Der Senat von Berlin Berlin, den 17. Juni SenFin II C H /2008 9(0)

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1 Der Senat von Berlin Berlin, den 17. Juni SenFin II C H /2008 9(0) C An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Auflagenbeschluss Nr. II.A.22.a zum Doppelhaushalt 2008/2009: Ausbildungsmittel ausschöpfen rote Nummern: 0626, S. 30; 0975 A; 0975 B Vorgang: 22. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom (Drs. 16/1051; II.A.22.a) Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: laufende Haushaltsjahr: kommende Haushaltsjahr: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: entfällt aktuelles Ist (Stand: ): Gesamtkosten: entfällt Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2008 in einem Gesamtkonzept darzustellen, wie in Zukunft gewährleistet wird, dass die für den öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel für eine Ausbildung in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen möglichst vollständig ausgeschöpft werden. Diese beinhaltet auch, die Überprüfung neuer, zukunftsträchtiger Berufsbilder die im öffentlichen Dienst ausgebildet werden können und die dafür nötigen betrieblichen Voraussetzungen um entsprechende Ausbildungen zu realisieren. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob eine verstärkte Förderung der Verbundausbildung, in die die öffentlichen Unternehmen mit einbezogen werden sollen, als sinnvoll erachtet wird. Ebenfalls soll geprüft werden, inwieweit Ausbildungsmittel auch in den landeseigenen Unternehmen öffentlichen wie privaten Rechts eingesetzt werden können. Geprüft werden soll auch inwieweit Ausbildungsmittel, die nicht ausgeschöpft werden, kurzfristig für die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres im Bereich der

2 2 der Gesundheitsberufe, für Arbeitslose, die eine entsprechende Ausbildung/Umschulung absolvieren, eingesetzt werden können. Unabhängig davon sollten nicht ausgeschöpfte Ausbildungsmittel auch verwendet werden, um in begrenztem Umfang die dauerhafte Übernahme von Nachwuchskräften nach Abschluss ihrer Ausbildung mit einem Abschluss von mindestens 1,9 mit Schwerpunkt auf Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund, zu finanzieren. Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss per 30. März und per 30. September Bericht über die dem Solidarfonds zugeflossenen nicht verausgabten Ausbildungsmittel und ihre Verwendung im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs zu erstatten. Hierzu wird berichtet: Eine allgemeine, zentrale Zuständigkeit für Ausbildungsmaßnahmen ist im Land Berlin nicht gegeben. Vielmehr bilden alle Bezirksämter eigenverantwortlich aus, ebenso die Senatsverwaltungen in Berufen, für die sie Ausbildungsbehörde sind. Ausschließlich für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n, Fachangestellte/n für Bürokommunikation sowie Kauffrau/-mann für Bürokommunikation besteht eingegrenzt auf den Bereich der Hauptverwaltung eine zentrale Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Bezirke bilden auch in diesen Berufen eigenverantwortlich aus. Der Senat kann daher lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeiten an die Ausbildungsverwaltungen appellieren, das Ausbildungsplatzangebot aufzustocken. Darüber hinaus leistet die Senatsverwaltung für Finanzen mit dem sogenannten solidarischen Finanzausgleich insoweit Hilfe, als dass damit nicht benötigte Ausbildungsmittel zu Verwaltungen mit Mehrbedarf umverteilt werden. Unter Beachtung des Prinzips der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung strebt der Senat an, in Abstimmung mit den Bezirken zu einer verbesserten Ausschöpfung von Ausbildungsmitteln zu kommen. Nachfolgende Ausführungen fassen die Überlegungen und Maßnahmen zusammen, die sich als erste Schritte zur Überwindung der entstandenen Problemlage verstehen. Im Haushaltsjahr 2008 sind rd. 105,3 Mio. Euro für Ausbildungszwecke in den Einzelplänen der Senatsverwaltungen sowie den Bezirksplänen veranschlagt. Nach eigener Einschätzung der Verwaltungen vom Januar 2008 werden davon in diesem Jahr rd. 3,6 Mio. Euro nicht verausgabt werden. Dabei gehen die Senatsverwaltungen in der Summe von einer Überschreitung der Ausbildungsmittel von rd. 2,1 Mio. Euro aus, während die Bezirksämter eine Unterschreitung von rd. 5,7 Mio. Euro prognostizieren. Dabei sind bereits gemeldete Bedarfe berücksichtigt (s. hierzu Anlage 1). Eine valide Prognose der tatsächlichen Ausschöpfung ist allerdings zu einem solch frühen Zeitpunkt im Jahr kaum möglich. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zu diesem Punkt des Auflagenbeschlusses dem Hauptausschuss mit Vorlage vom (rote Nr A) berichtet. Nachfolgend wird auf die einzelnen Punkte eingegangen.

3 3 Neue, zukunftsträchtige Berufsbilder im öffentlichen Dienst: Zuständigkeitshalber hat sich mit dieser Frage die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales beschäftigt, in deren Geschäftsbereich auch Fragen zur Beruflichen Bildung fallen. Zur Thematik, welche zukunftsträchtigen Berufsbilder der öffentliche Dienst ggf. zusätzlich ausbilden kann, wird auf Folgendes hingewiesen: Die Anforderungen an Wissen und Fertigkeiten der Nachwuchskräfte werden immer höher. Die Gleichzeitigkeit von Fachkräftenachfrage und Arbeitslosigkeit nicht passgenau qualifizierter Menschen wird von Fachleuten als wahrscheinliches Zukunftsszenario gesehen. Andererseits bleibt nach dem Stand der wissenschaftlichen Diskussion unbestritten, dass für berufsspezifische Bedarfsvorhersagen über längere Zeiträume hinweg keine methodisch vertretbaren Verfahren verfügbar sind. Bedarf und Verwendbarkeit von Fachkräften bestimmter Qualifikationen leitet sich stets ab aus dem Nachfrageverhalten der Arbeitgeber. Hier sind nicht nur globale Faktoren der branchenspezifischen Wirtschaftsentwicklung und des Wettbewerbs von Bedeutung, sondern - bei regionaler Betrachtung - insbesondere auch die Entwicklung von Ansiedlungen und Abwanderungen von Unternehmen. Schließlich wird die regionale Fachkräftenachfrage unter anderem auch durch Entwicklungen des qualitativen Fachkräfteangebots beeinflusst, da die Mobilität von Beschäftigung suchenden Menschen den Arbeitgebern zunehmend weiträumigere, oft sogar landesübergreifende Rekrutierungsmöglichkeiten eröffnet. Im Rahmen der berufsbildungspolitischen Aufgaben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die sich in engem Kontakt mit allen in Berlin an der Beruflichen Bildung Beteiligten vollzieht, wurde die Erfahrung gemacht, dass konkrete Angaben über Art und Anzahl zukünftig benötigter bzw. nachgefragter Fachkräfte in bestimmten Berufen von keiner Seite benannt werden. Bislang gibt es lediglich über die Kammern abgestimmte "Negativlisten" mit Berufen, für die von zusätzlicher Ausbildung durch öffentliche Fördermaßnahmen abgeraten wird - dies allerdings nicht ausschließlich unter Verweis auf absehbar ungünstige spätere Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Beispielsweise raten die Kammern auch zu einer gewissen Zurückhaltung bei völlig neuen Berufen, weil sich hier der künftige Verwendungsverlauf besonders schwer vorhersehen lässt und die Neigung vieler Schulabgänger/innen, sich verstärkt auf "sogar öffentlich geförderte" neue Ausbildungsgänge zu orientieren, von Anbeginn die Gefahr von Modeberufsentwicklungen mit starker Diskrepanz zur Beschäftigungsnachfrage mit sich bringt. Insofern erscheint es sinnvoller, sich auf die rd. 80 Berufsbilder zu konzentrieren, in denen ausweislich der Ausbildungsplatzstatistik des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg bereits ausgebildet wird (s. hierzu Anlage 2, Auszug aus der Ausbildungsplatzstatistik zum Stichtag ). Auch die Durchsicht der bereits erfolgreich angebotenen Ausbildungsberufe lässt erkennen, dass in einigen Berufen durchaus quantitative Entwicklungspotenziale bestehen könnten, wenn die entsprechende Ausbildungsfähigkeit - unter Mitinanspruchnahme unverausgabter Ausbildungsmittel - gewährleistet werden kann.

4 4 Im Jahr 2007 wurden im Rahmen des Bund-Länder-Sonderprogramms rund Ausbildungsplätze gefördert; nähere Details zur Struktur der mit diesem Programm geförderten Berufe können der Anlage 3 entnommen werden. Verstärkte Förderung der Verbundausbildung Das Modell der Verbundausbildung kommt aufgrund seiner Ausprägung ein Teil der praktischen Ausbildung muss in der beteiligten Verwaltung abgeleistet werden im Wesentlichen nur für die Bezirksämter in Betracht. Senatsverwaltungen, die selbst als Ausbildungsbehörde tätig sind, bilden grundsätzlich in Berufen für den eigenen Bedarf aus, die eine Verbundausbildung nicht notwendig erscheinen lassen. Allerdings könnte ggf. eine Zusammenarbeit mit beispielsweise den Bundesbehörden überlegenswert sein, wie sie derzeit schon vom Bezirk Neukölln durchgeführt wird. Derzeit bestehen bereits in 7 Bezirken Ausbildungsverbünde für verschiedene Berufsausbildungen. Details hierzu können der Anlage 4 entnommen werden. Grundsätzlich besteht eine große Bereitschaft, zusätzliche Ausbildungsleistungen im Rahmen von Verbundausbildungen zu erbringen. Dennoch werden von den Bezirken auch einige Probleme gesehen: - Kosten und Organisationsaufwand sind höher als bei einer eigenverantwortlichen Ausbildung - Die Kontrollmöglichkeit über die Ausbildungsrahmenpläne ist eingeschränkt - Die Praxisausbildung im Bezirksamt, die durch den Berufsschulbesuch ohnehin schon eingeschränkt ist, wird noch weiter reduziert. - Mangelnde räumliche und personelle Kapazitäten. Darüber hinaus weist der Bezirk Reinickendorf, der im Rahmen der Verbundausbildung sehr aktiv ist, darauf hin, dass es zu Problemen kommen kann, wenn Auszubildende im Rahmen von Verbundausbildungen in Berufen ausgebildet werden, welche die Bezirksämter auch selbst ausbilden (z.b. Kaufleute für Bürokommunikation). Dadurch entsteht aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Tarifvorschriften durch Bezirk und Partnerbetrieb eine Situation, in der die eigenen Auszubildenden besser bezahlt werden als die Verbundauszubildenden, obgleich von diesen gleiche Ausbildungsleistungen verlangt werden. Im Zusammenhang mit diesen Erläuterungen weist der Bezirk zudem darauf hin, dass es Bestrebungen im Bereich der Berliner Ausbildungsleiter/innen gibt, sich hinsichtlich der Büro- und Verwaltungsberufe mit der Thematik zu befassen und Erfahrungen auszutauschen. Darüber hinaus wird neben den bereits o.a. organisatorischen und konzeptionellen Problemen zur Verstärkung der Verbundausbildung auch für überlegenswert gehalten, dass sich mehrere Verwaltungen Verbundauszubildende teilen, d.h., gemeinsam in einem Verbund tätig werden. Inwieweit dies möglich ist, muss noch in Abstimmung mit der für die Verbundausbildung zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geprüft werden. Hierbei könnten ggf. auch Senatsverwaltungen oder deren nachgeordnete Bereiche eingebunden werden. Einbeziehung öffentlicher Unternehmen

5 5 Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom insgesamt 33 Unternehmen angeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen: Die Beteiligung des Landes Berlin ist höher als 50 v.h. (Mehrheitseigner) Hauptsitz ist Berlin. Diese Unternehmen (Liste s. Anlage 5) wurden gebeten, ggf. Interesse zu bekunden, ob sie am solidarischen Finanzausgleich partizipieren möchten und falls ja, in welchem Umfang. Dabei wurde ausdrücklich deutlich gemacht, dass im Rahmen des Systems ausschließlich nachweisbar zusätzliche Plätze finanziert werden könnten. Mit gleichem Schreiben wurde um Auskunft gebeten, inwieweit Interesse an der Installierung von Ausbildungsverbünden besteht. Der Rücklauf auf diese Anfrage ist nur mäßig erfolgt. Lediglich die BVG, die BEHALA sowie die GESOBAU haben bisher Interesse bekundet, am System des solidarischen Finanzausgleichs teilzunehmen. Darüber hinaus besteht nach Auskunft der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auch ein Interesse der Vivantes GmbH, hierzu liegen aber der Senatsverwaltung für Finanzen noch keine Unterlagen vor. Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres im Bereich der Gesundheitsberufe Für die Weiterbildungsförderung (Umschulung) nach dem Recht der Arbeitsförderung gilt der Grundsatz, dass die Dauer der geförderten Weiterbildungsmaßnahme im Vergleich zur Dauer der beruflichen Erstausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. Gemäß 85 SGB III hat der Gesetzgeber ausnahmsweise für die nicht verkürzbaren Ausbildungsberufe des Gesundheitswesens eine zweijährige Förderung ermöglicht, sofern zu Beginn der Umschulung die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist. In den Gesundheitsberufen mit dreijähriger Ausbildung werden von den Arbeitsagenturen insbesondere Maßnahmen mit dem Berufsziel Altenpflegerin/Altenpfleger, aber auch Physiotherapeutin/Physiotherapeut oder Ergotherapeutin/Ergotherapeut gefördert. Die Umschulungsmaßnahmen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger haben und hatten im Land Berlin für die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs einen hohen Stellenwert. Insbesondere arbeitslose Frauen sowie Mütter nach der Familienphase sehen in der Tätigkeit als Altenpflegerin eine neue berufliche Zukunft. Bis 31. Dezember 2005 wurden die Umschulungsmaßnahmen in der Altenpflegeausbildung dreijährig durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Seit dem 1. Januar 2006 gilt: Das erste und zweite Jahr der Umschulung (Weiterbildungsmaßnahme) fördert die Bundesagentur für Arbeit. Die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres ist folgendermaßen abgesichert: Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit den Auszu-

6 6 bildenden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag über die gesamte Ausbildungszeit ab und zahlt ab dem dritten Jahr die Ausbildungsvergütung. Er hat ferner die anfallenden Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung zu erstatten. Die Kosten der Ausbildungsvergütung sowie die Erstattungskosten sind in den Pflegesätzen berücksichtigungsfähig. Ein wirksamer Verzicht des Auszubildenden auf die Ausbildungsvergütung ist rechtlich nicht möglich, d.h. im dritten Ausbildungsjahr, in dem kein Unterhaltsgeld mehr bezahlt wird, muss der Träger der praktischen Ausbildung die Ausbildungsvergütung gewähren. Ein Ausbildungsverhältnis kann also nicht nach dem zweiten Jahr mit Hinweis auf die auslaufende Finanzierung beendet werden. Insofern ist die Finanzierung auch im dritten Jahr gesichert und eine Finanzierung durch die Umschichtung anderer (Ausbildungs-)Mittel unnötig. Während die Pflegeberufe relativ gute Beschäftigungsperspektiven bieten, ist der Arbeitsmarkt für Angehörige der therapeutischen Fachberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) weitgehend gesättigt. Daher finanzieren die Arbeitsagenturen auch nur in besonders gelagerten Fällen und bei nachgewiesener finanzieller Absicherung im dritten Ausbildungsjahr Maßnahmen, die für die therapeutischen Gesundheitsfachberufe qualifizieren. In Maßnahmen mit den Bildungszielen Physiotherapeutin/Physiotherapeut oder Ergotherapeutin/Ergotherapeut erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Ausbildungsvergütung, da sie ausschließlich mit der Schule einen Vertrag schließen. Da die Schulen größtenteils nicht an Krankenhäuser angegliedert sind und daher ein kostendeckendes Schulgeld erheben, müssen die Schüler/-innen und Schüler im dritten Ausbildungsjahr sowohl ihren persönlichen Unterhalt als auch das Schulgeld, das sich in der Regel zwischen 300 und 400 /Monat bewegt, selbst finanzieren. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können sie BAFöG erhalten. Ein Mangel besteht in Berlin an Angehörigen der therapeutischen Fachberufe mit Migrationshintergrund. Viele Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens suchen gezielt nach solchen Fachkräften. In den Ausbildungen der therapeutischen Gesundheitsfachberufe ist diese Bevölkerungsgruppe jedoch deutlich unterrepräsentiert. Gezielte Ausbildungsmaßnahmen für Schulabgänger/-innen mit Migrationshintergrund wären daher sowohl gesundheits- als auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll. Sie würden zudem die Maßnahmen zur Berufsorientierung und vorbereitung für diesen Bereich folgerichtig ergänzen. Allerdings muss die Finanzierung für einen Zeitraum von drei Jahren gesichert sein. Die Ausbildungskosten pro Person betragen (geschätzt) für drei Jahre ca in der Logopädie (nur Schulkosten, Schüler/-innen sind BAFöG-berechtigt) und ca in der Ergotherapie und Physiotherapie (nur Schulkosten, Schüler/-innen sind BAFöG -berechtigt). Aufgrund vorstehender Ausführungen wird die Finanzierung des 3. Ausbildungsjahres in den therapeutischen Berufen im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs nicht befürwortet. Es müssten für einen zu langen Zeitraum Ausbildungsmittel, die grundsätzlich dem Zweck dienen, Ausbildungen für den öffentlichen Dienst

7 7 zu finanzieren, gebunden werden. Diese stünden dann für eigene Maßnahmen der Verwaltungen nicht mehr zur Verfügung. Dauerhafte Übernahme von Auszubildenden mit Migrationshintergrund und einer Abschlussnote von mindestens 1,9 Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte mit Schreiben vom bei den Senatsverwaltungen und Bezirken abgefragt, ob es in Ihrem Bereich Auszubildende mit Migrationshintergrund gibt, wie viele ggf. im Jahr 2008 ihre Ausbildung beenden und wie viele davon voraussichtlich eine Abschlussnote von 1,9 oder besser erreichen könnten. Insgesamt wurden 14 Auszubildende mit Migrationshintergrund gemeldet, die im Jahr 2008 ihre Prüfung ablegen. Davon sind 5 in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und 9 in den Bezirken beschäftigt. Einen Abschluss von 1,9 oder besser erwarten die entsprechenden Verwaltungen von 6 Auszubildenden, davon 3 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie eine/r im Bezirk Mitte und zwei im Bezirk Spandau. Die Prüfung, inwieweit die dauerhafte Übernahme dieses Personenkreises aus Ausbildungsmitteln finanziert werden könnte, hat jedoch Folgendes ergeben: Eine solche Finanzierungspraktik würde dazu führen, dass in entsprechendem Umfang eine dauerhafte Absenkung der Ausbildungsmittel erfolgt, die früher oder später wieder aufgestockt werden müssten, um ein Ausbildungsangebot offen zu halten. Damit wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Ausweitung des Personalausgabenvolumens verbunden. Aus Sicht des Senats ist es daher sinnvoller, den Verwaltungen zu gestatten, in eng begrenztem Umfang freiwerdende Stellen ohne Anrechnung auf den Einstellungskorridor (von 200 p.a. für den Bereich der Sonstigen Verwaltung ) durch die dauerhafte Übernahme von Nachwuchskräften nachzubesetzen. Für diese sind Personalmittel aufgrund der Ist-Kosten- Veranschlagung bereits im Haushaltsvolumen veranschlagt. Die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden versteht sich als lediglich subsidiäre Lösung zu der weiterhin angestrebten höchstmöglichen Erstausbildung selbst, also der Ausschöpfung der veranschlagten Ausbildungsmittel für den ursprünglichen Verausgabungszweck. Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass zum einen die bisher avisierte Abschlussnote aus Sicht der meisten Verwaltungen zu hoch angesetzt ist. Zum anderen kann die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden mit Migrationshintergrund nur im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten wahrgenommen werden und darf nicht zu einer Benachteiligung von Auszubildenden ohne Migrationshintergrund führen. Unabhängig von dem demotivierenden Effekt, den eine dauerhafte Übernahme von Auszubildenden mit Migrationshintergrund bei gleicher oder ggf. sogar etwas schlechterer Abschlussnote bei Auszubildenden ohne solchen Hintergrund auslösen würde, die bestenfalls für ein Jahr befristet übernommen werden, dürfte dies auch den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entgegenstehen. Zudem würden Verwaltungen, die keine Auszubildenden mit

8 8 Migrationshintergrund beschäftigen, durch eine solche Regelung benachteiligt werden. Es wird daher darum gebeten, folgendem Verfahren zuzustimmen: Den Senatsverwaltungen und Bezirken wird die Möglichkeit eingeräumt, Auszubildenden für die Berufe Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung dauerhaft auf freiwerdende bzw. freigewordene Stellen der jeweiligen Verwaltung zu übernehmen, sofern sie während der Ausbildungszeit mindestens gute Leistungen erbracht haben und persönlich geeignet sind (Durchschnitt der Noten, der sich aus der Beurteilung der praktischen Leistungen sowie der Berufsschulnoten und der Noten der dienstbegleitenden Unterweisung an der VAk zusammensetzt:2,49 und besser). Darüber hinaus wird den Senatsverwaltungen und Bezirken die Möglichkeit eingeräumt, weitere Auszubildende, die ihre Prüfung bestanden haben, im Rahmen einer einjährigen befristeten Weiterbeschäftigung die ggf. auch aus Ausbildungsmitteln finanziert werden kann zu erproben. Nach diesem Zeitraum können jeweils 2 Auszubildende, die sich innerhalb dieses Zeitraums durch besonders gute Leistungen bewährt haben, dauerhaft auf freiwerdende bzw. freigewordene Stellen der jeweiligen Verwaltung übernommen werden. Insgesamt können durch diese Maßnahmen bis zu 40 Auszubildende (16 in der Hauptverwaltung und jeweils zwei in den Bezirken), die sich durch mindestens gute Leistungen bewährt haben, dauerhaft übernommen werden. Dabei soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein Schwerpunkt auf die Übernahme von Auszubildenden mit Migrationshintergrund gelegt werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Auszubildende, die eine Ausbildung im dualen System absolviert haben und deren Ausbildung im öffentlichen Dienst nachgefragt wird. Senatsverwaltungen, die solche Ausbildungsplätze im dualen System nicht selbst anbieten, wird die Möglichkeit eingeräumt, ggf. zwei entsprechende Auszubildende der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dauerhaft zu übernehmen. Dieses Vorgehen kann ggf. auch dazu beitragen, dass mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund eine dauerhafte Übernahme erreichen als die bloße Beschränkung auf die Abschlussnote. Eine Anrechnung auf den Einstellungskorridor von 200 p.a. erfolgt nicht. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird im Oktober im Zusammenhang mit dem Bericht über die dem solidarischen Finanzausgleich zugeflossenen nicht verausgabten Ausbildungsmittel und ihre Verwendung (zum Stichtag ) über die weitere Entwicklung berichten. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 17. Juni 2008 Der Senat von Berlin

9 9 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Dr. Thilo Sarrazin Senator für Finanzen

10 Senatsverwaltung für Finanzen II C - H /2008 Bestehende und geplante Ausbildungsverbünde Anlage 4 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 Bezirke Bestehende Ausbildungsverbünde ggf. Name, Ausbildungsberufe Ausbildungsverbund geplant Bemerkungen Mitte nein entfällt nein keine ausreichende Raum- und Ausbilderkapazität Friedrichshain-Kreuzberg ja Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen e.v.; Institut für technische Weiterbildung und TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausweitung um 10 Plätze geplant Pankow ja Pfefferwerk Stadtkultur GmbH; Fachinformatiker (Systemintegration) derzeitiger Vertrag für 1 Azubi läuft am aus, Weiterführung der Verbundausbildung noch offen Charlottenburg-Wilmersdorf nein derzeit nicht Spandau nein derzeit nicht Steglitz-Zehlendorf nein wird derzeit diskutiert Tempelhof-Schöneberg ja Elektroniker/in; Koch/Köchin; Konditor/in; Fachkraft im Gastgewerbe nein, aber Fortführung im derzeitigen Umfang (96 Plätze) keine Verbundausbildung, aber Verzahnung mit Wirtschaftsbetrieben für Ausbildung KaBüK und überregionale Vereinbarungen für Bibliotheken Verbundausbildung wird wegen der Voraussetzungen nur für kaufmännische Berufe für sinnvoll gehalten; Argumente gegen Verbundausbildung aus Sicht des Bezirks: Verminderte Betriebsbindung; Möglicherweise Einflussnahme des Verbundbetriebes auf Auswahlentscheidung; Organisatorischer Mehraufwand; Fehlende Kontrollmöglichkeiten; noch stärker eingeschränkte Praxisausbildung im Bezirk Finanzierung im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs für das HH-Jahr 2009 erbeten Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg ja ja ja steht für 2008 noch nicht fest a) Deutsche Rentenversicherung Elektroniker; b) Bundeskanzleramt Einzelhandelskaufleute; Tischler, Bootsbauer, Metallbauer; Holzmechaniker/innen; Informatikkaufleute; Systemkaufleute; Kfz-Mechatroniker/innen; Fachangestellte für Martk- und Sozialforschung Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau Insgesamt 4 Auszubildende, BA ist Partnerbetrieb, Gesamtverantwortung und Kosten liegen bei Leitbetrieben soll fortgeführt werden, evtl. Aufstockung jeweils 6 Plätze, jährliche Weiterführung derzeit noch Diskussionsprozess, ob im Jahr 2008 Verbundausbildung finanziert wird Reinickendorf ja Euro-Train;Kaufleute f. Bürokommunikation mit Zusatzmodul Tourismus; Fachangestellte für Markt- u. Sozialforschung; Maler/inneren und Lackierer/inne; Glas- und Gebäudereiniger/innen KABüK sowie Glas- und Gebäudereiniger läuft aus; bei Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung keine Aufstockung möglich; Maler/innen endet 2009, Weiterführung offen Seite 1 von 7

11 Senatsverwaltung für Finanzen II C - H /2008 Solidarischer Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2008 Anlage 1 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 Voraussichtliche Nichtausschöpfung Kosten für (zusätzl.) Ausbildun Noch verfügbare befrist.weiterbeschäftigung Mittel HV Ansatz voraussichtliches Ist Sp. 2- Sp. 3) g (Sp. 4-Sp 5-Sp.6) Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - *) SenInnSport #) SenJust SenIAS SenBildWissForsch SenGesUmv SenStadt SenWiTechFrau SenFin Summe HV *) zusätzliche Mittel beziehen sich auf Bedarfe der Stiftung Oper, des Deutschen Theaters, der Volksbühne und des Maxim-Gorki-Theaters; es handelt sich um die Weiterfinanzierung von in Vorjahren im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs begonnenen Maßnahmen; darüber hinaus 11 zusätzliche Volontäre #) Überausschöpfung kommt durch Mehrbedarf in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro im Bereich der Feuerwehr zustande (Aufstockung der Rettungsassistenten-Praktikanten (von 60 auf 114) Kosten für Voraussichtliche Nichtausschöpfung (zusätzl.) Ausbildun Noch verfügbare befrist.weiterbeschäftigung Mittel Bezirke Ansatz voraussichtliches Ist Sp. 2- Sp. 3) g (Sp. 4-Sp 5-Sp.6) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Summe Bezirke HV und Bezirke Seite 2 von 7

12 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berufsranking nach Berufen und Bereich Anlage 3 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 Stand: :29:02 - Ohne Schulplätze - Freimeldungen vom September 2007 LiBereich Ausbildungsberuf Teilnehme weiblich männlic ausländ APP-07 P: LOK Bankkaufmann/frau APP-07 P: LOK Elektroanlagenmonteur/in APP-07 P: LOK Elektroniker/in - Betriebstechnik APP-07 P: LOK Elektroniker/in für Geräte und Systeme APP-07 P: LOK Fachkraft - Veranstaltungstechnik APP-07 P: LOK Fachkraft für Möbel-, Küchenund Umzugsservice APP-07 P: LOK Fertigungsmechaniker/in APP-07 P: LOK Glaser/in - Fenster- und Glasfassadenbau APP-07 P: LOK Holzbearbeitungsmechaniker/in APP-07 P: LOK IT-Systemelektroniker/in APP-07 P: LOK Kaufmann/frau - audiovisuelle Medien APP-07 P: LOK Kraftfahrzeugservicemechaniker APP-07 P: LOK Maschinen- und Anlagenführer/in Mediengestalter/in - Digital und Print / Gestaltung und Technik APP-07 P: LOK APP-07 P: LOK Podologe/Podologin APP-07 P: LOK Steinmetz/in APP-07 P: LOK Zerspanungsmechaniker/in APP-07: LOK Mechatroniker/in Anlagenmechaniker/in für Sanitärund Heizungstechnik Bäcker/in Beton- und Stahlbetonbauer/in Bürokaufmann/frau Elektroniker/in - Betriebstechnik Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker/in für Automatisierungstechnik Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung Fachinformatiker/in - Systemintegration Fachkraft - Gastgewerbe Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in Florist/in Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau Gerüstbauer/in Hotelfachmann/frau Seite 3 von 7

13 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage 3 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 LiBereich Ausbildungsberuf Teilnehme weiblich männlic ausländ Immobilienkaufmann/-frau Industriemechaniker/in IT-System-Kaufmann/frau Kanalbauer/in Kaufmann/frau - Bürokommunikation Kaufmann/-frau - Einzelhandel Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel - Großhand Koch/Köchin Kraftfahrzeugmechatroniker/in Kraftfahrzeugservicemechaniker Maler/in und Lackierer/in - Gestaltung u. Instandh Maurer/in Mediengestalter/in - Digital und Print / Konzeptions und Visual Medizinische/r Fachangestellte/r Metallbauer/in - Konstruktionstechnik Reiseverkehrskaufmann/-frau Restaurantfachmann/frau Rohrleitungsbauer/in Straßenbauer/in Stuckateur/in Tischler/in Trockenbaumonteur/in Veranstaltungskaufmann/frau Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Zimmerer/Zimmerin APP-07: wb Kaufmann/frau - Bürokommunikation APP-07: wb Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel - Großhand Anlagenmechaniker/in für Sanitärund Heizungstechnik Bootsbauer/in Bürokaufmann/frau Elektroniker/in - Betriebstechnik Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker/in für Gebäude- u. Infrastruktursyst Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung Fachinformatiker/in - Systemintegration Fachkraft - Gastgewerbe Fachkraft - Veranstaltungstechnik Fachkraft für Lagerlogistik Fachlagerist/in Seite 4 von 7

14 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage 3 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 LiBereich Ausbildungsberuf Teilnehme weiblich männlic ausländ Film- und Videoeditor/in Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in Florist/in Friseur/in Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau Gärtner/in - Zierpflanzenbau Gestalter/in für visuelles Holzmechaniker/in - Bauelemente, Holzpackmittel und Holzmechaniker/in - Möbelbau und Innenausbau Hotelfachmann/frau Industriemechaniker/in Informatikkaufmann/frau IT-Systemelektroniker/in IT-System-Kaufmann/frau Kaufmann/frau - audiovisuelle Medien Kaufmann/frau - Bürokommunikation Kaufmann/-frau - Einzelhandel Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel - Großhand Koch/Köchin Konstruktionsmechaninker/in Kraftfahrzeugmechatroniker/in Kraftfahrzeugservicemechaniker Maler/in und Lackierer/in - Gestaltung u. Instandh Mechatroniker/in Mediengestalter/in - Bild und Ton Mediengestalter/in - Digital und Print / Gestaltung und Technik Metallbauer/in - Konstruktionstechnik Raumausstatter/in Reiseverkehrskaufmann/-frau Restaurantfachmann/frau Sport- und Fitnesskaufmann/frau Tischler/in Trockenbaumonteur/in Veranstaltungskaufmann/frau Verfahrensmechaniker/in - Kunststoff- und Kautschu Verkäufer/in Werkzeugmechaniker/in Zerspanungsmechaniker/in Zimmerer/Zimmerin Zweiradmechaniker/in FR Fahrradtechnik Seite 5 von 7

15 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage 3 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 LiBereich Ausbildungsberuf Teilnehme weiblich männlic ausländ Zweiradmechaniker/in FR Motorradtechnik APP-07 P:RAV Änderungsschneider/in APP-07 P:RAV Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik APP-07 P:RAV Kaufmann/-frau - Einzelhandel APP-07 P:RAV Koch/Köchin APP-07 P:RAV Konditor/in Maler/in und Lackierer/in - APP-07 P:RAV Gestaltung u. Instandh APP-07 P:RAV Restaurantfachmann/frau APP-07 P:RAV Trockenbaumonteur/in APP-07 P:RAV Verkäufer/in Anlagenmechaniker/in für Sanitärund Heizungstechnik Augenoptiker/in Bäcker/in Bodenleger/in Bürokaufmann/frau Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker/in für Maschinenund Antriebstechnik Fahrradmonteur/in Film- und Videoeditor/in Florist/in Fotograf/in Fotomedienlaborant/in Friseur/in Gebäudereiniger/in Glaser/in - Verglasung und IT-Systemelektroniker/in IT-System-Kaufmann/frau Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau Kaufmann/frau - Bürokommunikation Kaufmann/-frau - Einzelhandel Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel - Außenhan Klempner/in Koch/Köchin Kosmetiker/in Kraftfahrzeugmechatroniker/in Maler/in und Lackierer/in - Restaurierungsarbeiten Maßschneider/in Medizinische/r Fachangestellte/r Metallbauer/in - Konstruktionstechnik Modist/in Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Seite 6 von 7

16 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage 3 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 LiBereich Ausbildungsberuf Teilnehme weiblich männlic ausländ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r Restaurantfachmann/frau Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in Schilder- und Lichtreklamehersteller/in Schuhmacher/in Segelmacher/in Steuerfachangestellter/-in Tiermedizinische Fachangestellte/Tiermedizinischer Fachangestellter Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Zahntechniker/in Zweiradmechaniker/in FR Fahrradtechnik Legende: APP-07: Ausbildungsplatzprogramm Ost LOK: Lernortkooperation zwischen Schule und 428 wb: wirtschafts- und branchenorientierter Ausbildungsverbund 707 RAV: Regionaler Ausbildungsverbund 848 vfbb: wirtschaftsnaher Ausbildungsverbund (Ausbildungsring) 137 Seite 7 von 7

17 zu 0975 C Anlage 2 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 Auszubildende im Berliner Landesdienst am 30. September 2006 und 2007 in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (bzw. HwO) und sonstigen Berufen Ausbildungsberufe Auszubildende ggü. Vorjahr in % Darunter: seit Oktober des Vorjahres neu eingestellt ggü. Vorjahr in % in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)- zuständige Stelle öffentlicher Dienst , ,2 Verwaltungsfachangestellte(r) , ,3 Sozialversicherungsfachangestellte/r , ,4 Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste , ,8 Justizfachangestellte(r) , ,6 Fachangestellte(r) für Bürokommunikation , ,3 Vermessungstechniker/in , ,2 Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe , ,0 in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)- zuständige Stelle außerhalb des öffentl. Dienstes , ,4 darunter Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation , ,5 Gärtner/in , ,5 Tischler/in , ,6 Elektroinstallateur/in , ,0 Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechni , ,8 Elektroniker/in -Betriebstechnik , ,0 Mechatroniker/in , ,7 Industriemechaniker/in -Maschinen- und Systemtechnik , ,1 Konstruktionsmechaniker/in -Ausrüstungstechnik , ,0 Maurer/in , ,4 Beton- und Stahlbetonbauer/in , ,7 Zimmerer/Zimmerin , ,7 Gärtner -Garten- und Landschaftsbau , ,1 Chemielaborant/in , ,3 Industriekaufmann/-kauffrau , ,8 Automobilmechaniker/in , ,0 Systeminformatiker/in , ,3 Kraftfahrzeugmechatroniker/in , ,0 Fachinformatiker/in , ,0 Industriemechaniker/in -Betriebstechnik , ,1 Maler/in und Lackierer/in , ,7 Arzthelfer/in 1) , ,0 Gleisbauer/in , ,0 Informations- und Telekommunikations- Systemelektroniker/in , ,0 Industriemechaniker/in x 8 x Medizinische(r) Fachangestellte(r) 1) , ,0 Bürokaufmann/Bürokauffrau , ,3 Fachkraft für Veranstaltungstechnik , ,2 Koch/Köchin , ,0 Fachkraft im Fahrbetrieb x 18 x Forstwirt/in , ,7 Hauswirtschafter/in , ,3 Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) , ,3 Elektroniker/in für Geräte und Systeme ,0 Quelle: Ausbildungsplatzstatistik zum Stichtag des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

18 Anlage 2 zum Bericht an den Hauptausschuss vom 17. Juni 2008 Auszubildende im Berliner Landesdienst am 30. September 2006 und 2007 in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (bzw. HwO) und sonstigen Berufen Ausbildungsberufe Auszubildende ggü. Vorjahr in % Darunter: seit Oktober des Vorjahres neu eingestellt ggü. Vorjahr in % Metallbauer/in , ,0 Tierpfleger/in , ,0 Biologielaborant/in , ,0 Bühnenmaler/in und -plastiker/in , ,0 Mikrotechnologe/Mikrotechnologin , ,0 Informatikkaufmann/-kauffrau , ,0 Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste , ,7 Raumausstatter/in ,2 5 x Energieelektroniker/in -Betriebstechnik ,0 Kraftfahrzeugmechaniker/in , ,0 Elektroniker/in -Energie- und Gebäudetechnik , ,0 Fachkraft im Gastgewerbe , ,0 Gärtner -Blumen- und Zierpflanzenbau , ,0 Feintäschner/in , ,0 Herrenschneider/in , ,3 Damenschneider/in , ,0 Maskenbildner/in , ,3 Werkstoffprüfer/in , ,0 Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen , ,7 Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Kau , ,0 Zahnarzthelfer/in , ,0 Fachmann/-frau für Systemgastronomie... 2 x 2 x Graveur/in ,0 2 x Tiermedizinische(r) Fachangestellte(r) , ,0 Tierwirt/in , ,0 Veranstaltungskaufmann/-kauffrau , ,0 in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) zusammen , ,0 in sonstigenberufen , ,1 Krankenschwester/-pfleger , ,1 Operationstechnischer Assistent/in , ,0 Hebamme/ Entbindungspfleger ,0 25 x Altenpfleger/in , ,0 Dipl. Betriebswirt Industrie ,0 Wirtschaftsingenieur/in... 4 x 4 x Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsinformatik ,0 Dipl. Ing. Informatik ,0 Insgesamt , ,8 1) Arzthelfer/in trägt seit 1. August 2006 die offizielle Berufsbezeichnung Medizinische(r) Fachangestellte(r) Quelle: Ausbildungsplatzstatistik zum Stichtag des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

19 zu 0975 C Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Öffentliche Unternehmen, die für eine Teilnahme am System des solidarischen Finanzausgleichs in Betracht kommen Kapitalanteil Kontakt Unternehmen Berlin in % 1 BCIA Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbh 100,00Klosterstr. 64 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: office@bcia.de 2 BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh 100,00Westhafenstr. 1 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: gf@behala.de 3 Berliner Bäder-Betriebe Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00Sachsendamm 2-4 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: berliner_baeder-betriebe@tonline.de 4 Berliner Großmarkt GmbH 100,00Beusselstr. 44 n - q Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@berliner-grossmarkt.de 5 Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00Ringbahnstraße 96 Telefon: (030) Berlin-Tempelhof Telefax: (030) Internet: service@bsr.de Seite 1 von 7

20 Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Unternehmen Kapitalanteil Kontakt Berlin in % 6 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00Potsdamer Straße 188 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: jens.buchmann@bvg.de 7 Berliner Wasserbetriebe (BWB) Anstalt des öffentlichen Rechts 50,10Neue Jüdenstraße 1 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: pr@bwb.de 8 Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH (BWB) 70,00Westhafenstraße 4 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) oder Internet: post@bwb-gmbh.de 9 Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbh 100,00Frankfurter Allee 73 c Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: mail@stadtgueter-berlin.de 10 BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbh 60,00Pohlstr. 67 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@bgz-berlin.de Seite 2 von 7

21 Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Unternehmen Kapitalanteil Kontakt Berlin in % 11 BIH Berliner Immobilien Holding GmbH 100,00Hallesches Ufer Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: office@bih-holding.de 12 BIM GmbH (Berliner Immobilienmanagement GmbH) 100,00Oranienstraße 106 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@bim-berlin.de 13 BSGM Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH 100,00Frankfurter Allee 73 c Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: post@bsgm-berlin.de 14 Potsdamer Straße 60 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) DEGEWO Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaus, gemeinnützige AG 100,00261 Internet: info@degewo.de 15 Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH 100,00Potsdamer Str. 2 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet info@dffb.de Seite 3 von 7

22 Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Unternehmen Kapitalanteil Kontakt Berlin in % 16 Deutsche Klassenlotterie Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00Brandenburgische Straße 36 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@lotto-berlin.de 17 Friedrichstadtpalast GmbH 100,00Friedrichstr. 107 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@friedrichstadtpalast.de 18 GESOBAU AG 100,00Wilhelmsruher Damm 142 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@gesobau.de 19 GEWOBAG Gemeinnützige Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 96,69Bottroper Weg 2 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@gewobag-verbund.de 20 Grün Berlin Park und Garten GmbH 100,00Sangerhauser Weg 1 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: poststelle@gruen-berlin.de Seite 4 von 7

23 Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Unternehmen Kapitalanteil Kontakt Berlin in % 21 HEBBEL-THEATER BERLIN GMBH 100,00Stresemannstraße 29 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: administration@hebbel-amufer.de Alte Rhinstraße 8 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) HOWOGE Wohungsbaugesellschaft mbh 100,00 Internet: info@howoge.de Bundesallee 210 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0020 Internet: info@ibb.de ,00Berliner Strasse Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet vertrieb@itdz-berlin.de IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 25 Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - ggmbh 100,00An der Wuhlheide 197 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: mannkopf@fez-wuhlheide.de Seite 5 von 7

24 Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Unternehmen Kapitalanteil Kontakt Berlin in % 26 Kulturprojekte Berlin GmbH 100,00Klosterstraße 68 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@kulturprojekte-berlin.de 27 Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG 100,00Warschauer Str. 41/42 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@liegenschaftsfonds.de 28 Messe Berlin GmbH 99,70Messedamm 22 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: central@messe-berlin.de Olympischer Platz 3 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Olympiastadion Berlin GmbH 100,00120 Internet: info@olympiastadion-berlin.de Werbellinstraße 12 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbh 100,00 Internet: info@stadtundland.de Seite 6 von 7

25 Anlage 5 zum Bericht an den HA vom 17. Juni 2008 Unternehmen Kapitalanteil Kontakt Berlin in % 31 Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH 100,00Oranienburger Str. 285 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@vivantes.de 32 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbh 100,00Dircksenstraße 38 Telefon: (030) Berlin Telefax: (030) Internet: info@wbm.de 33 WISTA-MANAGEMENT GMBH 97,86Rudower Chaussee 17 Telefon: (030) ; Berlin Telefax: (030) ; Internet: pr@wista.de Seite 7 von 7

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