Vereinsstatuten. Er hat seinen Sitz in 2384 Breitenfurt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vereinsstatuten. Er hat seinen Sitz in 2384 Breitenfurt"

Transkript

1 1 Vereinsstatuten 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Golf Club Breitenfurt Er hat seinen Sitz in 2384 Breitenfurt 2 Zweck des Vereins, Vereinsjahr Die Vereinstätigkeit ist gemeinnützig im Sinne der der 34ff der Bundesabgabenordnung und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Verein will den Vereinszweck frei von politischen und weltanschaulichen Einflüssen erfüllen. Der Vereinszweck ist demnach die Förderung, Verbreitung, Pflege und Erhaltung des Sportes, insbesondere des Golfsportes und der Kultur durch umfassende körperliche und geistige Ertüchtigung seiner Mitglieder sowie die gesellschaftliche Zusammenkunft seiner Mitglieder und Gäste. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und Mittelverwendung Zur Erreichung des Vereinszwecks dienen folgende ideellen Mittel: a) Veranstaltung von sportlichen Wettkämpfen, insbesondere von Golfturnieren und anderen mit dem Golfsport zusammenhängende Wettbewerbe b) Gestaltung eines Trainingsbetriebes c) Einrichtung eines Lehrbetriebs d) Durchführungen von Schulungen e) Förderung der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an sportlichen Wettkämpfen f) Errichtung und Betreibung von Sportanlagen g) Vorträge und Versammlungen h) Diskussionsabende i) Einrichtung einer Bibliothek und Sammlung sonstiger sport- und kulturbezogener Film- und Bildmaterialien j) Herausgabe von Mitteilungsblättern k) Durchführung von Ausstellungen und Vernissagen, Konzerten, Lesungen und dergleichen mehr l) sonstige gesellschaftliche Veranstaltungen für Clubmitglieder und Gäste wie Jahresabschlussfeiern etc. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werdend durch: a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge b) Spenden, Subventionen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen c) Vereinseigene Unternehmungen d) Startgelder für Wettkämpfe Die Mittel des Vereines dürfen nur für die in der Satzung angeführten Zwecke verwendet werden. Bei Ausscheiden aus dem Verein darf kein Mitglied Geld- oder Sacheinlagen zurück erhalten. Die Mitgliedsbeiträge sind sowohl von den ordentlichen als auch von den außerordentlichen Mitgliedern zu bezahlen. 4 Arten der Mitgliedschaft Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder. a) Ordentliche Mitglieder Das sind eigenberechtigte natürlich Personen oder juristische Personen (wobei juristische Personen eine physische Person zu bezeichnen haben, die die Mitgliedschaftsrechte ausübt), die den von der Betreibergesellschaft des Golfplatzes Breitenfurt für ordentliche Mitglieder vorgeschriebenen allfälligen Beitrittsgebühren und jährlich den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 1

2 2 Ebenfalls ordentliche Mitglieder sind die Gesellschafter der Golfplatz Breitenfurt GmbH, deren Ehegatten und volljährige Kinder (minderjährige Kinder der Gesellschafter sind außerordentliche Mitglieder). Sollte ein Gesellschafter eine juristische Person sein, so kann diese bis zu zwei Personen aus dem Kreise ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführer benennen, die die ordentliche Mitgliedschaft ausüben; für deren Ehegatten und Kinder gelten die gleichen Rechte wie für die Ehegatten und Kinder der anderen Gesellschafter. Ordentliche Mitglieder sind weiters die im Rahmen von der Golfplatz Breitenfurt GmbH vergebenen Firmenmitgliedschaften namhaft gemachten Personen. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen, in dieser das Stimmrecht auszuüben und Anträge zu stellen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht. Solange ein ordentliches Mitglied den jährlichen Mitgliedsbeitrag für den Verein und den Jahresbeitrag für das von der Golfplatz Breitenfurt GmbH vergebene Spielrecht auf dem Golfplatz Breitenfurt nicht bezahlt hat, ruhen die Rechte des jeweiligen ordentlichen Mitgliedes. b) Außerordentliche Mitglieder Diese haben alle Rechte ordentlicher Mitglieder mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechtes und des Stimmrechtes in der Generalversammlung. Jugendlichen und Kindern steht nicht das Recht zu, an Generalversammlungen teilzunehmen. Die außerordentlichen Mitglieder sind wie folgt unterteilt: Studenten Studenten sind Personen vom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die an einer österreichischen Universität immatrikuliert und inskribiert sind. Jugendliche Jugendliche sind Personen vom 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder Kinder sind Personen vom 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Ehrenmitglieder Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung aufgrund besonderer Verdienste um den Verein oder dem Golfplatz Breitenfurt gewählt. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder, sie können jedoch von der Generalversammlung von der Entrichtung eines Teils oder des gesamten Jahresbeitrages auf Dauer oder befristet, befreit werden. Zweitmitglieder Zweitmitglieder sind Mitglieder anderer österreichischer oder ausländischer Golfklubs, die von der Golfplatz Breitenfurt GmbH eine Zweitmitgliedschaft erworben haben. Jahresmitglieder Sie haben eine, auf ein Jahr Vereinsjahr beschränkte Mitgliedschaft, wenn sie ein einjähriges Spielrecht von der Golfplatz Breitenfurt GmbH zum Bespielen des Golfplatzes Breitenfurt erworben haben Einsteigermitglieder Das sind Mitglieder, die von der Golfplatz Breitenfurt GmbH eine Einsteigermitgliedschaft erworben haben. Diese Mitgliedschaft endet mit Ablauf des jeweiligen Vereinsjahres. sonstige Mitglieder, die laut Statuten nicht als ordentliche Mitglieder definiert sind 5 Erwerb und Änderung der Mitgliedschaft Wer sich um die Aufnahme in den Club bewirbt, hat einen schriftlichen Eintrittsantrag in der Form der vom Club aufgelegten Antragsformulare zu erstellen. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist der Nachweis des Erwerbes einer Spielberechtigung auf dem Golfplatz Breitenfurt von der Golfplatz Breitenfurt GmbH (FN f Firmenbuch HG Wien). Die Aufnahme in den Club erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das neue Mitglied die Eintrittsgebühr und den laufenden Jahresbeitrag innerhalb eines Monats, nach dem vom Vorstand gefassten Aufnahmebeschluss Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 2

3 3 bezahlt. Mit der Aufnahme in den Club verpflichtet sich jedes Mitglied, die Statuten und die vom zuständigen Organ erlassenen Anordnungen einzuhalten, sowie die von der Generalversammlung beschlossenen Beiträge zu bezahlen. Die Aufnahmegesuche von nicht volljährigen Aufnahmebewerbern müssen von deren gesetzlichem Vertreter gegengezeichnet werden, welcher für die Erfüllung der Pflichten dem Club gegenüber bis zur Volljährigkeit des Aufnahmewerbers zur ungeteilten Hand (mit)haftet. Der Übertritt von Jugendmitgliedern in die Kategorie ordentliche Mitglieder erfolgt ohne Anzeigepflicht und zwar mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Jugendmitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das gleiche gilt sinngemäß für den Übertritt von Kindern in die Kategorie der Jugendmitglieder. Sofern Interesse an einer (weiteren) außerordentlichen Mitgliedschaft wie etwa unter die Kategorie Studenten besteht, ist der Interessent zur zeitgerechten Anzeige verpflichtet. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind unter den einschränkenden Bestimmungen des 4 berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Jedes ordentliche Mitglied hat bei Abstimmungen nur eine Stimme. An der Generalversammlung können sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitglieder teilnehmen, stimmberechtigt sind jedoch nur die ordentlichen Mitglieder. Die Vereinsmitglieder sind weder am Erfolg, noch am Vermögen des Vereins beteiligt. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins geschädigt werden könnte. Die Mitglieder haben die Satzungen und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind sofern nicht eine Ausnahmeregelung laut 4 getroffen wurde zur Zahlung der Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge verpflichtet. 7 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod bzw. durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch Abtretung oder Erlöschen der Spielberechtigung auf dem Golfplatz Breitenfurt (siehe Punkt 5 dieser Statuten), durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss und Kündigung bzw. Vereinsauflösung. Der freiwillige Austritt kann nur mit Ende jedes Kalenderjahres erfolgen. Die Abmeldung muss bis 30. September schriftlich beim Vereinsvorstand eintreffen. Trotz Erlöschen der Mitgliedschaft ist die Mitgliedsgebühre für das laufende Vereinsjahr im vollen Umfange zu bezahlen. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, die den Vereinszweck oder den Ruf des Vereins verletzen die Interessen des Vereins schädigen die die Regeln des Golfsports oder dessen Etikette trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand verletzen der Beitragsleistung nicht nachkommen sich den Anordnungen des Vorstandes oder der von diesem autorisierten Personen widersetzen die Platzregeln trotz Abmahnung nicht einhalten (dazu zählen insbesondere das Betreten des Biotops und das Bespielen der Platzes trotz Sperre) aus dem Verein mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Ein ausgeschlossenes Mitglied hat die Möglichkeit, seinem Ausschluss bei dem für den Golfclub Breitenfurt zuständigen ordentlichen Bezirksgericht der Republik Österreich anzufechten. Dieser Beschluss wird mit vom Vorstand einfacher Mehrheit gefasst und ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedschaften mit Zustimmung der Golfplatz Breitenfurt GmbH jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Der Gekündigte verliert seine Mitgliedschaft dann, wenn der Vorstand nachweislich dem gekündigten Mitglied die aliquote Jahresgebühr zurückbezahlt hat sowie die bei der Golfplatz Breitenfurt GmbH hinterlegte Kaution für die Spielberechtigung zurückgezahlt worden ist. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen. Eine allfällige Einschreibgebühr ist im Falle der Kündigung, wenn diese nachweislich aus einem wichtigen Grunde erfolgt, nicht zurückzubezahlen. Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 3

4 4 Ausgetretene bzw. ausgeschlossene Mitglieder können dem Verein gegenüber keine Ansprüche irgendwelcher Art stellen. Sie verlieren alle aus dem Vereinsleben erworbenen Rechte, sind jedoch verpflichtet, die zum Zeitpunkt des Austrittes bestehenden Verbindlichkeiten voll zu erfüllen. 8 Vereinsorgane Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht. 9 Die Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt. nach Abhaltung der letzten ordentlichen Generalversammlung statt. Die 1. ordentliche Generalversammlung findet im Jahr 2008 statt. Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes, der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlichen begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer statt. Die Rechnungsprüfer als auch die Mitglieder, die eine außerordentliche Hauptversammlung verlangen, haben das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung hat in allen vorgenannten Fällen der Vorstand vorzunehmen, und zwar binnen 3 Wochen ab Einlangen eines entsprechenden Antrages beim Vorstand. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle teilnahmeberechtigten Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich mittels , Fax oder wenn kein oder Telefax eines Mitgliedes bekannt ist mittels Schreiben an die zuletzt bekannt gegebene Adresse eines Mitgliedes einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. Gültige Beschlüsse ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung können nur zu den in der Tagesordnung aufgenommenen Punkten gefasst werden. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes ordentliches Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit eines Fünftel aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann/Präsident, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz. 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; Beschlussfassung über den Voranschlag; Wahl und Bestätigung der Bestellung und Enthebung einzelner der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer aus wichtigem Grunde; Enthebung des gesamten Vorstands aus wichtigem Grunde; Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Vorstandsmitgliedern und Rechnungsprüfern mit dem Verein; Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 4

5 5 Entlastung des Vorstandes; Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaften; Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines; Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. 11 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus: a) dem Obmann (1. Präsident)/der Obfrau (1. Präsidentin) und seinem/ihrem(r) Stellvertreter (2. Präsident)/-in (2. Präsidentin) b) dem Schriftführer/der Schriftführerin c) dem Kassier/der Kassiererin Alle Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptieren überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig oder nicht vorhanden sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat. Die Mitglieder des ersten Vorstandes sind bereits bis bestellt. Danach beträgt die Funktionsdauer des Vorstandes jeweils 2 Jahre ab seiner Wahl. Wiederwahl ist möglich. Läuft die Funktionsdauer eines Vorstandes aus, ohne dass ein neuer Vorstand gewählt oder entsendet ist, so wird der Verein bis zur Wahl des neuen Vorstandes vom bisherigen Vorstand weiter geführt. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Abstimmung mittels Stimmzettel. Der Vorstand wird vom Obmann/Präsident, in dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter/2. Präsident, schriftlich oder mündlich spätestens eine Woche vor dem Termin einberufen. Ist auch dieser auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist. Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung und Rücktritt. Die Generalversammlung kann den gesamten Vorstand aus wichtigen Gründen entheben. Die Generalversammlung und/oder der Vorstand sind berechtigt einzelne seiner Mitglieder aus wichtigen Gründen des Amtes zu entheben. Diese Gründe sind ausschließlich: Verlust der Geschäftsfähigkeit, gerichtlich festgestellte Veruntreuung von Vereinsvermögen, Begehung gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen gegen ein Vereinsmitglied, Verlust der Spielberechtigung auf dem Golfplatz Breitenfurt. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstandes durch die Generalversammlung bzw. Vorstandsmitgliedes durch die Generalversammlung oder den Vorstand in Kraft. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptieren eines Nachfolgers wirksam. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich; die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. 12 Aufgabenkreis des Vorstandes Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 5

6 6 Dem Vorstand obliegt die gesamte Leitung des Vereines sowie dessen Vertretung nach außen. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen neben der Geschäftsführung insbesondere folgende Angelegenheiten : Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; Vorbereitung der Generalversammlung; Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung; Verwaltung des Vereinsvermögens; Kooptieren einzelner Vorstandsmitglieder und deren Enthebung aus wichtigem Grund; Aufnahme, Ausschluss und Kündigung von Vereinsmitgliedern; Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines; Festlegung der Wettspielordnung. 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitgliedern Der Obmann/Präsident vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereines bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Obmannes/Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes, Geldangelegenheiten (=vermögenswerte Dispositionen) der Unterschrift des Obmannes/Präsidenten und des Kassiers oder des Obmannstellvertreters/2. Präsident. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein bedürfen zu ihrer Gültigkeit außerdem der Genehmigung der Generalversammlung. Stimmberechtigter Vertreter des Vereines in den Verbandsitzungen (ÖGV, NÖGV) ist der Obmann, im Falle von dessen Verhinderung der Obmannstellvertreter. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich vom Obmann gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied erteilt werden. Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. Im Falle seiner Verhinderung wird der Obmann vom stellvertretenden Obmann vertreten. Der Obmann/Präsident, im Falle seiner Verhinderung der Obmannstellvertreter/2. Präsident führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. Der Obmannstellvertreter/2. Präsident und/oder der Schriftführer haben den Obmann/Präsidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Dem Schriftführer obliegt die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandssitzungen. Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines verantwortlich. 14 Rechnungsprüfer Der Verein wählt zwei Rechnungsprüfer. Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ereignis der Überprüfung zu berichten. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen über die Bestellung, die Abwahl und den Rücktritt der Organe sinngemäß. 15 Schiedsgericht Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 6

7 7 Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten sowie von Vereinsmitgliedern untereinander in Vereinsangelegenheiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Bei diesem Schiedsgericht handelt es sich um eine Schlichtungseinrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tage seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keinem Organ (ausgenommen Generalversammlung) des Vereins angehören, dessen Tätigkeit allenfalls Gegenstand der Streitigkeit ist. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder nach Gewährung beiderseitigen Gehörs mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig. 16 Auflösung des Vereines Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Diese Generalversammlung hat auch sofern Vereinsvermögen vorhanden ist über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden. Nicht ausreichend! Genaue Verwendung bezeichnen! Wien, am Vereinsstatuten Golfplatz Breitenfurt 03/2012 Seite: 7

Vereinsstatut Version 01.01 vom 17. Juni 2006

Vereinsstatut Version 01.01 vom 17. Juni 2006 Vereinsstatut Version 01.01 vom 17. Juni 2006 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Kooperation im Handel mit n. (2) Er hat seinen Sitz in Wien und

Mehr

Statuten des Vereins Krabbelstube der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien

Statuten des Vereins Krabbelstube der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien Statuten des Vereins Krabbelstube der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien Allgemeines (1) Schriftlich im Sinne dieser Statuten sind auch elektronische Nachrichten (Emails) (2) In den

Mehr

S t a t u t e n d e s V e r e i n s S e n i o r e n b ö r s e W e i l e r

S t a t u t e n d e s V e r e i n s S e n i o r e n b ö r s e W e i l e r S t a t u t e n d e s V e r e i n s S e n i o r e n b ö r s e W e i l e r (Anmerkung: Personenbezogene Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen) 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1)

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Vereinsstatuten Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.

Vereinsstatuten Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen. Vereinsstatuten Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen. 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen " Acroactiv Paragliding ". (2) Er

Mehr

Vereinsstatuten. Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.

Vereinsstatuten. Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen. Vereinsstatuten Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen. 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen Marketingclub Vorarlberg". (2) Er

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Statuten des Vereins (GV vom 07.11.2011)

Statuten des Vereins (GV vom 07.11.2011) 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich Statuten des Vereins (GV vom 07.11.2011) Der Verein führt den Namen INNOC - Österreichische Gesellschaft für innovative Computerwissenschaften. Er hat seinen Sitz in

Mehr

Statuten des Elternvereines der Volks- und Hauptschulen St.Martin/M.

Statuten des Elternvereines der Volks- und Hauptschulen St.Martin/M. Statuten des Elternvereines der Volks- und Hauptschulen St.Martin/M. 1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Elternverein Volks- und Hauptschulen St.Martin/M. und hat seinen Sitz in St.Martin/M..

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

STATUTEN DES VEREINS "KINDERHILFE KERALA

STATUTEN DES VEREINS KINDERHILFE KERALA STATUTEN DES VEREINS "KINDERHILFE KERALA 1 : Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen Kinderhilfe Kerala. (2) Er hat seinen Sitz in 6500 Landeck, Urgen 78, und erstreckt seine Tätigkeit

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Soweit in diesen Statuten personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.

Soweit in diesen Statuten personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen. VEREINSSTATUTEN Soweit in diesen Statuten personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen. 1. NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH 1.1. Der Verein führt den Namen

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

STATUTEN des Vereins Seegemeinschaft Pöttsching

STATUTEN des Vereins Seegemeinschaft Pöttsching STATUTEN des Vereins Seegemeinschaft Pöttsching 1. Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen Seegemeinschaft Pöttsching. 2) Er hat seinen Sitz in Pöttsching, Burgenland. 2. Zweck des Vereins

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Statuten des Vereines Privatvermieter Verband Salzburg

Statuten des Vereines Privatvermieter Verband Salzburg Zahl: xb-1724 ZVR Zahl: 575791079 Statuten des Vereines Privatvermieter Verband Salzburg 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich: Der Verein führt den Namen Privatvermieter Verband Salzburg und hat seinen Sitz

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Vereinsstatuten. Präambel: 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich. 2: Zweck

Vereinsstatuten. Präambel: 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich. 2: Zweck Vereinsstatuten Präambel: Wir sind ein Verein naturorientierter (Natur-affiner) Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen deshalb bewusst alle Sozial- und Altersschichten als Bürger-Gesellschaft (Biologe, Handwerker,

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

Satzung. Studenten helfen Schülern

Satzung. Studenten helfen Schülern Satzung von Studenten helfen Schülern 1. Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Studenten helfen Schülern. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg einzutragen. Nach der Eintragung führt

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. VEREINSSTATUTEN www.knirpse.at ANGERBERGER KNIRPSE Private Kinderkrippe Linden 1 6320 Angerberg E-Mail: info@knirpse.at Tel.: 06 81 / 10 12 15 65 ZVR-Zahl: 858224713 Zur besseren Lesbarkeit wurde in diesem

Mehr

STATUTEN DES VEREINS ÖSTERREICHISCHE WERBEWISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFT

STATUTEN DES VEREINS ÖSTERREICHISCHE WERBEWISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFT -1- STATUTEN DES VEREINS ÖSTERREICHISCHE WERBEWISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFT 1) Name und Sitz Der Verein führt den Namen Österreichische Werbewissenschaftliche Gesellschaft (kurz: WWG) und hat seinen Sitz

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Satzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.

Satzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr. Satzung 1 Name Der Verein trägt den Namen Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1) Sitz des Vereins ist Hamburg. Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung des Vereins Regionalfenster

Satzung des Vereins Regionalfenster Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Satzung NF Kinder Verein zur Förderung der

Satzung NF Kinder Verein zur Förderung der Satzung NF Kinder Verein zur Förderung der Neurofibromatose-Forschung Österreich 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich 1. Der Verein führt den Namen NF Kinder, Verein zur Förderung der Neurofibromatose-Forschung

Mehr

STATUTEN VERBAND DER LOGOPÄDINNEN FÜR OBERÖSTERREICH

STATUTEN VERBAND DER LOGOPÄDINNEN FÜR OBERÖSTERREICH STATUTEN VERBAND DER LOGOPÄDINNEN FÜR OBERÖSTERREICH 1) Name und Sitz: Der Verein führt den Namen Verband der LogopädInnen für Oberösterreich (im Folgenden kurz als Verband bezeichnet) und hat seinen Sitz

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien. Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Satzung von SWAN Deutschland e.v.

Satzung von SWAN Deutschland e.v. Satzung von SWAN Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen SWAN Deutschland e.v. Er hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Deutschland, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten der Alumni Nuolen Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v. Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im

Mehr

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

VEREINSSTATUTEN. a. die Stärkung der Investitionen in Unternehmen und Start-Ups durch Privatpersonen (Business Angels/Angel Investors) in Österreich

VEREINSSTATUTEN. a. die Stärkung der Investitionen in Unternehmen und Start-Ups durch Privatpersonen (Business Angels/Angel Investors) in Österreich VEREINSSTATUTEN 1. Name und Sitz des Vereins a. Der Verein führt den Namen AUSTRIAN ANGEL INVESTORS ASSOCIATION Verein zur Förderung von Privat- InvestorInnen (auch genannt Business Angels oder Angel Investors)

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll

Mehr

Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.

Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. (2) Er hat den Sitz in Viersen. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Mönchengladbach

Mehr

Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg)

Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg) Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein Christoph 29. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden,

Mehr

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

I. Name Sitz und Zweck des Vereins Seite 1 (von 6) I. Name Sitz und Zweck des Vereins 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Seniorenzentrum Oferdingen Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz

Mehr

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Kulturverein Burgstädt

Kulturverein Burgstädt Kulturverein Burgstädt Satzung 1 Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kulturverein Burgstädt, im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in 09217 Burgstädt, Herrenstraße

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"

STATUTEN Verein Traubenblütenfest (TBF) STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)" Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3 Mitgliedschaft 3 3.1 Aktivmitglied 3 3.2 Passivmitglieder 3 4 Ein-/Austritte und Ausschluss 3 4.1 Eintritte 3

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1/6 Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. Satzung des Vereins Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Statuten des Vereins AUCEN - Netzwerk für Universitäre Weiterbildung und Personalentwicklung in Österreich

Statuten des Vereins AUCEN - Netzwerk für Universitäre Weiterbildung und Personalentwicklung in Österreich Statuten des Vereins AUCEN - Netzwerk für Universitäre Weiterbildung und Personalentwicklung in Österreich 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen AUCEN Netzwerk für Universitäre

Mehr