CE - Kennzeichen. Fenster - Türen - Vorhangfassaden
|
|
- Alfred Wagner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CE - Kennzeichen Fenster - Türen - Vorhangfassaden
2 Produktesicherheitsgesetz Bauprodukteverordnung Was ändert sich durch die Bauprodukteverordnung? CE Kennzeichnug Folie 2
3 Produktesicherheit PrS Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit Bauprodukteverordnung CPR Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten EU - Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden EU Verordnung gilt direkt in den EU Mitgliedsstaaten Produktesicherheitsgesetz (PrSG) Kein nationales Gesetz erforderlich Italien Inkraftreten 2005 Regelt für den Verbraucher die Sicherheit/Verwendbarkeit von Produkten Regelt für den Verbraucher die Brauchbarkeit von Bauprodukten Folie 3
4 PrSG - Sicherheit/Verwendbarkeit CPR - Brauchbarkeit Nachweis der Sicherheit/Verwendbarkeit von Produkten für alle Produkte IMMER Nationale Regelungen Nachweis der Brauchbarkeit von Bauprodukten hinsichtlich der 7 Grundanforderungen Nur wenn eine harmonisierte Norm / ETAG vorliegt Europäische Regelungen EN EN Harmonisierte europäische Norm (hen) CE EN Prüfnormen EN Eurocodes.. Keine harmonisierten europäische Normen (hen) Harmonisierte EN Norm dürfen durch die Mitgliedsstaaten nicht verändert werden Nicht harmonisierte EN Norm dürfen durch die Mitgliedsstaaten verändert/angepasst werden Folie 4
5 CPD Bauproduktenrichtlinie [89/106/EWG] Einheitliche wesentliche Anforderungen von Bauprodukten CPR Bauproduktenverordnung [(EU) Nr. 305/2011] Einheitliche Grundanforderungen von Bauprodukten 13 EU Leitpapiere Guidance Paper M (Initial type-testing and Factory production control) EOTA Zulassungsbehörde OTBS Organisation Technischer Bewertungsstellen ETAG Leitlinie für die Europäische techn. Zulassung EAD Europäisch technische Bewertung ETZ Europäische technische Zulassung ETB Europäisch technische Bewertung CEN Normenorganisation Produktnorm /Harmonisierte Norm (hen) Einheitliche Prüfnorm Einheitliche Klassifizierungsnorm Konformitätserklärung + Leistungserklärung + Folie 5
6 Bauproduktenrichtlinie CPD Bauproduktenverordnung CPR Gegenüberstellung Richtlinie Wesentliche Anforderungen Systeme der Konformitätsbescheinigung Konformitätsbescheinigung CE Kennzeichnung Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG), CUAP Europäische Technische Zulassung (ETZ) Brauchbarkeit Verordnung Grundanforderungen an Bauwerke Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Leistungserklärung über das Bauprodukt CE Kennzeichnung Produktkennzeichnung / Rückverfolgbarkeit Europäisches Bewertungsdokument (EAD) Europäische Technische Bewertung (ETA) Marktüberwachung Produktinformationsstellen Folie 6
7 Bauproduktenrichtlinie CPD Wesentliche Anforderungen Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherhei Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz Veröffentlichung: Umsetzung: Bauproduktegesetz 1997 Bauproduktenverordnung CPR Grundanforderungen Mechanische Festigkeit u. Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz jetzt auch bezogen auf Klimaschutz und Lebenszyklusdauer Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz jetzt auch während Auf- und Rückbau Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen EU Verordnung Folie 7
8 Bauproduktenverordnung Bauprodukt Bauprodukt = Jedes Produkt das hergestellt und in Verkehr gebracht wird um dauerhaft in Bauwerke des Hochbaus oder Tiefbaus eingebaut zu werden und dessen Leistung (Bauteileigenschaften) sich auf die Leistung (Bauteileigenschaften) des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt. Beton- und Stahlkonstruktionen Fenster, Türen, Fassaden Leichtbauwände Dübel, Befestigungsschienen Dämmung, Folien... Folie 8
9 Bauproduktenverordnung Hersteller Hersteller im Sinne der EN / EN Hersteller von Fenster, Türen und Fassaden Händler im Sinne der Verordnung (Artikel 15) Importeure im Sinne der Verordnung (Artikel 15) Artikel 15 der CPD Ein Importeur oder Händler gilt für die Zwecke dieser Verordnung (Artikel 15) als Hersteller und unterliegt den Pflichten eines Herstellers gemäß Artikel 11, wenn er ein Bauprodukt unter seinem Namen oder seiner Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein bereits in Verkehr gebrachtes Bauprodukt so verändert, dass die Konformität mit der Leistungserklärung beeinflusst werden kann. Folie 9
10 Bauproduktenverordnung Leistungserklärung Leistungserklärung Der Hersteller bestätigt mit der Leistungserklärung die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit den Angaben aus der Leistungserklärung. Das bedeutet, dass ein Hersteller die Verantwortung dafür übernimmt, dass sein Produkt konform mit der erklärten Leistung ist. Es sind nur mehr die in den harmonisierten Normen (z.b. EN oder EN 13830) für die Ermittlung der Leistung vorgegebenen Methoden verbindlich. Es geht nicht mehr um die Übereinstimmung eines Produktes mit einer Norm, sondern ob ein Produkt die erklärten Kennwerte nach einem Gesetz tatsächlich erfüllt!! Folie 10
11 CPR: AVCP (Assessment and Verification of Constancy of Performance) CPD: AoC (Attestation of Conformity; Konformitätssysteme) Konformität s-verfahren Aufgaben des Herstellers Aufgabe der notifzierten Stelle WPK weitere Prüfung Ersttypprüfung Ersttypprüfung Erstinspektion des Werkes und der WPK Laufende Fremdüberwachung Stichproben Prüfung 1 x x x x 1+ x x x x x x 2 x x x 2+ x x x x x 3 x x 4 x x CE Kennzeichnung von Fenster, Außentüren (ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit) und Vorhangfassaden Produktnorm EN / EN (2010 / 2003) Konformitätssystem 3 Produktnorm EN 1090 (2014) Konformitätssystem 2+ Folie 11
12 Bauprodukteverordnung CE Kennzeichnung Mit der CE-Kennzeichnung muss und mit keiner anderen Kennzeichnung darf die Leistung des Bauprodukts mit der erklärten Leistung (Leistungserklärung) bescheinigt werden. Nicht die Sicherheit des Produkts, sondern präzise und zuverlässige (zugesicherte) Leistungserklärung unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus der Bauwerke (grundlegenden Anforderungen) wird gefordert. Die Pflicht zur Leistungserklärung/CE-Kennzeichnung besteht für Produkte, die von hamonisierten EN-Normen erfasst sind oder für die ein ETB beantragt und erstellt wurde. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige (gesetzlich geregelte) Kennzeichnung, die die Übereinstimmung mit der erklärten Leistung des Bauprodukts bestätigt. Ausnahmen Produkte, die individuell bzw. als Sonderanfertigung produziert werden Produkte, die auf einer Baustelle selbst hergestellt werden Produkte, die auf traditionelle Weise oder denkmalgeschützte Bauwerke hergestellt werden. Folie 12
13 Bauprodukteverordnung CE Kennzeichnung EN EN Harmonisierte europäische Norm (hen) CE EN Prüfnormen EN Eurocodes.. Keine harmonisierten europäische Normen (hen) Harmonisierte EN Norm dürfen durch die Mitgliedsstaaten nicht verändert werden Nicht harmonisierte EN Norm dürfen durch die Mitgliedsstaaten verändert/angepasst werden Folie 13
14 CE Kennzeichnung EN / EN Aufgaben: des Herstellers bei Konformitätssystem 3 der notifizierten Stelle Fenstersysteme definieren Produktbeschreibung Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Erstprüfung Initial Type Test (ITT) Dokumente, Nachweise zusammenstellen CE Kennzeichnung Folie 14
15 CE Kennzeichnung EN / EN Varianten der Erstprüfung Standard ITT Individualmodell Shared ITT Partnermodell Cascading ITT Systemhausmodell jeder prüft für sich Partner teilen sich Daten Werte, Prüfergebnisse laut vertraglicher Vereinbarung Übernahme von Werten aus einer Systemhausprüfung. Lizenzvereinbarung mit Systemgeber notwenig Folie 15
16 CE Kennzeichnung EN / EN Shared ITT - Partnermodell Hersteller A Cascading ITT - Systemhausmodell Systemhaus Prüfung bei N. B. Prüfung bei N. B. Prüfzeugnis Hersteller A Prüfzeugnis Hersteller B... Prüfzeugnis Systemhaus Die Prüfergebnisse werden übertragen Jeder erhält sein eigenes Prüfzeugnis Das Prüfinstitut bestimmt die Kriterien der Übertragbarkeit Das Prüfzeugnis des Systemhauses wird übernommen Das Systemhaus übernimmt die Verantwortung für den ITT Folie 16
17 CE Kennzeichnung EN mandatierte Eigenschaften Fenster Türen Dachflächenf. Schlagregendichtheit ja ja ja Widerstand gegen Windlast ja ja ja Luftdurchlässigkeit ja* ja* ja Wärmedurchgangskoeffizient ja* ja* ja Schallschutz ja* ja* ja Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen ja ja ja Stoßfestigkeit bei Glastüren nein ja nein Türen Höhe / Breite nein ja nein Fähigkeit zur Freigabe bei Türen in Fluchtwegen nein ja nein Widerstandsfähigkeit gegen Schnee und Dauerlast nein nein ja Strahlungseigenschaften nein nein ja Wenn erforderlich Folie 17
18 Leistungserklärung LE/DoP-Nr.: 001/CPR/ Fenster, Modell IV 78 2 Identitätsnummer 13/IV78/678 3 Verwendungszweck DK Fenster geeignet für den Einsatz in Büro- u. Geschäftsgebäuden ohne Anforderungen an den Feuerschutz u./o. Rauchschutz 4 Hersteller Name und Adresse 5 Bevollmächtigter. 6 System zur Bewertung der Leistungsbeständigkeit 3 7 Harmonisierte Norm EN : A1: Notifizierte Stelle gbd Lab GmbH; Nr Wesentliche Merkmale Wesentliche Merkmale Leistung harm. technische Spezifikation Schlagregendichtheit 7A EN : A1:2010 Widerstandsfähigkeit gegen Windlast C3 EN : A1:2010 Luftdurchlässigkeit 4 EN : A1: Die Leistung des Produkts gemäß den Nummern 1 und 2 entspricht der erklärten nach Nummer 9. Verantwortlich für die Erstellung dieser Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäß Nummer 4. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von Max Mustermann (Technischer Leiter) Folie 18
19 CE Konformitätszeichen Erstmalige Kennzeichnung (letzten beiden Ziffern des Jahres) Name und Anschrift des Herstellers Neu: Kenncode (Typ, Seriennr,) 13 Betrieb Mustermann Musterstraße 1 A-6850 Musterstadt Fenster Modell IV 78 Neu: Nummer der zugehörigen Leistungserklärung Normgrundlage LE/DoP-Nr.: 001/CPR/ EN A1:2010 Produktbeschreibung und vorgesehene Anwendung Neu: Verwendungszweck DK Fenster geeignet für den Einsatz in Büro- und Geschäftsgebäuden ohne Anforderungen an den Feuerschutz und/oder Rauchschutz Wesentliche Merkmale Neu: Produktleistung deklarierte Werte aus der Leistungserklärung Kennnummer der notifizierten Stelle Schlagregendichtheit 7A Widerstandsfähigkeit gegen Windlast C3 Luftdurchlässigkeit 4 Schallschutz ndp gbd Lab NB-Nr. 270 Folie 19
20 Bauproduktenverordnung Produktkennzeichnung / Rückverfolgbarkeit Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG 6) und nach Bauproduktenverordnung (Art. 11) ist folgende Kennzeichnung erforderlich Typen-, Chargen- oder Seriennummer Herstellername, Handelsname/Marke und Kontaktanschrift Mustermann Bj./Nr. 13/IV78/678 Mustermann GmbH - A-6850 Musterstadt, Musterstraße 1 Ist auf dem Bauprodukt anzubringen Folie 20
21 Danke für ihre Aufmerksamkeit! Folie 21
Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDie EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG
MehrVST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE
VST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE Mittwoch, 9. November 2011 tägi wettingen sport fun kongress 1 Konformitätserklärung in der Schweiz CE Kennzeichnung? 2 Nationales Vorwort Verordnung über
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. für das Produkt Disboxid 462 EP-Siegel NEU DIS-462-001240
LEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt Disboxid 462 EP-Siegel NEU DIS-462-001240 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: EN 1504-2: ZA.1d, ZA.1e, ZA.1f und
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrPrüflabore für System 3 nach DIN EN ISO/IEC 17025
Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Prüflabore für System 3 nach
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen R E M A An l a g e n b a u G m b H Zertifizierter Bereich: Konstruktion, Produktion und Errichtung von Sortier-
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrTÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG
TÜV Rheinland Consulting GmbH TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrAntrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrAnforderungen an Bauprodukte für das nachhaltige Bauen
Seite 1 von 6 ift Rosenheim Anforderungen an Bauprodukte für das nachhaltige Bauen Umweltproduktdeklarationen (EPD) 1 Entwicklung Eine der wesentlichen Aufgaben der Gebäudehülle und ihrer zugehörigen Bauteile
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrNiederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse
MehrCE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte
14.06.2012 CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte Einkäufer und Konstrukteure verlangen häufig für Bauprodukte und auch für andere Verbindungselemente eine CE-Kennzeichnung
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrRegulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten
Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrKeine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung
Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
MehrDie CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien
MehrProduktsicherheit und Kennzeichnungspflichten
Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten Von den Herstellerangaben bis zur CE-Kennzeichnung 19. Januar 2016 Schweinfurt Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 1 Agenda Warum überhaupt Produktkennzeichnung?
MehrName : Uwe Ruf Datum : 2013 Folie: Nr. REHM Der Maßstab für modernes Schweißen
DIN EN 1090 DIN EN 1090: Ausführung von Tragwerken aus Stahl und aus Aluminium Betrifft Hersteller von Bauteilen aus Stahl- oder Aluminium entsprechend der Bauproduktenrichtlinie BPR - 89/106/EWG Gültigkeit
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrDIN EN 1090 Anforderungen an die Schweißgeräte. Ein praktischer Leitfaden für Anwender!
DIN EN 1090 Anforderungen an die Schweißgeräte Ein praktischer Leitfaden für Anwender! Diese Schulung soll einen kurzen Überblick über die Erfordernisse bezüglich der Schweißstromquellen geben, um die
Mehrsvssass ZERTI FIKAT Hersteller 2442-CPR- 1090-1.00064. SVS. 20 L 5.00 L Arthur Weber AG Wintersried 7
svssass ZERTI FIKAT Konform ität der werkse i gene n Prod u ktionskontro I le 2442-CPR- 1090-1.00064. SVS. 20 L 5.00 L Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
MehrMDD Recast Report. Stand 30. Januar 2013. Rafael J. de la Roza
MDD Recast Report Die geplanten Änderungen des europäischen Rechtsrahmens für Medizinprodukte und die Änderungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und den Handel Stand 30. Januar 2013 Rafael
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrRückverfolgbarkeit ISO 13485
ISO 13485 Normforderung Rückverfolgbarkeit Stolpersteine aus Sicht einer Zertifizierungsstelle ISO 13485 Die Norm ISO 13485: Zweck: Zur Unterstützung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der europäischen
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrCE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.
CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. No. 9174 012 DOP 2013-06-17 Declaration of Performance (DOP)
LEISTUNGSERKLÄRUNG No. 9174 012 DOP 2013-06-17 Declaration of Performance (DOP) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Einwandige Metall-Systemabgasanlage Typ EW-ALBI nach 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer
MehrEnergieeffizienz bei Elektromotoren
Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrTM-87235. Ampelsteuerung Benutzerhandbuch
TM-87235 Ampelsteuerung Benutzerhandbuch 2011 BioDigit Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Es ist verboten, den Inhalt des vorliegenden Dokuments in jeglicher Form, einschließlich in elektronischer und mechanischer
MehrEinführung in das neue Produktesicherheitsgesetz PrSG
Einführung in das neue Produktesicherheitsgesetz PrSG 3. ERFA-Tagung und Workshop Spielplatzsicherheit 29. Juni 2011, Bern, Holiday Inn Robert Nyffenegger, Teamleiter PrSG-Vollzug r.nyffenegger@bfu.ch
MehrWhite. White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung. White Paper. Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung.
White White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung White Paper Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung Leitlinien Inhalt: 1. Vorbemerkung 2. Was versteht man unter wesentlichen
MehrLEISTUNGSANGABEN G4220JPCPR
LEISTUNGSANGABEN G4220JPCPR 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps. TPM 100, TP 116, TP 115, TI 416, TP 416, TP 416N, ULTRACOUSTIC, TI 116, TM 100, TM 400, TI 140W, CLASSIC 037, ULTRACOUSTIC P, CLASSIC
MehrXesar. Die vielfältige Sicherheitslösung
Xesar Die vielfältige Sicherheitslösung Xesar Die professionelle Lösung für Ihr Unternehmen Xesar Sicher und flexibel Xesar ist das vielseitige elektronische Schließsystem aus dem Hause EVVA. Komplexe
MehrBescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN 18800-7. Was macht den Unterschied aus?
23. Bautechnisches Seminar NRW in Ratingen am 29.10.2014 Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN 18800-7 Was macht den Unterschied aus? Dipl. - Ing. Jörg
Mehr??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit?
Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz Ihre Auslösung und ihre Beendigung Verantwortlichkeit? Wer? Wann? Gegenüber wem???? Wofür? Folie 2 1 Wer? Der Arbeiter an der
MehrSoftwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009
Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrNICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG. (2) Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG
NICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG (1) EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG (2) Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG (3) EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN. Ihre Wahl hat Gewicht
ES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN Ihre Wahl hat Gewicht Es gibt viele verschiedene Umweltzeichen. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die verschiedenen Umweltzeichen informieren.
MehrAnlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung
Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de
MehrDas Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015
Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 1 Das EVU entscheidet eigenständig über die Nutzer des Stationsportals Der
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrMitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import. am 12. April 2016 im Restaurant Aarhof, Olten
Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import am 12. April 2016 im Restaurant Aarhof, Olten Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrSo funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt
So funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt Loggen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten, die Sie von GIMA erhalten haben, in das Bestellsystem ein. Sollten Sie noch keine Anmeldedaten haben und Für
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrGUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 43734
TÜV AUTOMOTIVE GMBH RTC-Reifen/Räder-Test-Center Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Ridlerstraße 57 D - 80339 München GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 43734 366-0378-02-MURD/N5 Art: Stahlscheibenräder
MehrAntonio Caballero González ECSPA - European Calcium Silicate Producers Association
Antonio Caballero González ECSPA - European Calcium Silicate Producers Association Bereitstellung der Leistungserklärung durch web-basierte Branchenlösungen Antonio Caballero González CE Kennzeichnung
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrInfotag Trinkwasser 2012
1 Infotag Trinkwasser 2012 8.11.2012 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 Neues aus der Wasserwelt Netzwerk Trinkwasser Österreich EU Trinkwasserverordnung neu Mein Wasser, das unbekannte
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrECM für Güterwagen die Behördensicht
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ECM für
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrLeitfaden über die Bauproduktenverordnung und deren Erfüllung durch Wienerberger
Leitfaden über die Bauproduktenverordnung und deren Erfüllung durch Wienerberger Version 1.0 Wien, Juli 2013 1. Allgemeines Die Europäische Kommission hat im März 2011 eine Verordnung über das Vermarkten
MehrNr. 0203020400100000801026
EN 998-1:2010 LEISTUNGSERKLÄRUNG GEMÄSS ANHANG III DER VERORDNUNG (EU) NR. 305/2011 Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTES: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): EN 998-1:2010 Putzmörtel Mauermörtel 3 HERSTELLER: Sika
MehrAnhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion)
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrWorkflows verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2. Workflows / Genehmigungsprofile verwalten 2.1 Erstes Genehmigungsprofil einrichten 5 2.2 Zweites Genehmigungsprofil einrichten 11 2.3 Workflow
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrDurchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrKennzeichnung von Fenster und Türen gemäß Bauproduktenverordnung 2013
Kennzeichnung von Fenster und Türen gemäß Bauproduktenverordnung 2013 Erläuterungen: Unser Fragenkatalog beantwortet eine Vielzahl von Fragen zur Bauproduktenverordnung 2013. Die Antworten wurden sorgfältig
MehrErfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht
VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
Mehr