VKW VLOTTE Vertrag Mobilitätsaktionen

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1 VKW VLOTTE Vertrag Mobilitätsaktionen Hiermit bestelle ich folgendes VKW VLOTTE Produkt: VKW VLOTTE Home 19,90 Euro / Monat VKW VLOTTE Public 11,90 Euro / Monat VKW VLOTTE Home und Public 29,90 Euro / Monat Außerdem möchte ich den VKW VLOTTE Bonus beantragen: VKW VLOTTE BONUS für Neuanschaffung eines Elektroautos Euro VKW VLOTTE BONUS für Plug-In Hybride und Range Extender 500 Euro A. KUNDENDATEN Herr/Frau Titel Familienname Vorname Geburtsdatum Telefon Land PLZ Ort Straße, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür/Top B. FAHRZEUGDATEN Fahrzeugmarke Fahrzeugtyp KFZ-Kennzeichen Anmelde- bzw. Lieferdatum Wurde im Zuge der Neuanschaffung ein konventionelles Fahrzeug abgemeldet? Ja Nein C. VERTRAGSPARTNER Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz (im Folgenden kurz VKW genannt) Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Bregenz, Firmenbuchnummer: FN y, Firmenbuchgericht: LG Feldkirch, DVR , UID-Nr.: ATU D. VERTRAGSGEGENSTAND VKW VLOTTE ist eine Dienstleistung der VKW laut angeführter Leistungsbeschreibung und umseitigen Vertragsbedingungen. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er den gesamten Inhalt dieses Vertrags (einschließlich der angeführten Vertragsbedingungen) gelesen und verstanden hat und über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert ist. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die VKW berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsbeziehung und aus öffentlichen VKW VLOTTE Stromstellen und / oder VKW VLOTTE Wallboxen erhaltenen personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, akademischer Grad, Postanschrift, -Kontakt, Telefonnummern, Geburtsdatum, Abrechnungsdaten, Kontodaten, ID-Nummer, Ladeort, Ladebeginn, Ladeende, Verbrauchsdaten, Leistung) und Daten des und / oder der Vertragsfahrzeuge (amtliches Kennzeichen, Type, Baureihe, Baujahr) zum Zwecke der Abwicklung des gegenständlichen Vertrags, zur Zusendung produktspezifischer Informationen, Beratung und Zusendung von Fragebögen sowie zu anonymisierten statistischen Auswertungen zu speichern und zu verwenden Ort Datum Ort Datum harst/ Unterschrift Vorarlberger Kraftwerke AG Unterschrift Kunde

2 1. Leistungsumfang VKW VLOTTE Home 19,90 Euro / Monat VKW VLOTTE Home beinhaltet die Montage und Miete einer VKW VLOTTE Wallbox zum Laden eines Elektroautos. Die Miete beträgt 19,90 Euro pro Monat, die Mietdauer beträgt fünf Jahre (60 Monate). Das Produkt beinhaltet die kostenlose sachgemäße Montage und den Anschluss der VKW VLOTTE Wallbox. Der Übergabepunkt sind die Anschlussklemmen der VKW VLOTTE Wallbox. Die weiteren Elektroinstallationen bis zum Montagepunkt der VKW VLOTTE Wallbox sind vom Kunden zu erstellen. Der VKW Installationspartner prüft die Norm-Konformität der Elektroinstallation und kann bei fehlerhafter oder unvollständiger Elektroinstallation eine Installation der VKW VLOTTE Wallbox verweigern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die VKW VLOTTE Wallbox speziell für dessen Fahrzeug konfiguriert wird. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Laden anderer Fahrzeugmodelle als das angeführte möglicherweise weitere oder andere Sicherheitsvorkehrungen benötigt. Die Installation wird für das angeführte Fahrzeug ausgeführt und weder die VKW noch das ausführende Elektroinstallationsunternehmen übernehmen Haftungen durch missbräuchliche Nutzung, Manipulation oder vorsätzliche Beschädigung. Der Kunde verpflichtet sich, bei Anschaffung eines neuen Elektroautos die VKW zu kontaktieren und gegebenenfalls einen neuen Sicherheitscheck zuzulassen. Sollte das neue Fahrzeug weitere Sicherheitsmaßnahmen erfordern, so ist die VKW berechtigt, die VKW VLOTTE Wallbox bis zum Erfüllen der Sicherheitsmaßnahmen außer Betrieb zu nehmen. In diesem Zeitraum wird dem Kunden keine Miete verrechnet. Während der Vertragslaufzeit verbleibt die VKW VLOTTE Wallbox des Kunden im Eigentum der VKW. Das Produkt beinhaltet den kostenlosen Austausch bei defekten Wallboxen. Sollte die VKW VLOTTE Wallbox aufgrund vorsätzlicher Beschädigung oder durch Manipulation (Beschädigung des VKW Installationssiegels) durch den Mieter beschädigt werden, hält sich die VKW frei, die Kosten der Reparatur und der Montage diesem in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf der Mietdauer hat der Kunde das Recht, wahlweise die kostenlose Demontage oder den Übergang von Eigentum und Gefahr der VKW VLOTTE Wallbox zu verlangen. Im Fall der Rückgabe der VKW VLOTTE Wallbox demontiert die VKW die VKW VLOTTE Wallbox kostenlos, sichert die Zuleitung durch eine Aufputzdose und verschließt die Montagelöcher. Sollte die VKW im Laufe der Vertragslaufzeit ein Wallbox-Produkt mit anderen technischen Eckdaten anbieten, so kann der Mieter seine bestehende VKW VLOTTE Wallbox gegen diese austauschen lassen. Der Vertrag verlängert sich ab dem Tauschzeitpunkt automatisch wieder auf 60 Monate. Der monatliche Mietbetrag kann gegebenenfalls an das neue Modell angepasst werden. Beschreibung lt. gültiger VKW VLOTTE Home Spezifikation. Eine Haftung für Schäden für die Zeit nach Ende des Vertrags ist ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Kunden hat der Kunde für die Demontage der VKW VLOTTE Wallbox einen Kostenersatz in Höhe von 150 Euro zu leisten. Zusätzlich sind alle Leistungen der VKW Mobilitätskarte nutzbar. VKW VLOTTE Public 11,90 Euro / Monat VKW VLOTTE Public ermöglicht das Laden an allen VKW VLOTTE Stromstellen in Vorarlberg. Zusätzlich können in D-A-CH-LI alle Ladepunkte, welche dem Park & Charge Verbund zugehören, genutzt werden. Mit der aktivierten VKW Mobilitätskarte und dem inkludierten Park & Charge Schlüssel wird dem Kunden Zugang zu den Ladepunkten gewährleistet. Die geladene Energie ist im monatlichen Fixpreis bereits inkludiert. Die VKW VLOTTE Stromstellen werden mit 100 % regionalem Ökostrom versorgt. Folgende Ladeinfrastruktur steht dem Nutzer zur Verfügung: über 200 VKW VLOTTE Stromstellen 5 VKW VLOTTE Schnellladestationen Stromstellen im Park & Charge Verbund (Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Bei Kündigung wird die Ladefunktion der VKW Mobilitätskarte deaktiviert. Im Paket enthalten sind eine VKW Mobilitätskarte (sofern nicht schon vorhanden), ein Park & Charge Schlüssel, eine Vignette und ein Adapterkabel CEE+ auf Schuko / CEE. Zusätzlich sind alle Leistungen der VKW Mobilitätskarte nutzbar. Für Zweirad-Fahrzeuge (z.b. E-Roller) und elektrische KFZ bis 500 kg (z.b. Renault Twizy) gelten andere Preise. Diese können bei der VKW angefragt werden. VKW VLOTTE Home und Public 29,90 Euro / Monat VKW VLOTTE Home und Public ist die Kombination von VKW VLOTTE Home und VKW VLOTTE Public zum Preis von 29,90 Euro.

3 2. Mobilitätsaktionen (gültig nur für Privatpersonen) VKW VLOTTE Bonus - Elektroauto Die VKW gewährt einen Mobilitätsbonus in Höhe von Euro über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren für die Neuanschaffung eines batteriebetriebenen Elektroautos. Der Mobilitätsbonus wird fünfmal jährlich in Höhe von 200 Euro erstattet. Bei vorzeitiger Kündigung besteht kein Anspruch auf Ausbezahlung der verbleibenden Summe. Voraussetzung für den VKW VLOTTE Bonus ist die Bestellung eines der folgenden Ladeprodukte, VKW VLOTTE Public, VKW VLOTTE Home oder VKW VLOTTE Home und Public. Der Kunde erlaubt während der Vertragslaufzeit eine Beklebung des Fahrzeugs durch VKW VLOTTE in der Größe von ca. 12 cm x 90 cm am Heck des Fahrzeugs und gibt der VKW jährlich den km-stand bekannt. VKW VLOTTE Bonus - Hybridautos Die VKW gewährt einen Mobilitätsbonus in Höhe von 500 Euro über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren für die Neuanschaffung eines Plug-In Hybrid oder eines Elektroautos mit Range Extender. Der Mobilitätsbonus wird fünfmal jährlich in Höhe von 100 Euro erstattet. Bei vorzeitiger Kündigung besteht kein Anspruch auf Ausbezahlung der verbleibenden Summe. Der Kunde erlaubt während der Vertragslaufzeit eine Beklebung des Fahrzeugs durch VKW VLOTTE in der Größe von ca. 12 cm x 90 cm am Heck des Fahrzeugs und gibt der VKW jährlich den km-stand bekannt. Kategorisierung Elektroautos und Hybridautos Die Kategorisierung um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt, erfolgt auf Basis der Kommunalkredit und dem Förderprogramm Förderungsoffensive Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag beginnt mit dem Einlangen und Gegenzeichnen der vom Kunden unterschriebenen Vertragsausfertigung bei der VKW. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Vertrag kann jährlich zwei Monate vor Vollendung eines jeden Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Unbefristete Verträge können von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Kunde kann innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss schriftlich von diesem Vertrag zurücktreten. 4. VKW Mobilitätskarte: VKW wird dem Kunden innerhalb 4 Wochen nach Vertragsschluss eine VKW Mobilitätskarte übermitteln. Eine Überlassung der VKW Mobilitätskarte durch den Kunden an andere Personen ist nur zum Laden des Vertragsfahrzeugs zulässig. Der Kunde hat unverzüglich nach Vertragsende alle von der VKW erhaltenen VKW Mobilitätskarten an die VKW zu retournieren. Der Kunde hat die VKW über die Servicehotline über den Verlust einer VKW Mobilitätskarte unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sodass umgehend eine Sperrung der VKW Mobilitätskarte erfolgen kann. Die VKW ist berechtigt, dem Kunden für jeden Austausch einer verlorenen VKW Mobilitätskarte einen Kostenersatz in Höhe von 5 Euro zu verrechnen. Der Austausch funktionsuntüchtiger VKW Mobilitätskarten und / oder Wechsel der VKW Mobilitätskarte auf ein anderes Vertragsfahrzeug desselben Kunden erfolgen kostenlos. 5. Zeit- und Terminvereinbarungen: Die Montage- und Wartungsarbeiten werden mit dem Kunden vereinbart und im vereinbarten Zeitraum durchgeführt. 6. Öffentliche VKW VLOTTE Stromstellen: VKW behält sich vor, Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen VKW VLOTTE Stromstellen aus technischen und / oder wirtschaftlichen Gründen zu verändern. Auskünfte über die aktuellen Standorte kann der Kunde über die Servicehotline, die Website sowie die App VKW Stromstellenfinder erhalten. Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien VKW VLOTTE Standplatzes zum Laden des Vertragsfahrzeugs. Nach Vollendung des Ladevorgangs (max. Nutzungsdauer 4 Stunden) ist der Standplatz unverzüglich freizugeben. Die Schnellladestationen stehen maximal 30 Minuten zur Verfügung und sind dann unverzüglich freizugeben. Ein Blockieren von VKW VLOTTE Ladestationen und / oder von VKW VLOTTE Standplätzen ist unzulässig. Der Kunde hat die VKW über Störungen an den VKW VLOTTE Ladestationen und / oder VKW VLOTTE Standplätzen Meldung zu machen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer VKW VLOTTE Ladestation und / oder eines Standplatzes hat der Benutzer andere VKW VLOTTE Ladestationen an anderen Standplätzen aufzusuchen. Der Kunde erhält leihweise den Schlüssel für das Park & Charge-System, welcher ihm den Zugang zu allen Park & Charge-Stationen ermöglicht. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Schlüssels nach Vertragsende wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 68 Euro fällig. Die Vignetten sind gültig vom 1. Dezember des der Beitragsperiode vorangegangenen Jahres bis zum 31. Januar des der Beitragsperiode nachfolgenden Jahres. Die Vignette ist gut sichtbar an der Frontscheibe des Vertragsfahrzeugs anzubringen. Der Schlüssel muss spätestens 28 Tage nach Auflösung des Vertrags an die VKW zurückgegeben werden. VKW VLOTTE Public Kunden können nur Besitzer eines in Österreich und im VKW Versorgungsgebiet im Allgäu zugelassenen Fahrzeugs werden. 7. Zahlungsmodalitäten: Für die Produkte VKW VLOTTE Public, VKW VLOTTE Home und VKW VLOTTE Home&Public übermittelt die VKW dem Kunden eine Dauerrechnung für die Tarife mittels monatlichen Bankeinzugs. Die Verrechnung der Tarife beginnt mit dem Tag der Übergabe der VKW Mobilitätskarte und / oder der Übergabe der Park&Charge Vignette und des Schlüssels, oder der Inbetriebnahme der VKW VLOTTE Wallbox beim Kunden. Die monatlichen Tarifzahlungen sind am 7. eines jeden Monats fällig bzw. am darauf folgenden Werktag. Für die VKW Mobilitätskarte ohne VKW VLOTTE Public Funktion und für das Paket VKW VLOTTE Public Holiday wird einmalig eine Rechnung gestellt. Für die beiden Park&Charge Produkte Zweirad-Fahrzeuge (z.b. E-Roller) sowie Fahrzeuge bis 500 kg (z.b. Renault Twizy) wird eine Einmalrechnung für das laufende Kalenderjahr erstellt.

4 8. Energieeffizienzverpflichtung: Die Vorarlberger Kraftwerke AG ( VKW ) ist berechtigt, sich die vertragsgegenständlichen Maßnahmen zur Gänze auf die Verpflichtungen gemäß 10 und 11 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes anrechnen zu lassen und diese Anrechenbarkeit auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen dritten Energielieferanten zu übertragen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn eine andere EU-rechtliche, gesetzliche oder sonstige Verpflichtung, bspw. eine Branchenverpflichtung, die Elektrizitätsunternehmen zu Energieeinsparungen oder Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. 9. Kundendaten, Zustimmung zum Verkehr und Verwendung von personenbezogenen Daten: Der Kunde hat die VKW unverzüglich über Änderungen seiner personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, akademischer Grad, Postanschrift, - Kontakt, Telefonnummern, Firma, Abrechnungsdaten, Kontodaten), der Daten des und / oder der Vertragsfahrzeuge (amtliches Kennzeichen, Type, Baureihe, Baujahr) sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten zu unterrichten. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Nachrichten, Erklärungen und / oder Rechnungen durch die VKW in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene -Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax. Die Zustimmungserklärung des Kunden zur Verwendung von personenbezogenen Daten ist jederzeit widerruflich. Der Kunde hat das Recht auf Richtigstellung und Löschung der bei der VKW gespeicherten personenbezogenen Daten. Eine Richtigstellung, Löschung oder ein Widerruf ist schriftlich an die VKW zu richten. Im Falle von Löschung oder Widerruf ist das Vertragsverhältnis zu beenden. 10. Haftung und Schadenersatz: Die Vertragspartner haften nach den allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen. Diese Haftungseinschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Schadensminderungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erlangt hat. Schadensersatzansprüche sind mit Euro pro Schadensfall begrenzt. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Jeglicher Eingriff in die von der VKW zur Verfügung gestellten elektrischen Betriebsanlagen ist untersagt. VKW haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte bzw. durch Manipulation der von der VKW zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. 11. Höhere Gewalt: Eine Haftung der Vertragspartner für Vertragsstörungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von dem nicht erfüllenden Vertragspartner nicht zu vertreten sind. 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Gerichtsstand ist Bregenz. Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. 13. Salvatorische Klausel: Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt nach der anwendbaren Rechtsordnung eine Bestimmung dieses Vertrages rechtswidrig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, jede rechtswidrige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine rechtmäßige, gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt. 14. Geschlechtsneutrale Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden bei Personen nicht durchgängig die männlichen und weibliche Form angeführt. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

5 Einzugsermächtigung für VKW Mobilität Kundennummer BANKVERBINDUNG (sofern abweichend von der bei der VKW bekannten Bankverbindung): Kontoinhaber Name des Geldinstitutes IBAN BIC ZAHLUNGSEMPFÄNGER Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Bregenz, Firmenbuchnummer: FN y, Firmenbuchgericht: LG Feldkirch, DVR , UID-Nr.: ATU Ich ermächtige die Vorarlberger Kraftwerke AG die fälligen Rechnungsbeträge bis auf Widerruf zu Lasten meines oben angeführten Bankkontos einzuziehen. Die Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Ich habe das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen Ort, Datum Unterschrift Kunde Vorarlberger Kraftwerke AG Weidachstraße 6, 6900 Bregenz Tel.: Fax: kundenservice@vkw.at

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