Brandschutzordnung. Nach DIN Teil A, B und C

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1 Brandschutzordnung Nach DIN Teil A, B C für das Göttenbach-Gymnasium Auf der Bein Idar-Oberstein Diese Brandschutzordnung ist in regelmäßigen Abständen auf Aktualität Wirksamkeit zu überprüfen gegebenenfalls anzupassen. Sie ist allen an der Schule Beschäftigten gegen Unterschrift auszuhändigen. Lehrkräften, Referendarinnen Referendaren, Praktikantinnen Praktikanten anderen an der Schule beschäftigten Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt ihren Dienst an der Schule aufnehmen, ist diese Brandschutzordnung bei Beginn ihrer Tätigkeit am Göttenbach-Gymnasium auszuhändigen.

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 3 1 Brandschutzordnung Teil A 4 2 Brandschutzordnung Teil B Geltungsbereich Aushang im Schulgebäude 4 4 Geltungsbereich Personen mit besonderen Aufgaben beim Brandschutz Verhaltensregeln zur Brandverhütung Verhinderung der Brand- Rauchausbreitung Flucht- Rettungswege Melde- Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Meldung von Bränden Beachtung von Alarmsignalen Anweisungen In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensregeln Notfalltelefon Brandschutzordnung Teil C Geltungsbereich Besondere Aufgaben im Brandschutz Brandvorsorge -verhütung Der/Die Beauftragte der Schule für den Brandschutz Der/Die Beauftragte für den Strahlenschutz Der Hausmeister Der/Die Erste-Hilfe-Beauftragte Alarmplan für den Gefahrenfall Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt Sachwerte Der Schulsanitätsdienst Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Formaler Bereich Bekanntgabe Verfügbarkeit der Brandschutzordnungen Inkrafttreten Anhänge Aufgaben des Krisenteams (Merkblatt) 2. Aufgaben des Sekretariats im Alarmfall/ Inhalt der Alarmtasche (Merkblatt) 3. Alarmplan für Lehrkräfte - Verhalten im Falle eines Feueralarms (Merkblatt) 4. Anwesenheitsnotiz im Alarmfall 5. Anwesenheit im Alarmfall (Kontrollbogen) 6. Brandschutzvorgaben für die naturwissenschaftlichen Räume 7. Angaben des Strahlenschutzbeauftragten zu Strahlung absondernden Geräten 8. Sport- Schwimmunterricht

3 Vorbemerkungen Brandschutzordnungen wurden früher auch Feuerlöschordnung oder Feueralarmordnung genannt. Sie enthalten vorsorgende Regelungen, um bei einem Brandausbruch folgende Ziele zu erreichen: richtiges Verhalten von Personen bei Brandentdeckung schnelle sichere Alarmierung der Feuerwehr Rettung durch Brand gefährdeter Personen Einleitung erster Brandbekämpfungsmaßnahmen. Mit der Einführung einer DIN, der DIN 14096, wurde eine Grlage für die Erstellung von einheitlichen Brandschutzordnungen geschaffen. Sie enthält Regeln Maßnahmen zur Rettung von Menschen zur Brandbekämpfung bzw. Brandverhütung. Die DIN besteht aus den Teilen A, B C. Diese haben einen jeweils fest umrissenen Personenkreis, den sie ansprechen sollen. Die Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften allgemeine Regeln der Technik zu beachten einzuhalten. 3

4 1 Brandschutzordnung Teil A 1.1 Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt fachlich für das Göttenbach-Gymnasium Idar-Oberstein. Ihr räumlicher Geltungsbereich bezieht sich auf alle Gebäude, Einrichtungen, Freiflächen sonstige Anlagen. Für alle Personen (z. B. Lehrkräfte, Schülerinnen Schüler, Besucherinnen Besucher, Mitarbeiterinnen Mitarbeiter von Fremdfirmen), die sich auf dem Schulgelände aufhalten, wurden allgemeine Anweisungen für das Verhalten im Brandfall erstellt. Diese bilden den Teil A der Brandschutzordnung sind an geeigneten Stellen in den Gebäuden aufgehängt. 1.2 Aushang im Schulgebäude 4

5 2 Brandschutzordnung Teil B 2.1 Geltungsbereich Dieser Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich regelmäßig in der Schule aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Angestellte [Hausmeister, Verwaltungsangestellte, Raumpflegerinnen Raumpfleger], Schülerinnen Schüler). Schülerinnen Schüler, Besucher vorübergehend Tätige (z. B. Handwerker) haben den Anordnungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters der Verwaltungsangestellten sowie der Einsatzkräfte der Feuerwehr Folge zu leisten. 2.2 Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz Die für den Schulstandort zuständigen Personen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt. Diese Liste hängt auch am Schwarzen Brett aus. Für die ihnen übertragenen Aufgaben, die im Teil C der Brandschutzordnung aufgeführt sind (s. dazu Kapitel 3.2.1), haben die o. g. Personen jeweils Weisungsbefugnis. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Funktion Name Telefon dienstlich privat Schulleitung N.N. stellvertr. Schulleitung Bettina Schäfer Brandschutzbeauftragte(r) Philipp Wehmann Berthold Gregor Florian Engelberger Christoph Kiefer Sicherheitsteam Erste-Hilfe-Beauftragte(r) Strahlenschutzbeauftragte(r) Björn Weirich Hausmeister Werner Eid Tabelle 1: Für den Schulstandort zuständige Personen 5

6 Verhaltensregeln zur Brandverhütung 2.3 Der im Geltungsbereich dieser Brandschutzordnung genannte Personenkreis ist verpflichtet, durch Vorsicht Umsicht zur Verhütung von Bränden beizutragen. Dazu sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten: Alle Personen sind verpflichtet, zuerst die Feuerwehr zu alarmieren. Rauchgeruch Brandverdacht ist sofort dem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zu melden. Ohne besondere Erlaubnis der Schulleitung ist die Benutzung von mobilen elektrischen Geräten (z. B. Heizlüfter, Heizstrahler, Tauchsieder sonstige Geräte mit oder ohne Thermostatsteuerung) untersagt. Ausgenommen sind die Geräte für Heißarbeiten im Fachbereich Bildende Kunst sowie alle Geräte in den naturwissenschaftlichen Räumen, die zur Durchführung von praktischen Versuchen erforderlich zuzuordnen sind. Die den naturwissenschaftlichen entsprechenden Sammlungen Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten. Offene Flammen (z. B. durch Kerzen oder Bunsenbrenner) sind nur im notwendigen Umfang unter Aufsicht einer Lehrkraft zu entzünden zu betreiben bei Verlassen des Raumes grsätzlich zu löschen. Beim Umgang mit offenen Flammen sind geeignete Löschgeräte bereitzuhalten. Kerzen dürfen zu besonderen Anlässen (Adventszeit, Geburtstage) entzündet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kerzen evtl. dazugehörige Dekoration auf einer großflächigen, nicht brennbaren Unterlage stehen. Gegebenenfalls ist zusätzlich geeignetes Löschmittel bereitzustellen. Brennende Kerzen dürfen niemals, auch nicht kurzzeitig, unbeaufsichtigt sein. Elektrisch betriebene Geräte Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Elektrische Geräte, die Mängel aufweisen, sind sofort außer Betrieb zu nehmen. Schäden an elektrischen Einrichtungen (z.b. beschädigte Kabel 6

7 Schalter, Funkenbildung, Entsorgungsleitungen sind Schmorgerüche) umgehend dem in sonstigen Abschnitt Ver- 2.2 genannten Personenkreis zu melden. Elektrische Sicherungen dürfen nicht überbrückt werden. Entsprechende Schäden dürfen nur durch zuständige Fachkräfte beseitigt werden. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte (soweit sie nicht betriebsmäßig auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw. abgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfeste Elektrogeräte) dürfen nur von beauftragten Personen angeschlossen werden. Alle Brandschutzeinrichtungen (z.b. Feuerlöschgeräte, Brand- Rauchschutztüren) sind in einem ordnungsgemäßen funktionssicheren Zustand zu halten. Daher sind Mängel an Brandschutzeinrichtungen sowie benutzte Feuerlöscher dem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zu melden, damit der Mangel umgehend abgestellt wird, die Feuerlöscher wieder befüllt werden von diesen Personen ggf. festgelegte Ersatzmaßnahmen (z.b. Bereitstellung eines Reservefeuerlöschers) ergriffen werden. Brandschutzeinrichtungen deren Hinweisschilder sowie die Kennzeichnungsschilder für den Verlauf der Flucht- Rettungswege dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Die Flucht- Rettungswege müssen jederzeit nutzbar sein. Daher ist das Abstellen von Gegenständen in Treppenhäusern unzulässig Flure dürfen auf ihrer gesamten Länge nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt oder blockiert werden. Ebenso dürfen durch sie keine Stolpergefahren entstehen. 2.4 Verhinderung der Brand- Rauchausbreitung Die Brand- Rauchschutztüren im Verlauf der Flucht- Rettungswege (z.b. zwischen Fluren Treppenhäusern) sollen die Ausbreitung von Feuer Rauch verhindern. Die Türen sind daran zu erkennen, dass sie normalerweise selbst 7

8 schließen (z.b. über ein Federband oder einen Türschließer) oder zusätzlich als Brand- oder Rauchschutztüren gekennzeichnet sind. Sie können die o.g. Funktion jedoch nur dann erfüllen, wenn sie in vollem Umfang funktionstüchtig sind. Sie dürfen nicht durch Keile, Bänder oder sonstige Hilfsmittel in geöffnetem Zustand blockiert werden, Türschließer Feststellanlagen für dürfen Brand- nicht ausgehängt werden. Rauchschutztüren nicht Ebenso durch dürfen abgestellte Gegenstände blockiert oder außer Betrieb gesetzt werden. Um im Brandfall die Ausweitung des Feuers des Brandrauches zu verringern, ist, wenn möglich, die Tür zum Brandraum zu schließen. Nach Schulschluss im Brandfall sollen grsätzlich alle Türen auch die Fenster geschlossen werden, um im Brandfall eine Brand- Rauchausbreitung zu verzögern. 2.5 Zu Flucht- Rettungswege den Flucht- Rettungswegen im Schulgebäude gehören die Flure, Treppenhäuser außen liegende Treppen. Türen im Verlauf dieser Rettungswege müssen im Schulbetrieb jederzeit von innen ohne Hilfsmittel in voller Breite zu öffnen sein in Fluchtrichtung aufschlagen. Die Sicherheitsschilder, die auf Fluchtwege hinweisen, dürfen nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt werden. Alle zum Geltungsbereich dieser Brandschutzordnung Teil B gehörenden Personen haben sich über die Flucht- Rettungswege in den Bereichen, in denen sie sich aufhalten, zu informieren. Zur Orientierung dienen die mit den Fluchtwegsymbolen gekennzeichneten Wege in den Gebäuden deren Ausgängen. Speziell gekennzeichnete Flächen für die Rettungskräfte (Feuerwehr Rettungsdienst) sind von Kraftfahrzeugen sonstigen Gegenständen ständig freizuhalten. Dazu gehören auch deren Zufahrtswege, die z. B. an das Schulgebäude oder auf den Sportplatz führen. 8

9 Verschlossene Türen im Verlauf der Rettungswege verstellte Flächen für die Rettungskräfte sind umgehend dem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zu melden. 2.6 Melde- Löscheinrichtungen Alle Lehrkräfte sonstige für die Schule angestellte Personen haben sich über die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen zu informieren. Damit diese Einrichtungen im Brandfall ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden können, sollte sich der o.g. Personenkreis mit Bedienungshinweise deren lesen, Bedienung Piktogramme vertraut betrachten). machen Nicht (aufgedruckte sofort sichtbare Feuerlöscheinrichtungen sind durch die nachfolgend dargestellten Hinweisschilder gekennzeichnet, damit sie im Bedarfsfall schnell aufgefen werden können: Symbol Feuerlöscher Symbol Löschdecke Die Regeln für den Einsatz von Feuerlöschern, die in Kapitel dieser Brandschutzordnung dargestellt sind, sind zu beachten. Auskunft über geeignete Löschmittel für die verschiedenen Brandklassen gibt die nachfolgende Tabelle 2. 9

10 Tabelle 2: Brandklassen zugeordnete geeignete Löschmittel Alle im Geltungsbereich dieser Brandschutzordnung genannten Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte der Brandschutzeinrichtungen nicht verstellt leicht zugänglich sind. Defekte, benutzte oder fehlende Feuerlöscher sind sofort dem in Abschnitt 2.2 genannten Personenkreis zu melden. Das Göttenbach-Gymnasium ist mit Druckknopfmeldern für die Hausalarmierung ausgestattet. Der Alarm wird direkt zur Feuerwehr weitergeleitet. Feuerwehr Rettungsdienst können zudem von den Telefongeräten Göttenbach-Gymnasiums unter der Notrufnummer alarmiert werden. 10 des

11 2.7 Verhalten im Brandfall Die folgenden Grsätze des Verhaltens im Brandfall sind unbedingt einzuhalten: Der Brand muss gemeldet werden! Alarmsignalen Anweisungen autorisierter Personen ist Folge zu leisten! Es soll Ruhe bewahrt Panik vermieden werden! Sicherheit geht vor Schnelligkeit! Die Evakuierung ist einzuleiten! Es soll weder gerannt noch gebummelt werden! Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Wenn möglich, müssen Stromkreise oder Gasversorgung unterbrochen werden (NOTAUS)! Im Folgenden werden einzelne dieser Aspekte detaillierter ausgeführt Meldung von Bränden Jeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung ist zu veranlassen. Dies geschieht mit Hilfe des nächstgelegenen Druckknopfmelders oder aber mittels telefonischer Alarmierung der Feuerwehr. Dabei ist auch der kleinste Brand unverzüglich einem Mitglied des in 2.2 genannten Personenkreises zu melden. Die Betätigung des Druckknopfmelders ersetzt nicht die mündliche Brandmeldung über das Telefon. Daher sollte auch bei einer automatischen Alarmierung der Feuerwehr zusätzlich eine telefonische Brandmeldung erfolgen. Dabei ist das 5-WSchema zu beachten: WO WAS WIE WELCHE WARTEN ist etwas passiert? ist passiert? viele Personen sind betroffen? Art(en) von Verletzungen liegt/ liegen vor? auf Rückfragen! 11

12 Nach erfolgter Meldung soll nicht direkt aufgelegt werden, sondern es sind Nachfragen, Anweisungen o.ä. seitens der Feuerwehr abzuwarten, sofern die eigene Sicherheit dabei gewährleistet werden kann Beachtung von Alarmsignalen Anweisungen Jeder Feueralarm ist ernst zu nehmen, auch wenn er sich als Fehlalarm entpuppt. Der Feueralarm am Göttenbach-Gymnasium erfolgt primär über das Alarmsignal, alternativ durch Lautsprecherdurchsagen oder per Zuruf. Bei Ertönen des Feueralarmsignals haben alle Personen das gefährdete Gebäude sofort zu verlassen sich möglichst über die Fluchtwege zur Sammelstelle (Sportplatz) zu begeben. Verletzte Personen sind dabei ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen. Beim Verlassen der Räume sind die Fenster Türen zu schließen. Die Nutzung der Aufzüge ist im Alarmfall grsätzlich verboten. Den Anweisungen des in 2.2 genannten Personenkreises der Feuerwehr oder anderer Sicherheitskräfte ist im Brandfall unbedingt Folge zu leisten In Sicherheit bringen Vor dem Verlassen der Räume werden die Fenster geschlossen. Alle Türen im Gebäude sind zudem geschlossen zu halten bzw. hinter sich zu schließen, aber nicht zu verschließen. Im Feueralarmfall haben die Lehrkräfte ihre Schülerinnen Schüler anzuweisen, dass Schultaschen Arbeitsmaterial im jeweiligen Raum zu verbleiben haben. Bei schlechter Witterung können auf Anweisung der Lehrkraft die Jacken o.ä. angezogen werden, wenn dadurch die Räumung des Gebäudes nicht wesentlich verzögert die Eigensicherheit nicht vernachlässigt wird. Für die Lehrkraft liegt im Pult eines jeden Klassen-, Kurs- Fachraums je ein Regencape eine Rettungsdecke gegen schlechte Witterung bereit. 12

13 Die betreuende Lehrkraft nimmt das jeweilige Klassenbuch bzw. Kursheft mit zum Sammelplatz achtet darauf, dass keine Personen zurückgeblieben sind (WC, Nebenräume, Gänge o.ä.). Während der Pausen oder der Essenszeiten der Mensa haben die eingeteilten Aufsichten dafür zu sorgen, dass die sich auf dem Schulhof bzw. die in der Mensa befindlichen Schülerinnen Schüler zügig an der Sammelstelle einfinden. Für die Räumung des Gebäudes sind ggf. weitere Lehrkräfte heranzuziehen. Sind Lerngruppen oder Schülerinnen Schüler unbeaufsichtigt, schließen sie sich der nächstgelegenen Lerngruppe an. Beim Verlassen des Gebäudes sind die gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen. Allerdings muss hier vermieden werden, in den Brandrauch zu laufen. In diesem Falle muss ein alternativer Fluchtweg gewählt werden. Alle Personen Sammelstelle begeben sich (Sportplatz), zügig wobei die geordnet zur Lehrkräfte die Aufsichtspflicht über ihre jeweilige Lerngruppe dazu gestoßene Schülerinnen Schüler haben. Sämtliche Lehrkräfte haben auf dem Weg zur Sammelstelle darauf zu Symbol Sammelstelle achten, dass keine Personen im Schulgebäude zurückbleiben. Schülerinnen Schüler, die sich ohne Betreuung einer Lehrkraft in Räumlichkeiten des Schulgebäudes bzw. in Bereichen des Schulgeländes aufhalten, treten den Weg zur Sammelstelle selbstständig an begeben sich dort zu der ihnen zugeteilten Position. Die Zufahrtswege der Rettungskräfte dürfen nicht behindert werden. Auf dem Sammelplatz stellen sich die Lerngruppen in der bekannten Formation (s. Abbildung 1) auf, wobei die betreuende Lehrkraft Vollständigkeitskontrolle eine durchführt die Liste (Anwesenheitsliste, s. 13 Abbildung 1: Formation auf dem Sammelplatz

14 Anhang 3) der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher oder deren Vertreterin bzw. Vertreter übergibt, die bzw. der die Information an das Krisenteam weiterleitet. Eine Person des Krisenteams kontaktiert die Feuerwehr erhält von dieser weitere Anweisungen. In der Garage vor dem Sportplatz lagern die Erste-Hilfe-Materialien. Die erste Lehrkraft, die an der Garage vorbeikommt einen Schlüssel dafür hat (Krisenteam, Mitglied der Sportfachschaft, Erste-Hilfe-Beauftragte(r)), öffnet die Garage, damit die Materialien dem Schulsanitätsdienst zur Verfügung stehen. Lehrkräfte Schülerschaft sind darauf hinzuweisen, dass das Gebäude erst nach Freigabe durch eine autorisierte Person (Schulleitung oder Feuerwehr) wieder betreten werden darf Löschversuche unternehmen Menschenrettung geht stets vor Rettung von Sachgütern Brandbekämpfung. Vor der Brandbekämpfung muss auch die Alarmierung vorgenommen bzw. sichergestellt werden. Brände sollten möglichst mit dem nächstgelegenen Löschgerät (Decke, Feuerlöscher o.ä.) bekämpft werden, wobei Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen sind (s. Abbildung 2). Bei Bränden elektrischer Anlagen ist der Strom sofort abzuschalten (in den naturwissenschaftlichen Räumen: NOTAUS), sofern eine Eigengefährdung auszuschließen ist. Der Brandherd sollte auch nach erfolgreicher Löschung weiter beobachtet werden, um eine Wiederentzündung zu erkennen entsprechend reagieren zu können. 14

15 Abbildung 2: Feuerlöscherhandhabung Besondere Verhaltensregeln Besteht keine Möglichkeit mehr, einen Raum zu verlassen, müssen die betroffenen Personen in diesem Raum verbleiben. Die Türen werden mit angefeuchteten Tüchern oder Kleidungsstücken abgedichtet. Die betroffenen Personen machen sich am Fenster oder aber per Mobiltelefon bei der Feuerwehr bemerkbar. Keinesfalls sollte aus den Fenstern der oberen Stockwerke gesprungen werden. Ist der primäre Fluchtweg nicht passierbar oder verraucht, muss ein alternativer Fluchtweg benutzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte man sich im Falle 15

16 eines stark verrauchten Rettungsweges gebückt oder kriechend bewegen, da sich in Bodennähe meist noch atembare Luft befindet weniger heiße Brandgase vorhanden sind. Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen sind nur dann durchzuführen, wenn keine Eigen- Fremdgefährdung damit einhergeht. Es gelten die grlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe. Im Brandfall ist auf Anweisungen des unter 2.2 aufgeführten Personenkreises, Feuerwehr oder anderer Sicherheitskräfte besonders zu achten. Lehrkräfte, die zur Zeit der Alarmierung keine Schüler zu beaufsichtigen haben, stellen sie sich dem Krisenteam zur besonderen Verfügung. Sie unterstützen bspw. die Evakuierung des Gebäudes, kontrollieren in nicht gefährdeten rauchfreien Bereichen, ob das Gebäude vollständig geräumt wurde, oder besetzen die Eingänge, damit keine Personen das Gebäude betreten. Je nach Anzahl der Verletzten unterstützen sie auch dies in Absprache mit dem Krisenteam die Schülerinnen Schüler des SSD bei der Erstversorgung. Das Gebäude darf nach der Räumung keinesfalls wieder betreten werden, bevor der Alarm beendet ist. Ein Alarm ist erst beendet, wenn dieses durch die Schulleitung bekanntgegeben wird. Bei Veranstaltungen in der Pausenhalle oder der Mensa oder bei Bauarbeiten im Gebäude können von dieser Brandschutzordnung abweichende Regelungen notwendig werden Notfalltelefon Dem Krisenteam steht ein Notfalltelefon zur Verfügung, das sich in der Alarmtasche befindet im Notfall aktiviert wird, so dass notwendige Gespräche direkt von der Sammelstelle aus geführt werden können. Dieses Telefon hat jedoch keinesfalls den Zweck, dass sich Angehörige oder Presse über den Sachstand informieren können. Die Leitung ist zur Sicherheit aller betroffenen Personen freizuhalten. 16

17 3 Brandschutzordnung Teil C 3.1 Geltungsbereich Dieser Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen. Die für den Schulstandort zuständigen Personen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt. Für die ihnen übertragenen Aufgaben, die im Teil C der Brandschutzordnung aufgeführt sind, haben die o.g. Personen jeweils Weisungsbefugnis. Ihren Anweisungen ist daher Folge zu leisten. Funktion Name Telefon dienstlich privat Schulleitung N.N. stellvertr. Schulleitung Bettina Schäfer Brandschutzbeauftragte(r) Philipp Wehmann Berthold Gregor Florian Engelberger Christoph Kiefer Strahlenschutzbeauftragte(r) Björn Weirich Hausmeister Sicherheitsteam Erste-Hilfe-Beauftragte(r) Werner Eid Tabelle 1: Für den Schulstandort zuständige Personen Das Krisenteam ist im Notfall ausschließlich für Polizei, Feuerwehr, Schulträger die ADD Trier über ein (mobiles) Notfalltelefon erreichbar. Telefonnummer Krisenteam im Notfall (nur für Polizei, Feuerwehr, Schulträger, ADD Trier): Besondere Aufgaben im Brandschutz Brandvorsorge -verhütung Der/Die Beauftragte der Schule für den Brandschutz Der/Die Beauftragte der Schule für den Brandschutz ist zusammen mit dem Sicherheitsteam über geplante Baumaßnahmen, die den Brandschutz berühren, vom 17

18 Schulträger frühzeitig zu informieren. Ebenso wird sie bzw. er über die Durchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren [z.b. Ausstellung des Erlaubnisscheins für feuergefährliche Arbeiten mit Festlegung der zu treffenden Schutzmaßnahmen Heißarbeitserlaubnis für sog. Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten Trennen)] vom Schulträger informiert, der für deren Überwachung zuständig ist. Darüber hinaus sind im Rahmen der Brandverhütung insbesondere die folgenden Aufgaben vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen wahrzunehmen: Aufstellung Aktualisierung von Alarmplänen der Brandschutzordnung Ansprechpartner für Schulleitung Kollegium in Fragen des Brandschutzes Überwachen der Einhaltung der Brandschutzordnungen Teil A (Aushang) Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben), z.b. Begrenzung von Brandlasten, Freihaltung von Flucht- Rettungswegen Verantwortlichkeit für die Beibehaltung, Fortführung Anpassung der Brandschutzbestimmungen bei baulichen Veränderungen Nutzungsänderungen Prüfung bzw. Überwachung der Prüfung von Brandschutzeinrichtungen auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Beschädigung Aktualität sowie Festlegung von ggf. erforderlichen Ersatzmaßnahmen Anbringen, Überwachen Aktuellhalten von Hinweis- /oder Sicherheitsschildern (Kennzeichnung der Flucht- Rettungswege, der Sammelplätze, der Brandschutzeinrichtungen der besonderen Gefahrenbereiche) Beratung zu Fragen des Brandschutzes bei besonderen Schulveranstaltungen (z.b. Projekttage, Feiern, Theateraufführungen, Übernachtungen usw.) bspw. hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscher oder der Auswahl Gestaltung von Dekorationen regelmäßige Durchführung von Brandschutzunterweisungen: 18

19 jährliche Unterweisung der Lehrkräfte deren Dokumentation Kontrolle der Unterweisung aller Schülerinnen Schüler über das Verhalten in Notfällen bei Alarm innerhalb der ersten drei Schulwochen durch die Klassen- bzw. Stufenleitungen regelmäßiges Überprüfen des Notfalltelefons regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen sowie deren Dokumentation (mindestens einmal pro Schuljahr zusätzlich regelmäßige unangekündigte Notfallübungen) Auswertung von Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen, Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen Überprüfung von deren Wirksamkeit Weiterleiten aller festgestellten Mängel zur Brandverhütung an die Schulleitung Pflege der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Der/Die Beauftragte für den Strahlenschutz 1 Der/Die Strahlenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Sicherheitsteam über die Geräte Präparate auf dem Laufenden zu halten, die Strahlung absondern somit in seinen Aufgabenbereich fallen. Seine Ausführungen sind dem Anhang 7 zu entnehmen. Sollten sich hierunter Geräte bzw. oder Präparate befinden, die einen besonderen Umgang im Brandfall erfordern, obliegt es ihm, ein geeignetes Prozedere auszuarbeiten mit dem Sicherheitsteam abzustimmen Der Hausmeister Zur Brandverhütung hat der Hausmeister folgende unterstützende Aufgaben: Einhalten der Brandschutzbestimmungen, auch bei Neubauten bzw. Nutzungsänderungen 1 Siehe dazu: 19

20 Überwachen von Prüffristen der Brandschutzeinrichtungen, insbesondere Überprüfung der Feuerlöscher deren Austausch sowie der Brandschutztüren (monatlich) Anbringen, Überwachen Aktualisieren von Hinweis- Sicherheitsschildern. Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr Rettungswegen Weiterleiten aller festgestellten Mängel zur Brandverhütung an das Sicherheitsteam bzw. oder an den Schulträger im Brandfall: Einfinden vor der Schule als Ansprechpartner für die Feuerwehr mit der Aufgabe zu verhindern, dass Personen das Schulgebäude betreten. Der Hausmeister wird über die Durchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren (s. dazu oben S. 18) vom Schulträger informiert. Werden von den Kolleginnen Kollegen des Fachbereichs Bildende Kunst Heißarbeiten vorgenommen, werden Absprachen mit dem Hausmeister getroffen Der/Die Erste-Hilfe-Beauftragte Dem/Der Erste-Hilfe-Beauftragten obliegt es, den Schulsanitätsdienst auf die im Brandfall anfallenden Aufgaben vorzubereiten (s. Kapitel 3.2.4). Dazu gehört neben den organisatorischen Aufgaben insbesondere das Absolvieren eines Erste-HilfeKurses durch die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes, der eine Erstversorgung im Falle von Verletzungen ermöglicht. Maßnahmen über eine rudimentäre Erstversorgung hinaus können dabei nicht erbracht werden sind vom Rettungsdienst zu erwarten. Des Weiteren sorgt der/die Erste-Hilfe-Beauftragte zusammen mit der/dem Vorsitzenden der Fachkonferenz Sport dafür, dass Erste-Hilfe-Materialien (gemäß den Vorgaben der GUV) in der Garage an der Sammelstelle vorrätig in verwendbarem Zustand sind. Dabei handelt es sich um reine Erste-Hilfe-Materialien, so dass lediglich eine Erstversorgung gewährleistet werden kann. 20

21 3.2.2 Alarmplan für den Gefahrenfall Alarmierung im Brand- oder Notfall Name Telefon Feuerwehr (0) 112 Rettungsdienst (0) 112 Polizei (0) 110 Krankentransport Deutsches Rotes Kreuz (0) Schulträger Kreisverwaltung Birkenfeld (Fr. Enders) (0) Grschule auf der Bein Fr. Desbessel (0) Förderschule Lernen Hr.Schulz (0) Förderschule Sprache Fr. Schenk (0) ADD Trier Hr. Harz (0) Notruf: WO WAS WIE WELCHE WARTEN ist etwas passiert? ist passiert? Notruf: (0) 112 viele Personen sind betroffen? Art(en) von Verletzungen liegt/liegen vor? auf Rückfragen! Wichtige Rufnummern intern: Schulleitung N.N. über Sekr.: 10 (Kurzwahl) Stellvertretende Schulleitung Fr. Schäfer über Sekr.: 11 (Kurzwahl) Brandschutzbeauftragter Hr. Wehmann über Sekr.: 12 (Kurzwahl) Mitglied des Sicherheitsteams Hr. Gregor über Sekr.: 15 (Kurzwahl) Mitglied des Sicherheitsteams Herr Engelberger über Sekr.: 18 (Kurzwahl) Hausmeister Hr. Eid (0) Wichtige Rufnummern extern: Wasserwerk Stadtwerke Idar-Oberstein (0) Stromversorger OIE AG (0) Heizungsfirma Firma Diehl (0) /8243 Elektrofirma Firma Adam (0) Sanitärfirma Firma Barth (0) Aufzugsfirma Firma Schindler (0)

22 Bei einem Brand oder im Gefahrenfall sind zunächst folgende Schritte einzuleiten: Auslösen des Feueralarms Betätigung der Hausalarmanlage (im Sekretariat oder im Schulleitungsbüro, Message bank auf 1 stellen, Start/Stop drücken) Informieren von Feuerwehr, Rettungsdienst Polizei Unterrichtung der Schulleitung des Schulträgers Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt Sachwerte Sachwerte oder wichtige Unterlagen, die im Brandfall zu bergen sind, sind von der Schulleitung im Vorfeld festzulegen. Nach der Alarmierung sind bei einem Brand oder im Gefahrenfall durch die Schulleitung insbesondere folgende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen: falls notwendig verbale Anweisung zur sofortigen Räumung gefährdeter Bereiche Datensicherung Herunterfahren der Computer in den Büros der Verwaltung Verschließen oder Sicherstellen wichtiger Unterlagen im Büro Benachrichtigen des Schulträgers der ADD Trier durch das Sekretariat Betreuung der Lehrkräfte der Schülerinnen Schüler Absenden eines Notrufes zur Betreuung von behinderten oder verletzten Personen an die Rettungskräfte auf der Grlage der entsprechenden Meldung des Schulsanitätsdienstes Hinweis an die Feuerwehr auf besondere Gefahrenstoffe zum Schutz der Einsatzkräfte der Umwelt Bereitstellen eines Pressesprechers durch die Schulleitung, evtl. Veranlassung einer Rfunkdurchsage für die Anlaufstelle der Eltern Veranlassung der Bergung vorher festgelegter Sachwerte. 22

23 3.2.4 Der Schulsanitätsdienst Grsätzlich ist es die Aufgabe der aufsichtsführenden Lehrkräfte, Erkrankten oder Verletzten medizinische Erste Hilfe zu leisten. Sind Mitglieder des Schulsanitätsdienst während eines Brandes auf dem Sammelplatz, unterstützten diese die Lehrkräfte bei der Behandlung. Dem/die Erste-Hilfe-Beauftragte/n, welche/r im Brandfall nur unterstützende Aufgaben hat, obliegt dabei die Leitung des Schulsanitätsdienstes die Koordinierung der Versorgungsmaßnahmen nach dem hier dargelegten Muster. Nachdem er/sie seine/ihre Lerngruppe zur Sammelstelle geleitet hat dort auf Vollständigkeit überprüft sowie die Anwesenheitsnotiz im Alarmfall abgegeben hat, übernimmt eine andere Lehrkraft die Aufsicht über diese Lerngruppe. Der/Die Erste-Hilfe-Beauftragte organisiert nun zusammen mit dem Schulsanitätsdienst den Erste-Hilfe-Platz bei den Garagen am Sportplatz. Sollte der/die Erste-Hilfe-Beauftragte zum Zeitpunkt des Brandfalls nicht im Hause sein, übernimmt eine andere diensthabende Lehrkraft des Schulsanitätsdienstes dessen/deren Aufgaben. Die Arbeit des Schulsanitätsdienstes ist im einzelnen wie folgt organisiert: Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes begeben sich mit ihren Lerngruppen gemeinsam zur Sammelstelle. Dort melden sie sich von der für die zuständigen Lehrkraft ab. Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes begeben sich zur Garage mit dem Erste-Hilfe-Material, die der/die Erste-Hilfe Beauftragte während des Gangs zur Sammelstelle aufgeschlossen hat. Dort bereiten sie alles Notwendige zur Erstversorgung von Verletzten vor. Aufsichtsführende Lehrkräfte bringen umgehend verletzte Schülerinnen bzw. Schüler zur Garage oder melden umgehend verletzte Personen, sofern diese per Trage (außerhalb des Gefahrenbereiches!) transportiert werden müssen. 23

24 Der/Die Erste-Hilfe-Beauftragte organisiert die Erstversorgung der Verletzten. Die verletzten Personen, die zum Erste-Hilfe-Platz gebracht worden sind, werden dort gezählt beurteilt. Diese Informationen (Anzahl Verletzte inkl. Verletzungsmuster) werden schnellstmöglich durch ein Mitglied des Schulsanitätsdienstes an das Krisenteam weitergereicht von diesem zusammen mit der Anzahl der Vermissten an die Einsatzleitung bzw. oder die Leitstelle weitergeleitet. Der Schulsanitätsdienst übernimmt die Einweisung der Rettungskräfte am Erste-Hilfe-Platz Löschmaßnahmen Damit sich im Brandfall keine Personen durch eigene Löschmaßnahmen gefährden, ist darauf zu achten, dass Löschversuche nur bei kleineren Entstehungsbränden unter Beachtung der Eigensicherheit vorzunehmen sind, weil der Personenschutz immer im Vordergr steht dass Löschversuche nur durch Lehrkräfte erfolgen sollen, zwar, wenn möglich, durch mehrere Personen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Für die Feuerwehr liegt vor dem Haupteingang in einem Schließfach ein Generalschlüssel bereit, den diese im Brandfall entnehmen kann, um zu allen Räumen des Schulgebäudes Zutritt zu haben. Damit bei einem Brand- oder im Gefahrenfall die Feuerwehr ungehindert Rettungs bzw. oder Löscharbeiten durchführen kann, sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: Räumung der Brand- bzw. Gefahrenstelle der näheren Umgebung 24

25 Fernhalten von Personen vom Gefahrenbereich Freihalten der Flächen für die Feuerwehr der Löschwasserentnahmestellen vor Schülerinnen Schülern sowie Schaulustigen, damit die Rettungskräfte nicht behindert werden Aufstellen von Lotsen zur Einweisung der Rettungskräfte (Lehrkräfte ohne Schüler, Lehrkräfte aus dem betreffenden Bereich), veranlasst durch eine Person aus dem unter 3.1 aufgeführten Personenkreis Einfinden des Hausmeisters vor der Schule (s.o. S. 20) Bereithalten von Gebäudeplänen wichtigen Informationen Nachsorge Das Gebäude darf erst nach Genehmigung oder in Absprache mit der Feuerwehr wieder betreten werden. Nach Beendigung des Einsatzes übergibt der Einsatzleiter der Feuerwehr dem Verantwortlichen, im Regelfall der Schulleiterin, die Schadensstelle. Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Hierzu gehört: Sicherung gegen Betreten des Gebäudes provisorische Abdichtung gegen Witterungseinflüsse Sicherung gegen Diebstahl Herstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen (Brandmeldeeinrichtungen, Löscheinrichtungen, Löschgeräte usw.). Weitere notwendige Maßnahmen sind: Festlegung einer Ansprechstelle für Schulträger ADD, z.b. eine Telefonnummer oder ein Büro in der Kreisverwaltung oder der Nachbarschule 25

26 Festlegung einer Ansprechstelle für Schülerinnen Schüler Elternschaft Festlegung einer Ansprechstelle für die Presse/ Medien Auskünfte an die Presse/ Medien werden nur von autorisierten Personen der Schule in Absprache mit Polizei oder Feuerwehr gegeben. Information des Kollegiums. 26

27 4 Formaler Bereich 4.1 Bekanntgabe Verfügbarkeit der Brandschutzordnung Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die am Göttenbach-Gymnasium in irgendeiner Form tätig sind sowie auch für Besucherinnen Besucher. Alle neu an der Schule tätig werdenden Personen müssen unverzüglich darin unterwiesen werden. Schulleitung Sicherheitsteam sind für die vollständige Verteilung sowie die laufende Information des Kollegiums des weiteren Schulpersonals verantwortlich. Exemplare der vorliegenden Brandschutzordnung liegen im Lehrerzimmer sowie im Sekretariat aus sind auf der Schulhomepage veröffentlicht oder bei dem/der Sicherheitsbeauftragten anzufordern. Alle Klassenlehrerinnen -lehrer bzw. Stufenleiterinnen -leiter haben die Schülerinnen Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres über die Brandschutzordnung Teil B zu unterweisen. Dazu gehört auch, dass der Fluchtweg bis zur Sammelstelle mit der Klasse abgegangen wird. Die Unterweisung mit dem Abgehen des Fluchtweges muss im Klassenbuch bzw. Kursheft dokumentiert werden. Das Sicherheitsteam entbindet die an der Schule tätigen Personen nicht von der Verpflichtung, sonstige gesetzliche Vor- Arbeitsvorschriften sowie allgemein anerkannte Regeln im Umgang mit Technik oder Gefahrenstoffen zu beachten einzuhalten (Fachschaften). Jede bzw. jeder Schulangehörige macht sich mit den Vorschriften vertraut, die im Feueralarmfall zu beachten sind, bestätigt dies mit ihrer bzw. seiner Unterschrift. 4.2 Inkrafttreten Die Brandschutzordnung für das Göttenbach-Gymnasium Idar-Oberstein mit ihren Teilen A, B C tritt nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Idar-Oberstein, den (Schulleiterin) (Beauftragter für Brandschutz) 27

28 Anhänge 1. Aufgaben des Krisenteams (Merkblatt) derzeitige Zusammensetzung: engere Schulleitung (N.N., Sf, Wh) bei Bedarf Möglichkeit: erweiterte Schulleitung (Fs, Gg, Sh), Sicherheitsteam (En) Aufgaben: evtl. Öffnen der Garage mit den Erste-Hilfe-Materialien Leiterin bzw. Leiter des Krisenteams zieht Warnweste an. evtl. Aufforderung per Megaphon, dass die Klassensprecherinnen Klassensprecher die Anwesenheitsnotizen zum Krisenteam bringen Entgegennahme der Anwesenheitsnotizen Führen des Kontrollbogens auf der Grlage der Anwesenheitsnotizen Achtgeben auf Einhalten der Ordnung bei den Klassen Kursen Ein Mitglied des Krisenteams zieht zweite Warnweste über übernimmt den Kontakt zur Feuerwehr erwartet sie vor dem Schulgebäude; eine Person des Krisenteams (mit Telefon) bleibt dann bei der Einsatzleitung steht in ständigem Kontakt mit dem Krisenteam auf dem Sammelplatz koordiniert alle Schritte. Ein Mitglied überbringt den fertig ausgefüllten Kontrollbogen der Kontaktperson des Krisenteams zur Feuerwehr. Verschaffen eines Überblicks über vermisste Personen (im Haus) verletzte Personen (außer Haus), Informieren der integrierten Leitstelle bzw. der Einsatzleitung der Feuerwehr (sofern schon vor Ort) 28

29 2. Aufgaben des Sekretariats im Alarmfall/ Inhalt der Alarmtasche (Merkblatt) Folgende Dinge werden im Krisenfall vom Sekretariat besorgt: die Alarmtasche fertig packen orangener Krisenordner aktueller Vertretungsplan gelber Hefter (Computerraumbelegungsplan) aus dem Lehrerzimmer in der Alarmtasche befinden sich bereits: Megaphon Klemmbrett mit Kontrollbogen, Kopien der Anwesenheitsnotizen Stiften zwei gelbe Warnwesten (Krisenteam) drei orangene Warnwesten (Schulsanitäter) Schlüssel zur Garage, in der sich Trage Verbandsmaterialien befinden Mobiltelefon mit einem Schnellaufladegerät Die Alarmtasche ist zur Sammelstelle mitzubringen beim Krisenteam abzugeben. 29

30 3. Alarmplan für Lehrkräfte - Verhalten im Falle eines Feueralarms (Merkblatt) Primär muss an die rasche Räumung des Hauses gedacht werden! Schülergruppen sollen geschlossen geführt werden. Übersichtlichkeit Ordnung können Panik verhindern. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Das Schulgebäude ist unverzüglich unter Aufsicht der Lehrkräfte über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen, jedoch nur, wenn diese rauchfrei sind! Die Lehrkraft verlässt als letzte die Räume schaut nach, dass niemand zurückgeblieben ist. Die Lehrkraft nimmt das Klassenbuch oder ggf. das Kursheft oder eine Schülerliste sowie einen Stift mit. Kleidungsstücke können nur dann mitgenommen werden, wenn dadurch keine Verzögerung beim Verlassen der Räume auftritt. Schulsachen werden nicht mitgenommen. Fenster Türen werden geschlossen. Türen werden jedoch nicht abgeschlossen. Der Aufzug wird in keinem Fall benutzt. Behinderte oder vorübergehend Behinderte bekommen Hilfe von ihren Mitschülerinnen -schülern. Lehrkräfte, die keinen Unterricht haben, stellen sich zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung für Sonderaufgaben zur Verfügung werden im Bedarfsfall vom Krisenteam angesprochen. Tritt der Brandfall zwischen zwei Schulsten ein, muss flexibel agiert werden. Sollte ein Feueralarm zwischen zwei Unterrichtssten aktiviert werden, dann gilt die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft für die neue Lerngruppe. Fällt einer Lehrkraft auf, dass eine Lerngruppe ohne Lehrkraft ist, fügt sie diese ihrer eigenen Lerngruppe hinzu bringt die gesamte Gruppe zur Sammelstelle. Bei einem Feueralarm in einer der großen Pausen spricht das Krisenteam einige Kolleginnen Kollegen an bittet diese um Mithilfe, um das Gebäude zu räumen. Die übrigen Lehrkräfte rufen die Schülerinnen Schüler, die sich im Foyer oder auf dem Schulhof aufhalten, zusammen führen sie auf einem kurzen sinnvollen Weg zum Sammelplatz. Der Sammelplatz ist unser Sportplatz! Das Schulgebäude wird zügig entsprechend dem in jedem Raum aushängenden Flucht- Rettungswegeplan verlassen, um die Sammelstelle aufzusuchen. Schülerinnen Schüler ohne Aufsicht schließen sich möglichst einer anderen Klasse an, verlassen mit ihr das Haus gehen mit ihr zur Sammelstelle. Die erste am Sportplatz ankommende Lehrkraft öffnet das Tor zum Sammelplatz. Die Klassen versammeln sich entsprechend nebenstehender Skizze nach Klassenstufen geordnet auf der Laufbahn des Sportplatzes. Die Schülerinnen Schüler einer jeden Klasse bzw. eines jeden MSS-Kurses stellen sich hintereinander auf. Die Klassen bzw. MSSKurse bleiben mit ihren Lehrkräften während des gesamten Alarms zusammen warten auf weitere Anweisungen des Krisenteams. Wenn die Schülerinnen Schüler aus klassenübergreifenden Lerngruppen (Religion/Ethik; 2. Fremdsprache) an die Sammelstelle kommen, ordnen sich diese ihren jeweiligen Klassen zu. Die für die Lerngruppen zuständigen Lehrkräfte verteilen sich auf die Klassen der Klassenstufe. Die Lehrkräfte stellen mittels des Formblattes Anwesenheitsnotiz im Alarmfall, das sich im Klassenbuch befindet, die Vollzähligkeit der Schülerinnen Schüler fest. Klassensprecherinnen Klassensprecher sammeln die Anwesenheitsnotizen ein überbringen diese dem Krisenteam. Dafür melden sie sich an der Sammelstelle bei ihren jeweiligen Fachlehrkräften ab. Der Alarm ist dann beendet, wenn das Krisenteam dies bekannt gibt! Vorbeugende Verhaltensmaßnahmen Die Klassenleitungen führen zu Beginn des Schuljahres die Belehrung für den Alarmfall durch. Die Stufenleitungen der MSS nehmen diese Belehrung ebenfalls vor. Im Rahmen dieser Belehrung gehen die Klassen- Stufenleitungen mit ihren Klassen bzw. MSS-Stufen den Fluchtweg bis zum Sportplatz ab suchen dabei auch die richtige Position auf der Laufbahn des Sportplatzes auf. Belehrung Begehung werden in den Klassenbüchern bzw. in einem Kursheft dokumentiert. Die Lehrkräfte machen sich mit den verschiedenen Fluchtwegen zum Beginn eines Schuljahres vertraut. Alarmübungen sollen helfen, Schwachstellen für einen Notfall aufzudecken. Das sollte auch den Schülerinnen Schülern vermittelt werden. 30

31 4. Anwesenheitsnotiz im Alarmfall Anwesenheitsnotiz im Alarmfall Es meldet sich an der Sammelstelle: Klasse/ Kurs: Lehrkraft: Klassen-/ Kursstärke: Raum: Zahl der anwesenden Schülerinnen Schüler: im Klassen-/ Kursraum: (gemäß Klassenbuch/ Kursheft) an der Sammelstelle: Über den Verbleib folgender Schülerinnen Schüler der Klasse/ des Kurses ist nichts bekannt: 31

32 5. Anwesenheit im Alarmfall (Kontrollbogen) Anwesenheit im Alarmfall Kontrollbogen Folgende Klassen Kurse sind an der Sammelstelle eingetroffen haben die Anwesenheitsnotiz abgegeben: AnwesenKlasse/ Lehrkraft heitsnotiz Kurs (Kürzel) abgegeben Zahl der SuS, deren Verbleib unbekannt ist AnwesenKlasse/ Lehrkraft heitsnotiz Kurs (Kürzel) abgegebe n 5a 10a 5b 10c 5c 10d 6a 11 6b 11 6c 11 6d a 7b 12 7c a 12 8b 12 8c 13 9a 13 9b 13 9c Zahl der SuS, deren Verbleib unbekannt ist

33 6. Brandschutzvorgaben für die naturwissenschaftlichen Räume Für die naturwissenschaftlichen Räume gelten ergänzend die fachspezifischen Vorschriften, die der Regel Umgang in Schulen mit gefährlichen Stoffen (BG/GUVSR 2003) zu entnehmen sind.2 Verwiesen sei hier insbesondere auf die fachgerechte Sicherung der Fachräume, Einrichtungen Gerätschaften, die allgemeinen Verhaltensregeln das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen. Die zuständigen naturwissenschaftlichen Lehrkräfte weisen zu Beginn eines jeden Schuljahres ihre jeweiligen Lerngruppen auf mögliche Brandgefahren auf deren Umgang hin. Diese Unterweisung wird im Klassenbuch bzw. Kursheft dokumentiert. Für den Notfall sind ein Verbandkasten nach DIN Teil C, ein Verbandbuch nach BGI/GUV-I 511.1, ein Aushang Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (Aushang DIN A 2 nach BGI/GUV-I 510-1), eine Handbrause am Waschbecken/Augendusche, Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher z. B. Kohlenstoffdioxid, Löschsand) sowie ein Mobiltelefon (im Erste-Hilfe-Kasten in der Chemie-Abteilung) mit einem Notrufverzeichnis vorgesehen. Kontrolliert werden die Brandschutzvorgaben durch: Physikräume (U19, U20) dazu gehörige Vorbereitungsräumlichkeiten: Herr Stefan Braun (Fachschaftsleitung Physik) Herr Berthold Gregor (Vertreter der Schulleitung) Chemieraum (U21) dazu gehörige Vorbereitungsräumlichkeiten: Herr Klaus Gosert (Fachschaftsleitung Chemie) Frau Manuela Schmitt (Vertreterin der Schulleitung) Biologie- (U24) Vorbereitungsräumlichkeiten: NW-Raum Herr Dr. (U25) Ulrich Lion dazu gehörige (Fachschaftsleitung Biologie) Frau Manuela Schmitt (Vertreterin der Schulleitung) Rückmeldung werden an das Sicherheitsteam gerichtet. 2 Diese kann hier heruntergeladen werden: rp.de/fileadmin/user_upload/naturwissenschaften.bildungrp.de/gefaehrdungsbeurteilungen/allgemeines/sr-2003.pdf 33

34 7. Angaben des Strahlenschutzbeauftragten zu Strahlen absondernden Geräten Röntgengerät (von LD Didactic) Aufbau, Funktion technische Daten können der Gebrauchsanweisung entnommen werden. Die vollständige Gebrauchsanweisung liegt dem Gerät bei. Standort: U 18, Schrankwand auf der rechten Seite, 2. Schrank von links, 2. Regalboden von unten Zugriff: Prinzipiell jeder, der Zugang zu den naturwissenschaftlichen Räumen hat. Faktisch genutzt wird das Gerät nur von der Fachschaft Physik. Kontaminationsgefahr: Das Gerät entwickelt bei Gebrauch hochfrequente Strahlung mit einer Belastung von über 10 Sv/h (Schädigung lebenden Gewebes). Außerhalb der Gerätehülle reduziert sich die Belastung auf < 1 µsv/h (natürliche Strahlung). Ohne elektr. Strom entwickelt das Gerät keine hochfrequente Strahlung. Sicherheit gegenüber Feuer: Das Gerät steht in diesem Sinne ungesichert im Schrank. Da das Gerät so aber auch nicht angeschlossen ist, ist es ebenso sicher oder unsicher, wie jedes andere nicht angeschlossene elektrische Gerät. Besondere Aufmerksamkeit im Brandfall: Sobald der Strom im Schulgebäude abgeschaltet ist, können von dem Gerät keine besonderen Gefahren ausgehen. 34

35 8. Sport- Schwimmunterricht Liegt im Hauptgebäude ein Alarmfall vor, wird eine in der Sporthalle tätige Sportlehrkraft vom Sekretariat aus angerufen. Dienstags muss außerdem in der Schwimmhalle angerufen werden, um die dort unterrichtende Sportlehrkraft zu erreichen. wichtige Telefonnummern Sporthalle 1: Sporthalle 2: Schwimmhalle: Sporthalle: Sobald die Sportlehrkraft über den Alarmfall informiert wurde, bricht sie den Sportunterricht ab, lässt, sofern keine Eigengefährdung vorliegt, die Schülerinnen Schüler sich umziehen geht mit der Lerngruppe zur Sammelstelle. Schwimmhalle: Zwei Szenarien sind zu unterscheiden. In einem minder schweren Brandfall, bei dem zum Zeitpunkt der Information davon auszugehen ist, dass der Unterricht noch am selben Tag fortgesetzt werden kann, wird der Schwimmunterricht fortgesetzt. Vor dem Bustransport hält die Schwimmlehrkraft Rücksprache mit dem Krisenteam, ob die Lerngruppe wieder an die Schule gebracht werden kann, um am Unterricht teilzunehmen. Andernfalls soll die Lerngruppe ihren Heimtransport selbst organisieren, die Schwimmlehrkraft unterstützt die Schülerinnen Schüler hierbei. Diejenigen, die nicht sofort nach Hause können oder bei einem Fre bzw. einer Frein untergebracht werden können, werden von der Schwimmlehrkraft betreut, bis sich eine Möglichkeit dazu findet. In einem schweren Brandfall bricht die Schwimmlehrkraft den Unterricht ab. Die Lerngruppe organisiert ihren Heimtransport selbst, die Schwimmlehrkraft unterstützt die Schülerinnen Schüler hierbei. Diejenigen, die nicht sofort nach Hause können oder bei einem Fre bzw. einer Frein untergebracht werden können, werden von der Schwimmlehrkraft betreut, bis sich eine Möglichkeit dazu findet. 35

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