TETRA-Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland
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- Dorothea Schumacher
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sabine Stüber, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12315 TETRA-Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller MitderEinführungdesDigitalfunkssollendieDefiziteindersicherheitsrelevantenKommunikationfüralleBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben (BOS)behobenwerden.EshandeltsichdabeiumeinesderderzeitgrößtentechnischenModernisierungsvorhabeninDeutschland.Danach sollerstmalseinbundesweiteinheitlichesfunknetzfürrettungs-undsicherheitskräfteflächendeckendzurverfügungstehenunddiebestehenden,voneinanderunabhängigenanalogfunknetzeablösen (vgl.bundesanstaltfürden DigitalfunkderBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben, Feldversuchstatt.ImJahr2007vereinbartenBundundLänder,bundesweit diesendigitalensprech-unddatenfunkaufderbasisdesmobilfunkstandards TETRA (TerrestrialTrunkedRadio)aufzubauenundzubetreiben.IneinzelnenRegionenistdasBOS-Digitalfunknetzbereitsverfügbarundwirdgenutzt (z.b.berlin,hamburg,bremen,leipzig,münchensowieregioneninnie- dersachsen,schleswig-holsteinwestunddemöstlichenlandesteilbaden- Württembergs; vgl. Bundestagsdrucksache 17/10066). BisherkönnengesundheitlicheRisikenfürMenschendurchdenBOS-DigitalfunknachTETRA-Standardnichtausgeschlossenwerden.Zwarsindinder SechsundzwanzigstenVerordnungzurDurchführungdesBundes-ImmissionsschutzgesetzesdieGrenzwertefürelektromagnetischeFunkwellenfestgelegt undlautbundesamtfürstrahlenschutz (BfS)imRahmendesDeutschenMobilfunkForschungsprogrammsUntersuchungenzurFragedergesundheitlichenAuswirkungenhochfrequenterFelderdurchgeführtworden. Diedort gewonnenenerkenntnissekönnenabernureingeschränktaufdentetra- Funkübertragenwerden,dasichdiePulsfrequenzundderFrequenzbereich von denen des kommerziellen Mobilfunks unterscheidet. (BfS). InternationaleStudienzeigenineinzelnenBereicheneinenForschungsbedarf auf.zudenlangzeitfolgengibtesbisherkeineaussagekräftigenuntersuchungen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom27.Februar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InDeutschlandgibteszahlreicheBürgerinitiativen,diesichmitderEinrichtungdesBOS-Digitalfunksauseinandersetzen.Dabeigehtesnichtnurum möglichegesundheitlichegefährdungen,sondernauchumfehlendeeinflussmöglichkeitenaufdienetzinstallationindengemeinden.auchbeschlüsse gewählter Bürgervertretungen werden außer Kraft gesetzt. 1.WelchenationalenundinternationalenForschungsergebnissezudengesundheitlichenAuswirkungendesTETRA-Funksliegenderzeitvor,und mit welchen zentralen Aussagen? WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdiesenErgebnissen für den weiteren Ausbau des BOS-Digitalfunks? DerAufbaudesDigitalfunknetzesTETRA (TerrestrialTrunkedRadio)wird nebendeutschlandineinigenweitereneuropäischenstaatenwiegroßbritannienundbelgiendurchstudienbegleitet.untersuchtwirdhierbeiimwesentlichendiewirkungderendgeräteaufdienutzerinnenundnutzer.diestudien zeigenbisherkeineeffekteaufuntersuchteparameterwiekognition,eeg usw. DarüberhinaushabendieErgebnissedesDeutschenMobilfunkForschungsprogrammsundandererinternationalerForschungsprogrammegezeigt,dass unterhalbderbestehendengrenzwerte,dieauchvomdigitalfunkeingehalten werden,keinegesundheitsgefährdungdurchhochfrequenteelektromagnetischefelderbesteht.eineübertragungdieserergebnisseaufdentetra-digitalfunkistmöglich,dabisherkeinwirkmechanismusnachgewiesenwurde,der vonderfrequenzodermodulationabhängigwäre.auchdievorliegendenhinweiseaufeinenmöglicheneinflussvonmitetwa16hzgepulstenelektromagnetischenfeldernaufdenkalzium-haushaltvonzellen,diefürtetrabedeutung hätten, konnten bisher nicht bestätigt werden. 2.InwiefernkönnenmitdenvorliegendenForschungsergebnissenlangfristigegesundheitlicheSchädeninfolgederNutzungdesTETRA-Funksausgeschlossen werden? InsgesamtzeigendiewissenschaftlichenForschungsergebnisse,dasskeinegesundheitlichenLangzeitauswirkungenaufdenMenschenzuerwartensind. AufgrundderlangenLatenzzeitenvonmanchenErkrankungenunddervergleichsweisekurzenNutzungszeitdergroßflächigenMobilfunktechnikkann dieseaussagenurfürdenbislangbetrachtetenbeobachtungszeitraumgemacht werden. 3.WievieleBasisstationenzurErrichtungeineseinheitlichenBOS-Digitalfunknetzessindbishergebautworden,undwievielesollesbeikompletter Fertigstellung geben (bitte jeweils nach Bundesländern nennen)? AlsgebauteBasisstationenwerdendieBasisstationenderNetzabschnittesowie zurluftraumversorgungbetrachtet,derensystemtechnikinstalliertist,dieaber nochnichtnotwendigerweiseindasnetzintegriertwurden.mitstandvom 31.Januar2013wurden3600Basisstationeninstalliert.GeplantistdieInstallationvonca.4500Basisstationenan4300Basisstationsstandorten.ImAnschlussandenPlan-Aufbaufolgtnocheine Feinjustierung,wenndiegewünschteFunkversorgunginderRealität abweichendvonderplanerischen Vorausberechnung nichterreichtwird.dabeikönnenauchzusätzlichebasisstationen nötig werden. (Quelle: BDBOS, Stand 31. Januar 2013)
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12586 LandPLANIST Brandenburg (BB) Berlin (BE)4847 Baden-Württemberg (BW) Bayern Bremen (HB)1818 Hessen (HE) Hamburg (HH)3434 Mecklenburg-Vorpommern (MV) Niedersachsen (NI) Nordrhein-Westfalen (NW) Rheinland-Pfalz (RP) Schleswig-Holstein (SH) Saarland5555 Sachsen (SN) Sachsen-Anhalt (ST) Thüringen (TH) Gesamt DieInbetriebnahmedesNetzeserfolgtzeitlichgestaffeltin45geografischen Netzabschnitten und wird im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein. 4.WievieleBasisstationensindindenLandkreisenundkreisfreienStädten geplant (bitteeinzelnfürdielandkreiseundkreisfreienstädteaufführen und die Standorte benennen)? EineAuflistungderBasisstationenindenLandkreisenundkreisfreienStädten istinderalsvs NurfürdenDienstgebraucheingestuftenAnlageaufgeführt. * DieTabelleenthältdieBasistationen (Netzelemente),derenStandortbereits entsprechendzuordenbarist.diessindmitdatenbestandzum31.januar2013 bereits97prozentallergeplantenstandorte.imgegensatzdazuordnetdie ListeinderAntwortzuFrage3dieBasisstationendenLändernnachVersorgungsgebieten (nichtstandorten)zu.andenlandesgrenzenkannderfunkplanerischoptimalestandortzurfunkversorgungunterumständenauchaufdem Gebiet des benachbarten Landes liegen. NachfragenzuaktuellenDateninderVS-NurfürdenDienstgebraucheingestuftenTabellekönnengegebenenfallsbeidenzuständigenStellenindenInnenministerien der Länder gestellt werden. *DasBundesministeriumdesInnernhatdieAntwortals VS NurfürdenDienstgebrauch eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach MaßgabederGeheimschutzordnungeingesehenwerden (dieseregelunggiltnochbefristetbiszum Ende der 17. Wahlperiode).
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.UmwievielhatsichdieAnzahlderursprünglichgeplantenBasisstationen erhöht (bittenachbund,länderundgemeindenantworten),undwassind die Gründe dafür? Am23.Oktober2002wurdederAbschlussberichtderExpertengruppeaus BundundLändernGruppe AnforderungenandasNetz (GAN)überdieLeistungsmerkmaleeinesMindeststandardsundüberdieBewertungdertechnischenLösungenverabschiedet.ThemenschwerpunktedesBerichtssindu.a. Grundanforderungen,Dienste,ÜbergangzuanderenNetzensowieorganisatorischeAnforderungen.HieraufaufbauendhabendieLänderweiterelandesspezifischeZusatzanforderungenanKapazitätenunderhöhteVersorgungskategorienerarbeitet (GAN+X).DiesesErgebnisistGrundlagederGrobnetzplanung des BOS-Digitalfunknetzes. DieGegenüberstellungdieserPlanungmitderaktuellenPlanungkannderbeigefügtenTabelleentnommenwerden.EineDarstellungaufEbenederGemeinden ist nicht möglich. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. (Quelle: BDBOS, Stand: 14. Februar 2013) Landursprüngliche Planung (GAN+X) DiePlanungnachGAN+XistidealisiertunddientderAbschätzungdesMengengerüstes.AlsGrundlagefürdieBerechnungwurdendabeistandardisierte Werte zu Grunde gelegt. BeiderRealisierungkommtesvor,dassaufStandortalternativenausgewichen werdenmuss.dieskannunterschiedlichegründehaben.abweichungentreten insbesonderehauptsächlichintopografischanspruchsvollengebieten (z.b.in gebirgigenregionen)oderbeihoherumgebungsbebauungauf,dahierdieidea- lenausbreitungsbedingungennichtimmererfülltwerden.auchkönnenge- aktuelle PlanungDifferenz Brandenburg (BB) Berlin (BE) Baden-Württemberg (BW) Bayern (BY) Bremen (HB) Hessen (HE) Hamburg (HH) Mecklenburg-Vorpommern (MV) Niedersachsen (NI) Nordrhein-Westfalen (NW) Rheinland-Pfalz (RP) Schleswig-Holstein (SH) Saarland (SL) Sachsen (SN) Sachsen-Anhalt (ST) Thüringen (TH) Gesamt
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12586 sichtspunktederwirtschaftlichkeitdazuführen,dasseinangedachterstandort nicht realisiert wird. AbweichungeninGrenznäheentstehenwegenderRestriktionenderAuslandskoordinierung.HiermussteilweiseaufStandortezurückgegriffenwerden, dienichtdieoptimaleversorgungbieten,aberderenstörpotentialindenangrenzendenstaatgeringerist.indiesenfällenmuss,damitdiegefordertenetzabdeckungerreichtwird,i.d.r.mindestenseineweiterebasisstationerrichtet werden. WeitereAbweichungenkönnendurcherhöhteKapazitätsanforderungender NutzerinnenundNutzerzustandekommen.DieseAnforderungenwurdenbei der Planung nach GAN+X noch nicht berücksichtigt. 6.Wann,inwelchenZeiträumenundinwelchenRegionenwerdenProbebetriebefürdenBehördenfunkvorderendgültigenInbetriebnahmedurchgeführt? DasBOS-Digitalfunknetzwirdsukzessiveundabschnittsweiseaufgebaut.BereitsfertiggestellteBereichewerdennachundnachinBetriebgenommen,währendderNetzaufbauanandererStellenochfortgesetztwird.Dort,wodieInstallationderFunknetz-Infrastrukturabgeschlossenwird,werdenimRahmen derintegrationsphaseverschiedenetestsundfeinjustierungendurchgeführt, diemehreremonatebeanspruchenkönnen.diederintegrationsphasenachfolgendenabnahmephasenschließeneinensechsmonatigenerweitertenprobebetriebein,indemdasnetzbereitsunterrealitätsnahenbedingungenvoneinsatzkräfteninrepräsentativerstärkegenutztwird.derprobebetriebsoll etwaigemängelbzw.verbesserungsbedarfeimhinblickaufdienutzeranforderungenaufzeigen,diemitsonstigentestsnichthinreichendzuerkennenwären. InallenAbschnittenwerdenProbebetriebevorderInbetriebnahmedurchgeführt.DerProbebetriebistTeilderAbnahmeprüfungdesAbschnittes.Ausder beigefügtenübersichtistersichtlich,wannundinwelcherreihenfolgedieprobebetriebedurchgeführtwerdenoderindenderzeitzurintegrationangemeldetenabschnittengeplantsind.zugrundeliegtdieregeldauerdesprobebetriebs. ImerweitertenProbebetriebistnochmitAnpassungsbedarfzurechnen dies istjedochkeinfehler,sondernzweckdererprobung.dieskannallerdingszu einervorübergehendenunterbrechungdesprobebetriebsundimergebniszu einerspäterenbeendigungführen.netzabschnitte,indenendieprobebetriebe bereitsabgeschlossensind,wurdennichtmehrindernachfolgendentabelle aufgenommen. (Quelle: BDBOS, Stand 13. Februar 2013) Netzabschnitt Probebetrieb BeginnEnde SN_13/14.2 (Dresden) SH_25 (Lübeck) TH_15.1 (Gera) TH_16.2 (Gera) SH_24 (Kiel) SH_23 (Kiel) BB_43.1 (Brandenburg Nord-West)
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Netzabschnitt Probebetrieb BeginnEnde NW_29.1 (Westliches Ruhrgebiet) NI_08 (Osnabrück) NW_30.1 (Östliches Ruhrgebiet) BW_05 IZ BL (Hohenzollern) ST_20.4 (Burgenlandkreis/Südharz) NW_27.3/28.2 (Bergisches Land) BW_05 IZ FR (Schwarzwald) TH_16.3 (Erfurt) BB_43.2 (Brandenburg Ost) RP_19 (Rheinland Pfalz Süd) HE_44 (Südhessen) HE_44 (Mittelhessen) NW_31.1 (Münsterland) SN_TNA_3 (Chemnitz) BY_37 (Mittelfranken) BB_TNA_3 (Brandenburg Süd) TH_16.4 (Erfurt) NW_32.1 (Ostwestfalen) NI_10 (Braunschweig) HE_44 (Nordhessen) NI_11 (Göttingen) BY_33 (Oberbayern-Nord) NW_30.2 (Siegerland) ImErgebniswirddasBOS-DigitalfunknetzinimmermehrStädtenundRegionenvondenBehördenundOrganisationenmitSicherheitsaufgabengenutzt.Im Januar2013warenbereitsüber275000NutzerinnenundNutzerangemeldet. GenutztwirdesbeispielsweiseinBerlin,Bremen,Hamburg,Hannover,Köln undmünchen,imnördlichenniedersachsen,imnordwestendeslandes Rheinland-PfalzsowieineinemGroßteilBaden-WürttembergsundSachsen- Anhalts.Am19.Dezember2012verkündeteSchleswig-HolsteinseinenlandesweitenÜbergangindieBetriebsphasedesDigitalfunkBOS.Gemeinsam mitmecklenburg-vorpommernunddemsaarlandnehmendamitbereitsdrei Flächenländer vollständig am Netzbetrieb des Digitalfunk BOS teil. DernorddeutscheRaumistdamitannäherndflächendeckendmitdemDigitalfunk BOS versorgt. Damitistmehrals72ProzentderFlächederBundesrepublikDeutschland funkversorgt.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WannistdieDigitalfunktechnikaufTETRA-Standardinternationaleingeführt worden? ImJahr1995wurdevomETSI (EuropeanTelecommunicationsStandardsInstitute)dieVersionTETRARelease1veröffentlicht.MitderEntwicklungdes StandardswurdeimETSI1988begonnen.ImJahr2000wurdedaserstelandesweite TETRA-Netz in den Niederlanden in Betrieb genommen. 8.BiswannsollinDeutschlanddieErrichtungeineskomplettenTETRA- Netzes abgeschlossen sein? DieInbetriebnahmedesNetzeserfolgtzeitlichgestaffeltin45geografischen Netzabschnitten und wird im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein. 9.WiewerdendieBürgerinnenundBürgervorOrtüberdieEinführungdes TETRA-DigitalerBOS-FunkunddiedamitverbundenenChancenundRisiken informiert? DieKommunikationmitBürgerinnenundBürgernerfolgtüberwiegendaufregionalerundlokalerEbene.SowurdeninvielenLändernInformationsveranstaltungenindenKommunenabgehaltenmitdemZiel,dieBürgervorOrtüber dendigitalfunkbosimallgemeinen,diestandortertüchtigungundzurelektromagnetischenumweltverträglichkeitzuinformieren.nebenderausführlichenkommunikationmitdenbetroffenengemeindenerfolgtdurchdieländereineumfassendeprojektbezogeneöffentlichkeitsarbeit zumteildurch dieherausgabeeigenerinformationsmaterialien,medienmaßnahmenundbedarfsorientierterdurchführungvonprojektbezogenenveranstaltungeninkommunen. ÜberArtundUmfangderAktivitätenentscheidendieLänderineigenerZuständigkeit.SohatzumBeispieldasInnenministeriumBaden-Württembergim Januar2008einegemeinsameVereinbarungmitdemStädte-,Gemeinde-und LandkreistagzurBeteiligungundMitwirkungderKommunenamAufbaudes Digitalfunknetzesverabschiedet.ZieldieserVereinbarungistdiefrühzeitige SchaffungvonTransparenzsowiedieVerdeutlichungvonSinnundZweckdes Digitalfunk BOS. InSachsenwerdendieGemeindenimRahmenderbaurechtlichenVerfahren aufgenehmigungdervorhaben (ErrichtungundBetriebvonBasisstationenfür dendigitalfunkbos)innerhalbihrerjeweiligenzuständigkeitunddereinschlägigengesetzlichenvorgabenbeteiligt.soweitindiesemkontextvongemeindlicherseitediebittegeäußertwurde,die (betroffenen)bürgerinnenund BürgerderGemeindeüberdaskonkreteVorhabenunddessenAuswirkungen zuunterrichten,wurdediesemwunschregelmäßiginformvondurchdieprojektgruppebos-digitalfunksachsendurchgeführteninformationsveranstaltungen entsprochen. ZudeminformiertdieBundesanstaltzurelektromagnetischenUmweltverträglichkeitdesDigitalfunksBOSaufderBDBOS-Internetseite ( de).diemeistenländerbietenaufihreninternetseitenebenfallsinformationen zumthemaelektromagnetischeumweltverträglichkeit.einzugangzudeninternetauftrittenvonbundundländernbestehtüberwww.bdbos.bund.de Projekt Digitalfunk BOS Informationen der Länder. DieBDBOShateineBroschürezurThematikerstellt,diewesentlicheInformationenzusammenfasst ( ImFocus UmweltundGesundheit im Fokus).
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WievieleMenschensindderzeitvonwelcherIntensitätderStrahlungen desbos-digitalfunksbetroffen (bittenachbundesländernauszählen, wenn möglich auch nach Landkreisen)? WievielewerdenesbeikompletterFertigstellungundInbetriebnahme des BOS-Digitalfunks sein? EinekonkreteStrahlungsintensität,alsoinwelchenUmfangderEinzelneelektromagnetischenFelderndesBOS-Digitalfunknetzesausgesetztist (insbesonderenachlandundlandkreisdifferenziert),lässtsichohnekonkretemessung nichtdarstellen.hingewiesenwerdenkannaufdievonderbundesnetzagentur durchgeführtenmessreihen,dieabernochnichtdendigitalfunkerfassen: TechRegTelekommunikation/ElektromagnetischeFelderEMF/EMF-Messreihen/ EMF-Messreihen_node.html. ZumSchutzvonPersonenvorelektromagnetischenFeldernhatderGesetzgebereineReihevonRegelungenerlassen.DiesewerdenbeimAufbauundBetrieb des BOS-Digitalfunknetzes ohne Ausnahme eingehalten. AlleTETRA-BasisstationenbenötigenalsortsfesteFunkanlagengemäßVerordnungüberdasNachweisverfahrenzurBegrenzungelektromagnetischerFelder (BEMFV,abrufbarunterwww.gesetze-im-internet.de)zudemeineStandortbescheinigungderBundesnetzagentur.InderStandortbescheinigunglegtdie BundesnetzagenturunterBerücksichtigungdesgeltendenGrenzwertesfest, welchesicherheitsabständezubereicheneinzuhaltensind,indenensichmenschendauerhaftaufhaltenkönnen.diesewerdenvomdigitalfunkboseingehalten.dabeiwerdenauchanderesendeanlagen,etwabenachbarterundfunksenderodermobilfunkanlagen,indieprüfungmiteinbezogen.beijeder ÄnderungvonfunktechnischenParameternanderBasisstationprüftdieBundesnetzagentur den Standort erneut. DieBundesnetzagenturüberprüftinunregelmäßigenAbständenundohneVorankündigungvorOrtStandortevonFunkanlagen,fürdieeineStandortbescheinigungerteiltwurde,aufEinhaltungderinderStandortbescheinigungfestgelegten Werte. InNordrhein-WestfalenwurdenMessungenaneinemtypischenStandortdes BOSDigitalfunksvorgenommen.DieMessergebnissekönnenderBroschüre MessungderImmissionenelektromagnetischerFelderimUmfeldeinerTETRA BOS-Sendeanlage,vomLandesamtfürNatur,UmweltundVerbraucherschutz Nordrhein-Westfalen,Stand2009,entnommenwerden ( veroeffentlichungen/fachberichte/fabe11/fabe11.pdf).hierbeiwurdeeinemaximalefeldstärkeimabstandvon10mzumsendemastvon1,9v/mgemessen. DamitwirdderGrenzwertderVerordnungüberelektromagnetischeFelder (26.BImSchV),derkünftigauchfürBOS-Anlagenrechtsverbindlichwerden soll, um mehr als 93 Prozent unterschritten. 11.Triffteszu,dassTETRAim24-Stunden-Sendebetriebsendetundimmer mitvollerleistung,undinwiefernkanndiesbeianwohnerinnenundanwohnerndersendestationenzuhoherdauerhafterstrahlenbelastungführen? ImDigitalfunkBOSnutzendieBOS-EndgeräteeineSteuerungseinrichtungzur automatischenleistungsregelung.inbezugaufbasisstationenwerdendiebenötigtenfunknetzkapazitätennurbeibedarfaktiviert.durchdienutzungder SteuerungseinrichtungsowiedurchdieVerwendungvonniedrigenSendeleistungen verringert sich auch die elektromagnetische Feldstärke.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12586 BezüglichderFragezudenAuswirkungenderelektromagnetischenVerträglichkeitdesDigitalfunkBOSwirdauchaufdieAntwortzudenFragen10,13 und 14 verwiesen. 12.WasunternimmtdieBundesregierung,umdieEmpfehlungenundErmahnungendesBfS,dieFunkbelastungfürdieBevölkerungzuminimieren, umzusetzen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10, 13 und 14 verwiesen. 13.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglichdergesundheitlichenRisikendurchdiepulsierendenSignaledesBOS-FunksamEmpfangsgerät? SindderBundesregierungAlternativenzumTETRA-Funkbekannt,die aufeineandere,wenigergesundheitsgefährdendemodulationdessignals setzen? EinigeNachbarstaatenwieBelgien,dieNiederlandeundGroßbritanniennutzenbereitsseiteinigerZeitTETRA-NetzefürihreSicherheitsbehördenundbegleitendieNutzungmitForschungsstudien.BeikeinerderbislangdurchgeführtenwissenschaftlichenUntersuchungengibteseinenHinweisdarauf,dass sichdiebeitetraverwendetenfunkwellenbeieinhaltunggesetzlichvorgegebeneroderempfohlenergrenzwertenachteiligaufdiegesundheitauswirken. ErgänzendzudenvorhandenenwissenschaftlichenArbeitenhatdieBDBOS vorsorglichzweistudieninauftraggegeben,diedeneinflussdertetra- EndgerätebeidenNutzerinnenundNutzernderBOSuntersuchen.DieThemen derstudienwurdenvombundesamtfürstrahlenschutz (BfS)empfohlen,das auch die Koordinierung übernommen hat. DieerstederbeidenStudien,dieSAR-Werte-Studie,stehtvorderVeröffentlichung.InderSAR-Werte-Studiewurdeuntersucht,inwiefernbeimGebrauch vonendgeräten,dieindeutschlandverwendetwerden,temperaturerhöhungen imkopf-undrumpfbereichauftretenkönnen.mithilfevoncomputersimulationenwirddieverteilungderwerteder spezifischenabsorptionsrate (Einheit:WattproKilogramm)imKörperfürverschiedenepraxisrelevanteGebrauchspositionen,BetriebsszenarienbeziehungsweiseEinsatzsituationenbestimmtundsowohlmaximalmöglichewieauchdurchschnittlichzuerwartende Werteermittelt.SchließlichwerdendieresultierendenlokalenTemperaturerhöhungeninbestimmten,besondersempfindlichenZielorganen (unteranderem den Augen) untersucht. DieStudiewurdevomBfSdurchgeführt.EinZwischenberichtzurSAR-Werte- StudiewurdebereitsaufderBfS-Internetseiteveröffentlicht.DiebisherigenErgebnissederStudiezeigen,dassdieempfohlenenGrenzwertefürdieberufliche NutzungunterdenvorgesehenenalltagstypischenRandbedingungeneingehaltenwerden.DiesbezüglichsinddeshalbkeinegesundheitlichenGefahrenzuerwarten. DiezweiteStudie,dieProbandenstudie,wirdvoraussichtlichEnde2013abgeschlossensein.DieBeschreibungderStudiensowieInformationenzumSachstandunddenErgebnissenderStudienerhaltenSieaufdenInternetseitendes BfS (
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,dassbeiderniedrigenTrägerfrequenzvonTETRA (ca.400mhz)einschutzauchinzig KilometerEntfernungnahezuunmöglichist,dadieFunkwellenalle nichtmetallischenwändedurchdringen,undwasleitetsiegegebenenfalls daraus für den Schutz der Bevölkerung ab? ImDigitalfunkBOSerfolgtdieÜbertragungderInformationenzwischenEndgerätundBasisstationmitHilfevonFunkwellenniedrigerSendeleistung (elektromagnetischefunkwellen).generellgilt:jeweiterdieentfernungzur Quelle,dasheißtzurBasisstation,destoniedrigerdieIntensität (Leistungsflussdichte)desSignals.IndoppelterEntfernungistnurnochmaximalein ViertelderAusgangs-Sendeleistungvorhanden,inzehnfacherEntfernungnur noch maximal ein Hundertstel. Zudembeschäftigtensichseitden1950er-Jahrenzahlreichewissenschaftliche UntersuchungenmitderUmweltwirkungderFunkwellen.MitderEinführung desdigitalenmobilfunksanfangder1990er-jahreerhöhtesichdieakzeptanz inderbevölkerunggegenüberderschnurlosenkommunikationschlagartig gleichzeitigdiskutiertedieöffentlichkeitverstärktüberdieetwaigenauswirkungenderelektromagnetischenfelder.diesnahmdiebundesregierungzum Anlass,eineweitreichendeÜberprüfungderbestehendenGrenzwertevorzunehmenundeinnationalesForschungsprogramm,dasDeutscheMobilfunkforschungsprogramm, einzuleiten. AllevonderBundesregierunginAuftraggegebenenForschungsarbeitenkamenzueinunddemselbenErgebnis:EsgibtkeineHinweise,dieeineRevision deraktuellengrenzwerteerforderlichmachenwürden.dabeiliegenzumfrequenzbereichdesöffentlichenmobilfunksinsgesamtweitmehrwissenschaftlichestudienvoralszumtetra-frequenzbereich.indergesamtheitaller bisherigenforschungsstudienimbereichderhochfrequenzwurdenjedoch keinewirkungsmechanismennachgewiesen,dievonderfrequenzodermodulationabhängigwären.dieerkenntnissebetreffensowohldiethermischenals auch die nichtthermischen (athermischen) Effekte. InÜbereinstimmungmitinternationalenundmehrerennationalenStrahlenschutzgremienkannnachheutigemKenntnisstandfestgestelltwerden:InnerhalbderempfohlenenGrenzwertewurdenkeinenegativengesundheitlichenAuswirkungenderverschiedenenTelekommunikationstechnologien,damitauch desdigitalfunkbos,nachgewiesen.derschutzvorgesundheitlichengefahren istbeieinhaltungdergrenzwertedemnachzujederzeitgegeben.einen umfas- sendenüberblicküberdiestudien,diesichmitdenauswirkungenvontetra- Signalen beschäftigen, gibt das Bundesamt für Strahlenschutz ( 15.WelcheMaßnahmenzumGesundheitsschutzvonBehördenmitarbeitern undbevölkerungvortetra-wirkungenhatdiebundesregierungvorbereitet, und wie werden diese Maßnahmen finanziert? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 16.WiehochsinddiegeltendenGrenzwertefürTETRA/BOS-Funkanlagen laut Bundes-Immissionsschutzgesetz? FaktischwerdendieGrenzwertederVerordnungüberelektromagnetischeFelder (26.)vonBOS-Anlageneingehalten,dasienachderVerordnungüberdas NachweisverfahrenzurBegrenzungelektromagnetischerFelder (BEMV)einer Standortbescheinigungbedürfen,dieihrerseitsaufdieWerteder26.BImSchV Bezug nimmt.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ NachwelchenVerfahreninwelchemZeitraumbzw.welcherZeitdauer wurden die Grenzwerte ermittelt? DieGrenzwerteder26.BImSchV,dievondenBOS-Anlagenfaktischeingehaltenwerden,beruhenaufGrenzwerten,dievonderunabhängigeninternationalenStrahlenschutzkommission (ICNIRP),derWeltgesundheitsorganisation (WHO)unddemRatderEuropäischenGemeinschaftenaufBasiseinerVielzahl von aktuellen wissenschaftlichen Studien empfohlen werden. 18.WiewerdendieKommunen,aufderenTerritorienSendemastenerrichtet werdensollen,indieplanungeneinbezogen (bittemitangabederkonsequenzen bei ablehnender Haltung der Standortkommune)? FürdiefachspezifischenFragenimRahmenderStandortakquisebzw.denAufbaudesBOS-DigitalfunknetzesstehenMitarbeiterderLandesprojektgruppen fürdendigitalfunkbosalsansprechpartnerzurverfügung.beimneubauvon MastenwerdendieKommunenentsprechenddengesetzlichenVorgabeninden ProzessderStandorterrichtungeingebunden:SiehabendabeidieMöglichkeit, ihre Belange einzubringen. DieArtundWeisederZusammenarbeitzwischenLand,insbes.derProjektgruppefürdenDigitalfunkBOS,unddenKommunenunterscheidetsichinden einzelnen Ländern. InBayernundvielenanderenLändernwirdbspw.ineinemmitderBDBOS abgestimmtenauswahlverfahrenuntermehrfachereinbindungderregional verantwortlichenbos-vertreter (Regierung,Kreisverwaltungsbehörde,Polizei,Feuerwehr,Rettungsdienstetc.)derfunkplanerisch,taktisch,technischund wirtschaftlichbestgeeignetestandortausgewählt.dieabstimmungundakquiseerforderlicherstandorteerfolgtuntereinbeziehungderbetroffenenkommune(n)ineigenerzuständigkeitderländer.sowerdenbspw.inniedersachsendiekommunenbereitsmitbekanntgabedessuchkreiseszurunterstützung bei der Standortsuche einbezogen. InSachsenwurdenbspw.diebetroffenenKommunenbeiderAuswahlgeeigneterStandortefürBasisstationeninnerhalbdervonderBDBOSdefinierten Suchkreiseregelmäßigfrühzeitigberatendeinbezogenundgegebenenfallsauch umdieunterbreitungvon alternativen-(standort-)vorschlägengebeten.im RahmeneinessichanschließendenBaugenehmigungsverfahrenswurdendie betroffenengemeindendurchdieleitstelledigitalfunkbeimsächsischen StaatsbetriebImmobilien-undBaumanagementumdieErteilungdesgemeindlichen Einvernehmens ersucht. ImFallederVerweigerungdesgemeindlichenEinvernehmenswurdedurchdie zuständigebehördezunächstgeprüft,obinnerhalbdersuchkreisealternative, konsensfähige StandortezurVerfügungstehen.BejahendenfallswurdeanschließendregelmäßigaufdieseStandortezurückgegriffen.IndenverbleibendenFällenwurdediePrüfung,obdieVerweigerungdesgemeindlichenEinvernehmensrechtswidrigerfolgte,initiiert.BejahendenfallswurdedasgemeindlicheEinvernehmendurchdiezuständigeBehördenach 36Absatz2desBaugesetzbuches (BauGB) ersetzt. DieBundesregierunghatkeineBasisstationenerrichtet.ImÜbrigenwirdauf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.InwievielenFällenhabenGemeindendieErrichtungvonFunkmasten abgelehnt? InwievielenFällenwurdendennochFunkmastenerrichtet,undauf Grundlage welcher gesetzlichen Regelung? AndieBundesregierunghabensichbisherkeineGemeindengewandt,umdie ErrichtungvonFunkmastenabzulehnen.IndenLänderngibtesunterschiedliche Erfahrungen. AlleLändersinddaraufbedacht,inkonsensualerWeisemitallenKommunen zusammenzuarbeiten,umdiestandortsucheeinvernehmlichzugestalten. DennochgabesineinigenLändernAblehnungen.SowurdenimLandBrandenburgeinigeStandortvorschlägezunächstdurchBürgerbzw.durchdieKommunalverwaltungabgelehnt,jedochkonntegemeinsamjeweilseinalternativer Standort zumeist im gleichen Suchkreis gefunden werden. InBaden-WürttemberghabeninsgesamtfünfGemeindendieErrichtungvon Funkmastenabgelehnt.InkeinemdieserFällewurdedieErrichtunggegendie Ablehnung der betroffenen Gemeinde weiter betrieben. InHessenhateineGemeindedieErrichtungeinesFunkmastesabgelehnt.Der Suchkreiswurdedaraufhingeschlossen,d.h.hierwirdkeineBasisstationerrichtet.EswerdenseitensdesLandesweitereMaßnahmengeprüft,wieeine Funkversorgung in diesem Bereich sichergestellt werden kann. InSchleswig-HolsteinistgleichfallseineStandortwahlaufAblehnunggestoßen. Hier bemüht sich das Land um eine Lösung. InSachsenwurdendurchdie (Standort-)Gemeindenin16FällenimbaubehördlichenVerfahrendieErteilungdesgemeindlichenEinvernehmensnach 36Absatz1BauGBzurErrichtungundzumBetriebeinerBasisstationverweigert.InvierdieserFällewurdedasgemeindlicheEinvernehmennach 36 Absatz2BauGBersetzt,dieentsprechendenBasisstationenwurdenzwischenzeitlicherrichtet.Indenverbleibenden12FällenwurdeinAbstimmungmitden betroffenengemeindenaufalternativestandortezurückgegriffen.ineinem weiterenfallwurdedurcheinegemeindezunächstdasgemeindlicheeinvernehmenzurerrichtungundzumbetriebeinerbasisstationerteilt,imnachgang derbaubehördlichenentscheidungundvonaktivitäteneinergegendierealisierungdiesesvorhabensgerichtetenbürgerinitiativedieerrichtungderbasisstationamkonkretenstandortdurchdiegemeinde außerhalbdesbaugenehmigungsverfahrens jedochabgelehnt.diegegenständlichebasisstationwurde errichtet. DiemancherortsvorgebrachtenGründegegendenBOS-Digitalfunksindsehr unterschiedlich;einezahlenmäßigeerhebungistdaherwedermöglichnochrepräsentativ,dasichaufgrunddeslaufendenerrichtungsprozesseshierkontinuierlich Veränderungen ergeben. InHamburg,Mecklenburg-VorpommernundinNiedersachsengabeskeine Ablehnungen. 20.ZuwelchemZeitpunktwurdendieKommunen (Bürgermeister,Stadtund Gemeinderäte)überdasTETRA-ProjektunddieKosten,diedadurchentstehen, in Kenntnis gesetzt? InvielenLändernwurdendieKommunenimRahmenvonInformationsveranstaltungen,diedieLänderdurchführen,frühzeitigüberdieKosteninformiert. AufgrundderunterschiedlichenKostenverteilungsmodelleindeneinzelnen LändernkönnenkeineallgemeinenAngabenzudenZeitenundInhaltengemacht werden.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12586 InBayernunterrichtetebspw.dasStaatsministeriumdesInnernimNovember 2008überdiekommunalenSpitzenverbändedieLandkreise,StädteundGemeindenineinemausführlichenSchreibenüberdieEinführungdesDigitalfunksundbatzugleichumStandortvorschläge.ImAugust2009undApril2010 gingenüberdiebezirksregierungenerneutinformationenzurstandortgewinnungandiekreisverwaltungsbehördensowieanstädteundgemeinden.danebenerfolgenbedarfsorientiertumfangreicheweiteremitteilungenzumumgang mitdigitalfunkbezogeneninformationen,z.b.betreffenddiebekanntgabevon geplantenstandorten.dengebietskörperschaftenwerdendiehintergründedes ProjektsauchinVor-Ort-Veranstaltungennähergebracht.Diesumfasstauch Informationen zu finanziellen Aspekten. InSachsenwirdzudemdiekommunaleEbeneseitdemJahr2005fortlaufend überdasvorhabenbzw.projekt ErrichtungderInfrastrukturfürdenDigitalfunkderBOS imallgemeinenundüberkonkreteprojektfortschritteundmitwirkungserfordernisse im Besonderen informiert. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 21.WelchenKontakthatdieBundesregierungbisherzubetroffenenGemeinden gesucht? DieBundesregierunghatinderRegelkeinendirektenKontaktzudenbetroffenenGemeinden.AllerdingsstehendieBundesländerineinenintensivenKontakt zu den betroffenen Kommunen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 19 und 20 verwiesen. 22.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlageinesTETRA-MoratoriumsundeinergesamteuropäischenNeuvergabederAufgabenachhaltigesBehörden-undSicherheits-Kommunikationssystem,undwiebegründet sie ihre Antwort? BeiallenbislangdurchgeführtenwissenschaftlichenUntersuchungengibtes keinenhinweisdarauf,dasssichdiebeitetraverwendetenfunkwellenbei EinhaltunggesetzlichvorgegebeneroderempfohlenerGrenzwertenachteilig auf die Gesundheit auswirken. AusdiesemGrundwirdkeinErfordernisfüreinVorgehenimSinnederFrage22 gesehen. 23.WelchenKontakthatdieBundesregierungbisherzuBürgerinitiativengesucht,diesichmitdenAuswirkungendesBOS-Digitalfunksbeschäftigten? DieBundesregierunghatkeinenaktivenKontaktzuBürgerinitiativengersucht. In Bezug auf die Standortakquise wird auf Frage 18 verwiesen. SoweitsichBürgerinitiativenandieBDBOSoderdieBundesregierungwenden,informiertdieBDBOSdiesemit diesicherheitsinteressenderbundesrepublikdeutschlandbeachtender TransparenzüberdenSachstanddesDigitalfunkBOSsowieüberdievonderBDBOSbeauftragtensowiebekannt gewordenen Studien zum TETRA-Standard. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 10, 20 und 21 verwiesen.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.WelcheErkenntnissegibtesübertechnischeDefizitedesBOS-Digitalfunks? IndenbislangdurchlaufenenBetriebszuständendesDigitalfunk-BOS-Netzes sindkeinederartgelagertentechnischenproblemeaufgetreten,diediegrundsätzlicheeignungdertetra-technikfürdendigitalfunkbosinfragestellen. TrotzintensivervorherigertechnischerTestszeigensichbestimmteEffekteerst im Zusammenspiel dieser Komponenten unter Bedingungen des Einsatzes. 25.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungzurmangelhafttechnischenLeistungsfähigkeit (vorallemhinsichtlicheinerungenügendendatengeschwindigkeit)vontetravor,diedenmodernenanforderungen des Behördenfunks nicht gerecht wird? DasBOS-DigitalfunknetzentsprichtdenAnforderungen,dengrundlegenden LeistungsmerkmalenunddenerforderlichenMindeststandards,dieGANformulierthat.DamitwirdderDigitalfunkBOSdenAnforderungenaneinederzeitigeBOS-KommunikationgerechtundstelltdurchseinenmodularenAufbaueinzukunftssicheresKommunikationssystemdar.DerSchwerpunktder EinsatzkommunikationerfolgtperSprache,innerhalbvonwenigerals300MillisekundenmusseineEinsatzkraftzumTeilhunderteandereerreichenkönnen. Diese besondere Herausforderung bildet Tetra exemplarisch ab. 26.AnwievielenStandortenkanndasinDeutschlandzumTeilschonregionaleingerichteteBOS-DigitalfunknetzwegentechnischerProblemenicht genutzt werden bzw. musste abgeschaltet werden? EssindkeineFällebekannt,indeneneinimWirkbetriebbefindlichesregionalesBOS-Digitalfunknetzabgeschaltetwerdenmussteodernichtgenutztwerden konnte. 27.InwiefernistderBundesregierungbekannt,dassdieBehördenmitarbeiter trotztetragezwungensind,ihreprivatensmartphoneszunutzen,um ihre Aufgaben überhaupt erfüllen zu können? Es sind keine Fälle bekannt. 28.WelchePlanungenbzw.VorstellungenhatdieBundesregierungdahingehend,wieeineNutzungbereitserfolgterInvestitionen (beispielsweiseder Funktürme)erfolgenkann,fallseinbesseresSystembundesweiteingeführt werden sollte? EswirdkeinErfordernisgesehen,einanderesSystemeinzuführen.Fürdie Gründe wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 29.WelcheErkenntnissegibtesübersicherheitstechnischeDefizitedes BOS-Digitalfunks? WelcheErgebnissebrachtenderAachenerFeldversuchunddieinden Folgejahren durchgeführten Feldversuche? ImPilotnetzAachenwurdedasvomBSIentwickelteEnde-zu-Ende-Verschlüsselungssystem auf der Basis von Sicherheitskarten erfolgreich erprobt.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/12586 Durchdie100prozenztigeAusstattungallerBOS-FunkgerätemitderBSI-SicherheitskartebestehenbeidemdeutschendigitalenBOS-FunknetzhinsichtlichderVertraulichkeitderKommunikationbeieinerkonsequentenAnwendungderEnde-zu-Ende-VerschlüsselungsfunktiondurchdieNutzerinnenund Nutzer keine sicherheitstechnischen Defizite. Es sind keine derartigen Ausfälle der Mobilfunkversorgung bekannt. 30.SindderBundesregierungdieAusfällederMobilfunkversorgungimErzgebirge (dieübermasten,alsooberirdischerfolgt)beistrengenwinterlichenwitterungsbedingungenbekannt,undwelcheschlussfolgerungen ziehtsiegegebenenfallsdarausfüreineunterirdischeverlegungderleitungen? 31.WiebewertetdieBundesregierungdieAussage,dassnureinGlasfasernetzdieBasiseineszukunftssicheren,technischanspruchsvollen,wetterunabhängigenundgesundheitsverträglichenBehördenfunkshöchster Qualität sein kann? MobilfunknetzehabendieZielsetzung,einedrahtloseKommunikationzuund zwischenmobilenteilnehmernzuermöglichen.dazuwerdenortsfestesendeundempfangsanlagen (sog.basisstationen)benötigt,diewiederumanortsfeste Vermittlungsanlagenangebundensind.Dabeizeichnensichdiei.d.R.unterirdischverlegtenKupfer-undGlasfaserleitungeninsb.durchihreWetterunabhängigkeitaus.FürhochperformanteundsichereAnwendungenwerdendabei typischerweise Glasfaserleitungen eingesetzt. 32.HatdieBundesregierungMaßnahmenzurNutzungvorhandenerundFörderungzuerrichtenderGlasfasernetzeinsbesonderefürdenBehördenfunk ergriffen? Wenn ja welche? Wennnein,warumnicht,undbiswannwilldieBundesregierungMaßnahmen ergreifen? DasBundesministeriumdesInnern (BMI)prüftderzeit,obzurAbdeckungüber dasderzeiterrichtetekerntransportnetzbundhinausgehendenleistungs-und SicherheitsanforderungenderKaufeinerGlasfaser-Basisinfrastrukturerforderlichundwirtschaftlichist.FernerwirdaufdieständigeBeobachtungdertechnischenEntwicklungen,dereinsatztaktischenundwirtschaftlichenÜbertragungaufdieBedürfnissederEinsatzkräftedurchdieBundesregierungundden Infrastrukturatlas der Bundesregierung verwiesen (siehe auch Antwort zu Frage 33). 33.WasunternimmtdieBundesregierung,umdiefürdenAufbauOstgetätigtenInvestitioneninGlasfasernetzeeffizientzunutzenundweitere MöglichkeitenwiedieNutzungdesBundesbahnnetzeseinzubeziehen, umdiekommunikationstechnikimbehördenfunkindenneuenbundesländern insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit zu verbessern? ZurErrichtungderNetzinfrastrukturwurdenalleMöglichkeitenderNutzung vonfremd-glasfasernetzenerörtert.unterberücksichtigungdersicherheitsanforderungenunddersehranspruchsvollenservice-levelwurdedavonjedoch Abstand genommen.
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieBundesnetzagenturbetreibtseitEnde2009einenbundesweitenInfrastrukturatlas,derGeodatenüberinDeutschlandvorhandeneInfrastrukturenenthält, diebeimaufbauvonbreitbandnetzengrundsätzlichmitgenutztwerdenkönnen. DazuzählenbeispielsweisevorhandeneGlasfaserleitungen,Leerrohre,Funktürme,MastenundFunkstationen.DieDatenstammenvonInfrastrukturinhabern unterschiedlicher Branchen und Bereiche. DerInfrastrukturatlasgehtaufeineMaßnahmederBreitbandstrategiederBundesregierung zurück. Mitdemam10.Mai2012inKraftgetretenen 77aAbsatz3desTelekommunikationsgesetzeshatdieBundesnetzagentureineErmächtigungsgrundlagefür diebeschaffungvondatenfürdenbislangauffreiwilligerbasisbetriebenen Infrastrukturatlaserhalten.HierdurchverbessertsichdieQualitätunddie Quantität der Daten sukzessive. Seitdem7.Dezember2012kannderInfrastrukturatlasonlinegenutztwerden. BerechtigteNutzerinnenundNutzerkönnenmittlerweileübereinengesichertenZugangaufeinerinteraktivenKartenanwendungInfrastrukturdatenundzugehörigeInformationenabrufen.SieerhaltendamitdieMöglichkeit,sich schnellundkomfortabelübervorhandeneinfrastrukturenzuinformieren.zu alleniminfrastrukturatlasenthalteneneinrichtungensinddiekontaktdaten einesansprechpartnersbeimjeweiligeneigentümerhinterlegt,sodasseine zielgerichtetekontaktaufnahmemöglichist.synergienbeimbreitbandausbau können somit in effizienteren Verfahren realisiert werden. DieDeutscheBahnAGhattesichandenfreiwilligenPhasendesInfrastrukturatlasbeteiligtundentsprechendeDatenzurVerfügunggestellt.Dasichdurch dietkg-novelledieanforderungengeänderthaben,werdendiedetailsder BereitstellungvonDatenfürdieOnline-VersionderzeitimRahmeneinesVerwaltungsverfahrens geklärt. 34.InwelchenLändernderEUwirdimRahmendereuropäischenZusammenarbeitderdigitaleFunkstandardTETRAangewandt (bittemitangabe der Erfahrungen in diesen Ländern)? DerzeitbauennebenDeutschlandsiebenweitereeuropäischeStaatenlandesweiteTETRA-Netzeauf Österreich,Bulgarien,Irland,Kroatien,Norwegen, SerbienundSlowenien.FünfweitereStaatenplanenTETRA-Netze.ElfeuropäischeStaaten Belgien,Dänemark,Estland,Finnland,Großbritannien,Ungarn,Island,Litauen,dieNiederlande,PortugalundSchweden verfügenbe- reitsjeweilsübereinlandesweitestetra-netz.dasdeutschebos- Digitalfunknetzwirdmitmindestens500000NutzerndasweltweitGrößteseiner Art sein. GenerellwirddieNutzungdesTETRA-Standardspositivbewertet.InsbesonderedieEndnutzerinPolizeien,FeuerwehrenundKatastrophenschutzsindmit derverlässlichkeitundqualitätderservicessehrzufrieden.zueinzelheiten derunterschiedlichenländerszenarioskanndiebundesregierungaufgrundder kurzen Frist keine Angaben machen. 35.IstderBundesregierungbekannt,dassTETRAmitdemlängsteingeführtenfranzösischenTETRAPOL-Behördenfunknetznichtkompatibelist (dasnichtdiegefährlichetaktungaufweist),sodassdamiteineinheit-
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/12586 licheseuropäischesbehördenfunknetzverhindertwird,undwasunternimmt sie, um diese Mängel abzustellen? TETRAPOListeinweitererebenfallsfürdenprofessionellenMobilfunkentwickelterTelekommunikationsstandard,derinEuropafürSicherheitsnetzeverwendetwird.DieEntscheidung,welcherStandardzumEinsatzkommt,trifftjedesLandineigenerSouveränität.DieMehrzahldereuropäischenStaatenhat sichfürdentetra-standardentschieden.hervorzuhebenistindiesemzusammenhangauch,dassdiegrundsätzlichenentscheidungenfüreinesystemtechniknichtimmerlandesweitgelten.sowirdetwadastetrapol-netzin Spaniendurchdiedortige Bundespolizei ( GuardiaCivil )genutzt,diepolizeiimbaskenlandnutzthingegeneineigenestetra-netz.undwährendsich TschechiengrundsätzlichfürTETRAPOLentschiedenhat,gibtesinPragein TETRA-Netz. UnabhängigdavonsiehtdieBundesregierungauchdasErfordernis,einegrenzüberschreitendeKommunikationmitallenNachbarstaatensicherzustellen.In BezugaufandereeuropäischeTETRA-undTETRAPOL-Netzewirdderzeit eineuropäischesprojektvorbereitet,beidemmehreremitgliedstaatendereu sowieallefüreuropäischebos-digitalfunknetzerelevantensystemtechniklieferantenzusammenarbeitenwollen.zieldiesesprojektesistdieerarbeitungeiner Schnittstelle u. a. auch für TETRA-TETRAPOL-Netze. 36.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAusfällevon DigitalfunknetzenaufTETRA-BasisinLändern,diedieseseingerichtet haben? GibtesLänder,diedieseTechnikaufgegebenoderrückgebauthaben (wenn ja, welche, und aus welchen Gründen)? EsgibthierzukeineErkenntnisse.EssindkeineFällebekannt,indenendie TETRA-Technik aufgegeben oder rückgebaut wurde. 37. Welche Redundanz hat das geplante TETRA-Netz? Was passiert, wenn das BOS-Netz ausfällt? DiehoheVerfügbarkeitderNetzinfrastrukturisteinewichtigeVoraussetzung, umdieverlässlichkeitdesfunksystemssowiediezugänglichkeitzudessen Dienstensicherzustellen.HierfürkommteinentsprechendesRedundanzkonzeptzurAnwendung,welchesdiebesonderenSicherheitsanforderungender BOS berücksichtigt. Essiehtvor,dassdieBasisstationenstetsinRingenandieVermittlungsstellen angeschlossensind,sodassjedebasisstationtatsächlichaufzweiwegenandie Vermittlungsstelleangebundenist.SokannderFunkverkehrauchimFalledes Ausfalls einer Übertragungsstrecke weiter verlässlich durchgeführt werden. SelbstbeimvollständigenAusfalleinerBasisstationkannalssofortigeMaßnahmeaufDMO-Betrieb (Direct-Mode-Operation,Direktmodus)umgeschaltet werden,sodassdienutzerinnenundnutzer,diesichindembetroffenengebiet befinden,weiterhinmitihrenendgerätenuntereinanderimdirektbetriebkommunizieren können. ZudemsindauchdieanderenrelevantenElementederNetzinfrastruktur,wie dievermittlungsstellenunddietransitvermittlungsstellen,mehrfachmiteinanderverbunden,sodassderetwaigeausfalleinerübertragungsstreckestetsvon anderenübertragungsstreckenaufgefangenwerdenkann.dievermittlungsstellenselbstsindinsichvollständigredundantaufgebautunddadurchinbeson-
18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dershohemmaßegegentechnischenausfallabgesichert.solltetrotzdieser RedundanzdennocheineVermittlungsstelleausfallen,soisteine Ersatz-Vermittlungsstelle imbundesgebietvorgesehen.darüberhinausstehteinrückfallbetrieb (engl.fallback-mode)zurverfügungfürdenfall,dasseinzelnebasisstationenvonderinfrastrukturgetrenntwerdenoderdiesetemporärnicht betriebsbereitist.indiesemmodusstehendiedienstedesautonomenbetriebs zur Verfügung. 38.WelcheInformationenliegenzuNachfolgesystemenvonTETRA vor,diedieallgemeinbekanntennachteilenichthaben (Taktfrequenz mit17,65hzmittenimgehirnwellenbereich,ansprechverzögerung,zu niedrigedatengeschwindigkeit,plötzlichergesprächsabbruchbeihoher Funkfelddämpfung,hoheKosten,krasserGegensatzzurTechnikmoderner Smartphones für den privaten Bereich)? DieBDBOSbeobachtetdieEntwicklungenimnationalenundinternationalen Bereich,insbesonderedieLieferantenvonSystemtechnikundEndgerätetechnik.DerzeitwirdwederderBedarfnochdieMöglichkeitgesehen,einanderes Systemeinzuführen,dasdieBedürfnissederBOSerfüllenkönnte.InBezug aufdieauswirkungendesdigitalfunkbosaufdiegesundheitwirdaufdie Antworten zu den Fragen 10 und 13 verwiesen. DerDigitalfunkBOSwurdespeziellfürdieAnforderungenderBOSentwickelt.ErverfügtüberzahlreicheVorzügegegenüberdemkommerziellen Mobilfunkwiebspw.dieMöglichkeit,Gruppenadhocundzentralgesteuertin einemeinsatzzusammenzuschalten.desweiterenbestehenimvergleichzu kommerziellenmobilfunkanbieternandasbos-digitalfunknetzaussicherheitstechnischengründenhöhereanforderungenanbestimmtedienstgüten. SomusszumBeispielauchbeiGroßereignisseneinverlässlicherRufaufbaujederzeit sichergestellt sein. 39.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungergriffenangesichtsder Tatsache,dassinDeutschlandbeträchtlicheEntwicklungskapazitäten vorhandensind,umanderentwicklungeinesredundanten,nachhaltig umweltverträglicheneuropäischenhöchstleistungsnetzesfürbehörden mit Sicherheitsaufgaben maßgeblich mitzuwirken? DasBOS-DigitalfunknetzwirdüberallegrundlegendenLeistungsmerkmale, dievertretervonbundundländernimvorfelddefinierthatten,verfügen.in BezugaufdieRedundanzwirdaufdieAntwortzuFrage37verwiesen.Die EntwicklungeinesalternativenNetzeswirddaheralsnichterforderlichangesehen. 40.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungeingeleitet,umwissenschaftlicheundunternehmerischeInnovationenundInitiativenfürdie Lösung der Probleme des Behördenfunks zu fördern? DieBundesregierunghatinseinerZuständigkeitfürdieLuftraumversorgung desbos-digitalfunknetzeseinestudiemitdemtitel Verbesserungder RobustheitderTETRA-FunkübertragunggegenüberGleichkanalstörungen in Auftraggegeben,derenErgebnissezurzeitmesstechnischevaluiertwerden.Im ErgebniswerdenVerbesserungenimInterferenzverhalten,insbesondereimBereich der Luftraumversorgung erwartet.
19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/ WiehochsindderzeitdiegeschätztenGesamtkostenfürdieErrichtung deskomplettenbos-digitalfunknetzes,undwelchekostenwarenursprünglichangesetzt (bittewennmöglichauchnachbundesländernaufgliedern)? EinevollständigeÜbersichtüberdieProjektgesamtkostenexistiertnicht,daim Bund-Länder-ProjektDigitalfunkBOSeineanteiligeFinanzierungerfolgtund eingroßteilderindenländern,kommunenetc.anfallendenkostenderbundesregierung nicht bekannt ist. 42.WiehochwärendieGesamtkostenfürdieVerschlüsselungdesAnalogfunks, und was spricht gegen diese Variante? Zwischen1993und1995wurdevomBSIfürdenanalogenBOS-FunkeinVerschlüsselungsmodulFS95entwickelt.DiePreisediesesZusatzmodulsbeliefen sich auf ca. 800 Euro (1 600 DM) pro Funkgerät. BeieinerVollausstattungmiteinerEnde-zu-Ende-Verschlüsselung,wiesiebei demheutigendigitalfunkzuranwendungkommt,wärenbeica endgerätenkosteninhöhevonca.400mio.eurofürdieverschlüsselungangefallen.imvergleichdazubelaufensichdiekostenimheutigenbos-digitalfunk derzeitaufca.7europroendgerät (bei500000endgerätenca.3,5mio.euro) für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. 44.WieverteilensichbeimBOS-DigitalfunkdieInvestitionskostenunddie darauffolgendenbetriebskostenaufbund,länderundkommunen (bitte für Investitionen und Betriebskosten einzeln nennen)? 45.ZuwelchemAnteilwerdendieMehrkostendesTETRA-Projektsaufdie Kommunen, Länder und den Bund umgelegt? In Bezug auf die Kosten wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 43.WiehabensichInvestitions-undBetriebskostenfürdendigitalenBehördenfunkentwickelt (bittedazuauchdieursprünglichekostenplanungangeben)? 46.IstderBundesregierungbekannt,dassinternationalderVorteilewegen einetechnischewendevommikrowellenfunkzurphotonikimgangeist, die auch den Behördenfunk betrifft? WelcheInstitutionenhatdieBundesregierungbeauftragt,dieseEntwicklung zu hinterfragen und europaweit zu nutzen? Funknetze,wiederDigitalfunkBOS,sindBroadcast-Netzemit jenachantennencharakteristik raumfüllenderoderraumsegmentierterübertragung.mit zunehmenderfrequenzmussdieantennenleistungerhöhtoderdieantennendichte (vgl.antennenanzahldesdigitalfunknetzes,derd-unde-mobilfunknetze) vergrößert werden. BereitsderFrequenzbereichvonWLANlässtkeineflächendeckendeVersorgungzu.WLANbewegensichimmernochimunterenFrequenzbereichder Photonik.Insofernerscheintesalshöchstunwahrscheinlich,dassflächendeckendeBroadcast-FunknetzeimFrequenzspektrumderPhotonikzuerwarten wären.gemäßinternetportaldesbmbfwww.photonikforschung.de/forschungsfelder gibt es auch keine Forschungsfelder im angefragten Segment.
20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 47.WelchedeutschenUnternehmenundForschungseinrichtungensindnach KenntnisderBundesregierunganderökologischenWendederKommunikationstechnikbeteiligt,undwiewerdendieseimHinblickaufdie BOS-Kommunikation durch die Bundesregierung gefördert? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 48.WelcheEinrichtungenundInstitutionensindangesichtsderinGang kommendenökologischenwendederkommunikationstechnikdurchdie Photonikdamitbeauftragt,sichumeinnachhaltigesundredundantes BOS-System auf dieser Grundlage zu bemühen? DieFragelässtnichterkennen,obmit BOSSystem derdigitalfunkbos oderauchanderesystemederbos (z.b.imbereichderforensik)angesprochenwerden.dadieweiterenfragestellungenjedochaufkommunikationausgerichtetsind,wirdausschließlichdazustellunggenommen.insofernwirdauf die Antworten zu den Fragen 31, 32 und 46 verwiesen. 49.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,dassTETRAfürelektrohypersensibilisierteMenschenzusätzlichegesundheitlicheBelastungen mit sich bringt? InwiefernistdanneinflächendeckenderBehördenfunkmitFunkverfahrenwieTETRAausGründenderMenschenrechtenichtakzeptabelbzw. verstößt gegen die grundgesetzlichen Schutzpflichten des Staates? DasBfSführtineinerÜbersichtzumThemaElektrosensibilitätaus,dass in GroßbritannienunterLaborbedingungenauchdieAuswirkungeneinessimuliertenSignalseinerBasisstationuntersucht [wurde] (Wallaceet.al.,2010und 2011).Dafürwurdenetwa130Gesundeund50PersonenmitSymptomen,die subjektivaufeinetetra-expositionzurückgeführtwurden (Elektrosensible), rekrutiert.eswurdendaswohlbefindenunddasauftretenvonsymptomen,die kognitiveleistungsfähigkeitundderkreislaufuntersucht.einteilderuntersuchungenwurdeentsprechenddenanforderungenaneinedoppelblindstudie undderandereteilinformeinesoffenenprovokationstestsdurchgeführt.im FalldesoffenenProvokationstestswusstenalleBeteiligtenvonderExposition. IndemoffenenProvokationstest (Wallaceetal.,2010)fühltensichElektrosensibledeutlichschlechterundempfandenmehrSymptomealsGesunde.In derdoppelblindstudiegabeszwischenbeidengruppenkeinenunterschied.in keinerdergruppenkonntenpersonenerkennen,wanndiebasisstationeingeschaltetwar.elektrosensiblehattenallgemein undverstärktwährenddesoffenenprovokationstests einenhöherenpulsalsgesundetestpersonen.diese Ergebnissedeutendaraufhin,dassnichtdieExpositionselber,sonderndie KenntnisoderdieVermutungeinerExpositionmiteinerdarausresultierenden Erwartungshaltung die Symptome verursacht. ZusätzlichwurdenunterdoppelblindenBedingungencomputergestützteKognitionstestszuGedächtnisundAufmerksamkeitdurchgeführt (Wallaceetal., 2011).UnterTETRA-oderScheinexpositionwurdenverbaleundvisuelleGedächtnisaufgabenundmathematischeAufgabengelöst.Eszeigtensichkeine UnterschiedeinderLeistungsfähigkeitzwischendenGruppenundkeinEinfluss der Exposition ( html). Ein Verstoß gegen staatliche Schutzpflichten ist deshalb nicht ersichtlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12315 17. Wahlperiode 07. 02. 2013 Seite 1, Februar 13, 2013, /data/bt_vorab/1712315.fm, Frame Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sabine Stüber, Jan Korte,
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