Stiftungen und Corporate Responsibility
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- Ursula Rothbauer
- vor 8 Jahren
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1 Reinhold Kopp Rechtsanwalt, Fachanwalt f. Arbeitsrecht Honorarprofessor UMC Potsdam (FH) Minister für Wirtschaft a.d. Reinhold Kopp Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Honorarprofessor UMC Potsdam (FH) Phone: +49 (0) ; Switchboard: +49 (0) Mobile: +49 (0) Fax: +49 (0)
2 Entwicklung des deutschen Stiftungsrecht deutsches Stiftungsgesetz im Land Baden 1900 Kodifizierung im BGB 1962 ff Intensive Reformdiskussion 2000 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen 2002 ff Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts, Anpassung der Landesgesetze 2007 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht) Seite 2
3 Stiftungsboom nach Stiftungsreform Seite 3
4 Stiftungen fördern f in beträchtlichem Umfang Kein bundeseinheitliches Stiftungsregister, aber Stiftungsverzeichnisse der Länder Seite 4
5 Typologie der Stiftungen: Vielfalt der Ausprägungen Schematische Darstellung - Stiftungstypologie Öffentlich/öffentlich-rechtliche Stiftung Kirchliche Stiftung Privatrechtliche Stiftung Bundeseigene Stiftung Verbandseigene Stiftung Kommunale Stiftung (z.b. Anstaltsträger Stiftung) Behördliche verwaltete Stiftung unselbständige Stiftung (Treuhandstiftung) rechtsfähige Stiftung Kapitalstiftung Anstaltsstiftung Verbandsstiftung privatnützig Familienstiftung gemeinnützig Bürgerstiftung Förderstiftung operative Stiftung Klassische Stiftung Unternehmensverbundene Stiftung Unternehmensträger Stiftung Beteiligungsträger Stiftung & Co KG (Kommanditistin) Einige Stiftungen täuschen durch Namen über Rechtsform; sie sind GmbH s Seite 5
6 Philosophie und Grundlagen der privatrechtlichen Stiftung Stiftungen sind Ausdruck der Privatautonomie (Stifterfreiheit) Stifter und Stiftung genießen grundrechtlichen Schutz auch Familien-, Unterhalts- und unternehmensverbundene Stiftungen Vorrang des Stifterwillens im Hinblick auf Zwecksetzung großzügige Regelungsfreiheit bei Stiftungserrichtung und -verfassung weiter Beurteilungsspielraum von öffentlichen Interessen bei Gemeinwohlklausel Schranken sind die (überragenden) Gemeinwohlinteressen Stuttgart Seite 6
7 Hohe Eigenverantwortung und schwacher institutioneller Rahmen ungewöhnlich großer Handlungsspielraum der Stiftungsorgane System von checks and balances nicht zwingend vorgeschrieben mit Anerkennung der Stiftung verliert Stifter in der Regel Einflussmöglichkeiten üblicherweise keine Kontrolle durch Destinäre Publizität und Transparenz nicht zeitgemäß ausgebildet Staatliche Stiftungsaufsicht prüft Compliance von Gesetz, Satzungen und Stifterwillen Eingreifen der Aufsicht ist subsidiär zu Stiftungsorganen Seite 7
8 Stiftungen als Treiber der Zivilgesellschaft mobilisieren privates Kapital, Engagement und Know-how erweisen sich als Innovationsagenturen in vielen Aktionsfeldern leben gemeinschaftliche Verantwortung in individualistischem und hedonistischem Umfeld leisten Lobby-Arbeit für benachteiligte Gruppen regen Wettbewerb neuer Sichtweisen an entziehen sich vielfach dem Mainstream politischen und gesellschaftlichen Denkens und setzen wichtige Impulse Seite 8
9 Spannungsfeld von Gemeinwohl und Unternehmensinteresse Ökonomisierung der Gemeinnützigkeit: Erstdotierung und Zustiftungen als Sonderausgaben absetzbar Sponsoring als Betriebsausgabe Marketing/PR steht im Vordergrund (Namensgebung, Logo, CD) Übermäßiger Einfluss auf Öffentlichkeit und Destinäre (Fördersektor) Intransparente, undemokratische Strukturen Stiftung genügt sich selbst Positive Wirkungen im Einzelfall umstritten Selbstlosigkeit bedingt, dass gemeinnützige Ziele tatsächlich im Mittelpunkt stehen (Soziale Rendite) Kontinuität statt Schön-Wetter-Spenden Im Prinzip legitim, verlangt aber Selbstbeschränkung Imagetransfer wirkt gegenseitig, Vorteile nur bei Komplementarität Pluralität balanciert Effekte Kein Kontrahierungszwang Grundsätze guter Stiftungspraxis (2006), Code aber noch zu unverbindlich Einbindung der Mitarbeiter Positive Rückwirkungen auf Unternehmenskultur Public Value Test, Zertifizierungen Seite 9
10 Sonderfall: Unternehmensträger ger-, Beteiligungsstiftung, Doppelstiftung Charakteristika und Herausforderungen gemeinsam ist diesen Stiftungsformen die auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche Verbindung zu Wirtschaftsunternehmen Pflicht zur Erhaltung des Stiftungsvermögens und seiner Ertragskraft Leistungsfähigkeit der Stiftung Unabhängigkeit und Kontrolle Unternehmensträger-St. betreibt selbst gewerbliches Unternehmen, ist also Kaufmann unterliegt Steuer-, Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften wie ein Handelsgewerbe Gläubigerschutz Beteiligungsstiftung dauerhafte Verbindung zum Gesellschafterkreis oder Kapitalstock Handelsregister bzw. mittelbare Beteiligungspublizität durch AG Ausweis der Haftungsverhältnisse Seite 10
11 Doppelstiftung: intelligente Kombination gemeinnützige Stiftung als Gesellschafterin der Unternehmensträgergesellschaft, die bis zum steuerlich höchst zulässigen Teil (1/3) die Familie des Stifters begünstigt; Stiftung hat nur stimmrechtslose Vorzugsaktien Aufrechterhaltung der Kontrolle der Familie über Unternehmen; Kontinuität und Schutz gegen Übernahmen Erbschafts- und ertragssteuerfrei USA: Stiftungen dürfen St. nur kleine Beteiligung an U. halten, zu dem sie nicht in Beziehung stehen; excess business holdings müssen nach bestimmter Zeit verkauft werden Seite 11
12 Was macht eine gute Stiftungs- Governance aus? Öffentlichkeit erwartet bei Gemeinnützigkeit Rechenschaftslegung und Transparenz professionelle Strukturen bei Leitung, Kontrolle, Integrität und Risikomanagement keine wesentlichen Überlappungen von Mitgliedschaften in den Stiftungsorganen Eigenständigkeit der wesentlichen Stiftungsfunktionen angemessene Erträge/ Ausschüttungen aus dem Kapitalstock Trennung von Unternehmens- und Stiftungsinteresse und strikte Vermeidung von Interessenkollisionen ( at arms length ) unabhängiges Monitoring, Erfolgskontrolle und Zertifizierung Ethikkodices sind state of the art Seite 12
13 Werteorientierung und gesellschaftliche Verantwortung Fördernde Stiftungen sollten Förderkriterien und -verfahren transparent gestalten und Destinäre fair und dialogorientiert behandeln operativ tätige Stiftungen sollten Projekte unabhängig, offen, im breiten Stakeholderdialog und in respektvoller Partnerschaft führen Spannungsfelder zwischen Marketingpotenzial/Interessen des Beteiligungsunternehmens und gemeinwohlorientierter Zielsetzung sind konstruktiv aufzuarbeiten Beiträge zu gesellschaftlichem Fortschritt und Zusammenhalt, zu Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit dürfen kontrovers zum Mainstream sein Werteorientierungen sind Herausforderungen nach innen und außen Gesellschaftlicher Nutzen ist nachhaltig und dynamisch zu interpretieren Seite 13
14 Schlussfolgerungen Stiftungen genießen zu Recht hohe Anerkennung und Freiheiten Sie sind privat veranlasste Treuhänder öffentlicher Zwecke Als quasi öffentliche Institutionen brauchen sie ein offenes und professionelles Beziehungsmanagement zu Destinären, Projektpartnern und Öffentlichkeit Rechenschaftspflicht und Transparenz sind Faktor und Verantwortung einer vertrauenswürdigen Stiftungskultur Seite 14
15 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit
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