Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg
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- Monica Katharina Dunkle
- vor 8 Jahren
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1 Stellungnahme des DGB- Zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den mittleren Verwaltungsdienst (APrOVw md) - sowie zum Entwurf einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes AZ: /479, Stuttgart im August 2013
2 Der DGB- nimmt dazu wie folgt Stellung: Grundsätzliches Die bestehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst (AprOVw md) wird an das durch die Föderalismusreform II veränderte Beamtenrecht angepasst. So entfallen Altersgrenzen und es sind ärztliche Gutachten alternativ zu amtsärztlichen Zeugnissen zulässig. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes wurde neugefasst. Der DGB begrüßt, dass im Zuge der Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst geschlechtsneutrale Begriffe verwendet werden. Positiv ist, dass nun in 23 Satz 5 und in 26 Satz 10 der AprOVw md den Anwärterinnen und Anwärtern, die auf Grund einer Schwerbehinderung oder einer sonstigen Behinderung im Nachteil sind, bei der mündlichen und den schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Staatsprüfung ein Nachteilausgleich gewährt werden soll. Laut Begründung zur Verordnung sollten bei der Neufassung der AprOVw md den aktuellen Bedürfnissen der Berufspraxis Rechnung getragen werden. Dies ist nicht in jeder Hinsicht gelungen. Der DGB vermisst sowohl in der APrOVw md als auch in der Verwaltungsvorschrift die Berücksichtigung des Einzugs der Informations- und Kommunikationstechnologien in die Verwaltungsbehörden. Diese dominieren aber heute in wesentlichen Teilen die Arbeitsabläufe. Zu einer zeitgemäßen Ausbildung gehört in die Entwürfe unbedingt der Umgang mit umfangreichen Informationsplattformen, die das Land oder die Kommunen zur Verfügung stellen. Zudem ist unklar, wie der Umgang mit elektronischen Daten z.b. Sicherheit, Standards des Betriebes, Archivierung erfolgt. Ebenfalls wird angeregt, schon zu Beginn der Ausbildung zu vermitteln, wie Arbeitsumgebungen organisiert werden können. Hierzu gehört auch die Frage nach effizientem und sinnvollem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Im weiteren Ausbildungsverlauf sollten diese durch die Mitarbeit in den jeweiligen Fachanwendungen der einzelnen Ausbildungsstellen vertieft werden. Der DGB anerkennt positiv, dass in der Verwaltungsvorschrift das Tarifrecht in die praktischen Ausbildung mit der Ausbildungsintensität Bearbeitung aufgenommen wurde. Der DGB fordert, das Personalvertretungsrecht in der selben Intensität auszubilden, denn es ist Teil des Verwaltungsrechts und hat direkt Bezug zur Beschäftigung im Öffentlichen Dienst. Seite 2
3 Zu den inhaltlichen Regelungen - Entwurf einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift über die praktische und theoretische Ausbildung des mittleren Verwaltungsdienstes: Zu Nummer 1 Rahmenplan für die praktische Ausbildung Hier zu Nummer Hier wird geregelt, dass die Anwärterinnen und Anwärter fachlich geeigneten Bedienstete anvertraut werden, die für die Ausbildung zuständig sind. Der Betreuungsaufwand der Ausbildungsbeauftragten soll bei der anderweitigen dienstlichen Inanspruchnahme berücksichtigt werden. Der DGB hält es für erforderlich, dass den mit der Ausbildung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufende Qualifizierungsmöglichkeiten - vergleichbar den Ausbildereignungsprüfung - angeboten werden. Die Mitarbeitenden sind für die Wahrnehmung der Ausbildungsaufgabe im jeweils erforderlichen Umfang von der dienstlichen Tätigkeit zu entlasten. Ausbildung darf nicht als Zusatzaufgabe empfunden werden. Nur wenn die vorgenannten Punkte tatsächlich umgesetzt werden, ist die Grundlage für eine qualifizierte Ausbildung gegeben. zu Nr und Nr Die Anwärterinnen und Anwärter sind in die Organisation, die Geschäftsverteilung und den Geschäftsgang der Ausbildungsstelle einzuführen. Dazu gehört es laut 1.2.2, sich mit den Arbeitsmitteln vertraut zu machen. Des Weiteren sollen nach die Anwärterinnen und Anwärter- soweit möglich - in die praktischen Arbeitsund Entscheidungsprozessen einschließlich der Geschäftsabläufe, Verfahrenmethoden und techniken, sowie organisations- und bürotechnischer Mittel einbezogen werden. Der DGB regt an, in diesen Abschnitten den Umgang mit umfangreichen Informationsplattformen ausdrücklich aufzunehmen. Informations- und Kommunikationstechnologien sind in der Berufspraxis unerlässlich. Fachverfahren, wie beispielsweise das Umweltinformationssystem (UIS-BW) bestimmen die Arbeitsorganisation. Die Kommunikation erfolgt über , elektronische Terminvereinbarung, Wissensplattformen, wie amtsinterne Wikis (z.b. Sharepoint). IP-Telefonie, Internet, Intranet und elektronischer Datentransfer sind in den Arbeitsprozess integriert. Tablets, Smartphones und Notebooks gehören immer mehr zum Arbeitsalltag; die zunehmende Mobilität stellt höhere Anforderungen an die Mitarbeiter. Dies macht zum Umgang, sowie zu Datenschutz und -Sicherheit erforderlich. Sie zu vermitteln und in jedem Ausbildungsschritt zu fortzuführen, gehört zu einer zeitgemäßen Ausbildung. Der DGB schlägt vor die Ausbildungsabschnitte in der VwV unter Ausbildungsabschnitte wie folgt zu erweitern: Seite 3
4 Gemeinsame Vorgaben für die Ausbildungsabschnitte 1 bis 4 : Aufgabengebiet: Aufgabe und Vorgang IT-Endgeräte Fachverfahren Bürokommunikation Wissensmanagement a) Behördenorganisation Aufgabengebiet: Postein- und Ausgang Organisation des Dienstbetriebs Technische Bedienung, Wartung, Störungsmanagement an Computer, Smartphone, Tablet, externen Speichermedien Umgang mit IT-Fachverfahren, Internet, Intranet, Dokumenten-Management, Archivierung, landeseinheitliche Verfahren (z.b. UI-BW) Datenschutz und Datensicherheit Arbeiten im virtuellen Team, zum Beispiel Instant Messaging in Gruppen, Terminplanung und -Verwaltung, Umgang mit s und Informationsweitergabe, IP-Telefonie Informationsbeschaffung und Pflege, Nutzung von Dokumenten-Management- Systemen, elektronischen Archiven, internen und externen Wikis, Quellen- Nachweise, Verwaltung von Fundstellen, Aufbereitung von Informationen Aufgabe und Vorgang , sharepoint, elektronischer Postversand Dokumenten-Management IT-Arbeitsplätze Bestellung u. Wartung Ausbildungsintensität Ausbildungsintensität Zu Nummer 1.3 Ausbildungsinhalte Hier zu Anforderungen für die Intensität der Ausbildung Ausbildungsabschnitte Die in 11 Absatz 2 der AprOVw md aufgeführten Ausbildungsabschnitte werden hier mit Inhalten ausgefüllt und deren Intensität bestimmt. Seite 4
5 Ausbildungsabschnitt 2: Öffentliches Dienstrecht Dem DGB ist es nicht ersichtlich, warum im Personalvertretungsrecht lediglich vermittelt werden sollen, im Beihilfe- Schwerbehinderten- oder Nebentätigkeitsrecht aber. Auch das Personalvertretungsrecht gehört zum Öffentlichen Dienstrecht und soll mit entsprechender Intensität Eingang in der Ausbildung finden. Ausbildungsabschnitt 4: Sozial- und Jugendhilfe oder soziale Angelegenheiten Geändert hat sich durch die Erweiterung der Sozial- und Jugendhilfe um soziale Angelegenheiten in der APrOVw md, dass die theoretische Ausbildung in Sozialund Jugendhilfe um zehn Stunden erweitert wird. Es wird angeregt zu evaluieren, ob mit der im Stoffgliederungsplan angebenden Stundenzahl die gewünschte Intensität der Unterrichtsinhalte vermittelt wird. Seite 5
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