Landesentwicklungsplan 2012 (Entwurf der Stellungnahme Stand )

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1 Landesentwicklungsplan 2012 (Entwurf der Stellungnahme Stand ) Stellungnahme zum Kapitel 5 Technische Infrastruktur 5.1. Energieversorgung (allgemein) Die sieht als grundlegendes strukturelles Problem des vorliegenden Entwurfs, nach wie vor das Bestreben der Staatsregierung an, die einheimische Braunkohle als bedeutendsten einheimischen Energieträger zur Energieversorgung zu unterstützen. Damit konterkariert sie erneut ihre eigenen klimapolitischen Ziele [Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten pro-kopf-co 2 -Ausstoß (12,6t CO 2 /EW allein die beiden Braunkohlekraftwerke Boxberg und Lippendorf verursachen über die Hälfte des sächsischen CO 2 - Ausstoßes]. Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 werden in keiner Weise die Zusammenhänge zwischen Energieversorgung auf fossiler Energieträgerbasis und globaler Klimaerwärmung erwähnt, obwohl in Sachsen genügend Studienergebnisse zu dieser Thematik vorliegen. Gleichzeitig verpasst der Freistaat Sachsen wieder die Gelegenheit, ein Konzept zu erstellen, das vorgibt, wie eine postfossile Energieversorgung zu erreichen ist und wie den Menschen in den Braunkohleregionen eine Perspektive nach dem Braunkohleabbau gegeben werden kann. In diesem Zusammenhang muss auch der zukünftige Ausbau und die Ertüchtigung der Stromnetze betrachtet werden: Mit dem Festhalten an der Braunkohle und deren Verstromung sind quasi zwei Ziele beim Netzausbau zu verfolgen. Einerseits muss der Transport großer Mengen von Braunkohlestrom gewährleistet und gleichzeitig andererseits die steigende Menge an Strom aus regenerativen Energieträgern aufgenommen werden. Ein zeitmäßig programmierter Ausstieg aus der Braunkohle würde in der Zukunft ebenfalls den Netzbetreibern im Freistaat helfen, ihre Planungen auf die weiterhin steigende Einspeisung aus regenerativen Energieträgern zu konzentrieren. Ein weiterer Widerspruch ergibt sich mit dem Anspruch des Landesentwicklungsplans 2012 (LEP 2012), die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu schützen und die Flächeninanspruchnahme zu begrenzen. Mit dem Aufschluss neuer Braunkohletagebaue werden erneut ganze Landstriche irreparabel zerstört und Menschen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Dagegen werden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Reihe von raumrelevanten Kriterien (Seite 148) zu Grunde gelegt. So soll der Ausbau flächensparend, effizient und umweltverträglich vorangetrieben werden, um u.a. die lokalen Produktions- und Abnehmerstrukturen optimal miteinander zu verbinden. Eine optimale Verbindung kann nach Ansicht der nicht erreicht werden, wenn der Grundsatz des Landesentwicklungsplanes bestehen bleibt, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in wenigen großen Vorranggebieten zu konzentrieren. Daher ist es für uns auch nicht nachvollziehbar, dass in diesem Zusammenhang das Attribut verbrauchernah gestrichen worden ist. Um unnötige Energieverluste und zusätzliche Leitungstrassen zu vermeiden, soll Strom möglichst auch dort erzeugt werden, wo er verbraucht wird. Auch sollten nach dem Verursacherprinzip die Anlagen zur Stromerzeugung dort toleriert werden, wo der Strom in großen Mengen verbraucht wird insbesondere nahe von Industrieanlagen und Großstädten. Das von den Autoren des Entwurfs aufgestellte Kriterium, die Flächen bevorzugt in der Nähe bestehender geeigneter Netzinfrastruktur auszuweisen, birgt die Gefahr, den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu blockieren

2 Erneut bleibt die sächsische Staatsregierung die Begründung schuldig, auf welchen Annahmen ihr Standpunkt beruht, dass die sächsische Braunkohle auch in Zukunft eine sichere und vor allem bezahlbare Energieversorgung garantieren kann. So werden bspw. die Investkosten für den neu in Betrieb genommenen Kraftwerksblock Box R im Braunkohlekraftwerk Boxberg von VATTENFALL mit rund einer Milliarde Euro angegeben. Kosten die auf die Energieverbraucher umgelegt werden müssen. Auch in den Jahren ohne einen signifikanten Ausbau und Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Strommix kam es zu jährlichen Preissteigerungen bei den Stromkosten. Diese werden sich ab dem Jahr 2013, durch den Beginn des Emissionszertifikatehandels, von dem gerade auch die sächsischen Braunkohlekraftwerke betroffen sein werden, noch weiter verschärfen. Dazu kommen, wie im international anerkannten Report von Nicolas Stern (Stern-Report) im Jahr 2011 dargelegt, die zu erwartenden Folgekosten eines ungebremsten CO 2 -Ausstoßes. Diese werden zukünftig ebenfalls weiter stark anwachsen und den Freistaat Sachsen nicht aussparen. Vermisst haben wir konkrete Kapitel zu den Bereichen der Photovoltaik und der Wasserkraft. Beide Bereiche tragen in einem nicht unerheblichen Beitrag zur aktuellen Energiewende und den sächsischen Ausbauzielen bei. Um auch in Zukunft einen kontinuierlichen Ausbau beider Bereiche zu ermöglichen, sollten hierfür ebenfalls im Landesentwicklungsplan konkrete Vorgaben eingearbeitet werden. Die Orientierung für solche Vorgaben muss sich nach den bundesdeutschen Zielen der Energiewende richten. Richtigerweise müsste im LEP-Entwurf ein einheitliches Kapitel Klimawandel und Regenerative Energien enthalten sein. Ebenfalls sollten konkrete zeitliche Vorgaben formuliert werden, bis wann die regionalen Planungsverbände die entsprechenden Regionalpläne an die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans 2012 anzupassen haben In diesem Punkt wird die Bedeutung von regionalen Energie- und Klimaschutzkonzepten für die Regionalplanung und Regionalentwicklung betont. Nach Ansicht der Staatsregierung bilden sie die Grundlage dafür, die lokalen Produktions- und Abnehmerstrukturen miteinander besser zu vernetzen und regionale Wertschöpfung zu generieren. Die regionalen Planungsverbände sollen in Zukunft diese Konzepte bei der Erstellung der eigenen Planung stärker berücksichtigen. Beide Punkte finden die Unterstützung unseres Verbandes. Gerade in Verbindung des Aufbaus einer dezentralen Energieversorgungsstruktur auf der Basis von Erneuerbaren Energien werden zukünftig verstärkt lokale Produktions- und Abnehmerstrukturen hervorgebracht. Die daraus resultierende regionale Wertschöpfung wird den sächsischen Kommunen zusätzliche Einnahmen ermöglichen. Gerade die sächsische Wasserkraft, die dank ihrer klein- und mittelständischen Struktur besonders in strukturschwachen ländlichen Gebieten diese regionale Wertschöpfung vorbildlich generiert, wird mit der Einführung einer Wasserentnahmeabgabe, nachhaltig in ihrer Existenz bedroht. So werden vor Ort Arbeitsplätze geschaffen und die regionale Identität durch den Erhalt der sozialen Strukturen gestärkt. Der Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.v. spricht in diesem - 2 -

3 Zusammenhang davon, dass bis zu 80% der Wasserkraftbetreiber diese Abgabe nicht leisten können. Aus diesem Grund muss auf die entsprechende Abgabe verzichtet und darüber hinaus darauf hingearbeitet werden, brachliegende Potenziale der sächsischen Wasserkraft in Zukunft zu ertüchtigen und vorhandene Anlagen zu modernisieren. Die Einführung einer Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen verstößt ohnehin gegen das Gleichheitsgebot. Die sächsischen Betreiber von Braunkohletagebauen sind von der Entrichtung der Abgabe befreit, obwohl genau diese mehrere zehn Millionen Kubikmeter Wasser jährlich im Bereich der Tagebaue entnehmen. Kommunen und regionale Verbände sollten zusätzlich seitens der Landesregierung motiviert werden, regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Diesem vorangestellt muss das Sächsische Energie- und Klimaschutzkonzept sein. Liegen solche externen Konzepte vor, sind diese in die Regionalpläne einzuarbeiten, wenn sie deren harten Kriterien genügen Der Ausbau der Windenergie in Sachsen soll sich auch in Zukunft an den geltenden Zielen der Staatsregierung orientieren. Man hält an der Verteilung, der durch die Regionalen Planungsverbände zu stellenden Aufstellflächen im Verhältnis zu deren Flächenanteil an der Gesamtfläche des Freistaates Sachsen, fest. Leitlinie bleibt in diesem Zusammenhang die Vorgabe, auch zukünftig nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration durch eine abschließende, flächendeckende Planung den weiteren Ausbau der Windenergie voranzutreiben. Bewährt hat sich dieses Vorgehen leider nicht, da in der Vergangenheit die Errichtung von Windenergieanlagen in Sachsen fast vollständig zum Erliegen kam. So wurden im Jahr 2012 nur 14 Anlagen mit 30,5 MW zugebaut. Die setzt sich daher auch in dieser Stellungnahme dafür ein, insgesamt die Planung von Windenergieanlagen am positiven Beispiel von Baden-Württemberg zu orientieren. Hier hat die Landesregierung am eine Gesetzesänderung zum Landesplanungsgesetz eingereicht, in dem nun vorgesehen ist, dass die Regionalplanung zukünftig nur noch Vorranggebiete für WEA ausweist, aber keine Ausschlussgebiete mehr. Damit soll es Städten und Gemeinden ermöglicht werden, außerhalb der Vorranggebiete im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen festzulegen. Bedauerlicherweise fehlen immer noch die aktuellen Zielsetzungen der Staatsregierung für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen. Im vorliegenden Entwurf des LEP 2012 wird Bezug genommen auf das letzte verabschiedete Energie- und Klimaschutzprogramm (EuK) der Staatsregierung aus dem Jahr Seit mittlerweile über einem Jahr warten Akteure und Unternehmen aus den Branchen der Erneuerbaren Energien auf die entsprechende Anpassung der Ausbauziele in einem neuem Konzept. Gerade im Bereich der Windenergie führt dies zur Unsicherheit bei den Planern und Projektentwicklern und kann in der Folge zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. Hier bleibt die Frage, ob die Ziele aus dem Jahr 2001 auch in Zukunft als Leitlinie des Ausbaus Erneuerbare Energien im Freistaat dienen sollen. Die Ziele der Staatsregierung sollten Mindestziele sein, die sich am Gesamtziel des Bundes für die Erneuerbaren Energien auszurichten haben. Eine Übererfüllung ist anzustreben und zu unterstützen, um das Endziel einer 100igen Stromversorgung aus regenerativen Energieträgern noch vor dem Jahr 2050 zu realisieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen - 3 -

4 sind diesen Zielen anzupassen. Die Windenergie ist im Freistaat Sachsen hervorragend dazu geeignet, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen zu beschleunigen, muss in Zukunft von der abschließenden räumlichen flächendeckenden Planung für Windenergieanlagen Abstand genommen werden. Vielmehr sollte die planerische Hoheit für diesen Bereich auf die Kommunen übertragen werden. Diese sollten in Zukunft in planerischer Eigenverantwortung (Positivplanung) festlegen dürfen, auf welchen Flächen in ihrer Kommune neue Anlagen errichtet werden sollen. Positive Erfahrungen mit diesem Vorgehen konnten schon in einer Reihe von Bundesländern gemacht werden. Die begrüßt das Vorhaben, bei der Ausweisung neuer Vorrang- und Eignungsflächen für Windenergieanlagen zukünftig verstärkt die Auswahlprozesse anhand von Kriterien transparent zu machen. Gleichwohl müssen die von den Regionalen Planungsverbänden festzulegenden Kriterien auch angemessen begründet werden. Gerade im dicht besiedelten Sachsen, muss bei der Vergabe von verfügbaren Flächen, die Windenergie gegenüber anderen Nutzungsmöglichkeiten bevorzugt werden (S. 149/150). In diesem Zusammenhang muss die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ermöglicht werden und zwar in klar definierten Fällen, wenn der Errichtung keine besonderen Waldschutzfunktionen entgegen stehen. So könnten Windenergieanlagen, wie im benachbarten Brandenburg bereits erfolgreich praktiziert, innerhalb des vom sächsischen Freistaat angestrebten und ohnehin stattfindenden Waldumbaus errichtet werden. Basis dafür müssen im gesellschaftlichen Dialog mit allen Betroffenen ausgehandelte Kriterien für die Flächenauswahl sein. Diese Kriterien sollten verbindlich festgelegt werden. Positiv ist zu vermerken, dass auch die Staatsregierung, die Onshore-Windenergie als effektivste und leistungsfähigste Art der Stromerzeugung im Bereich der Erneuerbaren Energien ansieht. Diese Erkenntnis muss sich daher in deutlich ambitonierteren Ausbauzielen für die sächsische Windenergie niederschlagen. So konnte in einer Studie für das Jahr 2012 nachgewiesen werden, dass die Windenergieanlagen der neuen Technologiegeneration zwischen 2510 und 3468 Volllaststunden pro Jahr geschafft haben. Grundsatz Grundsätzlich begrüßt die, dass bei der Abwägungsentscheidung für die Ausweisung von Vorrangsgebieten auch Kriterien ins Gewicht fallen sollen, die für die Nutzung von Windenergie sprechen. Wenn aber das Ziel verfolgt wird, vor Ort möglichst umfassend mit den Anlagen kommunale bzw. regionale Wertschöpfung zu betreiben, sollte davon Abstand genommen werden, Windenergieanlagen in Gebietsregionen zu konzentrieren, die durch den Braunkohleabbau vorbelastet sind. Diese Gebiete sind, vor allem in Ostsachsen, in der Regel dünn besiedelt, was dem Vorhaben, Angebot und Nachfrage stärker zu verzahnen widerspricht. Des Weiteren ist in diesen Regionen bereits eine außerordentlich hohe technogene Belastung der Landschaft vorhanden, die es laut dem vorliegenden Entwurf des LEP 2012 zu vermeiden gilt. Und schließlich gehören die Flächen zur Mehrheit großen Unternehmen, mit einem ausgeprägten Kapitalinteresse, und zum Teil sogar mit Sitz im Ausland (MIBRAG gehört einem tschechischen Finanzkonsortium) die in der Regel weniger an Bürgerbeteiligungsmodellen bei der Errichtung neuer Anlagen interessiert sein werden

5 Sollte es dennoch zur Ausweisung von Windnutzungsvorranggebieten auf den entsprechenden Flächen kommen, so muss das prinzipiell mit strengen Auflagen verbunden werden, die den Kommunen die direkte Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg, über die bloße Gewerbesteuer hinaus, ermöglicht. Anzumerken ist, dass der Begriff dezentrale Konzentration stark irreführend ist. Wenn damit der Zusammenhang von Verbraucher- und Erzeugerstrukturen an mehreren geeigneten Standorten im Freistaat mit Konzentrationen im vernünftigen Rahmen und dadurch die Verhinderung eines ausufernden Wildwuchses gemeint ist, so findet dieses Prinzip der Festlegung von Vorranggebieten grundsätzlich die Zustimmung des Verbandes. Wir plädieren aber vehement für eine weichere Fassung des Wortes Konzentration. In unseren Augen ist es sinnvoll, anstatt an einigen wenigen Standorten sehr viele Anlagen zu konzentrieren, besser an mehreren Standorten weniger Anlagen zu errichten. Damit würde man sowohl eine hohe Belastung der Landschaft vermeiden als auch mehr Kommunen die Möglichkeit erschließen, von Erneuerbaren Energien zu profitieren. Des Weiteren steigt mit zunehmender Konzentration, also mit Zunahme der Anzahl der WEA pro Windpark, die Wahrscheinlichkeit der Abnahme der Effizienz der einzelnen WEA durch den s.g. Parkeffekt. D. h., je mehr WEA sich an einem Ort konzentrieren, desto mehr Anlagen können auch durch andere, umstehende Anlagen bezogen auf den Wind - verschattet werden und schöpfen nicht ihr volles Potenzial aus. Grundsatz Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplan 2012 betont wie sein Vorgänger die Bedeutung von Repowering beim weiteren Ausbau der Windenergie in Sachsen, ohne konkret auf die Umsetzung einzugehen. Dabei gilt gerade das Repowering von Altanlagen, die sich nicht in Vorranggebieten befinden, als sehr diffizil, aufwendig und in der Praxis meist nicht möglich. Erfolgreiches Repowering hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, die wirtschaftlichen Interessen aller Altanlagenbetreiber, Landeigentümer und die der Planer/Betreiber der Neuanlagen auszugleichen. Die geht davon aus, dass dies nicht immer gelingen wird. Eine Möglichkeit, den Prozess des Repowerings in Zukunft effizienter und sicherer zu gestalten und gleichzeitig zu beschleunigen, könnte die Begleitung der Überführung von Altanlagen in neue s.g. Repoweringgebiete durch eine Agentur sein, an der Vertreter aus allen betroffenen Akteursgruppen beteiligt sind. Prinzipiell muss jedoch beim Verkoppeln von Repowering-Anlagen mit einem Vorranggebiet die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. D.h. der Jahresenergieertrag der zu ersetzenden Anlage(n) und das für das Repowering vorgesehene Gebiet müssen in einem angemessenen Verhältnis zu einander stehen. Es darf nicht zulässig sein, dass ein gesamtes Vorranggebiet für mehrere moderne ertragsstarke Windenergieanlagen blockiert wird, falls der Rückbau der Altanlage(n) nicht möglich ist. Ggf. sind dann nur Teilflächen oder Einzelanlagen des Vorranggebietes unter die Bedingungen des Repowerings zu stellen. Generell sollten s.g. Altanlagen, an Standorten, an denen alle fachlichen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, den Status von Vorrang-Eignungsgebieten erhalten. Gibt es darüber hinaus Gebiete mit Altanlagen, die jahrelang konfliktarm betrieben wurden und deren - 5 -

6 Ersetzen durch moderne WEA von Anliegern und Kommunen gewollt ist, so sollte auch dort ein Repowering am gleichen Standort möglich sein. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Repowering-Studie zur Windenergienutzung in Sachsen 2020, die von der im September 2011 veröffentlicht wurde. Biomasse: Zu Z Sowohl eine gleichmäßige Verteilung von Biomasseanlagen in Sachsen, als auch die vollständige oder überwiegende Wärmenutzung stellen wünschenswerte Idealisierungen dar, die in der Praxis unbedingte Unterstützung erfahren müssen. Allerdings führt es zu weit, dass bei nicht ausreichender Wärmenutzung ein Betreiberverbot von Biomasseanlagen seitens der Planungsbehörden, hier bereits im LEP-Entwurf festgeschrieben, ausgesprochen wird....dem dort erfolgten Auftrag zur raumordnerischen Sicherung von geeigneten Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung liegt die Absicht zu Grunde, die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Produkten verbrauchernah zu sichern. Kommt es jedoch zu einer Konzentration von Biomasseanlagen in einem Gebiet, kann dies sich hinsichtlich einer einseitigen Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche zum Anbau von Energiepflanzen auswirken. Allein die Formulierungen in diesem Absatz zeigen, welcher Praxisferne die Autoren des LEP unterliegen. Weder besteht unter den gegebenen Bedingungen die Gefahr, dass die Bevölkerung nicht ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt werden könnte, noch wird es zu einer dramatischen Häufung von Biomasseanlagen, gleich welcher Art, kommen. Die landwirtschaftlichen Strukturen in Sachsen sind eben bspw. nicht mit denen in Bayern vergleichbar, wo in Tat vor allem Häufungen von Biogasanlagen (BGA) zu beobachten sind. Beim Anbau von Energiepflanzen müssen sowohl Nachhaltigkeit als auch Verwendungseffizienz in den Focus der Betrachtungen rücken. Geothermie: Grundsatz Zukünftig sollte darauf hingewirkt werden, ein Geothermiekataster einzurichten (nach dem Vorbild des Solarkatasters) um diese Technologie noch besser nutzen zu können. Parallel zu der Grundlagenforschung und Entwicklung eines Enhanced Geothermal Systems. Kraftwerkes (EGS) im Westerzgebirge muss zukünftig die Aufnahme der Projektentwicklung und Realisierung einer vorrangig siedlungsstrukturell orientierten EGS-Pilotanlage zur reinen Wärmeversorgung, entsprechend der konzeptionellen Vorlagen zur Energiewende für die Stadt Dresden auf der Basis von bereits vorhandenen geologisch-geothermischen Grundlagen umgesetzt werden. Bei der oberflächennahen Geothermie wird sich durch die Weiterentwicklung der Wärmepumpentechnik die Effizienz der Anlagen zukünftig weiter erhöhen und der Pumpenstromverbrauch weiter abgesenkt. Ein generalisierendes System der planerischen und nachweislichen Qualitätssicherung bei der Erstellung und beim Betrieb von - 6 -

7 Erdsondenanlagen ist landesweit verbindlich festzuschreiben, um solche Jahresarbeitszahlen zu garantieren, die auch das Kriterium der Erneuerbaren Energien in Abhängigkeit vom Strommix erfüllen Von Vorteil ist es dabei, dass sich der Untergrund als Wärmequelle und Wärmespeicher nutzen lässt. Dieses Potenzial sollte zukünftig auch bei der Kühlung von Gebäuden genutzt werden. Daraus lassen sich für die Fernwärmeversorger in Zukunft neue Geschäftsmodelle entwickeln. Gerade in der Kombination mit anderen Erneuerbaren Energien, wie der Photovoltaik und der Solarthermie und in der Möglichkeit der Wärmespeicherung liegt der entscheidende Vorteil der oberflächennahen Geothermie in einer zukünftigen Energieversorgung. Oberflächennahe Geothermie in Kombination mit Wärmepumpen lässt sich somit optimal in einem künftigen Energiemix unter Berücksichtigung von Stromspitzen und senken integrieren. Die Nutzung von Grubenwasser stellt eine interessante Einzellösung dar, besitzt jedoch auf Grund ihrer räumlichen Begrenzung und der erforderlichen Nähe zum Nutzer ein sehr begrenztes Potenzial. Im Einfamilienhaus ist dies auf Grund der Erschließungskosten nicht gegeben. Netzausbau: Zu Z Generell erfordert der Umbau der Energieversorgung von fossil-atomaren Energieträgern zu regenerativen Energieträgern eine Ertüchtigung des gesamten Leitungsnetzes aller Spannungsebenen. Den Hauptschwerpunkt bilden die Übertragungsnetze, die einen überregionalen Ausbau erfordern und dabei auf z.t. massive Widerstände in der Bevölkerung stoßen. In der bisherige Verfahrensweise dauerte es 15 bis 20 Jahre bis zum Abschluss der Genehmigungsverfahren, einschließlich Leitungsbau. Diese Zeitspannen müssen auf einen Zeitraum von maximal drei bis vier Jahre verkürzt werden. Dabei sollte die Bürgerbeteiligung beim weiteren Netzausbau stärkere Berücksichtigung finden. Schwierige Trassenabschnitte sind dann nicht als Freileitungen, sondern in Erdkabelausführung zu bauen. Gleichzeitig sind die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen zu gewährleisten, was bekanntlich zur Akzeptanzerhöhung führt. Neben den Übertragungsnetzen müssen in Zukunft auch vermehrt die Mittelspannungsnetze in Fokus der Aufmerksamkeit rücken. Grundsätzlich müssen die Mittelspannungsnetze ausgebaut werden, um den Strom der dezentral arbeitenden Anlagen (WEA, PV, BGA, WKA) auf kurzem Wege zu den Verbrauchern zu bringen

8 Abschließende Bewertung: Die im Juli 2011 vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen sowie mehrheitlich vom deutschen Bundesrat bestätigten Energiewendegesetze finden in dem vorliegenden LEP- Entwurf nur eine sehr halbherzige Berücksichtigung. Der hier im Wesentlichen begutachtete Teil 5.1. Energieversorgung trägt den Energiewendegesetzen nicht ausreichend Rechnung. Gleichermaßen fehlt die Herausarbeitung der Zusammenhänge zwischen der sich zuspitzenden Klimaerwärmung und den unterschiedlichen Arten der Energiebereitstellung. Obwohl mittlerweile hinreichend bekannt ist, dass die Braunkohleverstromung zu den höchsten CO 2 - Treibhausgasemissionen führt, wird genau die noch intensivere Verstromung von Braunkohle zur Schlüsseltechnologie der sächsischen Art einer Energiewende erklärt. Die Umsetzung des vorliegenden Entwurfes, bezüglich der Energieversorgung, wird den Freistaat Sachsen zukünftig im Vergleich mit den anderen Bundesländern noch weiter ins Hintertreffen führen. Sachsen belegt ohnehin nur einen Platz im unteren Mittelfeld. Im vorliegenden LEP-Entwurf 2012 sind keinerlei Ausführungen zu den Energiespeichertechnologien enthalten. Dabei geht es nicht um lokale Akkuspeicher mit kleinen Kapazitäten, sondern um Großspeicher, wie Pumpspeicherkraftwerke, Druckluftspeicher, Anlagen zur Umwandelung von elektrischem Strom aus Windenergie- und PV-Anlagen (Power-to-Gas), etc. Das Gelingen der Energiewende wird in erheblichem Maße von der Realisierung von Speichertechnologien abhängen. Sachsen kann zwar mit ersten positiven Beispielen aufwarten, doch bedarf es zukünftig einer klaren politischen Weichenstellung. Der vorliegende Entwurf des LEP 2012 sollte nach Ansicht der zumindest im Kapitel Energieversorgung überarbeitet werden. Die Zielstellungen der Energiewendegesetze für den Anteil Strom aus erneuerbaren Energieträgern von 40% bis zum Jahr 2020 müssen in einem zur Verabschiedung stehenden LEP 2012 als Mindestanforderung enthalten sein. Für die Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes empfehlen wir unbedingt die Einbeziehung von Fachleuten aus den Bereichen Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Dr. Wolfgang Daniels Jan Schubert Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Schlegel Präsident der Geschäftsführer der Referent Klimaschutz a.d

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