IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH
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- Johann Pohl
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1 Audit IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH Schönbrunner Straße Stiege 1 / 7. Stock A-1120 Wien T F E office@ibgroup.at DVR: UID-Nr: ATU Handelsgericht Wien FNr: h Transparenzbericht gemäß 24 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) per 31. Dezember 2011 IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH
2 Inhaltsverzeichnis Vorwort I. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 3 II. Netzwerk... 5 III. Leitungsstruktur... 6 IV. Die Vergütung leitender Mitarbeiter und Gesellschafter... 6 V. Finanzinformationen... 7 VI. Prüfungsklienten von öffentlichem Interesse... 7 VII. Qualitätssicherungssystem... 8 VII. a. Auftragsabwicklung (auftragsabhängige Maßnahmen)... 8 VII. b. Organisation des Prüfungsbetriebes (auftragsunabhängige Maßnahmen)... 9 VII. c. Maßnahmen zur Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln... 9 VII. d. Auftragsabwicklung VII. e. Kontinuierliche Fortbildung und Mitarbeiterentwicklung VII. f. Nachschau VIII. Externe Qualitätsprüfung nach dem A-QSG IX. Erklärung der geschäftsführenden Gesellschafter Beilage Bescheinigungen der Gesellschaften des Prüfungsbetriebes 2
3 Vorwort Gemäß 24 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Website zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse ( 4 Abs 1 A- QSG) durchführen. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (Abschlussprüferrichtlinie). In den Transparenzbericht sind bestimmte Informationen über die Struktur und die interne Organisation des Abschlussprüfers bzw. der Abschlussprüfungsgesellschaft aufzunehmen. Dieser Verpflichtung kommen wir durch den vorliegenden Transparenzbericht nach (auf Punkt VIII dieses Berichtes wird verwiesen). Mit der Veröffentlichung des vorliegenden Transparenzberichtes verfolgen wir das Ziel, alle an den Ergebnissen der von uns durchgeführten Prüfungen Interessierten über das von uns installierte Qualitätssicherungssystem zu informieren. Der Transparenzbericht bezieht sich auf den Prüfungsbetrieb der IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH, mit dem Standort in 1120 Wien, Schönbrunner Straße /1/7. In diesem Prüfbetrieb sind folgende Prüfungsgesellschaften zusammengefasst: v IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH v IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG v Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH Alle organisatorischen und finanziellen Angaben beziehen sich soweit nichts anderes angegeben ist immer auf den gemeinsamen Prüfungsbetrieb. I. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Die IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie verfügt über die Berufsbefugnis einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und ist Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 1120 Wien, Schönbrunner Straße /1/7 und ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN h und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB eingetragen. Die Geschäftsanteile an der IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH werden zur Gänze von der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG gehalten. 3
4 Die Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie verfügt über die Berufsbefugnis einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und ist Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 1120 Wien, Schönbrunner Straße /1/7, und ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN w und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB eingetragen. Die Geschäftsanteile an der Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH werden zur Gänze von der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG gehalten. Die IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft. Sie verfügt über die Berufsbefugnis einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und ist Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 1120 Wien, Schönbrunner Straße /1/7, und ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN m und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB eingetragen. Kommanditisten der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG sind indirekt vier österreichische Wirtschaftstreuhänder: v Mag. Marco Egger v Mag. Waltraud Körbler v Dr. Wilfried Serles v MMag. Roland Teufel Die Bestimmungen des 65 sowie 68 WTBG wurden beachtet. Komplementär der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG ist die IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh. Die IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie verfügt über die Berufsbefugnis einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und ist Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 1120 Wien, Schönbrunner Straße /1/7, und ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN y eingetragen. Die Geschäftsanteile an der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh werden von vier österreichischen Wirtschaftstreuhändern gehalten: v Mag. Marco Egger v Mag. Waltraud Körbler v Dr. Wilfried Serles v MMag. Roland Teufel Die Bestimmungen des 65 sowie 68 WTBG wurden beachtet. Die IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH und die IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und 4
5 Steuerberatung GmbH & Co KG sind Mitglieder des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer. II. Netzwerk Die IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH bildet mit anderen (Tochter-)Gesellschaften der Muttergesellschaft der IB.Group (dh der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG) in Österreich und im CEE Raum ein Netzwerk im Sinne des 271b Abs. 1 UGB. Die IB.Group zählt zu den führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Österreich sowie in Osteuropa. Sie ist nicht nur in Österreich sondern an 9 weiteren Standorten in 7 CEE-Ländern vertreten (siehe und beschäftigt insgesamt mehr als 300 Mitarbeiter. Die Gesellschaften in Tschechien, Slowakei und Ungarn sind Mitglieder von Grant Thornton International. Zwischen den Gesellschaften der IB.Group in Tschechien, Slowakei und Ungarn und Grant Thornton International besteht ein Netzwerk im Sinne des 271b Abs. 1 UGB. Grant Thornton International wurde 1980 von den amerikanischen und englischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Alexander Grant und Thornton Baker als Dachorganisation gegründet und ist heute eine der weltweit führenden Organisationen von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften mit unabhängigen Eigentumsverhältnissen und Unternehmensführungen. Grant Thornton International Ltd ( Grant Thornton International ) selbst ist nicht operativ tätig und erbringt keinerlei Dienstleistungen für Mandanten in eigenem oder fremdem Namen. Eine zentrale Aufgabe der Organisation ist die Aufrechterhaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung der hohen Qualität bei allen Mitgliedsunternehmen weltweit. Durch die Mitgliedsfirmen und Korrespondenzpartner in den einzelnen Ländern ist das Netzwerk in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung, Specialist Advisory Services und Outsourcing Dienstleistungen für kapitalmarktorientierte und nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen tätig. Die Mitglieds- und Korrespondenzunternehmen innerhalb von Grant Thornton International haben keine gemeinsamen Eigentümerstrukturen und werden unabhängig voneinander als rechtlich selbständige Gesellschaften geführt. Kein Mitglied ist verantwortlich für Dienstleistungen oder sonstige Aktivitäten eines anderen Mitglieds. Auch wenn viele Mitglieder von Grant Thornton International die Bezeichnung Grant Thornton als nationale Firma oder Firmenbestandteil führen, sind diese Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen) keine Gesellschafter eines gemeinsamen internationalen Unternehmens, sondern werden national geführt und entsprechend den nationalen Gegebenheiten organisiert. Weltweit beschäftigen die Mitgliedsfirmen von Grant Thornton International in über 100 Ländern und mehr als 500 Büros Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2011 haben die Mitgliedsfirmen von Grant Thornton International gemeinsam einen Umsatz von Mio USD erzielt. Nähere Erläuterungen und weiterführende Finanzinformationen finden Sie im Transparenzbericht von Grant Thornton International auf 5
6 III. Leitungsstruktur Die Geschäftsführer der in den Prüfungsbetrieb der IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH einbezogenen Gesellschaften sind (jeweils selbständig vertretungsbefugt): v Mag. Marco Egger v Mag. Waltraud Körbler v Mag. Andreas Röthlin v Dr. Wilfried Serles v MMag. Roland Teufel Herr Dr. Martin Wagner ist seit 20. September 2007 Prokurist der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG. Frau Mag. Claudia Modarressy ist seit 01. Jänner 2011 Prokuristin der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG (derzeit in Karenz und nicht im Bereich Wirtschaftsprüfung tätig). Die Gesellschafter der IB.Group haben sich zur Einhaltung der Regeln der Qualitätssicherung mit den darin enthaltenen auftragsunabhängigen und auftragsabhängigen Maßnahmen verpflichtet. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind für die Qualitätssicherung im Allgemeinen und die Einhaltung der Unabhängigkeitsbestimmungen im Besonderen verantwortlich. Die Leitung des Prüfungsbetriebes obliegt Herrn MMag. Roland Teufel. IV. Die Vergütung leitender Mitarbeiter und Gesellschafter Das Vergütungssystem der Partner der IB.Group (d.h. der Gesellschafter der IB Interbilanz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Gesellschaft mbh & Co KG) beinhaltet fixe und variable Bestandteile und orientiert sich am geschäftlichen Erfolg der IB.Group. 6
7 V. Finanzinformationen Im Berichtsjahr 2011 stellt sich der Gesamtumsatz der in den Prüfungsbetrieb einbezogenen Gesellschaften nach Geschäftsbereichen aufgeschlüsselt wie folgt dar: TEUR Prüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen 766 andere Bestätigungsleistungen 311 Beratungsleistungen Sonstige Leistungen 104 Gesamt Die Prüfungsleistungen umfassen sowohl Pflichtprüfungen als auch freiwillige Prüfungen. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen KMG-Prospektprüfungen, sonstige Prüfungen, vereinbarte Untersuchungshandlungen und prüferische Durchsichten. Die Beratungsleistungen umfassen: v Steuerberatung v Buchhaltung v Lohnverrechnung v Erstellung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen v Unternehmensberatung Die sonstigen Leistungen umfassen Verrechnungen an ausländische Unternehmen der IB.Group. VI. Prüfungsklienten von öffentlichem Interesse Der Prüfungsbetrieb hat im Berichtsjahr keine Pflichtprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß 4 Abs. 1 A-QSG durchgeführt. 7
8 VII. Qualitätssicherungssystem Das von der IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH für den Prüfungsbetrieb installierte Qualitätssicherungssystem soll gewährleisten, dass die vom Prüfungsbetrieb durchgeführten Prüfungsaufträge den österreichischen gesetzlichen Vorschriften und den anzuwendenden nationalen (Fachgutachten, Richtlinien, Stellungnahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer) bzw. internationalen (ISA) Prüfungsstandards entsprechen. Das Qualitätssicherungssystem der IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH umfasst Regelungen zu den folgenden Bereichen: VII. a. Auftragsabwicklung (auftragsabhängige Maßnahmen) v Organisation der Auftragsabwicklung v Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung v Anleitung des Prüfungsteams v laufende Überwachung der Auftragsabwicklung v Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) v Lösung von Meinungsverschiedenheiten v Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen v abschließende Durchsicht der Prüfungsergebnisse v auftragsbegleitende Qualitätssicherung v Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere Die Regelungen zur Qualitätssicherung sind in einem Qualitätssicherungshandbuch (Prüfungshandbuch) dokumentiert, das allen fachlichen Mitarbeitern zu Beginn der Tätigkeit ausgehändigt und laufend aktualisiert wird. Es ist in der aktuellen Fassung elektronisch für alle Mitarbeiter permanent zur Einsicht verfügbar. 8
9 VII. b. Organisation des Prüfungsbetriebes (auftragsunabhängige Maßnahmen) v Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze und Standesregeln v Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen v Gesamtplanung aller Aufträge v besondere Regelungen zur internen Rotation v ausreichender Versicherungsschutz v Auftragsabwicklung v Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere v auftragsbegleitende Qualitätskontrolle v interne Nachschau v Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen v Lösung von Meinungsverschiedenheiten v Mitarbeiterentwicklung Die auftragsunabhängigen Maßnahmen betreffen insbesondere die folgenden Bereiche: VII. c. Maßnahmen zur Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln Die Regelungen zur Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze und Standesregeln beziehen sich vor allem auf die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. Die Regelungen gewährleisten, dass bei Abwicklung von Prüfungsaufträgen keine Ausschlusstatbestände gemäß den 271, 271a bzw. 271b UGB bestehen. Es werden daher einerseits Maßnahmen zur Einhaltung der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, sowie zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit aber auch Maßnahmen zur Einhaltung der Verschwiegenheit, der Gewissenhaftigkeit, der Eigenverantwortlichkeit und des berufswürdigen Verhaltens festgelegt. Die Mitarbeiter werden bei der Einstellung über diese Anforderungen informiert und dann regelmäßig über Neuerungen unterrichtet. Zur Dokumentation werden die Verschwiegenheitserklärungen der Mitarbeiter und die regelmäßig abzugebenden Unabhängigkeitserklärungen betreffend der zu prüfenden Unternehmen in den Personalakten abgelegt sowie eine mandantenbezogene Unabhängigkeitserklärung im Prüfungsakt abgelegt. 9
10 VII. d. Auftragsabwicklung Die Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung dienen der zeit- und sachgerechten Beurteilung von Klienten- und Auftragsrisiken sowie der Prüfung der Vereinbarkeit eines Auftrages mit den Berufspflichten. Der mit der Auftragsannahme befasste Wirtschaftsprüfer hat vor der erstmaligen Begründung einer Klientenbeziehung geeignete Informationen über das Unternehmen, dessen Organe und dessen Umfeld einzuholen. Daneben ist der für den jeweiligen Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer zur Einhaltung der Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Die Besetzung des Prüfungsteams mit entsprechender Qualifikation und Spezialkenntnis obliegt dem jeweils für den Auftrag verantwortlichen Wirtschaftsprüfer. Prüfungsgrundsätze und Prüfungsmethoden für die Planung und Durchführung von Abschlussprüfungen sind in einem risikorientierten Prüfungsansatz zusammengefasst und werden in detaillierten Arbeitspapieren mit Hilfe unserer Prüfungssoftware dokumentiert. Zur Anleitung des Prüfungsteams steht darüber hinaus eine Vielzahl von Hilfsmitteln in einer elektronischen Datenbank zur Verfügung. Die Aktualität wird vom Qualitätssicherungsbeauftragten sichergestellt. Die Auftragsdokumentation ist zeitnah - im Regelfall binnen 60 Tagen - nach Beendigung des Auftrags abzuschließen. Die Einhaltung der 60 Tage Regel wird elektronisch in der eigens für den Prüfungsbetrieb entwickelten Software überwacht und dokumentiert. VII. e. Kontinuierliche Fortbildung und Mitarbeiterentwicklung Unser Erfolg hängt in hohem Maße von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Der Aus- und Fortbildung kommt daher im Prüfungsbetrieb ein hoher Stellenwert zu. Die Ausbildung basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen: v interne und externe Schulungen v training on the Job Die Fachmitarbeiter werden laufend und bei Bedarf gesondert in Rundschreiben bzw. Informationsveranstaltungen über alle Veränderungen informiert, die für ihre Tätigkeit insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung relevant sind. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Fachinformation der Mitarbeiter erhält jeder fachliche Mitarbeiter bei seiner Einstellung eine Grundausstattung mit Fachliteratur, eine Darstellung der Berufsgrundsätze sowie das Qualitätssicherungshandbuch. Die IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH verfügt über eine umfangreiche Fachbibliothek, welche die für unsere Arbeitsschwerpunkte wesentlichen Gesetze und Rechtsprechung, die maßgebliche Kommentierung im Schrifttum sowie die Standards und Informationen der Berufsorganisationen zu Fragen der 10
11 nationalen und internationalen Rechnungslegung und zur Prüfung enthält. Über aktuelle Entwicklungen wird in internen Rundschreiben bzw. im Rahmen regelmäßiger Informationsveranstaltungen informiert. Darüber hinaus sind wichtige Informationen im Intranet verfügbar und besteht ein Zugang zu verschiedensten Online-Medien. Externe Aus-und Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere solche des Instituts der Wirtschaftsprüfer und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, ergänzen die interne Aus-und Fortbildung. Es werden regelmäßig Mitarbeiterbeurteilungen durchgeführt, die die persönliche und fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter im Jahresrhythmus reflektieren und das erforderliche Feedback geben. Dabei werden auch die erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert. Da Berufsangehörige die Einhaltung ihrer Fortbildungsverpflichtung nachweisen müssen, wird in der eigens für den Prüfungsbetrieb entwickelten Software die Fortbildung überwacht und dokumentiert. VII. f. Nachschau Die interne Nachschau soll sicherstellen, dass die gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen bei der Prüfungsdurchführung eingehalten werden und das Qualitätssicherungssystem angemessen und wirksam ist. Die Verantwortung für die Nachschau liegt beim Qualitätssicherungsbeauftragten, der mit der Organisation und der Durchführung der Nachschau ausreichend erfahrene und kompetente Mitarbeiter betrauen kann. Das Arbeitsprogramm der Nachschau beruht auf intern entwickelten Checklisten. Bei der Festlegung und Gestaltung der Nachschaueinsätze im Einzelnen ist die Zielsetzung bestimmend, das gesamte Auftragsspektrum unter risikoorientierten Auswahlprinzipien zu erfassen. Die interne Nachschau erfolgt jährlich. 11
12 VIII. Externe Qualitätsprüfung nach dem A-QSG Gemäß 4 A-QSG sind Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften von Unternehmen öffentlichen Interesses verpflichtet, sich im Abstand von drei Jahren einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Abschlussprüfungsgesellschaften die keine Abschlussprüfungen von Unternehmen öffentlichen Interesses durchführen, verpflichten sich, im Abstand von 6 Jahren einer externen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Die externe Qualitätsprüfung dient der Beurteilung, ob im Prüfungsbetrieb angemessene Qualitätssicherungsmaßnahmen eingerichtet sind und bei der Durchführung von Abschlussprüfungen eingehalten werden, die den Grundsätzen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und den berufständischen Richtlinien und Empfehlungen entsprechen. Im Jahr 2010 wurde der Prüfungsbetrieb der externen Qualitätsprüfung unterzogen. Der Arbeitsausschuß für externe Qualitätsprüfungen hat nach Auswertung des schriftlichen Prüfungsberichtes am 4. Oktober 2010 für alle Gesellschaften des Prüfungsbetriebes die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung bescheinigt. Die Bescheinigungen sind entsprechend den Bestimmungen des 15 A-QSG mit sechs Jahren ab Ausstellung, also bis zum 4. Oktober 2016 befristet. Da der Prüfungsbetrieb derzeit keine Pflichtprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß 4 Abs. 1 A-QSG durchführt, muß die nächste externe Qualitätsprüfung bis zum 4. Oktober 2016 erfolgreich abgeschlossen sein. Auf die Bescheinigungen, welche diesem Bericht als Anlage beigefügt sind, wird verwiesen. 12
13 IX. Erklärung der geschäftsführenden Gesellschafter Das von der IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH installierte Qualitätssicherungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen und ist angemessen. Die geschäftsführenden Gesellschafter haben sich in geeigneter Weise davon überzeugt, dass die bestehenden Vorgaben im abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten wurden. Insoweit es in Einzelfällen zu Abweichungen kam, wurden Maßnahmen gesetzt, um derartige Abweichungen künftig zu verhindern. Wien, am 29. März 2012 IB Interbilanz Hübner Wirtschaftprüfung GmbH Mag. Andreas Röthlin Wirtschaftsprüfung und Steuerberater.. MMag. Roland Teufel Steuerberater 13
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