Unternehmensteuerreform und Unternehmenswert ist Ihr Unternehmen auf richtigem Kurs?
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- Hertha Pohl
- vor 8 Jahren
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1 Familienunternehmertag Baden-Württemberg Unternehmensteuerreform und Unternehmenswert ist Ihr Unternehmen auf richtigem Kurs? Stuttgart 31. Oktober 2007 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Management Consultants Corporate Finance
2 Die Referenten WP/StB Andreas Diesch Leiter der Niederlassung Stuttgart WP/StB Oliver Kächele Leiter Fachbereich Steuern WP/StB Katharina Petzold Manager der Niederlassung Stuttgart Niederlassung Stuttgart Marienstr. 5, Stuttgart Telefon Fax
3 RölfsPartner ist eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland Profil RölfsPartner Fakten RölfsPartner-Gruppe Standorte in Stuttgart, Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Schwerin 500 Mitarbeiter 67 Mio. Umsatz Zugehörigkeit zum internationalen Netzwerk Baker Tilly 3
4 Eines der größten Netzwerke weltweit Baker Tilly worldwide Baker Tilly Europe in 93 Ländern weltweit vertreten 583 Büros Mitarbeiter US$ 2.3 Mrd. Umsatz in 19 Ländern in Europa vertreten 185 Büros 5,500 Mitarbeiter US$ 618 Mio. Umsatz 4
5 Eines der größten Netzwerke weltweit 5
6 Das Leistungsspektrum der RölfsPartner Gruppe ist umfassend und differenziert zugleich Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen sowie Konzernabschlussprüfungen (HGB, IFRS, US-GAAP), Sonderprüfungen Wirtschaftsprüfungs-Sonderleistungen (Restrukturierung, Transaction Services, Unternehmensbewertungen, Mediation/Schiedsverfahren) Steuerberatung und Steuergestaltung Transaktionsberatung Internationale Steuerberatung Wachstums-, Effizienz- und Turnaround-Management Funktionale Kompetenzen in den Bereichen Strategie & Organisation, Marketing & Vertrieb, Operations, Controlling, Business Analysis Center Mergers & Acquisitions Börsengänge Strukturierte Finanzierung Gesellschaftsrecht Mergers & Acquisitions Kapitalmarktrecht Handels- und Vertragsrecht Internationales Wirtschaftsrecht 6
7 Das Spezial-Know-How der Einzeldisziplinen wird im Zusammenspiel zur integrierten, interdisziplinären Kernkompetenz der Gruppe Interdisziplinarität Besonderheit Disziplinübergreifend eingespielte, unbürokratische Zusammenarbeit Ganzheitliche prozessorientierte Beratung Umfassender Know-how Transfer, hohe Synergieeffekte Individuell zugeschnittene Konzepte Gleichbleibende Ansprechpartner Kompetente Einbeziehung aller relevanten Fragestellungen Schnelligkeit Kostenersparnis Schonung eigener Ressourcen Transparenz Sicherheit 7
8 Überblick Unternehmensteuerreform 2008 Überblick Steuersätze Gegenfinanzierungsmaßnahmen Mantelkauf Zinsschranke ab 2008 Verrechnungspreise / Funktionsverlagerung Abgeltungsteuer ab 2009 Vermögensübertragungen Ausblick: Jahressteuergesetz 2008 Auswirkungen auf den Unternehmenswert 8
9 Überblick Statistik ca. 2/3 aller Steuerliteratur ist in deutscher Sprache verfasst bis zu 35 Gesetzesänderungen jährlich neue oder geänderte Verwaltungsanweisungen jährlich Finanzgerichts- und Bundesfinanzhofentscheidungen jährlich derzeit 118 gültige Gesetze und 87 Rechtsverordnungen im Bereich Steuern 185 Formulare bei den Steuern, die keine reinen Länder- und Gemeindesteuern sind 9
10 Überblick Beitrag der Steuerpflichtigen zum Steueraufkommen Gesamtbetrag der Einkünfte Anteil Steuerpflichtige Anteil ESt-Aufkommen ,1% 6,0% ,5% 31,3% ,7% 33,1% ,3% 16,1% ,4% 13,5 % 100,0% 100,0% 10
11 Steuersätze ab 2008 Änderung der Steuersätze ab 2008 Reduzierung Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % Solidaritätszuschlag bleibt bei 5,5 % Gewerbesteuermesszahl sinkt von 5 % auf 3,5 % Anrechnung des 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrags auf Einkommensteuer (bisher 1,8-fach) Abgeltungsteuer 25 % auf Kapitalerträge im Privatvermögen ab 2009 Teileinkünfteverfahren auf Kapitalerträge im Betriebsvermögen ab
12 Steuersätze ab 2008 bisher zukünftig ohne Thesaurierung Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Personengesellschaft Personengesellschaft mit Thesaurierung Steuerbelastung Ebene Gesellschaft (Hebesatz 400 %) 38,65 % 16,67 % 29,83 % 14,00 % 14,00 % Steuerbelastung Ebene Gesellschafter *) 13,59 % 31,65 % 18,50 % 33,45 % 18,25 % 34,18 % **) Gesamtbelastung 52,24 % 48,32 % 48,33 % 47,45 % 32,25 % 48,18 % **) *) Gesellschaftsanteile im Privatvermögen **) Nach Berücksichtigung der Nachversteuerung von thesaurierten Gewinnen. 12
13 Steuersätze ab 2008 Thesaurierungsbegünstigung - Personengesellschaften Ziel: Bilanzierende Einzel-/Mitunternehmer sollen mit ihren Gewinneinkünften in vergleichbarer Weise belastet werden wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft. Vorgehensweise: Auf Antrag wird Einkommensteuer auf thesaurierte Gewinne mit 28,25 % zzgl. Solz. berechnet Anteil am handelsrechtlichen Gewinn muss 10 % oder übersteigen Gesondertes Wahlrecht für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil Beschränkung auf einen Teil des nicht entnommenen Gewinns möglich Thesaurierter Gewinn: Steuerpflichtiger Gewinn abzüglich positiver Saldo aus Entnahmen und Einlagen sowie nicht abziehbarer Betriebsausgaben (z.b. Gewerbesteuer) 13
14 Steuersätze ab 2008 Thesaurierungsbegünstigung - Personengesellschaften Spätere Entnahme: Eine Entnahme von thesaurierten Gewinnen in einem späteren Wirtschaftsjahr führt zu einer Nachversteuerung mit einem Steuersatz von 25 % zzgl. Solz diverse Detailregelungen z.b. max. 10-jährige zinslose Stundung der Einkommensteuer bei Betriebsveräußerung der Nachversteuerungsbetrag ist um Beträge zu vermindern, die für die Erbschaft-/ Schenkungsteuer anlässlich der Übertragung des Betriebs/MU-Anteils entnommen wurden 14
15 Steuersätze ab 2008 Beachte bei Thesaurierung ab 2008 Altrücklagen noch in 2007 entnehmen (Verwendungsfiktion) Gegebenenfalls Umwandlung in GmbH bei Grundstücksgesellschaften bei Anlagegesellschaften zur Vermeidung der Nachversteuerung im Insolvenzfall 15
16 Gegenfinanzierungsmaßnahmen Abschreibung auf Anlagevermögen bis ab Degressive Abschreibung (AfA) auf bewegliches Anlagevermögen 30 % max. 3-faches der linearen AfA 20 % max. 2-faches der linearen AfA Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabzug als Betriebsausgabe Sammelposten (lineare Abschreibung über 5 Jahre) Aktivierung über voraussichtliche Nutzungsdauer bis über 410 bis 150 über 150 bis über
17 Gegenfinanzierungsmaßnahmen Gewerbesteuer - Änderungen bis VZ 2007 ab VZ 2008 Hinzurechnung der Finanzierungskosten siehe Folgeblatt siehe Folgeblatt keine Kürzung der Dividenden aus Streubesitz, wenn Beteiligung weniger als GewSt als Betriebsausgabenabzug 10 % ja 15 % nein 17
18 Gegenfinanzierungsmaßnahmen Gewerbesteuer - Finanzierungskosten ab VZ 2008 Entgelte für Schulden Renten u. dauernde Lasten Gewinnanteile stiller Gesellschafter Miet- u. Pachtzinsen bewegliche WG Miet- u. Pachtzinsen unbewegliche WG Aufwand für die Überlassung von Rechten (Lizenzen) 100 % 100 % 100 % 20 % 75 % 25 % Summe der Finanzierungsentgelte./. Freibetrag in Höhe von Übersteigender Betrag x 25 % = Hinzurechnung 18
19 Mantelkauf Wegfall der Verlustvorträge bei Kapitalgesellschaften (bisher) bis Übertragung von mehr als 50 % der Anteile innerhalb von 5 Jahren entgeltlich unentgeltlich Erbfall + + unschädlich Zuführung von überwiegend neuem Aktivvermögen innerhalb von 2 Jahren + kein Sanierungsfall + wenn kumulativ erfüllt, vollständiger Wegfall der Verlustvorträge 19
20 Mantelkauf Wegfall der Verlustvorträge bei Kapitalgesellschaften (ab 2008) Anteilsübertragung in % Wegfall der Verlustvorträge Übertragung der Anteile Innerhalb von 5 Jahren bis zu 25 % mehr als 25 % nicht mehr als 50 % kein Wegfall anteiliger Wegfall in % mehr als 50 % vollständiger Wegfall 20
21 Mantelkauf Hinweise Auf die Zuführung von neuem Aktivvermögen kommt es nicht mehr an keine Sanierungsklausel auch der Erbfall ist schädlich (bisher ungeklärt) Gesellschaft mit Verlustvorträgen werden an Wert verlieren, da Verlustvorträge verloren gehen und steuerlich nicht übertragbar sind. Übertragung noch in
22 Zinsschranke ab VZ 2008 nein Zinserträge./. Zinsaufwand. Zinssaldo negativ? ja Zinssaldo Freigrenze 1 Mio.? nein ja Zinssaldo > 30 % des EBITDA? ja nein Betrieb gehört zu einem Konzern? Zinsschranke greift nicht; Zinsen sind Betriebsausgaben (BA) nein ja Eigenkapitalquote wird max. um 1 % überschritten? Gesellschafterfremdfinanzierung 8a KStG ist ebenfalls zu berücksichtigen. 22
23 Zinsschranke ab VZ 2008 Zinsschranke greift: Beschränkung des Zinsabzugs auf 30 % des steuerlichen EBITDA der übersteigende Betrag: nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = Zinsvortrag GewSt: soweit nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, keine Hinzurechnung im Rahmen der Finanzierungskosten 23
24 Zinsschranke ab VZ 2008 Problembereiche Erweiterter steuerlicher Konzernbegriff Bilanzierungsregeln nach IFRS (Ermittlung Konzernbegriff) Steuerzahlung größer als Gewinn Anwendung bei Wirtschaftsjahrbeginn nach dem mit Ende in
25 Zinsschranke ab VZ 2008 Lösungsansätze Umstellung Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr Aufspaltung von Gesellschaften zur Mehrfachnutzung der Freigrenze Begründung von Organschaft, da Organkreis = ein Betrieb Verschmelzung von Gesellschaften, da ggf. Wegfall der Konzerneigenschaft Sale-and-Lease-Back an Stelle von Finanzierungskosten Bilanzierungswahlrechte ausnutzen (Aktivierung Bauzeitzinsen) 25
26 Funktionsverlagerung Funktionsverlagerung ab 2008 Definition Funktionsverlagerung: Übertragung bzw. Überlassung einer Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie Wirtschaftsgüter und Vorteile. Bisher: nur bei Übertragung von Wirtschaftsgütern Neu: Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile, einschließlich Geschäftschancen Bewertung: ertragswertorientierte Gesamtbewertung als Transferpaket 26
27 Abgeltungsteuer Im Privatvermögen bis ab steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Zinsen/sonstige Kapitalerträge Dividenden Sparerpauschbetrag (801 / ) Abzug weiterer Werbungskosten möglich Einkommensteuersatz (ohne Solz) 100 % 50 % ja ja max. 45 % 100 % 100 % ja nein 25 % Anteilsveräußerungen (bei weniger als 1 %-Beteiligungen) innerhalb einer Spekulationsfrist von 1 Jahr Gewinne unter Freigrenze von 512 steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Einkommensteuersatz (ohne Solz) frei frei 50 % max. 45 % 100 % 100 % 100 % 25 % 27
28 Abgeltungsteuer Im Privatvermögen ab Anteilsveräußerungen sind ab 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen auf eine Spekulationsfrist oder eine Freigrenze kommt es nicht mehr an Verlustverrechnung nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen Steuerpflichtig sind auch die Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen, Zinsforderungen Termingeschäften stillen Beteiligungen / Abtretung partiarischer Darlehen Ansprüche auf Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung sonstige Kapitalforderungen 28
29 Abgeltungsteuer Gestaltung Einbringung von Privatvermögen in Betriebsvermögen Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften 29
30 Vermögensübertragungen Schenkung / Erbfall Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes verfassungswidrig ( ) Zeitpunkt und Inhalt des neuen Gesetzes unklar die Übertragung von operativem Unternehmensvermögen soll weiterhin hinsichtlich Erbschaft-/Schenkungsteuer entlastet werden Vermögensverwaltende Gesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften können derzeit noch begünstigt übertragen werden derzeit alle 10 Jahre: Freibetrag % des Betriebsvermögenswerts 30
31 Ausblick JStG 2008 Jahressteuergesetz 2008 (Entwurf vom ) Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften lineare Besteuerung des EK 02 Wegfall Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragung gegen Leibrente Verschärfung 42 AO Gestaltungsmissbrauch 31
32 Unternehmenswert Bewertungsverfahren Gesamtbewertungsverfahren Einzelbewertungsverfahren Mischverfahren Kapitalwertbasierte Verfahren Nettoverfahren Bruttoverfahren Vergleichsverfahren Börsenkurs Comparative Company Approach Substanzwerte Liquidationswerte Ertragswertverfahren Flow-to-Equity (DCF-Verfahren) WACC-Ansatz (DCF-Verfahren) APV-Ansatz (DCF-Verfahren) Recent Aquisition Method Initial Public Offerings Approach 32
33 Unternehmenswert / Kapitalwertverfahren Ist-Ergebnis Detaillierte Planungsrechnung (Phase I) Diskontierung (Phase II)
34 Unternehmenswert / Kapitalwertverfahren (hier: DCF) Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) + Unternehmenssteuern - Abschreibungen + Brutto Cash-Flow Investitionen in das Anlagevermögen - Veränderung des Working Capital Jahr 1 Jahr n Free Cash-Flow Nicht zahlungswirksame Aufwendungen/ Erträge +/- Gewichtete Kapitalkosten (WACC) Eigenkapitalkosten Fremdkapitalkosten Diskontierung Unternehmensgesamtwert (= Marktwert des Eigen- und Fremdkapitals) - Marktwert des Fremdkapitals = Marktwert des Eigenkapitals 34
35 Unternehmenswert / Kapitalwertverfahren bisher zukünftig Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Personengesellschaft Unternehmenswert Einfluss im Beispiel % %./. 2 % % 35
36 Unternehmenswert / Vergleichsverfahren Branche Expertenmultiples Small Cap* Expertenmultiples Mid/LargeCap* EBIT-Multiple Umsatz-Multiple EBIT-Multiple Umsatz-Multiple von bis von bis von bis von bis Beratende Dienstleistungen 5,8 8,2 0,6 1,25 6,1 10,3 0,72 1,88 Software 5,9 9,4 0,8 1,66 6,8 10,9 0,90 1,91 Telekommunikation 5,4 8,3 0,7 1,29 6,1 9,4 0,74 1,62 Medien 6,1 8,9 0,6 1,50 6,7 9,5 0,63 1,69 Handel/E-Commerce 5,1 9,3 0,4 1,28 5,0 10,4 0,46 1,24 Transport/Logistik 4,4 7,0 0,4 0,78 5,4 8,2 0,44 1,10 Elektrotechnik/Elektronik 5,5 8,3 0,5 0,96 6,1 9,2 0,60 1,07 Fahrzeugbau und -zubehör 5,3 8,2 0,5 0,94 6,0 9,1 0,52 0,90 Maschinen- und Anlagenbau 4,8 7,4 0,4 0,82 5,5 8,7 0,50 0,93 Chemie 5,9 8,4 0,5 1,05 7,2 10,3 0,68 1,32 Pharma 6,2 9,3 0,7 1,53 7,6 12,0 0,90 1,96 Textil und Bekleidung 4,1 7,0 0,4 0,84 4,9 8,1 0,52 1,03 Nahrungs- und Genussmittel 5,0 7,7 0,5 0,91 6,1 9,2 0,59 1,06 Gas, Strom, Wasser 5,6 8,6 0,7 1,19 6,8 10,4 0,83 1,44 Umwelttechnologie/Entsorgung/Recycling 4,8 8,2 0,5 1,03 6,2 9,7 0,71 1,40 Bau und Handwerk 3,5 5,6 0,3 0,56 4,0 7,1 0,42 0,90 * SmallCap: Unternehmensumsatz unter 50 Mio. Euro Quelle: Finance 36
37 Familienunternehmertag Baden-Württemberg
38 Anhang 38
39 Anlage - Steuersätze ab 2008 Beispiel GmbH bei der Gesellschaft ab VZ 2008 T T Gewinn vor KSt und GewSt./. GewSt im VZ 2008 (100 x 3,5 % x 400 % Hebesatz)./. KSt (100 x 15 %)./. Solz (15 x 5,5 %)./. 14,00./. 15,00./. 0,83 100,00./. 29,83 ausschüttungsfähiger Betrag (Steuerbelastung bei der Gesellschaft 70,17./. 29,83) 39
40 Anlage - Steuersätze ab 2008 Beispiel GmbH beim Anteilseigner (AE) in 2008 AE: Kapitalgesellschaft im VZ 2008: wie bisher Dividende 5 % steuerpflichtig Finanzierungskosten 100 % abziehbar AE: natürliche Person im Betriebsvermögen im VZ 2008: wie bisher Dividende 50 % steuerpflichtig Finanzierungskosten 50 % abziehbar AE: natürliche Person im Privatvermögen im VZ 2008: wie bisher Dividende 50 % steuerpflichtig Finanzierungskosten 50 % abziehbar GewSt (70,17 x 5% x 3,5% x 400%)./. 0,49 KSt ESt ESt (70,17 x 5 % x 15 %)./. 0,53 (70,17 x 50% x 45%)./.15,79 (70,17 x 50% x 45%)./.15,79 Solz Solz Solz (0,53 x 5,5 %)./. 0,03 (15,79 x 5,5%)./. 0,87 (15,79 x 5,5%)./. 0,87./. 1,05./.16,66./.16,66 Gesamtbelastung./.30,88./.46,49./.46,49 40
41 Anlage - Steuersätze ab 2009 Beispiel GmbH beim Anteilseigner (AE) ab 2009 AE: Kapitalgesellschaft ab VZ 2009: wie bisher Dividende 5 % steuerpflichtig Finanzierungskosten 100 % abziehbar AE: natürliche Person im Betriebsvermögen ab VZ 2009: Dividende 60 % steuerpflichtig Finanzierungskosten 60 % abziehbar AE: natürliche Person im Privatvermögen ab VZ 2009: Dividende Abgeltungsteuer 25 % Finanzierungskosten nicht mehr abziehbar GewSt (70,17 x 5% x 3,5% x 400%)./. 0,49 KSt ESt ESt (70,17 x 5 % x 15 %)./. 0,53 (70,17 x 60% x 45%)./.18,95 (70,17 x 25 %)./.17,54 Solz Solz Solz (0,53 x 5,5 %)./. 0,03 (18,95 x 5,5%)./. 1,04 (17,54 x 5,5%)./. 0,96./. 1,05./.19,99./.18,50 Gesamtbelastung./.30,88./.49,82./.48,33 41
42 Anlage - Steuersätze ab 2008 Beispiel Personengesellschaft ab VZ 2008 T T Steuerpflichtiger Gewinn./. GewSt (100 x 3,5 % x 400 % Hebesatz) Vollauszahlung des Gewinns (Steuerbelastung bei der Gesellschaft./. ESt (100 x 45 %) + Anrechnung GewSt-Messbetrag (3,5 x 3,8)./. Solz (31,70 x 5,5 %) 100,00./.14,00 86,00./. 14,00)./. 45, ,30./. 1,75./. 33,45 Gesamtbelastung bei Vollauszahlung./. 47,45 42
43 Anlage - Steuersätze ab 2008 Beispiel Personengesellschaft ab VZ 2008 T T Steuerpflichtiger Gewinn./. GewSt (100 x 3,5 % x 400 % Hebesatz) Vollthesaurierung des Gewinns (Steuerbelastung bei der Gesellschaft./. ESt (86 x 28,25 %) - Thesaurierung./. ESt (14 x 45,00 %) nicht abzb. GewSt + Anrechnung GewSt-Messbetrag (3,5 x 3,8)./. Solz (17,30 x 5,5 %) 100,00./.14,00 86,00./. 14,00)./. 24,30./. 6, ,30./. 0,95./. 18,25 Gesamtbelastung vor Nachbelastung./. 32,25 43
44 Anlage - Steuersätze ab 2008 Beispiel Personengesellschaft ab VZ 2008 T T Berechnung des Nachbelastungsbetrags + Auszahlung./. ESt auf Thesaurierung./. Solz auf ESt-Thesaurierung (24,30 x 5,5 %) 86,00./. 24,30./. 1,36 Nachbelastungsbetrag 60,36 Nachversteuerung./. ESt (60,36 x 25 %)./. Solz (15,10 x 5,5 %)./. 15,10./. 0,83./. 15,93 Gesamtbelastung nach Nachversteuerung./. 48,18 44
45 Anlage - Gegenfinanzierungsmaßnahmen Gewerbesteuer - Finanzierungskosten bis VZ 2007 ab VZ 2008 Beispiel T T T Finanzierungsaufwendungen kurzfristige Zinsen % = 40 langfristige Zinsen % = % = 30 Leasing für bewegliche WG % = 16 Miete für Gebäude % = 150 insgesamt /. Freibetrag./. 0./. 100 übersteigender Betrag Hinzurechnung % = 34 45
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