Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten

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1 Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten Unser Haus hat die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze aufgestellt, um bei der Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten gemäß 2 Abs. 2b WpHG das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Bei der Ausführung von Kundenaufträgen unterscheidet unser Haus nach der Art der Ausführung und nach verschiedenen Produktgruppen. Die Einteilung der Finanzinstrumente in Produktgruppen fasst fachlich gleichartige Instrumente in der Art zusammen, dass ein einheitliches Vorgehen für alle Finanzinstrumente innerhalb dieser Gruppe gegeben ist. Erteilt der Kunde hinsichtlich der Auftragsausführung eine Weisung, wird unser Haus den Auftrag immer der Weisung entsprechend ausführen. Soweit Kundenweisungen reichen, finden die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. 1. Festpreisgeschäfte Wenn unser Haus mit dem Kunden Festpreisgeschäfte gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abschließt, ist eine bestmögliche Ausführung dann gegeben, wenn die Konditionen der Marktlage entsprechen. Dieses ist bei den von unserem Haus mit dem Kunden geschlossenen Festpreisgeschäften sichergestellt. Bei Festpreisgeschäften werden die Konditionen individuell zwischen unserem Haus und dem Kunden vereinbart. Der Kunde ist deutlich auf die Möglichkeit der Ausführung über andere Ausführungsplätze hinzuweisen. Dieser Hinweis erfolgt in standardisierter Form in der Kundeninformation über die Ausführungsgrundsätze der Bank. Der als Anlage zu diesem Dokument beigefügten Tabelle kann entnommen werden, bei welchen Produktgruppen unser Haus Festpreisgeschäfte mit dem Kunden abschließt. 2. Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften führt eine Bank Aufträge ihres Kunden zum oder von Wertpapieren als Kommissionärin aus, indem sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein - oder sgeschäft (Ausführungsgeschäft) abschließt oder einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär) beauftragt, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen Produktgruppen, bei denen unser Haus Kommissionsgeschäfte mit dem Kunden abschließt Der als Anlage zu diesem Dokument beigefügten Tabelle kann entnommen werden, bei welchen Produktgruppen unser Haus Kommissionsgeschäfte mit dem Kunden abschließt. Seite 1

2 2.2. Gewichtung der Kriterien zur bestmöglichen Ausführung Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Kommissionsgeschäften muss eine Bank nach 33a Abs. 2 WpHG die Kriterien Preis des Finanzinstrumentes, mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, Umfang des Auftrages, Art des Auftrages sowie alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der in 33a Abs. 2 WpHG genannten Merkmale gewichten. Unser Haus hat sich hierbei für folgende Gewichtung entschieden: Kriterium Gewichtung 1 Preis 50% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% 1 Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet. Im Hinblick auf Privatkunden wird der Anforderung des 33a Abs. 3 WpHG Rechnung getragen, dass sich das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung am Gesamtentgelt orientieren muss. Vor dem Hintergrund eines wachsenden Anteils internationaler Papiere und der damit einhergehenden möglichen Probleme bei der Abwicklung und Belieferung, hat unser Haus auch die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung bei der Gewichtung berücksichtigt. Sofern Probleme bei der Belieferung in Auslandstiteln auftreten, besteht z. B. das Risiko erhöhter Kosten für die Abwicklung mit der Folge eines höheren Entgeltes für den Kunden. Die weiteren in 33a Abs. 2 WpHG genannten Kriterien werden im Bedarfsfall explizit berücksichtigt. So wird beispielsweise die Art des Auftrags (hier: oder ) als Unterscheidungsmerkmal verwendet, wenn Auswirkungen z. B. hinsichtlich der Art der Verwahrung der Wertpapiere (Verwahrung im Inland oder Verwahrung im Ausland) zu erwarten sind und zu unterscheiden ist, ob der Kunde ein Wertpapier erwerben oder veräußern will. Im Falle des s ist die Verwahrung vom Kunden unabhängig zu bewerten. Im Falle des s muss bei der Wahl des es auch ein eventuell notwendiger Wechsel der Lagerstelle in Betracht gezogen werden. Mit diesem Wechsel ist immer auch ein Zeitaufwand verbunden, der zu einer Verzögerung der Ausführung und damit zu einer Verschlechterung des zu erzielenden Preises einhergehen kann. Für die Limitierung gilt, dass sie insoweit berücksichtigt wird, als sie prozessual und gemäß den Vorgaben des es verwendet werden kann. Die durchschnittliche Ordergröße schlägt sich im Rahmen der Analyse der möglichen Ausführungsplätze bei der Bestimmung der Kosten der jeweiligen Ausführungsplätze nieder. Seite 2

3 2.3. Weiterleitung von Kommissionsaufträgen zur Ausführung an einen Dritten Unser Haus wird sämtliche Kommissionsaufträge seiner Kunden an die DZ BANK zur Ausführung weiterleiten. Die DZ BANK ist hierbei für das Ordermanagement und das Orderrouting verantwortlich und übernimmt die Analyse und die Auswahl der Ausführungsplätze im Detail unter Berücksichtigung der von unserem Haus vorgenommenen Gewichtung der für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien (siehe unter 2.2.). Die Wahl der DZ BANK als ausführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgte aufgrund der durch unser Haus vorgenommenen Gewichtung der für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien und unter Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen im genossenschaftlichen FinanzVerbund. Nach sorgfältiger Prüfung auf der Basis der gesetzlichen Anforderungen ist unser Haus der Auffassung, dass die DZ BANK eine bestmögliche Ausführung von weitergeleiteten Aufträgen für unsere Kunden gewährleistet: Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf unser Haus abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapiergeschäften und berücksichtigt die speziellen Anforderungen unseres Hauses. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK unserem Haus auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung. Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch die Bereitstellung von Orderrouting, Abrechnungs- und Abwicklungfunktionalitäten, Marktzugängen über die DZ BANK, Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme, Support-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hotline-Funktion, Notfall-Support bei Systemausfall, Unterstützung und Interessenvertretung in Gremien- und Projektarbeit und konkurrenzfähiger Datenverarbeitungssysteme für die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Brokerage im Einklang mit unseren Organisationsstrukturen und dokumentierten Arbeitsabläufen. Andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen könnten die Anforderungen unseres Hauses jeweils nur in Teilen erfüllen, was die Aufspaltung des erforderlichen Dienstleistungsspektrums zur Folge hätte. Dies würde zwangsläufig zu einer Aufhebung der Mengeneffekte und Synergien und zu einer Verteuerung der Kosten bei der Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften für unsere Kunden führen. Anlage Seite 3

4 Anlage Ausführungsplätze für bestimmte Produktgruppen (Stand: ) Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Aktien Inland Ausland Optionsscheine Emission DZ BANK AG Fremdemission / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX 20:00 17:27 Uhr / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX 17:28 19:59 Uhr / Sonstige Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, 17:28 19:59 Uhr Sonstige, börsengehandelt, in gemäß der Liste Ausländische Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index 17:28 19:59 Uhr Sonstige, Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Ausländische Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium / Ohne Limit, GENO-X möglich Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, / Mit Limit, börsengehandelt, in / GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Börsengehandelt, in Ausländische / Nicht börsengehandelt Festpreis VR-Bank Burghausen- / Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent Seite 4

5 Zertifikate Emission DZ BANK AG Fremdemission Ohne Limit, GENO-X möglich, Handelsangebot Festpreis VR-Bank Burghausen- Ohne Limit, GENO-X möglich, Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Handelsangebot / Ohne Limit, GENO-X möglich, weitere Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zertifikate / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, / Mit Limit, börsengehandelt, in / GENO-X nicht möglich, nicht Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG börsengehandelt Zeichnung Festpreis VR-Bank Burghausen- Börsengehandelt, in // Zeichnung // Zeichnung Ausländische Nicht börsengehandelt Festpreis VR-Bank Burghausen- Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent Zinsprodukte 2 GENO-X möglich /Zeichnung Ohne Limit, Handelsangebot Festpreis VR-Bank Burghausen- Ohne Limit, Handelsangebot Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG / Ohne Limit, weitere Zinsprodukte Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG GENO-X nicht möglich oder limitierte Order Börsengehandelt, in Börsengehandelte Termingeschäfte Futures Optionen Ausländische / Nicht börsengehandelt 3 Festpreis VR-Bank Burghausen- / Nicht börsengehandelt 3 Kommission DZ BANK AG Emittent / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen / Non-EUREX, US-Produkte Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile Exchange (CME) / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen / US-Produkte Kommission DZ BANK AG Nach Best Preis Prinzip: American Exchange (AMEX), Boston Exchange (BOX), Chicago Board Options Exchange (CBOE), New York Stock Exchange Arca (NYSE Arca), International Securities Exchange (ISE), Philadelphia Exchange (PHLX) Seite 5

6 Investmentanteilscheine Exchange Traded Funds (ETFs) / Auf Xetra gelistet Kommission DZ BANK AG Xetra Übrige Investmentanteilscheine 4 Fonds Union Investment Festpreis VR-Bank Burghausen- attrax, Drittfonds mit Ausgabeaufschlag Festpreis VR-Bank Burghausen- attrax, Drittfonds ohne Ausgabeaufschlag Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) Fonds Union Investment Kommission DZ BANK AG Union Investment (via attrax) attrax, Drittfonds Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) Non-attrax, Lagerstelle von dwpbank, Fonds nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) Bezugsrechte Börsengehandelt, in Sonstige OTC-Derivate / Festpreis VR-Bank Burghausen- SWAPs / Festpreis VR-Bank Burghausen- Geldmarkt / Festpreis VR-Bank Burghausen- Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel 033 Europa - Belgien - Euronext Brüssel BRU Skandinavien - Dänemark - Kopenhagen Exchange KOP Skandinavien - Finnland - Helsinki Exchange HEL 038 Europa - Frankreich - Euronext Paris PAR Europa - Griechenland - Athen Exchange ATH Generell London Exchange, wenn dort handelbar Europa - Großbritannien - London Exchange LON Wenn London Exchange nicht handelbar, dann London Exchange International Europa - Großbritannien - London Exchange International Europa - Irland - Dublin Exchange DUB 042 Europa - Italien - Mailand Exchange MAI 047 Europa - Luxemburg - Luxemburg Exchange LUX 040 Europa - Niederlande - Euronext Amsterdam AMS Skandinavien - Norwegen - Oslo Exchange OSL In Wien notiert Europa - Österreich - Wien Exchange WIE Folgende Produkte nur mit Weisung: Bulgarien (VA109) Europa - Bulgarien Exchange 5 BUL Kroatien Europa - Kroatien - Zagreb Exchange 5 ZAG Rumänien nur, nicht möglich Europa - Rumänien - Bukarest Exchange 5 BUK Russland (VA 101) Nur Telefonhandel in US$ 5 MOS Europa - Portugal - Euronext Lissabon LIS Skandinavien - Schweden - Stockholm Exchange STO 054 Indexzugehörigkeit: SMI Index Europa - Schweiz - Swiss Exchange VIRT-X Schweiz 6 VXS Wenn nicht Indexzugehörigkeit SMI Index, dann SWX Europa - Schweiz - Swiss Exchange Electronic (SWX) ZUR Wenn nicht SWX handelbar, dann Bern Exchange Europa - Schweiz - Bern Exchange 5 ESR Europa - Spanien - Madrid Exchange MAD Europa - Ungarn - Budapest Exchange 5 BUD Europa - Türkei - Istanbul Exchange IST Europa - Polen - Warschau Exchange 5 WAR Europa - Estland - Tallin Exchange 5 TAL Europa - Lettland - Riga Exchange 5 RIG Europa - Litauen - Wilna Exchange 5 WIL 031 Australien - Australien Exchange SYD Fernost - Hongkong - Hongkong Exchange 5 HON Seite 6

7 Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel Generell Tokio Exchange, wenn dort handelbar Fernost - Japan - Tokio Exchange TOK Wenn Tokio Exchange nicht handelbar, dann Osaka Fernost - Japan - Osaka Exchange OSE Exchange Generell Toronto Exchange, wenn dort handelbar Nordamerika - Kanada - Toronto Exchange TOR Wenn Toronto Exchange nicht handelbar, dann Venture Exchange Nordamerika - Kanada Venture Exchange Lateinamerika - Mexiko - Mexiko Exchange 5 MEX Fernost - Singapur - Singapur Exchange SIN Afrika - Südafrika - Johannesburg Exchange JOH 057 Generell New York Exchange USA - New York Exchange (NYSE) NYS Wenn nicht New York Exchange, dann Nasdaq USA - Nasdaq NAN Wenn Nasdaq nicht handelbar, dann OTC USA - OTC NAT Sonstige US-Produkte nur mit Weisung Neuseeland - Wellington Exchange WEL Fernost - Thailand - Bangkok Exchange BAN Fernost - Indonesien - Jakarta Exchange 5 JAK Fernost - Südkorea - Seoul Exchange 5 BUS Fernost - China - Shanghai Exchange 5 SHG Europa - Tschechische Republik - Prag Exchange 5 PRA Fernost - Malaysia - Kuala Lumpur Exchange KLP Europa - Slowakei - Bratislava Exchange 5 BRA 106 Europa - Slowenien - Ljubljana Exchange ESL 047 Der bestmögliche wird vom Handel situativ ausgewählt NCC Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Auswahlkriterium Underlyings Großbritannien Frankreich Italien Niederlande Schweden Spanien Österreich Belgien Norwegen Dänemark Griechenland London Paris Mailand Amsterdam Stockholm Madrid Wien Brüssel Oslo Kopenhagen Athen Euronext LIFFE Euronext Paris IDEM Italian Derivatives Exchange Market Euronext Amsterdam NASDAQ OMX MFM Meff Renta Variable Madrid ÖTOB Wiener Börse Euronext Brüssel NASDAQ OMX NASDAQ OMX ADEX Athens Derivative Exchange 2 Inkl. Genussscheine. 3 Diese Produkte werden über VR-NetWorld-Brokerage nicht angeboten. 4 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung von Aufträgen in den hier aufgeführten Investmentfondsanteilen den speziellen Regelungen des Investmentgesetzes ( 23 InvG). 5 Dieser kann über VR-NetWorld-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. 6 Aufgrund mangelnder Liquidität an der Börse werden Orders in Zinsprodukten außerbörslich ausgeführt. Seite 7

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