Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

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1 Seite 1 von 12 Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten Ihr Betrieb braucht einen Gefahrgutbeauftragten und Sie wurden ausgewählt. Herzlichen Glückwunsch! Denn damit übernehmen Sie eine wichtige Funktion, für die Sie Fachkenntnis und mitunter auch diplomatisches Geschick benötigen. In diesem Kapitel lernen Sie Ihre Aufgaben kennen und erfahren, worauf Sie besonders achten müssen. Wenn es um sichere Transporte geht, darf auch der Gefahrgutbeauftragte mit anfassen Als Gefahrgutbeauftragter sollen Sie auf vielfältige Weise für sichere Gefahrguttransporte sorgen: Sie kontrollieren, beraten, schulen, dokumentieren Einige Aufgaben müssen Sie selbst erfüllen, einige Pflichten dürfen Sie delegieren und mitunter müssen Sie dafür sorgen, dass Aufgaben erledigt werden. Wer sich als Gefahrgutbeauftragter Gehör verschaffen will, muss mit den Vorschriften vertraut sein und sollte die Abläufe im Unternehmen genauestens kennen. Bevor Sie aber zum ersten Gefahrgutrundgang starten, werfen wir einen Blick auf die Voraussetzungen, die Sie als Gefahrgutbeauftragter mitbringen müssen. Sie dürfen erst als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie eine Schulung absolviert und die Prüfung bei der IHK bestanden haben. Der Unternehmer muss Sie unterstützen (siehe Kapitel 1.3) und Ihnen die Möglichkeit geben, alle Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dazu gehört als Erstes, Ihnen den Besuch der Schulung zu ermöglichen WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Die Schulung des Gefahrgutbeauftragten In der Regel sind Gefahrgutbeauftragte in ihrem Unternehmen Einzelkämpfer. Das heißt, die meisten Fragen müssen Sie sich selbst beantworten. Deshalb sollten Sie die vorgeschriebene Gefahrgutbeauftragtenschulung gleich in doppelter Hinsicht nutzen: Zum einen bereiten Sie sich auf die IHK-Prüfung vor. Zum anderen können

2 Seite 2 von 12 Sie hier erste Kontakte zu anderen Gefahrgutspezialisten (in spe) knüpfen und viele Ausbilder stehen auch nach dem Kurs gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Gemeinsam lernt sich's besser! Was für eine Schulung brauchen Sie? Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt den Besuch einer Grundschulung vor. Diese Schulung besteht aus mehreren Modulen: dem allgemeinen Teil und einem oder mehreren der besonderen Teile (Straße, Schiene, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr). Im allgemeinen Teil erfahren Sie, wie Gefahrgutvorschriften entstehen und welche Aufgaben Sie als Gefahrgutbeauftragter haben. Die besonderen Teile starten meist mit den verkehrsträgerübergreifenden Regelungen, die bei allen Gefahrguttransporten gelten egal, ob Sie per Lkw, Bahn oder Flugzeug transportieren. Tipp Sie müssen die Schulung für alle Verkehrsträger absolvieren, für die Sie in Ihrem Unternehmen verantwortlich sein sollen. Nur Straße, sagen Sie jetzt vielleicht. Aber prüfen Sie genau: Werden nicht doch gelegentlich Muster mit dem Flugzeug verschickt? Und was tun Sie, wenn im nächsten Quartal ein neuer Kunde in Übersee per Schiff beliefert werden soll? Eine Ausnahme wurde für Unternehmen geschaffen, die sich ganz sicher auf eine Klasse spezialisiert haben: Wer z.b. Gefahrgutbeauftragter in einer Heizölspedition wird, kann eine Schmalspur-Ausbildung für Klasse 3 besuchen. Für Klasse 1 (explosiv) und Klasse 7 (radioaktiv) gibt es diese Regelung ebenfalls. Wer kann Sie schulen? Eine gute Adresse, wenn Sie nach einem Schulungsanbieter suchen, ist Ihre IHK. Denn dort müssen Sie sich ohnehin melden, um nach der Schulung die Prüfung zu absolvieren.

3 Seite 3 von 12 Eine Aufgabe der Industrie- und Handelskammern ist es, die Lehrgangsanbieter zu prüfen und ihnen wenn sie geeignet sind die Zulassung für die Gefahrgutbeauftragtenschulung zu erteilen. Die Kammern veröffentlichen Listen mit den zugelassenen Anbietern. Nur bei Ausbildungsstätten mit dieser IHK-Zulassung erhalten Sie den Schulungsnachweis, der zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt. Tipp Sie müssen die Schulung nicht an Ihrem Wohnort, noch nicht einmal in Ihrem Kammerbezirk absolvieren. Wer die Reisekosten aufbringen kann, profitiert von einer kleinen Auszeit vom Tagesgeschäft und kann sich zumindest für die Dauer der Schulung tatsächlich auf das Gefahrguttraining konzentrieren. Eine Ausnahme gibt es für die Gefahrgut-Flieger für sie wird auch eine Schulung der Personalkategorie 6 ( ICAO-TI) als Schulung für den besonderen Teil Luftverkehr anerkannt. Was erwartet Sie bei der Prüfung? Mit dem Schulungsnachweis melden Sie sich bei Ihrer IHK zur Prüfung an erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den angebotenen Prüfungsterminen, damit zwischen Schulung und Prüfung nicht zu viel Zeit vergeht. Sie können die Prüfung für einen bis drei Verkehrsträger absolvieren. Sie absolvieren eine schriftliche Prüfung, die sich aus Multiple-Choice-Fragen, offenen Fragen und mindestens fünf Fallbeispielen (verknüpfte Fragen) zusammensetzt. Absolvieren Sie die Prüfung für einen Verkehrsträger, haben Sie 90 Minuten Zeit, für jeden weiteren kommen 45 Minuten dazu. Informieren Sie sich am besten schon vorab, welche Fragen auf Sie zukommen können: Der DIHK hat den Fragenkatalog veröffentlicht. Den kompletten aktuellen Fragenkatalog finden Sie im Kapitel 7 mit den richtigen Antworten. So können Sie sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten und mit einem Musterprüfungsbogen sogar schon den Ernstfall trainieren. Die gute Nachricht zum Schluss: Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie 50 Prozent der maximal erreichbaren Punkte erzielen. Sollten Sie das nicht schaffen, dürfen Sie die Prüfung noch einmal wiederholen. Wer dann immer noch an der 50-Prozent-Hürde scheitert, muss allerdings vor der nächsten Prüfung erneut eine Schulung besuchen. Sie dürfen die einschlägigen Vorschriftentexte während der Prüfung verwenden, in der Regel allerdings nur in der gedruckten Form. Falls Sie mit den Vorschriften ausschließlich auf Ihrem Laptop arbeiten, sollten Sie rechtzeitig vor der Prüfung mit dem Gefahrgutsachbearbeiter Ihrer IHK nach einer Lösung suchen. Einmal Gefahrgutbeauftragter immer Gefahrgutbeauftragter? Spätestens wenn Sie nach bestandener Prüfung die Schulungsbescheinigung Ihrer IHK in den Händen halten, werden Sie auf der Urkunde einen wichtigen Hinweis entdecken: die Gültigkeitsdauer! Fünf Jahre dürfen Sie als Gefahrgutbeauftragter arbeiten. Dann müssen Sie erneut in einer IHK-Prüfung Ihr Wissen unter Beweis stellen. Die Prüfung ist nur noch halb so umfangreich und es steht Ihnen auch nur die Hälfte der Zeit zur Verfügung. Sie können die Fortbildungsprüfung während des gesamten letzten gültigen Jahres Ihres Schulungsnachweises absolvieren. Nutzen Sie diese Zeit: Zum einen können Sie die Prüfung in diesem Zeitraum bei Bedarf mehrfach wiederholen. Zum anderen vermeiden Sie so das Risiko, nochmal neu starten zu müssen mit Grundschulung und Grundprüfung. Die Gefahr besteht, wenn Sie sich erst in letzter Minute um die Fortbildungsprüfung kümmern und dann eventuell kein Prüfungstermin mehr für Sie frei ist WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

4 Seite 4 von 12 Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten Sie haben während der Grundschulung die Gefahrgutvorschriften kennengelernt, die IHK-Prüfung mit Bravour bestanden und sollen nun im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragter für sichere Transporte sorgen. Doch bevor Sie aktiv werden, muss Sie der Unternehmer schriftlich als Gefahrgutbeauftragter bestellen ( 1 (1) GbV). Eine Formvorschrift für diese Bestellung gibt es nicht, im Prinzip reicht also eine Notiz: Beispiel Herr/Frau XY ist mit Wirkung vom für das Unternehmen AB als Gefahrgutbeauftragte/r gemäß 1 Abs. 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung bestellt. Ort, Datum, Unterschrift Unternehmer. Um jedoch Probleme bei der Gefahrgutüberwachung und Beratung des Unternehmers (und Ihrer Kollegen) zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit der Bestellung die Pflichten und Zuständigkeiten klar zu regeln. Sind Sie für alles verantwortlich? Ihr Unternehmen besteht aus einem Bürogebäude und dem Speditionshof mit Garage? Dann ist der Fall klar, Sie sind zuständig für alles, was in Ihrer Firma auch nur entfernt mit Gefahrgut zu tun hat. Aber wie sieht es aus, wenn neben dem Hauptsitz auch noch Niederlassungen existieren? In diesem Fall sollte Ihre örtliche Zuständigkeit unbedingt geklärt werden. Es gibt Unternehmen, bei denen ein Gefahrgutbeauftragter für das gesamte Bundesgebiet (oder noch mehr) zuständig ist. Andere Betriebe setzen an jedem Standort einen Gefahrgutbeauftragten ein. In diesem Fall sollte schon die Bestellungsurkunde eine Aussage enthalten. Die Tätigkeit von Herrn/Frau XY erstreckt sich auf den Hauptsitz des Unternehmens und auf die Niederlassungen in Sie sind nicht allein verantwortlich? Wenn mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt werden, sollte vor der Bestellung geklärt und in der Bestellungsurkunde festgehalten werden, wie die Aufgaben verteilt sind. Am einfachsten ist dabei sicherlich eine räumliche Trennung (Hauptsitz, Niederlassung 1, Niederlassung 2 usw.). In größeren Unternehmen ist es durchaus auch üblich, die Zuständigkeiten nach den Verkehrsträgern aufzuteilen. Das hat den Vorteil, dass im Unternehmen beispielsweise ausgewiesene Luftfracht- oder Seeverkehrsspezialisten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Eine andere Variante besteht darin, die Aufgaben nach bestimmten typischen Arbeitsschritten zu verteilen: Ein Chemiker wird dann für Fragen der Klassifizierung zuständig sein und ein Gefahrgutbeauftragter mit didaktischen Fähigkeiten führt die Schulung der Mitarbeiter durch. Tipp Wie die Aufteilung auch aussieht: Achten Sie darauf, dass mit Ihrer Bestellung Ihr Arbeitsgebiet präzise beschrieben wird. Und achten Sie insgesamt darauf, dass am Ende tatsächlich für alle Arbeitsprozesse mit Gefahrgut und für jede Arbeitsstätte ein Gefahrgutbeauftragter genannt wird. Dürfen Sie Weisungen erteilen? Die GbV sieht für den Gefahrgutbeauftragten keine Weisungsbefugnis vor. Daher müssen Sie wenn Sie als Gefahrgutbeauftragter bei einer Überwachung Mängel feststellen jeweils mit der zuständigen beauftragten Person abstimmen, welche Maßnahmen im Einzelfall eingeleitet werden müssen. Diese Regelung schützt Sie als Gefahrgutbeauftragten vor unnötigen Haftungsrisiken. Der Unternehmer hat jedoch die Möglichkeit, Ihnen Weisungsbefugnis einzuräumen. Das muss dann in der Bestellungsurkunde festgehalten sein.

5 Seite 5 von 12 Herr/Frau XY ist als Gefahrgutbeauftragte/r berechtigt, die erforderlichen Anweisungen zu treffen, um Sicherheitsmängel zu beseitigen. Dieses Recht gilt auch gegenüber der für den Fachbereich zuständigen beauftragten Person. Achten Sie darauf, dass möglichst präzise erfasst wird, in welchen Bereichen Sie ein Weisungsrecht haben, z.b. Hauptsitz, Niederlassung in. Sie sollten es vermeiden, Weisungsbefugnisse für Niederlassungen zu übernehmen, die Sie nur gelegentlich aufsuchen. Wenn Sie nämlich das Weisungsrecht übernehmen, kommen auch zivilrechtliche Haftungsrisiken und strafrechtliche Verantwortlichkeiten auf Sie zu. Dürfen Sie auch mal Urlaub machen? Natürlich stehen Ihnen die üblichen Arbeitstage zu die haben Sie sich mit Ihrer Tätigkeit ja auch redlich verdient. Bevor Sie in den Urlaubsflieger steigen oder es sich auf Balkonien mal so richtig gut gehen lassen, sollten Sie jedoch klären, wer Sie in dieser Zeit vertritt. Denn es ist ein typisches Phänomen, dass ausgerechnet an Ihrem zweiten Urlaubstag ganz dringend eine Produktprobe per Flieger nach Kapstadt gebracht werden muss, die Unfallmerkblätter ausgegangen sind und spätestens am vierten Tag ein Anhörungsbogen auf den Tisch flattert, weil der Fahrer ohne ADR-Schein mit Gefahrgut unterwegs war. Sorgen Sie schon bei Ihrer Bestellung dafür, dass es kompetenten Ersatz während Ihrer Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) gibt. Das kann ein Mitarbeiter des Betriebs sein. Es ist aber auch möglich, für diese Notsituationen einen externen Gefahrgutbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Die Vertretung funktioniert reibungslos, wenn der Ersatzmann ebenfalls über Gefahrgut-Know-how verfügt und auch mit den betrieblichen Abläufen vertraut ist. Muster Musterbestellung Gefahrgutbeauftragter 2009 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Bestandsaufnahme Ihre Bestellungsurkunde ist unterschrieben und alle Mitarbeiter wurden vom Unternehmer darüber informiert, dass Sie der/die neue Gefahrgutbeauftragte sind: durch einen Aushang am Schwarzen Brett, über eine Mitteilung im Intranet oder bei einer Betriebsversammlung. Nun wird es also ernst. Was tun Sie als Erstes? Zunächst müssen Sie sich einen Überblick über die Abläufe im Unternehmen verschaffen. Als externer Gefahrgutbeauftragter sollten Sie sich Zeit für einen ausgedehnten Rundgang nehmen, genau hinsehen und mit so vielen Mitarbeitern wie möglich sprechen. Nur so erfahren Sie, wo überall Gefahrgut auftaucht und wie üblicherweise damit umgegangen wird. Und auch, wenn Sie als Interner Ihre Firma schon seit Jahren kennen, ist es wichtig, dass Sie sich alle Abläufe einmal durch die Brille des Gefahrgutbeauftragten gründlich ansehen. Vielleicht übernehmen Sie die Funktion von einem Vorgänger? Natürlich können Sie seine Aufzeichnungen nutzen. Trotzdem sollten Sie sich selbst einen Eindruck verschaffen und bei einem Rundgang durch den Betrieb Ihre kommunikativen Fähigkeiten voll ausspielen: Denn vor allem im Gespräch mit den Mitarbeitern, die tagtäglich mit den gefährlichen Gütern umgehen, erfahren Sie, was gut läuft und wo noch nachgebessert werden muss. Mit der Bestandsaufnahme beginnt die Arbeit am besten im direkten Gespräch mit den Mitarbeitern

6 Seite 6 von 12 Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt in 7 Abs. 2 Nr. 1b und c, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass der Gefahrgutbeauftragte a) alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhält, soweit sie die Beförderung gefährlicher Güter betreffen, und b) die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung erhält. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten also an, wenn Sie bei den folgenden Arbeitsschritten Unterstützung brauchen. Denken Sie daran, dass im Unternehmen auch andere Beauftragte aktiv sein können, z.b. für Abfall, Umweltschutz, Arbeitssicherheit. Falls Sie nicht alle diese Funktionen als Mehrfachbeauftragter übernommen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihren Kollegen in Verbindung setzen. So können Sie vorhandenes Know-how nutzen und doppelte Arbeit vermeiden. Erster Schritt: Wie funktioniert das Unternehmen? Machen Sie sich zunächst klar, wie das Unternehmen aufgebaut ist und welche typischen Prozesse ablaufen: z.b. Warenannahme, Verarbeitung, Verpackung, Auslieferung. Stellen Sie ein Organigramm des Unternehmens zusammen: von der Spitze bis zur Handlungsebene. Die Gefahrgutvorschriften und die Verantwortlichkeiten nach Gefahrgutrecht müssen Sie dabei noch nicht berücksichtigen. In Unternehmen, die ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben, finden Sie solche Organigramme in der Regel bereits im QM-Handbuch. Zweiter Schritt: Welche Gefahrgüter gibt es? Wo? Wer macht was damit? Wenn Sie die Rahmenbedingungen analysiert haben, beginnt die Detailarbeit. Je gründlicher Sie jetzt vorgehen, umso leichter werden Sie es später haben. Zum einen entgeht Ihnen dann (hoffentlich) fast nichts, zum anderen können gut informierte Gefahrgutbeauftragte erforderliche Korrekturen schneller in die Wege leiten.

7 Seite 7 von 12 Die folgende Zusammenstellung zeigt beispielhaft, worauf es bei der Bestandsaufnahme ankommt. Eine Checkliste im Word-Format finden Sie am Ende des Kapitels und im Teil 5.1. (1) Tätigkeiten mit Gefahrgutbezug In den Gefahrgutvorschriften werden Transporte umfassender definiert als nur die Fahrt von A nach B. Vorbereitende Tätigkeiten gehören beispielsweise auch dazu. Deshalb müssen Sie sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit darüber klar werden, wo überall im Unternehmen Prozesse ablaufen, an denen gefährliche Güter beteiligt sind und für die demzufolge Vorschriften eingehalten werden müssen. Das Unternehmen Regelmäßig Gelegentlich Nie Bemerkung weist Transporte an klassifiziert verpackt packt Container kennzeichnet/markiert verschickt/versendet dokumentiert übergibt befördert empfängt erstellt Lade- bzw. Staupläne prüft die Einhaltung der Vorschriften Das Unternehmen versendet Gefahrgut in... Gegenständen Verpackungen Großpackmitteln Großverpackungen Gasgefäßen Tankcontainern ortsbeweglichen Tanks Lkws Pkws Tankfahrzeugen

8 Seite 8 von 12 Stückgutcontainern Schüttgutcontainern $$$#x00a0; Schüttgutfahrzeugen Kesselwagen Binnentankschiffen Containerschiffen Stückgutfrachtern Schüttgutfrachtern Seetankschiffen Flugzeugen Diese Tätigkeiten können mithilfe des Unternehmensorganigramms einzelnen Abteilungen und sogar einzelnen Personen zugeordnet werden. So können Sie feststellen, wer die beauftragten Personen sind, die jeweils in ihrem Verantwortungsbereich Entscheidungen treffen können. (2) Übersicht über die Gefahrenklassen Was es mit den Gefahrenklassen auf sich hat, haben Sie in der Schulung gelernt. Jetzt müssen Sie nur noch ermitteln, mit welcher dieser Klassen Sie es künftig zu tun haben werden. Achten Sie besonders auf Güter (oder wie in der ersten Liste auf Tätigkeiten), die nur gelegentlich im Unternehmen auftreten. Da für solche Fälle keine Routine existiert, ist der Aufwand oft besonders groß und es werden überdurchschnittlich viele Fehler gemacht. Dieses Risiko können Sie z.b. mittels Checklisten und klar geregelten Verantwortlichkeiten verringern. Im Unternehmen treten Gefahrgüter der folgenden Klassen auf: Regelmäßig Gelegentlich Nie Bemerkung Klasse 1 (ggf. in Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen untergliedern) Klasse 2 (ggf. in Spraydosen, Unterklassen 2.1, 2.2, 2.3 untergliedern) Klasse 3 Klasse 4.1 (ggf. aufführen: temperaturkontrollierte Gefahrgüter) Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse 5.1 Klasse 5.2 (ggf. aufführen: temperaturkontrollierte Gefahrgüter) Klasse 6.1

9 Seite 9 von 12 Klasse 6.2 Klasse 7 Klasse 8 (ggf. aufführen: temperaturkontrollierte Gefahrgüter) Klasse 9 (ggf. aufführen: Marine Pollutant) (3) Übersicht über die Gefahrgüter Diese Zusammenstellung ist nur sinnvoll, wenn Sie es mit einer überschaubaren Zahl gefährlicher Güter zu tun haben. UN- Nummer Versandbezeichnung Gefahren Verpackungsgruppe 1) Verkehrsträger Versandart 1) wenn vorhanden (4) Nutzung der Verkehrsträger Eine Übersicht über die eingesetzten Verkehrsträger ist schnell erstellt und hilft Ihnen u.a. bei der Beschaffung der Vorschriften und bei der Aufstellung eines Schulungsplans für die Mitarbeiter. Das Unternehmen befördert Täglich Mehrmals wöchentlich Mehrmals monatlich Gelegentlich im Laufe des Jahres auf der Straße mit der Bahn per Binnenschiff per Seeschiff per Flugzeug (5) Übersicht über die kombinierten Verkehre Weil sich für manche gefährlichen Güter die Regelungen (z.b. zur Kennzeichnung) bei den verschiedenen Verkehrsträgern unterscheiden, treten bei sog. gebrochenen Verkehren an den Schnittstellen der Verkehrsträger häufiger Probleme auf. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie sich bei der Bestandsaufnahme auch einen Überblick über diese Schnittstellen verschaffen. So können Sie später bei Kontrollen oder in der Schulung der Mitarbeiter besonders darauf achten. Straße Eisenbahn Straße Eisenbahn Binnenschiff Seeschiff Flugzeug Binnenschiff

10 Seite 10 von 12 Seeschiff Flugzeug (6) Gefahrgutschulung der Mitarbeiter Die GbV und auch die Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger schreiben für alle, die an Gefahrgutbeförderungen beteiligt sind, umfangreiche Schulungspflichten vor. Ungeschultes oder mangelhaft geschultes Personal darf bei Transporten gefährlicher Güter nicht eingesetzt werden! Deshalb müssen Sie sich möglichst rasch einen Überblick über die aktuelle Situation im Unternehmen verschaffen. Verkehrsträger Letzte Schulung Teilnehmer Inhalte Dauer (Monat/Jahr) (Name/Funktion) (evtl. Referent) Straße Schiene (7) Besonderheiten Jetzt kommt der Teil für die Experten. Hier stellen Sie alle Varianten zusammen, in denen Ausnahmeregelungen oder zusätzliche Vorschriften zu beachten sind. Das Unternehmen versendet Ja Nein Bemerkung ausschließlich Limited Quantities auch Limited Quantities Abfälle Gefahrgut mit Ausnahmegenehmigungen Gefahrgut mit anderen besonderen Genehmigungen (8) Verantwortlichkeiten nach Gefahrgutrecht In den Gefahrgutverordnungen, z.b. in 9 GGVSE, sind bestimmte Pflichten für die unterschiedlichen Beteiligten beschrieben. Ermitteln Sie, in welcher Funktion Ihr Unternehmen bzw. einzelne Mitarbeiter an den Gefahrguttransporten beteiligt sind. Daraus können Sie dann Rückschlüsse auf die Tätigkeiten ziehen, die Sie besonders überwachen müssen. Die folgende Tabelle zeigt als Beispiel die Verantwortlichkeiten, die in der GGVSE für Straßen- und Schienentransporte festgelegt werden. Verantwortlichkeiten bei Straßen- und Schienentransporten nach 9 GGVSE Absender Auftraggeber des Absenders Beförderer Ja Nein

11 Seite 11 von 12 Beförderer oder Übergebender (Absender) leerer Tanks Befüller Betreiber eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks oder Batteriewagens Betreiber eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC oder Schüttgutcontainers Betroffener (im Zusammenhang mit Nebenbestimmungen bei Baumusterzulassungen) Eisenbahninfrastrukturunternehmer Empfänger Fahrzeugführer Halter (Fahrzeug) Hersteller Reisender (im Schienenverkehr) Verlader Verpacker Je intensiver Sie diese Bestandsaufnahme betreiben, umso leichter wird es Ihnen fallen, Ihre Arbeit zu organisieren. Mit dieser Vorarbeit schaffen Sie gleichzeitig eine Basis für Ihre Kontroll- und Dokumentationspflichten. Aktualisieren Sie die Bestandsaufnahme regelmäßig auch wenn es keine großen organisatorischen Veränderungen gegeben hat: Der Teufel steckt im Detail! Dritter Schritt: Wie können Sie die Detailinformationen nutzen? Sie haben sich im ersten Schritt die Struktur des Unternehmens erarbeitet und danach (hoffentlich) alle Prozesse, an denen Gefahrgut beteiligt ist, und alle Personen, die im Unternehmen mit Gefahrgut umgehen, recherchiert. Um Ihre Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter (überwachen, beraten, schulen) zu organisieren, ist es sinnvoll, zwischen Informationsfluss und Materialfluss zu unterscheiden. Analysieren Sie den Informationsfluss Wer gibt welche gefahrgutrechtlichen Informationen an wen weiter? Das betrifft mündliche Informationen, vor allem aber auch die Dokumente, die das Gefahrgutrecht fordert. Beispiel Kauft das Unternehmen gelegentlich Gefahrgüter ein, muss geprüft werden, ob die Einkaufsabteilung den folgenden Abteilungen die vollständigen Gefahrgutdaten routinemäßig zur Verfügung stellt.

12 Seite 12 von 12 Analysieren Sie den Materialfluss Welches Gefahrgut wird wo im Unternehmen wie weitergegeben? Wenn Sie diese Frage beantworten können, wissen Sie schon, wer im Unternehmen Gefahrgutvorschriften einhalten muss. Gefahrgutbeauftragte in Einzel- und Kleinunternehmen haben jetzt schon den Überblick, alle anderen gehen noch einen Schritt weiter: Stellen Sie jetzt in einem Organigramm dar, welche Rechtsfiguren nach Gefahrgutrecht im Unternehmen auftreten. Auch hier gilt: Wenn ein Unternehmen bereits ein Qualitätsmanagement-Handbuch besitzt, dann ist diese Verantwortungsanalyse eventuell bereits darin enthalten oder zumindest daraus herzuleiten. Dabei bestimmen Sie schrittweise, wer a) Unternehmer ist, b) befugt ist, den Betrieb oder einzelne Abteilungen eigenverantwortlich zu leiten ( beauftragte Personen ), c) auf Anweisung handelnde Person ( sonstiges Personal ) ist. Tipp An dieser Stelle könnte schon Handlungsbedarf entstehen, wenn Sie nämlich Missstände entdecken wie z.b. unklar, doppelt oder gar nicht geregelte Verantwortungsbereiche. Wenn all diese Informationen komplett sind, haben Sie sich bereits einen soliden Überblick über die Gefahrgutprozesse im Unternehmen verschafft. Auf dieser Basis können Sie dann einen Arbeitsplan für die nächsten Wochen entwickeln. Und Sie werden nie um eine Antwort verlegen sein, wenn Ihr Vorgesetzter fragt: Was machen Sie als Gefahrgutbeauftragter eigentlich den ganzen Tag lang? Muster Checkliste Bestandsaufnahme Checkliste Verantwortlichkeiten nach ADR Checkliste Verantwortlichkeiten nach RID Checkliste Verantwortlichkeiten nach IMDG-Code Checkliste Verantwortlichkeiten nach ICAO-IT/IATA-DGR Präsentation Gefahrgut-Basics 2009 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

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