrichtung - Auslegung - Fertigung 2,6 m 2,6 m 6 m 1 Stück 2 Stück Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Nicht erforderlich 2,6 m 2,6 m 3 m 3 Stück 3 Stück Keine Angabe Sonstiges - Einweisung des Personals Jährliche Wartung des Transactive

84 Seite 84 Da RWE NUKEM für die Beförderung der Dounreay-Gebinde den Einsatz des TA-10 gegenüber dem TA-20 favorisiert, liegen nur Angaben zu Richtpreisen des TA-10 vor. Für die Be- und Endladung ist eine hydraulische Einrichtung (s. Abbildung 7-8) an der abgebenden Anlage (UKAEA) und der annehmenden Anlage (Zwischenlager in Deutschland) erforderlich; das Personal muss in die Bedienung eingewiesen werden. RWE NUKEM bietet weiterhin die jährliche Wartung des Transactive an. Für das Behälter-/ Beförderungskonzept mit einem TA-10 (incl. 3 Sekundärgebinde, 2 Be- und Entladeeinrichtungen, 2 Einweisungen und 3 Wartungen) lässt sich ein Richtpreis von ermitteln. Die dreifache Anzahl von Sekundärgebinden ermöglicht eine Reduzierung der Umlaufzeiten; 3 Wartungen ergeben sich aus einer 3-jährigen Dauer fü r die Beförderung von 200 Dounreay-Gebinden. RWE NUKEM geht von einem Zeitraum für das transportrechtliche Zulassungs- 10 Monaten für einen Transactive angegeben. In dem in Kapitel 9 vorgestellten Zeitplan wird die Bereitstellung des TA-10 innerha lb von 2 Jahren angenommen. verfahren von elf Monaten für den TA-10 aus. Die Fertigungsdauer wird mit

85 Seite AEA Technology plc. (UK) Im Rahmen einer Anfrage zur Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland hat AEA Technology (UK) den Einsatz von Transactive der RWE NUKEM vorgeschlagen /7-15/ /7-16/. AEA hat seit 2001 einen TA-20 mit Typ B(U)F-Zulassung im Einsatz für die Beförderung von leichtradioaktiven bzw. kontaminierten Abfällen. Im Folgenden sind die Richtpreise für die Bereitstellung eines TA-10 und ein bis zwei TA-20 durch AEA Technology zusammengestellt. Daten zur Art der Modifizierung, transportrechtlicher Zulassung, Abmessungen etc. sind mit denen in Kapitel genannten Angaben identisch und werden hier nicht mehr wiederholt. Angaben von AEA Technology zu weiteren Kosten können nur im Zusammenhang mit dem Beförderungsvorgang betrachtet werden und fließen daher in Kapitel ein. Anbieter Behälter/Versandstück Richtpreise Fertigung des Versandstücks - TA-10/TA-20 + Sekundärgebinde + 2 Be- und Entladeeinrichtungen Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter Sonstiges - Wartung des Transactive während der gesamten Dauer der Beförderung 1 TA Sekundärgebinde AEA Technology (UK) 2 TA Sekundärgebinde 1 TA Sekundärgebinde AEA Technology hat den Einsatz von einem TA-10 und/oder von einem oder zwei TA-20 mit der jeweiligen 2- bis 3-fachen Anzahl von Sekundärgebinden zur Reduzierung der Umlaufzeiten vorgeschlagen. Der Preis für das erste Behälterkonzept gilt für die Bereitstellung des TA-20, der bereits seit 2001 von AEA Technology eingesetzt wird. Für das zweite Behälterkonzept (zwei TA-20) bietet AEA Technology den Kauf eines weiteren TA-20 an und würde dann beide TA-20 für die Beförderung der Dounreay-Gebinde zur Verfügung stellen. Das dritte Behälterkonzept sieht den Einsatz eines TA-10 vor. Ein Vergleich der Richtpreise von AEA Technology und RWE NUKEM zeigt, dass AEA Technology für die Bereitstellung des TA-10 um etwa den Faktor 2 höher liegt als RWE NUKEM. Daher wird bei der Kostenabschätzung in Kapitel 9 lediglich der Einsatz des bereits bei AEA vorhandenen TA-20 (incl. 6 Sekundärgebinde, 2 Be- und Entladeeinrichtungen, Einweisungen und jährlichen Wartungen) zu einem Richtpreis von (entsprechend ; Umrechnungskurs: 1 = 1,45 ) berücksichtigt.

86 Seite NIREX Ltd (UK) NIREX hat im Auftrag von UKAEA, den Transportcontainer SWTC-285 (Standard Waste Transport Container) entwickelt. Der SWTC-285 (s. Abbildung 7-11) kann mit vier Dounreay-Gebinden beladen werden. Abbildung 7-11: SWTC-285, NIREX (UK) UKAEA hat die Export Facility so ausgelegt, dass der SWTC darin gehandhabt werden kann (s. Kapitel 3.5) und plant, im Jahr 2011 einen SWTC-285 und eventuell im Jahr 2013 vier SWTC-285 einzusetzen /7-17/. Derzeit wird von UKAEA auch der Einsatz von Behältern des Typs WPEP der BNFL zum innerbetrieblichen Transport von Gebinden mit radioaktiven Abfällen erwogen. Die WPEP-Behälter werden nicht als Typ B(U)-Versandstück zugelassen sein und kommen daher nicht für die Beförderung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland in Betracht /7-17/.

87 Seite 87 Die wichtigsten Daten zum SWTC-285 sind im Folgenden zusammengestellt /7-18/: Anbieter Behälter Art der Modifizierung Transportrechtliche Zulassung (Typ B(U)-Versandstück) Abmessungen - Höhe - Breite - Länge - Wandstärke - Leermasse Transportequipment Anzahl der Dounreay-Gebinde - je Behälter - je Transport Richtpreise Fertigung des Behälters - 1 Stück - 4 Stück - 6 Stück Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter NIREX (UK) SWTC-285 Keine Ja, möglich mm mm mm 285 mm 53 Mg Nicht erforderlich 4 Stück 4 Stück ca je Behälter ca je Behälter ca je Behälter Keine Angabe Aufgrund seiner großen Masse (zulässiges Gesamtgewicht: 65 Mg) kann der SWTC-285 nur als Schwerlasttransport befördert werden. In der Kostenabschätzung (s. Kapitel 9) wird für das Beförderungskonzept mit drei SWTC-285 ein Richtpreis von (entsprechend ; Umrechnungskurs: 1 = 1,45 ) angesetzt. NIREX geht davon aus, dass Ende 2007 bzw. Anfang 2008 die transportrechtliche Zulassung für den SWTC-285 vorliegen wird. Die Fertigungsdauer wird für einen SWTC mit 1,5 Jahren und für vier SWTC mit 2 Jahren angegeben; in der Zeitplanung wird für die Bereitstellung von drei SWTC mit einer Dauer von 2 Jahren gerechnet.

88 Seite Eisenwerk Bassum mbh Das Eisenwerk Bassum ist Hersteller von Behältern (Fässern u. ä.) und Containern für radioaktive Abfälle. Die Container besitzen neben Zulassungen nach Transportrecht auch Zulassungen hinsichtlich der Eignung zur Einlagerung in die Schachtanlage Konrad. Vom Eisenwerk Bassum wurde ein Konzept für einen Endlagerbehälter vorgestellt /7-19/ /7-20/. Das Konzept sieht vor, dass die Dounreay-Gebinde in einen Primärbehälter verpackt werden und in einen Konrad-Container Typ VI eingestellt werden. Nach Verguss mit Beton soll der Konrad-Container die transportrechtlichen Anforderungen an ein Typ B(U)-Versandstück erfüllen und soll als störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II nach /7-5/ /7-6/ in das Endlager Konrad eingelagert werden können. Der Verguss kann allerdings erst in Deutschland erfolgen, da bei UKAEA in Dounreay dazu derzeit keine Möglichkeit besteht. Bei diesem Konzept wird jedes Dounreay-Gebinde in ein Edelstahl- oder Stahlfass eingestellt und oben und unten mit einer 100 bis 150 mm dicken Dämpfung (z. B. aus Leichtbeton) versehen. Als Außenbehälter ist ein ca. 10 mm dickes Stahlfass vorgesehen, das mit einem 60 bis 80 mm dicken Bleimantel ausgekleidet ist. Die genauen Angaben zu Materialien, deren Dicke/Wandstärke und Masse, werden erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Auslegungsrechnungen des Eisenwerks Bassum ermittelt. Mit den vorliegenden Angaben können die groben Aussenabmessungen des Primärbehälters (s. Abbildung 7-12) wie folgt abgeschätzt werden: h = bis mm; d = 960 bis mm; die Gesamtmasse liegt zwischen 6 Mg und 8 Mg. Abbildung 7-12: Primärbehälter, Eisenwerk Bassum

89 Seite 89 Der Primärbehälter wird nun in einen Konrad-Container Typ VI (s. Abbildung 7-13) eingestellt. Die für den Transport und die Endlagerung der Dounreay-Gebinde erforderlichen Zulassungen als Typ B(U)-Versandstück und als störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II sind nur mit dem Verfüllen des Zwickelvolumens zwischen Behälter und Konrad-Container mit Beton zu erreichen. Da bei UKAEA in Dounreay keine Möglichkeit zum Verguss besteht, können die Dounreay-Gebinde erst in Deutschland in den Konrad-Container eingestellt und vergossen werden. Der vergossene Container könnte dann als Typ B(U)-Versandstück transportiert und als störfallfeste Verpackung der ABK II im Endlager Konrad eingelagert werden. Abbildung 7-13: Konrad-Container Typ VI (Ansicht, mit Betonverguss), Eisenwerk Bassum

90 Seite 90 Die wichtigsten Daten zum Behälterkonzept des Eisenwerks Bassum sind im Folgenden zusammengestellt: Anbieter Behälter/-familie Art der Modifizierung Transportrechtliche Zulassung (Typ B(U)-Versandstück) Endlagerzulassung (ABK II, störfallfeste Verpackung) Außenabmessungen des Behälters - Höhe - Breite - Länge Transportequipment Anzahl der Dounreay-Gebinde - je Behälter - je Transport Richtpreise Fertigung des Versandstücks Stück Konrad-Container Stück Primärbehälter Zulassungsverfahren (Typ B(U)) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter Zulassungsverfahren (ABK II, störfallfest) - Antragsunterlagen - Behörden- und Gutachter Eisenwerk Bassum Konrad-Container Typ VI Entwicklung des Primärbehälters Ja, möglich, nach Verguss mit Beton Ja, möglich, nach Verguss mit Beton mm mm mm Nicht erforderlich 1 Stück 1 Stück ca pro Container ca bis pro Behälter ca ca ca Der vom Eisenwerk Bassum genannte Richtpreis für 200 Primärbehälter liegt mit bis je Stück deutlich unter dem von GSR genannten Richtpreis in Höhe von je Primärbehälter. In der Kostenabschätzung (s. Kapitel 9) wird die Verwendung von 200 Konrad- Containern (incl. 200 Primärbehälter) zu einem Richtpreis von berücksichtigt. In Verbindung mit dem Behälterkonzept der GSR (s. Kapitel 7.2.3) werden 200 Konrad-Container ohne Primärbehälter mit einem Richtpreis von angesetzt. Die Richtpreise verstehen sich ohne Kosten für den Verguss mit Beton. Für den Verguss eines Konrad-Containers Typ VI mit einem Dounreay-Gebinde wird von der HDB in /7-21/ ein Richtpreis von ca je Stück genannt. Mit der bei der HDB vorhandenen Gießeinrichtung ist ein Verguss von Konrad-Containern Typ VI allerdings nicht möglich. In der Kostenabschätzung in Kapitel 9 werden für den Verguss von 200 Konrad-Containern berücksichtigt.

91 Seite 91 Das Eisenwerk Bassum schätzt die Dauer des transportrechtlichen Zulassungsverfahrens auf 24 Monate. Das Zulassungsverfahren für die Endlagerungsbedingungen Konrad ist im Prinzip abgeschlossen; es ist lediglich der Nachweis zu erbringen, dass die Dounreay-Gebinde der Abfallspezifikation im Prüfzeugnis des Konrad-Containers entsprechen. Die geschätzte Dauer für die Auslieferung der ersten 10 Behälter (Konrad-Container un d Primärbehälter) wird mit 4 bis 5 Monaten angegeben, dann fortlaufend 10 Behälter je Monat. 200 Konrad-Container Typ VI und Primärbehälter können demnach innerhalb von 4 Jahren zur Verfügung gestellt werden.

92 Seite Bewertung der Angebote zu Transport- und Lagerbehältern aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht Die in den Kapiteln bis beschriebenen Behälterkonzepte sind in Tabelle 7-5 zusammengestellt und aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht bezüglich der Eignung als Transport- und Lagerbehälter für die Dounreay-Gebinde bewertet. Tabelle 7-5: Bewertung der Behälterkonzepte für Dounreay-Gebinde Hersteller Transport, Zwischen- und Endlagerung 6 geeignet ja/nein Bemerkung Behälterkonzept GNS MOSAIK T, ZL, EL Ja - TRANSNUBEL TNB 181 B T Nein keine Typ B(U)-Zulassung GSR UKT 10 Primärbehälter als T, (ZL) Ja UKT 4 Zwischenlagerbehälter RWE NUKEM TA-10 T Ja - AEA Technology TA-20 T Ja - NIREX SWTC-285 T Ja - Primärbehälter und Container Konrad- Eisenwerk als Zwischenlagerbehälter; Container (ZL), EL, T Ja Bassum Transportrechtliche Typ VI Zulassung nach Verguss Das Behälterkonzept von TRANSNUBEL (TNB 181 B) wird für die Beförderung der Dounreay-Gebinde als nicht geeignet angesehen. Der TNB 181 B hat derzeit lediglich eine Zulassung als Industrieverpackung und müsste als Typ B(U)-Versandstück komplett neu ausgelegt und zugelassen werden. Die Behälterkonzepte von GNS (MOSAIK), GSR (UKT 10, UKT 4), RWE NUKEM (TA-10), AEA Technology (TA-20) und NIREX (SWTC-285) werden für die Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland als geeignet angesehen. Die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde könnte in MOSAIK-Behältern der GNS, in den von GSR verwendeten Primärbehältern oder in mobilen Abschirmelementen (Kapitel 7.4) erfolgen. Als Endlagerbehälter für die Dounreay-Gebinde kommt der Konrad-Container Typ VI in Betracht. Falls GNS den MOSAIK-Behälter mit Endlagerzulassung anbieten würde, käme dieser ebenfalls als Endlagerbehälter in Betracht. Eine über die aus technischer und genehmigungstechnischer Sicht hinausgehende zusammenfassende Bewertung, die auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, erfolgt unter Berücksichtigung der in Kapitel 8 vorgeschlagenen Beförderungskonzepte in Kapitel 9. 6 T = Transport, ZL = Zwischenlager, EL = Endlager

93 Seite Machbarkeitsuntersuchung: Transport- und Lagerbehälter für Dounreay- Gebinde Die DSR Ingenieurgesellschaft mbh, Berlin, erstellte im Auftrag der DBE TECHNOLOGY GmbH eine Machbarkeitsuntersuchung zu einem möglichen Transport- und Lagerbehälter für Dounreay-Gebinde. Auf Basis von strahlenschutztechnischen Berechnungen wurde eine Auslegung des Behälters vorgenommen. Weiterführende sicherheitstechnische Nachweise zeigen die generelle Machbarkeit des vorgeschlagenen Behälterentwurfs. Für die Beförderung, Zwischen- und Endlagerung der Dounreay-Gebinde wird als Transport- und Lagerbehälter ein dickw andiger, zylindrischer Gussbehälter aus Kugelgraphit vorgeschlagen ( Abbildung 7-14, links ). Der Behälter besitzt einen einfach abgestuften Deckel, der mit dem Behälterkörper verschraubt wird. Die dichte Um schließung wird vom Behälterkörper, dem Behälterdeckel mit den Verschlusseinrichtungen für die Deckeldurchführungen und den Verschraubungen sowie den zugehörigen Dichtungen gebildet. Im Behälterdeckel sind zwei Durchführungen vorgesehen, eine dient zur Aufnahme der Druckausgleichseinrichtung, die andere zur Durchführung der Dichtheitsprüfung der Deckeldichtung. Die Leermasse des Behälters wird mit ca. 8,3 Mg abgeschätzt. Abbildung 7-14: Transport- und Lagerbehälter ohne bzw. mit Stoßdämpfer

94 Seite 94 Für den öffentlichen Transport ist der Stoßdämpfer Teil des Versandstücks (Abbi ldung 7-14, rechts). Der Stoßdämpfer muss die unter Transportbedingungen (Unfallbeförderungsbedingungen) auftretenden mechanischen Belastungen aufnehmen. Er setzt sich aus Deckel-, Mittel- und Bodenstoßdämpfer zusammen und besteht im Wesentlichen aus mit Stahlblech ummantelten Holzelementen. Die Gesamtmasse des Versandstücks (Dounreay-Gebinde + Gussbehälter + Stoßdämpfer) wird mit ca. 13,5 Mg abgeschätzt. Die Dimensionierung des Behälters basiert auf der radiologischen Auslegung. Zugrunde gelegt wurden dabei die jeweils restriktiveren Anforderungen aus Gefahrgutrecht bzw. Zwischen- und Endlagerbedingungen, d. h. Dosisleistung an der Behälteroberfläche 2 msv/h, in 1 m Abstand 0,1 msv/h (s. Tabelle 7-3). Für die radiologische Auslegung wurden die Analysewerte der UKAEA /7-22/ unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 100 % berücksichtigt. Die Dosisleistungsberechnung am Gebinde erfolgte mit den Codes QAD-CGGP und Microshield in dreidimensionaler Geometrie. Bei diesen Rechnungen wurde festgestellt, dass die Gammadosisleistung am unabgeschirmten Gebinde fast vollständig durch Cs-137 verursacht wird; die Neutronendosisleistung ist vernachlässigbar. In Tabelle 7-6 sind die für den öffentlichen Transport, die Zwischenlagerung und die Endlagerung relevanten Dosisleistungsgrenzwerte in der Umgebung des Behälters und die berechneten Dosisleistungswerte am Gussbehälter aufgeführt. Ergänzt werden diese Angaben um berechnete Dosisleistungswerte an einem Gussbehälter, dem nicht die um den Faktor 2 erhöhten Analysewerten der Aktivität zugrunde liegen, sondern die Garantiewerte von UKAEA. Die Analysewerte des Cs-137 liegen bei etwa 14 % der Garantiewerte; damit wird bei den um den Faktor 2 erhöhten Analysewerten etwa 28 % des Garantiewertes für Cs-137 berücksichtigt. Tabelle 7-6: Dosisleistung in der Umgebung des Transport- und Lagerbehälters Dosisleistung [msv/h] Auslegungswert Dosisleistung* [msv/h] Garantiewert Grenzwert [msv/h] Normale Beförderungsbedingungen Außenseite des Versandstücks (Transportcontainer) < 0,226 0, m Abstand vom Beförderungsmittel < 0,028 0,102 0,1 Unfall-Beförderungsbedingungen 1 m Abstand vom Versandstück (Behältermantel) 0,069 0, Zwischen-/Endlagerb edingungen Oberfläche Behältermantel 0,226 0,825 2 Behältermantel, 1 m Abstand 0,069 0,252 0,1 *) auf Basis der Aktivität von Cs-137 abgeschätzte Werte

95 Seite 95 Der Vergleich zeigt, dass im Falle der Ansetzung der Garantiewerte der 1 m-grenzwert der Annahmebedingungen des Zwischenlagers und Endlagers deutlich überschritten wird. Die Einhaltung des 1 m-grenzwertes ist erst aufgrund der Halbwertszeit von Cs-137 nach einer Abklingzeit von 25 bis 30 Jahren anzunehmen. Beim Nachweis der sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Behälters werden u. a. die Unfallbeförderungsbedingungen betrachtet. Zur Minderung der Beanspruchung der Behälterbauteile ist der Behälter in Transportkonfiguration mit einem allseitig anliegenden Stoßdämpfer (s. Abbildung 7-14) versehen. Der Stoßdämpfer gewährleistet die Schutzfunktion für den Behälter auch unter den Typ B(U)- Falltestbedingungen. Daher erfolgt in dieser Machbarkeitsuntersuchung der sicherheitstechnische Nachweis für den Fall aus 5 m Höhe (ohne Stoßdämpfer) gemäß den Endlagerungsbedingungen Konrad /7-5/ /7-6/. In der Plausibilitätserklärung wurde nachgewiesen, dass der betrachtete Transportund Lagerbehälter eine ausreichende mechanische Integrität aufweist. In diesem Zusammenhang wurde untersucht, welche maximale Stoßkraft der Behälter schadensfrei übernehmen kann; es wurden drei Fälle des Aufpralls (s. Abbildung 7-15) betrachtet: Abbildung 7-15: Nachweis der mechanischen Integrität: Fall aus 5 m Höhe Fazit Die sicherheitstechnischen Nachweise ze igen die generelle Machbarkeit eines Transport- und Lagerbehälters, der die Forde rungen nach dichtem Einschluss des radioaktiven Inventars, hinreichender Abschirmung und sicherer Handhabung unter Transport-, Zwischen- und Endlagerungsbedingungen für ein Dounreay-Gebinde erfüllt.

96 Seite 96 Es wird ein dickwandiger, zylindrischer Behälter vorgeschlagen, der die Abschirmung der Dounreay-Gebinde durch die bis zu 190 mm starke Behälterwandung aus Sphäroguss sicherstellt. Der dichte Einschluss des radioaktiven Inhaltes wird durch den Behälterkörper, den Behälterdeckel mit den Verschlusseinrichtungen und Verschraubungen sowie das zugehörige Dichtsystem gewährleistet. Das Dichtsystem bilden Paralleldichtungen an Behälterdeckel und Verschlussdeckel. Der Behälter besitzt die für Transport-, Zwischen- und Endlagerung notwendigen sicherheitstechnischen Einrichtungen: Der Nachweis der Einhaltung der geforderten Dichtheitskriterien kann durch Dichtheitsprüfungen am Behälterdeckel und am Verschlussdeckel erbracht werden. Dazu sind beide Deckel mit Prüfbohrungen versehen. Der Behälter ist mit einem Deckeldurchbruch versehen, der den Abbau eines sich im Behälter aufbauenden Überdruckes gestattet. Für diesen Druckausgleich werden zwei Optionen aufgezeigt: o kontinuierlich bei reduzierter Dichtwirkung des Verschlussdeckels und Einsatz eines zusätzlichen Aerosolfilters oder o diskontinuierlich durch Nutzung einer Schnellverschlusskupplung und gezielte Ableitung des Gases aus dem Behälterinnenraum. Alternativ zum Konzept eines Transport- und Lagerbehälters wurde auch das Konzept eines reinen Transportbehälters betrachtet. Für die Konzipierung des Transportbehälters kann die Möglichkeit eines Transportes unter ausschließlicher Verwendung gemäß IAEA-Empfehlungen Nr. 532 genutzt werden (s. Tabelle 7-1), und die Auslegung der Behälterabschirmung kann auf Basis der weniger restriktiven radiologischen Anforderungen bezüglich der Dosisleistung erfolgen: Dosisleistung an der Oberfläche von Versandstück/Umpackung 10 msv/h Dosisleistung an der Oberfläche des Fahrzeugs 2 msv/h Dosisleistung in 2 m Entfernung vom Fahrzeug 0,1 msv/h Gegenüber dem Transport- und Lagerbehälter ist eine um 30 mm geringere Abschirmdicke des Behälters möglich. Daraus resultieren kleinere Außenabmessungen und eine geringere Masse des Behälters sowie der gesamten Transporteinheit. Bevor eine weitere Entwicklung des Behälters forciert wird, sind folgende Abstimmungen und Festlegungen wichtig: Abstimmung und Festlegung der Randbedingungen mit UKAEA, z. B. Greifer zum Einsatz der Dounreay-Gebinde in den Behälter, weitere Handhabungseinrichtungen, technologischer Ablauf Ermittlung der Lagerbedingungen des ausgewählten Zwischenlagers Abgesicherte radiologischen Daten zur strahlenschutztechnischen Optimierung

97 Seite Anforderungen an mobile Abschirmelemente für Dounreay-Gebinde Abschirmelemente müssen in erster Linie die Dosisleistung der Dounreay-Gebinde auf zulässige Grenzwerte im Zwischenlager reduzieren. I. d. R. betragen diese 2 msv/h an der Oberfläche des Behälters/der Abschirmung 0,1 msv/h in 1 m Abstand von der Oberfläche des Behälters/der Abschirmung Über Grundanforderungen zur Handhabung, Dekontaminierbarkeit etc. hinausgehende Anforderungen werden nicht gestellt Anbieter von mobilen Abschirmelementen Es wurden Anbieter von Abschirmungen angefragt bzgl. mobilen Abschirmelementen für die Zwischenlagerung von Dounreay-Gebinden: Siempelkamp Nukleartechnik GmbH, Krefeld Eisenwerk Bassum mbh, Bassum In Kapitel und werden die angebotenen Abschirmelemente beschrieben und die Rahmenbedingungen der Angebote dargestellt und in Kapitel zusammenfassend bewertet Siempelkamp Nukleartechnik GmbH Die Fa. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH, Krefeld, bietet Fasslager aus Gusseisen für Fässer mit hoher Dosisleistung an. Die Abschirmelemente sind bis zu 4-fach stapelbar. Durch Nut-/Federverbindungen wird ein erdbebens icherer Stand gewährleistet. Die Standardausführung der Abschirmelemente ist ohne Boden; die oberste Lage der Abschirmelemente kann mit Deckeln versehen werden (s. Abbildung 7-16). Abbildung 7-16: Abschirmelemente, Siempelkamp

98 Seite 98 Die e rste Lage der Abschirmelemente wird vor dem Einstellen der Fässer im Lager positioniert; danach werden die Dounreay-Gebinde in die Abschirmelemente eingestellt. Es wird die 2. Lage der Abschirmelemente aufgestellt und die Dounreay- eingestellt. Die oberste Lage wird ggf. mit Abschirmdeckeln Gebinde versehen. Siempelkamp bietet o. g. Abschirmelemente mit einer Wandstärke von ca. 150 mm für 200 Stück Dounreay-Gebinde (2-lagige Ausführung mit 100 Deckeln) zu einem Richtpreis von ca an. Dieser Preis beinhaltet die Auslegung, Berechnung und Konstruktion. Weiterhin ist die Verwertung von radioaktiv kontaminierten Metallen (Anteil ca. 50 %) berücksichtigt, wodurch sich ein Einsparpotential von ca. 0,20 /kg ergibt. Ohne Verwertung von radioaktiv kontaminiertem Metall liegt der Richtpreis ca höher /7-23/. Siempelkamp empfiehlt zusätzlich eine Dekontlackierung von 150 µm (ca ) /7-24/. Zur Handhabung der Dounreay-Gebinde, Abschirmelemente und Deckel ist eine Greifervorrichtung erforderlich. Für die Auslegung, Berechnung, Konstruktion und Fertigung ist mit ca zu rechnen /7-24/. Die Fertigung der Abschirmelemente kann ca. 4 bis 5 Monate nach Auftragserteilung beginnen. Mit einer Fertigung von 3 bis 6 Elementen pro Woche ergibt sich ein Gesamtfertigungszeitraum von ca. 1 bis 1,5 Jahre /7-24/ Eisenwerk Bassum mbh Das Eisenwerk Bassum bietet für die Dounreay-Gebinde zylindrische Abschirmungen aus Stahl (Material S355J2H nach DIN EN ) mit einer Wandstärke von 150 mm an /7-25/ /7-26/ /7-27/ (s. Abbildung 7-17). Es werden zuerst die Dounreay-Gebinde im Zwischenlager positioniert und die Abschirmungen über die Dounreay-Gebinde geführt. Die oberste Lage wird ggf. mit Abschirmdeckeln versehen. Abbildung 7-17: Abschirmelemente, Eisenwerk Bassum

99 Seite 99 Am oberen Rand erhält die Abschirmung einen Greifrand und Einführhilfen für die Handhabung und das Stapeln der Zylinder. Das Eisenwerk Bassum bietet 200 Stück Abschirmungen incl. strahlentrosteter Oberflächen und dekontfähiger Beschichtung (150 µm) für einen Richtpreis von an. Die Deckel sind als Ronde gefertigt, ebenfalls aus 150 mm dickem Stahl (Material S355J2H) und so bearbeitet, dass sie auf der Abschirmung mit Hilfe von vier Schrauben befestigt werden können. Die Deckelronde ist so ausgeführt, dass mit Hilfe eines Greifwerkzeugs die gesamte Abschirmung bzw. der Deckel gehandhabt werden kann. Das Eisenwerk Bassum bietet 100 Deckel für einen Richtpreis von an. Damit liegt die 2-lagige Ausführung der Abschirmelemente incl. Deckel bei Zur Handhabung der zylindrischen Abschirmungen ist eine Greifervorrichtung erforderlich. Für die Auslegung, Berechnung, Konstruktion und Fertigung wird ein Richtpreis von ca genannt. Die Fertigung der Abschirmelemente kann ca. 8 bis 10 Wochen nach Auftragserteilung beginnen. Mit einer Fertigung von mindestens 10 Elementen pro Woche ergibt sich ein Gesamtfertigungszeitraum von ca. ½ Jahr Bewertung der Angebote zu mobilen Abschirmelementen Die in Kapitel und vorgestellten Abschirmelemente werden für die Abschirmung der Dounreay-Gebinde bei der Zwischenlagerung in Deutschland als geeignet angesehen. Beide Hersteller bieten Abschirmelemente mit / ohne Boden und mit / ohne Deckel an. Bei den Abschirmelementen ohne Boden muss die Handhabung der Dounreay-Gebinde aufgrund der hohen Dosisleistung fernbedient erfolgen. Abschirmelemente mit Boden könnten z. B. in einer Heißen Zelle beladen werden, so dass die Handhabung im Zwischenlager nicht fernbedient erfolgen muss. Der Vergleich der Richtpreise von Siempelkamp und dem Eisenwerk Bassum erfolgt für 200 Abschirmelemente ohne Boden in 2-lagiger Ausführung mit Deckel. Die angebotenen Richtpreise des Eisenwerks Bassum liegen mit um etwa 1 Mio. über denen von Siempelkamp mit Durch die Verwertung von radioaktiv kontaminiertem Metall gibt Siempelkamp ein Einsparpotential von ca. 0,20 /kg entsprechend ca für 200 Abschirmelemente an. Nach Meinung der DBE TECHNOLOGY GmbH sollte das Einsparpotential allerdings bei einigen /kg liegen und damit erheblich höher sein. Dies würde zu einer erheblichen Reduzierung des Richtpreises für die Abschirmelemente von Siempelkamp führen. In der Kostenabschätzung in Kapitel 9 wird ein Richtpreis von für 200 mobile Abschirmelemete berücksichtigt.

100 Seite 100 Die Wahl der Abschirmelemente und ihre Ausführung muss im Zusammenhang mit den Randbedingungen des Zwischenlagers gesehen werden. Es sind die Handhabungseinrichtungen des Zwischenlagers, räumliche Gegebenheiten etc. zu berücksichtigen und in die Auslegung der letztlich zum Einsatz kommenden Abschirmelemente einzubeziehen.

101 Seite Beförderung der Wiederaufarbeitungsabfälle deutscher Forschungs- einrichtungen Die Dounreay-Gebinde gelten aufgrund ihres Aktivitätsinventars als Gefahrgut der Klasse 7 (UN-Nummer 2916: Radioaktive Stoffe, Typ B(U)-Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt) und sind unter Einhaltung der in Kapitel 8.1 beschriebenen Transportvorschriften zu befördern. 8.1 Transportvorschriften für die Beförderung der Dounreay-Gebinde Der Transport von Gefahrgütern kann grundsätzlich über Straße/Schiene, See und/oder den Luftweg erfolgen. UKAEA in Dounreay hat keinen Gleisanschluss. Daher beginnt die Beförderung der Dounreay-Gebinde auf der Straße. Ein kombinierter Straßen-/Schienentransport kann je nach Beförderungskonzept sinnvoll sein. Da der EUROTUNNEL zwischen England und Frankreich für Gefahrgüter der Klasse 7 (UN-Nummer 2916) gesperrt ist /8-1/, erfolgt der Transport von UK zum europäischen Festland per Schiff. Die Beförderung der Dounreay-Gebinde über den Luftweg ist keine sinnvolle Alternative und wird daher nicht näher betrachtet. Im Zusammenhang mit dem Transport der Dounreay-Gebinde von Schottland nach Deutschland sind die im Folgenden aufgeführten Transportvorschriften, in der jeweils gültigen Fassung, zu berücksichtigen: - TS-R-1 IAEA-Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material, Safety Standards Series No. TS-R-1 - IMDG-Code International Maritime Dangerous Goods Code - INF-Code International Code for the Safe Carriage of Packaged Irradiated Nuclear Fuel, Plutonium and High-Level Radioactive Wastes on Board Ships - ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - RID Verordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter - GGVE Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Eisenbahn)

102 Seite GGVS Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgutverordnung Straße) - GGVSee Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See) - GGVBinSch Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt) 8.2 Transportunternehmen Es wurden Transportunternehmen, die Gefahrgüter der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) befördern, angefragt bzgl. der Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland: NCS Nuclear Cargo + Service GmbH, Hanau (D) TRANSKEM SPEDITION GmbH, Hanau (D) RSB Logistik Projektspedition GmbH, Köln (D) AEA Technology plc., Didcot, Oxfordshire (UK) GSR - Gamma-Service Recycling GmbH, Radeberg (D) Die Anfrage bezog sich auf die Erstellung eines Beförderungskonzepts mit Richtpreisen und groben Zeitangaben für die Beförderung der Dounreay-Gebinde incl. der Angabe von Transportrouten und Fährverbindungen. Bei NCS, TRANSKEM und RSB wurde die Beförderung der Dounreay-Gebinde mit MOSAIK-Behältern der GNS angefragt. AEA Technology (UK) und GSR sehen die Verwendung ihrer eigenen Transportbehälter vor. TRANSKEM, eine 100 %ige Tochter der NCS, verzichtete auf die Abgabe eines Vorschlags. 8.3 Beförderungskonzepte Im Laufe der Bearbeitung des Projekts stellte sich heraus, dass die Einstufung der Dounreay-Gebinde als INF 1-Material (s. Kapitel 5.2) wesentlichen Einfluss auf das Beförderungskonzept hat. Der Seetransport von INF-Material könnte beispielsweise mit einer Fähre erfolgen, die INF 1-tauglich ist, oder mit einem speziell eingecharterten Transportschiff mit INF 1-Zulassung.

103 Seite 103 Die Beförderungskonzepte sind von zahlreichen Rahmenbedingungen, beispielweise d er Bereitstellung der Versandstücke in Dounreay und der Annahme der Versandstücke im deutschen Zwischenlager, bestimmt. Die gleichzeitige Beförderung mehrerer Dounreay-Gebinde erfordert die gleiche Anzahl von Versandstücken; die Kos ten für die Beförderungskonzepte müssen daher in engem Zusammenhang mit den Richtpreisen für die Versandstücke gesehen werden (s. Kostenabschätzung in Kapitel 9). In Kapitel werden Beförderungskonzepte vorgestellt, die von einer Seebeförderung mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff mit INF 1-Tauglichkeit ausgehen. In Kapitel werden Beförderungskonzepte mit einem Charterschiff mit INF 1-Zulassung vorgestellt Beförderungskonzepte mit regelmäßig verkehrendem Schiff Nuclear Cargo + Service GmbH Die von NCS gelieferten Angaben zu unserer Anfrage bzgl. Beförderung der Dounreay- sind im Folgenden Gebinde in MOSAIK-Behältern von UK nach Deutschland zusammengestellt /8-2/ /8-3/: Anbieter Behälter/Versandstücke Transportequipment Beförderung - Straße/Schiene/See - Transportroute - Fährverbindungen Richtpreise - je Transport - gesamter Transport Anzahl der Fahrzeuge Zeiten - je Transport - gesamter Transport Transportoptimierung NCS MOSAIK-Behälter mit Stoßdämpfer 20 -Container mit Gestell Straße, See oder Straße/Schiene, See UK F oder NL D Keine Angabe Fahrzeuge oder mehr, abhängig vom Beförderungskonzept Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Auf Basis der derzeitigen Datenlage zu MOSAIK-Behältern (s. Kapiteln 7.2.1) muss angenommen werden, dass die Versandstücke (MOSAIK-Behälter mit Stoßdämpfer) liegend in einem 20 -Open-All-Container mit Transportgestell transportiert werden müssen und nur ein Behälter pro Transport befördert werden kann. Für den Liegendtransport ist zusätzliches Equipment in Form von Wendevorrichtungen und speziellen Lastaufnahmemitteln erforderlich.

104 Seite 104 Da der Zeitpunkt der Rückführung der Dounreay-Gebinde und der endgültige Standort des Zwischenlagers für die Dounreay-Gebinde noch nicht feststeht, liefert NCS keine Vorschläge zur Transportoptimierung. Wenn die vorgenannten Randbedingungen klar sind, ist die Erstellung eines konkreten und aussagefähigen Angebots mit Leistungsumfang möglich RSB Logistik Projektspedition GmbH Unsere Anfrage an RSB bzgl. Beförderung der Dounreay-Gebinde mit MOSAIK- hat sich im Laufe der Bearbeitung des Projekts ausgeweitet auf eine Behältern intensive Diskussion über Transportoptimierungen mit dem vorrangigen Ziel der Kostensenkung und Zeitersparnis. Weiterhin wurde von RSB der Einsatz von Transactive (TA-10 und/oder TA-20) der RWE NUKEM vorgeschlagen. Die von RSB gelieferten Angaben zu unserer Anfrage sind im Folgenden zusammengestellt /8-4/: Anbieter Behälter/Versandstücke Transportequipment MOSAIK-Behälter mit Stoßdämpfer 20 Container mit Gestell RSB TA-20 TA-10 Nicht erforderlich Beförderung - Straße/Schiene/See Straße, See - Transportroute UK F oder NL D - Fährverbindungen Harwich (UK) / Rotterdam (NL) oder Dover (UK) / Calais (F) Richtpreise - je Transport gesamter Transport Anzahl der Fahrzeuge 4 Fahrzeuge 4 Fahrzeuge 1 Fahrzeug 1 Fahrzeug Zeiten - je Transport 1 Woche 1 Woche 1 Woche 1 Woche - gesamter Transport ca. 1 Jahr ca. ½ Jahr ca. 2 Jahre ca. 1,5 Jahre Transportoptimierung - s. Transportoptimierung Stehendtransport; 2 Gebinde je Transport Nicht erforderlich Der Richtpreis je Beförderungsvorgang liegt bei R SB unabhängig von der Art des zu befördernden Versandstücks bei Die Dauer eines Beförderungsvorgangs (von Dounreay zum Zwischenlager in Deutschland und wieder zurück nach Dounreay) gibt RSB mit 7 Tagen an. In erster Linie hängt das von den Fährverbindungen ab, mit denen der Transport der Dounreay- Gebinde erfolgen kann. Bei guter Vorbereitung sollte auch die Bereitstellung der Versandstücke und der Be- und Entladevorgang nicht gegen einen 1-wöchigen Umlauf sprechen.

105 Seite 105 Beförderungskonzept mit MOSAIK-Behältern der GNS /8-5/ Wie in Kapiteln beschrieben, sind die genauen Abmessungen und Masse der Stoßdämpfer des MOSAIK-Behälters für die Dounreay-Gebinde noch nicht bekannt. Im Zusammenhang mit der Behälterauslegung durch GNS schlägt RSB eine Behälteroptimierung mit dem Ziel der Reduzierung der Masse des Versandstücks (MOSAIK-Behälter und Stoßdämpfer) vor. Unter Umständen wäre die Beförderung (stehend) von zwei Versandstücken und damit zwei Dounreay-Gebinden je Transport möglich; damit könnten die Transportkosten erheblich reduziert werden. Weitere Vorschläge zur Transportoptimierung: High-Cube Container für Stehendtransport der MOSAIK-Behälter Derzeit ist unklar, ob die MOSAIK-Behälter als Typ B(U)-Versandstücke zwingend in 20 -Open-All-Containern mit Transportgestell befördert werden müssen. Die Beförderung der MOSAIK-Behälter in High-Cube-Containern, die ca. 40 cm höher sind als Standard-20 -Container, wäre stehend möglich. Dabei würden Niederflurauflieger eingesetzt. Flats oder Plattformen für Stehendtransport der MOSAIK-Behälter Eine weitere M öglichkeit wäre die Verwendung von Flats / Flat Racks bzw. Plattformen / Plats / Platforms. Flats bestehen aus einer hochbelastbaren Bodenkonstruktion und zwei Stirnwänden; Plattformen bestehen aus einer extrem belastungsfähigen Bodenkonstruktion ohne Seiten- und Stirnwände. Durch die hohe Belastungsfähigkeit ist es möglich, hohe Massen auf kleine Flächen zu konzentrieren. Das Eigengewicht von Flats und Plattformen ist abhängig von der jeweiligen Ausführung (feste oder klappbare Stirnwände, High-Cube-Flat, et c. ), ist i. d. R. aber geringer als b ei einem 20 - Open-All-Container (ca bis kg). Erhöhung der Nutzlast des LKW und Reduzierung der Masse des Versandstücks für Beförderung von zwei MOSAIK-Behältern (stehend) je Transport Durch die Verwendung von leichten Zugm aschinen und Aufliegern könnte die Nutzlast von ca. 24 Mg auf bis zu 26 Mg erhöht werden. B eförderungskonzept mit Transactive der RWE NUKEM /8-6/ Weiterhin hat RSB angeboten, die Beförderung der Dounreay-Gebinde mit TA-10 und/oder TA-20 der RWE NUKEM durchzuführen. Beim Einsatz des TA-10, der drei Dounreay-Gebinde je Transport befördert, sind 67 Transporte für die Beförderung von 200 Dounreay-Gebinden erforderlich; kommt der TA-20 mit zwei Dounreay-Gebinden je Transport zum Einsatz, sind 100 Transporte notwendig.

106 Seite AEA Technology plc. (UK) AEA Technology (UK) hat seit einigen Jahren einen Transactive-20 der RWE NUKEM im Einsatz. Für die Beförderung der Dounreay-Gebinde schlägt AEA Technology den Einsatz von einem TA-10 und/oder von einem oder zwei TA-20 vor. Für die Beförderung der Dounreay-Gebinde bietet AEA Technology die Bereitstellung der Transactive zu den in Kapitel genannten Richtpreisen an. Die wichtigsten Angaben zu unserer Anfrage bzgl. Transport der Dounreay-Gebinde sind im Folgenden zusammengestellt /8-7/ /8-8/. Anbieter AEA Technology Behälter/Versandstücke TA-20 TA-10 Transportequipment Nicht erforderlich Beförderung - Straße/Schiene/See Straße, See - Transportroute UK NL D - Fährverbindungen Harwich (UK) / Rotterdam (NL) Richtpreise - je Transport Keine Angabe Keine Angabe - gesamter Transport Sonstiges Transportoptimierung Nicht erforderlich Nicht erforderlich Anzahl der Fahrzeuge 1 Fahrzeug 1 Fahrzeug Zeiten - je Transport - gesamter Transport 2 Wochen 4 Jahre 2 Wochen 3 Jahre Der unter Sonstiges aufgeführte Richtpreis enthält neben Kosten für den Nachweis der Fähre für die Tauglichkeit als Class INF 1 ship auch Kosten für das Projektmanagement, Einweisung des Personals etc.. Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit dem TA-20 rechnet AEA Technology mit einer Transportzeit von bis zu 14 Tagen von Dounreay nach Deutschland und wieder zurück. Die Transportzeit hängt einerseits von Fährverbindungen ab, mit denen der Transport der Dounreay- erfolgen kann, und andererseits von der Dauer bis zur Bereitstellung der Gebinde Versandstücke in Dounreay und den Be- und Entladevorgängen Gamma-Service Recycling GmbH Das Beförderungskonzept der Gamma-Service Recycling sieht den Einsatz von vier Transportcontainern des Typs UKT 10 oder vier Transportbehältern des Typs UKT 4 mit je einem Dounreay-Gebinde vor (s. Kapitel 7.2.3). GSR rechnet mit einem Transportzyklus von einer Woche.

107 Seite 107 Das Angebot der GSR enthält keine Angaben zu Transportkosten. Als Begründung gibt GSR an, dass die Transportkosten nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Verkehrswegen und trägern (Seeweg) kalkuliert und angegeben werden können. Da diese vom tatsächlichen Transportzeitraum bestimmt würden, sind GSR keine sinnvollen Angaben dazu möglich /8-9/ Bewertung der Beförderungskonzepte mit regelmäßig verkehrendem Schiff Alle betrachteten Transportunternehmen sind in der Lage, die erforderlichen Genehmigungen für die Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland zu erlangen. W ie in Kapitel 5.2 beschrieben, ist die Einstufung der Dounreay-Gebinde als INF 1- Material wahrscheinlich. Daher wird für den Seetransport zwischen UK und Frankreich oder den Niederlanden ein Class INF 1 ship benötigt. Ein solches Schiff muss nach de m INF-code /8-10/ gewisse Anforderungen hinsichtlich Stabilität bei Havarie, Brandschutz, Temperaturkontrolle der Frachträume etc. erfüllen. Für die Beförderung der Dounreay-Gebinde kommt d emnach nur eine Fähre oder ein Schiff mit dem Nachweis der Tauglichk eit als Class INF 1 ship in Betracht. Sollte der Nachweis zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vorliegen, könnte speziell für die Beförderung der Dounreay-Gebinde die Tauglichkeit als Class INF 1 ship durch ein Gutachten erbracht werden. Das Angebot von AEA Technology berücksichtigt für die Beförderung der Dounreay- Gebinde von Harwich (UK) nach Rotterdam (NL) ein Schiff mit Nachweis der Tauglichkeit als Class INF 1 ship. Die Angebote von NCS und RSB gehen von einer Beförderung mit Schiffen ohne dieser Tauglichkeit aus. Die Kosten für diesen Nachweis werden von DBE TECHNOLOGY GmbH mit ca angenommen; Basis ist der Richtpreis von AEA Technology in Höhe von , der zusätzlich Kosten für das Projektmanagement beinhaltet. Im Folgenden sind die Richtpreise für die Beförderung der Dounreay-Gebinde von NCS und RSB mit MOSAIK-Behältern und Transportcontainern/-behältern UKT 10 bzw. UKT 4 zusammengestellt:

108 Seite 108 Transportunternehmen NCS RSB Behälterkonzept MOSAIK MOSAIK UKT 10 UKT 4 Richtpreise - je Transport gesamter Transport bis bis bis Projektmanagement Nachweis der Tauglichkeit Class IN F 1 ship Summe bis bis bis Der Vergleich zeigt, dass Richtpreise für die Beförderung der Dounreay-Gebinde mit MOSAIK-Behältern in Höhe von (NCS) bzw. zwischen und (RSB) abgeschätzt werden; diese Richtpreise können im ersten Ansatz auch bei Verwendung der Transportcontainer UKT 10 bzw. Transportbehälter UKT 4 angesetzt werden. Die große Bandbreite resultiert aus der Annahme, dass entweder ein oder zwei Versandstücke je Transport befördert werden können. Für den Nachweis der Tauglichkeit als Class INF 1 ship wurden Kosten in Höhe von ca berücksichtigt. DBE TECHNOLOGY GmbH geht von einer Beförderung von einem Versandstück je Transport aus und sieht für die Beförderung von 200 Dounreay- Gebinden einen mittleren Richtpreis von 4 Mio. als möglich an. Die Beförderung von 200 Dounreay-Gebinden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr wird als theoretisch möglich angesehen (Annahme: 4 Fahrzeuge mit je einem Dounreay- Gebinde, 1-wöchiger Umlauf). Im Folgenden sind die Richtpreise für die Beförderung der Dounreay-Gebinde von RSB und AEA Technology mit Transactive (TA-10 und TA-20) zusammengestellt: Transportunternehmen RSB AEA Technology Behälterkonzept TA-20 TA-10 TA-20 TA-10 Richtpreise - je Transport Keine Angabe Keine Angabe - gesamter Transport Projektmanagement Nachweis der Tauglichkeit Class INF 1 ship Summe ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( )

109 Seite 109 Die genannten Richtpreise für die Beförderung mit TA-20 liegen zwischen und ; beim Ein satz von TA-10 liegen die Richtpreise zwischen und Der große Unterschied zwischen den Richtpr eisen von RSB und AEA Technology resultiert wahrscheinlic h aus der Annahme unterschiedlich langer Umlaufzeiten (1-wöchiger Umlauf bei RS B, 2-wöchiger Umlauf bei AEA). DBE TECHNOLOGY GmbH sieht einen Richtpreis für die Beförderung der Dounreay- möglich an. Weiterhin wird die Befö rderung der g esamten Dounreay-Gebinde mit einem TA-20 innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren und mit einem TA-10 innerhalb von drei Jahren als möglich angesehen (Annahme TA-20: 1 Fahrzeug mit je zwei Dounreay- Gebinden, 2-wöchiger Umlauf; Annahme TA-10: 1 Fahrzeug mit je drei Dounreay- Gebinde mit Transactive von 3, 5 Mio. (TA-20) und 2,5 Mio. (TA-10) als Gebinden, 2-wöchiger Umlauf) Beförderungskonzepte mit Charterschiff Alternativ zu den Beförderungskonzepten mit regelmäßig verkehrenden Schiffen wird in diesem Kapitel der Einsatz von speziell eingecharterten Transportschiffen mit INF 1- Zulassung betrachtet. Da Charterschiffe nicht an bestimmte Routen gebunden sind, wird der Seetransport von UK direkt nach Deutschland favorisiert. Beim Einsatz eines solchen Schiffes ist aufgrund der hohen Charterkosten die Beförderung möglichst vieler Dounreay-Gebinde je Seetransport sinnvoll. Von den in dieser Studie betrachteten Behälterkonzepten kommen daher lediglich MOSAIK-Behälter der GNS und SWTC-285 der NIREX in Betracht. Beim Einsatz von Charterschiffen wird die Anzahl der Dounreay-Gebinde durch die Logistik bei der Bereitstellung der Versandstücke in Dounreay, dem Straßentransport von Dounreay zum Hafen in UK bzw. vom Hafen in Deutschland zum Zwischenlager, der Dauer der Beladung und Entladung des Charterschiffes und damit zusammenhängende Liegezeiten sowie der Annahme der Versandstücke im deutschen Zwischenlager bestimmt Beförderung von MOSAIK-Behältern Es wird die Beförderung von 12 Dounreay-Gebinden die Beförderung der gesamten Doun reay-gebinde mit MOSAIK-Behältern je Seetransport vorgeschlagen. Für sind damit 17 Seetransporte notwendig. Aufgrund von zahlreichen Einflussfaktoren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Charterschiffen werden im Fol genden zwei Extreme hinsichtlich der Wahl des Hafens in UK und der Anzahl der Seetransporte je Jahr betrachtet. Aus der Anzahl der Seetransporte je Jahr ergibt sich die gesamte Beförderungsdauer für die Rückführung der 200 Dounreay-Gebinde. Da die Beförderungsdauer in direktem Zusammenhang

110 Seite 110 mit der Dauer der Lagerung bei UKAEA in Dounreay steht, hat diese Annahme Einfluss auf die zusammenfassende Kostenabschätzung in Kapitel 9. Bei der gleichzeitigen Beförderung von 12 Dounreay-Gebinden mit MOSAIK-Behältern wird in der ersten Variante von einem Seetransport ab Hull (England) ausgegangen. Weiterhin wird die Annahme getroffen, dass ein Seetransport je Quartal durchgeführt wird; damit beträgt die gesamte Beförderungsdauer ca. 4 Jahre. Alternativ wird in einer zweiten Variante angenommen, dass die Doureay-Gebinde zum nächstgelegenen Hafen in Scrabster (ca. 9 Meilen von Dounreay) transportiert werden. Weiterhin wird die Annahme getroffen, dass alle drei Wochen ein Seetransport erfolgen kann; damit beträgt die gesamte Beförderungsdauer ca. 1 Jahr. Da der Hafen in Scrabster nicht über geeignete stationäre Krananlagen verfügt, wird der Einsatz eines Autokrans berücksichtigt. Der Vergleich der grob abgeschätzten Kosten für die Beförderung der Dounreay- Gebinde mit 12 MOSAIK-Behältern je Seetransport mit einem Charterschiff ab Hull (Variante 1) bzw. Scrabster (Variante 2) zeigt, welchen enormen Einfluss die Wahl des Beladehafens auf die Beförderungskosten hat. Aufgrund der sehr kurzen Entfernung zwischen UKAEA in Dounreay und Scrabster liegen die grob abgeschätzten Beförderungskosten der Variante 2 um etwa 2 Mio. niedriger gegenüber den Kosten der Variante 1. Variante 1 Variante 2 Beschreibung Hafen: Hull /8-11/ /8-12/ Hafen: Scrabster Einzelpreis Anzahl Summe Einzel- Anzahl Summe preis Bereitstellung der leeren MOSAIK-Behälter, Stoßdämpfer und 20 -Container in Dounreay - Straßentransport zum Hafen in NL Seetransport nach UK - Straßentransport nach Dounreay Straßentransport von Dounreay zum Hafen in UK Liegegebühr des Charterschiffs im Hafen in UK Dauer der Beladung: 2 Tage Autokran zur Beladung des Charterschiffs Seetransport nach Deutschland (z. B. Emden, Cuxhafen) Liegegebühr des Charterschiffs im Hafen in Deutschland Dauer der Entladung: 2 Tage Straßentransport zum deutschen Zwischenlager Summe

111 Seite Beförderung von SWTC-285 Die Beförderung von 12 Dounreay-Gebinden ist mit drei Transportbehältern des Typs SWTC-285 (NIREX) ebenfalls vorstellbar. Da jeder SWTC mit vier Dounreay-Gebinden beladen wird, sind für die Beförderung von 200 Dounreay-Gebinden insgesamt 50 Straßen-/Schienentransporte im Gegensatz zu 200 Straßentransporten mit MOSAIK-Behältern erforderlich. Aufgrund der großen Masse des SWTC (zulässiges Gesamtgewicht: 65 Mg) ist ein Schwerlasttransport über die Straße bis zum Hafen in Scrabster (ca. 9 Meilen von Dounreay) erforderlich. Es folgt der Seetransport nach Deutschland und von dort weiter über Schiene zum Zwischenlager. In dieser Betrachtung wird für den Rücktransport der leeren SWTC der Schienentransport vom deutschen Zwischenlager durch den EUROTUNNEL bis zum Bahnhof in Georgemas (ca. 15 Meilen von Dounreay) und weiter als Schwerlaststraßentransport zur UKAEA in Dounreay angenommen. Da der Hafen in Scrabster und der Bahnhof in Georgemas nicht über geeignete stationäre Krananlagen verfügen, wird der Einsatz eines Autokrans berücksichtigt. Wegen der kürzeren Dauer der Be- und Entladung des Charterschiffs entfällt die Liegegebühr. Beschreibung Hafen: Scrabster Einzelpreis Anzahl Summe Straßentransport von Dounreay zum Hafen Scrabster Liegegebühr des Charterschiffs im Hafen Scrabster Dauer der Beladung: 1 Tag Autokran zur Beladung des Charterschiffs im Hafen Scrabster Seetransport nach Deutschland (z. B. Emden, Cuxhafen) Liegegebühr des Charterschiffs im Hafen in Deutschland Da uer der Entladung: 1 Tag Schienentransport zum deutschen Zwischenlager Bereitstellung der leeren SWTC-285 in Dounreay - Schienentransport vom deutschen Zwischenlager durch den EUROTUNNEL nach Georgemas Autokran zur Entladung des Eisenbahnwaggons am Bahnhof Georgemas Straßentransport nach Do unreay Summe Aufgrund seiner großen Masse wird die Verschiffung der beladenen SWTC-285 nur ab Scrabster als wirtschaftlich sinnvoll angesehe n. Sollte ein anderer Hafen in Frage kommen, z. B. Hull in England, ist ein Schwerlasttransport über die Straße von UKAEA bis zum Bahnhof in Georg emas erforderlich und weiter über Schiene bis Hull. Für dieses Beförderungskonzept werden erheblich höhere Kosten erwartet.

112 Seite Bewertung der Beförderungskonzepte mit Charterschiff Für die Beförderung der Dounreay-Gebinde mit Charterschiffen wurden Beförderungskonzepte mit MOSAIK-Behältern der GNS und SWTC-285 der NIREX betrachtet. Die Beförderungskonzepte mit Charterschiffen hängen von zahlreichen Einfluss- ab. Beispielsweise wird die Anzahl der Dounreay-Gebinde je Seetransport faktoren durch die Logistik bei der Bereitstellung der Versandstücke in Dounreay und der Annahme der Versandstücke im deutschen Zwischenlager bestimmt. Hinsichtlich der Wahl des Hafens wurden beispielhaft zwei Extreme betrachtet (Hull, England, und Scrabster, Schottland). Der Vergleich der grob abgeschätzten Kosten zeigt, welchen enormen Einfluss die Wahl des Beladehafens auf die Beförderungskosten hat. Die Bandbreite der in dieser Studie abgeschätzten Kosten liegt zwischen etwa 2,5 und 6,5 Mio. und zeigt, dass der Einsatz von Charterschiffen gegenüber regelmäßig verkehrenden Schiffen wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

113 Seite Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay- Gebinde Bei der Rückführung der Dounreay-Gebinde wird in dieser Studie zwischen zwei Rückführungskonzepten unterschieden: In Kapitel 9.2 wird vor einer Endlagerung der Dounreay-Gebinde im Endlager Konrad eine Zwischenlagerung in einem deutschen Zwischenlager betrachtet. In Kapitel 9.3 wird die Endlagerung der Dounreay-Gebinde ohne vorherige Zwischenlagerung in Deutschland betrachtet. Vorab werden in Kapitel 9.1 die den Zeitplänen und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland zugrunde liegenden Annahmen zu den Rahmenbedingungen zusammenfassend beschrieben. 9.1 Rahmenbedingungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland Der Erstellung von Zeitplänen und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland liegen Annahmen zu folgenden Rahmenbedingungen zugrunde: Bereitstellung der Dounreay-Gebinde bei UKAEA in Dounreay Bereitstellung der Transport- und Lagerbehälter Beförderung von Dounreay zum Zwischenlager in Deutschland Zwischenlagerung in Deutschland Beförderung vom Zwischenlager in Deutschland zum Endlager Konrad Zeitpunkt der Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad Bereitstellung der Dounreay-Gebinde bei UKAEA in Dounreay Nach derzeitigen Planungen von UKAEA befinden sich die Dounreay-Gebinde ab Mitte 2007 in einer für den Transport und die Zwischenlagerung geeigneten Form. In dieser Studie wird davon ausgegangen, dass die Bereitstellung bei UKAEA ab diesem Zeitpunkt erfolgen kann. Die jährliche Lagergebühr bei UKAEA wird je Dounreay-Gebinde mit zzgl. 10 % Verwaltungsgebühr angegeben /9-1/; dies entspricht einer jährlichen Lagergebühr von ca (entsprechend ; Umrechnungskurs: 1 = 1,45 ) für 200 Dounreay-Gebinde (s. Kapitel 2.2.4). Die folgenden Kostenabschätzungen berücksichtigen die Zahlung der Lagergebühren an UKAEA ab Mitte 2007.

114 Seite Bereitstellung der Transport- und Lagerbehälter Für die Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland werden die Behälterkonzepte von GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh (MOSAIK), GSR Gamma-Service Recycling GmbH (UKT 10, UKT 4), RWE NUKEM Ltd (TA-10), AEA Technology plc. (TA-20) und NIREX Ltd (SWTC-285) in die Zeitpläne und Kostenabschätzungen einbezogen. Die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde könnte in MOSAIK-Behältern, in den von GSR verwendeten Primärbehältern oder in mobilen Abschirmelementen erfolgen. Als Endlagerbehälter für die Dounreay-Gebinde kommt der Konrad-Container Typ VI in Betracht. Falls GNS MOSAIK-Behälter mit entsprechender Endlagerzulassung anbieten würde, käme dieser ebenfalls als Endlagerbehälter in Betracht. In dieser Studie wird davon ausgegangen, dass Mitte 2006 die Auftragsvergabe zur Entwicklung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern für die Rückführung der Dounreay-Gebinde erfolgt. Die von den einzelnen Anbietern abgeschätzten Richtpreise und Zeiten für die Bereitstellung der Transport- und Lagerbehälter und Abschirmungen können ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe - in Abhängigkeit vorhandener Kapazitäten - wie folgt zusammengefasst werden (s. Kapitel 7): Transport- Dauer bis zur Bemerkungen zur Anzahl Richtpreis behälter Bereitstellung Zwischenlagerung Lagerung in MOSAIK 12 2 Jahre * zusätzlichen mobilen Abschirmungen MOSAIK 200 4,5 Jahre * Lagerung in MOSAIK-Behältern UKT bis 1,5 Jahre Lagerung in Primärbehältern UKT bis 2,5 Jahre Lagerung in Primärbehältern Lagerung in TA Jahre zusätzlichen mobilen Abschirmungen Lagerung in TA Jahr zusätzlichen mobilen Abschirmungen SWTC Lagerung in 2 Jahre, zusätzlichen mobilen ab 2008 Abschirmungen * Richtpreis ohne Fallversuch und Behörden- und Gutachterkosten für Typ B(U)-Zulassung, ohne Transportequipment (Stoßdämpfer, Container)

115 Seite 115 Abschirmungen Mobile Abschirmelemente Anzahl Dauer bis zur Bereitstellung Richtpreis Bemerkungen zur Zwischenlagerung bis 1,5 Jahre Primärbehälter bis 1,5 Jahre Spätere Verwendung als Innenbehälter im Konrad-Container Typ VI Endlager- Dauer bis zur Anzahl Richtpreis Bemerkungen behälter Bereitstellung MOSAIK 200 4,5 Jahre * - Konrad-Container ** Ohne Primärbehälter Jahre Typ VI ** Mit Primärbehälter * Richtpreis ohne Fallversuch und Behörden- und Gutachterkosten für Typ B(U)-Zulassung, ohne Transportequipment (Stoßdämpfer, Container) und ohne Kosten für Endlagerzulassung ** Richtpreis incl. Verguss mit Beton Obwohl GNS den vorgeschlagenen MOSAIK-Behälter derzeit nicht als störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II für das Endlager Konrad anbietet, wird in dieser Studie die Annahme zugrunde gelegt, dass GNS innerhalb von 4,5 Jahren 200 MOSAIK-Behälter mit Typ B(U)- und Endlagerzulassung zur Verfügung stellen kann Beförder ung von Dounreay zum deutschen Zwischenlager In dieser Studie wird von einer Beförderung der Dounreay-Gebinde über Straße/Schiene und See ausgegangen. Für den Seetransport kommt ein regelmäßig verkehrendes Schiff, z. B. eine Fähre, oder ein speziell eingec hartertes Schiff in Betra cht. Die abgeschä tzten Richtpreise u nd Zeiten für die Beförderung von 200 Dounreay-Gebinden von UKAEA in Dounreay nach Deutschlan d können wie folgt zusammengefasst werd en (s. Kapitel 8.3): Transport-/ Dauer und Richtpreis für Beförderung Endlager- Regelmäßig behälter verkehrendes Schiff Charterschiff MOSAIK 1 Ja hr Jahre Jahr UKT 10 1 Jahr UKT 4 1 Jahr TA-10 3 Jahre TA-20 4 Jahre SWTC Jahr

116 Seite Zwischenlagerung in Deutschland Die Dauer der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde in Deu tschland beginnt mit der An lieferung der Dounreay- Gebinde aus UK und endet mit der Ablieferu ng an das Endlager Konrad. Es werden Kosten für die Genehmigung zur Zwische nlagerung der Dounreay-Gebinde und für die Umsetzung evtl. erforderlicher baulicher Maßnahmen in Hö he von 1 Mio. berücksichtigt. Die jährlichen Lagergebühren bzw. Betriebskosten werden mit angesetzt. Die Dauer für die Genehmigung und baulichen Maßnahmen wird in dieser Studie mit einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt (s. Kapitel 6.2.5) Beförderung vom deutschen Zwischenlager zum Endlager Konrad D ie Dauer der Beförderung von 200 Dounreay-Gebinden vom deutschen Zwischenlager zum Endlager Konrad wird mit ca. ½ Jahr angenommen. Die Kosten werden mit ca je Umlauf abgeschätzt /9-2/. Für den Transport von 200 Dounreay-Gebinden ergibt sich damit ein Richtpreis in Höhe von Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad In dieser Studie wird davon ausgegangen, dass die Ablieferung der Dounreay-Gebinde am Endlager Konrad ab Mitte 2010 möglich sein wird /9-3/. Die Einlagerungskosten für das Endlager Konrad werden derzeit von bis zu /m³ konditioniertem Abfall angegeben /9-4/. Für 200 Stück der in dieser Studie betrachteten Endlagerbehälter (MOSAIK-Behälter und Konrad-Container Typ VI) errechnen sich die Einlagerungskosten wie folgt: Endlagerbehälter Anzahl MOSAIK 200 Konra d-container Typ VI 200 Außenabmessungen Einlagerungs- Bruttovolumen kosten d = mm h = mm V = 1,6 m³ l = mm, b = mm h = mm V = 5,4 m³

117 Seite Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 1: Einlagerung der Dounreay-Gebinde im Endlager Konrad mit vorheriger Zwischenlagerung in Deutschland Da die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde sowohl bei UKAEA in Dounreay als auch in einem deutschen Zwischenlager mit der Zahlung von jährlichen Lagergebühren bzw. Betriebskosten verbunden ist, werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für eine Rückführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erstellt. Die zwei wesentlichsten Annahmen zu zeitlichen Rahmenbedingungen, die der Erstellung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen zugrunde liegen, sind: Mitte 2006: Beginn des Rückführungsprozesses, d. h. Auftragsvergabe zur Entwicklung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern Ab Mitte 2010: Möglichkeit der Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad Die Dauer der Zwischenlagerung bei UKAEA in Dounreay und/oder im deutschen Zwischenlager resultiert aus zeitlichen Rahmenbedingungen, z. B. der Dauer für die Zulassung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern und Bereitstellung bei UKAEA in Dounreay oder dem Zeitpunkt der Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad. Die den Kostenabschätzungen zugrunde liegenden Lagerzeiten können den jeweiligen Zeitplänen entnommen werden. Weiterhin ist der Zeitpunkt ersichtlich, zu dem mit der Entwicklung und Fertigung von Endlagerbehältern spätestens begonnen werden sollte, um die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad nicht unnötig zu verzögern. Aus den Angaben in Kapitel bis ergeben sich die im Folgenden aufgeführten Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay- Gebinde mit verschiedenen Behälter- und Beförderungskonzepten. Bei der Seebeförderung von UK zum europäischen Festland wird grundsätzlich ein regelmäßig verkehrendes Schiff m it einem Nachweis der Tauglichkeit als C lass INF-1 ship berücksichtigt. Darüber hinaus wird für die Rückführung der Dounreay-Gebinde mit MOSAIK-Behältern und SWTC-285 die Seebeförderung mit einem Charterschiff mit INF 1-Zulassung betrachtet. Bei den Kostenabschätzungen wird differenziert, ob bei der Zwischenlagerung in Deutschland Strahlenschutzabschirmungen, z. B. in Form von mobilen Abschirm- erforderlich sind oder nicht. Weiterhin wird bei allen Rückführungs- elementen, konzepten sowohl die Verwendung von MOSAIK-Behältern als auch von Konrad- Containern Typ VI als Endlagerbehälter betrachtet. In Kapitel erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde mit Endlagerung mit vorheriger Zwischenlagerung in Deutschland.

118 Seite Zeitplan und Kostenabschätzung mit MOSAIK-Behältern Bei den Kostenabschätzungen mit MOSAIK-Behältern ist zu beachten, dass der Richtpreis für 12 MOSAIK-Behälter mit Typ B(U)-Zulassung keine Kosten für Fallversuche und für Behörden und Gutachter beinhaltet; weiterhin sind keine Kosten für das Transportequipment (Stoßdämpfer, Container) enthalten. Für den Richtpreis von 200 MOSAIK-Behältern gilt darüber hinaus die Einschränkung, dass keine Kosten für die Endlagerzulassung enthalten sind. Im Folgenden werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff und einem Charterschiff dargestellt. Es wird die Verwendung von 12 MOSAIK- Transportbehälter) und 200 MOSAIK-Behältern (Transport- und Behältern (reine Lagerbehälter) betrachtet. Dem Behälterkonzept mit 200 MOSAIK-Behältern liegt die Annahme zugrunde, dass die für die Beförderung von UK zum deutschen Zwischenlager verwendeten MOSAIK-Behälter sowohl für die Zwischenlagerung als auch für die spätere Einlagerung im Endlager Konrad verwendet werden können. Seebeförderung mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff Die unterschiedlichen Zeitpläne, die sich bei der Verwendung von 12 und 200 MOSAIK-Behältern ergeben, resultieren aus der 2- bzw. 4,5-jährigen Dauer der Bereitstellung durch GNS.

119 Seite 119 Mit 12 MOSAIK-Behältern ist die Rückführung der Dounreay-Gebinde in ein deutsches Zwischenlager bis Mitte 2009 möglich; die Ablieferung an das Endlager Konrad ist theoretisch bis Ende 2010 denkbar. Unter der Voraussetzung, dass GNS innerhalb von 4,5 Jahren 200 MOSAIK-Behälter mit transportrechtlicher Zulassung und Endlagerzulassung (Typ B(U)-Versandstück und störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II) bei UKAEA in Dounreay zur Verfügung stellen kann, ist die Rückführung der Dounreay-Gebinde in ein deutsches Zwischenlager bis Ende 2010 möglich. Die Ablieferung an das Endlager Konrad ist ebenfalls theoretisch bis Ende 2010 denkbar. Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei der Verwendung von 12 bzw. 200 MOSAIK-Behältern und einer Seebeförderung mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff Richtpreise zwischen 7 und 18 Mio. bis in ein deutsches Zwischenlager und zwischen 23 und 29 Mio. bis in das Endlager Konrad ermittelt. Seebeförderung mit einem Charterschiff Aufgrund von zahlreichen Einflussfaktoren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Charterschiffen werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen erstellt, denen unterschiedliche Annahmen hinsichtlich der Wahl des Hafens in UK und der Anzahl der

120 Seite 120 Seetransporte je Jahr zugrunde liegen. Generell wird die Beförderung von 12 Dounreay-Gebinden mit MOSAIK-Behältern je Seetransport angenommen. In der 1. Variante wird von einem Seetransport ab Hull (England) ausgegangen und angenommen, dass ein Seetransport je Quartal durchgeführt wird; damit beträgt die gesamte Beförderungsdauer ca. 4 Jahre. Alternativ wird in einer 2. Variante angenommen, dass der Seetransport ab Scrabster (ca. 9 Meilen von Dounreay) erfolgt und die gesamte Beförderungsdauer ca. 1 Jahr beträgt. Die unterschiedlichen Zeitpläne, die sich bei der Seebeförderung mit einem Charterschiff ergeben, resultieren aus der 4- bzw 1-jährigen Beförderungsdauer. Mit einem Charterschiff ist die Rückführung der Dounreay-Gebinde in ein deutsches Zwischenlager bis Mitte 2012 (Variante 1) bzw. bis Mitte 2009 (Variante 2) möglich. Der Zeitplan für Variante 2 ist identisch mit dem Zeitplan, der von einer Beförderung von 12 MOSAIK-Behältern mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff ausgeht, da beiden Zeitplänen die gleichen Annahmen bzgl. der Bereitstellung der MOSAIK- in Dounreay und der Beförderungsdauer zugrunde liegen. Die Ablieferung der Behälter Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist theoretisch bis Mitte 2012 (Variante 1) bzw. bis Ende 2010 (Variante 2) denkbar.

121 Seite 121 Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei der Verwendung von 12 bzw. 200 MOSAIK-Behältern und einer Seebeförderung mit einem Charterschiff Richtpreise zwischen 10 und 15 Mio. bis in ein deutsches Zwischenlager und zwischen 27 und 32 Mio. bis in das Endlager Konrad (Variante 1) ermittelt. Für Variante 2 liegen die ermittelten Richtpreise entsprechend zwischen 7 und 12 Mio. und zwischen 25 und 30 Mio..

122 Seite Zeitplan und Kostenabschätzung mit UKT 10 / UKT 4 Im Folgenden werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland mit vier Transportcontainern UKT 10 und alternativ mit vier Transportbehältern UKT 4 betrachtet. Die Seebeförderung wird mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff angenommen. Die unterschiedlichen Zeitpläne resultieren aus der ca. 1 Jahr späteren Bereitstellung der Transportbehälter UKT 4 gegenüber den Transportcontainern UKT 10. Die Rückführung der Dounreay-Gebinde in ein deutsches Zwischenlager ist mit vier UKT 10 bis Ende 2008 und mit vier UKT 4 bis Ende 2009 möglich. Die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde erfolgt in Primärbehältern, die Bestandteil des Behälter- und Beförderungskonzeptes sind und bei der späteren Einlagerung in das Endlager Konrad als Innenbehälter der Konrad-Container Typ VI verwendet werden. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist theoretisch bis Ende 2010 denkbar.

123 Seite 123 Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei der Verwendung von vier UKT 10 oder vier UKT 4 Richtpreise in Höhe von 11 Mio. bis in ein deutsches Zwischenlager und 31 Mio. bis in das Endlager Konrad ermittelt.

124 Seite Zeitplan und Kostenabschätzung mit Transactive (TA-10 / TA-20) Im Folgenden werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland mit einem TA-10 und alternativ mit einem TA-20 betrachtet. Die Seebeförderung wird mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff angenommen. Die Rückführung der Dounreay-Gebinde in ein deutsches Zwischenlager ist mit einem TA-10 oder einem TA-20 bis Mitte 2011 möglich. Die Ablieferung der Dounreay- Gebinde an das Endlager Konrad ist theoretisch bis Mitte 2011 denkbar.

125 Seite 125 Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei der Verwendung eines TA-10 Richtpreise in Höhe von 8 bis 13 Mio. bis in ein deutsches Zwischenlager und zwischen 25 bis 30 Mio. bis in das Endlager Konrad ermittelt. Bei Verwendung eines TA-20 liegen die ermittelten Richtpreise jeweils um 1 Mio. niedriger.

126 Seite Zeitplan und Kostenabschätzung mit SWTC-285 Aufgrund seiner großen Masse (zulässiges Gesamtgewicht: 65 Mg) ist die Beförderung der SWTC-285 nur als Schwerlasttransport über Straße/Schiene und mit einem Charterschiff möglich. Im Folgenden werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland mit drei SWTC-285 und einem Charterschiff ab Scrabster dargestellt. Sollte ein anderer Hafen in Frage kommen, z. B. Hull in England, werden erheblich höhere Kosten erwartet (s. Kapitel ). Die Rückführung der Dounreay-Gebinde in ein deutsches Zwischenlager ist mit drei SWTC-285 bis Ende 2010 möglich. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist ebenfalls theoretisch bis Ende 2010 denkbar.

127 Seite 127 Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei der Verwendung von drei SWTC-285 und einem Seetransport ab Scrabster Richtpreise in Höhe von 7 bis 12 Mio. bis in ein deutsches Zwischenlager und zwischen 25 bis 30 Mio. bis in das Endlager Konrad ermittelt Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 1 Unter der Voraussetzung, dass der Rückführungsprozess mit der Auftragsvergabe zur Entwicklung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern für die Beförderung der Dounreay-Gebinde Mitte 2006 beginnt, und die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ab Mitte 2010 möglich sein wird, wurden für verschiedene Behälter- und Beförderungskonzepte Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland erstellt. Da die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde sowohl bei UKAEA in Dounreay als auch in einem deutschen Zwischenlager mit der Zahlung von jährlichen Lagergebühren bzw. Betriebskosten verbunden ist, wurden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für eine Rückführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erstellt. In diesem Zusammenhang wurden teilweise äußerst theoretische Annahmen getroffen. Für die Behälter- und Beförderungskonzepte, die eine Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das deutsche Zwischenlager im Jahr 2010 und später vorsehen, wird beispielsweise unterstellt, dass die Dounreay-Gebinde unmittelbar nach ihrer Ablieferung an das Zwischenlager in Deutschland in Endlagerbehälter verpackt werden und ohne weitere Zwischenlagerung an das Endlager Konrad abgeliefert werden. Unter Berücksichtigung der in dieser Studie getroffenen Annahmen wurden Zeiträume und Kosten, die sich für die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an ein deutsches Zwischenlager und letztlich im Endlager Konrad ergeben, ermittelt. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an ein deutsches Zwischenlager ist demnach je nach Behälter- und Beförderungskonzept bis Ende 2008 bzw. bis Mitte 2012 möglich; die Höhe der abgeschätzten Kosten wurde mit 7 bis 18 Mio. ermittelt. Für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde ist die Zahlung jährlicher Lagergebühren an UKAEA in Dounreay ab Mitte 2007 berücksichtigt; bei mehrjähriger Dauer der Beförderung anteilig. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist je nach Behälter- und Beförderungskonzept bis Ende 2010 bzw. bis Mitte 2014 denkbar; die Kosten für die gesamte Rückführung von UK ins Endlager Konrad wurden in Höhe von 23 bis 32 Mio. ermittelt. Mit der Entwicklung eines Endlagerbehälters für die Dounreay-Gebinde sollte aufgrund der 4- bis 4,5-jährigen Dauer für Entwicklung und Fertigung (MOSAIK-Behälter bzw. Konrad-Container) je nach Behälter und Beförderungskonzept - bereits ebenfalls

128 Seite 128 Mitte 2006 begonnen werden. Ein späterer Beginn führt zu längeren Zwischenlagerzeiten und ist mit zusätzlichen Lagergebühren verbunden. 9.3 Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 2: Einlagerung der Dounreay-Gebinde im Endlager Konrad ohne vorherige Zwischenlagerung in Deutschland Grundsätzlich wird bei der Erstellung von Zeitplänen und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde in das Endlager Konrad ohne vorherige Zwischenlagerung in Deutschland von den gleichen Rahmenbedingungen ausgegangen wie für die Rückführung der Dounreay-Gebinde ins Endlager Konrad mit vorheriger Zwischenlagerung in Deutschland (s. KapiteI 9.2). Dabei wurden Dauer und Richtpreise für die Beförderung von Dounreay zum Endlager Konrad mit Dauer und Richtpreisen für die Beförderung von Dounreay zum Zwischenlager in Deutschland gleichgesetzt. Für die Beförderung und Endlagerung der Dounreay-Gebinde kommen allerdings nur Transport- und Lagerbehälter mit transportrechtlicher Zulassung und Endlagerzulassung (Typ B(U)-Versandstück und störfallfeste Verpackung der Abfallbehälterklasse II) in Betracht. In dieser Studie wird unterstellt, dass sowohl die MOSAIK-Behälter als auch die Konrad-Container Typ VI diese Anforderungen zum Zeitpunkt der Beförderung ab UKAEA in Dounreay erfüllen können. Dies setzt voraus, dass der Verguss der Konrad-Container Typ VI mit Beton bei UKAEA in Dounreay möglich sein wird. Die Dauer bis zur Bereitstellung der Endlagerbehälter wird mit 4,5 Jahren angenommen. Die Dauer für die Zulassung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern und deren Bereitstellung bei UKAEA in Dounreay sowie der Zeitpunkt, zu dem die Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad abgeliefert werden können, sind ausschlaggebend für die Dauer der Zwischenlagerung bei UKAEA in Dounreay und für den Beginn der Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland. In dieser Studie wird unterstellt, dass Mitte 2010 mit der Ablieferung der Dounreay- Gebinde an das Endlager Konrad begonnen werden kann. Aus den Angaben in Kapitel bis ergeben sich die im Folgenden aufgeführten Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay- Gebinde mit verschiedenen Behälter- und Beförderungskonzepten. Bei der Seebeförderung von UK zum europäischen Festland wird ein regelmäßig verkehrendes Schiff mit einem Nachweis der Tauglichkeit als Class INF-1 ship und alternativ ein Charterschiff mit INF 1-Zulassung betrachtet.

129 Seite 129 In Kapitel erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde mit Endlagerung ohne vorherige Zwischenlagerung in Deutschland Zeitplan und Kostenabschätzung mit MOSAIK-Behältern und Konrad- Containern Typ VI Bei den Kostenabschätzungen ist zu beachten, dass der Richtpreis für MOSAIK- Behälter mit Typ B(U)-Zulassung keine Kosten für Fallversuche und für Behörden und Gutachter beinhaltet; weiterhin sind keine Kosten für das Transportequipment (Stoßdämpfer, Container) und für die Endlagerzulassung enthalten. Der Richtpreis für Konrad-Container Typ VI beinhaltet Kosten für Typ B(U)- und Endlagerzulassung sowie Kosten für den Verguss mit Beton. Der Richtpreis berücksichtigt allerdings nicht die Genehmigung und Errichtung einer Vergießeinrichtung bei UKAEA in Dounreay. Im Folgenden werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff und einem Charterschiff dargestellt. Seebeförderung mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff Die Wahl des Transport- und Endlagerbehälters (MOSAIK-Behälter oder Konrad- Container Typ VI) hat keinen nenneswerten Einfluss auf den Zeitplan, da bei den Behältern ein 4- bis 4,5-jähriger Zeitraum bis zur Bereitstellung bei UKAEA in Dounreay angenommen wird. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist mit einer 1-jährigen Beförderungsdauer für 200 Dounreay-Gebinde theoretisch bis Mitte 2011 möglich.

130 Seite 130 Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei einer Seebeförderung mit einem regelmäßig verkehrenden Schiff Richtpreise in Höhe von 22 Mio. (MOSAIK-Behältern) und 27 Mio. (Konrad-Container Typ VI) ermittelt. Seebeförderung mit einem Charterschiff Aufgrund von zahlreichen Einflussfaktoren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Charterschiffen werden Zeitpläne und Kostenabschätzungen erstellt, denen unterschiedliche Annahmen hinsichtlich der Wahl des Hafens in UK und der Anzahl der Seetransporte je Jahr zugrunde liegen. Generell wird die Beförderung von 12 Dounreay-Gebinden mit MOSAIK-Behältern bzw. Konrad-Containern Typ VI je Seetransport angenommen. In der 1. Variante wird von einem Seetransport ab Hull (England) ausgegangen und angenommen, dass ein Seetransport je Quartal durchgeführt wird; damit beträgt die gesamte Beförderungsdauer ca. 4 Jahre. Alternativ wird in einer 2. Variante angenommen, dass der Seetransport ab Scrabster (ca. 9 Meilen von Dounreay) erfolgt und die gesamte Beförderungsdauer ca. 1 Jahr beträgt. Die unterschiedlichen Zeitpläne, die sich bei der Seebeförderung mit einem Charterschiff ergeben, resultieren aus der 4- bzw 1-jährigen Beförderungsdauer. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist theoretisch bis Mitte 2014 (Variante 1) bzw. bis Mitte 2011 (Variante 2) möglich.

131 Seite 131 Für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland werden bei einer Seebeförderung mit einem Charterschiff Richtpreise zwischen 25 und 30 Mio. (Variante 1) und zwischen 22 und 27 Mio. (Variante 1) ermittelt.

132 Seite Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für das Rückführungskonzept 2 Unter der Voraussetzung, dass der Rückführungsprozess mit der Auftragsvergabe zur Entwicklung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern für die Beförderung der Dounreay-Gebinde Mitte 2006 beginnt, und die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ab Mitte 2010 möglich sein wird, wurden für verschiedene Behälter- und Beförderungskonzepte Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführung der Dounreay-Gebinde nach Deutschland erstellt. Da die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde bei UKAEA in Dounreay mit der Zahlung von jährlichen Lagergebühren verbunden ist, wurden Zeitpläne und Kostenabschätzungen für eine Rückführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erstellt. Unter Berücksichtigung der in dieser Studie getroffenen Annahmen wurden Zeiträume und Kosten, die sich für die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ergeben, ermittelt. Die Ablieferung der Dounreay-Gebinde an das Endlager Konrad ist demnach je nach Behälter- und Beförderungskonzept bis Mitte 2011 bzw. bis Mitte 2014 möglich; die Kosten für die Rückführung von UK in das Endlager Konrad wurden in Höhe von 22 bis 30 Mio. ermittelt. Für die Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde ist die Zahlung jährlicher Lagergebühren an UKAEA in Dounreay ab Mitte 2007 berücksichtigt; bei mehrjähriger Dauer der Beförderung anteilig. Mit der Entwicklung eines Endlagerbehälters für die Dounreay-Gebinde sollte aufgrund der 4- bis 4,5-jährigen Dauer für Entwicklung und Fertigung (MOSAIK-Behälter bzw. Konrad-Container) - je nach Behälter und Beförderungskonzept - bereits ebenfalls Mitte 2006 begonnen werden. Ein späterer Beginn führt zu längeren Zwischenlagerzeiten und ist mit zusätzlichen Lagergebühren verbunden. 9.4 Zusammenfassende Bewertung der Zeitpläne und Kostenabschätzungen für die Rückführungskonzepte 1 und 2 Bei der Rückführung der Dounreay-Gebinde wurde in Kapitel 9.2 und in Kapitel 9.3 zwischen zwei Rückführungskonzepten unterschieden: Rückführungskonzept 1: Einlagerung im Endlager Konrad mit vorheriger Zwischenlagerung in Deutschland Rückführungskonzept 2: Einlagerung im Endlager Konrad ohne vorherige Zwischenlagerung in Deutschland

133 Seite 133 Beim Rückführungskonzept 1 wurde vereinfachend davon ausgegangen, dass die zentrale Lagerung der Dounreay-Gebinde in einem einzigen deutschen Zwischenlager erfolgt. Dies wäre aus technischer Sicht, z. B. im FZJ möglich. Eine verbindliche Zusage, dass dies möglich sein wird, liegt bisher nicht vor. Von Betreibern anderer Zwischenlagereinrichtungen, die ebenfalls in Betracht kommen, wurde die grundsätzlcihe Möglichkeit der Zwischenlagerung der Dounreay-Gebinde abgelehnt, so z. B. auch von den Energiewerken Nord für das Zwischenlager Nord (ZLN). Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Dounreay-Gebinde auf verschiedene Zwischenlager aufgeteilt werden. Für jedes Zwischenlager wären dann - unabhängig von der Anzahl der einzulagernden Dounreay-Gebinde - Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 StrlSchV zu beantragen und damit verbundene Auflagen/Nachweise der jeweils zuständigen Behörden zu erfüllen. Weiterhin könnten bauliche Änderungen/Nachrüstungen für die Zwischenlager erforderlich sein. Das Rückführungskonzept 1 würde sich gegenüber der in dieser Studie angenommenen zentralen Zwischenlagerung in Deutschland beliebig schwierig und umfangreich gestalten. Abbildung 9-1 illustriert diesen Unterschied sehr deutlich. Abbildung 9-1: Rückführungskonzept 1 Einlagerung im Endlager Konrad mit vorheriger Zwischenlagerung in Deutschland Das Rückführungskonzept 2 ohne Zwischenlagerung in Deutschland stellt sich sehr viel einfacher dar (s. Abbildung 9-2). In beiden Fällen sind mindestens folgende Arbeitsschritte erforderlich: Planung, Zulassung und Fertigung von Transport- und Lagerbehältern Beförderung der Dounreay-Gebinde von UK nach Deutschland Nachweis der Endlagerfähigkeit der Dounreay-Gebinde in Endlagerbehältern

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