PREISLISTE Transportbeton

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1 PREISLISTE Transportbeton Gültig ab Mai 2014 Klebl Handel GmbH Hausanschrift Telefon Werk Lähr: Lange Gasse 5 Fax Gößweinstraße 2 Telefon Neumarkt Internet Neumarkt Fax

2 Eigenschaften Verwendungszweck Betone für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung (ohne Bewehrung und ohne Frostangriff) Betone für bewehrte Innenbauteile (ohne Frost, Gründungsbauteile) Betone für Bauteile mit häufigem Zugang von Außenluft Betone für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Betone für Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung Betone für Bauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, gemäß WU- Richtlinie Betone für Bauteile in chemisch mäßig angreifender Umgebung Sulfatgehalt 1) Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen XO, WF XC1, XC2, WF XC3, WF XC4, XF1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XD2, XF2, XF3, XA2, WF Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Gesteinsart** Hochbau / Wohnungsbau F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen C 8/10 F 3 S 0/ , ,00 C 8/10 F 1 S 0/ , ,00 C 8/10 F 1 S 0/ , ,00 C 8/10 F 1 S 0/ , ,00 C 8/10 F 1 K 0/ , ,00 C 12/15 F 1 S 0/ , ,00 C 12/15 F 1 S 0/ , ,00 C 12/15 F 1 S 0/ , ,00 C 12/15 F 1 K 0/ , ,00 C 20/25 F 1 S 0/ , ,00 C 20/25 F 1 S 0/ , ,00 C 16/20 F 3 S 0/ , ,00 C 16/20 F 3 S 0/ , ,00 C 20/25 F 3 S 0/ , ,00 C 20/25 F 3 S 0/ , ,00 C 20/25 F 3 K 0/ , ,00 C 20/25 F 3 S 0/ , ,00 C 20/25 F 3 S 0/ , ,00 C 20/25 F 3 S 0/ , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , ,00 C 25/30 F 3 K 0/ , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 3 K 0/ , , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 3 K 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 K 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 K 0/ , , ,00 C 30/37 F 3 S 0/ , , ,00 C 30/37 F 3 S 0/ , , ,00 C 30/37 F 3 K 0/ , , ,00 C 30/37 F 3 S 0/ , , ,00 C 30/37 F 3 K 0/ , , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , ,00 C 25/30 F 3 S 0/ , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , ,00 Niedrigere längere Ausschalfristen C 35/45 F 3 S 0/ , , ,00 C 35/45 F 3 S 0/ , , ,00 C 35/45 F 4 S 0/ , , ,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) ** K = Kies, S = Splitt Seite 1

3 Eigenschaften Verwendungszweck Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Hochbau / Wohnungsbau F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Gesteinsart** Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen Beton für Bauteile mit direkter Beregnung und Frost, mäßige Wassersättigung mit Taumittel XC4, XF2, XD1, WA C 25/30 F 3 K 0/ ,00 Betone für Bauteile mit direkter Beregnung und Frost, hohe Wassersättigung mit Taumittel XC4, XF4, XD3, WA C 30/37 F 3 K 0/ ,00 C 30/37 F 3 K 0/ ,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage ** K = Kies, S = Splitt ** K = Kies Seite 2

4 Eigenschaften Verwendungszweck Betone für Bauteile mit erhöhten Anforderungen, schwindarm Betone für Industrieund Hallenböden, flügelgeglättet Betone für Bauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand (sehr weiche Konsistenz) Sichtbeton nach DBV Merkblatt Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF XC4, XF1, XA1, WF Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Gesteinsart** Größtkorn (mm) Industriebau Überwachungsklasse Pumpfähigkeit m i t t e l (0) Normale normale Ausschalfristen F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Höhere kürzere Ausschalfristen C 25/30 F 3 S 0/ , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , ,00 C 30/37 F 3 S 0/ , ,00 C 30/37 F 4 S 0/ , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , ,00 C 30/37 F 4 S 0/ , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 S 0/ , , ,00 C 30/37 F 4 S 0/ , , ,00 C 30/37 F 4 S 0/ , , ,00 C 30/37 F 4 S 0/ , , ,00 C 25/30 F 4 K 0/ , ,00 C 25/30 F 4 K 0/ , ,00 Niedrigere längere Ausschalfristen Betone für Bauteile in chemisch stark angreifender Umgebung, Sulfatgehalt 4) XC1, XA3 1), WF C 35/45 F 3 K 0/ ,00 Flüssigkeitsdichter Beton (Richtlinie DAfStb), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Sulfatgehalt 4) Flüssigkeitsdichter Beton (Richtlinie DAfStb), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit Taumittel, Sulfatgehalt XC1, XM2 3), WF C 35/45 F 3 S 0/22 3) ,00 XC1, XM1, WF C 35/45 F 3 K 0/ ,00 XC4, XF4, XA3 1) XD3, XM2 2)3), WA C 30/37 F 3 S 0/223) ,00 XC4, XF4, XA3 1) XD3, XM1, WA C 30/37 F 3 K 0/ ,00 4) *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Schutzmaßnahmen erforderlich ** K = Kies, S = Splitt 2) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 3) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand 4) Seite 3

5 Betonrezepturen der Expositionsklassen XC4, XF1 und XA1 siehe Preisliste "Hochbau/Wohnungsbau" F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Eigenschaften Verwendungszweck ZTV-Ing Betone für senkrechte Bauteile im Sprühnebelbereich, Sulfatgehalt 3) ZTV-Ing Betone für den Überbau, Wasserwechselzonen, Sulfatgehalt 3) ZTV-Ing Betone für waagrechte Betonoberflächen mit Taumittelbeanspruchung (Gehwegkappen) ZTV-Ing Betone für Bohrpfähle in chem. schwach angreifender Umgebung Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen XC4, XF2, XA2, XD2, WA XC4, XF2, XF3, XA2, XD2, WA C 30/37 F 2 S 0/ , ,00 C 30/37 F 2 S 0/ , ,00 C 30/37 F 2 K 0/ , ,00 C 30/37 F 3 S 0/ , ,00 C 30/37 F 3 S 0/ , ,00 C 30/37 F 3 K 0/ , ,00 C 35/45 F 2 S 0/ ,00 C 35/45 F 2 S 0/ ,00 C 35/45 F 2 K 0/ ,00 C 35/45 F 3 S 0/ ,00 C 35/45 F 3 S 0/ ,00 C 35/45 F 3 K 0/ ,00 XC4, XF4, XD3, WA C 25/30 F 2 K 0/ ,00 XC4, XF4, XD3, XM2 1)2), WA XC4, XF1, XA1, WF Druckfestigkeitsklasse C 25/30 F 2 S 0/22 2) ,00 C 25/30 F 5 S 0/ , ,00 C 25/30 F 5 S 0/ , ,00 C 25/30 F 5 K 0/ , ,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 2) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand 3) Konsistenzklasse Gesteinsart** Größtkorn (mm) Ingenieurbau Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen ** K = Kies, S = Splitt Seite 4

6 Betonrezepturen der Expositionsklassen XC4, XF1 und XA1 siehe Preisliste "Hochbau/Wohnungsbau" F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Eigenschaften Verwendungszweck Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen Betone für den Außenbereich (Tierauslauf) XC4, XF3, XA1, WF güllebeanspruchte Bauteile, mit direkter Beregnung und Frost Druckfestigkeitsklasse Konsistenzklasse Gesteinsart** Landwirtschaftliches Bauen Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen C 25/30 F 3 S 0/ ,00 C 25/30 F 3 S 0/ ,00 Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen Betone für Gärfutter (flach) -silos und Futtertische Betone für Güllekanäle und Gülletiefbehälter XC4, XF3, XA3 1), XM2 2)3), WF XC4, XA1, WF C 30/37 F 3 S 0/22 3) ,00 C 30/37 F 3 K 0/ ,00 C 35/45 F 3 S 0/ ,00 C 25/30 F 3 S 0/ ,00 C 25/30 F 3 S 0/ ,00 C 25/30 F 4 S 0/ ,00 Betone für Eigenbedarftankstellen, Waschplätze und Hofbefestigungen XC4, XF4, XD3, XM1, WA C 30/37 F 3 K 0/ ,00 *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Schutzmaßnahmen erforderlich ** K = Kies, S = Splitt 2) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 3) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand 4) Seite 5

7 Eigenschaften Verwendungszweck Expositions-/ Feuchtigkeitsklassen Druckfestigkeitsklasse Pflasterbau / Estriche / Sonderbetone F e s t i g k e i t s e n t w i c k l u n g m i t t e l (0) s c h n e l l (1) l a n g s a m (2) Konsistenzklasse Gesteinsart** Größtkorn (mm) Überwachungsklasse Pumpfähigkeit Normale normale Ausschalfristen Höhere kürzere Ausschalfristen Niedrigere längere Ausschalfristen SM 150 F 1 Sa 0/ ,00 Sandmischung SM 200 F 1 Sa 0/ ,00 SM 400 F 1 Sa 0/ ,00 SM 600 F 1 Sa 0/ ,00 PB 200 F 1 S 0/ ,00 Pflasterbau PB 200 F 1 K 0/ ,00 PB 250 F 1 S 0/ ,00 PB 250 F 1 K 0/ ,00 Zementestriche Zementestrich für Garagenböden (LP) Estrich 25 F 2 K 0/ ,00 Estrich 30 F 2 K 0/ ,00 Estrich 40 F 2 K 0/ ,00 Estrich 30 (Garagenboden) F 2 K 0/ ,00 Leichtverdichtbarer Beton (LVB) LVB für Innenbauteile LVB für Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand XC3, WF XC4, XF1, XA1, WF C 25/30 F 5 S 0/ C 25/30 F 5 S 0/ C 25/30 F 6 S 0/ C 25/30 F 6 S 0/ C 25/30 F 5 S 0/ C 25/30 F 5 S 0/ C 25/30 F 6 S 0/ C 25/30 F 6 S 0/ *Preis für 1 cbm verdichteten Beton, zuzüglich Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage 1) Schutzmaßnahmen erforderlich 2) rechtzeitige Vorbestellung erforderlich 3) Körnung mit erhöhtem Verschleißwiderstand Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage ** K = Kies, S = Splitt, Sa = Sand Konsistenzbereich Ausbreitmaß (mm) Verdichtungsmaß sehr steif steif plastisch weich sehr weich fließfähig sehr fließfähig --- F 1 F 2 F 3 F 4 F 5 F C 0 C 1 C 2 C 3 1,45-1,26 1,25-1,11 1,10-1,04 Seite 6

8 Sonderbetone Stahlfaserbeton Aufgrund der besonderen Anforderungen, die an Stahlfaserbetone gestellt werden, bitten wir Sie, Ihre Anfrage gesondert zu stellen. Stahlfaserbeton ermöglicht es Ihnen, je nach Einsatzgebiet, teilweise oder vollständig auf die Bewehrung zu verzichten. Außerdem vermindern die Stahlfasern erheblich die Risseneigung von Beton. Da die Fasern nur bei vollständiger Vermischung ihre volle Wirkung entfalten können, sollte die Dosierung im TB-Werk erfolgen. Hier stehen Ihnen speziell an unsere Stahlfasern angepasste Rezepturen zur Verfügung. Leichtverdichtbarer Beton LVB Fließfähige und sehr fließfähige Betone mit einem Ausbreitmaß von 560 bis 620 mm (F5) bzw. 630 bis 700mm (F6) für Geschossdecken, Bodenplatten und flächige Bauteile zeichnen sich durch geringen Arbeits- und Verdichtungsaufwand aus. Selbstverdichtender Beton SVB Beton, der sich aufgrund seiner Fließfähigkeit und Viscosität selbständig verdichtet (ohne äußere Einwirkung) und selbst enge und verwinkelte Schalungen vollständig und dicht ausfüllt. Der Arbeitsaufwand und die Geräuschbelastung des Verdichtens entfällt. Hochleistungsbeton Dem Verwendungszweck entsprechend sind wir in der Lage, Ihnen besonders widerstandsfähige, dichte oder gar hochfeste Betone zu liefern. Egal ob für den Hochbau, Tiefbau oder Ingenieurbau. Farbbeton Gemäß Ihren Vorgaben mischen wir unter Zuhilfenahme von Weißzement und Farbe genau den Sichtbeton den Sie wünschen. Schneller und haltbarer als jeder Anstrich. Strahlenschutzbeton Durch den Einsatz spezieller Gesteinskörnungen erreichen wir eine optimale Abschirmwirkung des Betons und damit sicheren Schutz vor Strahlung. Dieser Beton findet auch im Tresorbau seine Anwendung. Durch individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Betone und deren Ausgangsstoffe, sind wir in der Lage, Ihnen die optimale Lösung für jedes Ihrer Probleme zu liefern. Seite 7

9 Lieferbereitschaft Zusatzinformationen Die übliche Produktionszeit (Beladung im Werk) ist Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir von 18:00-22:00 Uhr von 22:00-06:00 Uhr nach Vereinbarung Samstagslieferung (nur auf Anfrage) Samstagszuschlag 5,00 8,00 Winterzuschlag In der Zeit vom 01. Dezember bis 15. März 6,00 Selbstabholer Nachlass auf Listenpreis 7,00 Frachtzuschlag bei Mindermengen Zuschlag für Abnahme unter 2,00 m³ je Lieferung pauschal 50,00 unter 3,00 m³ je Lieferung pauschal 40,00 unter 4,00 m³ je Lieferung pauschal 30,00 unter 5,00 m³ je Lieferung pauschal 20,00 (ausgenommen: 1 x Restlieferung je Betonage) Mischkostenausgleich Abnahme bis einschließlich 0,90 m³ pauschal 5,00 Entladezeit Die Entladezeit beträgt 5 Minuten pro m³ ab Eintreffen auf der Baustelle. Bei längeren Entladezeiten berechnen wir 1,00 Betonzusatzmittel Verzögerter Beton - pro Std. Verzögerung 1,50 Luftporenbildner 2,60 Fließmittel 3,25 Kundeneigene Für das Zumischen von kundeneigenen Betonzusätzen Betonzusätze berechnen wir 5,00 Hinsichtlich des hiermit einhergehenden Gewährleistungsausschlusses verweisen wir auf Ziffer IV.b unserer Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Rüttlermiete Mietkosten 4,00 Lieferscheinausdruck Soll / Ist Vergleich 2,50 Restbeton Entsorgungskosten 65,00 Frachtanteil Mehrwertsteuer Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir verkaufen ausschließlich zu den beigefügten Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle vorherigen Ausgaben ungültig. Seite 8

10 Bestellhinweise Betonbestellung Bitte bestellen Sie den Beton mindestens 24 Stunden vor Lieferung bei unserer Betonmischanlage in Lähr und machen Sie bitte folgende Angaben: - Name und Anschrift des Bestellers / Rechnungsanschrift - Baustellenanschrift / Telefonnummer - Gesamtbedarf an Beton und stündliche Einbaumenge - Bauteilanforderungen bzw. Eigenschaften des Betons (z.b. C 20/25, XC1, XC2) - Lieferzeitpunkt und Einbauart - Flaschenrüttler- und Fließmittelbedarf Zur Fahrzeugdisposition ist folgendes zu beachten: - Betonmengen ab 50 cbm sind zwei bis drei Tage vor Liefertermin zu bestellen - Bei Lieferterminänderungen bitte um rechtzeitige Bekanntgabe (fünf Stunden) bereits beladene Fahrzeuge können nicht storniert werden Für die Auswahl der Betongüte, gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller / unser Vertragspartner verantwortlich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Betonpumpenbestellung Betonprüfungen Luftporenbetone Bitte stimmen Sie Ihren Einsatztermin der Betonpumpe mindestens zwei Tage im voraus mit unserer Disposition ab, damit wir sie pünktlich bedienen können. Betonprüfungen werden von uns nur nach gesondertem Auftrag unsers Vertragspartners durchgeführt und nach unseren aktuellen Prüfgebührenkatalog, der in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme ausliegt, berechnet und vergütet. Bei oberflächenfertiger Herstellung von flächigen Bauteilen mittels Maschinenglätter kann es zu einer Verringerung der Frost- und Tausalzbeständigkeit kommen. Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig 1 m³ normenkonform verdichtetem Beton mit einer Toleranz von 3 %. Aufgeführte Beispiele und Informationen entbinden den Besteller / unseren Vertrags- partner nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihrer Gültigkeit für den Anwendungsfall. Anlieferung Reinigung/Entsorgung Annahmeverweigerung unzulässige Beimischungen Eigenverantwortung des Bestellers Bei Anlieferung muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass der Entladeort auch mit schweren Transportfahrzeugen bei jeder Witterung gefahrlos und ohne Behinderung erreicht und wieder verlassen werden kann und ein gefahrloses, sofortiges und zügiges Entladen möglich ist. Konkret benötigen wir einen für max. 38 t Gesamtgewicht, befahrbaren Weg (Durchfahrtsbreite min. 3,0 m; Durchfahrtshöhe min. 4,0 m) zum Entladeort. Reinigungswasser und evtl. anfallender Restbeton müssen von uns auf der Baustelle gefahrlos entleert/entsorgt werden können. Unser Vertragspartner wird alle hierfür erforderlichen Vorkehrungen treffen. Wird die Annahme von bestelltem Beton aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, verweigert, gehen neben dem gelieferten Beton auch evtl. zusätzliche Entsorgungskosten für die Beseitigung des Betons zu Lasten unseres Vertragspartners. Unsere Mischerfahrer sind angewiesen, bauseits keine Zugaben von Wasser, Zusatzmitteln oder Zusatzstoffen zuzulassen, die nicht durch den Betonhersteller vorgehalten und beabsichtigt waren. Erfolgt dennoch eine Veränderung des Baustoffes auf Wunsch unseres Vertragspartners, so hat dieser die Zugabe auf dem Lieferschein zu bestätigen. Hinsichtlich des hiermit einhergehenden Gewährleistungsausschlusses verweisen wir auf Ziffer IV.b unserer Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Seite 9

11 Kein Korrosions- und Angriffsrisiko Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser Expositionsklassen max. w/z Wert Mindestfestigkeit X0 Beton ohne Bewehrung --- C 8/10 XC1 trocken oder ständig nass 0,75 C 16/20 XC2 nass, selten trocken 0,75 C 16/20 XC3 mäßige Feuchte 0,65 C 20/25 XC4 wechselnd nass und trocken 0,60 C 25/30 XD1 mäßige Feuchte 0,55 C 30/37* XD2 nass, selten trocken 0,50 C 35/45* XD3 wechselnd nass und trocken 0,45 C 35/45* XS1 salzhaltige Luft 0,55 C 30/37* XS2 unter Wasser 0,50 C 35/45* XS3 Tide, Spritzwasserbereich 0,45 C 35/45* XF1 mäßige Wassersättigung ohne Taumittel ohne LP 0,60 C 25/30 XF2 mäßige Wassersättigung mit Taumittel mit LP 0,55 C 25/30 Frostangriff mit und ohne Taumittel XF2 mäßige Wassersättigung mit Taumittel ohne LP 0,50 C 35/45 XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel mit LP 0,55 C 25/30 XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel ohne LP 0,50 C 35/45 XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel mit LP 0,50 C 30/37 Betonkorrosion durch chemischen Angriff Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung XA1 chemisch schwach angreifend 0,60 C 25/30 XA2 chemisch mäßig angreifend 0,50 C 35/45* XA3 chemisch stark angreifend 0,45 C 35/45* XM1 mäßiger Verschleiß 0,55 C 30/37* XM2 starker Verschleiß mit Oberflächenbehandlung 0,55 C 30/37* XM2 starker Verschleiß ohne Oberflächenbehandlung 0,45 C 35/45* XM3 sehr starker Verschleiß 0,45 C 35/45* *bei Verwendung von Luftporen, eine Festigkeitsklasse niedriger Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie, DAfStb Beispiel Umgebung Expositionsklassen Feuchtigkeitsklasse Innenbauteil, bewehrt immer trocken XC1 W0 Festigkeitsklasse C 16/20 Sohlplatte, im Erdbereich unter GOK, bewehrt Kellerwand, teilweise über GOK, bewehrt Fahrbahndecke, offenes Parkdeck, bewehrt Betonfahrbahndecken nach ZTV-Beton, SV, I-III nass, selten trocken wechselnd nass und trocken, Frost wechselnd nass und trocken, Frost, Tausalz wechselnd nass und trocken, Frost, Tausalz, hohe dynamische Belastung XC2 WF C 16/20 XC4, XF1 WF C 25/30 XC4, XF4, XD3, XM1 WA C 30/37 (LP) XF4, XM2 WS C 30/37 (LP) Seite 10

12 Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Unternehmensgruppe Klebl Unsere Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit unser Vertragspartner Unternehmer gemäß 14 Abs. 1 BGB ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir würden diese ganz oder zum Teil ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkennen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dieser in Auftrags- oder Gegenbestätigungen hierauf Bezug nimmt. I. Angebot und Auftrag 1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Beauftragungen sind für uns unverbindlich, wenn wir diese nicht schriftlich bestätigen oder die bestellte Leistung erbringen. Gleiches gilt für etwaige Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen von unserer Seite oder von Seiten unserer Vertreter oder Reisenden des Verkaufs. Im Zweifel ist der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung maßgeblich. 3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten werden nur Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich oder schriftlich vereinbart wird. Geringe Änderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns bei Vorliegen eines triftigen Grundes vor, soweit diese den berechtigten Interessen unseres Vertragspartners nicht unzumutbar zuwiderlaufen. II. Preise 1. Die Preise unserer Preislisten sind freibleibend und gelten, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht. Preise inkl. Fracht beziehen sich jeweils auf Fahrten mit voll beladenen Fahrzeugen. Bei Teilbeladung, nicht normal befahrbarer Straße oder Baustelle, vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen und bei der Entladung und Lieferung außerhalb der normalen Geschäftszeiten erfolgen kostenbedingte Zuschläge. Diese berechnen sich, soweit nicht anders vereinbart, nach unseren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, ansonsten nach den Grundlagen der Preisermittlung für unsere vertragliche Leistung und den besonderen Kosten des außergewöhnlichen Umstandes gemäß Satz Sofern unsere Preislisten nicht ausdrücklich Brutto-Preise ausweisen, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt. 3. Wir sind berechtigt, eine zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung eintretende Erhöhung von tariflichen Lohnkosten, Material-/Einkaufspreisen, Energiekosten, Frachtpreisen oder Fremdgerätemieten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Form einer Preiserhöhung an den Vertragspartner weiterzugeben. Eine solche Preiserhöhung ist jedoch gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher gemäß 13 BGB ist, ausgeschlossen, wenn die von uns zu erbringenden Leistungen/Lieferungen vereinbarungsgemäß innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, es sei denn, es läge ein Dauerschuldverhältnis vor. III. Lieferungen und Leistungen III.a Allgemeine Regelungen für alle Lieferungen und Leistungen 1. Liefer- und Leistungstermine und/oder fristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Im Zweifel gelten nicht schriftlich fixierte Liefer- und Leistungstermine und/oder -fristen als unverbindlich vereinbart. 2. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung der Einzelheiten des Auftrages. 3. Wir sind, soweit nicht ohnehin so vereinbart, zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese den berechtigten Interessen unseres Vertragspartners nicht unzumutbar zuwiderlaufen. 4. Liefer- und Leistungshemmnisse, die unser Vertragspartner zu vertreten hat oder die wir sonst nicht zu vertreten haben, z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Ausfall eines Zulieferers, Nachunternehmers oder von deren Unterlieferanten, sonstige Fälle höherer Gewalt, etc., berechtigen uns, die (noch) zu erbringenden Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauf- bzw. Auffangzeit hinauszuschieben oder bei nicht nur kurzfristigen, unvorhersehbaren und durch zumutbare Anstrengungen nicht zu überwindenden Liefer- und Leistungshemmnissen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden wir unseren Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und etwaige Gegenleistungen unseres Vertragspartners unverzüglich erstatten. Dauert das Liefer- bzw. Leistungshemmnis länger als 3 Monate an, ist auch unser Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten; im Übrigen gilt 323 Abs. 5 Satz 1 BGB. 5. Die Liefer- und Leistungsgefahr geht auf unseren Vertragspartner über: bei Selbstabholung im Werk: mit der Beladung des Fahrzeugs; bei Anlieferung mit unseren eigenen Firmenfahrzeugen: mit Erreichen des angegebenen Lieferorts bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem unser Fahrzeug die öffentlichen Straße verlässt, um den Lieferort erreichen zu können; wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird: mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer; im Übrigen gemäß 447 BGB. 6. Bei Anlieferung muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass der Entladeort auch mit schweren Transportfahrzeugen bei jeder Witterung gefahrlos und ohne Behinderung erreicht und wieder verlassen werden kann und ein gefahrloses, sofortiges und zügiges Entladen möglich ist. Die korrekte Erledigung der bei Anlieferung erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer ist Aufgabe unseres Vertragspartners. Unser Vertragspartner hat alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen vor Ort ausschließlich durch hierfür ausreichend bevollmächtigte Personen erfolgt. Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten, volljährige Kinder, sonstige im Haushalt lebende volljährige Personen und Hauspersonal unseres Vertragspartners sowie, falls unser Vertragspartner Kaufmann gemäß HGB ist, dessen vor Ort verantwortliche Bauleiter und Poliere gelten, soweit nicht anderweitig vereinbart, als von unserem Vertragspartner zur Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen ermächtigt. 7. Paletten werden von uns nur gegen Pfand ausgegeben und sind vom Vertragspartner zu uns zurückzubringen. Wir sind nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen. Für eine Transportversicherung und für die Reinigung der Straßen, die unmittelbar nach Verlassen des Lieferortes verschmutzt werden, hat unser Vertragspartner selbst Sorge zu tragen. 8. Unseren Beauftragten (Eigenüberwachern) sowie denen eines Fremdüberwachers ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. III.b Spezielle Regelungen für die Abholung und Lieferung von Transportbeton 1. Für die Auswahl der richtigen Betonsorte und -menge ist alleine unser Vertragspartner verantwortlich. 2. Bei Lieferungen in der kalten Jahreszeit erfolgen kostenbedingte Zuschläge gemäß unseren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. 3. Unser Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Fahrzeuge bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich entladen können. 4. Unser Vertragspartner hat zudem alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Entladung von 1 m 3 Beton in längstens 5 Minuten gefahrlos erfolgen kann. 5. Reinigungswasser und evtl. anfallender Restbeton müssen von uns auf der Baustelle gefahrlos entleert/entsorgt werden können. Unser Vertragspartner wird alle hierfür erforderlichen Vorkehrungen treffen. III.c Spezielle Regelungen für die Abholung und Lieferung von Schüttgütern (Sand, Kies, Betonrecycling, etc.) 1. Verkaufte Mengen werden nach Masse bestimmt. Die für beide Seiten verbindliche Messung erfolgt auf unseren behördlich geeichten Waagen. Reklamationen betreffend Massendifferenzen sind unbeachtlich, wenn sie von unserem Vertragspartner nicht vorgebracht werden, solange sich das Transportfahrzeug noch auf unserem Werksgelände befindet. 2. Liefer- und Sortenverzeichnisse liegen zur Einsichtnahme in unserem Werk aus. Spätestens mit Gegenzeichnung des Lieferscheins gelten das Liefer- bzw. Sortenverzeichnis als genehmigt. IV. Gewährleistung und Haftung IV.a Allgemeine Gewährleistungs- und Haftungsregelungen 1. Mängelrügen sind uns gegenüber ausnahmslos schriftlich geltend zu machen. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt. 2. Proben und Probewürfel gelten nur als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns eigens dazu Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. 3. Ist unser Vertragspartner Verbraucher gemäß 13 BGB, stehen ihm in Ansehung eines offensichtlichen Mangels unserer Lieferungen und Leistungen Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er den offensichtlichen Mangel binnen einer Frist von 2 Wochen ab Empfang bzw. vor einer Weiterverarbeitung rügt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt 377 HGB, und zwar auch dann, wenn unser Vertragspartner nicht Kaufmann, jedoch Unternehmer gemäß 14 Abs. 1 BGB ist. 4. Bemängelte Lieferungen und Leistungen hat unser Vertragspartner zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. 5. Unsere Gewährleistung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung ( 439, 635 BGB) beschränkt. Ist eine Nacherfüllung unmöglich oder schlägt sie fehl, so ist unser Vertragspartner berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand unserer Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. 6. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, außer: bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; in allen Fällen, in denen sich unsere Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz) ergibt; in den Fällen einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; letzterenfalls ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Beweislastumkehr zu Lasten unseres Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden. IV.b Spezielle Gewährleistungs- und Haftungsregelungen für Transportbeton und Schüttgüter 1. Wir übernehmen, unbeschadet der Regelung des 476 BGB, keine Gewährleistung für Mängel und Schäden, die entstehen, wenn die Verarbeitung des gelieferten Transportbetons durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht unverzüglich und den technischen Regeln entsprechend erfolgt; der gelieferte Transportbeton durch unseren Vertragspartner oder Dritte mit Wasser, Zusätzen oder fremdem Beton vermischt wird; unser Vertragspartner die Betonage eines Bauteils oder Betonierabschnitts zusätzlich zu unserem Transportbeton mit Beton aus fremder Produktion ausführen lässt. Unserem Vertragspartner bleibt es in allen vorgenannten Fällen jedoch unbenommen, eine etwaige Mangelhaftigkeit des von uns gelieferten Betons nachzuweisen. 2. Die Nachbehandlung des gelieferten Transportbetons ist alleine Sache unseres Vertragspartners. 3. Absatz 1 gilt für Schüttgüter entsprechend. V. Zahlung 1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 2. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. 3. Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung unseres Vertragspartners wäre unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist unser Vertragspartner Unternehmer gemäß 14 Abs. 1 BGB, gilt: Zurückbehaltungsrechte, die auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen, sind ausgeschlossen. 4. Liegen greifbare Anhaltspunkte für eine mangelnde Zahlungsfähigkeit unseres Vertragspartners vor, namentlich bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei Ersuchen um Stundung oder Reduzierung der von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen, bei fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen, bei Wechsel- und Scheckprotesten oder ähnlichen Vorfällen aus der Sphäre unseres Vertragspartners, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag behalten wir uns das Eigentum an allen Lieferungen und Leistungen vor (Vorbehaltsware). Ist der Vertragspartner Unternehmer gemäß 14 Abs. 1 BGB, besteht dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Saldoforderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner fort. 2. Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Unser Vertragspartner verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. 3. Unser Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt unser Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Unser Vertragspartner wird widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 4. Zur Abtretung der Forderungen einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring- Banken ist unser Vertragspartner nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf berechtigtes Verlangen und bei Zahlungsverzug ist unser Vertragspartner verpflichtet, die Namen der Drittkäufer bzw. der Abtretungsempfänger bekannt zu geben sowie die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen herauszugeben. 5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. 6. Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. in unserem Namen die Herausgabeansprüche unseres Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen; diese Herausgabeansprüche werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 7. Soweit der Wert der gewährten Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen unseres Vertragspartners die Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freigeben. VII. Datenschutz 1. Wir sind berechtigt, für die Dauer der Geschäftsverbindung und für unsere Kundendatei folgende Daten betreffend unseren Vertragspartner zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen: Name, Firma einschließlich Rechtsform und Vertretungsverhältnisse, postalische und elektronische Anschrift, Telekommunikationsverbindungen, Steuernummer, Bankverbindung(en), Inhalt von Schufa-Auskünften sowie alle Daten betreffend die Vertragserfüllung als solche, wie Inhalt, Zeit und Ort der Bestellung und der Lieferanschriften. 2. Die Einwilligung in diese Datenspeicherung durch unseren Vertragspartner erfolgt widerruflich. VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Im Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 2. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem betreffenden Vertragsverhältnis nach unserer Wahl Gröbzig oder der Hauptsitz der Unternehmensgruppe Klebl in Neumarkt i. d. OPf. vereinbart. Unser Vertragspartner hat uns vor Klageerhebung oder vor Einleitung eines anderen gerichtlichen Verfahrens schriftlich dazu aufzufordern, von der Ausübung unseres Wahlrechts binnen angemessener Frist Gebrauch zu machen. Version: /2009

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