Staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für den Operationsdienst. 15. Lehrgang Oktober 2015 Frühjahr 2017
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- Gisela Frei
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1 Klinikum Bremen-Mitte Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bereich: Fort- und Weiterbildung/IBF Fachweiterbildung Operationsdienst Staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für den Operationsdienst 15. Lehrgang Oktober 2015 Frühjahr Allgemeines Seite 2/3 2. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzung Seite 3 3. Ziel der Weiterbildung Seite 3 4. Grundmodule Seite 4/5 5. Fachmodule Seite 6/7 6. Nächst mögliche Termine Seite 8/9 7. Veranstaltungsort Seite 9 8. Abschluss der Weiterbildung Seite Kosten Seite Lehrgangsleitung und weitere Informationen Seite 11 Stand: Februar 2014 Margitta Bergmann 1
2 1. Allgemeines Seit Ende des Jahres 2009 wird die staatlich anerkannte Weiterbildung Fachpflege für den Operationsdienst den gesetzlichen Vorgaben 1 entsprechend in modularer Form durchgeführt. Dies bedeutet im Vergleich zur traditionellen zweijährigen Fachweiterbildung, dass eine individuellere Planung, in welchem Zeitraum und in welcher Reihenfolge die 840 Unterrichtsstunden des Gesamtlehrgangs absolviert werden, möglich ist. Im Einzelnen sieht die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung die folgenden Module zuzüglich einer staatlichen Abschlussprüfung für den Lehrgang Fachpflege für den Operationsdienst vor: Grundmodul 1 Grundlagen der Fachweiterbildungen zur Professionellen Orientierung Grundmodul 2 Beratung und Anleitung Fachmodul 1 Grundlagen und spezifische Interventionen im OP Fachmodul 2 Hygiene und Fachkunde im OP Fachmodul 3 Medizin und Technik in der OP Pflege Die Grundmodule 1 und 2 werden im Verlauf des Lehrgangs gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anderer staatlich anerkannter Weiterbildungen absolviert. Die Fachmodule 1 bis 3 richten sich ausschließlich an Absolventen der Fachweiterbildungsrichtung OP. Eine Anerkennung eventuell bereits erworbener Qualifikationen (beispielsweise als Praxisanleiter/in im Umfang von mindestens 200 Stunden) ist auf Antrag und nach Überprüfung der Gleichwertigkeit möglich. 1 Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 27. März 2007 und Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte vom 10. Mai 2007, abrufbar unter: > Themen der Abteilung > Fort- und Weiterbildung in der Pflege 2
3 Jedem Modul sind berufspraktische Anteile zugeordnet, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit wahrgenommen werden können und zur Vertiefung und Anwendung des theoretischen Wissens beitragen. Das Klinikum Bremen-Mitte mit seinem IBF-Bereich ist der größte Anbieter von staatlich anerkannten Weiterbildungen und Fortbildungslehrgängen für Kranken- und Kinderkrankenpflegekräfte in Bremen. Neben der Fachweiterbildungsrichtung Operationsdienst werden seit vielen Jahren die Fachweiterbildung für Onkologie und für Leitungsaufgaben in der Pflege und seit 2013 die Fachweiterbildung Hygiene und Infektionsprävention sowie die Fachweiterbildung für die pädiatrische Anästhesie und Intensivpflege angeboten. Lehrgänge für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, in Palliative Care und zu anderen Themen ergänzen das breite Angebot. Die Lehrgänge richten sich an Beschäftigte im Gesundheitswesen in ganz Norddeutschland und gewährleisten auf diese Weise einen fachbezogenen Austausch verschiedener Einrichtungen weit über die Bremer Landesgrenzen hinaus. 2. Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Operativen Abteilungen. Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer: die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in nach 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes oder Altenpfleger/in nach 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes besitzt und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in der OP Pflege nachweist. 3. Ziel der Weiterbildung Fachweiterbildungen im Rahmen der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung der Freien Hansestadt Bremen sollen Pflegefachkräfte durch die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten für ausgewiesene Tätigkeitsfelder besonders befähigen und ihnen die hierfür erforderlichen Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. 3
4 Sie sollen insbesondere erlernen, ihre Pflegetätigkeit auch auf Grund anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln und zu überprüfen. Die speziellen Ziele und der jeweils angestrebte Kompetenzgewinn sind in der Beschreibung der einzelnen Module ersichtlich. 4. Grundmodule Die Grundmodule 1 und 2 bilden wie bereits beschrieben die Grundlage aller in Bremen angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte. Die Fachweiterbildung Hygiene und Infektionsprävention bildet hier eine Ausnahme, da hier das Grundmodul I in die Fachmodule integriert wurde. Durch die Integration des Grundmoduls 2 zur Praxisanleitung in die Fachweiterbildungen wird den Zielen des Krankenpflegegesetzes, das Beratung und Anleitung als Ausbildungsziel definiert und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation als Voraussetzung für die praktische Ausbildung benennt, entsprochen. Grundmodul 1 Grundlagen der Fachweiterbildungen zur Professionellen Orientierung (120 Stunden Unterricht, 10 Wochen berufspraktische Weiterbildung im eigenen Arbeitsumfeld) Das Grundmodul 1 befähigt die Teilnehmer, sich die komplexen Bedingungen und Handlungsfelder der professionellen Pflege selbstständig zu erschließen. Sie erwerben Grundlagen und Instrumente, die es ihnen ermöglichen, spezielle Tätigkeitsfelder und Pflegehandlungen zu identifizieren, einzuordnen und eigenes Pflegehandeln damit in Beziehung zu setzen. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Teilnehmer haben ihre Methoden im Umgang mit komplexen Texten, insbesondere Gesetzestexten und wissenschaftlichen Texten, verbessert. - Die Teilnehmer haben ihre Organisations- und Planungsfähigkeit verbessert und können bestimmte Ziele, insbesondere Pflegeziele, durch systematische und konsequente Vorgehens- und Verfahrensweisen erreichen. 4
5 - Die Teilnehmer können erweiterte Verantwortungsspielräume in speziellen Tätigkeitsfeldern der Pflege übernehmen und gestalten. Sie haben die eigene Kommunikationsfähigkeit weiterentwickelt. - Die Teilnehmer haben sich mit den ökonomischen und ökologischen Zielen der Professionellen Pflege auseinandergesetzt und sind in der Lage, diese unter Beachtung von personellen, finanziellen und organisatorischen Rahmenvorgaben wirtschaftlich und effizient im eigenen Verantwortungsbereich zu verfolgen. Die 120 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in die folgenden vier Bereiche: 1. Pflegewissenschaftliche Grundlagen, 2. Rechtliche und strukturelle Bedingungen in der Pflege, 3. Sozial-kommunikative Kompetenzen, 4. Betriebswirtschaftliche Grundlagen in verschiedenen Institutionen der Pflege Prüfung Grundmodul 1: Schriftliche Prüfung als Hausarbeit Grundmodul 2 Beratung und Anleitung (200 Stunden Unterricht, 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung im eigenen Arbeitsumfeld) Das Grundmodul 2 befähigt die Teilnehmer, in kommunikativ angemessener Weise im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit insbesondere Schülern, Praktikanten, helfenden Angehörigen, neuen Mitarbeitern und Angehörigen anderer Berufsgruppen Erkenntnisse, Einsichten, Informationen und Fertigkeiten zu vermitteln. Angestrebter Kompetenzgewinn: - Die Teilnehmer haben ihre Fähigkeit verbessert, in der verbalen und nonverbalen Kommunikation unter Nutzung von Elementen der Gesprächsführung Beratungsund Anleitungssituationen ergebnisorientiert zu gestalten. - Die Teilnehmer sind in der Lage, inhaltliche und situative Zusammenhänge so zu strukturieren, dass ihr Gegenüber oder eine Gruppe ihr Anliegen verstehen kann und die Einsicht und Bereitschaft zu notwendigen Verhaltensänderungen entwickelt. - Die Teilnehmer können ihr eigenes Handeln innerhalb der Strukturen und Bedingungen des Pflegealltags gestalten. 5
6 - Die Teilnehmer haben ein Verständnis für die jeweils aktuelle eigene professionelle Rolle innerhalb des Systems der Pflege und der Institution und können mit den unterschiedlichen Adressaten entsprechend angemessen kommunizieren. Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in vier Bereiche. Sie entsprechen im wesentlichen den Inhalten zur Ausbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter in der Pflege (siehe Empfehlungen zur Praxisanleitung im Lande Bremen des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vom 12. August 2005): 1. Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung, 2. Grundlagen der Pädagogik, Methodik und Didaktik, 3. Grundlagen der Pflegeorganisation, 4. Beratung und Anleitung für verschiedene Zielgruppen. Prüfung Grundmodul 2: Hausarbeit zu einer gezielten praktischen Anleitung, einer Beratung oder einer Unterrichtseinheit. 5. Fachmodule Fachmodul 1 Umfang: 200 Std. Unterricht Mindestens 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern. Beschreibung: Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in folgende Bereiche: 1. Pflegeprozess im OP 2. Spezielle pflegerische Anforderungen im OP 3. Medizinische Grundlagen 4. Methoden und Techniken der Diagnostik und Therapie im OP Angestrebter Kompetenzgewinn: Die TeilnehmerInnen entwickeln Sach- und Fachverstand zur Mitwirkung an diagnostischen und therapeutischen Eingriffen bis hin zur selbständigen Durchführung neu erlernter Techniken. Die TeilnehmerInnen lernen, Ziele systematisch und planmäßig anzustreben und geeignete Methoden und Techniken zur Lösung praktischer und theoretischer Arbeiten im OP zu entwickeln. 6
7 Die TeilnehmerInnen sind in der Lage, spezielle Verfahren anzuwenden und neu zu erarbeiten, mit denen sich die Pflege im OP im Sinne des Pflegeprozesses durchführen und weiterentwickeln kann. Modulprüfung: Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit Fachmodul 2 Umfang: 120 Stunden mindestens 10 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern Die 120 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in folgende Bereiche: 1. Grundlagen der angewandten Krankenhaushygiene 2. Rechts- und Aufsichtsfragen, 3. Umgang mit Medizinprodukten 4. Instrumentenkunde Angestrebter Kompetenzgewinn: Die TeilnehmerInnen können die Notwendigkeit und den wirtschaftlichen Einsatz von Investitionen, Betriebs- und Verbrauchsmitteln prüfen und begründen Die TeilnehmerInnen wirken aktiv in ihrem Rahmen der Möglichkeiten an der Erhaltung der Umwelt mit durch den verantwortlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die TeilnehmerInnen können Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten im Rahmen planen, einleiten und durchführen. Modulprüfung: Schriftliche und mündliche Prüfung Fachmodul 3 Umfang: 200 Stunden mindestens 15 Wochen berufspraktische Weiterbildung in geeigneten Einsatzfeldern Die 200 Stunden des theoretischen Unterrichts gliedern sich in folgende Bereiche 1. Material- und Gerätekunde 2. Rechtliche, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte im Operationsbereich 3. Pharmakologie, Anästhesie und Reanimation 4. Methoden und Techniken chirurgischer, diagnostischer und therapeutischer Eingriffe 7
8 Die TeilnehmerInnen können die Notwendigkeit und den wirtschaftlichen Einsatz von Investitionen, Betriebs- und Verbrauchsmitteln prüfen und begründen. Die TeilnehmerInnen haben ihre Methoden im Umgang mit komplexen Texten, Gesetzen und Richtlinien verbessert. Die TeilnehmerInnen haben ihre Organisations- und Planungsfähigkeit weiterentwickelt und können bestimmte Ziele durch systematische und konsequente Vorgehen- bzw. Verfahrensweisen erreichen. Die TeilnehmerInnen können erweiterte Verantwortungsspielräume in speziellen Tätigkeitsfeldern der Pflege übernehmen und gestalten. Modulprüfung: Praktische Prüfung 6. Nächst mögliche Termine Die Fachmodule der Fachweiterbildung 2013/2015 sind bereits ausgebucht. Die Fachmodule der Fachweiterbildung 2015/2017 können gebucht werden. In 2014 kann mit dem Grundmodul 2 begonnen werden. Grundmodul 2 Beratung und Anleitung 1. Block: Block: Block: Block: Block: Grundmodule 2015: Grundmodul 1 Professionelle Orientierung 1. Block: Block: Block: Grundmodul 2 Beratung und Anleitung 1. Block: Block:
9 3. Block: Block: Block: Fachmodul 1 Grundlagen und spezifische Interventionen im OP 1. Block: Block: Block: Block: Block: Fachmodul 2 Hygiene und Fachkunde im OP 1. Block: Block: Block: Fachmodul 3 Medizin und Technik im OP 1. Block: Block: Block: Block: Block: Abschlussprüfung: voraussichtlich März /April 2017 Die Grundmodule starten jedes Jahr, die Fachmodule alle 2 Jahre. Abschlussprüfungen finden jedes Jahr ( April und Dezember ) statt. Die genauen Termine werden jeweils frühzeitig bekanntgegeben. 9
10 7. Veranstaltungsort Klinikum Bremen-Mitte IBF-Bereich, Gebäude 42, Ebene 2 St.-Jürgen-Str. 1, Bremen 8. Abschluss der Weiterbildung Die Weiterbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung gemäß der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Abschlussarbeit, die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch von 30 Minuten Dauer. Das Prüfungsgespräch dient zum einen der Vertiefung der Inhalte in der Hausarbeit und behandelt darüber hinaus modulübergreifend die Inhalte der Fachweiterbildung. Die staatliche Anerkennung zum Führen der Fachweiterbildungsbezeichnung Fachpfleger für den Operationsdienst oder Fachpflegerin für den Operationsdienst erhält, wer die für die Weiterbildung vorgeschriebenen fünf Module erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat. Der genaue Termin wird nach Absprache mit dem Prüfungsvorsitzenden des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales rechtzeitig festgelegt. 9. Kosten Grundmodul 1: 695 Grundmodul 2: Fachmodul 1: Fachmodul 2: Fachmodul 3: Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung:
11 10. Lehrgangsleitung und weitere Informationen Margitta Bergmann, Diplom-Berufspädagogin (Pflegewissenschaft) GESUNDHEIT NORD Klinikum Bremen-Mitte ggmbh Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bereich: Fort- und Weiterbildung/IBF St.-Jürgen-Str Bremen Telefon: (0421) oder Fax: (0421) margitta.bergmann@klinikum-bremen-mitte.de 11
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