Stromnetze: Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in Deutschland

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1 Kevin Canty 11. Beschlussabteilung Bundeskartellamt, Deutschland Stromnetze: Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in Deutschland Seminar Neue Netztarife und Regulierungsprinzipien Elektrizitäts-Control GmbH April 2000, Wien 0

2 Der Strommarkt in Deutschland Verbundunternehmen / Regelzonen Anteil an Erzeugung HEW Verbundunternehmen (4) Bewag Regionalvers. (ca. 50) 80% RWE VEAG StWerke StWerke 10% 10% e.on (ca. 800*) EnBW 33% 32% 35% Anteil an Endkundenbelieferung Quelle: VdEW; RWE Net AG * Anzahl der Stadtwerke (kommunale Netzbetreiber) 1

3 Aktuelle Situation und Problemstellung RAHMENBEDINGUNGEN: ca.900 Netzbetreiber; Sehr großes Marktvolumen (Netzerlöse ca. zwischen 10 bis 15 Mrd.); Verhandelter Netzzugang, dadurch keine einheitlichen (gesetzlich verbindlichen) Regeln analog Marktregeln in Österreich; Kein Unbundling im Verteilnetzbereich, d.h. keine Trennung von Verteilnetzbetrieb und Vertriebsaktivität (überwiegend vertikal integrierte Unternehmen); BEOBACHTUNGEN: Zunächst (1999/2000): Wettbewerbsangebote und deutliche Preissenkungen, allerdings im wesentl. per Beistellung und nicht per Durchleitung ; Seit Ende 2000: niedrige Wettbewewerbsintensität (eon/ruhrgas-entscheidungen des BKartA: wettbewerbsloses Duopol); Marktaustritte (u.a. Fortum, Mirant, div. kleine Anbieter); Preiserhöhungen (Incumbents: Ende des ruinösen Wettbewerbs ; ); Quersubventionierung? (Verlagerung der Vertriebsmarge in die Netznutzungsentgelte?) 2

4 Aufsichtsinstitutionen und "Regulierungs"- Mechanismen Institution Landeskartellbehörden und Bundeskartellamt Industrieverbände (im wesentlichen Stromwirtschaft und Industrie) Zivilgerichte "Task-Force Netzzugang" (Bundeswirtschaftsministerium) Grundlage Insb. Kartellrecht (GWB) und Energierecht (EnWG) Verbändevereinbar ung (VV); aktuell: VV II plus ) Insb. GWB, EnWG Aufgaben / Tätigkeit Missbrauchsaufsicht im Strommarkt; BKartA: 10 Verfahren, insgesamt ca. 200 (Vor-)Verfahren (Aspekte: Zuständigkeit; Aufgreifermessen) Prinzipien der Ermittlung von Netzentgelten ( Kalkulationsleitfaden ); diverse Abläufe; Grundsatz der Selbstregulierung Zivilklagen (z.b. aktuell bundesweit durch neue Anbieter gegen Höhe der Netzentgelte) Katalysator der Verbändeverhandlungen; Ermittlung Best-practise (z.b. Lieferantenwechsel) 3

5 Tätigkeit Bundeskartellamt: Grundlagen Wesentliche Grundlagen: GWB 19 Verbot der missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen Vergleichsmarktkonzept Zugang zu den eigenen Netzen gegen angemessenes Entgelt, da Netze Essential Facility darstellen GWB 20 Diskriminierungsverbot: keine unmittelbar oder mittelbare unbillige Behinderung oder gegenüber gleichartigen Unternehmen unmittelbare oder mittelbare unterschiedliche Behandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund EnWG 6 Diskriminierungsfreier Netzzugang Vergleichsmarktkonzept Kostenkontrolle (Benchmarking) 4

6 Tätigkeit Bundeskartellamt: Vergleichsmarktkonzept Vergleichsmarktprinzip nach 19 Abs. (4) Nr. 2 GWB: Vergleich mit Entgelten und Geschäftsbedingungen, die sich bei wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden ; Vergleich insbesondere mit Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb ; Erster Schritt: grob überhöhte Netznutzungsentgelte identifizieren (Betrachtung einzelner Abnahmefälle) Wesentliche Betrachtung derzeit: Gesamterlöse im Vergleich zur Systemgröße (Leitungslänge, Stations-/Umspannanlagen) Korrekturzu- und oder - abschläge bei strukturellen Unterschieden zum Vergleichsunternehmen Problem: Netzbetrieb = natürliches Monopol, also per definitionem kein wirksamer Wettbewerb => Vergleich mit Monopolist... => Aufdeckung etwaiger strukturell überhöhter Entgelte nur durch Kostenkontrolle und / oder internationalen Vergleich 5

7 Tätigkeit Bundeskartellamt: Kostenkontrolle Prinzipien Anwendung der Prinzipien der Tarifaufsicht (Genehmigung der Tarifpreise (Haushalt und kleines Gewerbe) durch Preisbehörden der Länder) nunmehr auf die Netzentgelte (ausführliche Stellungnahme der Kartellbehörden zu Kostenkontrolle im April 2001 ( Bericht der Arbeitsgruppe Netznutzung )) Anwendung Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen und -methoden für die Bestimmung der Netznutzungsentgelte, zum Beispiel: - Wagniszuschlag auf Verzinsung des Eigenkapital; - Bewertung des Anlagevermögens (sowohl Bewertungsmethode als auch Bewertungshöhe) - Bei vertikal integrierten Unternehmen oder Mehr-sparten- Unternehmen (Querverbund): Überprüfung der Zuordnung von Anlagen, Leistungen und Gemeinkosten zum Geschäftsbereich Netz hinsichtlich ihrer Betriebsnotwendigkeit Evtl. Maßnahmen seitens BKartA (z.b. Anordnung von Preissenkungen) 6

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