Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58

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1 Müller-BBM GmbH Niederlassung Hamburg Bramfelder Str. 110 B / 3. Stock Hamburg Telefon +49(40) Telefax +49(40) Dipl.-Ing. Kai Härtel-Richter Telefon +49(40) Kai.Haertel-Richter@mbbm.com 23. Oktober 2013 Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße Zusammenfassender Messbericht nach Abschluss der Bautätigkeiten Bericht Nr. M101943/72 S:\M\PROJ\101\M101943\M101943_72_BER_1D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Neuenfelder Straße Hamburg Dipl.-Ing. Kai Härtel-Richter Insgesamt 12 Seiten, davon 9 Seiten Textteil, 3 Seiten Anhang A Müller-BBM GmbH Niederlassung Hamburg HRB München USt-ldNr. DE Geschäftsführer: Horst Christian Gass, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabe 4 2 Verwendete Quellen 5 3 Messdurchführung Zeitraum der Messungen und Messorte Messdatenerfassung 7 4 Auswertung der Messungen 7 5 Allgemeine Beurteilung der Bautätigkeiten 7 6 Zusammenfassung der ermittelten Beurteilungspegel Oktober 2013 Seite 2

3 Zusammenfassung Im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg wurde im Zeitraum Anfang Mai 2012 bis Mitte September 2013 eine Altlastensanierung auf dem Grundstück der ehemaligen Wäscherei in der Jarrestraße in Hamburg durchgeführt. Die während der Bauzeit werktags an den Wohnhäusern erfassten Wirkpegel lagen etwa im Bereich zwischen 60 db(a) und 80 db(a). In Anbetracht der örtlichen Verhältnisse und der durchzuführenden Bautätigkeiten und hierzu erforderlichen Baumaschinen lagen diese Werte im erwarteten Rahmen. 1 Während der Bautätigkeiten wurden Baubegehungen durchgeführt, um den technischen Standard der eingesetzten Baumaschinen zu beurteilen. Die Baugeräte entsprachen dem aktuellen technischen Standard. Um einen Überblick über die während der gesamten Messzeit ermittelten Messergebnisse zu ermöglichen, wurden die Beurteilungspegel L ra unter Beachtung der gemäß AVV Baulärm geltenden Beurteilungsgrundsätze in drei Gruppen klassiert: L ra Immissionsrichtwert Immissionsrichtwert eingehalten. Immissionsrichtwert < L ra Immissionsrichtwert + 5 db L ra > Immissionsrichtwert + 5 db Immissionsrichtwert überschritten, aber 5 db-toleranzschwelle eingehalten. Immissionsrichtwert und 5 db- Toleranzschwelle überschritten. Insgesamt umfasste die Messzeit 511 Tage, davon 365 Tage außerhalb des Wochenendes (Montag bis Freitag). Für 19 arbeitsfreie Tage erfolgte keine Auswertung (Feiertage und in der KW 51/2012, 01/2013). In der folgenden Tabelle sind die ermittelten Tages-Beurteilungspegel jeweils einer Gruppe zugeordnet. Tabelle Klassierung der ermittelten Tages-Beurteilungspegel in drei Klassen. Anzahl Tage L ra IRW IRW < L ra IRW + 5 db L ra > IRW + 5 db Dipl.-Ing. Kai Härtel-Richter 1 Im Vergleich hierzu wurden an Tagen ohne Baubetrieb (Samstage und Sonntage) Wirkpegel zwischen 48 und 55 db(a) gemessen. 23. Oktober 2013 Seite 3

4 1 Situation und Aufgabe Im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg wurde im Zeitraum Anfang Mai 2012 bis Mitte September 2013 eine Altlastensanierung auf dem Grundstück der ehemaligen Wäscherei in der Jarrestraße in Hamburg durchgeführt. Das Vorhaben umfasste den Abriss des ehemaligen Wäschereigebäudes sowie den Austausch von belastetem Boden (Baugrubensicherung, Baggerarbeiten, Lkw-Verkehr). In direkter westlicher Nachbarschaft der Baustelle, in der Jarrestraße 48/50, befand sich während der gesamten Bautätigkeiten im Rahmen der Altlastensanierung eine weitere Baustelle durch die ebenfalls Geräuschemissionen verursacht wurden. Müller-BBM als bekannt gegebene 26 Messstelle führte im Zeitraum zwischen dem und dem an den nächstgelegenen Wohnhäusern Schallimmissionsdauermessungen durch. Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgte nach den Vorgaben der AVV-Baulärm [7]. Der gemäß Bebauungsplan [8] heranzuziehende Tages-Immissionsrichtwert beträgt für die an die Baustelle angrenzenden Wohnhäuser in der Jarrestraße sowie in der Großheidestraße db(a). Die Ergebnisse der Schallimmissionsdauermessungen und deren Beurteilung gemäß AVV-Baulärm [7] wurden durch Müller-BBM in wöchentlichen Messberichten [6] dokumentiert. Vom bis zum erfolgten ebenfalls Schallmessungen durch das Büro Klettner, welche später durch Müller-BBM bewertet wurden (vgl. Notiz M101943/15 [5]). In der Notiz M101943/N01 [4] erfolgte eine zusammenfassende Auswertung und Bewertung der Messberichte aus dem Zeitraum hinsichtlich der auf den Betrieb der Baustelle Jarrestraße zurückzuführenden Richtwertüberschreitungen. In dem vorliegenden Bericht werden die zwischenzeitlich abgeschlossenen Messungen und deren Ergebnisse dokumentiert. 23. Oktober 2013 Seite 4

5 2 Verwendete Quellen [1] Ingenieurbüro Klettner: Berichte Messwoche, Pegelschriebe, Messzeitraum: , übersandt durch Herrn Wolfermann, Amt für Umweltschutz, Hamburg am [2] Ingenieurgesellschaft Melchior + Wittpohl: Bautagesberichte der Örtlichen Bauüberwachung, Baustelle Jarrestraße [3] Müller-BBM Bericht M101943/02 Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58, Messbericht über Schallimmissionsmessungen vom und vom [4] Müller-BBM Notiz M101943/N01 Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58, Zusammenfassung der Schallimmissionsdauermessungen KW 28/2012 bis KW 36/2012 vom [5] Müller-BBM Bericht M101943/15 Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58, Stellungnahme zu den Ergebnissen der durch das Büro Klettner durchgeführten Schallimmissionsdauermessungen für den Zeitraum vom [6] Müller-BBM Notizen M101943/03 bis M101943/71 Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58, Schallimmissionsdauermessungen, Wochenberichte KW 28/2012 bis KW 51/2012 und KW 02/2013 bis KW 39/2013 [7] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom (Bundesanzeiger Nr. 160 vom ) [8] Freie und Hansestadt Hamburg; Bebauungsplan Winterhude 10 vom Oktober 2013 Seite 5

6 3 Messdurchführung 3.1 Zeitraum der Messungen und Messorte Insgesamt wurden die durch die Bautätigkeiten zur Durchführung der Altlastensanierung in der Jarrestraße hervorgerufenen Schallimmissionen an den benachbarten Wohnhäusern vom bis zum erfasst. Vom bis zum erfolgten Schallmessungen durch das Büro Klettner, welche später durch Müller-BBM bewertet wurden (vgl. Notiz M101943/15 [5]). Müller-BBM als bekannt gegebene 26 Messstelle führte im Zeitraum zwischen dem und dem an den nächstgelegenen Wohnhäusern Schallimmissionsdauermessungen durch. Während der gesamten Messzeit erfolgte eine kontinuierliche Aufzeichnung der Messdaten. In der Abbildung 1 sind die Messorte MP 01-MP 03 eingezeichnet. Aufgrund der Verlagerung der Bautätigkeiten im Verlauf der Maßnahmen erfolgte eine Verlegung des Messpunktes MP 01 zum Januar 2013 (siehe Abbildung 1). MP 01 Abbildung 1. Lageplan mit eingezeichneten Messorten 23. Oktober 2013 Seite 6

7 3.2 Messdatenerfassung Während der gesamten Messzeit wurde jeweils der Taktmaximalpegel in 5-Sekundentakten L AFTm,5 in db(a) an den Messorten MP 01-MP 03 aufgezeichnet. Zusätzlich wurden am MP 02 Meteorologiedaten (Wind, Regen, Temperatur) erfasst, um meteorologische Einflüsse beurteilen zu können. 4 Auswertung der Messungen Die Bildung des Beurteilungspegels erfolgt nach der AVV-Baulärm [7] aus der energetischen Addition der Teilbeurteilungspegel der einzelnen Baumaschinen bzw. Baumaßnahmen. Hier wurde im vorliegenden Fall jeweils die gesamte Baubetriebszeit auf der Baustelle Jarrestraße berücksichtigt. Im Hinblick auf die durchschnittliche Betriebsdauer innerhalb der Beurteilungszeiträume Tag und Nacht sind nach den Vorgaben der AVV-Baulärm [7] dabei folgende Zeitkorrekturwerte anzuwenden: Tabelle 1. Pegelzeitkorrekturen gemäß AVV-Baulärm [7] für kürzere Betriebszeiten von Baugeräten im Vergleich zu dem Beurteilungszeitraum Tages- oder Nachtzeit. Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer in der Zeit von Tagzeit 07:00-20:00 Uhr Nachtzeit 20:00-07:00 Uhr Zeitkorrektur db bis 2,5 Std. bis 2 Std. -10 über 2,5 Std. bis 8 Std. über 2 Std. bis 6 Std. -5 über 8 Std. über 6 Std. 0 Der Wirkpegel ist gemäß AVV-Baulärm [7] nach dem Taktmaximalpegelverfahren in 5-Sekundentakten (L AFTm,5 in db(a)) zu bestimmen. Dadurch wird die Impulshaltigkeit der Geräusche bereits vorsorglich berücksichtigt. Bei der Bildung des Beurteilungspegels war zusätzlich ein Korrekturfaktor zur Berücksichtigung von Reflexionseffekten an den Gebäudefassaden zu berücksichtigen. 5 Allgemeine Beurteilung der Bautätigkeiten Die während der Bauzeit werktags an den Wohnhäusern erfassten Wirkpegel lagen etwa im Bereich zwischen 60 db(a) und 80 db(a). In Anbetracht der örtlichen Verhältnisse und der durchzuführenden Bautätigkeiten und hierzu erforderlichen Baumaschinen lagen diese Werte im erwarteten Rahmen. 2 2 Im Vergleich hierzu wurden an Tagen ohne Baubetrieb (Samstage und Sonntage) Wirkpegel zwischen 48 und 55 db(a) gemessen. 23. Oktober 2013 Seite 7

8 Während der Bautätigkeiten wurden Baubegehungen durchgeführt, um den technischen Standard der eingesetzten Baumaschinen zu beurteilen. Die Baugeräte entsprachen dem aktuellen technischen Standard. 6 Zusammenfassung der ermittelten Beurteilungspegel Die Ergebnisse der Schallimmissionsdauermessungen wurden jeweils tageweise ausgewertet und in Wochenberichten an den Auftraggeber übermittelt (siehe [6]). Im Folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der Messergebnisse, um einen Überblick über die während der gesamten Messzeit ermittelten Beurteilungspegel zu ermöglichen. Bei der Beurteilung der Baulärmimmissionen nach den Vorgaben der AVV-Baulärm [7] ist zu beachten, dass gemäß [7] bzgl. Richtwertüberschreitungen erst ab einer Überschreitungshöhe von mindestens 5 db Konsequenzen für den Betreiber in Betracht zu ziehen sind (vgl. [7]). Mit dieser Regelung wird u.a. dem temporären Charakter von Baustellen im Vergleich zu gewerblichem und/oder industriellem Anlagenbetrieb Rechnung getragen. Zur Beurteilung der Messergebnisse werden die Beurteilungspegel L ra unter Beachtung der gemäß AVV Baulärm [7] geltenden Beurteilungsgrundsätze in drei Gruppen klassiert: L ra Immissionsrichtwert Immissionsrichtwert eingehalten. Immissionsrichtwert < L ra Immissionsrichtwert + 5 db L ra > Immissionsrichtwert + 5 db Immissionsrichtwert überschritten, aber 5 db-toleranzschwelle eingehalten. Immissionsrichtwert und 5 db- Toleranzschwelle überschritten. Da die ermittelten Beurteilungspegel aufgrund der Lage der durchgeführten Baumaßnahmen zu den Wohnhäusern hinsichtlich der Pegelunterschiede zwischen den Messpunkten im Großen und Ganzen nicht sehr stark voneinander abweichen, werden im Folgenden jeweils die Werte des in der betreffenden Kalenderwoche am stärksten belasteten Messpunktes aufgeführt. 23. Oktober 2013 Seite 8

9 Insgesamt umfasste die Messzeit 511 Tage, davon 365 außerhalb des Wochenendes (Montag bis Freitag). Für 19 arbeitsfreie Tage erfolgte keine Auswertung (Feiertage und in der KW 51/2012, 01/2013). In der folgenden Tabelle sind die ermittelten Tages-Beurteilungspegel jeweils einer Gruppe zugeordnet. Tabelle Klassierung der ermittelten Tages-Beurteilungspegel in drei Klassen. Anzahl Tage L ra IRW IRW < L ra IRW + 5 db L ra > IRW + 5 db Im Anhang A sind die Messergebnisse in tabellarischer Form je Kalenderwoche in drei Klassen klassiert dargestellt. 23. Oktober 2013 Seite 9

10 Anhang A Zusammenstellung der Messergebnisse je Kalenderwoche in drei Klassen M101943/72 HTL/HTL 23. Oktober 2013 Anhang A, Seite 1

11 Tabelle Zusammenstellung der Messergebnisse je Kalenderwoche in drei Klassen Zeitraum (Kalenderwoche) Anzahl Tage L ra IRW IRW < L ra IRW + 5 db L ra > IRW + 5 db 19 / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /2012 Keine Bautätigkeiten / Messauswertung nicht erfolgt 01 /2013 Keine Bautätigkeiten / Messauswertung nicht erfolgt 2 / / / / / M101943/72 HTL/HTL 23. Oktober 2013 Anhang A, Seite 2

12 Zeitraum (Kalenderwoche) Anzahl Tage L ra IRW IRW < L ra IRW + 5 db L ra > IRW + 5 db 7 / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Summe IRW: Immissionsrichtwert gemäß AVV-Baulärm [7] Kalenderwochen mit weniger als 5 aufgeführten Tagen enthalten Feiertage M101943/72 HTL/HTL 23. Oktober 2013 Anhang A, Seite 3

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