Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen
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- Gregor Keller
- vor 8 Jahren
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1 Fachhochschule Deggendorf Fachbereich Bauingenieurwesen Thema: Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen - Teil 1 - Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades: Diplom-Ingenieur (FH) Vorgelegt von: Prüfer: Name: Vorname: Ort: Deggendorf Prof. Dr. jur. Josef Scherer Thema eingereicht am: Diplomarbeit abgegeben am:
2 I Inhaltsverzeichnis Seite Anhangverzeichnis...IV Abbildungsverzeichnis...V Tabellenverzeichnis...VI Abkürzungsverzeichnis...VII I Vorbemerkung Meilensteine der Gesetzgebung...1 II Vermeidung der schlimmsten Fehler im privaten Bauvertragsrecht vor der Auftragsvergabe Der BGB-Werkvertrag als Rechtsgrundlage Angebot und Annahme Ein- und mehrseitiges Rechtsgeschäft Zugang der Willenserklärung und Bindefrist Vertragsinhalt Vertragsschluss Ausdrücklicher Vertragsschluss Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Auftragsbestätigung Stillschweigender Vertragsschluss Allgemeine Grundsätze Abschlussfreiheit Gestaltungsfreiheit Formfreiheit Der Bauvertrag nach der VOB Überblick über die Teile der VOB VOB/A DIN VOB/B DIN VOB/C DIN ff Einbeziehung in den Vertrag VOB und ihr Charakter als Allgemeine Geschäftsbedingungen Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem AGB-Gesetz Auswirkungen des AGB-Gesetzes auf VOB-Bauverträge Individuelle, unklare und unwirksame Bauvertragsklauseln nach dem AGB-Gesetz Verträge, die ab dem abgeschlossen werden... 37
3 II Seite 3 Vertragliche Sicherungsmöglichkeiten Bürgschaft Gesetzliche Anforderungen Besondere Voraussetzungen beim VOB-Vertrag Garantie Einbehalt von Zahlungen Sicherheitseinbehalt Schuldbeitritt/Schuldübernahme Patronatserklärung III Vermeidung der schlimmsten Fehler im privaten Bauvertragsrecht nach der Auftragsvergabe Gesetzliche Sicherungsmöglichkeiten der Vergütung Bauhandwerkersicherungshypothek nach 648 BGB Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach 648a BGB Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) Die bedeutendsten Rechte und Pflichten des Auftragnehmers VOB-Bauvertrag Umfang der Leistung Vertragliche Vereinbarung Abänderung des vereinbarten Leistungsumfangs Zusatzleistungen Ausführung der Leistung Prüfungs- und Mitteilungspflicht Bauablaufstörungen Behinderung und Unterbrechung nach 6 VOB/B Ausführungsfristen Baugrundrisiko BGB-Werkvertrag Umfang der Leistung Ausführung der Leistung Prüfungs- und Mitteilungspflicht Bauablaufstörungen Behinderung und Unterbrechung der Bauleistung Ausführungsfristen Baugrundrisiko...96
4 III Seite 2.3 Gesamtüberblick Sonstige Pflichten des Auftragnehmers im BGB/VOB-Vertrag Spezielle Rechte und Pflichten des Auftragnehmers beim VOB-Bauvertrag Die bedeutendsten Rechte und Pflichten des Auftraggebers VOB-Bauvertrag Hauptpflichten Mitwirkungspflichten BGB-Werkvertrag Hauptpflichten Mitwirkungspflichten Gesamtüberblick Sonstige Pflichten des Auftraggebers im BGB/VOB-Vertrag Spezielle Rechte und Pflichten des Auftraggebers beim VOB-Bauvertrag IV Ausblick auf weitere Problemfelder V Auswertung der empirischen Untersuchung Gesamtinterpretation der Umfrage Darstellung der einzelnen Umfrageergebnisse Anhang Literaturverzeichnis
5 IV Anhangverzeichnis Musterbriefe 1: Schiedsgerichtsvereinbarung : Antrag auf Eintragung einer Vormerkung einer Handwerker-Sicherungshypothek : Klage auf Eintragung einer Handwerker-Sicherungshypothek : Aufforderung zur Übergabe einer Sicherheit nach 648a BGB : Nachfristsetzung zur Beibringung einer Sicherheit nach 648a BGB mit Androhung der Kündigung : Kündigung wegen fehlender Sicherheit nach 648a BGB : Zusatzvereinbarung : Bedenkenanmeldung nach 4 VOB/B (VOB-Vertrag) : Behinderungsanzeige (VOB-Vertrag) : Aufforderung zur Erbringung von Vorleistungen - Behinderungsanzeige (VOB-Vertrag) : Nachfristsetzung zur Erbringung von Vorleistungen mit Kündigungsandrohung (VOB-Vertrag) : Kündigungsschreiben bei nicht fristgemäßer Erbringung von Vorleistungen (VOB-Vertrag) : Aufforderung zur Mitteilung des Leistungsbeginns (VOB-Vertrag) : Behinderungsanzeige (BGB-Vertrag) : Aufforderung zur Erbringung von Vorleistungen (BGB-Vertrag) : Nachfristsetzung zur Erbringung von Vorleistungen mit Kündigungsandrohung (BGB-Vertrag) : Aufforderung zur Durchführung der Abnahme (VOB-Vertrag) : Abnahmeprotokoll (BGB/VOB-Vertrag) Gesetzestexte 19: Auszug aus dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (BT-Drucksache 14/7052) Fragebogen 20: Fragebogen zum Thema Juristische Grundregeln...167
6 V Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ein- bzw. mehrseitiges Rechtsgeschäft...4 Abbildung 2: Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOB Teil A...20 Abbildung 3: Klauselprüfung nach dem AGB-Gesetz...36 Abbildung 4: Folgen einer Behinderung nach 6 VOB/B...81 Abbildung 5: Folgen einer Unterbrechung nach 6 VOB/B...82 Abbildung 6: Rechtsfolgen bei Fristverletzungen...89 Abbildung 7: Sonstige Pflichten des Auftragnehmers...98 Abbildung 8: Rechte und Pflichten des Auftragnehmers nach VOB/B...99 Abbildung 9: Sonstige Pflichten des Auftraggebers Abbildung 10: Rechte und Pflichten des Auftraggebers nach VOB/B...116
7 VI Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Verwendung von Vertragsmustern Tabelle 2: Arten des Vertragsschlusses Tabelle 3: Elektronische Übermittlung Tabelle 4: VOB/BGB-Vertragsarten Tabelle 5: Verbesserungsbedürftigkeit von VOB/BGB Tabelle 6: Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Tabelle 7: Aushändigung der VOB/B an private Bauherrn Tabelle 8: Vertragliche Sicherheiten Tabelle 9: Inanspruchnahme gesetzlicher Sicherheiten Tabelle 10: Gesetzliche Sicherheiten beim reinen VOB-Vertrag Tabelle 11: Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen Tabelle 12: Formen der Abnahme nach VOB/B Tabelle 13: Abnahme durch Fertigstellungsbescheinigung nach 641a BGB Tabelle 14: Verjährung von Vergütungsansprüchen ab Tabelle 15: Durchführung der Vertragsgestaltung Tabelle 16: Streitursachen im privaten Bauvertragsrecht Tabelle 17: Betriebsgröße der befragten Unternehmen...130
8 VII Abkürzungsverzeichnis Abs. = Absatz AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBG = Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AnwBl = Anwaltsblatt ARGE = Arbeitsgemeinschaft Art. = Artikel BB = Betriebs Berater BauR = Baurecht BGB = Bürgerliches Gesetzbuch BGH = Bundesgerichtshof BT = Bundestag DB = Der Betrieb DStR = Deutsche Steuer-Rundschau EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch e.v. = eingetragener Verein EWiR = Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht ff. = fort folgende gem. = gemäß GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung GSB = Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen HGB = Handelsgesetzbuch Hrsg. = Herausgeber i.s. = im Sinne i.v.m. = in Verbindung mit IBR = Immobilien- & Baurecht IHK = Industrie- und Handelskammer Jb.J.ZivRWiss. = Jahrbuch der Jungen Zivilrechtswissenschaftler JR = Juristische Rundschau JZ = Deutsche Juristenzeitung MDR = Monatsschrift für Deutsches Recht
9 VIII NJ = Neue Justiz NJW = Neue Juristische Wochenschrift RA = Rechtsanwalt RE BGB = Regierungsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ** sog. = sogenannte StWK = Steuer- und Wirtschafts-Kurzpost u.a. = unter anderem u.u. = unter Umständen VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen ZAP = Zeitschrift für die Anwaltspraxis ZfBR = Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht ZIP = Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZRP = Zeitschrift für Rechtspolitik ZPO = Zivilprozessordnung ** Bundestagsbeschluss vom (BT-Drucksache 14/7052): Unveränderte Beschlussfassung des Regierungsentwurfs RE BGB in den diese Arbeit betreffenden Teilen.
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