Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht ab 6. Februar 2015 in Stuttgart

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1 An die November 2014 Interessentinnen und Interessenten bi-wb der Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht und Ihre Ansprechpartnerin: des Weiterbildungsabschlusses Rechtsökonom/in (VWA) Birgit Waibel Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht ab 6. Februar 2015 in Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse am berufsbegleitenden Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht, den wir ab 6. Februar 2015 wieder in Stuttgart anbieten. Unser Angebot für Sie: Aufbauend auf einem Weiterbildungs- oder Hochschulabschluss vermittelt der Kontaktstudiengang einen umfassenden Überblick über die Themengebiete des Individuellen und Kollektiven Arbeitsrechts. Detaillierte Angaben zu den Inhalten und den sonstigen Rahmenbedingungen enthält das beigefügte Studienprogramm. Ihr Nutzen: Vertieftes Know-how im Arbeitsrecht Aktuelle Inhalte durch praxiserfahrene Hochschulprofessoren Kompaktes Studienangebot in zeitlich optimierter Form Ausgewählte Lehr- und Lernmethoden mit angewandtem Wissenstransfer: z. B. durch eine im Anschluss optional mögliche Projektarbeit Mögliche Anschlussqualifizierung mit dem ab Herbst 2015 wieder vorgesehenen Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht: (Kauf-)Vertragsrecht und dem Weiterbildungsabschluss Rechtsökonom/in (VWA) Der nächste Schritt: Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Ihre Anmeldung bitten wir bis 23. Januar 2015 einzureichen. Verwenden Sie bitte das beigelegte Anmeldeformular und fügen Sie die dort erwähnten Nachweise bei. Unter können Sie sich alternativ auch online anmelden. Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns bitte an wir sind gerne für Sie da! Mit freundlichen Grüßen Wolfhard Binder Bildungsreferent

2 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Berufsbegleitende Weiterbildung Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht Kontaktstudiengang I: (Kauf-)Vertragsrecht Kontaktstudiengang ll: Arbeitsrecht mit optionaler Projektarbeit modular zum Weiterbildungsabschluss Rechtsökonom/in (VWA) Studienprogramm In Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Vorsprung durch Wissen

3 Der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht Die Anforderungen der Wirtschaft an die Fachkenntnisse von im kaufmännischen Bereich Tätigen sind in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegen. Neben betriebswirtschaftlicher Kompetenz erweisen sich praxisrelevante Rechtskenntnisse als unerlässlich. Die Gesetzesflut in Deutschland und in der EU stellen Un ternehmen immer wieder vor Herausforderungen. Gefragt sind daher in der Wirtschaft Fach- und Führungskräfte, die sowohl über betriebswirtschaftliches als auch juristisches Know-how verfügen. Dabei kommt es weniger darauf an, einen abgeschlossenen Fall mit einer richtigen Begründung zu lösen, als auf die Fähigkeit, rechtliche Lebenssachverhalte strukturieren zu können, künftige betriebliche Rechtskonflikte zu erkennen und zu entschärfen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zur Präsentation juristischer Argumente im Rahmen der Interessensvertretung des Unternehmens gefragt. Kontaktstudiengänge Mit den berufsbegleitenden Kontaktstudiengängen Wirtschaftsrecht bietet die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) ihren Absolventen sowie externen Interessenten spezifische Zusatzqualifikationen an der Schnittstelle vom betriebswirtschaftlichen zum rechtlichen Bereich an. Neben dem Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt (Kauf-)Vertragsrecht wird der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht angeboten. Das modulare Konzept ermöglicht optional die Anfertigung von Projektarbeiten und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen den Erwerb des Weiterbildungsabschlusses Rechtsökonom/in (VWA) (siehe auch S. 10 f.). Studienziele Die Teilnehmer eines Kontaktstudiengangs erhalten eine Auffrischung bzw. Aktualisierung ihrer vorhandenen Rechtskenntnisse; vertiefen ihr juristisches Know-how im jeweiligen Rechtsgebiet; lernen Techniken der juristischen Arbeitsweise und Taktik kennen. Zielgruppe VWA-Absolventen der Studiengänge Betriebswirt/in (VWA) Diplom-Betriebswirt/in (BA) bzw. B.A. / B.Sc. Fachkaufmann/-frau und Fachwirt/in (IHK)/(VWA) sowie Absolventen anderer Studiengänge Interessenten mit vergleichbarem Kenntnisstand Rechtliche Grundkenntnisse, wie sie in einem betriebswirtschaftlichen Studium oder in den vorgenannten VWA-Studiengängen vermittelt werden, sind erforderlich. Methodik Vorträge und Unterrichtsgespräche, Fallbeispiele, Übungen, Projektarbeit (optional) Durch die vorgenannten methodischen Elemente sowie insbesondere durch eine beim jeweiligen Kontaktstudiengang optional angebotene Projektarbeit werden praxisrelevante Anwendungsbereiche des Wirtschaftsrechts aufgezeigt und ein nutzenorientierter Lerntransfer in die betriebliche Praxis ermöglicht. Fachliche Leitung Professorin Dr. Barbara Lorinser, Hochschule Pforzheim, Fakultät für Wirtschaft und Recht 2

4 Wirtschaftsrecht Studieninhalte im Überblick STUDIENAUFBAU UND STUDIENINHALTE IM ÜBERBLICK Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht 1. Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts 2. Grundlagen des Gesellschaftsrechts 3. Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung 4. Internationale Handelsgeschäfte 5. Juristische Taktik und Verhandlungsführung optional: Projektarbeit mit Präsentation Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht II: Arbeitsrecht 1. Arbeitsrecht im Überblick 2. Einführung in das Recht der Arbeitsverhältnisse 3. Arbeitsvertragsrecht 4. Arbeitsrechtliches Compliance Management 5. Rechtsbesonderheiten im Außendienst 6. Kollektives Arbeitsrecht optional: Projektarbeit mit Präsentation optional: Mündliche Abschlussprüfung zum / zur Rechtsökonom/in (VWA) Studienzeiten und -ort Der jeweilige berufsbegleitende Kontaktstudiengang erstreckt sich über 4 Monate und umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) und wird freitags von 17:15 bis 20:30 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr durchgeführt. Die konkreten Termine und den Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte dem beigefügten Terminplan. Information: Birgit Waibel , WaibelB@w-vwa.de 3

5 Studieninhalte und Dozenten 1. Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts (20 UE) In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der Vertragsgestaltung, das Recht der Leistungsstörungen und sachenrechtliche Grundlagen erarbeitet. Die Teilnehmer sollen dabei die rechtlichen Voraussetzungen der Verträge, deren ordnungsgemäße Abwicklung und natürlich auch die Probleme bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung der Verträge genauer kennen lernen. Rechtssubjekte Kaufmannsbegriff Rechtsgeschäfte: Begriff, Arten und Zustandekommen Stellvertretung Verträge, Grundsatz der Privatautonomie Vertragsschuldverhältnisse und ihre reguläre Abwicklung Leistungsstörungen Sachenrechtliche Grundlagen: Eigentum und Besitz Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung Professorin Dr. Brigitte Thäle Professorin Dr. Brigitte Thäle studierte bis 1988 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften noch im einstufigen Modell. Nach dem Assessorexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte bei Professor Dr. Hans Schlosser und promovierte Von 1992 bis 1996 war sie als Rechtsanwältin in einer kleineren Kanzlei in Augsburg vor allem im Zivil- und Strafrecht tätig. Von 1996 bis 2002 lehrte Professorin Dr. Brigitte Thäle Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen, für die sie noch heute als Lehrbeauftragte tätig ist. Seit 2002 ist sie Professorin für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Hochschule Pforzheim. Dort hält sie u. a. folgende Vorlesungen: Vertragsmanagement für Betriebswirte und Ingenieure sowie Wirtschaftsstrafrecht für Wirtschaftsjuristen. 2. Grundlagen des Gesellschaftsrechts (10 UE) In dieser Veranstaltung werden den Teilnehmern die in der Praxis gängigen Gesellschaftsformen vorgestellt. Das Einzelunternehmen ist die einfachste und unkomplizierteste Variante einer Unternehmung, die aber eine persönliche Haftung für den Inhaber mit sich bringt. Wer eine persönliche Haftung vermeiden will oder gemeinsam mit anderen Personen unternehmerisch tätig werden möchte, muss eine andere Rechtsform wählen. Welche Gesellschaft die geeignete ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Publizität, Mitbestimmung, Haftung oder Steuern ab. Diese Fragen werden ebenso behandelt wie praktische Fragen des Vertragsschlusses mit einer Gesellschaft oder die Bedeutung des Handelsregisters. Einzelunternehmen versus Gesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG Stille Gesellschaft GmbH Aktiengesellschaft und SE Professor Dr. Anusch Tavakoli Professor Dr. Anusch Tavakoli studierte bis 1998 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Nach dem Staatsexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz und promovierte dort im Jahr Er war bis zum Jahr 2006 als Wirtschaftsanwalt tätig, überwiegend im Bereich Gesellschaftsrecht, M & A-Transaktionen und Unternehmensnachfolge. Anschließend war er als Notar im Landesdienst Baden-Württemberg tätig, bevor er 2010 Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Pforzheim wurde. 3. Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung (40 UE) In dieser Veranstaltung werden Rechtsfragen der betrieblichen Beschaffungs-, Absatz- und Finanzierungsvorgänge beleuchtet. Zentrales Rechtsinstitut für die Beschaffung körperlicher Güter ist der Kaufvertrag. Für den Absatz, das Gegenstück der Beschaffung, hat der Kaufvertrag dieselbe herausragende Bedeutung. Kern der Veranstaltung sind daher Elemente des nationalen Kaufrechts. Die größte Rolle spielen dabei vorformulierte Vertragsbedingungen. Die Teilnehmer werden mit dieser Veranstaltung in die Lage versetzt, die mit Beschaffung, Absatz und Finan- 4

6 Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht zierung spezifisch verbundenen rechtlichen Risiken zu erkennen. Darüber hinaus lernen sie, welche Möglichkeiten es gibt, diese Risiken auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Grundlagen Bestellung und Auftragsbestätigung Allgemeine Liefer-, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen Konditionengestaltung Finanzierungsverträge Qualitätssicherung Professorin Dr. Barbara Lorinser Fachliche Leiterin der Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht Professorin Dr. Barbara Lorinser studierte bis 1989 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendarexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz, an der sie 1995 promovierte. Von 1994 bis 1999 war sie als Rechtsanwältin zugelassen und betreute vor allem kleine und mittlere Unternehmen in allen rechtlichen Belangen. Seit dem Wintersemester 1999/2000 lehrt Professorin Dr. Barbara Lorinser an der Hochschule Pforzheim. Dort hält sie derzeit u. a. folgende Vorlesungen: Arbeitsrecht für Wirtschaftjuristen, Vertrags management für Betriebswirte sowie Recht für Designer. Sie ist Autorin des im Oldenbourg Verlag erschienenen Fachbuchs Arbeitsrechtliche Praxis, 1. Aufl Internationale Handelsgeschäfte (20 UE) Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Rechtsfragen aus dem grenzüberschreitenden Warenhandel vorgestellt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das auf einen internationalen Warenkauf anwendbare Recht zu bestimmen. Darüber hinaus lernen sie die Regelung des UN-Kaufrechtsübereinkommens, dem viele von deutschen Unternehmen geschlossene Warenkaufverträge unterliegen, kennen. Die oft in internationalen Kaufverträgen verwendeten International Commercial Terms werden ebenfalls behandelt. Der internationale Warenkauf Das anwendbare Recht im Warenkauf Das UN-Kaufrechtsübereinkommen Incoterms Professor Dr. Andreas Willburger Professor Dr. Andreas Willburger studierte bis 1991 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Nach dem Referendarexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz, an der er 1996 promovierte. Von 1996 bis 2004 war er in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften im In- und Ausland auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Vertrags- und Steuerrechts tätig. Seit dem Sommersemester 2004 lehrt Professor Dr. Andreas Willburger an der Hochschule Pforzheim. Dort hält er aktuell u. a. folgende Vorlesungen: Internationale Handelsgeschäfte (auf Deutsch und Englisch), Vertragsmanagement für Betriebswirte, Internationales und europäisches Gesell schafts recht. Er ist Mitautor der Fachbücher Gildeggen / Willburger, Internationale Han delsgeschäfte, 3. Aufl und Eisenberg / Gildeggen / Reuter / Willburger, Produkthaftung, Juristische Taktik und Verhandlungsführung (10 UE) Wer von seinen Geschäftspartnern etwas erhalten möchte, seien es nun Waren oder Bezahlung, muss mit Ihnen Verträge schließen. Wer Verträge schließen will, muss über den Abschluss der Verträge und deren Inhalt verhandeln. Dabei kommt es naturgemäß zu Interessengegensätzen und -konflikten. Aus Sicht des Verkäufers soll der Preis möglichst hoch sein, aus Sicht des Käufers möglichst niedrig. Es stehen sich also typischerweise zwei Seiten mit divergierenden Interessen gegenüber, die sich auf einen Kompromiss verständigen müssen. Diese Veranstaltung gibt eine Einführung in die Techniken, die man bei solchen Verhandlungen kennen und beachten sollte. Daneben soll aufgezeigt werden, welche weiteren außergerichtlichen Möglichkeiten es gibt, um im Falle eines Konfliktes zu einer konstruktiven Lösung zu kommen. Vorverhandlung und Vertragsabschluss Nachverhandlung Einigungsstellen, Schiedsgerichtsbarkeit Professor Dr. Anusch Tavakoli (siehe Angaben auf S. 4) Information: Birgit Waibel , WaibelB@w-vwa.de 5

7 1. Arbeitsrecht im Überblick (4 UE) Die arbeitsrechtlichen Grundlagen der täglichen Unternehmenspraxis werden in diesem Kontaktstudiengang erläutert. Es geht in erster Linie darum, das arbeitsrechtliche Instrumentarium für den betrieblichen Alltag schnell verfügbar zu machen. Dies geschieht in Form eines Überblicks über die wichtigsten Themen der täglichen Personalarbeit. Die Themen werden nicht aus der Perspektive eines im Nachhinein entscheidenden Juristen, sondern vom Standpunkt eines Personalverantwortlichen betrachtet. Der Aufbau folgt deshalb auch nicht der Systematik einzelner arbeitsrechtlicher Gesetze, sondern den einzelnen identifizierten Problemfeldern. Professorin Dr. Barbara Lorinser (siehe Angaben auf S. 5) 2. Einführung in das Recht der Arbeitsverhältnisse (24 UE) Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Sein Ziel, die Nachteile aus der Marktwirtschaft für Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung abzumildern. Arbeitsrecht, das heißt auch: ca. 120 Gesetze und ca Vorschriften (Legislative), ca Gerichtsentscheidungen, die das Arbeitsrecht prägen (Judikative), ca bis Tarifvertragsabschlüsse pro Jahr. Das liegt in erster Linie daran, dass das Arbeitsrecht in Deutschland nicht in einem Arbeitsgesetz oder Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst ist. Im Einzelnen herauszufinden, welche arbeitsrechtlichen Regelungen im konkreten Fall zu beachten sind, kann angesichts der Vielzahl der Regelungen und der Dynamik des Arbeitsrechts Schwierigkeiten bereiten, muss es aber nicht. Es geht in erster Linie darum, die Grundprinzipien des Arbeitsrechts zu verstehen. Dann lassen sich Informations- und Verständnisprobleme relativ leicht lösen oder kommen gar nicht erst auf. Rechtsgrundlagen / Rechtsquellen des Arbeitsrechts Beteiligte (Arbeitnehmer, Arbeitgeber) Personalbeschaffung Durchführung des Arbeitsverhältnisses (Direktionsrecht, Haftungsfragen) Bezahlte Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) Personalfreisetzung (Kündigung) Abwicklung der Beendigung Professorin Dr. Brigitte Thäle (siehe Angaben auf S. 4) 3. Arbeitsvertragsrecht (26 UE) Jedes Arbeitsverhältnis sollte sorgfältig geplant werden. Was kann und was soll Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden? Was kann und was soll ggf. in Abweichungen von gesetzlichen Regel-ungen ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Natürlich ist es nicht erforderlich bei ähnlichen Arbeitsverhältnissen jedes Mal das Rad neu zu erfinden. In diesen Fällen bietet es sich an, mit vorformulierten Vertragsentwürfen zu arbeiten. Dabei ist aber unbedingt zu beachten, dass vorformulierte Arbeitsverträge der strengen Kontrolle durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Es reicht nicht aus, einmalig einen Vertrag von einem Fachmann erstellen zu lassen. Vielmehr müssen die verwendeten vorformulierten Verträge fortlaufend vor allem an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst werden. Mindestinhalt des Arbeitsvertrages Inhalt des Arbeitsverhältnisses Art der Tätigkeit Arbeitsort Vertragliche Änderungsvorbehalte zu Tätigkeit und Ort Arbeitszeit Arbeitsentgelt Sonstige Regelungen zugunsten des Arbeitgebers Probezeit Sonderformen des Arbeitsverhältnisses Befristete Arbeitsverhältnisse Teilzeit / Abrufarbeit Drittbezogener Personaleinsatz Änderungskündigung Aufhebungsvertrag Ausgleichsquittung 4. Arbeitsrechtliches Compliance Management (16 UE) Compliance bedeutet in direkter Übersetzung soviel wie Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung. Gemeint ist damit die Einhaltung von Regeln. Häufig wird unbewusst gegen das Gesetz verstoßen, weil kaum 6

8 Wirtschaftsrecht II: Arbeitsrecht noch jemand alle Vorschriften kennt, geschweige denn versteht. Das geht solange gut, bis etwas passiert. Dann droht die Haftung. Die Beteiligten werden strafund zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen, die Unternehmen müssen Schadensersatz und Bußgelder zahlen. Gerade bei einer Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften drohen empfindliche (materielle und immaterielle) Schäden sowohl für das Unternehmen als auch für die persönlich haftenden Organe. Dies zu verhindern, ist Aufgabe von Compliance. Compliance dient darüber hinaus auch dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem Verdacht unrechtmäßigen oder pflichtwidrigen Verhaltens der Arbeitnehmer. Compliance ist also nicht Selbstzweck, sondern dient der Vermeidung von Haftungsrisiken und als Basis für arbeitsrecht-liche Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund sollen die Problemfelder und haftungsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Compliance unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert werden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur verbindlichen Einführung wirksamer Compliance-Systeme im Unternehmen am Beispiel von Ethikrichtlinien eruiert. Arbeitsrechtliche Vorschriften mit Haftungsrisiko - Arbeitsschutz - Sozialversicherung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Datenschutz - Arbeitnehmerüberlassung - Ausländerbeschäftigung Ethikrichtlinien Whistleblowing Maßnahmen bei Verstößen Professorin Dr. Barbara Lorinser (siehe Angaben auf S. 5) 5. Rechtsbesonderheiten im Außendienst (6 UE) Unternehmen setzen zum Absatz ihrer Produkte auch Mitarbeiter im Außendienst ein. Diese Mitarbeiter können aus rechtlicher Sicht Arbeitnehmer, aber ebenso selbstständige Handelsvertreter sein. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer die Pflichten von Handelsvertreter und Unternehmer, den Entgeltanspruch des Handelsvertreters, die Kündigung des Handelsvertretervertrags, den Ausgleichanspruch sowie das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kennen. 6. Kollektives Arbeitsrecht (24 UE) Die Lernziele der Veranstaltung bestehen in der Vermittlung von Kenntnissen über die bestehenden rechtlichen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts. Die Teilnehmer gewinnen durch die Veranstaltung einen Überblick über die rechtlichen Normen des kollektiven Arbeitsrechts und deren Relevanz für typische unternehmerische Entscheidungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, die rechtlichen Rahmenvorgaben des kollektiven Arbeitsrechts selbstständig zu bearbeiten und damit verbundene Problemstellungen zu lösen, um damit Fehler in der Personalführung und insbesondere im Zusammenwirken mit Gewerkschaften und Betriebsräten zu vermeiden. Übungen und Fallstudien dienen der Anwendung des Erlernten in der betrieblichen Praxis. Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht Arbeitskampfrecht Nationale und europäische Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung Beteiligungsrechte des Betriebsrats Professor Dr. Oliver Haag Professor Dr. Oliver Haag studierte bis 1994 an den Universitäten Konstanz und Lausanne (CH) Rechtswissenschaften wurde er an der Universität Konstanz zum Dr. jur. promoviert. Nach dem Assessorexamen war er mehrere Jahre, zuletzt als Chefsyndikus und Stabschef, in der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie vorwiegend mit nationalen und interna tionalen Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen beschäftigt wurde er zum Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Heilbronn berufen. Seit September 2010 lehrt er an der Hochschule Konstanz mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsgestaltung. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist Professor Dr. Haag als geschäftsführender Direktor des Instituts für Unternehmensrecht sowie als of counsel einer auf Unternehmensrecht spezialisierten Anwaltskanzlei für nationale und internationale Unternehmen und Verbände tätig. Er hat zahlreiche Beiträge zum Wirtschaftsrecht veröffentlicht. Professor Dr. Andreas Willburger (siehe Angaben auf S. 5) Information: Birgit Waibel , WaibelB@w-vwa.de 7

9 Praktische Anwendung und Lerntransfer: optionale Projektarbeit Die Projektarbeit ist ein optionales Angebot, das dem Teilnehmer die Möglichkeit des Transfers der Studieninhalte auf konkrete betriebliche Aufgabenstellungen ermög lichen soll. Die praxisnahe Ausrichtung der Arbeit bildet den Kern der Anforderung. Die Unterstützung durch den Arbeit geber ist dabei von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Ziel ist es, den Nutzen des jeweiligen Kontaktstudiengangs sowohl für die Studierenden selbst (Praxistransfer, projektbezogene Betreuung, Erwerb eines zusätzlichen Projektzertifikats und -zeugnisses) als auch für Arbeitgeber (direkt umsetzbares Know-how des Mitarbeiters, Motivation und Bindung von leistungs bereiten Mitarbeitern) zu erhöhen. Nach Ende eines Kontaktstudiengangs ist eine schriftliche Ausarbeitung der Projektarbeit nach bestimmten formalen Kriterien bei der VWA einzureichen. Diese wird ergänzt durch eine ab-schließende mündliche Präsentation vor dem betreuenden Dozenten. Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Leistung werden bewertet und dem Teilnehmer in einem separaten Projektzertifikat und -zeugnis bescheinigt (siehe unten). Der geplante zeitliche Ablauf der Projektarbeit kann der Rückseite des beiliegenden Terminplans entnommen werden. Weitere Einzelheiten (z. B. Anmeldung, inhaltliche und formale Anforderungen) werden zu Beginn des jeweiligen Kontaktstudiengangs bekannt gegeben. Absolventen setzen sich bei Interesse bitte mit den im Programm genannten VWA-Ansprechpartnern in Verbindung. Studienbescheinigung / Projektzertifikat und -zeugnis Teilnehmer, die an mindestens 70 % der Veranstaltungstermine teilgenommen haben, erhalten nach Beendigung des jeweiligen Kontaktstudiengangs eine detaillierte Studien beschei nigung. Teilnehmer, die eine Projektarbeit erfolgreich absolviert haben, erhalten zusätzlich zur Studien bescheinigung ein qualifiziertes Projektzertifikat und -zeugnis. Prüfungsmöglichkeit / Aufbaustudiengang Rechtsökonom/in (VWA) Bei nachfolgender Belegung der beiden thematisch miteinander verbundenen Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht sowie erfolgreicher Absolvierung bestimmter Prüfungsleistungen (zwei Projektarbeiten mit Präsentation sowie abschließende mündliche Prüfung) wird der Weiterbildungsabschluss Rechtsökonom/in (VWA) vergeben (siehe S. 10 f). 8

10 Wirtschaftsrecht Gebühren / Anmeldung Die Studiengebühr je Kontaktstudiengang beträgt für Absolventen von Studiengängen der VWA und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (vormals Berufsakademie) 1.515, &, für sonstige Teilnehmer 1.615, &. In der Gebühr sind die schriftlichen Begleitmaterialien bereits enthalten. Eine verbindliche Anmeldung mit der Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühr wird unter Verwendung des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen. Bei Durchführung einer optionalen Projektarbeit beträgt die zusätzliche Projektgebühr jeweils 575, &. Die Projektgebühr, die die Betreuung und Bewertung der Projektarbeit sowie die Abnahme der Präsentation mit beinhaltet, wird erst nach verbindlicher Beantragung der Projektarbeit erhoben. Fördermöglichkeiten Bildungsprämie Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Förderung durch den Arbeitgeber Nähere Angaben enthält das beigefügte Informationsblatt. Rücktritt Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmer und erteilter Zulassungs bestäti gung durch die VWA ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des Studien gangs eine Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der zweiten Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr zu bezahlen. Wir behalten uns vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung des Studiengangs erforderliche Teilnehmer zahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der Entscheidungsfrist die Durchführung der Veranstaltung noch erreichen zu können oder aber durch die Erhöhung der Gebühren die Durchführung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Ansprechpartner Birgit Waibel WaibelB@w-vwa.de Information und Anmeldung Wolfhard Binder BinderW@w-vwa.de Konzeption und Beratung Information: Birgit Waibel , WaibelB@w-vwa.de 9

11 Rechtsökonom/in (VWA) Inhalte Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht Schwerpunkt: (Kauf-)Vertragsrecht Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht Schwerpunkt: Arbeitsrecht Projektarbeit einschließlich Präsentation Projektarbeit einschließlich Präsentation Mündliche Abschlussprüfung Studienziel Der Aufbaustudiengang vermittelt den Teilnehmern das für die Wahrnehmung von Fach- und Führungs aufgaben in spezifischen Bereichen des Wirtschaftsrechts, in denen rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen miteinander verknüpft sind, erforderliche Wissen und Können sowie die zur Umsetzung notwendige Methodik. Dieses Ziel wird durch die nachfolgende Belegung der beiden thematisch miteinander verbundenen Kontaktstudiengänge im Wirtschaftsrecht erreicht. Zielgruppe Zielgruppe sind Betriebswirte (VWA), Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (DHBW, FH, Uni) sowie Interessenten mit vergleichbarem Kenntnisstand, insbesondere auch Fachkaufleute und kaufmännische Fachwirte (IHK)/(VWA). 10

12 Aufbaustudiengang Rechtsökonom/in (VWA) Abschluss / Prüfung Rechtsökonom/in (VWA) Die Prüfung besteht aus zwei in den jeweiligen Kontaktstudiengängen anzufertigenden Projektarbeiten einschließlich Präsentationen sowie einer mündlichen Prüfung. Termine 1. Semester: November 2014 bis März 2015 (1. Kontaktstudiengang) 2. Semester: April 2015 bis Juli 2015 (1. Projektarbeit) 3. Semester: November 2015 bis März 2016 (2. Kontaktstudiengang) 4. Semester: April 2016 bis September 2016 (2. Projektarbeit + mündliche Prüfung) Dauer / Zeiten 4 Semester, berufsbegleitend freitags von 17:15 bis 20:30 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr (siehe Kontaktstudiengänge) Während der Zeiten der Projektarbeiten finden keine Präsenzveranstaltungen statt. Ort / Methodik / Dozenten siehe Kontaktstudiengänge Gebühren Studiengebühr: 1.515, je Kontaktstudiengang für VWA-Absolventen 1.615, je Kontaktstudiengang für sonstige Teilnehmer Gebühr für Projektarbeit: 575, je Kontaktstudiengang für alle Teilnehmer Gebühr für mündliche Abschlussprüfung: 275, für alle Teilnehmer Fördermöglichkeiten siehe S. 9 Information: Birgit Waibel , WaibelB@w-vwa.de 11

13 D KS 326 REV 01 06/2014 Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.v. Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Urbanstraße Stuttgart Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr

14 Tag Datum Zeit Fach Dozent Fr :15-20:30 Arbeitsvertragsrecht im Überblick Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa :00-12:15 Arbeitsverhältnisse Professorin Dr. Brigitte Thäle Fr :15-20:30 Arbeitsverhältnisse Professorin Dr. Brigitte Thäle Sa :00-12:15 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Fr :15-20:30 Arbeitsverhältnisse Professorin Dr. Brigitte Thäle Sa :00-12:15 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Fr :15-20:30 Arbeitsverhältnisse Professorin Dr. Brigitte Thäle Sa :00-12:15 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Fr :15-20:30 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa :00-12:15 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Fr :15-20:30 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa :00-12:15 Rechtsbesonderheiten im Außendienst Professor Dr. Willburger Fr :15-20:30 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser Sa :00-12:15 Arbeitsverhältnisse Professorin Dr. Brigitte Thäle Fr :15-20:30 Kollektives Arbeitsrecht Professor Dr. Oliver Haag Sa :00-13:00 Kollektives Arbeitsrecht Professor Dr. Oliver Haag Fr :15-20:30 Kollektives Arbeitsrecht Professor Dr. Oliver Haag Sa :00-13:00 Kollektives Arbeitsrecht Professor Dr. Oliver Haag Fr :15-20:30 Arbeitsvertragsrecht, Compliance Professorin Dr. Barbara Lorinser (Stand ) Veranstaltungsort: Wolframstr. 32, Stuttgart Bitte beachten Sie die Raumangaben auf den Bildschirm im Eingangsbereich. - Bitte wenden -

15 Voraussichtlicher Ablaufplan (Phasen) der freiwilligen Projektarbeit 1. Phase: Überlegung und Entscheidungsfindung - Thema der Arbeit überlegen / Themensuche, ggf. Abstimmung mit Arbeitgeber oder VWA / Betreuer (falls Projektarbeit ohne Arbeitgeber erwünscht) - Dauer: bis Ende April Phase: Anmeldung der Projektarbeit - Verbindliche Anmeldung mit Nennung des Themas und der Zielsetzung der Arbeit - Zeitpunkt: Mitte Mai Phase: Anfertigung der Grobgliederung - Dauer: ca. 4 Wochen - Einreichung der Grobgliederung bei VWA / Betreuer - Erstberatung und Feinabstimmung der Grobgliederung zwischen Betreuer und Teilnehmer bis Mitte Juni Phase: Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung und anschließende Abgabe - Dauer: 2 Monate ab Ende der Erstberatung / Feinabstimmung der Gliederung - Während Bearbeitungszeit: tutorielle Unterstützung durch Betreuer - Abgabe der Projektarbeit: Ende August / Anfang September Danach: Vorbereitung der mündlichen Abschlusspräsentation 5. Phase: Abschließende mündliche Präsentation mit Fachgespräch - Zeitpunkt: ca. 2 bis 4 Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung - Dauer: 30 Minuten (20 Minuten Präsentation, 10 Minuten Fachgespräch) - Bekanntgabe der Bewertung Genaue Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Projektarbeit (Inhalt und Umfang der schriftlichen Ausarbeitung, Bewertungskriterien der mündlichen Abschlusspräsentation) sowie zum exakten Abgabe- und Präsentationstermin werden rechtzeitig bekannt gegeben.

16 Vorsprung durch Wissen Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Fördermöglichkeiten Die Finanzierung einer Weiterbildung ist nicht immer einfach, aber der Staat hilft beim Start der Karriere kräftig mit! Die Fördermöglichkeiten werden im Anschluss kurz erläutert. Welche Fördermöglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In den Studienprogrammen sind die in Frage kommenden Fördermöglichkeiten jeweils aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie zudem unter bei der betreffenden Bildungsmaßnahme. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Weitere Informationen, Broschüren und Antragsformulare zum Meister-BAföG sind unter erhältlich. Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu , W (40.000, W bei gemeinsam Veranlagten) können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500, W, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Weitere Informationen sind unter erhältlich. Förderung durch den Arbeitgeber Manche Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern. Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Weiterbildungsstipendium (früher Begabtenförderung Berufliche Bildung) Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis zu 6.000, W in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen sind unter erhältlich. D ÜG 02 REV 01 08/2013 Fördermöglichkeiten Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

17 3 Vorsprung durch Wissen Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Kontaktstudiengang ab dem Wintersemester (Gewünschtes bitte ankreuzen) Controlling in Stuttgart Heidenheim Führungskompetenz Internationale Rechnungslegung und Besteuerung Personal- und Organisationsentwicklung Projektmanagement Public Relations Vertriebsmanagement Wirtschaftsrecht Schwerpunkt Arbeitsrecht 2014/2015 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.v. Postfach Stuttgart ** ** */**Eine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information. Hinweis nach 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert.

18 Nachweise Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeitgeber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben). Zahlungsart (gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen) Selbstzahlung durch Überweisung (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen) Selbstzahlung durch Bankabbuchung (Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn abgebucht) Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten (zzgl. 15, Ratenzahlungszuschlag) Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen) Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden Aufteilungsverhältnis in Prozent: Arbeitgeber: Student: (Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen.) IBAN BIC Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden.

19 Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke die Angaben sind freiwillig) Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch: Empfehlung durch Bekannte / Verwandte Empfehlung durch Kollegen Empfehlung durch Arbeitgeber Arbeitsagentur IHK Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google) Online-Werbung (web.de oder gmx.de) Messen Info-Veranstaltung an Berufsschule Radiowerbung Großflächenplakate / Megalights Anzeigen in Printmedien Pressemitteilungen in Printmedien Sonstiges:

20 Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke) Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben sind freiwillig. F KS 01 REV 02 05/2014 Aus- und Weiterbildungsabschluss Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit über 2 Jahre): Bankkauffrau/-mann Bürokauffrau/-mann Industriekauffrau/-mann Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel Speditionskauffrau/-mann Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit bis 2 Jahre) Gewerblich-technische Ausbildung Gewerblich-technische Weiterbildung: Industriemeister/in Handwerksmeister/in Staatlich geprüfte/r Techniker/in Kaufmännische Weiterbildung: Betriebswirt/in (VWA) Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige) Fachkauffrau/-mann Fachwirt/in Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst (mittlerer Dienst und Aufstieg ohne Studium) Studium: Universität (Fach-)Hochschule Duale Hochschule / Berufsakademie Fachrichtung des absolvierten Studiums: Technik Verwaltung Wirtschaft ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium Berufsgruppe Angestellte/r Wirtschaft Angestellte/r Öffentlicher Dienst Beamter / Beamtin Selbstständige/r arbeitsuchend Funktion / Position Sachbearbeiter/in Gruppen- bzw. Teamleiter/in Projekt- / Produktmanager/in Abteilungsleiter/in Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied Branche des Arbeitgebers Industrie: über 500 Beschäftigte bis 500 Beschäftigte Handwerk Telekommunikation / Informationstechnologie Verkehrswirtschaft Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser,...) Bauwirtschaft: Baugewerbe Immobilienwirtschaft Handel: Großhandel Einzelhandel Finanzdienstleistungen: Bank Versicherung sonstige Finanzdienstleistungen Freie Berufe: Architekt/in Arzt / Ärztin Beratende/r Ingenieur/in Rechtsanwalt / Rechtsanwältin Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in Sonstige Dienstleistungen: Bildung Gesundheitswesen Kommunikation / Werbung Medienwirtschaft Tourismus Unternehmensberatung Öffentlicher Dienst: Bund Land Kommune Sonstiges: Abteilung Außenwirtschaft (Import / Export) Beschaffung und Logistik Finanz- und Rechnungswesen / Controlling Marketing / Vertrieb / Werbung Organisation / IT Personalwirtschaft Produktionswirtschaft Unternehmens- / Geschäftsführung sonstige Abteilung

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