MAG. WALTER LETTNER. Ausgabe 31 Jänner 2008
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- Ilse Schuster
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1 WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER MAG. WALTER LETTNER Ausgabe 31 Jänner 2008 Neue Mitarbeiterin Gabriele Kamleitner hat am 9. Jänner 2008 ihr 2. Kind, ein Mädchen namens Sarah, geboren. Wir gratulieren recht herzlich und wünschen der jungen Familie auch von dieser Seite aus alles Gute! Da sie sich nun ihren Kindern widmen muss, war es erforderlich, eine(n) neue(n) Mitarbeiter(in) zu suchen und die Aufgaben in der Kanzlei neu zu verteilen. Petra Vacha arbeitet seit in meinem Team als Buchhalterin. Sie wird in den nächsten Monaten von Wilma Wadsak und hauptsächlich von Michaela Steindl Buchhaltungen übernehmen, die dann wieder in der Bilanzierung tätig ist. Die wichtigsten Neuerungen folgen hier im Überblick: 1) Informationen zur Barbewegungs-Verordnung Seite 2 2) Sonderteil Personalverrechnung Seite 4 ad 1) Information zur Barbewegungs- Verordnung Form für erleichterte Losungsermittlung alle Bareingänge eines Tages werden durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt. wt mag walter lettner Seite 1
2 Die Ermittlung der Tageslosung muss: o nachvollziehbar sein: End-, Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie alle nicht erfolgswirksamen Bareingänge sind täglich zu erfassen (Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (vgl. Erlass BMF, 22. Mai 1999) o spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages erfolgen o für jede Kassa durch gesonderte Rückrechnungen erfolgen Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung berührt andere Buchführungspflichten nicht Form der Einzelaufzeichnung Grundaufzeichnungen können in den Büchern aber auch in externen Unterlagen festgehalten werden ebenfalls Aufbewahrungspflicht ( 132 BAO) Grundaufzeichnungen dienen der Dokumentation der in die Bücher und Aufzeichnungen übernommenen Tageslosungssumme Unternehmer entscheidet, wie er sicherstellt, dass die Tageseinnahmen durch Summenbildung der einzelnen Geschäftsfälle ermittelt werden (keine Verpflichtung zur Verwendung einer elektronischen Registrierkassa!) Zulässig insbesondere: o chronologische händische Aufzeichnungen o Paragondurchschriften o Rechenstreifen o Registrierkassenstreifen mechanischer/ elektronischer Registrierkassen Strichlisten sind ausreichend als Grundaufzeichnungen zur Losungsermittlung, wenn: o sie sich auf die Barbeträge beziehen, o diese geschäftsfallbezogen dargestellt sind, o sich aus ihnen das Datum und der Bezug zu einem Geschäftsfall, o der Einzelpreis je Artikel/ Leistung und o die Anzahl der vereinnahmten Artikel/ Leistungen ermitteln lassen. wt mag walter lettner Seite 2
3 Beispiel einer nicht zulässigen (eindimensionalen) Strichliste: Bier 3,00 Cola 2,40 Gulasch 5,00 Schnitzel 7,00 III I IIII II Beispiel einer zulässigen Strichliste: für jeden Geschäftsfall (Bareingang) ist eine Zeile vorgesehen; die Artikel erscheinen getrennt in den einzelnen Spalten auf am Ende der Zeile kann der Bareingang eines jeden Geschäftsfalls ermittelt werden. Bier 3,00 Cola 2,40 Gulasch 5,00 Schnitzel 7,20 Kunde 1 II I I Kunde 2 I I Kunde 3 I I usw. Nachteil: nur bei einer geringen Anzahl von Waren möglich, zeitaufwendig Beispiel einer zulässigen Erfassung: 9,40 5,20 3,00 usw. Stock- oder Standverrechnung: dient nur der Ermittlung des innerbetrieblichen Warenverkehrs ersetzt nicht die ordnungsgemäße Losungsermittlung Tischabrechnungen: gelten als einzelne Bareingangsaufzeichnung, wenn: o mehrere Produkte zu einem bestimmten Zeitpunkt an Kunden in einer Gesamtsumme abgerechnet und boniert werden und das Inkasso der Gesamtsumme zu Teilbeträgen bei mehreren Personen zeitnah erfolgt und o der Zeitpunkt der Bonierung, der Verrechnungskreis (Tisch), die einzelnen Produkte und die darauf entfallenden Einzelbeträge ersichtlich oder ermittelbar sind. wt mag walter lettner Seite 3
4 ad 2) Personalverrechnung Soweit neue kollektivvertragliche Gehälter, Löhne und Tarife bekannt sind, wurde dies bei der Jänner-Abrechnung bereits berücksichtigt. Die Kollektivverträge sind meist im internen Bereich auf der Homepage der Wirtschaftskammer und für uns nicht abrufbar. Wir bitten Sie dringend, uns einen gültigen Rahmen-Kollektivvertrag zu bringen. Die Lohnzettel 2007 für Finanzamt und GKK sowie die (seit 2007) verpflichtende Arbeitsstättenmeldung wurden bereits elektronisch übermittelt. Beiliegende Exemplare sind für Ihre Dienstnehmer. Bitte unterschreiben Sie die Kommunalsteuer-Jahreserklärung 2007 und bringen Sie sie bis Mitte Februar zu uns zurück; die Übermittlung ist verpflichtend auf elektronischem Weg durchzuführen. Viele angestellte Dienstnehmer werden sich bei Ihnen melden, weil sie heuer bei gleichem Bruttogehalt netto weniger erhalten. Der Grund liegt darin, dass die Sozial-versicherungsbeiträge erhöht wurden. Bei Angestellten tragen die Erhöhung von 0,15% je zur Hälfte Dienstgeber und Dienstnehmer, bei Arbeitern trägt ausschließlich der Dienstgeber die Erhöhung. Der IE-Beitrag wurde von 0,7% auf 0,55% reduziert. Es wurden rigorose Maßnahmen gegen Schwarzarbeit gesetzt. Wir möchten nicht als Überbringer schlechter Nachrichten gelten, aber wir sehen uns verpflichtet, Sie nachweislich zu informieren: Anmeldung vor Arbeitsbeginn: Fallweise beschäftigte Dienstnehmer (z.b. Aushilfen) sind für jeden Arbeitstag einzeln anzumelden (Mindestangabenmeldung während des Monats, Monatsmeldung wie bisher) Folgen bei Meldeverstoß (nach Kontrolle durch die KIAB) a) durch die Bezirksverwaltungsbehörde: 730,- bis 2.180,- im Wiederholungsfall: 2.180,- bis 5.000,- b) durch die GKK: 500,- pro nicht angemeldeter Person plus 800,- für den Prüfeinsatz (KIAB) wt mag walter lettner Seite 4
5 c) durch das AMS: Wird ein Arbeitslosengeldbezieher vorgefunden, wird von ihm das Arbeitslosengeld für 4 Wochen zurückgefordert. Sonderbeitrag für Dienstgeber: doppelter Arbeitslosenversicherungsbeitrag (also derzeit 2mal 6%) vom KV-Lohn für 6 Wochen Änderung im Arbeitszeitgesetz bezüglich Arbeitszeitaufzeichnungen Bitte führen Sie ausnahmslos für jeden Dienstnehmer (ob fallweise, geringfügig, teilzeit- oder vollbeschäftigt) Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen und bewahren Sie diese auch auf!! Verstöße gegen die Arbeits-Aufzeichnungspflicht sind hinsichtlich jedes einzelnen Arbeitnehmers gesondert zu bestrafen: 72,- bis 1.815,- im Erstfall. Hinweise: All-in-Vereinbarungen führen zu keiner Befreiung der Arbeitsaufzeichnungen! Auch bei einer generellen Festlegung der Tagesarbeitszeit (jeden Tag 8 12 Uhr) müssen Aufzeichnungen geführt werden! Schwerarbeitsmeldung 2007 Als Berufe gelten nur die in der Liste 1 und 2 angeführten Berufe Vollarbeitszeit ist Voraussetzung. (sh Zeitung November 2007). Für Frauen ab 35 Jahren und Männer ab 40 Jahren gültig. Tätigkeit muss an mindestens 16 Tagen pro Monat ausgeübt worden sein. Derzeit sind keine Beiträge für den Dienstgeber fällig, Anrechnung als Schwerarbeit behält sich die Pensionsversicherungsanstalt vor. Wir haben für Ihre Dienstnehmer die Voraussetzungen geprüft und Ihnen ggf. eine Meldung zur Abrechnung beigelegt. Wenn Sie diese Meldung wünschen, schicken Sie sie uns unterschrieben bis spätestens Mitte Februar zurück, dann werden wir sie elektronisch übermitteln. wt mag walter lettner Seite 5
6 Mag. Walter Lettner Margit Lettner Michaela Steindl Claudia Lettner Wilma Wadsak Petra Vacha Mag. Walter Lettner und Team 3331 Kematen, 4.a Straße 2 Tel / Fax DW 6 office@wt-lettner.at wt mag walter lettner Seite 6
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