der Abgeordneten Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE. Verbot von kurdischem Satellitensender Roj TV MitVerbotsbescheidvom13.Juni2008,gerichtetandieVerantwortlichender indänemarkansässigenfirmenmesopotamienbroadcasta/smetvundroj TVsowieVIKOinWuppertal,hatdasBundesministeriumdesInnern (BMI) denkurdischensatellitensenderrojtvimbereichderbundesrepublik Deutschlandverboten.MesopotamiaBroadcastA/Sdarfsichdanach im GeltungsbereichdesVereinsgesetzesnichtmehrdurchdenFernsehsender RojTVA/Sbetätigen.Eswirdbehauptet,dieTätigkeitdesSenderslaufeStrafgesetzenzuwiderundrichtesich gegendengedankendervölkerverständigung.zudemwirdbehauptet,dertv-senderbetätigesichfürdieinderbundesrepublikdeutschlandseit1993verbotenearbeiterparteikurdistanspkk undseisomitderen Sprachrohr,umihreAnhängerschaftinEuropamit Nachrichtenzuversorgen.DieebenfallsverboteneTV-Produktionsfirma VIKOwirdals Teilorganisation vonrojtvgewertetundvorhandenesvermögen zugunsten des Bundes beschlagnahmt und eingezogen. WesentlicherSenderinhaltseieine GlorifizierungdesbewaffnetenKampfes gegendietürkei unddas SchüreneinesPersonenkultesumdeninhaftierten PKK-FührerAbdullahÖcalan,sodasBMI.RojTVtransportiereden Konflikt, derzwischenteilenderkurdischenbevölkerungindertürkeimitdemtürkischenstaatbesteht [ ]indiewohnzimmerkurdischerfamilienauchin Deutschland undschüreso HasszwischenMenschentürkischerundkurdischerVolkszugehörigkeit,behauptetdasBMIungeachtetderTatsache,das dersenderbeharrlichfüreinepolitischelösungderkurdischenfragewirbt.vor demhintergrunddes verschärftenvorgehensdestürkischenstaatesgegen PKK-Guerillastellungen gemeintsindoffenbardievölkerrechtswidrigen LuftangriffeaufZieleimNordirak erforderten Sicherheitsinteressender BundesrepublikDeutschland dasverbotdes PKK-Haussenders (allezitate aus dem Verbotsbescheid des BMI). RojTVerreichtmitseinenKultur-undNachrichtensendungeninkurdischer, türkischer,arabischerundassyrischersprachetäglichmehreremillionenmenschenimnahenostenundeuropa.indertürkei,wokurdischsprachigenachrichtensendungenbislangverbotensind,aberauchfürhunderttausendekurdischstämmigerbürgerinderbundesrepublikdeutschlandistrojtveine wichtigealternativenachrichtenquellegegenüberdenmeistchauvinistischaufgeladenen,antikurdischausgerichtetentürkischenmedien.weilauchkurdische ExilpolitikerundVertreterkurdischerOrganisationenzuWortkommen,hatdie TürkeiseitlangemeinVerbotdesSendersgefordert.DieUS-Regierung,die 2006einegemeinsameAnti-PKK-Kommissionmittürkischenundirakischen Stellengebildethat,unterstütztdieForderungnacheinemRojTV-Verbotmit diplomatischendruckaufdieeuropäischenstaaten.konkreteschrittezueiner SchließungdesSenderswurdeninsbesonderenacheineram5.November2007
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode erfolgteneinigungzwischendemtürkischenministerpräsidentenreceptayyip ErdoganundUS-PräsidentGeorgeW.BushzurengenKooperationbeider BekämpfungderPKKeingeleitet.SoverglichderVizekoordinatorderAntiterrorabteilungimUS-AußenministeriumbeieinemBesuchinAnkaraim Februar2008diePKKmiteinerKrake, derjederarmangegriffen werden müsseundnannteindiesemzusammenhangrojtveine Speerspitzedes Terrorismus ( WenigspätererfolgtenRazzienzuerstimBrüsselerStudiodesSendersundam 7.Mai2008indenStudioräumenderFirmaVIKOinWuppertalsowiebei mehrerenmitarbeiternundjournalisten.bereitsimjanuar2008hattediefirma KabelBWmitSitzinBaden-WürttembergdenEmpfangvonRojTVgestoppt. EinFirmensprecherhatteerklärt,dassdiesemSchrittkeinejuristischeEntscheidungzugrundegelegenhätte,sondernvon bestimmtenstellen entsprechende Direktiven ergangen wären (Azadi Infodienst Nr.87, Juni 2008, S. 2). Wir fragen die Bundesregierung: 1.WelcheGesuchevonSeitendertürkischenRegierungodertürkischer Sicherheits-oderJustizbehördenoderInterventionenvonVertreternUSamerikanischerRegierungsstellenoderUS-amerikanischerBehörden,ein BetätigungsverbotvonRojTVinderBundesrepublikDeutschlandzuerwirken, liegen der Bundesregierung vor? 2.WelcheKooperationbzw.welcheKonsultationengabesbeiVorbereitung desbetätigungsverbotsvonrojtvvonseitenbundesdeutscherregierungsstellenoderbehördenmitausländischenregierungsstellen,behörden oder Justizinstitutionen a) mit türkischen Regierungsstellen, Behörden oder Justizinstitutionen, b)mitus-amerikanischenregierungsstellen,behördenoderjustizinstitutionen, c) mit dänischen Regierungsstellen, Behörden oder Justizinstitutionen, d) mit belgischen Regierungsstellen, Behörden oder Justizinstitutionen, e)mitregierungsstellen,behördenoderjustizinstitutionenandereralsder in Frage 2a bis Frage 2d genannten Länder? 3.WardieBundesregierungandenAktivitätenderAnfang2007vondenUSund türkischen Behörden errichteten Anti-PKK-Koordination beteiligt? a) Wenn ja, in welcher Form? b)wievielegemeinsametreffenvonspezialistenderus-außen-,justizundfinanzministeriensowiedertürkeifandeninwelchenländernder EU statt? c) Wie viele hiervon fanden in der Bundesrepublik Deutschland statt? d)waswarimeinzelnenjeweilsgegenstandderdiskussionenbzw.entscheidungen? e)habenandiesentreffenauchvertreterdesbundesamtesfürverfassungsschutz (BfV)und/oderdesBundesnachrichtendienstes (BND)und/oder desbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge (BAMF)teilgenommen, und wenn ja, welche? f) Welche deutsche Behörde wurde mit welchen Aufgaben betraut? g)inwieweithatdiebundesregierungaufdiesentreffenkonkretezusagen imhinblickaufstrafverfolgungsmaßnahmengegeninderbundesrepublik Deutschland politisch aktive Kurdinnen und Kurden gemacht?
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10462 h)welchemaßnahmensindnachweislichaufgrunddieserkonsultationen durchdiebundesanwaltschaft,dasbundeskriminalamt (BKA)oder Staatsanwaltschaften durchgeführt worden? 4.WurdenbeidenZusammenkünftenderAnti-PKK-KoordinationinsbesondereauchVerbotsmaßnahmengegenkurdischeMedien Zeitungen,Nachrichtensendungen, TV-Sender beschlossen oder erörtert? a)stehtdieverbotsverfügunggegendiefirmaviko,mesopotamien Broadcast A/S METV und Roj TV in diesem Zusammenhang? b)beabsichtigtdiebundesregierungweitereverbotsmaßnahmengegen kurdische Einrichtungen, und wenn ja, gegen welche? 5.ErgreiftdieBundesregierungInitiativenbzw.sindderRegierungInitiativendeutscherBehördenbekannt,umeinVerbotvonRojTVauchinanderen Ländern der Europäischen Union zu erreichen? a)wennja,welcheinitiativeninwelchenländernundmitwelchenausländischen Behörden sind der Bundesregierung bekannt? b)welcheinitiativendeutscherbehördensindderbundesregierungbekannt, Dänemark zum Entzug der Sendelizenz für Roj TV zu bewegen? c)welcheinitiativendeutscherbehördensindderbundesregierungbekannt,eineschließungdeshauptsendestudiosvonrojtvinbrüsselzu erreichen? 6.IstderBundesregierungbekannt,aufgrundwelchervoneinemFirmensprecherderFirmaKabelBWmitSitzinBaden-Württemberggenannten Direktive von bestimmtenstellen diesefirmabereitsimjanuar2008 den Empfang von Roj TV gestoppt hat? a) Wenn ja, um Direktiven welcher Behörden handelt es sich? b) Von welcher Stelle ging die Initiative für diese Direktiven aus? c) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Direktiven? d)inwieweitwurdenderartigedirektivenauchananderekabelanbieter gegeben? 7.AnhandwelcherTatsachenkommtdieBundesregierungzuderimVerbotsbescheidgenanntenErkenntnis,durchRojTVseien erheblicheninteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet? 8.DurchwelchekonkretenVorfällekanndieBundesregierungbelegen,dass durchdensender dasfriedlichezusammenlebenvondeutschenundausländernundverschiedenenausländergruppenimbundesgebiet gefährdet würde? 9.InwieweitsiehtdieBundesregierungeinenWiderspruchzwischendenüber RojTVregelmäßigvonkurdischenRepräsentantenundRepräsentantinnen verbreitetenfriedenspolitischenvorstellungenunddenbehauptungen, durchdensenderwerde GewaltanwendungalsMittelzurDurchsetzung politischer Belange hervorgerufen? 10.WelcheBedeutunghatRojTVnachEinschätzungderBundesregierungfür kurdischstämmigebürgerinnenundbürgerinderbundesrepublikdeutschland a) zur Information über Ereignisse in ihrem Herkunftsland, b)zur politischen Bildung, c) zur Unterhaltung in einer Sprache und Kultur ihres Herkunftslandes?
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.ÜberwievieleZuschauerverfügtRojTVnachInformationenderBundesregierung a) in der Bundesrepublik Deutschland, b) in Europa (ohne die Bundesrepublik Deutschland), c)in der Türkei, d) im Nahen Osten (ohne Türkei), e)weltweit? 12.WievieleMitarbeiterdesSenders RojTVA/S undderfirmaviko FernsehProduktionGmbHinderBundesrepublikDeutschlandverlieren nachinformationenderbundesregierungdurchdieverbotsverfügungihre Arbeitsplätze? 13.WelchekonkretenVermögenswerteundSachenwurdenaufgrunddesVerbotszugunstendesBundesbeschlagnahmtundeingezogen?Bitteaufschlüsseln nach: a) Vermögenswerten und Sachen der Mesopotamia Broadcast A/S, b) Vermögenswerten und Sachen von Roj TV A/S, c)vermögenswertenundsachenderfirmavikofernsehproduktion GmbH, d)sachendritter,diebroadcasta/s,rojtva/soderderfirmaviko Fernseh Produktion GmbH zur Nutzung überlassen wurden, e)forderungendrittergegenbroadcasta/s,rojtva/soderderfirma VIKO Fernseh Produktion GmbH. 14.InwieweitsindnachAuffassungderBundesregierungAusstrahlungenvon RojTVinöffentlichzugänglichenRäumlichkeitenwieGastronomiebetriebenoderKulturvereinenimGeltungsbereichdesVereinsgesetzesvomBetätigungsverbot des Fernsehsenders Roj TV A/S betroffen? 15.InwieweitfälltnachAuffassungderBundesregierungdieÜberlassungvon FilmaufnahmenoderFernsehproduktionen,dieimGeltungsbereichdes Vereinsgesetzesangefertigtwurden,andieMesopotamiaBroadcastA/S zur Ausstrahlung über Roj TV unter das Betätigungsverbot? 16.InwieweitfälltnachAuffassungderBundesregierungdieBelieferungvon RojTVmitAgenturmeldungenvonimGeltungsbereichdesVereinsgesetzes aktiven Presseagenturen unter das Betätigungsverbot? 17.InwieweitfälltnachAuffassungderBundesregierungdasSchaltenvon WerbunginSendungenvonRojTVA/SdurchinderBundesrepublik Deutschland ansässige Firmen oder Personen unter das Betätigungsverbot? 18.InwieweitfälltnachAuffassungderBundesregierungdieTeilnahmevonin derbundesrepublikdeutschlandansässigenbürgerinnenundbürgernan imauslandproduziertensendungenvonrojtva/s,z.b.andiskussionsveranstaltungen oder durch Interviews, unter das Betätigungsverbot? 19.WelcheanderenimBundesgebietzuempfangendenkurdischsprachigen SendersindderBundesregierungbekannt,dieimBundesgebietzuempfangen sind? a) Welche Gruppierungen sind für diese Sender verantwortlich? b)wiebeurteiltdiebundesregierungdiepolitischeausrichtungdieser Sender?
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheanderenMediensindderBundesregierungbekannt,ausdenensich kurdischstämmigebürgerinnenundbürgerinderbundesrepublikdeutschlandaberauchindertürkeiunddemnahenostenüberdiesichtweise kurdischerparteienunddiefriedensvorschlägekurdischerpersönlichkeiten informieren können? 21.InwieweithältdieBundesregierungeineVerbotsaufhebungdurchdasBundesverwaltungsgerichtwieimOktober2005gegendasvomdamaligen BundesministerdesInnernOttoSchilyerlasseneBetätigungsverbotder ZeitungÖzgürPolitikasowiederkurdischenNachrichtenagenturMHAfür möglich? 22.VerfolgendeutscheGeheimdienstbehördennebendenkurdischenauchdie türkischen Medien in der Bundesrepublik Deutschland? a)wennja,welcheerkenntnisseimhinblickauf VerstößegegendenGedankenderVölkerfreundschaft insbesondereimumganggegenüber KurdenundArmeniernsowiereligiösenMinderheiteninnerhalbder TürkeiwieAleviten,Yeziden,JudenundChristenkonntenhierfestgestellt werden? b)wennja,welcheerkenntnisseimhinblickaufeine Glorifizierungdes bewaffnetenkampfes dertürkischenarmee etwabeidenvölkerrechtswidrigeneinmärschenundbombardierungendesnordirak konnten hier festgestellt werden? c)wennja,inwieweitsindverbotsmaßnahmengegentürkischemedien innerhalbderbundesrepublikdeutschlandindenaugenderbundesregierung wünschenswert oder notwendig? Berlin, den 17. September 2008 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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