Bundesverband der Österreichischen BilanzbuchhalterInnen

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1 Bundesverband der Österreichischen BilanzbuchhalterInnen Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs ZGZ 02Z Juni /07 Verlagspostamt 8053 Graz-Neuhart Postgebühr bar bezahlt Inhaltsverzeichnis Seite g EDITORIAL g GBH /SBH/SBB Was macht der Bilanzbuchhalter, wenn sein Auftraggeber nicht zahlt? Selbständige Bilanzbuchhalter Was tun, wenn Klienten die Unterlagen verspätet bringen? Paketlösung vereinbart FinanzOnline für Bilanzbuchhalter Selbständige Bilanzbuchhalter & Marketing Bilanzbuchhalterin bestellt g BUCHHALTUNG / BILANZ / STEUERN Der Steuerwolf: Kenn-, Cash-, und andere Zahlen Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften Anlaufverluste bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer Aus der Klienten-Info Der Impairment-Test Die Anhangsangabe der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer Härtefälle und Unsicherheiten Aus dem Budgetbegleitgesetz g PERSONALVERRECHNUNG Der Golden Handshake Neuerungen in der Personalverrechnung Kostenbeitrag des Arbeitnehmers zum Luxus-Firmen-Pkw g WIRTSCHAFTSRECHT Zuverdienstgrenzen Wer darf wie viel dazuverdienen? Selbstberechnung von Bestandsvertragsgebühren Die GmbH-Ecke Geschäftsanteil und Mitgliedschaft (Teil 2) g CONTROLLING Liquiditätsplanung Basis zur Insolvenzverhandlung g KARRIERE Vom Bilanzbuchhalter zum Unternehmensberater Mit der Finanz-Akademie des WIFI-Wien durchstarten x3 Tipps für erfolgreiches Sitzungsmanagement Krisen in Chancen verwandeln g EDV / INTERNET Excel Zahlenformate für Fortgeschrittene Das neue Word: gewöhnungsbedürftig, bedienerfreundlich Wo finde ich im Internet was? g LESERBRIEFE g BÖB Wer ist der BÖB? g KLUBNACHRICHTEN g LINKS / PARTNER / Wichtige Adressen g KLUBSEMINARE IM ÜBERBLICK g IMPRESSUM

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3 BILANZBUCHHALTER 3 UGB UPDATE WP/StB Prof. Dr. Günther HACKL WP/StB Mag. Waltraud MÄDER-JAKSCH WIEN am 20. Sept d 290, exkl. USt IMMOBILIENSTEUERRECHT StB Ing. Mag. Walter STINGL WIEN am 19. Sept d 210, exkl. USt BESTEUERUNG VON KÜNSTLERN UND SPORTLERN StB Mag. Dr. Brigitte KALTEIS Hofrat Johann HINTERLEITNER WIEN am 19. Okt SALZBURG am 31. Okt. 07 d 145, exkl. USt Anmeldung & Information: Christian Ostermann: 01/ bzw. ch.ostermann@wt-akademie.at oder Simone Prugger: 01/ bzw. s.prugger@wt-akademie.at ACCOUNTING MANAGER DIE umfassende WEITERBILDUNG für Bilanzbuchhalter zu Steuerrecht, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft ACCOUNTING TAX BUDGETING Basismodul: 3 Tage/d 245, exkl. USt Vertiefungsmodul: 3 Tage/d 245, exkl. USt ACCOUNTING Gudrun ANZINGER, WP/StB Dr. Herbert GRÜNBERGER Basismodul: WIEN vom 18. bis 20. Okt LINZ vom 5. bis 7. Nov Vertiefungsmodul: WIEN vom 15. bis 17. Nov LINZ vom 29. Nov. bis 1. Dez TAX WP/StB Mag. Christian BÜRGLER, StB MMag. DDr. Hubert FUCHS WP/StB MMag. DDr. Klaus WIEDERMANN Basismodul: WIEN vom 31. Jän. bis 2. Feb LINZ vom 28. Feb. bis 1. März 2008 Vertiefungsmodul: WIEN vom 20. bis 22. Feb LINZ vom 12. bis 14. März 2008 BUDGETING StB Mag. Claudia RESCHNY-BIROX, Mag. Achim HARTMANN Basismodul: WIEN vom 15. bis 17. Mai 2008 LINZ vom 29. bis 31. Mai 2008 Vertiefungsmodul: WIEN vom 5. bis 7. Juni 2008 LINZ vom 19. bis 21. Juni 2008 Lehrgang mit DIPLOM. Module sind auch einzeln und unabhängig von einem Prüfungsantritt buchbar! Preisersparnis für das Gesamtpaket: d 147, Anmeldung & Information: Petra Haretter: 01/ bzw. p.haretter@wt-akademie.at

4 4 Gerhard Kollmann UMSATZ- STEUER leicht verständlich Die Systematik des österreichischen Umsatzsteuerrechts mit 133 Praxis-Beispielen Endlich Durchblick im Umsatzsteuerrecht! Umsatzsteuer-Experte Gerhard Kollmann hat sein Wissen aus der langjährigen Vortrags- und Betriebsprüfungspraxis in einem neuen Lehr- und Praxisbuch für Sie zusammengefasst. In kurzer Zeit erfahren Einsteiger und Praktiker alles Wissenswerte über die Umsatzsteuer. Durch die zahlreichen Fallbeispiele erkennen Sie Sachverhalte richtig und erlangen noch mehr Routine für Ihre tägliche Arbeit. Aktuelle Rechtslage nach der Steuerreform 2007 Leicht nachvollziehbare Beispiele mit Lösungen In der Praxis erprobte Fall-Lösungstechniken Den genauen Inhalt sehen Sie unter Fachbuch-Verlag Grundner Juni 2007, 184 Seiten, 17x24 cm, geb. (ISBN ) 32,23, ab 2 Stk. 29,92 Tel /86 53 Fax / Vorwort Liebe Leserin! Lieber Leser! BILANZBUCHHALTER B Es freut mich, dass bereits über 500 Selbständige Bilanzbuchhalter (SBB) von der paritätischen Kommission bestellt wurden. Herzliche Gratulation! Ich weiß, für einige war es eine harte Arbeit, die fehlenden Prüfungen nachzumachen. Wir rechnen damit, dass bis Jahresende 2007 circa KollegenInnen zum selbständigen Bilanzbuchhalter bestellt sein werden. Schätzungen zufolge wird die Zahl der Selbständigen Bilanzbuchhalter in den nächsten Jahren auf bis steigen. Ich habe keine Zeit ist so kommt es mir manchmal vor ein durchaus trendiger Pensionistengruß in unserer Gesellschaft. Es gibt viele Kolleginnen und Kollegen die behaupten, sie hätten keine Zeit für ihre persönliche Fortbildung, da sie 60 bis 70 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Ich behaupte - von echten Notfällen abgesehen - dass in diesen Fällen zu wenig in die Weiterbildung bzw. in die Hardware investiert wurde, damit die Arbeit rationeller erledigt werden kann. Viele von uns haben tolle Programme für die Bearbeitung der Finanzbuchhaltungen auf Grund einer Umfrage ist uns bekannt, dass etwa 50 % unserer Mitglieder BMD haben. Viele haben auch Excel und Winword, aber gearbeitet wird nur mit einem Bruchteil dessen, was diese Programme könnten. Mir wurde von Kollegen berichtet, dass die planmäßige Anwendung zur Verfügung stehender Programme zeitliche Reserven von 20 bis 30 Prozent gebracht haben. Zeit, die jeder von uns ebenso planmäßig für die strategische Entwicklung seines Unternehmens bzw. für sich persönlich verwenden kann. Auch ich nehme mich an der Nase und absolviere die notwendige persönliche Fortbildung in Sachen EDV. Es ist auch erforderlich viele von uns werden sagen leider in die Hardware zu investieren. Computer sind nach drei bis vier Jahren schon sehr alt ein Zeichen der enormen technischen Entwicklung - und daher vielfach langsam(er) und störanfällig.

5 BILANZBUCHHALTER Der Präsident 5 Ein Absturz, wie ich es im Familienkreis erlebte, kostetet durchschnittlich drei EDV-Manntage, bis man(n oder frau) wiederum zum Normalbetrieb zurückkehren kann. Zum Glück gab es im gegenständlichen Fall eine Datensicherung: Ich räume ein, dass auch ich dem Sicherungssystem in der Vergangenheit nicht immer den Stellenwert eingeräumt habe, der für eine verantwortungsvolle und sorgfältige unternehmerische Tätigkeit eigentlich erforderlich ist. Gestatten Sie mir im Folgenden einige Bemerkungen zum Unselbständigen Bilanzbuchhalter: Als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat man verpflichtend die Berufsbezeichnung Bilanzbuchhalter zu führen. Die Wirtschaftskammer Österreich ist diesbezüglich liberaler: Es ist sowohl die weibliche Form erlaubt als auch andere Bezeichnungen, die auf die Selbständigkeit hinweisen. Von unselbständig tätigen Kollegen werde ich öfters gefragt, ob sich ein Bilanzbuchhalter nach wie vor als Angestellter bezeichnen darf? Wenn jemand Bilanzbuchhalter ist und nicht in die Kategorie eines Unternehmers oder eines neuen Selbständigen fällt, so ist die Bezeichnung angestellter Bilanzbuchhalter weil tatsachenkonform zulässig. Es macht Sinn, auch die Firma, für die Sie tätig sind, auf Ihrer Visitenkarte anzuführen. Vermeiden Sie bitte den Anschein, als Selbständiger Leistungen anzubieten, wenn Sie nicht als Selbständiger Bilanzbuchhalter tätig sind. Gruppen-Vermögenshaftpflichtversicherung auch für Selbständige Bilanzbuchhalter. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass die Gerling Versicherung für Mitglieder des Bundesverbandes der Österreichischen Bilanzbuchhalter die Möglichkeit bietet, Berufshaftpflichtversicherungen zum Gruppentarif von 230,00 jährlich abzuschließen. In diesem Tarif ist aufgrund unserer Bemühungen ab dem auch eine Bürohaftpflichtversicherung enthalten. Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch (Anfragen richten Sie an boeb@chello.at). In der Vergangenheit haben Schadensabwicklungen mit der Gerling Versicherung problemlos funktioniert. Ein Dauerbrenner in meinem Vorwort sind Änderungen Ihrer Anschrift sowie eine geänderte Erreichbarkeit über . Sehen Sie mir bitte diese Erinnerung nach. Es ist einfach mein persönlicher Wunsch, dass Sie auch in Zukunft das Bilanzbuchhalter-Journal zum Quartalsende pünktlich und unkompliziert erhalten. Unserer Homepage wird immer beliebter, dies gilt auch für unser Forum. Für die endgültige Gestaltung und Weiterentwicklung dieses Forums wollen wir jedoch noch die ausgewerteten Ergebnisse unserer Umfrage abwarten. Wie schon so oft darf ich Sie daran erinnern: Das Leben ist ein ewiges Lernen! Nur die Besten werden einen sicheren Job bzw. gute und zahlende Klienten haben. Ich freue mich daher schon jetzt darauf, Sie bei einer der nächsten Veranstaltungen persönlich zu begrüßen: Kärntner Steuertage Fr/Sa 19. und 20. Oktober 2007; oder 5. Salzburger Bildungstage Do/Fr 22. und 23. November 2007 Die Investition in Ihre Bildung lohnt sich auf jeden Fall und spart vor allem viel Zeit! Wenn Ihnen das BÖB-Journal BILANZBUCH- HALTER wieder sehr gefallen hat, dann zögern Sie nicht und erzählen es Ihren Freunden. Für eine Empfehlung unserer Berufsorganisation sind wir Ihnen immer sehr dankbar. Unser Motto: Gemeinsam sind wir stark! Ich bin sicher, dass es auch Ihnen ein Bedürfnis ist, an dieser Stelle unseren unermüdlich tätigen Autoren einen großen Dank im Namen aller Leser für ihre Beiträge auszusprechen. Sie schaffen es immer wieder, oft schwierige Inhalte in leicht lesbarer Form und verständlicher Sprache zu vermitteln. Für die kommenden Sommermonate wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie einen schönen und erholsamen Urlaub sowie ausreichend Zeit für strategische Überlegungen. Herzliche Grüße Präsident des BÖB, Bundesverband der Österreichischen Bilanzbuchhalter

6 6 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER Was macht der Bilanzbuchhalter, wenn sein Auftraggeber nicht zahlt? Ausgangslage Dr. Werner Borns Rechtsanwalt, Universitätslektor, langjähriger Vortragender an der Finanzakademie des WIFI Wien Telefon , Fax Mit 1. Jänner 2007 ist das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2006) in Kraft getreten, mit dem der öffentlich bestellte Bilanzbuchhalter als durch ein Spezialgesetz geregelter Beruf geschaffen worden ist. Wie es schon bisher einem gewerblichen Buchhalter bzw. einem selbstständigen Buchhalter gelegentlich nicht erspart geblieben ist, das mit einem Auftraggeber geschlossene Auftragsverhältnis zu kündigen, wird diese Maßnahme leider auch einem Bilanzbuchhalter nicht erspart bleiben. Die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Beendigung des Auftragsverhältnisses sollen in diesem Beitrag näher erörtert werden. Berufspflichten Bilanzbuchhalter sind zunächst ganz allgemein verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich, unabhängig und unter Beachtung der von der Paritätischen Kommission für die Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe zu erlassenden Richtlinie auszuüben. Sie haben so die übernommenen Angelegenheiten, Aufgaben, Vertretungen und Verteidigungen gesetzmäßig zu führen und die Rechte des Auftraggebers gegen jedermann mit Treue und Nachdruck zu verfolgen ( 73 BiBuG). Die Paritätische Kommission hat eine solche Richtlinie zwar noch nicht erlassen. Es ist so davon auszugehen, dass (zumindest derzeit) keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Regelungen bestehen. Dies ist im Übrigen auch bei den Wirtschaftstreuhändern der Fall, wo zwar eine Wirtschaftstreuhandsberufs-Ausübungs- richtlinie besteht, diese aber keine nähere Bestimmung des Vorgehens bei der Zurücklegung eines Auftrages trifft. Beendigung einer dauernden Vertretung Das BiBuG führt die Möglichkeit der Zurücklegung eines Auftrages aus wichtigem Grund nur im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag an. In der Praxis wesentlich häufiger ist aber wohl, dass ein Bilanzbuchhalter mit der laufenden Vertretung bzw. Verrichtung von Maßnahmen beauftragt ist; so etwa mit der der laufenden Erfüllung der gesetzlichen Pflicht des Auftraggebers, Geschäftsbücher zu führen. In diesem Fall liegt nicht etwa ein auf die Erfüllung eines konkreten Auftrages gerichtetes Zielschuldverhältnis vor, sondern vielmehr ein Dauerschuldverhältnis. In einem solchen Dauerschuldverhältnis bleiben die Pflichten jedes Vertragspartners auch dann und so lange unverändert aufrecht bestehen, bis ein Vertragspartner die Beendigung erklärt, das Vertragsverhältnis eben aufkündigt. Der bloße Umstand etwa, dass der Auftraggeber mit dessen Gegenleistung dem Honorar in Verzug geraten ist, lässt so die Pflicht des Bilanzbuchhalters weiter bestehen, den übernommenen Auftrag gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich, unabhängig und unter Beachtung der von der Paritätischen Kommission für die Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe zu erlassenden Richtlinie auszuüben. Hat das Ausmaß des Verzuges die Schmerzgrenze des Bilanzbuchhalters erreicht bzw. überschritten, so geht es also für den Bilanzbuchhalter zunächst darum, auch dessen Pflicht zur Leistungserbringung (zumindest vorübergehend) auszusetzen bzw. zu beenden. Kündigung aus wichtigem Grund Nach der ( 88 Abs 4 Wirtschaftstreuhandsberufsgesetz weitestgehend entsprechenden) Bestimmung des 73 Abs 2 BiBuG sind Bilanzbuchhalter ganz allgemein berechtigt, einen bereits übernommenen Auftrag zurückzulegen,

7 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH 7 Ein Zurückbehaltungsrecht für noch ausständige Honorarforderungen besteht nur hinsichtlich der vom Bilanzbuchwenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe sind im BiBuG genannt die sich nachträglich ergebende Unerfüllbarkeit des Auftrages, die Verhinderung durch eine Krankheit oder die sich nachträglich ergebende Feststellung, dass der Auftraggeber bewusst unrichtige oder unvollständige Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Daneben ist ganz allgemein jeder Umstand als Kündigungsgrund zu beurteilen, der das Vertrauen des Bilanzbuchhalters in den Vertragspartner derart tief und nachhaltig erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung ganz allgemein zu bejahen, wenn der Auftraggeber seine fällige Hauptleistungspflicht nicht erfüllt, dieser so seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Honorars, etwa als Kostenvorschuss oder im Rahmen von Teilzahlungen je nach Stand der Erledigung des Auftrages, nicht nachkommt. Es ist dem Bilanzbuchhalter so rechtlich möglich, seinen Auftrag zurückzulegen, wenn ein solcher wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund hat unverzüglich und fristlos zu erfolgen. Ordentliche Kündigung bei dauernder Vertretung Neben der Kündigung aus wichtigem Grund, die zu sofortiger Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, gibt es bei Dauerschuldverhältnissen auch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere im Rahmen von Allgemeinen Auftragsbedingungen, sind die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) anzuwenden. Nach den hier einschlägigen Bestimmungen des ABGB führt auch die ordentliche Kündigung eines Vollmachtsverhältnisses zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses, jedoch müssen trotz der Kündigung all jene Geschäfte, die keinen Aufschub dulden, so lange fortgesetzt werden, bis der Auftraggeber jemand anderen damit beauftragt hat oder hätte beauftragen können. Es geht also etwa darum, dass ein übernommener Auftrag zur Vorbereitung von Steuererklärungen trotz einer Beendigung noch die Pflicht zur Vornahme der beauftragten Handlungen nach sich zieht, wenn etwa am Tag vor dem Ende der Frist zur Abgabe dieser Steuererklärungen gekündigt worden ist. Treuepflicht Dies ist Ausfluss der aus dem Auftragsverhältnis abzuleitenden Treuepflicht. Es werden so die dem Vertragsverhältnis nachwirkenden Treuepflichten des Auftragnehmers im Fall einer ordentlichen Kündigung stets strenger zu beurteilen sein, als dies im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund der Fall ist. In beiden Fällen hat eine Abwägung im Einzelfall zu erfolgen, bei der die Art der Kündigung, bei einer Kündigung aus wichtigem Grund der Grund, die zu besorgenden Aufgaben, die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten des Auftraggebers, der Umfang der zur Erfüllung des Auftrages zu sichtenden Unterlagen, der Zeitpunkt der Kündigung und die Frist, die für die Erledigung des Auftrages dem Auftraggeber nach der Kündigung noch zur Verfügung steht, zu beachten sind. Je nach Ergebnis dieser Abwägung sind dann auch die Aufgaben zu bestimmen, die der Auftragnehmer trotz Kündigung des Auftrages noch zu besorgen hat. Jedenfalls ist es geboten, dass der Bilanzbuchhalter seinen früheren Auftraggeber vollständig und umfassend darüber aufklärt, welche Aufgaben zur unmittelbaren und auch längerfristigen Erledigung anstehen und die dazu vorhandenen Unterlagen herausgibt. Hat ein Bilanzbuchhalter so durch sein Untätigbleiben nach der Kündigung eines Auftrages seine Treuepflichten verletzt, so ist er nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen auch dazu verpflichtet, dem früheren Auftraggeber einen daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine unachtsame Beendigung des Auftragsverhältnisses kann so zur Folge haben, dass jener Auftraggeber, der es schon mit der Zahlung des Honorars nicht genau genommen hat, nunmehr auch noch Schadenersatz vom Bilanzbuchhalter fordern kann. Zurückbehaltung von Unterlagen Verlangt der Auftraggeber nach der Kündigung des Auftrages die Herausgabe der noch beim Bilanzbuchhalter vorhandenen Unterlagen, so ist dieser zur Herausgabe verpflichtet, wobei auf die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, so insbesondere des 212 Unternehmensgesetzbuch hinzuweisen ist.

8 8 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER halter erstellten und noch nicht bezahlten Werke. Auch dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Treuepflicht nicht verletzt wird, so eben insbesondere die zur Vornahme unmittelbar anstehender Arbeiten erforderlichen Informationen (möglichst nachweislich) weiter gegeben worden sind. Strafrechtliche Verantwortung Neben der möglichen zivilrechtlichen Verantwortung gegenüber dem früheren Auftraggeber spielt für den Bilanzbuchhalter aber auch die strafrechtliche Verantwortung nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) eine große Rolle. Hier ist besonders auf die Bestimmungen der 33 (Abgabenhinterziehung), 34 (fahrlässige Abgabenverkürzung) und 51 (Finanzordnungswidrigkeiten) FinStrG Bedacht zu nehmen, die jeweils die durch eine vorsätzlich oder fahrlässig begangene Verletzung von abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten bewirkte Abgabenverkürzung unter Strafe stellen. Eine solche Verkürzung wäre etwa dann bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht angemeldet werden konnten. Der Bilanzbuchhalter wird so schon ungeachtet allfälliger schadenersatzrechtlicher Verpflichtungen gegenüber dem früheren Auftraggeber genau abzuwägen haben, ob er etwa anstehende Meldungen an das Finanzamt vor dem Hintergrund einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Auftraggeber unterlässt und davon ausgeht, dass der Auftraggeber selbst fristgerecht die gebotenen Meldungen an die Abgabenbehörden vornimmt. Ergebnis Der Umstand, dass ein Auftraggeber nicht zahlt, lässt die von einem Bilanzbuchhalter übernommenen Pflichten zunächst unberührt. Dementsprechend ist die verbreitete Praxis, in solchen Fällen auch eigene Leistungen nicht zu erbringen, rechtlich abzulehnen. Es ist die Beendigung des Auftragsverhältnisses geboten, wobei auch in diesem Fall darauf zu achten ist, dass durch die Beendigung nicht etwa Pflichten der Treue verletzt werden. Um sicher zu gehen ist so zur Beendigung ein Termin zu wählen, an dem dem Auftraggeber noch ausreichend Zeit zur Vornahme der ihm gebotenen Handlungen bleibt. Walter Rosenauer Bilanzbuchhalter in Pension Gewerblicher Buchhalter Unternehmensberater Seidengasse 29/14, 1070 Wien USt-Id: ATU Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Jetzt habe ich auch die rote Karte (um mit den Worten unseres Präsidenten zu sprechen). Du bist ja immer weg ich dachte du bist in Pension so meine Frau, nachdem ich drei Tage (Wochenende) in Kremsmünster bei der 1. BÖB-Akademie verbrachte (Funktionärsschulung: Präsentationstechnik) und jetzt Freitag und Samstag, also wieder 2 Tage bei einer Buchhalterklausur der Wirtschaftskammer. Wir kämpfen weiter, um das BiBuG zu verbessern und die besten Bedingungen für den selbständigen Bilanzbuchhalter zu erreichen. Die zwangsweise Ausgliederung der SBH aus der KWT, die keine Bilanzbuchhalter sind, scheitert offensichtlich an der KWT und lässt sich nicht vermeiden. (Aber auch da wird noch verhandelt!) Die 2 Tage beim Österreichischen Bilanzbuchhalterkongress sind schon genehmigt, die Kärntner Steuertage und die Salzburger Bildungstage müssen noch entsprechend vorgestellt werden. Sie sehen die 30 Stunden Weiterbildung sind leicht zu schaffen. Ich bin zwar noch kein Bilanzbuchhalter nach dem BiBuG, aber es dauert nicht mehr lange am ist mein letzter Kursabend im Wifi von Personalverrechnung 2. Dann habe ich meine 130 Stunden Kursbesuch geschafft und reiche meinen Antrag ein. Gott sei Dank ist keine Prüfung notwendig! Eigentlich darf ich mich derzeit noch nicht so wie am Briefkopf angeführt vorstellen. Walter Rosenauer

9 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH 9 Was tun, wenn Klienten die Unterlagen verspätet bringen? Ideen und konkrete Schritte Frage: Mag. Stefan Lami Unternehmensberatung Steuerberatungwww.stefanlami.com Mit viel Freude und Interesse habe ich Ihre Publikationen ( Content-Reihe, Honorargestaltung gegen alle Regeln ) gelesen. Ihre Newsletter und Internetseite verfolge ich gleichermaßen, denn die Sachverhalte sind für den Kanzleierfolg interessant und wichtig. Ein Thema brennt mir allerdings unter den Nägeln : Wie motiviere ich Klienten, mir ihre Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse rechtzeitig zu überlassen? Mein Problem ist, dass viele Klienten auch wichtige Honorarträger und Multiplikatoren keine Lust oder Zeit haben, ihre Steuerunterlagen zusammen zu stellen und mir zur Bearbeitung zu übersenden. Die Folge davon ist, dass sich kurz vor Ablauf der Abgabefrist die zu erledigenden Unterlagen stapeln und der Arbeitsdruck steigt, die Steuererklärungen möglichst noch fristgerecht fertig zu stellen. Das führt ungeachtet des Honorars eher zu Arbeitsfrust und erschwert die eigentliche Steuerberatung, was einem dann im Zweifelsfalle auch zur Last gelegt wird. Haben Sie dafür eine Lösung? Unnötige Verspätungszuschläge seitens des Finanzamtes und gegebenenfalls ein höheres Honorar scheinen nicht zu einer früheren Belegabgabe beizutragen. Antwort: Mit dem Problem, dass Klienten die Unterlagen (zu) spät bringen, sind Sie nicht allein; es ist also in vielen Kanzleien ein Thema. Es mag Sie zwar etwas beruhigen, dass es den Kollegen nicht anders geht, hilft aber Ihnen jedoch letztendlich nicht. Gleich vorweg, ein Patentrezept gibt es - wie in den meisten Fällen - nicht. Aber ein paar Überlegungen, Ansatzpunkte und Tipps kann ich Ihnen geben. Ursachen für die Verspätung Beginnen wir mit der Frage, warum die Klienten die Unterlagen (zu) spät bringen. Dazu wird es keine allgemein gültige Antwort geben. Es könnte sein, weil für sie die Buchhaltung oder der Jahresabschluss keine Bedeutung hat weil sie gar nicht wissen, welche Konsequenzen das verspätete Bringen der Unterlagen für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter und für sie selbst bedeutet weil sie sich mit dem Ordnen einfach schwer tun weil sie vielleicht nicht wissen, wie man die Sache effizient erledigen kann weil sie einfach diese Tätigkeit immer vor sich herschieben weil ihnen niemand gezeigt hat, wie diese Arbeiten am schnellsten zu erledigen sind Es wird sicher noch eine Reihe weiterer Gründe geben und das Motiv wird bei den einzelnen Klienten unterschiedlich sein bzw. ist es ein Bündel aus Gründen. Kein Patentrezept, aber jedenfalls ein Gespräch Schon aus dieser Tatsache, kann es kein Patentrezept geben. Es stellt sich auch nicht die Frage, wie es gelingt, Klienten dazu zu bringen, die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sondern, wie es Ihnen gelingt, diesen EINEN Klienten jeweils dazu zu bringen, die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ein erster Ansatzpunkt ist, mit jedem einzelnen darüber zu reden, WARUM es zu einer Verspätung kommt? Nachdem man dem Klienten bewusst gemacht hat, welche Konsequenzen sein Verhalten hat, ist der nächste Schritt das Aufzählen der Nachteile; z.b., wenn Qualität bei Ihnen in der Kanzlei oberste Maxime ist, dann bedeutet ein (zu) spätes Anliefern der Unterlagen, dass sich Qualität mit diesem Zeitdruck nur schwer realisieren lässt dass es ein Nachteil des Klienten ist dass Nacharbeiten notwendig sind höhere Kosten die Folge für den Klienten sind Verspätungszuschläge bezahlt werden müssen weitere unnötige Kosten anfallen etc.

10 10 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER Danach könnten Sie z.b. folgende Fragestellungen einsetzen: Was wäre notwendig, dass Sie die Unterlagen zum Tag X bringen könnten? Was hat Sie bisher gehindert, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Was könnten wir tun, damit die Unterlagen rechtzeitig bei uns sind? Mögliche Maßnahmen Alle weiteren Schritte hängen natürlich vom Einzelfall ab. Es könnten sich aber die folgenden Maßnahmen als sinnvoll herausstellen. 1. Bei Buchhaltungsunterlagen: eine kurze Schulung zu Buchhaltungsordnung und - ablage im Unternehmen des Klienten das Angebot, die Unterlagen immer am Tag X abzuholen eine - oder Faxerinnerung fünf Tage vor dem Tag X ein höheres Honorar um y % für jeden Tag nach dem Tag X einen Bonus für Belegübergabe vor dem Tag X das Angebot vor Ort zu Buchen (zu einem höheren Honorar und/oder mit Reisekosten) das Angebot, die Unterlagen in die Kanzlei zu faxen und dann digital weiter zu bearbeiten (digitales Buchen wird schon von der einen oder anderen Kanzlei angeboten) 2. Bei Jahresabschlussunterlagen bzw. Steuererklärungen: Jahresarbeitsplanung und Bekanntgabe des Termins schon zu Jahresbeginn mit Erinnerung zwei Wochen vorher das Angebot, die Unterlagen abzuholen Arbeiten vor Ort Honorarzu- und -abschläge Steckt mehr hinter der Verspätung? Vielleicht ist das verspätete Übergeben/Übersenden der Unterlagen auch ein verstecktes Signal des Klienten, mit dem er Ihnen etwas mitteilen möchte. Sie sollten es daher als Anlass nehmen, um über die Beziehung zu Ihrem Klienten nachzudenken und mit ihm ein Gespräch zu führen, in dem nicht nur die Unterlagen zur Sprache kommen Schätzt der Klient Ihre Arbeit? Wenn nein, warum nicht? Was können Sie an der Zusammenarbeit ändern? Ist die Buchhaltung spannend und aussagekräftig für den Klienten? Bildet sie eine Entscheidungsgrundlage oder ist sie bloß ein notwendiges Übel? Wie reden Ihre Mitarbeiter mit dem Klienten über das (monatliche bzw. jährliche) Ergebnis? Ist der Klient ein Sorglos-Typ? Damit ist gemeint, dass er die folgende Einstellung hat: Bitte verschonen Sie mich mit Fragen und erledigen Sie alle notwendigen Arbeiten, ohne mich zu belästigen. Oder ist der Klient ein Lern-Typ, der von und mit Ihnen lernen will? Seine Einstellung ist: Bitte rufen Sie mich an und sagen Sie mir, was ich noch besser machen kann. Die Unbelehrbaren Trotz aller Anstrengungen, die individuell für jeden Klienten unterschiedlich notwendig sind, wird immer noch ein - hoffentlich - kleiner Rest übrig bleiben: Die so genannten Unbelehrbaren. Stellen Sie sich die Frage, ob und wie gerne Sie mit diesen Klienten zusammenarbeiten möchten. Vielleicht ist es notwendig, sich auch von dem einen oder anderen Klienten zu trennen. Vor allem wenn weitere Faktoren der Klientenanalyse, wie z.b. Umsatz, Deckungsbeitrag, persönliche Chemie, Zahlungsverhalten, Risiko, etc. auf Minus stehen. Das Experiment zählt Es geht ja auch nicht darum, eine 100 %-Lösung zu finden (also die perfekte Lösung, die es meist nicht gibt), sondern eine relative Verbesserung zu erzielen. Denn dann fällt der verbleibende Rest leichter. Ich hoffe, dass Ihnen diese Überlegungen helfen. Die Ideen stehen dem Experiment offen. Die Erfahrung, die ich immer wieder mache ist, dass je energievoller und entschlossener man die Sache angeht, desto wahrscheinlicher der Erfolg wird. Unabhängig davon, ob die Maßnahme richtig oder falsch ist. Das bestimmte und energievolle Auftreten von Ihnen und Ihren Mitarbeitern macht zu einem Großteil den Erfolg der Maßnahme (welcher auch immer) aus. Und ein letzter Tipp Die Erfahrung zeigt, dass die erste Phase der Zusammenarbeit mit einem Klienten die wichtigste ist. So wie zu Beginn die Sache mit den Unterlagen gehandhabt wird, so bleibt es in den meisten Fällen auf Dauer. Legen Sie daher bei jedem neuen Klienten besonderes Augenmerk darauf. Bestimmtheit, Klarheit und Konsequenz zu Beginn lohnen sich auf alle Fälle.

11 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH 11 Paketlösung vereinbart Andreas Fiala Versicherungsmakler u. Vermögensberater Gartengasse 14, 2100 Leobendorf Tel. 0676/ Fax 02262/ Schon mehrmals habe ich über die Wichtigkeit der Betriebsunterbrechungs- und Unfallversicherung berichtet. Beide in ihrer Art unterschiedlich, aber jedes von beiden Risken Existenz gefährdend. Die Betriebsunterbrechung ist eine kurz- bis mittelfristige Absicherung, welche bei Unterbrechung der Firma durch Krankheit oder Unfall bis maximal 24 Monate die finanziellen Verluste abdeckt (Fixkosten, entgangener Gewinn). Die Unfallversicherung ist eine langfristige Lösung. Bleibt durch einen Unfall verursachte Invalidität, bekommt der Versicherte eine Einmalzahlung. Diese Zahlung soll so hoch sein, dass starke Veränderungen finanziert werden können z. B. Wohnungsumbau (geeignet für Rollstuhlfahrer), Verdienstentgang durch verminderte Arbeitsfähigkeit usw. Bei einer hohen Invalidität sind hohe Kosten zu erwarten. Da reicht eine Unfallversicherung über z. B , nicht. Ich bin froh, nach längeren Verhandlungen mit einem Versicherer eine Paketlösung für die Buchhalter vereinbaren zu können. 3 Sparten können dieses Paket beinhalten: Unfall-, Betriebsunterbrechungs- und Rechtsschutzversicherung. Davon kann man den Teil der Betriebsunterbrechung als Betriebskosten voll absetzen. Natürlich kann man nur einzelne Teile des Paketes nehmen, doch dann verändert sich auch der Preis. Die Paketlösung ist am günstigsten und man hat auch viele Risken abgedeckt. In der Gruppe ist man stark Ein zäher Verhandlungspunkt und ein Argument meinerseits waren, dass ich den Versicherer überzeugen konnte, dass die BÖB Mitglieder an einer Absicherung interessiert sind. Es gibt schon viele Buchhalter/Innen, die sich abgesichert haben. Es ist auch vorteilhaft für Alle, dass man in der Gruppe versichert ist. Zusammen ist man stärker. Auch ist vereinbart, dass z. B. nicht die Gruppe darunter leidet, wenn Einer zu viele Leistungen bekommt. Schon des öfteren haben sich Buchhalter/Innen an mich gewendet, da ihre Versicherung drohte, sie nach zwei Schadensfällen zu kündigen, Das wird immer häufiger vorkommen.umso wichtiger ist, wenn man argumentieren kann, dass viele vom BÖB Verband versichert sind. Dann wird der Versicherer auch anders über eine Kündigung denken. Es gibt auch Anfragen, ob man bei seinem Hausversicherer dieselben Prämien bekommt. Warum bekommt man die Prämien nicht von Haus aus? Wie wird dieser Versicherer reagieren, wenn er zweimal zahlen muss? Der Versicherer wollte ja nicht von Haus aus diese geringe Prämie anbieten. Er fühlt sich bestärkt und kündigt. Danach ist es nicht mehr so einfach, einen andere Versicherung zu finden und wenn, nicht mit diesen Konditionen. Auf Anfragen kann ich Ihnen gerne andere Paketlösungen geben (anderes Alter, andere Summen). 1. Betriebsunterbrechung: Alter: 38 Jahre, Karenzzeit 7 Tage, Leistung 100, pro Tag 2. Unfallversicherung: Versicherungssumme bei Invalidität , bis , Leistung ab 1%!!! Spitalgeld nach Unfall 20, Knochenbruch nach Unfall: 400, 3. Rechtsschutz: Privatrechtsschutz, Lenkerrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz, Versicherungsvertragsrechtsschutz und allgemeiner Vertragsrechtsschutz Dieses Paketbeispiel kostet 39,40 im Monat. Nützen Sie den Vorteil der BÖB Familie Andreas Fiala Versicherungsmakler und Vermögensberater Gartengasse 14, 2100 Leobendorf Tel. 0676/ Fax 02262/ Sie haben dieses Journal bei Freunden entdeckt und wollen es abonnieren? Kein Problem! 50 Euro und ein an boeb@chello.at genügen. Sicherheitshalber auch mit Ihren Telefonnummern für Rückfragen.

12 12 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER FinanzOnline für Bilanzbuchhalter Alfred Humberger Teamleiter InfoCenter d. Finanzamtes für den 12./13./14. Bezirk und Purkersdorf Ullmannstrasse 54, 1150 Wien Der Bilanzbuchhalter wurde im Bilanzbuchhaltergesetz Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 mit Wirkung ab gesetzlich geregelt. 1. Selbständiger Buchhalter Die Berufsbefugnis eines Selbständigen Buchhalters umfassen (auch nach dem ) gem. 2 BiBuG WTBG in Verbindung mit 98 Abs. 1 BibuG folgende Bereiche: Die Finanzbuchhaltung ohne Umsatzgrenzen Die Personalverrechnung Bilanzierung und Jahresabschluss im Rahmen der Wertgrenzen des 125 BAO in der Fassung BGBl. I Nr. 9/1998 (Jahresumsatz bis 5 Millionen Schilling/ ,17 Euro bzw. bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch der Wert des landwirtschaftlichen Betriebes bis zu 2 Millionen Schilling/ ,67 Euro ) Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung Unterjährige Umsatzsteuer (monatliche oder vierteljährliche UVA) Erstellung der Zusammenfassenden Meldung Kontenabfrage Akteneinsicht in FinanzOnline Selbständiges Berufen auf die Vollmacht ( 88 Abs. 9 WTBG) Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling inkl. Budgetierung und betriebliche Auswertung Beratung im Bereich der Buchhaltung, Organisation des Rechnungswesens, Angelegenheiten der Sozialversicherung, Unterstützung in steuerlichen Fragen, betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertung Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Gem. 2 (1) 3 BiBuG WTBG zählen nicht zu den Berufsbefugnissen des Selbständigen Buchhalters die Vertretung von Klienten vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenaten und dem Verwaltungsgerichtshof. Selbständige Buchhalter, die bis nicht die Voraussetzungen für die Berufsberechtigung als Bilanzbuchhalter erfüllen und daher nicht zum Selbständigen Buchhalter bestellt werden, gelten gem. 98 (8) BiBuG ab nicht mehr als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, sondern als Mitglied der Wirtschaftskammer. 1 Seit stehen in FinanzOnline folgende Funktionen zur Verfügung: Vollmachtswartung: Diese Funktion ( Vertretung Einzel ) ermöglicht dem Teilnehmer Selbständigen Buchhalter das elektronische Berufen auf eine ihm erteilte Vollmacht. Ausgenommen davon ist die Qotenregelung für Abgabenerklärungen. In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung ebenso wie bei den Wirtschaftstreuhändern jeden Klienten von der erstmaligen Vollmachtsetzung für die elektronische Akteneinsicht durch einen selbständigen Buchhalter schriftlich verständigt. Akteneinsicht: Die Funktionen Steuerkonto und Steuerakt können auch für die Abfrage von KlientendDaten jener Klienten, die ihn dazu bevollmächtigt haben, genutzt werden. Voraussetzung ist dasdies geschieht durch Setzen der Berechtigung für die elektronische Akteneinsicht gem. 90a BAO in der Funktion Vertretung Einzel. Zusammenfassende Meldung: Ab sofort kann neben der Umsatzsteuervoranmeldung auch die Zusammenfassende Meldung für Klienten im Dialog- und Datenstromverfahren übermittelt werden. 2. Gewerbliche Buchhalter Die Berufsbefugnisse eines Gewerblichen Buchhalters umfassen (auch nach dem ) gem. 102 (1) GewO in Verbindung mit 98 Abs. 1 BibugG folgende Bereiche: Die Finanzbuchhaltung ohne Umsatzgrenzen Die Personalverrechnung Kostenrechnung Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung Unterjährige Umsatzsteuer (monatliche oder vierteljährliche UVA) Erstellung der Zusammenfassenden Meldung Akteneinsicht in FinanzOnline Unterstützung der Kunden im Bereich des Zahlungsverkehrs und der kaufmännischen Büroorganisation

13 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH 13 Unterstützung im Umgang mit der Hard- und Software Forderungsüberwachung, Mahnwesen Seit stehen in FinanzOnline folgende Funktionen zur Verfügung: Steuerkonto Steuerakt Umsatzsteuervoranmeldung Zusammenfassende Meldung Nicht zu den Befugnissen des Gewerblichen Buchhalters zählen u.a. die Vertretung vor der Finanzbehörde und der Sozialversicherung. Ab können keine neuen Berechtigungen dieser beiden o.a. Berufe mehr beantragt werden ( 98 (4) BiBuG). 2 In diesem Zusammenhang darf ich auf das Informationsschreiben des BMF und des FV UBIT Bezug nehmen, das Sie auf der Homepage des BMF unter dem Pfad E-Government/FinanzOnline/Spezielle Regelungen ( FINANZOnline/SpezielleRegelungen/ Info_BMF_FV_UBIT.pdf) finden. 3. Bilanzbuchhalter Der Berechtigungsumfang des Bilanzbuchhalters ist im 2 BiBuG gesetzlich geregelt: Originaltext: 2 (1) BiBuG 1. die pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Lohnverrechnung und der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, 2. den Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch 125 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/1998, festgesetzten Wertgrenzen, 3. die Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof, 4. die Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes, sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen, 5. die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften ( 214 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961), 6. die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren und 7. die kalkulatorische Buchhaltung (Kalkulation). 2 (2) BiBuG 1. sämtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges gemäß Abs. 1, 2. die Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen, 3. die Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten, 4. die Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten gemäß Abs. 1 unmittelbar zusammenhängen, 5. die Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen und 6. sämtliche Tätigkeiten gemäß 32 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr Abs. 5 BibuG: Selbständiges Berufen auf die Vollmacht Seit steht den Bilanzbuchhaltern als berufsmäßige Parteienvertreter folgende Funktion zur Verfügung: Vollmachtswartung Diese Funktion ( Vertretung Einzel ) ermöglicht dem Teilnehmer, anders als die den gewerblichen Buchhaltern, das elektronische Berufen auf eine vom Klienten erteilte Vollmacht. Ausgenommen davon ist die Quotenregelung für Abgabenerklärungen. Steuerkonto Steuerakt Umsatzsteuervoranmeldung Zusammenfassende Meldung Kommunalsteuererklärung Rückzahlungsantrag Buchung von Selbstbemessungsabgaben Übertragung innerhalb der Finanzverwaltung UID-Bestätigung Die gesetzliche Grundlage der automationsunterstützten Datenverarbeitung zwischen Bilanzbuchhaltern und den Abgabenbehörden des Bundes bildet die Finanz-Online- Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 97/2006 idf BGBl. II Nr. 513/2006).

14 14 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER Voraussetzung ist eine angemerkte steuerliche Vertretung und elektronische Akteneinsicht gem. 90a BAO. In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung ebenso wie bei den Wirtschaftstreuhändern - jeden Klienten von der erstmaligen Vollmachtsetzung für die elektronische Akteneinsicht durch einen Bilanzbuchhalter schriftlich verständigt. In diesem Zusammenhang darf ich auf das Informationsschreiben des BMF und des FV UBIT Bezug nehmen, das Sie auf der Homepage des BMF unter dem Pfad E-Government/FinanzOnline/Spezielle Regelungen ( FINANZOnline/SpezielleRegelungen/ Info_BMF_Bibu.pdf) finden. 4. Anlegen erster Supervisor Beim erstmaligen Einstieg durch den Unternehmer (= Buchhalter) ist ein Supervisor anzulegen. Tipp: Es sollte gleichzeitig ein zweiter Supervisor angelegt werden. So ist man in der Lage mit dem zweiten Supervisor einzusteigen und unter Admin/Benutzer Einzel den gesperrten die Supervisor zu entsperren, wenn man sich aus welchem Grund auch immer mit einem Supervisor sperrt. In diesem Fall erspart man sich eine Rücksetzung auf den Startsupervisor, gegebenenfalls sogar den Weg zum Finanzamt. Ergänzung: 1.) Aus Vereinfachungsgründen kann die PIN gleich wie die BENID gewählt werden. 2.) Die PIN Start-Supervisor ist jener aus den übergebenen oder übersandten Zugangskennungen. 3.) Bei Rücksetzung ist die PIN Start-Supervisior jener von den letzten Zugangskennungen (wird oft mit den ersten Zugangskennungen verwechselt) 4.) Bei einer Rücksetzung muss eine neue BENID ausgewählt werden. Ist diese gleich wie vor der Rücksetzung, so erfolgt eine Fehlermeldung. 5.) Beim neuerlichen Login ist nicht der eingegebene Name, sondern die Teilnehmer-ID lt. Zugangskennungen einzugeben. 6.) Die Teilnehmer-ID ist für alle Benutzer eines Unternehmens ident. Fortsetzung nächste Seite

15 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH Benutzerdaten Der Supervisor hat in FinanzOnline alle Berechtigungen, soweit es die Befugnisse zulassen. Dieser kann auch andere Benutzer mit den Benutzerrechten in FinanzOnline unter Admin/Benutzer Einzel anlegen bzw. Benutzerprofile festlegen und löschen. 6. Übermittlungen Die Übermittlung der Anträge kann entweder im Dialogals auch im Datenstromverfahren erfolgen. Bei der Übermittlung im Dialogverfahren bedarf es keiner eigenen Software. Für die Übermittlung im Datenstromverfahren wird eine von FinanzOnline nicht angebotene (externe) Software benötigt, die über definierte Schnittstellen zu FinanzOnline verfügt und den veröffentlichten Strukturen entspricht. Diese Strukturen finden Sie auf unserer Homepage unter E-Government/FinanzOnline/Informationen für Softwarehersteller. Pro Datenpaket darf die Größe von 5 MB nicht überschritten werden. Wenn die Übermittlung eines Datenbestandes nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist die Übermittlung des gesamten Datenbestandes zu wiederholen. Die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Übermittlung wird Ihnen als Protokoll in Ihre Databox zugestellt. Wurde das Datenpaket (teilweise) für nicht verarbeitbar befunden, werden im Übermittlungsprotokoll die fehlerhaften und nicht übernommenen einzelnen Datensätze aufgelistet und der (die) dazugehörende(n) Fehler beschrieben. Für am Vormittag übermittelte Datenpakete wird am gleichen Tag (Nachmittag) ein Übermittlungsprotokoll in die DataBox gestellt. Für am Nachmittag übermittelte Datenpakete wird ein Übermittlungsprotokoll am nächsten Tag (Vormittag) in die DataBox gestellt. Tipp: UVA und ZM spätestens am Vormittag des Abgabetermins (idr 15. jeden Monats) senden, um noch rechtzeitig allfällige Fehler beheben zu können. Erklärungen und Anträge, die im Dialogverfahren eingebracht werden können: Unter Eingaben/Erklärungen Umsatzssteuervoranmeldung Zusammenfassende Meldungen über innergemeinschaftliche Warenlieferungen Kommunalsteuererklärung Unter Eingaben/Anträge Grunddaten UID-Bestätigung Rückzahlung Zahlungserleichterung Buchung von Selbstbemessungsabgaben Übertragung innerhalb der Finanzverwaltung... Unter dem Menüpunkt Abfragen können der Steuerakt und das Steuerkonto eingesehen werden. Dabei kann FinanzOnline nicht auf jene Buchungen und Aktenteile (Bescheide) einschränken, hinsichtlich derer der gewerbliche/selbständige/bilanz-buchhalter vertretungsbefugt ist (insbesondere UVA), sodass hier ein besonders verantwortungsbewusster Umgang mit den Klientendaten gefordert ist.

16 16 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER Um den unter Umständen bestehenden unternehmens- /betriebsinternen Anforderungen entsprechen zu können wurde in FinanzOnline über Wunsch der KWT beim Rückzahlungsantrag Beim Rückzahlungsantrag gibt es das so genannte Vier-Augen-Prinzip eingerichtet. Im Unterschied zur bloßen Rechteverteilung über die Benutzerverwaltung ( Speichern und Einbringen ) kann der Übermittler die gespeicherten Daten nicht mehr ändern, sodass die Rückzahlung nur dann beantragt werden kann, wenn beide Personen (zb Benutzer und Supervisor) zustimmen (echtes Vier-Augen-Prinzip ).Dieses ist in der Benutzerverwaltung einzurichten. Dabei können vom Übermittler die Daten des gespeicherten Antrages nicht mehr geändert werden. Um das 4-Augen-Prinzip nutzen zu können, sind folgende Schritte erforderlich: Vergabe der Berechtigung Rückzahlung - 4-Augen- Prinzip in der Benutzerverwaltung Die Berechtigung zum Einbringen für Rückzahlung und Rückzahlung - 4-Augen-Prinzip schließen einander aus. Vergabe der Berechtigung Entwürfe aller Benutzer Der Benutzer, der den gespeicherten Rückzahlungsantrag über die Funktion Entwürfe aufruft, ist nicht derselbe, der den Antrag gespeichert hat. Bei Rückzahlungsanträgen, die im Datenstrom (XML) übermittelt werden, ist das 4-Augen-Prinzip durch die verwendete externe Software abzubilden. 7. Elektronische Zustellung In FinanzOnline ist es nicht nur möglich die Erklärungen oder Anträge zu senden, sondern auch Bescheide elektronisch in die Databox zugestellt zu bekommen. Dazu ist jedoch gem. 97 (3) BAO eine ausdrückliche Willenserklärung notwendig. Diese Zustimmung erfolgt unter Eingaben/Anträge/Grunddaten. Die Zustellung ist mit Einlangen der Daten in die Databox gegeben und nicht erst mit dem Auslesen. Ein Tipp: Unbedingt unter Eingaben/Anträge/Grunddaten, allgemeine Daten, die -Adresse anführen, damit eine Benachrichtigung über erfolgte Zustellungen (Bescheiden) erfolgen kann. Sie erhalten ein Mail mit dem Betreff: Mitteilung von FinanzOnline Sie haben in FinanzOnline diese Adresse als Kontaktadresse eingegeben. Folgende Information wird bekannt gegeben: Es wurde Ihnen in Ihre FinanzOnline-Databox ( ein Bescheid zugestellt.

17 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH Bürgerkarte Es besteht auch die Möglichkeit, an Stelle nicht nur mit den vom Finanzamt ausgehändigten Zugangskennungen mit der Bürgerkarte in FinanzOnline einzusteigen, sondern auch mit der Bürgerkarte. Um mit der Bürgerkarte einsteigen zu können, muss neben einem Kartenleser auch ein so genannter Security Layer installiert sein. Dieser ist lokal am PC zu speichern. Beim Einstieg mit Bürgerkarte wird zuerst dieser Security Layer aufgerufen, und zwar am localhost. Der Security Layer kann gratis unter weiter mit trustdesk basic Installer, Version (25 MB) downgeloadet werden. siehe u.a =255905&DstId=677 Bitte testen Sie Ihre Bürgerkarte unter Bevor Sie jedoch als Unternehmer mit der Bürgerkarte einsteigen, müssen Sie in FinanzOnline mit den vom Finanzamt ausgehändigten Zugangskennungen einsteigen und einen Benutzer anlegen. Ich möchte dem oben angegebenen Benutzer eine Bürgerkarte zuordnen (siehe unter) Erst nach Anlage eines Benutzers (z.b. Supervisor) ist das Login mit Bürgerkarte möglich. Vor dem ersten Einstieg mit der Bürgerkarte sind jedenfalls 6 Schritte zu beachten, die Sie in FinanzOnline unter Info/Hilfe, Eingabe Bürgerkarte unter Suche, Ergebnis: Zuordnung einer Bürgerkarte ( GET=hilfeframesetNeu&NAMESITE=ZUORD- NUN282&MENUSITE=Hauptmenü&JAHR=%20&SUCH E=J&SUCHWORT=bürgerkarte&) finden. Beim Login mit Bürgerkarte kommen Sie danach auf folgende Seite:

18 18 GBH/SBH/SBBH BILANZBUCHHALTER Anmerkungen Lebensweisheiten Zusammengestellt von Karin Nieder + Nathalie Budai Gut sein ist edel. Andere lehren, gut zu sein, ist noch edler und leichter Mark Twain ( ) amerikanischer Schriftsteller Ein Mann mit neuen Ideen ist ein Narr bis die Idee sich durchgesetzt hat. Mark Twain ( ) amerikanischer Schriftsteller Man muss einen Fehler mit Anmut rügen, und mit Würde bekennen. Friedrich Schiller ( ) deutscher Dichter 1 In der Fachzeitschrift Der Wirtschaftstreuhänder 2/07 wird im Leitartikel SBH gegen BBH von Mag. Dr. Alfred Brogyanyi folgendes angeführt: Die Übergangsfrist des 98 Abs.8 Bilanzbuchhaltergesetz bis zum zur Überleitung in den Bilanzbuchhalter ist angesichts der Umsetzung des Gesetzes tatsächlich zu kurz. Wir haben daher auch im Kammervorstand einer Verlängerung dieser Frist bis zum zugestimmt. 2 Ob es auch bei den Gewerblichen Buchhaltern zu einer Verlängerung der Übergangsfrist kommt, konnte bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zweifelsfrei eruiert werden. Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden. Georg Christoph Lichtenberg ( ) deutscher Aphoristiker und Physiker, Kleine Geister interessieren sich für das Außergewöhnliche, große Geister für das Gewöhnliche. Elbert Hubbard ( ), amerikanischer Schriftsteller Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss Hermann Gmeiner ( ), österreichischer Sozialpädagoge, Gründer der SOS-Kinderdörfer

19 BILANZBUCHHALTER GBH/SBH/SBBH 19 Selbständige Bilanzbuchhalter & Marketing Mag. Thomas Kratochvil Fachverband Unternehmensberatung & IT Wirtschaftskammer Österreich Greifbare Produkte lassen sich immer leichter verkaufen als Dienstleistungen Wenn ein Kleidungsstück schön aussieht, gut passt und günstig ist, fällt die Kaufentscheidung leicht. Falls ein Produkt nicht sichtbar, nicht angreifbar ist, fällt diese Entscheidung schon etwas schwerer. Kommt dann auch noch dazu, dass der eigene geschäftliche Erfolg von diesem Produkt bzw. dieser Dienstleistung abhängt, müssen bereits viele Kriterien berücksichtigt und abgewogen werden. Genau so geht es jedem Unternehmer, der plant, die Dienste eines selbständigen Bilanzbuchhalters in Anspruch zu nehmen. Was sollte also ein Bilanzbuchhalter tun, um seine Leistungen klar und transparent darzustellen und dem potentiellen Klienten die Entscheidung zu erleichtern? Genau genommen, sind es nur ein paar Fragen, die man sich stellen sollte, um sich bewusst zu machen, wie man bei der Vermarktung seiner Dienste vorgehen könnte. Wer könnte mich beauftragen? Die zurzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen geben bereits eine gewisse Einschränkung vor. Klienten von Bilanzbuchhaltern können nur Unternehmer mit einer bestimmten Betriebsgröße sein. Um die Bearbeitung des Marktes durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen effizienter zu gestalten, sollte die Zielgruppe etwas genauer definiert werden. Hier besteht die Möglichkeit, den Markt nach regionalen und branchenbezogenen Gesichtspunkten zu segmentieren (zb. Tourismusbetriebe im Bezirk Imst). Wie will ich am Markt wahrgenommen werden? Vertrauen zu seinen Auftragnehmern gewinnt man einerseits durch die Qualität der Leistung und andererseits durch das passende Image. So ist es auch bei den selbständigen Bilanzbuchhaltern. Aufgrund der für die Bestellung nachzuweisenden Ausbildungen und der einheitlichen Prüfung ist die Qualität der Bilanzbuchhalter annähernd gleich. Daher ist es zu empfehlen, sich zu überlegen, mit welchem Image man am Markt in Verbindung gebracht werden will. Das Spektrum reicht hier von jung und dynamisch bis konservativ und erfahren. Als Instrumente, um dieses Image zu transportieren, dienen vor allem Logos, Visitkarten, Briefpapier, Broschüren, Präsentationen und die Gestaltung der Büroräumlichkeiten. Wie grenze ich mich gegenüber der Konkurrenz ab? Die Mitanbieter von Dienstleistungen aus dem Bereich des Rechnungswesens sind zahlreich. Nicht jedem potentiellen Klienten sind die Unterschiede zwischen Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter, Gewerblichen oder Selbständigen Buchhalter klar. Im Fall der Bilanzbuchhalter sollte diese Unterscheidung zum einen in der klaren Definition der Zielgruppe (siehe oben) und zum anderen durch die transparente Darstellung der angebotenen Dienste und Auflistung der nicht angebotenen Leistungen stattfinden, um Missverständnisse zu vermeiden. Was ist der Nutzen meiner Leistungen? Um Leistungen noch besser verkaufen zu können, bedient man sich in der Welt des Marketings der Vermittlung eines Nutzens. Oder anders gesagt: Man kommuniziert der Zielgruppe, welchen Vorteil sie hat, wenn diese Leistung beauftragt wird. Im Falle der Bilanzbuchhalter könnte dieser Nutzen sein, dass man sich um alle Angelegenheiten der Buchführung, der Personalverrechnung etc. nicht mehr kümmern muss und sich voll ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren kann. Ein weiterer Vorteil wäre es, einen vertrauenswürdigen Berater in vielen Fragen der Buchhaltung zu kennen, der bereits einen Einblick in den Betrieb hat und rasch mit Rat und Tat zur Seite steht. Wie erreiche ich meine potentiellen Klienten? Nachdem man nun weiß, wem man was und mit welcher Aufmachung kommunizieren möchte, stellt sich schließlich die Frage, auf welchem Weg das passieren soll. In der Fachsprache nennt man das auch die Wahl des Kommunikationsinstruments. Einen Fernsehspot zu produzieren und zu schalten, wäre wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Die eingesetzten Mittel werden sich selten rentieren. Im Bewusstsein der durchschnittlichen Betriebsgröße eines selbständigen Bilanzbuchhalters, sind daher eher Instrumente der klassischen Öffentlichkeitsarbeit zu empfehlen. Zu diesen zählen in erster Linie Presseaussendungen, Hintergrundgespräche mit Journalisten, Interviews, Leserbriefe, redaktionelle Beiträge, Kunden-Newsletter, Imagebroschüren, Internet-Auftritte, ein Tag der offenen Tür, Informations- und Diskussionsveranstaltungen, etc. Ziel dieses Artikels ist es, lediglich eine Überblick über diese Materie zu schaffen. Ein umfassender Leitfaden zum Thema Marketing für Buchhaltungsberufe ist zurzeit in Arbeit soll im Sommer erscheinen.

20 20 GBH/SBH/SBBH Mitteilung der Paritätischen Kommission: Bereits nach wenigen Monaten konnte am 23. Mai 2007, die 500. öffentliche Bestellung für den seit 1. Jänner 2007 neuen selbständigen Beruf Bilanzbuchhalter/-in durch die zuständige Behörde, die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe, erfolgen. Damit hat sich die neue attraktive Berufsmöglichkeit für gut ausgebildete, kundenorientierte und dynamische Gründer und Berufserfahrene im Wirtschaftsleben in kürzester Zeit durchgesetzt. Neben einer großen Anzahl bisheriger Gewerblicher und Selbständiger Buchhalter sind unter den neuene öffentlich bestellten Bilanzbuchhaltern auch ca 10%, die sich erstmals selbständig gemacht haben. Der neue Beruf erweist sich so als attraktive Möglichkeit der Selbständigkeit in einem durch hohe Qualifikation und Mobilität gekennzeichneten Markt. BILANZBUCHHALTER 500. BilanzbuchhalterIn bestellt Dazu tragen auch die neuartigen, für Österreich erstmaligen Berufsrechte in einem Dienstleistungsberuf bei, beispielsweise die Möglichkeit gemeinsamer Gesellschaften mit Steuerberatern und Unternehmensberatern, das Recht, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Berufsvertretung zwischen der Wirtschaftskammer und der Wirtschaftstreuhänderkammer frei zu wählen und die umfangreichen beruflichen Kompetenzen der Bilanzbuchhalter von der Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung bis zur Bilanzierung in bestimmtem Rahmen. Damit wurde insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe eine attraktive Möglichkeit zur Abwicklung des Rechnungswesens durch kompetente Fachleute geschaffen. Die gemeinsame neue berufsrechtliche Verankerung in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer ist für Klaus Hübner, den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, vor allem deswegen ein wichtiger Schritt, weil die besonderen Qualitätskriterien des neuen Berufes den Klienten bestes Service garantieren. Für Reinhold Mitterlehner, den stellvertretenden Generalsekretär der WKÖ, der als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Nationalrates führend an der Verwirklichung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes beteiligt war, ist die Unterstützung der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe durch die Leistungen der Bilanzbuchhalter ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. BÖB- und BiCO-Steiermark-Mitglied Brigitte Lepuschitz aus Graz, bisher Selbständige Buchhalterin, die die 500. Bestellungsurkunde entgegen nehmen konnte, betreut in ihrem Unternehmen Klein- und Mittelbetriebe aus dem Bauwesen, dem Handel und den Dienstleistungen. Am Beruf als Bilanzbuchhalterin begeistert Frau Lepuschitz die Möglichkeit ständig Neues zu lernen und für die Kunden umzusetzen. Mit der Bestellung wird Frau Lepuschitz ihr Angebot qualifizierter Dienstleistungen im Rechnungswesen weiter ausbauen können. Friedrich Bock, der Vorsitzende der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe, rechnet mit mehr als 1000 Bestellungen zu selbständigen Bilanzbuchhalter/- inne/n noch in diesem Jahr mit einem Frauenanteil von etwa 60 Prozent. Kosten für selbständige Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner als Sonderausgaben absetzbar In jüngster Zeit ist die Frage aufgetaucht, ob die Kosten von Buchhaltungsberufen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz als Sonderausgaben absetzbar sind. Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie bestätigt, dass dies eindeutig der Fall ist. Als Sonderausgabe abziehbar sind gemäß 18 Abs. 1 Z 6 EStG Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. Dazu führen die Lohnsteuerrichtlinien 2002 in ihrer neu eingefügten Randzahl 564a aus, dass die zur selbständigen Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe berechtigten Personen (Bilanzbuchhalter, Buchhalter oder Personalverrechner) zur Steuerberatung im Rahmen ihres Berechtigungsumfanges gemäß 2 Abs. 2 Z 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz befugt sind. Daraus folgt, dass Kosten für selbständige Bilanzbuchhalter, Buchhalter oder Personalverrechner insoweit Sonderausgaben darstellen. Mag. René Tritscher LL.M. Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie mailto:rene.tritscher@wko.at

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