Kassel. Fachblatt. Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Stand 12/2014. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz

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1 Fachblatt Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Stand 12/2014 Kassel Ihr Ansprechpartner: Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Torsten Krone Wolfhager Straße Kassel Telefon Fax

2 Sicherheitskennzeichnung In der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind die bisherigen Kennzeichen für Rettungswege und Notausgänge der BGV A8 durch neue Kombinationszeichen ersetzt worden. Durch die ASR A1.3 wird die Regelung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in staatliches Arbeitsschutzrecht übergeführt. Gleichzeitig integriert die ASR A1.3 die neuesten normativen Vorgaben aus der ISO 7010 und DIN Altkennzeichnung von Fluchtwegen Durch das Inkrafttreten der ASR A1.3 "Gesundheitsschutz- und Sicherheitskennzeichnung" ergibt sich seit dem Jahr 2007 ein neuer Stand der Technik, der gem. ArbStättV anzuwenden ist. Die bislang maßgebliche BGV A8 ist allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgehoben worden und gilt weiter fort. Für Ihre bestehende Kennzeichnung nach BGV A8 bedeutet dies, dass diese dadurch nicht automatisch ungültig wird. Allerdings sollten Sie diese im Sinne einer einheitlichen Kennzeichnung zeitnah ausgetauschen, wenn Sie durch Neuausrüstung (z. B. Umbau, Anbau etc.) verpflichtet waren, in Teilen Ihres Gebäudes die neue Kennzeichnung nach ASR A1.3 zu verwenden. Neukennzeichnung von Fluchtwegen Die neue Kennzeichnung nach ASR A1.3 ist für alle Neuausrüstungen maßgeblich. D. h. bei Neu- und Umbauten, bei denen es zu einer Neukennzeichnung kommt, müssen Sie die Kennzeichen der ASR A1.3 und damit den neusten Stand der Technik anwenden. Im Sinne einer einheitlichen Kennzeichnungsphilosophie empfiehlt es sich, die Altkennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen ebenfalls auf die neue ASR A1.3 umzustellen, um eine unterschiedliche Anwendung von Kennzeichen zu vermeiden. Fachblatt: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Seite 2 von 6

3 Grundsätze zu Formen und Farben Zweck jeglicher Sicherheitskennzeichnung ist es, schnell und unmissverständlich die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte zu lenken, die Gefahren verursachen können. Bedeutung der Sicherheitsfarben Zur Sicherheit wurden Farben gewählt, die eine optimale Kontrastierung bieten und bedeutende psychologische Eigenschaften haben. Die Sicherheitsfarbe vermittelt Gefahr, Gebote und Verbote oder auch Gefahrlosigkeit und Hilfe. Die Signalwirkung der Farbgebung wird unterstützt durch die Wahl bestimmter geometrischer Formen für bestimmte Bedeutungen. Piktogramme Nach ISO 7010 Nach DIN 4844 Erst in bestimmter Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe - zusammen mit dem Bildzeichen - entsteht das in seiner Aussage unverwechselbare und damit eindeutige Sicherheitszeichen. Fachblatt: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Seite 3 von 6

4 Maximale erkennungsweiten Rettungszeichen Seitenlänge a x b Erkennungsweite max. 100 x 100 mm 10 m 100 x 200 mm 10 m 148 x 148 mm 15 m 148 x 297 mm 15 m 200 x 200 mm 20 m 200 x 400 mm 20 m 250 x 250 mm 25 m Sicherheitsfarbe Form Bedeutung Anwendungsbeispiele Halt, Verbot Notausschalteeinrichtungen Rot Material und Einrichtungen zur Brandbekämp- Brandschutzzeichen fung Gelb Warnung, Vorsicht, Mögliche Gefahr Gefahrenhinweise (Feuer, Explosion, radioaktive Strahlen, usw.) Kennzeichnung von Schwellen, Durchlässen und Hindernissen Rettung, Kennzeichnung von Rettungswegen, Notausgän- Grün Hilfe, gen, Rettungsduschen, Erste Hilfe und Rettungs- Gefahrlosigkeit stationen Blau Gebot Besonderes Verhalten oder Tätigkeit, z.b. Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung: Hinweiszeichen Fachblatt: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Seite 4 von 6

5 Sicherheitsfarbe Kontrastfarbe Farbe des Bildzeichens VERBOTSZEICHEN DIN 5381 rot RAL 3001 signalrot Brandschutzzeichen DIN 5381 rot RAL 3001 signalrot Warnzeichen DIN 5381 gelb RAL 1003 signalgelb Rettungszeichen DIN 5381 grün RAL 6032 signalgrün Gebotszeichen Hinweiszeichen DIN 5381 blau RAL 5005 signalblau Signalweiß DIN 5381 schwarz RAL 9004 signalschwarz DIN 5381 schwarz RAL 9004 signalschwarz DIN 5381 schwarz RAL 9004 signalschwarz Fachblatt: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Seite 5 von 6

6 Flucht- und Rettungsplan Die Verpflichtung zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen beinhaltet der 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Ausführungsbestimmungen sind im 1 sowie der zugehörigen Durchführungsbestimmung, der UVV (BGV A8 bzw. GUV-V A8) zu finden. Der Darstellungsinhalt konzentriert sich im Wesentlichen auf: Standort Fluchtweg Erste-Hilfe-Einrichtungen Brandschutz-Einrichtungen Sammelstelle Stellt der Flucht- und Rettungswegplan nur einen Teil des Gebäudes dar, muss zusätzlich eine Übersichtskizze des Gesamtkomplexes auf dem Plan vorhanden sein. Der Flucht- und Rettungswegplan richtet sich an die im Betrieb befindlichen Personen einschließlich der Besucher. Der Flucht- und Rettungswegplan ist lagerichtig zum Gebäude anzubringen. Die Pläne enthalten keine feuerwehrspezifischen Informationen. Diese sind in einem gesonderten Plan darzustellen (plan nach DIN 14095). Fachblatt: Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Seite 6 von 6

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