Brandschutzordnung. (gemäß DIN 14096) Stand: Juni der. Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Brandschutzordnung. (gemäß DIN 14096) Stand: Juni 2013. der. Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang)"

Transkript

1 Brandschutzordnung (gemäß DIN 14096) Stand: Juni 2013 der Marklohe: Am Dobben Marklohe Tel.: GSMarklohe@t-online.de Fax: Geltungsbereich: Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang) Teil B: für Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen) Teil C: für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen 1

2 Brandschutzordnung Teil A (Aushang in allen Fluren) 2

3 Brandschutzordnung Teil B nach DIN Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 II. Brandverhütung 4 III. Brand- und Rauchausbreitung 5 IV. Flucht- und Rettungswege 5 V. Melde- und Löscheinrichtungen 5 VI. Verhalten im Brandfall 7 a) Brand melden 7 b) Alarmsignale und Anweisungen beachten 7 c) In Sicherheit bringen 8 d) Löschversuche unternehmen 9 VII. Besondere Verhaltensregeln/ Maßnahmen bei sonstigen Notfällen 10 I. Allgemeines Brandschutzordnung Teil B Rechtliche Basis: RdErl. d. Mk v Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. Brandgefahren stellen für jede Schule und der sich dort aufhaltenden Personen eine ernste Bedrohung für Leben oder Gesundheit dar, die durch Umsicht und richtiges Verhalten vermieden werden können. Im Interesse aller Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind daher die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Grundsätze unbedingt zu beachten. Die folgende Brandschutzordnung ist in der Grundschule Marklohe verbindlich und vom gesamten Lehrpersonal sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung sowie Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Alle an der Schule Tätigen sind verpflichtet, an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den Regeln dieser Brandschutzverordnung zu handeln und jeden Ausbruch eines Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen, die in dieser Ordnung aufgeführt sind, zu melden. Dabei sind gefährliche Handlungen, die zu einem Brand führen können, zu unterlassen bzw. alle Vorkehrungen zu treffen, die das Entstehen eines Brandes nach möglichem Ermessen ausschließen. Des Weiteren sind das gesamte Lehrpersonal und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zur Evakuierung mitzuwirken. Festgestellte Mängel sind unverzüglich der Schulleitung und / oder dem Hausmeister zu melden. Im Rahmen der jeweils jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen durch die Schulleitung sind die Brandschutzordnung inklusive der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie das Verhalten in Notfällen allen in Schule Beschäftigten bekannt zu geben. Die Kenntnisnahme ist durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Die Schülerinnen und Schülern sind jeweils innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen sowie bei Alarm zu unterweisen. Die Unterweisung ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Ebenfalls einmal jährlich findet eine Alarmprobe/Räumungsübung im Rahmen des Brandschutzes statt. 3

4 Diese Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutzvorschriften sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Verstöße gegen Regelungen der Brandschutzordnung können dienst- bzw. arbeitsrechtliche, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. II. Brandverhütung Brandschutzordnung Teil B Ordnung und Sauberkeit Wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von Bränden sind Ordnung und Sauberkeit. Deshalb sind Abfälle, Verpackungen und sonstige brennbare Gegenstände nach Schulschluss aus den Unterrichtsräumen und dem Flur zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Container zu bringen. Rauchen Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt gemäß Nds. NiRSG sowie RdErl. d. MK v absolutes Rauchverbot. Brennbare Flüssigkeiten und Gase / brennbare Stoffe und Polstermöbel Im Gebäude dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase frei gelagert oder in Ausgüsse oder Abwasserkanäle geschüttet werden. Leicht brennbare Stoffe (z. B. Papier, Kartonagen, Holzwolle, sonstiges Verpackungsmaterial etc.) dürfen nur in den hierfür vorhandenen Behältnissen aufbewahrt werden. Die Lagermenge in den Klassenräumen ist so gering wie möglich zu halten. Polstermöbel sind aufgrund der hohen Brandlast in Fluren und Treppenräumen unzulässig. Offenes Licht und Feuer Offenes Licht und Feuer sind verboten. Für pädagogische Zwecke innerhalb von Unterrichtsräumen (z. B. Brandschutzerziehung, Adventszeit, Geburtstag, etc.) kann die Schulleitung, in eigener Verantwortung der Lehrkraft, Ausnahmen erteilen. Dabei dürfen brennende Kerzen niemals ohne Aufsicht eines Erwachsenen bleiben. Die Einhaltung von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen (Feuerlöscher, Löschdecke, feuerfeste Unterlage) ist zu gewährleisten. Die Verwendung von offenem Licht und Feuer im Rahmen von naturwissenschaftlichen Unterrichten bleibt hiervon unberührt. Streichhölzer und Feuerzeuge sind unter Verschluss aufzubewahren. Die Entsorgung erfolgt in nicht brennbaren Aschenbehältern, nicht jedoch in Papierkörben. Für sonstige Veranstaltungen, bei denen offenes Feuer verwendet wird, sind die Verhaltensregeln analog anzuwenden. Elektrische Geräte und Anlagen Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt. Mängel, Schäden und Anzeichen für entstehende Schäden an elektrischen Geräten oder Installationen sind sofort der Schulleitung oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Diese Geräte müssen umgehend außer Betrieb genommen werden. Eine Benutzung schadhafter oder ungesicherter Geräte ist verboten! Arbeiten an elektrischen Geräten dürfen nur Fachleute ausführen. Der Anschluss elektrischer Geräte über mehrere Kabelverlängerungen mit Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Bei Nichtgebrauch sind die Geräte vom Netz zu trennen, dies gilt auch für Computerübungs- und -arbeitsplätze. 4

5 Putzmittel Brennbare, brandfördernde, reizende oder ätzende Putzmittel dürfen nur in den vorgesehenen Räumlichkeiten, die unter Verschluss zu halten sind, gelagert werden. III. Brand- und Rauchausbreitung Brandschutzordnung Teil B Bei Ausbruch eines Brandes sind alle Türen und Fenster sofort zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Um die Ausbreitung eines Brandes zu erschweren, soll eine Anhäufung brennbarer Materialien (z. B. Papier, Mobiliar ) in den Flucht- und Rettungswegen vermieden werden. IV. Flucht- und Rettungswege Brandschutzordnung Teil B Jedem Gebäudenutzer müssen die Flucht- und Rettungswege, die Alarmierungs-Rufnummern (ersichtlich auf dem Aushang) und die Standorte der Brandschutzeinrichtungen (Handfeuerlöscher, Löschdecke) sowie die Alarmsignale bekannt und geläufig sein. Die jeweiligen Fluchtwegpläne sind in jedem Klassenraum/Fachraum, in den Fluren, im Eingangsbereich der Schule sowie in der Pausenhalle ausgehängt. Die Fluchtwege werden mit den Kindern regelmäßig mit der Klassenleitung geübt. Über Flucht- und Rettungswege können das Lehrpersonal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Schüler und Schülerinnen den Brandort schnellstmöglich verlassen. Die Feuerwehr dringt über die Flucht- und Rettungswege zum Brandherd vor, um Menschenleben zu retten und um die Brandbekämpfung aufzunehmen. Flucht- und Rettungswege, Treppen und Verkehrswege im Schulgebäude und im Freien müssen unbedingt jederzeit und in der notwendigen Breite genutzt werden können, begehbar sein und sind von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten. Um dies zu gewährleisten müssen Notausstiege sowie Flucht- und Rettungswege durch Hinweisschilder gekennzeichnet sein dürfen Flucht- und Rettungspläne sowie Fluchtwegspiktogramme nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt oder zugestellt werden sind Dekorationen in Flucht- oder Rettungswegen nur nach Vorgabe des Brandschutzmerkblattes Nr. 7 möglich sind Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst unbedingt dauernd freizuhalten, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern dürfen Türen und Fenster in Flucht- und Rettungswegen nicht verschlossen werden 5

6 V. Melde- und Löscheinrichtungen Brandschutzordnung Teil B Druckknopfmelder, Hausalarm, Feuerlöscher, Rauchmelder und sonstige Brandschutzeinrichtungen dürfen niemals verstellt, zugestellt oder verdeckt werden. Sie müssen jederzeit funktionsfähig sein. Mängel sind sofort der Schulleitung, dem Hausmeister und über den Schulleiter dem Schulträger zu melden. Hausalarm Hausalarmanlagen sind immer nach den Ferien vor Aufnahme des Schulbetriebes auf Funktion zu überprüfen. Feuerlöscher Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sind insgesamt 16 Handfeuerlöscher jeweils an den Wänden vorhanden. EG: 5x6 l Schaum Kl. A+B / 1x6 kg Pulver ABC im Anschlussraum / 1x6 l Sonderlöschmittel ABF in der Mensa / 1x5 l Kohlendioxid B im Hausmeisterraum OG: 6x6 l Schaum Kl. A+B / 2x6 kg Pulver ABC in der Heizund Lüftungszentrale und in der Notlichtanlage In allen Räumen der Schule sind Pläne angebracht, in denen auch die jeweiligen Standorte der Feuerlöscher genau verzeichnet sind. Alle drei Jahre soll für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule eine Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern stattfinden. 1 Benutzte bzw. auch nur teilweise benutzte Feuerlöscher sind dem Hausmeister zu übergeben, damit sie erneuert werden. Die Feuerlöscher sind verschiedenen Brandklassen zugeordnet: Brandklasse Brände... Geeignete Handfeuer löscher fester Stoffe, die unter Pulverlöscher mit ABC- Glutbildung verbrennen Löschpulver (außer Metalle) (Schaumlöscher), Wasserlöscher z.b. Holz, Kohle, Papier, Textilien A B flüssiger oder flüssig werdender Stoffe z.b. Benzin, Öl, Verdünnung, Lösungsmittel, Fette, Wachs Kohlendioxidlöscher Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver (Schaumlöscher) 1 Dokumentation dazu siehe Anhang 2 6

7 C gasförmiger Stoffe, insbesondere unter Druck ausströmender Gase z. B. Acetylen, Wasserstoff, Methan, Stadtgas, Propan, Erdgas, Butan von Metallen z. B. Aluminium, Kalium, Natrium, Magnesium und anderen Legierungen Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver Löschsand Pulverlöscher mit Metallbrandlöschpulver D von Fetten Spezieller Fettbrandlöscher E VI. Verhalten im Brandfall Brandschutzordnung Teil B Die allerwichtigste Regel in einem Brandfall ist Ruhe zu bewahren und gezielt zu handeln. Dieses Verhalten ist deshalb so wichtig, weil unüberlegtes Handeln zu Fehlverhalten und Panik führen kann. Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Notrufnummer, den Standort der Feuerlöscher, der Löschdecken und der Alarmauslösung sowie die Flucht- und Rettungswege kennen. Unabhängig vom Ausmaß des Brandes ist sofort Feueralarm auszulösen und die Schulleitung zu informieren. Jede Lehrkraft, jede Schülerin und Mitarbeiterin, jeder Schüler und Mitarbeiter sowie alle sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen sind verpflichtet bei Brand oder Brandrauch, Brandgeruch oder Brandsymptome (Feuerschein, Hitze, etc.) akuter Brandgefahr (Ausströmen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase, etc.) oder einem sonstigen Verdacht auf einen Brand, diesen zu melden und mit der Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung zu beginnen. Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und Sachgüterrettung! 7

8 a) Brand melden Verhalten im Brandfall Notruf absetzen Wer Wo Was Wie viele Warten meldet? brennt es? brennt? Personen sind in auf Rückfragen der Feu- Gefahr oder ver- erwehr! letzt? Name Straße, Art des Art der Ver- sonstige Hinweise, die Ort, Ge- Brandes, letzung, ge- für Feuerwehr wichtig bäude, Ausmaß der nauer Stand- sein könnten (z.b. Per- Etage, Schadens- ort sonen in Zwangslage, Einrichtung lage besondere sonstige Gefahren) b) Alarmsignale und Anweisungen beachten Verhalten im Brandfall Bei Ertönen des Alarmsignals (Sirene mit Durchsage) ist gemäß den Punkten VI. Verhalten im Brandfall und a) Brand melden zu verfahren. Der Schalter zur Auslösung des Feueralarms befindet sich im Sekretariat. Zusätzlich befinden sich Handtaster im Hausmeisterraum, sowie an allen Außentüren (Kasten blau - Hausalarm. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr steht die Schulleitung dieser zur Verfügung, damit die erforderlichen Maßnahmen besprochen und veranlasst werden können. Den Anweisungen der Feuerwehr ist ausschließlich Folge zu leisten. c) In Sicherheit bringen Verhalten im Brandfall Grundsätzlich ist im Brandfall das gesamte Gebäude zu räumen. Als Sammelplatz dient die markierte Rasenfläche an der Bushaltestelle. Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, neben der Alarmierung die Räumung eigenständig einzuleiten. Dabei ist besonders auf gefährdete, behinderte oder verletzte Personen zu achten. alle Lehrkräfte verlassen mit ihren Klassen (genaue Schülerzahl ist festgestellt) wenn möglich unter Mitnahme des Klassenbuches unverzüglich das Schulgebäude die Lehrkraft führt die Klasse ruhig, aber zügig ohne Rennen, Drängeln, Schubsen oder Überholmanöver über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zum Sammelplatz die Vollständigkeit der Gruppe ist der Schulleitung von der Lehrkraft mitzuteilen. Die Meldung muss enthalten: a) Klassenbezeichnung b) Anzahl der Schülerinnen und Schüler c) Namen und möglichst genaue Personenbeschreibung vermisster Kinder d) Name der verantwortlichen Lehrkraft bei Räumung der Räume sind alle Fenster zu schließen 8

9 beim Verlassen des Klassenraums sind die Türen zu schließen, aber nicht abzuschließen keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen (auch keine Schultaschen) alle im Gefahrenbereich liegenden Türen schließen, nicht abschließen brennende Personen immer aufhalten, mit Wasser übergießen oder in Decken hüllen (Notdusche oder Löschdecke); Flammen durch Tücher ersticken oder Betroffenen am Boden wälzen ist eine Gruppe unbeaufsichtigt, wenn der Alarm ertönt, so ist sie von der Aufsichtsperson der nächstgelegenen Gruppe mitzubetreuen die Überprüfung der Toiletten erfolgt auf dem Fluchtweg aus dem Gebäude sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, bleibt die Lehrkraft mit der Klasse im Klassenraum. Die Türen sind zu schließen und die Fenster, je nach Lage und Umfang des Brandes, zu öffnen, um sich bemerkbar zu machen. in verqualmten Räumen auf dem Fußboden kriechen und möglichst ein nasses Tuch vor Mund und Nase halten alle anderen Personen verlassen auf dem nächstliegenden Fluchtweg das Gebäude und finden sich am Sammelplatz ein auf vollständige Anwesenheit aller sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen ist unbedingt zu achten, fehlende / vermisste Personen sind unverzüglich der Schulleitung und der eintreffenden Feuerwehr zu melden d) Löschversuche unternehmen (nicht( durch Schülerinnen oder Schüler) Bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken zu hüllen (keine synthetischen Stoffe verwenden) und auf dem Fußboden durch Wälzen zu löschen oder mit Wasser zu übergießen. Den Brand mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpfen. Löschversuche nur unter Beachtung der Eigensicherung und des Rückzugsweges durchführen. Brennbare Gegenstände, soweit möglich, aus dem Gefahrenbereich entfernen. Handhabung von Feuerlöschern: Achtung! Feuerlöscher erst am Brandort / Brandherd in Betrieb setzen *Feuerlöscher aus der Halterung nehmen *Feuerlöscher entsichern *Feuerlöscher zum Brandort bringen *Feuerlöscher senkrecht halten *Schlagknopf oder Handrad betätigen. Warten, bis sich der Druck im Löscher aufgebaut hat (ca. 15 Sekunden) *Schlauchende oder, falls vorhanden, Löschpistole wegen der auftretenden Rückstoßkraft fest in die Hand nehmen *Auslöseeinrichtung betätigen * Von unten nach oben und von vorn nach hinten löschen.! Niemals mit dem vollen Strahl in die Mitte brennender Flüssigkeiten hineinzielen, da die Gefahr des Auseinandertreibens und damit die Brandvergrößerung besteht! 9

10 halten, kurz und stoßweise löschen Löschen in Windrichtung, 2 bis 3 m Abstand Entstehungsbrände von vorne und von unten löschen. Immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen Tropf-/ Fließbrände von oben nach unten löschen, von der Austrittsstelle zur brennenden Lache Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig, nicht nacheinander einsetzen Brandstelle nicht verlassen und auf Rückzündung achten, wenn die Situation es erlaubt 10

11 VII. Besondere Verhaltensregeln Brandschutzordnung Teil B Wenn die Situation es erlaubt, Strom abschalten. Jede ungewollte Entzündung von Stoffen - sei sie auch geringfügig muss der Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Auf 310 a StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) wird hingewiesen. Bei Aufräumarbeiten müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden (mindestens Handschuhe und Staubmasken). Falls Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Schülerinnen, Schüler oder andere sich zur Zeit des Brandes im Schulgebäude befindlichen Personen gesundheitliche Beschwerden (auch durch Rauch) haben, ist sofort ein Arzt aufzusuchen und die Schulleitung zu informieren. Nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei ist auch zu klären, inwieweit durch Rauch, Ruß, Chemikalien bzw. Geruchsbelästigung eine Beeinträchtigung am Arbeitsplatz vorliegt. Die Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln darf erst nach Freigabe des Gefahrenbereichs durch Polizei bzw. Feuerwehr erfolgen. 11

12 Brandschutzordnung Teil C nach DIN Inhaltsverzeichnis I. Brandverhütung 11 II. Alarmplan 11 III. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 13 IV. Löschmaßnahmen 13 V. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 13 VI. Nachsorge 14 I. Brandverhütung Brandschutzordnung Teil C Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung aller in der Schule befindlicher Personen und stellt sicher, dass die für Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände instand gehalten oder bei Bedarf geschaffen werden. Dies gilt besonders bei der Planung und Durchführung von Projekttagen, Feiern, Theateraufführungen usw. Hier sind die Bestimmungen der Nds. Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Die Schulleitung stellt die Aktualität und die Einhaltung der Brandschutzordnung sicher und sorgt gemeinsam mit dem Schulhausmeister für Sauberkeit und Ordnung hinsichtlich der Brandverhütung. Alle Lehrkräfte und andere in der Schule Beschäftigten sind durch die Schulleitung jährlich über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren 2. Innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler anhand der Brandschutzordnung und der Aushänge in den Klassenräumen durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen. Dies ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Maßnahmen zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten in Notfällen sind im Unterricht beispielsweise zur Vorbereitung oder im Anschluss an die jährliche Notfallübung zu thematisieren. Die Schulleitung organisiert in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr Räumungsübungen 3. Schülerinnen und Schüler dürfen bei der realistischen Unfalldarstellung im Rahmen einer Räumungsübung nicht mitwirken. Unangekündigte Räumungsübungen mit realistischer Unfalldarstellung dürfen nicht durchgeführt werden. II. Alarmplan Brandschutzordnung Teil C Siehe Brandschutzordnung Teil B, Punkt VI. Verhalten im Brandfall sowie Unterpunkte a-d. In jedem Raum ist eine Kurzausgabe des Alarmplans mit Angabe des Fluchtweges und des Sammelplatzes auszuhängen (s. Brandschutzmerkblatt Nr. 7). 2 Siehe Anhang 1: Erklärung 3 Dokumentation dazu siehe Anhänge 3 und 4 12

13 Grundschule Marklohe Alarmplan Verhalten im Notfall Ruhe bewahren Flucht- und Rettungswege: 1) Obergeschoss - Flur - Haupttreppe Hauptausgang direkt aus dem Klassenraum - Außenfluchttreppe 2) Erdgeschoss - Flur Hauptausgang direkt aus dem Klassenraum Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Feueralarm: Sirene mit Ansage Abmarsch unter Leitung der Lehrkraft zur Sammelstelle Ruhe bewahren Sammelstelle: Rasenfläche an der Bushaltestelle Schultaschen usw. liegen lassen! An der Sammelstelle: Vollzähligkeit der Klasse überprüfen! Sorge um behinderte Schüler! 13

14 III. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Brandschutzordnung Teil C Nach der Alarmauslösung sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Sofortige UNTERBRECHUNG des Schulbetriebs Räumung des Gebäudes durchführen (alle an der Schule Tätigen wirken dabei unterstützend mit) Klassen zum Sammelpunkt führen, auf Vollzähligkeit überprüfen und Schülerinnen und Schüler betreuen auf verletzte, hilflose oder gefährdete Personen besonders achten Meldung der Vollzähligkeit bzw. ggf. des Fehlens von Schülerinnen oder Schülern an Schulleitung Schulleitung teilt vermisste Personen unverzüglich der Einsatzleitung mit Besondere technische Einrichtungen sind außer Betrieb zu setzen oder in einen sicheren Betriebszustand zu bringen (spannungslos machen) Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, Erste Hilfe zu leisten IV. Löschmaßnahmen Brandschutzordnung Teil C Unter Beachtung der eigenen Sicherheit sind nur bei kleineren Entstehungsbränden erste Löschversuche einzuleiten. Dabei muss der eigene Rückzugsweg bedacht werden und es darf weder sich selbst noch andere gefährdet werden. Feuerlöscher und andere Mittel zur Brandbekämpfung wie z. B. Löschdecken sind einzusetzen. Die Koordination der ersten Löschmaßnahmen erfolgt durch die Schulleitung. V.Vorbereitung für den Einsatz d.feuerwehr Brandschutzordnung Teil C Während der Betriebszeiten sorgt die Schulleitung dafür, dass die Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienste stets freigehalten werden. Sie stellt auch sicher, dass ggf. Lotsen, Schlüssel und notwendige Informationen bereitstehen. Da der Hausmeister über gute Kenntnisse des Gebäudes und der Technik verfügt, sollte er im Brandfall gemeinsam mit der Schulleitung der Feuerwehr beratend zur Verfügung stehen. Die Brandstelle und die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen. Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, Besucher und Schaulustige sind so weit von der Brandstelle und aus der näheren Umgebung zu entfernen, dass die Feuerwehrkräfte nicht behindert werden. Die Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu räumen. 14

15 VI. Nachsorge Brandschutzordnung Teil C Nach Freigabe der Feuerwehr ist die Sicherung der Brandstelle durchzuführen. Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. durch die Schulleitung gestattet. Die Schulleitung sorgt dafür, dass nach einem Brand alle Brandschutzeinrichtungen wieder in Betrieb genommen werden, indem alle genutzten Geräte den zuständigen Stellen gemeldet werden, damit gebrauchte Feuerlöschtechnik wieder in den Ausgangszustand gebracht wird. Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte (Feuerlöscher) füllen zu lassen oder neu zu beschaffen. Erfahrungen aus Notfallübungen und aus realen Notfällen sind unter Mitwirkung der Beteiligten auszuwerten und als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. 15

16 Anhang 1 Am Dobben Marklohe Tel.: GSMarklohe@t-online.de Fax: I. Verpflichtung Brandschutzordnung Stand: Juni 2013 Diese Brandschutzordnung ist eine Verpflichtung, die von dem gesamten Lehrpersonal, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten ist. Die aktuelle Fassung kann auf dem Rechner im Lehrerzimmer eingesehen oder auch ausgedruckt werden. I.Höltke (Schulleiterin) (Beauftragte für Erste Hilfe und Brandschutz) II. Erklärung Brandschutzordnung Stand: Juni 2013 Vor- und Nachname: (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Damit alle Menschen in unserer Schule sicher arbeiten und lernen können, werde ich alle Handlungen und Tätigkeiten vermeiden, die einen Brand auslösen können oder Schäden für Leib und Leben zur Folge haben. Die Brandschutzordnung habe ich gelesen und verstanden. Die Flucht- und Rettungswege sind mir bekannt. Die Standorte der Druckknopfmelder und des Hausalarms sind mir bekannt. Über die Standorte von Löscheinrichtungen habe ich mich informiert, deren Gebrauchsanweisungen habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden. Datum: Unterschrift: 16

17 Anhang 2 Am Dobben Marklohe Tel.: GSMarklohe@t-online.de Fax: Dokumentation Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern (jährlich) Wann? Wer? Evaluation? 17

18 Anhang 3 Am Dobben Marklohe Tel.: GSMarklohe@t-online.de Fax: Dokumentation Evakuierungsübung (jährlich nach Schuljahresbeginn) Wann? Evaluation Begleitung und Protokoll durch Freiwillige Feuerwehr Marklohe (Herr Ehrich), Protokoll im gleichen Anhang 18

19 Anhang 4 Dokumentation Evakuierungsübung - Protokoll Schule: Grundschule Marklohe Anschrift: Am Dobben Marklohe Schulleiter(in): Frau Höltke Vertreterin: Frau Greinert Sicherheitsbeauftragte(r): Herr Leskien Alarmprobe am: Um Uhr Die Alarmprobe wurde angekündigt am: Anzahl der Schüler: nicht angekündigt Anzahl der Klassen Ergebnis der Alarmprobe: (Eigene Einträge sind möglich) Ist die Brandschutzordnung Teil A im Eingangsbereich Ja Nein ausgehängt? Ist die Brandschutzordnung Teil B in allen Unterrichtsräumen ausgehängt? Ja Nein Unterscheidet sich das Alarmsignal deutlich von den täglichen Ja Nein Stundensignalen und ist es überall laut hörbar? Sind die Notausgänge und Fluchtwege jederzeit einwandfrei benutzbar? Ja Nein Kann die Alarmierung jederzeit von einem allgemein zugänglichen Ja Nein Ort ausgelöst werden? Gibt es für jede Klasse einen Sammelplatz? Ja Nein Sind die Sammelplätze außerhalb des Gefahrenbereiches? Ja Nein Werden die Lehrkräfte regelmäßig über das richtige Verhalten bei Ja Nein Feueralarm informiert? Werden die Schüler regelmäßig über das richtige Verhalten bei Ja Nein Feueralarm informiert? Findet in den Klassen und in einer Dienstbesprechung eine Manöverkritik Ja Nein statt? Wurde die Überprüfung der Räume durchgeführt? Ja Nein Ist die Feuerwehrzufahrt ohne Behinderungen benutzbar? Ja Nein Wurde die Feuerwehr eingewiesen? Ja Nein Wurde durch die Schulleitung die Vollzähligkeit der Schüler an die Ja Nein Feuerwehr mitgeteilt? Sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl und gut sichtbar an leicht Ja Nein zugänglichen Stellen angebracht? Werden die Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig und fristgerecht Ja Nein auf Funktionsfähigkeit geprüft? Gibt es Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscheinrichtungen Ja Nein im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen? Ja Nein Sonstige Anmerkungen: Datum: Unterschriften: (Schulleiterin) (Sicherheitsbeauftragte(r)) (Feuerwehr) 19

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf Brandschutzordnung für Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Besondere Aufgaben im Brandschutz...2

Mehr

Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12

Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30

Mehr

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch

Mehr

Notfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013

Notfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013 Kita Bäredörfli Kehlstrasse 61a 5400 Baden Tel 056 556 29 29 info@baeredoerfli.ch Notfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Sicherheitsplan der Kindestagesstätte

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:

Mehr

Unterweisungsmodul. Brandschutz

Unterweisungsmodul. Brandschutz Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz

Mehr

Brandschutzordnung (nach DIN14 096) der Realschule Hohenhameln

Brandschutzordnung (nach DIN14 096) der Realschule Hohenhameln Brandschutzordnung (nach DIN14 096) der Realschule Hohenhameln Brandschutzordnung (nach DIN 14 096) für die Realschule Hohenhameln Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen: Teil A: für alle Personen,

Mehr

Muster-Brandschutzordnung für Schulen. Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb

Muster-Brandschutzordnung für Schulen. Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb Muster-Brandschutzordnung für Schulen Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb (genaue Bezeichnung der Schule) (Ort und Anschrift der Schule) Die Brandschutzordnung ist gültig in Zusammenhang

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder

Mehr

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge Verhalten bei Bränden und Unfällen Erstinformation und Aushänge Ausgabe 2010 1 Herausgeber : Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion : Tino Stöveken, Dez. 1 Stand :

Mehr

Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen

Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen für alle Hochschulangehörigen und Studierenden ohne besondere Brandschutzaufgaben

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin

BRANDSCHUTZORDNUNG. Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin BRANDSCHUTZORDNUNG gemäß DIN 14096 Diese Brandschutzordnung gilt für das Bürogebäude Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin in Berlin-Wilmersdorf Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin Diese

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein.

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Vorwort Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Die Insel- Grundschule bietet Dir alle Möglichkeiten, Dich frei zu entfalten

Mehr

Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012

Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012 Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012 1. Einführung Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuches. Auch an einer kleinen

Mehr

Brandschutz / Evakuierung

Brandschutz / Evakuierung Fakultät Informatik Institut für Systemarchitektur Arbeitsschutzbelehrung Datum: 12.7.2007 Brandschutz / Evakuierung 20-Jan-11 Dr. Gütter, 12.7.2007 1 TUD Büro für Arbeitssicherheit Brandschutzordnung

Mehr

Offenbach am Main. Merkblatt. Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen?

Offenbach am Main. Merkblatt. Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? Offenbach am Main Merkblatt Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? Merkblatt: Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? 2 Inhaltsverzeichnis Selbstschutz im Haus...3 Kennen

Mehr

Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz. Brandschutz 2014. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz. Brandschutz 2014. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz Brandschutz 2014 Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Inhaltsverzeichnis: Seite: Punkt 1. Einleitung 3 Punkt 2. Verhalten im Brandfall

Mehr

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn

Mehr

Feuer richtig löschen. Prävention Brandschutz

Feuer richtig löschen. Prävention Brandschutz Feuer richtig löschen Prävention Brandschutz Hilfsmittel für Sofortmassnahmen Mit einer Löschdecke, einem Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten lassen sich grössere Brände und damit teure Schäden oft

Mehr

Brandsicherheit in Einstellhallen

Brandsicherheit in Einstellhallen Brandsicherheit in Einstellhallen Wenns drauf ankommt. Brandgefahr in Einstellhallen Wenn in Einstellhallen Feuer ausbricht, ist oftmals hoher Sachschaden die Folge und im schlimmsten Fall werden dabei

Mehr

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices

Mehr

Brandschutzordnung. (nach DIN 14 096) Bochumer Schulen

Brandschutzordnung. (nach DIN 14 096) Bochumer Schulen Brandschutzordnung (nach DIN 14 096) Bochumer Schulen Stand 01 / 2014 Der Nachdruck oder die Vervielfältigung der Brandschutzordnung sowie die Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bedürfen der schriftlichen

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

M8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung

M8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung M8-DE.4 Brandschutz Einführung Das Brandrisiko von Bankgebäuden scheint niedrig zu sein, es sollte aber in keinem Fall vernachlässigt werden. Der Zweck dieses Kapitels ist es, Ihre Fähigkeiten zu verbessern,

Mehr

Anmeldung einer Veranstaltung

Anmeldung einer Veranstaltung Anmeldung einer Veranstaltung An die Stadtgemeinde Baden Bürgerservice Hauptplatz 1 2500 Baden Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBl. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an:

Mehr

Informationen zum Bandprobenraum

Informationen zum Bandprobenraum Informationen zum Bandprobenraum 1. Allgemeines zum Bandprobenraum 2. Was ist zu tun, um den Raum zu nutzen 3. Schlüsselberechtigte 4. Nutzung des Raumes ohne feste Probenzeit 5. Nutzung mit fester Probenzeit

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen

Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Hauptzufahrt Uferstrasse 3 33 5 6 33 3 4 4 5 8 7 3 4 6 7 4 3 50 60 70 Tor 4 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Herzlich willkommen bei Voith Turbo Lokomotivtechnik!

Mehr

Brandschutzordnung. für. die Ludwig-Rahlfs-Schule. Grundschule Düshorn. Schulträger: Stadt Walsrode. Teil B nach DIN 14096-2

Brandschutzordnung. für. die Ludwig-Rahlfs-Schule. Grundschule Düshorn. Schulträger: Stadt Walsrode. Teil B nach DIN 14096-2 Brandschutzordnung für die Ludwig-Rahlfs-Schule Grundschule Düshorn Schulträger: Stadt Walsrode Teil B nach DIN 14096-2 für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: September 2010 Brandschutzordnung

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Anlage: Elektronischer Fragebogen

Anlage: Elektronischer Fragebogen Anlage: Elektronischer Fragebogen Allgemein zur Barrierefreiheit: 1) Entspricht das Schulgebäude den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1? Keine Kenntnis Anmerkung: Die DIN 18040 Teil 1 ist eine Technische Baubestimmung

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

in der Wichtiges aus unserer Schule

in der Wichtiges aus unserer Schule Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein

Mehr

1. Schritt : Erkennen des zwiespältigen Charakters des Feuers. 1. Lernziel : ERKENNEN DES FEUERS ALS FREUND. Feuer ist hell, warm und freundlich!

1. Schritt : Erkennen des zwiespältigen Charakters des Feuers. 1. Lernziel : ERKENNEN DES FEUERS ALS FREUND. Feuer ist hell, warm und freundlich! 1. Schritt : Erkennen des zwiespältigen Charakters des Feuers Gegenüberstellen der Lernziele 1 + 2 1. Lernziel : ERKENNEN DES FEUERS ALS FREUND Feuer ist hell, warm und freundlich! Kinder sollen lernen,

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen

Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen Herzlich willkommen Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen 1 Sehr geehrte Mitarbeiter von Partnerfirmen, wir begrüßen Sie herzlich bei Boehringer Ingelheim. Am Standort Deutschland arbeiten

Mehr

Sicherheitshinweise nach GHS

Sicherheitshinweise nach GHS Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Wasserkraft früher und heute!

Wasserkraft früher und heute! Wasserkraft früher und heute! Wasserkraft leistet heute einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung in Österreich und auf der ganzen Welt. Aber war das schon immer so? Quelle: Elvina Schäfer, FOTOLIA In

Mehr

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...

Mehr

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Geschäftsführer 1 Flucht- und Rettungsplan Rechtliche Grundlagen Baurecht Arbeitssicherheit (ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan

Mehr

Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime

Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime Brandschutzordnung für das Alten- und Pflegeheim Name:... Ort:... Straße:... a) Brandschutzordnung Allgemein In einem Alten- und Pflegeheimgebäude befinden

Mehr

Brandschutzordnung. Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11. 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0

Brandschutzordnung. Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11. 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0 Brandschutzordnung Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0 Betrieblicher Brandschutz - Brandschutzordnung gemäß DIN 14 096 - INHALT A. Brandschutzordnung

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Der Gabelstapler: Wie? Was? Wer? Wo?

Der Gabelstapler: Wie? Was? Wer? Wo? Schreibkompetenz 16: schlusszeichen (Fragezeichen) sprechen zeichen Um eine Frage zu kennzeichnen, wird ein Fragezeichen (?) gesetzt. Fragewörter (zum Beispiel wo, wer, was, wie) zeigen an, dass ein Fragezeichen

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Brandschutz für Senioren

Brandschutz für Senioren Brandschutz für Senioren www.senioren-brandschutz.de Die Checkliste So funktioniert s: Gehen Sie die Fragen der Checkliste durch und kreuzen Sie nur die Antworten an, die zutreffen. Die Auswertung soll

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

Dienstanweisung für Arbeitsschutz Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

Löschen. 1. einen : Das Material muss sein. kein Feuer entstehen oder unterhalten werden. Zündtemperatur erreicht, kann ebenfalls kein Feuer

Löschen. 1. einen : Das Material muss sein. kein Feuer entstehen oder unterhalten werden. Zündtemperatur erreicht, kann ebenfalls kein Feuer Löschen 1. Was braucht man, damit ein Feuer brennt? Zum Entfachen eines Feuers braucht man: 1. einen : Das Material muss sein 2. : Ohne den notwendigen kann kein Feuer entstehen oder unterhalten werden

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt 1. Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung.

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen Qualitätsbereich Mahlzeiten und Essen 1. Voraussetzungen in unserer Einrichtung Räumliche Bedingungen / Innenbereich Für die Kinder stehen in jeder Gruppe und in der Küche der Körpergröße entsprechende

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version

Arbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Arbeitsgemeinschaft Viernheimer Hilfsorganisationen Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Verteiler: Feuerwehr Viernheim THW Viernheim JUH Viernheim MHD Viernheim DRK Viernheim DLRG

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Arbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum

Arbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum Arbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum Sicherheitsreferentin des FB Physik der Philipps-Universität Marburg Renthof 7, Zi. 319, Tel.: 24109 Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Rechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch

Rechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch Rechtsgrundlagen L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Lernziel: - Zuständigkeiten der Feuerwehr kennen - Aufgabenbegrenzung wiedergeben - Praktische Anwendung des Wissens

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Brandschutzordnung. Feuerwehr 112. Notarzt, Rettungsdienst 112. Polizei 110. (Gemäß DIN 14096)

Brandschutzordnung. Feuerwehr 112. Notarzt, Rettungsdienst 112. Polizei 110. (Gemäß DIN 14096) Bayernkolleg Augsburg, Schillstraße 94, 86169 Augsburg Schillstraße 94, 86169 Augsburg Tel.: 0821 74776-0 Fax: 0821 74776-26 info@bayern-kolleg.de www.bayern-kolleg.de Brandschutzordnung (Gemäß DIN 14096)

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Fotobedingungen Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Wollen Lieferanten Produktfotos an die Partie-Informationen anhängen, gelten folgende Bestimmungen: Das Foto

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen geltend für die Nutzung der folgenden Spa Bereiche: Gästehaus & Spa der Villa Lönssee, Hermann Löns Straße 24a, 30900 Wedemark Spa, Fitness & Sauna am Jakob Bolehof, Schnippheide

Mehr

Gefahr durch Batterien!

Gefahr durch Batterien! Batterien und Akkus sind praktisch. Mit ihnen kannst du ein elektrisches Gerät auch ohne Strom aus der Steckdose benutzen. Wie gefährlich sie sein können, vergessen die meisten Leute dabei leider sehr

Mehr

Leitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg

Leitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Leitfaden für ein Praktikum Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Allgemeines Dieser Praktikumsleitfaden gibt Orientierung und Empfehlungen über den Ablauf und den Inhalt eines Praktikums in der Kreisverwaltung.

Mehr

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50.

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50. Liebe Eltern, der AWO-Hort bieten für alle Kinder im Alter von 6 12 Jahren ein Ferienprogramm vom an. Das Motto unserer Herbstferien wird dieses Jahr Licht und Schatten sein. Die Betreuung erfolgt ausschließlich

Mehr