Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

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1 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Bericht über die Anpassung der Bilanz der Gemeinde Flims per 1. Januar 2013 Genehmigt in der Gemeindevorstandssitzung vom 11. März 2014 Stand 11. März 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Bilanzierung Bewertung Gliederung Bilanz HRM1 und HRM Neubewertung der Bilanz per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar Finanzvermögen Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100) Forderungen (101) Kurzfristige Finanzanlagen (102) Aktive Rechnungsabgrenzungen (104) Vorräte und angefangene Arbeiten (106) Langfristige Finanzanlagen (107) Sachanlagen Finanzvermögen (108) Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital (109) Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140) Immaterielle Anlagen (142) Darlehen (144) Beteiligungen (145) Investitionsbeiträge (146) Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen Nutzungsvermögen Fremdkapital Laufende Verbindlichkeiten (200) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201) Passive Rechnungsabgrenzungen (204) Kurzfristige Rückstellungen (205) Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206) Langfristige Rückstellungen (208)

3 5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209) Eigenkapital Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290) Fonds (291) Vorfinanzierungen (293) Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295) Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) Übriges Eigenkapital (298) Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299) Kommentar

4 1. Ausgangslage Mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG, BR ) und der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG, BR ), die per 1. Dezember 2012 in Kraft traten, wurden die Grundlagen geschaffen, um bei den Gemeinden das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) einzuführen. Den Gemeinden wurde dabei eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017 zur Anpassung ihres Finanzhaushalts an das Gesetz eingeräumt. Das HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) sowie die Vergleichbarkeit der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen zu erhöhen. Zugleich werden die Rechnungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen. Für die Bürgergemeinden gilt das neue Finanzhaushaltsgesetz sinngemäss, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. Die Bürgergemeinden haben jährlich über ihren gesamten Finanzhaushalt selber Rechnung abzulegen (Art. 81a Abs. 1 GG). Die Rechnungsführung innerhalb der Jahresrechnung der politischen Gemeinde ist nicht mehr zulässig. Die Gemeinde Flims erstellte erstmals das Budget 2013 nach HRM2. In der Bilanz wird die neue Rechnungslegung mit der Neubewertung der Bilanz vom 31. Dezember 2012 per 1. Januar 2013 umgesetzt. Die Neubewertung ist notwendig, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen. Das bedingt gemäss Art. 53 Abs. 1 FHG eine Neubewertung des Finanzvermögens, der Rückstellungen und der Rechnungsabgrenzungen. Das bilanzierte Verwaltungsvermögen ist beim Übergang zu HRM2 nicht neu zu bewerten. Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben (Art. 32 FHVG). Dieser Bericht dokumentiert und erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2013 durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze (HRM2) auf die Bilanz der Gemeinde Flims ergeben. Der Gemeindeversammlung wird dieser Bericht zusammen mit der Genehmigung der Rechnung 2013 zur Kenntnis gebracht. 4

5 2. Bilanzierung Die Bilanz enthält auf der Aktivseite das Finanz- und das Verwaltungsvermögen und auf der Passivseite das Fremd- und das Eigenkapital. Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dauernd nicht mehr benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompetenz ins Finanzvermögen (Art. 2 FAG). Vermögenswerte werden in der Bilanz aktiviert, wenn sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und ihr Wert zuverlässig ermittelt werden kann. Für das Verwaltungsvermögen gilt eine nach der Gemeindegrösse abgestufte Aktivierungsgrenze (Art. 12 FHVG). Verpflichtungen werden passiviert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, ein Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist und dessen Höhe geschätzt werden kann. Ist eine wesentliche Verpflichtung bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss und ist der Mittelabfluss wahrscheinlich, werden dafür Rückstellungen gebildet. Liegt die Wahrscheinlichkeit des Mittelabflusses unter 50 Prozent, erfolgt keine Passivierung, sondern die Offenlegung als Eventualverbindlichkeit im Anhang der Bilanz. Damit werden hängige Risiken transparent ausgewiesen. 5

6 3. Bewertung Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position bilanziert wird. Das Finanzvermögen wird nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet. Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung absehbar, wird deren Buchwert berichtigt. Ertragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung können für zusätzliche Abschreibungen verwendet werden. Das Fremdkapital und das Eigenkapital werden zum Nominalwert bewertet. Die konkreten Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften der einzelnen Vermögensbestandteile sind in Art. 26 und 27 FHG bzw. Art. 20 ff. FHVG festgehalten. 6

7 4. Gliederung Bilanz HRM1 und HRM2 Die Bilanz liefert einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde. Mit der Einführung vom HRM2 sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die strukturellen Veränderungen. Bilanz HRM1 Bilanz HRM2 1 Aktiven 1 Aktiven 10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 110 Guthaben 101 Forderungen 120 Anlagen 102 kurzfristige Finanzanlagen 130 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 14 Verwaltungsvermögen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 140 Sachgüter 107 Langfristige Finanzanlagen 150 Darlehen und Beteiligungen 108 Sachanlagen Finanzvermögen 160 Investitionsbeiträge 109 Forderungen SF und Fonds im Fremdkapital 170 Übrige aktivierte Ausgaben 14 Verwaltungsvermögen 18 Spezialfinanzierungen 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 142 Immaterielle Anlagen 19 Bilanzfehlbetrag 144 Darlehen 145 Beteiligungen 146 Investitionsbeiträge 148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 2 Passiven 2 Passiven 20 Fremdkapital 20 Fremdkapital 200 Laufende Verpflichtungen 200 Laufende Verbindlichkeiten 210 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 220 Mittel- und langfristige Schulden 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 240 Rückstellungen 205 Kurzfristige Rückstellungen 250 Transitorische Passiven 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 28 Spezialfinanzierungen 208 Langfristige Rückstellungen 280 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 209 Verbindlichkeiten SF und Fonds im FK 29 Eigenkapital 29 Eigenkapital 290 Verpflichtungen, Vorschüsse Spezialfinanz. 291 Fonds 293 Vorfinanzierungen 295 Aufwertungsreserve aus Umstellung auf HRM2 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 298 Übriges Eigenkapital 299 Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 7

8 5. Neubewertung der Bilanz per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2013 Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2013, die gestützt auf das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) und die Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden (FHVG) erstellt worden ist, zeigt folgendes Bild: HRM1 Bilanz per HRM2 Bilanz per Aktiven 49'760'641 Aktiven 51'760' Finanzvermögen 24'682' Finanzvermögen 31'354' Flüssige Mittel 1'894' Flüssige Mittel, kurzfristige Geldanlagen 1'894' Guthaben 14'748' Forderungen 14'698' Anlagen 7'959' kurzfristige Finanzanlagen Transitorische Aktiven 80' Aktive Rechnungsabgrenzungen 80' Vorräte und angefangene Arbeiten 70' Langfristige Finanzanlagen 8'934' Sachanlagen Finanzvermögen 5'676' Forderungen SF und Fonds im FK 0 14 Verwaltungsvermögen 24'404' Verwaltungsvermögen 20'405' Sachgüter 18'744' Sachanlagen Verwaltungsvermögen 14'686' Darlehen und Beteiligungen 3'220' Immaterielle Anlagen Investitionsbeiträge 2'440' Darlehen Übrige aktivierte Ausgaben Beteiligungen 3'278' Investitionsbeiträge 2'440' Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 0 18 Spezialfinanzierungen 673' Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 673'302 Passiven 49'760'641 Passiven 51'760' Fremdkapital 16'358' Fremdkapital 16'985' Laufende Verpflichtungen 4'762' Laufende Verpflichtungen 4'762' Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Mittel- und langfristige Schulden 11'500' Passive Rechnungsabgrenzungen 46' Rückstellungen 50' Kurzfristige Rückstellungen Transitorische Passiven 46' Langfristige Finanzverbindlichkeiten 11'500' Langfristige Rückstellungen Verbindlichkeiten SF, Fonds im FK 676' Spezialfinanzierungen 17'895' Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 17'895' Eigenkapital 15'505' Eigenkapital 34'774' Verpflichtungen, Vorschüsse SF 4'986' Fonds 7'786' Vorfinanzierungen Aufwertungsreserve Umstellung HRM2-215' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 6'710' Übriges Eigenkapital Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag 15'505'932 8

9 5.2 Finanzvermögen Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (Art. 2 Abs. 1 FHG). Es wird per Bilanzstichtag (31. Dezember) nach kaufmännischen Grundsätzen bewertet. Ausgenommen sind Grundstücke und Gebäude, deren Bewertung mindestens alle 10 Jahre erfolgt (Art. 26 FHG und Art. 20 FHVG). Ist bei einer Position des Finanzvermögens eine dauerhafte Wertminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt (Art. 21 FHVG). Dauerhaft ist die Wertminderung dann, wenn aller Voraussicht nach angenommen werden kann, dass der bilanzierte Wert auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht werden kann, oder dann, wenn die Position durch Zerstörung, Alterung oder ähnliche Umstände den Wert teilweise oder ganz verloren hat beziehungsweise er nicht mehr im bisherigen Ausmass genutzt werden kann Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (100) Die Flüssigen Mittel und kurzfristigen Geldanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG). Die Fremdwährungen werden zum Kurswert bewertet Kasse 2'627 2' Post 1'286'747 1'286' Bank 605' '108 0 Total 1'894'482 1'894' Forderungen (101) Sämtliche Guthaben sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG). Beim Sollprinzip werden die Erträge nicht im Augenblick der Zahlung, sondern bei der Stellung der Rechnung verbucht. Forderungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG). Liegt bei den Forderungen ein Verlustrisiko vor, ist ein Delkredere zu bilden Forderungen aus Lieferungen + Leistungen 3'162'950 3'152'950-10' Kontokorrente mit Dritten 945' ' Steuerforderungen 10'558'510 10'518'510-40' Übrige Forderungen 80'875 80'875 0 Total 14'748'113 14'698'113-50'000 9

10 Das Delkredere Konto aus der JR 2012 wird aufgelöst und direkt den jeweiligen Forderungskonti als Wertberichtigung Aktiv-Minus-Konto zugewiesen. Folgende voraussichtliche Verlustrisiken werden erwartet: Fr Forderungen aus Lieferungen + Leistungen Fr Steuerforderungen Kurzfristige Finanzanlagen (102) Finanzanlagen mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG) Kurzfristige Darlehen Finanzvermögen Verzinsliche Anlagen Festgelder Übrige kurzfristige Finanzanlagen 0 Total Aktive Rechnungsabgrenzungen (104) Aktive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, wenn die Leistung in der folgenden Rechnungsperiode bezogen wird sowie Einnahmen oder Erträge, die der Rechnungsperiode vor dem Bilanzstichtag zuzuordnen sind, aber erst in der folgenden Rechnungsperiode fakturiert werden (Art. 15 FHVG). Die aktiven Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet (Art. 20 FHVG) Aktive RA Erfolgsrechnung 80'306 80'306 0 Total 80'306 80'

11 5.2.5 Vorräte und angefangene Arbeiten (106) Im Finanzvermögen werden Vorräte bilanziert wie Heizöl, Holz, Streusalz, Strassensplit. Mit der Bilanzierung ist sicherzustellen, dass pro Rechnungsperiode ein Jahresverbrauch abgebildet wird. Vorräte und angefangene Arbeiten werden zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder zum Marktwert, wenn dieser darunter liegt, bewertet (Art. 20 FHVG) Vorräte und angefangene Arbeiten 70'300 70'300 Total 0 70'300 70'300 Kapazität Stand Betrag 106 Vorräte 70' Vorräte Handelswaren 14' Holzvorrat (Fr / m 3 ) 175 m 3 14' Vorräte Roh- und Hilfsmaterial 56' Heizöl 30' Strassensplit (max. 75 m 3 ) 18' /5-Voll 14' Auftausalz (max. 100 t) 14' /5-Voll 11' Langfristige Finanzanlagen (107) Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. Finanzanlagen werden zum Nominalwert (Nennwert) bewertet. Die Wertschriften mit Kurswert werden zum Kurswert bewertet. Die Wertschriften ohne Kurswert werden zum Anschaffungswert bewertet (Art. 20 FHVG) Aktien und Anteilscheine 6'332'413 8'885'085 2'552' Verzinsliche Anlagen 49'665 49'665 0 Total 6'382'078 8'934'750 2'552'672 11

12 per per Veränderung 1070 Aktien und Anteilscheine 6'332'413 8'885'085 2'552' Aktien 6'332'412 8'882'085 2'549'673 60'000 Flims Electric AG 6'000'000 6'000'000-25'340 Weisse Arena AG 253'400 2'660'700 2'407' Grischelectra AG Matterhorn Gotthard Verkehrs AG 1 2'560 2'559 1 Rhätische Bahn Kraftwerke Zervreila AG 15'000 15' Waldhaus Flims Mountain R. AG N 4' ' '895 5 Waldhaus Flims Mountain R. AG - 6'550 6'550 7 Hapimag 7'000 Überführung ins VV -7' Golfplatz Sagogn/Schluein AG 19'001 Überführung ins VV -19'001 4 Academia Engiadina 2'000 Überführung ins VV -2'000 3 Golfplatz Sedrun AG 930 Überführung ins VV VRSG AG 30'000 Überführung ins VV -30' Anteilscheine 1 3'000 2'999 Schw. Gesellschaft für Hotelkredit 1 3'000 2'999 Die Aktien Weisse Arena AG, Matterhorn Gotthard Verkehrs AG, Rhätische Bahn, Waldhaus Flims Mountain Resort AG Namen und der Waldhaus Flims Mountain Resort AG wurden zum Kurswert per bewertet. Die Aktien der Flims Electric AG, Grischelectra AG, Kraftwerke Zervreila AG wurden zum Anschaffungswert bewertet. Der Anteilschein der Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit wurde zum Kurswert per bewertet Sachanlagen Finanzvermögen (108) Die Grundstücke und Gebäude sind mindestens alle 10 Jahre zum Marktwert am Bilanzierungsstichtag zu bewerten (Art. 26 Abs. 2 FHG, Art. 20 FHVG). Es ist grundsätzlich auf den Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung abzustellen. Abweichungen vom Verkehrswert sind im Anhang zur Jahresrechnung zu begründen. Der Marktwert von im Baurecht genutzten Grundstücken ergibt sich aus dem indexierten Basiswert, der im entsprechenden Baurechtsvertrag festgelegt ist. Mobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen sowie Fahrzeuge des Finanzvermögens (Art. 20 FHVG) werden zum Marktwert bewertet. 12

13 1080 Grundstücke Finanzvermögen 1'577'760 3'359'360 1'781' Gebäude Finanzvermögen 2'317'600 2'317'600 Total 1'577'760 5'676'960 4'099'200 per per Veränderung Total 1'577'760 5'676'960 4'099' Grundstücke FV 1'577'760 3'359'360 1'781'600 Bauland Parzelle ' '400 Bauland Parzelle 4002 (Lenkungsabgabe) 1'577'760 1'577'760 - Bauland Parzelle '259'200 1'259' Gebäude FV - 2'317'600 2'317'600 Pfrundhaus Parzelle ' '600 Kirchgemeindehaus Parzelle ' '000 Geschäftshaus "a. Volg" Parzelle ' '000 Die Baulandparzellen 810 und 4236 wurden mit Fr pro m 2 bewertet. Bei der Baulandparzelle 4002 handelt es sich um Anschaffungskosten. Beim Kirchgemeindehaus richtet sich die Bewertung zum Verkehrswert gemäss amtlicher Schätzung. Da beim Pfrundhaus und beim Geschäftshaus Alter Volg der Verkehrswert der amtlichen Schätzung fehlt, wurde der Verkehrswert berechnet Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital (109) Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und solche im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder Eigenkapital bilanziert. Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital werden zu Nominalwerten bewertet (Art. 20 FHVG). 13

14 5.2.9 Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Verwaltungsvermögen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erforderliche Überführungen von Vermögenswerten vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen werden ohne weiteres Ausgabenbewilligungsverfahren über die Bilanz vorgenommen (Art. 52 FHG). Es wurden folgende Überführungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen vorgenommen Aktien 58' '931 Total 58' '931 per per Veränderung 1070 Aktien 58' ' VRSG AG 30' '000 7 Hapimag 7' ' Golfplatz Sagogn/Schluein AG 19' '001 4 Academia Engiadina 2' '000 3 Golfplatz Sedrun AG Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar und auf längere Zeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (Art. 2 Abs. 2 FHG). Es kann nicht veräussert werden, solange es einer durch die Gemeinde zu erfüllenden Aufgabe dient. Verzichtet die Gemeinde auf die Weiterführung der Aufgabe, muss sie das damit zusammenhängende Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre genutzt werden können und sie die folgende Aktivierungsgrenze übersteigen: Gemeinden bis 1'000 Einwohner CHF 25'000 Gemeinden über 1'000 bis 5'000 Einwohner CHF 50'000 Gemeinden über 5'000 bis 10'000 Einwohner CHF 75'000 Gemeinden über 10'000 Einwohner CHF 100'000 14

15 Die Aktivierung von Vermögenswerten des Verwaltungsvermögens erfolgt immer über die Investitionsrechnung. Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen bzw. zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Die Bilanzierung des Nutzungsvermögens erfolgt gemäss rechtmässigem Eigentum. Wo das Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde nicht im Verwaltungsvermögen bilanziert ist, ist es im Anhang aufzuführen (Art. 27 FHVG). Das Verwaltungsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sind keine Kosten entstanden, wird es zum Marktwert bilanziert. Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegt, wird ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte und die ordentliche Nutzung übersteigende Wertminderung absehbar, wird deren Buchwert berichtigt (Art. 27 Abs. 4 FHG). Darlehen, Beteiligungen und Grundstücke werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt Sachanlagen Verwaltungsvermögen (140) Das beim Übergang zum HRM2 bilanzierte Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten (Art. 53 Abs. 3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren abzuschreiben. Folgende aktivierte Investitionen werden linear während längstens 12 Jahren abgeschrieben: 1400 Grundstücke Verw altungsvermögen unüberbaut 85'142 85' Strassen, Verkehrswege 1'758'010 1'758' Wasserbau Übrige Tiefbauten 2'658'188-2'658' Hochbauten 8'150'000 6'750'000-1'400' Waldungen 250' ' Mobilien Verwaltungsvermögen 1'765'000 1'765' Anlagen im Bau Verwaltungsvermögen 4'078'260 4'078'260 0 Total 18'744'600 14'686'412-4'058'188 15

16 per per Veränderung Total -4'058' Übrige Tiefbauten 2'658' '658' Tiefbauten Wasserwerk 2'658' '658'188 Wasserversorgung 2'658' '658' Hochbauten 8'150'000 6'750'000-1'400' Hochbauten 8'150'000 6'750'000-1'400'000 Schulhaus in Surmir 6'750'000 6'750'000 - Feuerwehrmagazin in Tull 1'400' '400'000 Ist eine Anlage aktiviert, sind die passivierten Anschlussgebühren (SF Wasserwerk) innerhalb der Bilanz zu verrechnen. Gemäss Urnenabstimmung vom 21. Mai 2006 wird das Feuerwehrmagazin in Tull über das Wasserwerk abgeschrieben. Weil genügend Guthaben vorhanden ist, wird diese Position ebenfalls mit den passivierten Anschlussgebühren innerhalb der Bilanz verrechnet. Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder solche, deren Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinausreicht, können gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG) über die Restnutzungsdauer linear abzuschreiben. Es wurden keine vorhandenen aktivierten Investitionen gesondert behandelt Immaterielle Anlagen (142) Konto Bezeichnung per xx per xx Veränderung 1420 Software Lizenzen, Nutzungsrechte Übrige immaterielle Anlagen 0 Total

17 5.3.3 Darlehen (144) Darlehen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Darlehen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt (Art. 22 Art. 6 FHVG) Beteiligungen (145) Beteiligungen des Verwaltungsvermögens bzw. deren Veränderungen sind unabhängig vom Betrag in der Investitionsrechnung zu erfassen und zu bilanzieren (Art. 12 Abs. 2 FHVG). Beteiligungen werden nicht abgeschrieben, solange keine Wertminderung eintritt. Sie sind auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und im Beteiligungsspiegel aufzuführen (Art. 22 Art. 6 FHVG) Beteiligungen an priv. Unternehmen 3'220'000 3'278'931 58'931 Total 3'220'000 3'278'931 58'931 per per Veränderung 1455 Beteiligungen an priv. Unternehme 3'220'000 3'278'931 58' Flims Laax Falera Management AG 16'000 16'000-4 Reziaholz GmbH 4'000 4' Finanz Infra AG 3'200'000 3'200' VRSG AG Überführung aus FV 30'000 30'000 7 Hapimag Überführung aus FV 7'000 7' Golfplatz Sagogn/Schluein AG Überführung aus FV 19'001 19'001 4 Academia Engiadina Überführung aus FV 2'000 2'000 3 Golfplatz Sedrun AG Überführung aus FV Investitionsbeiträge (146) Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Bei Investitionsbeiträgen richtet sich die Nutzungsdauer nach der Art der Investition. Die Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungssatz ist so zu wählen, wie wenn es sich um eine eigene Investition handelt (Art. 22 Abs. 5 FHVG). 17

18 1464 Investitionsbeiträge an 2'440'000 2'440'000 0 Wohn- und Pflegeheim Plaids 0 Total 2'440'000 2'440' Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen Mit dem Übergang zum HRM2 ist die Zuteilung der Vermögenswerte zum Finanz- bzw. Verwaltungsvermögen zu überprüfen. Wird ein Vermögenswert für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dauernd nicht mehr benötigt, überträgt ihn die Exekutive in abschliessender Kompetenz ins Finanzvermögen (Art. 2 Abs. 3 FHG). Es wurden keine Überführungen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen vorgenommen und neu bewertet Nutzungsvermögen Die Bilanzierung des Nutzungsvermögens erfolgt gemäss rechtmässigem Eigentum bei der Bürgergemeinde oder bei der politischen Gemeinde. Wo das Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde nicht im Verwaltungsvermögen bilanziert ist, ist es im Anhang aufzuführen (Art. 27 FHVG). Die Übersicht zeigt auch die Gebäude, Strassen, Wege usw. über sämtliche im Besitz der politischen Gemeinde stehenden Parzellen. Übersicht nicht bilanziertes Nutzungsvermögen der politischen Gemeinde Parzelle m² Wo Was 4 94m² Dadens Weg 7 1'088m² La Gassa Weg 17 45m² Dadens Kanalisation und Quelle 19 67m² Dadens Weg m² Gassa dado Weg 32 3'291m² Sogn Martin Kirchturm, Friedhof m² Davont Esch Weg 50 77m² Davont Esch Weg m² Via Arviul Weg 96 30m² Dadens Kanalisation Furnasch m² Via Davos Weg m² Plaz Weg m² Dadens Kanalisation Furnasch m² Via Davos Weg m² Plaz Weg 120 2'882m² Vitg Sura Weg m² La Streia Weg m² Via Stretga Weg m² Dado Weg m² Dado Weg m² Via Gurg Weg m² Dado Strasse m² Dado Strasse 177 1'101m² Vitg pign Weg m² Dadens Garten m² Amiez Weg m² Amiez Gelbes Haus m² Vitg Grond Weg m² Dado Weg m² Via Stretga Weg m² Dado Weg m² Via Vitg Dado Weg m² Via Gurg Weg m² Dado Strasse m² Dado Weg m² Amiez Weg m² Casti Weg 242 1'784m² Casti Altes Schulhaus, Parkgarage/Schutzraum m² Casti Weg m² Casti Pausenhalle m² Casti Bibliothek und Magazin m² Casti Hof 251 1'105m² Casti Schlössli m² Via dil Casti Weg m² Via Bargagliott Weg m² Via Bargagliott Weg m² Bargagliott Garten m² Bargagliott Bach Gurg 280 5'784m² Via Nova Strasse und Trottoir 18

19 m² Crest Weg m² Crest Trafostation Crest, Kiosk 295 1'211m² Via Prau da Monis Weg m² Senda la Val Weg 303 5'247m² Casti Eventhalle, Zivilschutz, Geräteschuppen m² Ner Sura Fussweg m² Lanezzi Bach 331 1'979m² Prau Curtgin Weg m² Suler Weg 340 2'395m² Via Lanezzi Bachbett 398 6'478m² Vitger Weg 500 1'872m² Prau Tumasch Tobel 512 1'288m² Denter Vals Tobel 600 1'194m² Murissen Wiese 617 1'246m² Quadris Weg 700 3'402m² Begl Valletta Tobel '773m² Plaids Trafostation, Caglims, WC-Anlage, Weide 782 2'043m² Denter Vias Strasse m² Denter Vias Wiese m² Denter Vias Wiese m² Caglims Wiese 873 1'073m² Ner Sut Wiese 893 2'092m² Tull Feuerwehrgebäude m² Via Tull Weg m² Via Tull Weg 919 1'065m² Vallorca Wiese m² Via Tull Weg 930 3'543m² Via Punt la Reisgia Weg '106m² Flem Bach '400m² Plattella Wiese '036m² Plattella Wiese '604m² Vadens Abwasserreinigungsanlage '331m² Sur Punt Wiese,Wald m² Sur Punt Wohnhaus '079m² Sur Punt Einfamilienhaus '317m² Sur Punt Wiese m² Sur Punt Wiese m² Sur Punt Wiese '222m² Sur Punt Langlaufbaracke, Wiese m² Via Veglia Weg m² Runcaneglia Weg '735m² Runcaneglia Wiese '400m² Runcaneglia Wiese '776m² Runcaneglia Wiese '903m² Cavriu Wiese '756m² Cavriu Wiese '233m² Cavriu Werkhof, Einstellhalle/ Unterstand/Sammelstelle, Lager/Maschinenhalle, Silo '246m² Via da Rens Weg m² Plaunca Marcau Wiese '999m² Marcau Strasse, Wiese '543m² Flem Gewässer '473m² Valatsch Wiese '296m² Valatsch Heuschober m² Valatsch Wiese m² Valatsch Wiese '152m² Rens Sura Weg '282m² Flem Bachbett '401m² Via Sulten Weg '988m² Sulten Strasse '954m² Flem Weg '760m² Val Stenna Boden '443m² Vein Wiese m² Vein Wiese, Bach '391m² Via Cangina Trafo, Umschwung, Weg '275m² Via Stenna Strasse '373m² Vein Wiese D m² Udaul Grond (Baurecht) Baurecht Kindergarten Waldhaus '004m² Via Fischeisch Strasse, Weg '505m² Fischeisch Scheibenstand, Wiese m² Fischeisch Schützenhaus, Wiese m² Via dils Larischs Weg m² Plaun da Porcs Weg m² Larischs Weg m² Il Stuz Weg m² Il Stuz Weg '509m² Il Stuz Weg '994m² Promenada Strasse m² Via Punt Crap Weg m² Gutveina Sut Sandgrube '699m² Via las Sorts Sut Weg m² Waldhaus Weg '551m² Rudi Dado Weg, Böschung '034m² Rudi Dadens Weg m² Waldhaus Weg m² Rudi Dadens Weg m² Rudi Dadens Weg '484m² Via Casa d'uaul Strasse m² Via Teissa Weg '704m² Via las Sorts Sut Weg m² Lag la Cauma Bergstation, Talstation Lift m² Lag la Cauma Maschinenhaus Aufzug m² Val da Porcs Weg '765m² Via Casa d'uaul Strasse '151m² Lag Prau Tuleritg Wald '588m² Via las Sorts Sura Weg m² Gutveina Wiese m² Via Stenna Strasse '438m² Sur Punt Wiese '057m² Auas Sparsas Ufer m² Auas Sparsas Wiese '995m² Auas Sparsas Flembach m² Islas Weg m² Conn Weg '722m² Halda Dadens Wiese '342m² Halda Dadens Wiese '753m² Halda Dadens Wiese '823m² Halda Dadens Wiese '499m² Halda Dadens Wiese m² Val Scheia Tobel m² Val Cahermen Tobel '925m² Val Gronda Tobel '983m² Ritli Tobel '077m² Caglias Seilbahn Flimserstein, Talstation '619m² Via Begl Weg m² Via da Scheia Weg '689m² Gassa Weg m² Via Saledis Weg m² Val Cahermen Tobel m² Via Saledis Strasse m² Val Cahermen Gewässer '509m² Baselgia Transformator, Kiesgrube, Wiese m² Via Catenz Strasse m² Catenz Weg m² Val Gronda Tobel m² Val Serris Tobel m² Catenz Weg m² Plattas Weg m² Val Cahermen Tobel m² Val Cahermen Tobel '918m² Prau Sura Strasse, Weg, unkultiviertes Gebiet, Wald m² Val Gronda Tobel m² Via Catenz Weg m² Val Cahermen Tobel m² Val Gronda Tobel '425m² Auas Sparsas Wiese '637m² Buhaul Friedhof m² Buhaul Tobel '475m² Via da Fidaz Weg m² Crap Tgietschen Tobel m² Val Pintga Tobel m² Pflanza Weg m² Cameiler Weg m² Cameiler Weg m² Tarschluocha Weg '725m² Acla Wiese m² Prau Liung Weg m² Cameiler Wiese m² Val Pintga Graben '716m² Crest Luanna Wiese m² Prau Liung Wiese m² Val Pintga Tobel '211m² Muletg Bach '662m² Desch Weg '433m² Desch Alpweg '828m² Steina Weg '328m² Runca Startgels Weg m² Battaleins Weg '167m² Startgels Weg '906m² Salein Wiese, Kiesgrube '995m² Muletg Bach m² Startgels Weg '150m² Salein Weg 19

20 m² Salein Weg m² Salein Weg m² Tarschlims Weg '929m² Cavreinas Weg '113m² Sur Punt Wiese '031m² Sur Punt Einfamilienhaus '791m² Gassa Dado Bach und Viehtrieb '094m² Spitg Sut Via Kiosk und Aufenthaltsraum, Sanitärtrakt, Gaslager und Container '834m² Lag la Cauma Restaurant, Betriebsgebäude, Wechselkabinen, WC-Anlagen, Bootshaus, Abwasser- Pumpwerk, Kiosk, Strandbad, See, Insel, Böschungen '330m² Via Liebtgas Strasse '291m² Val Stenna Stennatobel m² Waldhaus Strasse m² Prau Curtgin Schacht '092m² Sur Mir Schulhaus, Autoeinstellh '695m² Plaids Wiese '396m² Plaunca Strasse '066m² Via Plaids Strasse m² Crap Tgietchen Tobel m² Crap Tgietchen Tobel m² Cahermen Boden mit Brunnen m² Catenz Hydrant m² Fischeisch Strasse m² Caglims Wiese '789m² Lag Prau Tuleritg Wald '246m² Via Rundella Weg, Kehrplatz '956m² Lag Prau Tuleritg See,Wald '077m² Via Val Tgiern Strasse m² Via Val Tgiern Strasse m² Prau Grond Strasse '743m² Via Cangina Strasse m² Vallorca Sura Strasse '135m² Prau la Selva Sportzentrum, Minigolf '112m² Gutveina Sut Wiese '224m² Runca Grundwasserfassung mit Pumpstation, Umschwung, Wiese '705m² Auas Sparsas Land, Bauschuttdeponie m² Prau Sec Wiese m² Prau Gion Flisch Wege, Strasse m² Punt Tarschlims Weg '103m² Spitg Strasse,Böschung m² Islas Weg m² Runcs Wiese '003m² Runcs Strasse, Böschung '436m² Cavriu Werkhof, Einstellhalle, Unterstand/ Sammelstelle/ Lager/Maschinenhalle/ Holzsilo, Umschwung, Wiese, Wald, Strasse, Böschung '220m² Via Tull Strasse '870m² Val da Porcs Nasszellengebäude, Umschwung, Weide, Wald, Strasse '843m² Sorts Sura Wiese '264m² Runcs Strasse, Böschung '958m² Runcs Wasserreservoir, Parkfläche, Weide, Strasse '093m² Stradun Trottoir, Wald, Strasse '700m² Punt Gronda Wald,Weide m² Gutveina Sut Weg,Wiese Der Erlös aus der Veräusserung von Nutzungsvermögen fällt unabhängig davon, ob es im Eigentum der Bürgergemeinde oder der politischen Gemeinde ist in ein Bodenerlöskonto, das in der Regel für die Beschaffung von Realersatz und für die Verbesserung von Alpen, Weiden und Heimbetrieben bestimmt ist (Art. 38 Abs.1 GG). Das Bodenerlöskonto wird von der politischen Gemeinde verwaltet und ist als Spezialfinanzierung im Eigenkapital zu bilanzieren. 5.4 Fremdkapital Sämtliche Verpflichtungen sind laufend nach dem Sollprinzip zu erfassen (Art. 25 Abs. 2 FHG). Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet (Art. 26 Abs. 4 FHG) Laufende Verbindlichkeiten (200) Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können Laufende Verbindlichkeiten 3'670'951 3'670' Kontokorrente mit Dritten 1'086'839 1'086' Interne Kontokorrente 4'500 4'500 0 Total 4'762'289 4'762'

21 5.4.2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (201) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit Passive Rechnungsabgrenzungen (204) Passive Rechnungsabgrenzungen werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag fakturierte oder bereits eingegangene Einnahmen oder Erträge, die der folgenden Rechnungsperiode gutzuschreiben sind sowie vor dem Bilanzstichtag bezogene Leistungen (Ausgaben oder Aufwände), die erst in der neuen Rechnungsperiode in Rechnung gestellt werden (Art. 15 FHVG) Passive RA Erfolgsrechnung 46'707 46'707 0 Total 46'707 46' Kurzfristige Rückstellungen (205) Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in der folgenden Rechnungsperiode erwartet oder wahrscheinlich Langfristige Finanzverbindlichkeiten (206) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit Darlehen 11'500'000 11'500'000 0 Total 11'500'000 11'500' Langfristige Rückstellungen (208) Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und der Betrag wesentlich ist (Art. 14 FHVG). Mittelabfluss in einer späteren Rechnungsperiode erwartet oder wahrscheinlich. 21

22 208 Delkredere 50'000-50'000 Total 50' '000 Das Delkredere Konto aus der JR 2012 wird aufgelöst und direkt den jeweiligen Forderungskonti als Wertberichtigung Aktiv-Minus-Konto zugewiesen. Folgende voraussichtliche Verlustrisiken werden erwartet: Fr Forderungen aus Lieferungen + Leistungen Fr Steuerforderungen Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds (209) Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und solche im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Je nach Art der Zweckbindung der Fonds (Legate und Stiftungen) werden sie wie die Spezialfinanzierungen im Fremd- oder Eigenkapital bilanziert. Es sind folgende Spezialfinanzierungen (SF) und Fonds im Fremdkapital bilanziert Verbindlichkeiten gegenüber SF Verbindlichkeiten gegenüber Fonds 390' ' '053 Total 390' ' '053 per per Veränderung Verbindlichkeiten Fonds im FK 390' ' ' Ersatzabgaben Schutzraumbauten 390' ' '053 Bereinigung der Ersatzbeiträge Zivilschutz. Korrektur um die nicht anerkannten Mehrkosten beim Sammelschutzraumbau Schulhausareal aus dem Jahr

23 5.5 Eigenkapital Das nach HRM2 buchhalterisch ausgewiesene Eigenkapital per 1. Januar 2013 beläuft sich auf Fr Gegenüber dem Stand 31. Dezember 2012 in der Höhe von Fr nach HRM1 erfolgte durch das Restatement netto insgesamt eine Zunahme von Fr Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag wird unter HRM2 ebenfalls im Eigenkapital geführt. Es ist kein Bilanzfehlbetrag vorhanden Verpflichtungen, Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen (290) Spezialfinanzierungen werden geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben zweckgebunden sind (Art. 22 FHG). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierungen sind in solche im Fremdkapital und solche im Eigenkapital zu unterscheiden (Art. 17 FHVG). Es sind folgende Spezialfinanzierungen im Eigenkapital bilanziert Wasserwerk 4'559' '058-4'058' Abwasserbeseitigung 4'115'170 4'115' Abfallbeseitigung -673' ' Bodenerlöskonto 1'043'876 1'043'876 0 Total 9'718'292 4'986'802-4'731'490 per per Veränderung Wasserwerk 4'559' '058-4'058'188 Wasserversorgung 2'658' '658'188 Feuerwehrmagazin in Tull 1'400' '400' Abfallbeseitigung ' '302 Vorschuss für SF Abfallbeseitigung ' '302 Ist eine Anlage aktiviert, sind die passivierten Anschlussgebühren (SF Wasserwerk) innerhalb der Bilanz zu verrechnen. Gemäss Urnenabstimmung vom 21. Mai 2006 wird das Feuerwehrmagazin in Tull über das Wasserwerk abgeschrieben. Weil genügend Guthaben vorhanden ist, wird diese Position ebenfalls mit den passivierten Anschlussgebühren innerhalb der Bilanz verrechnet. Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen für Wasser, Abwasser und Abfallbeseitigung werden im Eigenkapital geführt. 23

24 5.5.2 Fonds (291) Unter Fonds wird allgemein ein "Sondervermögen" verstanden, das aus dem allgemeinen Vermögen des Gemeinwesens ausgeschieden ist und einem mehr oder weniger bestimmten Zweck dient Fonds im Eigenkapital 7'786'504 7'786'504 0 Total 7'786'504 7'786'504 0 per per Veränderung Fonds im Eigenkapital 7'786'504 7'786' Erstwohnungsbau / Tourismus 5'276'000 5'276' Hydrologie Flims 2'510'504 2'510' Vorfinanzierungen (293) Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel für noch nicht beschlossene Investitionsvorhaben. Damit die finanzielle Belastung von grossen Investitionsvorhaben auf mehrere Jahre verteilt werden kann, können Vorfinanzierungen unter gewissen Voraussetzungen gebildet werden (Art. 18 FHVG) Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2 (295) Das beim Übergang vorhandene Verwaltungsvermögen ist nicht neu zu bewerten (Art. 53 Abs. 3 FHG, Art. 32 FHVG). Es ist linear während längstens 12 Jahren (8.33 % pro Jahr) abzuschreiben. Wesentliche Investitionen der letzten 5 Jahre vor Einführung von HRM2 oder solche, deren Restnutzungsdauer wesentlich über die Übergangsphase von 12 Jahre hinausreicht, können gesondert behandelt werden. Sie sind dies falls zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und gemäss der entsprechenden Anlagekategorie (Art. 23 FHVG) über die Restnutzungsdauer linear abzuschreiben. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn des Verwaltungsvermögens ist in der Eröffnungsbilanz (1. Januar 2013) dem Konto " Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2" zuzuweisen und der Saldo am Ende des ersten Rechnungsjahres (31. Dezember 2013) auf das Konto " Übriges 24

25 Eigenkapital" umzubuchen. Ein allfälliger Neubewertungsgewinn aus gebührenfinanziertem Verwaltungsvermögen, wie z. B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung ist am Ende des ersten Rechnungsjahres auf das entsprechende Verpflichtungskonto im Eigenkapital umzubuchen. Aus Transparenzgründen sind die Konto "Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2" und "übriges Eigenkapital" bei Bedarf zu unterteilen. Beim Übergang zum HRM2 ist auch eine Neubewertung der Rückstellungen und der Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen (Art. 53 FHG). Allfällige Bilanzveränderung sind ebenfalls dem Konto "Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2" zuzuweisen Aufwertungsreserve aus Umstellung HRM2-215' '753 Total 0-215' '753 per per Veränderung Total -390' ' ' Ersatzabgaben Schutzraumbauten -390' ' ' Vorräte und angefangene Arbeiten - 70'300 70'300 Die Aufwertungsreserve aus Umstellung HRM2 führen zu einem Bewertungsverlust von Fr Neubewertungsreserve Finanzvermögen (296) Das Finanzvermögen ist beim Übergang zum HRM2 neu zu bewerten (Art. 31 FHVG). Die Verbuchung der Neubewertung erfolgt erfolgsneutral über die Bilanz. Die Bewertungskorrekturen werden beim Übergang zum HRM2 über das entsprechende Anlagekonto und auf der Passivseite über das Konto " Neubewertungsreserve Finanzvermögen" verbucht. Der Neubewertungsgewinn oder -verlust des Finanzvermögens wird in der Eröffnungsbilanz im Konto "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" ausgewiesen. Am Ende des ersten Rechnungsjahres wird der Saldo der "Neubewertungsreserve Finanzvermögen" auf das Konto "2980 Übriges Eigenkapital" umgebucht und somit aufgelöst. 25

26 2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 7'851'242 14'562'045 6'710'803 Total 7'851'242 14'562'045 6'710'803 per per Veränderung Total 7'851'242 14'562'045 6'710' Flims Electric AG 6'000'000 6'000' Weisse Arena AG 253'400 2'660'700 2'407' Grischelectra AG Matterhorn Gotthard Verkehrs AG 1 2'560 2' Rhätische Bahn Kraftwerke Zervreila AG 15'000 15' Waldhaus Flims Mountain R. AG N 4' ' ' Waldhaus Flims Mountain R. AG - 6'550 6' Schw. Gesellschaft für Hotelkredit 1 3'000 2' Bauland Parzelle ' ' Bauland Parzelle 4002 (Lenkungsabgabe) 1'577'760 1'577' Bauland Parzelle '259'200 1'259' Pfrundhaus Parzelle ' ' Kirchgemeindehaus Parzelle ' ' Geschäftshaus Parzelle ' '000 Die Neubewertungen im Finanzvermögen führen zu einem Bewertungsgewinn von Fr Übriges Eigenkapital (298) Ein allfälliger Neubewertungsgewinn des Verwaltungs- und des Finanzvermögens ist in der Eröffnungsbilanz (1. Januar 2013) dem Konto "2950 Aufwertungsreserve aus der Umstellung auf HRM2" bzw. "2960 Neubewertungsreserve Finanzvermögen" zuzuweisen und der Saldo am Ende des ersten Rechnungsjahres (31. Dezember 2013) auf das Konto "2980 Übriges Eigenkapital" umzubuchen Bilanzüberschuss, Bilanzfehlbetrag (299) Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnungen. Wird ein Fehlbetrag ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite. 26

27 2990 Jahresergebnis 266' ' Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 15'239'552 15'505' '380 Total 15'505'932 15'505'932 0 Umbuchung des Jahresergebnis 2012 per auf die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre. 6. Kommentar Erstmals wurde die Bilanz nach den Richtlinien von HRM 2 erstellt. Per 1. Januar 2013 erfolgten eine Aufwertung des Verwaltungsvermögens und eine Neubewertung des Finanzvermögens. Auf der Aktiv- und auf der Passivseite werden dadurch bisher verborgene Anlagewerte und Verpflichtungen offen ausgewiesen. Damit werden die tatsächlichen Vermögensverhältnisse in der Bilanz dargestellt (True and Fair View-Prinzip). Zusätzlich werden die in den letzten 20 Jahren getätigten Investitionen erfasst und zum Zeitwert in die Bilanz aufgenommen (Restatement). Die Auf- und Neubewertungen sorgen für die notwendigen Informationsgrundlagen der Anlagenbuchhaltung und sichern eine gesunde Refinanzierung der Anlagen. Bei der Auf- und Neubewertung wurden stille Reserven aufgelöst und die entsprechenden Anlagewerte aktiviert. Die Auf- und Neubewertungsreserven sind Bestandteil des Eigenkapitals aufgrund einer rein buchhalterischen Umstellung. Es stehen dadurch keine zusätzlichen Mittel für Investitionen zur Verfügung. Die Anlagenrestwerte werden in der Folge über die Restnutzungsdauer buchmässig weiter abgeschrieben. Ein Teil der Abschreibungen kann der Aufwertungsreserve entnommen werden Die neue Rechnungslegung und das Restatement der Bilanzpositionen führen zu einem massiv höher ausgewiesenen Eigenkapital. Die Vermögenslage wird durch diese Bilanzanpassungen jedoch in keiner Weise verändert. Auch hat sich die Liquiditätssituation nicht verändert. Die Gemeinde ist nicht reicher geworden. Die Erhöhung des Eigenkapitals ist mehrheitlich auf die Neubewertung des Finanzvermögens zurückzuführen. Das bisher tiefer ausgewiesene Vermögen war jedoch bereits unter HRM1 vorhanden. 27

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