Rechtsanwälte. Juristische Kompetenz in dritter Generation
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- Timo Boer
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsanwälte Juristische Kompetenz in dritter Generation
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3 Seit unserer Gründung im Jahr 1950 stehen wir unternehmerischen Mandanten wie auch Privatpersonen in allen Fragen des deutschen, europäischen und internationalen Rechts zur Seite. In unserer Kanzlei bündeln wir langjährige Erfahrung mit einem fachübergreifenden Beratungsansatz. Wir betreuen als Schwerpunkte die Fachbereiche Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Arbeitsrecht und öffentliches Recht. Darüber hinaus bearbeiten wir die Fachgebiete Architektenrecht, Bankrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht. Unsere Tätigkeit besteht in der außergerichtlichen und gerichtlichen Betreuung und Vertretung. Sie oder Ihr Unternehmen werden vom Anwalt Ihres Vertrauens aus unserem Hause betreut. Im Bedarfsfall zieht dieser einen oder mehrere Kollegen mit anderen Fachgebieten hinzu, so dass Ihnen die ganze Kompetenz der Kanzlei unterstützend zur Seite stehen kann. Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Henry Ford Dr. jur. utr. Sigurd Schacht Studium der Rechtswissenschaften (Universitäten Bonn und Würzburg, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Promotion zum Dr. jur. utr. (Verfassungsund Verbänderecht). Vorstandsmitglied Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern für Mittelfranken bis 2008, Kreisrat und Ehrenvorsitzender des Jägervereins Gunzenhausen. Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht. Wirtschaftsrecht, Privates & öffentliches Baurecht, Bankrecht, Jagd- und Waffenrecht
4 Dr. jur. Bettina Schacht Studium der Rechtswissenschaften an der Julius Maximilian Universität Würzburg, Referendariat am OLG Bamberg. Promotion im Bereich Zivil-, Familien- und Gesellschaftsrecht, Würzburg. Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer großen deutschen Bank Seit 2002 in der elterlichen Kanzlei im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, Erbrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts tätig im Landgerichtsbezirk Ansbach als erste Fachanwältin für Erbrecht von der Anwaltskammer Nürnberg zugelassen. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Dozentin für Bankrecht am Bank Colleg der Fachhochschule Ansbach und Würzburg. Vier Jahre stellv. Vorsitzende d. Wirtschaftsjunioren Weißenburg. Ehrenamtlicher Rechtsbeistand der Kinderschicksale Mittelfranken e.v. und Vorstand des Ausbildungsvereins Mittelfranken-Süd e.v. Fachanwältin für Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht. Miet- und Pachtrecht, allg. Zivilrecht, Steuerrecht Wir wissen, dass jedes Mandat seinen eigenen Charakter aufweist. Unsere Anwälte sind Vertrauenspersonen, die den Mandanten und sein individuelles Anliegen in den Mittelpunkt stellen. Besonderen Wert legen wir auf die praxisnahe und verständliche Beratung. Als Dienstleister in einem hochkomplexen Umfeld wollen wir verschiedene Standpunkte nachvollziehbar vermitteln und im Interesse der Mandanten durchsetzen. Hierbei pflegen wir einen offenen und fairen Umgang. Nur mit gegenseitigem Vertrauen ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleistet.
5 Wir finden kreative Lösungen für Ihr Problem.
6 Udo Kellner Rechtsanwalt Herr Udo Kellner ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war er in Kanzleien in Bamberg und Leipzig tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht seit Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Gebiet des Erbrechts. Im Bereich des Sozialrechts hat er den Fachanwaltslehrgang abgeschlossen und vertritt Mandanten auch vor den Sozial- und Landessozialgerichten. Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Sozialrecht. Unterhaltsrecht, Erbrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften In den wenigsten Fällen haben Mandanten Interesse an langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozessen. Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch Beratung im Vorfeld sowie der Suche nach außergerichtlichen Lösungen. Unseren Mandanten stehen wir als vertrauensvoller Ansprechpartner in Konfliktsituationen zur Seite. Um die Branchen und Märkte unserer Mandanten von Grund auf kennen zu lernen, bekleiden die Rechtsanwälte der Kanzlei Dres. Schacht & Kollegen Ehrenämter in Verbänden und verschiedenen Organisationen. Unser Engagement bildet eine wichtige Voraussetzung für das Ziel unserer Tätigkeit: optimale juristische Lösungen für unsere Mandanten.
7 Stefan Schröter Rechtsanwalt Der in Ansbach geborene Jurist studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er berät und betreut die Mandanten speziell auf den Gebieten des Einzelarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts, des Handelsrechts und des Versicherungsrechts. Seit 2003 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Später folgte der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Der engagierte Jurist ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Dozent auf dem Gebiet des Bankrechts an der Akademie Deutscher Genossenschaften und an der Fachhochschule Ansbach und Würzburg tätig. Zudem ist er Verfasser einer Reihe von fachwissenschaftlichen arbeitsrechtlichen Vorträgen und Leiter entsprechender Seminare. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Transportrecht, Maklerrecht, Schadensrecht Alle Anwälte unserer Kanzlei sind hochspezialisiert und zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung befugt. Über unsere Fachkompetenzen hinausgehende Problemstellungen bewältigen wir durch Kooperationen mit Steuer- und Wirtschaftsberatern, Notaren oder Patentanwälten. Wir vertreten Ihre Interessen auch in englischer oder in französischer Sprache. Wir sind berechtigt, an allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten aufzutreten. Die Zulassung erfolgte beim Amtsgericht Weißenburg in Bayern. Die Vertretung erfolgt in Zivil- und Strafsachen bei allen Amtsgerichten und Landgerichten, bei den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits-, und Finanzgerichten. Unsere Mahnverfahren erfolgen online mit digitaler Unterschrift.
8 Dr. jur. Lars C. Hamm Rechtsanwalt Studierte Rechtswissenschaften an der Ruprechts-Karl-Universität Heidelberg. Referendariat am Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart sowie bei mehreren inländischen und ausländischen Kanzleien. Promotion im Bereich des Straf- und Sportrechtes. Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim, unter anderem als Berater eines Profi-Fußballvereins. Fachanwalt für Strafrecht seit Abgeschlossene Fachanwaltslehrgänge im Steuerrecht und Arbeitsrecht. Verfasser von fachwissenschaftlichen Publikationen im Sport-, Medizin- und Arbeitsrecht. Fachanwalt für Strafrecht. Ordnungswidrigkeitenrecht, Sportrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht Studierte an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Durch diese Zusatzqualifikation werden Juristen wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt. Dies ermöglicht eine praxisorientierte Beratung der Mandanten. Das Referendariat leistete Herr Hofmockel am Landgericht Nürnberg-Fürth ab, wo er 2004 erfolgreich das 2. Staatsexamen abgelegt hat. Stationen waren hier unter anderem eine zivilrechtlich orientierte mittelständische Kanzlei in Nürnberg, sowie ein Arbeitgeberverband. Zuletzt war Herr Hofmockel 3 Jahre in einer renommierten mittelständischen Kanzlei in Erlangen tätig. Erfahrungen sammelte er dort unter anderem auf den Gebieten des Kaufrechts, des Mietrechts und des gewerblichen Rechtsschutz. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Arbeit auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung sowohl auf Seiten der Gläubiger, wie auch der Schuldner. Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kauf- und Mietrecht, Arztrecht, Wirtschaftsjurist (Uni Bayreuth)
9 Michael Stock Rechtsanwalt Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg-Fürth. Schwerpunkt seiner Ausbildung war das Wirtschaftsrecht, insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht. Er ist auf diesem Gebiet mit einer Reihe von Veröffentlichungen tätig. Weiterer Schwerpunkt seiner juristischen Tätigkeit bildet das Verkehrs- und allgemeine Zivilrecht. Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, allgemeines Zivilrecht, Urheberrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes Markus Hofmockel Rechtsanwalt
10 Unsere Fachgebiete Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt alle Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche und juristische Personen) untereinander, betrifft also alle Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Bürger, wobei auch Unternehmen als Bürger in diesem Sinne einzuordnen sind. Im Einzelnen bearbeiten wir die Bereiche: AGB-Recht, Gaststättenrecht, Grundstücksrecht, Kaufrecht, Pachtrecht, Privatrecht international, Unternehmenskaufrecht, Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht. Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlichrechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Es umfasst das Wirtschaftsverfassungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsprivatrecht. Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten, die durch die Regelungen im BGB, im HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG gegeben werden. Im Einzelnen bearbeiten wir die Bereiche: Handwerksrecht, Gewerberecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Mediation im Wirtschaftsrecht. Das Familienrecht betrifft das Recht der Rechtsbeziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Familien verbundenen Personen wie Unterhaltsrecht, das Recht der ehelichen Güterstände, der Ehescheidung, sowie der elterlichen Sorge. Des weiteren gehört das Recht der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft zum Familienrecht (Sonderrecht des Zivilrechts). Das Erbrecht ist das Recht der Vermögensnachfolge im Todesfall. Hierzu gehört auch das Recht der vorweggenommenen Erbfolge, der Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen, Übergabeverträge) und der Vermögensplanung. Das Strafrecht betrifft als Teil des Öffentlichen Rechts, durch welches schuldhaft begangenes Unrecht sanktioniert wird. Das materielle Strafrecht beschreibt die einzelnen Straftatbestände und Rechtsfolgen. Die formelle Strafprozessordnung regelt das Strafverfahrensrecht. Zum Strafrecht gehört aufgrund des ähnlichen Verfahrens und der Sanktionierung z.b. mit Bußgeldern zum Strafrecht im weiteren Sinne. Die Sanktionen sind hier Bußgelder, die teilweise durch einen Bußgeldkatalog pauschal festgelegt sind. Hierher gehört auch das Recht des Führerscheins. Das Verkehrsrecht Zum Verkehrsrecht gehören die Regelungen zum Straßenverkehrsgesetz, zur Straßenverkehrsordnung, zur Straßenverkehrszulassungsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung. Das Versicherungsrecht betrifft Streitigkeiten mit dem Versicherer in unterschiedlichen Versicherungsbereichen, wie z.b. der Kasko-, der Haftpflicht-, Unfall- oder Lebensversicherung etc. Das Baurecht teilt sich auf in das Private und das Öffentliche Baurecht. Unter das Private Baurecht fallen alle Vorschriften betreffend die rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gewerkes: Architektenvertragsrecht, Bauvertragsrecht, Bauträgerrecht, Werkvertragsrecht, Recht des Grundeigentums und des Nachbarrechts. Das Öffentliche Baurecht betrifft dagegen das Bauplanungsrecht, also das Rechtder Bebaubarkeit von Grundstücken und das Bauordnungsrecht. Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Das Architektenrecht ist nicht in einem zentralen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. In erster Linie ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu nennen, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Häufigste Einsatzgebiete in der Praxis: Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Urheberrecht, Berufsrecht
11 Das Arbeitsrecht betrifft als Sonderrecht des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu gehören beispielsweise: Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Arbeitsförderungsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht Arbeiter und Angestellte, BAT, Beamtenrecht, Betriebliche Alterversorgung, Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht, Personalvertretungsrecht, Sozialplan, Tarifvertragsrecht Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Darüber hinaus umfasst das öffentliche Recht auch sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht Das Bankrecht betrifft die speziellen privatrechtlichen Beziehungen zwischen der Bank und Privatpersonen / Unternehmer. Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf. Öffentliches Baurecht, Immissionsschutz, Kommunalrecht Miet- & Wohnungseigentumsrecht Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist das Recht der Miet- und Pachtverhältnisse (privat oder gewerblich) betreffend bewegliche und unbewegliche Gegenstände (bebaute und unbebaute Grundstücke) mit z.b. Mietvertragsrecht, Abrechnungs- und Beendigungsproblematiken. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft das Recht der Wohnungseigentümer untereinander im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes. Handelsrecht & Gesellschaftsrecht Das Handelsrecht ist das sogenannte Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die Anwendung des Handelsrechts setzt die Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB einer der Parteien voraus. Das Handelsrecht trägt den Besonderheiten des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung und enthält für Handelsgeschäfte besondere Vorschriften; subsidiär gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Das Gesellschaftsrecht regelt in mehreren Einzelgesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften und ihrer Gesellschafter. Personengesellschaften: GbR Recht der BGB-Gesellschaft, PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz für Freiberufler, OHG Recht der Offenen Handelsgesellschaft, KG Kommanditgesellschaft, StG Stille Gesellschaft, EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Kapitalgesellschaften: GmbH Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eg Recht der eingetragenen Genossenschaften, KGaA Recht der Kommanditgesellschaft auf Aktien, SE Europäische Aktiengesellschaft, AG Recht der Aktiengesellschaft Auch das Vereinsrecht gehört zum Gesellschaftsrecht. Das Sozialrecht Sozialrecht umfasst die Gebiete der gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung mit sozialer Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Weiterhin zählen zu den Bereichen des Sozialrechts das soziale Entschädigungsrecht (Schwerbehindertenrecht, Opferentschädigungsgesetz) sowie der große Bereich der Arbeitsförderung, also Arbeitslosenversicherung mit Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung. Auch der Bereich Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV und Sozialhilfe) gehören zum Bereich des Sozialrechts. Ferner ist der Bereich des Künstlersozialversicherungsrechtes hier erfasst. Für Arbeitgeber ist hier auch der Bereich der gesamten Sozialabgaben (Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung) von Bedeutung.
12 Consulegis European Joint Consulting EWIV Wir sind Gesellschafter der Anwaltsgesellschaft Consulegis EWIV und in allen europäischen und den wichtigsten außereuropäischen Ländern über unsere Partner vertreten. Auf deren sowie auf die Kenntnisse von Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und anderen Fachleuten können wir jederzeit kurzfristig zugreifen. Seit Januar 2008 von DIRO Eine Europäische Rechtsanwaltsorganisation EWIV zertifiziert nach ISO 9001:2000 So erreichen Sie uns. Altmühl B13 B466 Gunzenhausen Ansbacher Straße Bahnhofstraße Bahnhofplatz & Schillerstraße Nürnberger Straße Naturpark Eisenbahnlinie WEIßENBURG Industriestr. Augsburger Straße & B2 An der Gebhalde Naturpark Dres Schacht & Kollegen Rechtsanwälte Dr. Sigurd Schacht (bis 1996) Dr. jur utr. Sigurd Schacht Dr. jur. Bettina Schacht Stefan Schröter Udo Kellner Dr. Lars C. Hamm Michael Stock Markus Hofmockel Schillerstraße 9 D Gunzenhausen Telefon: +49(0) Telefax: +49(0) Augsburger Straße 58-60, c /o Regent D Weißenburg i. Bay. Telefon: +49(0) Telefax: +49(0) rechtsanwaelte@dres-schacht.de Internet: In Kooperation mit: Löffler, Wulff + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh
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