OTC-Derivate Clearing
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- Stephan Berg
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 OTC-Derivate Clearing
2 Einordnung Ausgangslage Überblick Der Kollaps der Investmentbank Lehman Brothers in 2008 hätte fast zum Zusammenbruch des Banksystems geführt. Unter diesem Schock war die Politik zum Handeln gezwungen. So begannen die Gesetzgeber, die Regelung des OTC-Derivatemarktes zu adressieren. G-20-Gipfelbeschluss Während des G-20-Gipfeltreffens zur Regulierung der Finanzmärkte im Sommer 2009 in Pittsburgh wurden die folgenden Kernpunkte beschlossen: Alle standardisierten OTC-Derivatgeschäfte sollen ab 2013 über zentrale Kontrahenten ( CCP ) gecleart und (soweit möglich) über Börsen oder elektronische Handelsplattformen gehandelt werden. OTC-Derivatgeschäfte sollen an Transaktionsregister gemeldet werden und nicht zentral abgewickelte Geschäfte einer höheren Kapitalanforderung unterliegen. Die Regulatoren stimmen überein, dass das zentrale Clearing ein Schlüsselpunkt ist, der zur Reduktion des systemischen Risikos sowie zur Transparenz- und operationalen Effizienz- Steigerung im OTC-Derivatemarkt führen wird. Das Mandat der G20 legte den Grundstein für: Eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung: European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Einen Teil der aktuellen US-Verbraucherschutz- und Wall Street-Reformgesetzgebung: US Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act 2010, (Dodd-Frank-Act). Mehrere voneinander unabhängige gesetzliche Bestimmungen in anderen Ländern, wie z.b. in Asien. 2
3 Regulatorische Rahmen und Regulierungen Regulatorischer Hintergrund DFA Dodd-Frank Act EMIR European Market Infrastructure Regulation Verpflichtendes Clearing aller Zins- und Kreditderivatetransaktionen ab Q3/2012 durch zentrale Kontrahenten, wenn der Kontrahent ein amerikanisches Finanzinstitut bzw. eine Tochtergesellschaft davon ist. Meldepflicht aller OTC-Derivate (auch bilaterale Geschäfte) mit amerikanischen Kontrahenten an ein zentrales Melderegister, wie zum Beispiel der DTCC. Verpflichtung zum zentralen Clearing aller standardisierten OTC-Derivate für alle Finanzinstitute in Europa ab Januar Meldepflicht aller Transaktionen mit OTC-Derivaten an ein zentrales Transaktionsregister (endgültige Regelung steht noch aus). Nicht zentral abgewickelte bzw. bilaterale Geschäfte unterliegen höheren Kapitalanforderungen. Aktueller Stand: EU Rat hat die EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (EMIR) angenommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus. Zeitpunkt der tatsächlichen Clearingpflicht und der Verpflichtung zu den Transaktionsregistermeldungen wird mit BaFin und ESMA im Rahmen der Anhörung zu ihrem Konsultationspapier erörtert. Basel III Erhöhte Kapitalanforderungen für bilaterale Geschäfte (Credit Value Adjustment) setzen Anreize, die Handelsgeschäfte über Zentrale Kontrahenten abzuwickeln. Eigenkapitalunterlegung für Handelspositionen gegenüber einem CCP. Eigenkapitalunterlegung von CCP Mitgliedern zum Ausfallfonds eines CCPs. 3
4 Regulatorische Rahmen und Regulierungen Themenschwerpunkte Themenschwerpunkte im Rahmen der Regulierung von OTC-Derivaten: Handelsprozess Zentrales Clearing Risiko- Management Reporting und Melderegister Das Geschäft wird auf der elektronischen Plattform zur rechtzeitigen Bestätigung von OTC-Transaktionen eingestellt. Ziel ist es, die Abstimmung der bestätigten Transaktionen mit Anderen zu ermöglichen. Verpflichtendes Clearing standardisierter und clearingfähiger OTC-Derivate. Ca. 80% des OTC-Derivatemarktes erfüllen die Standardisierungsanforderungen für ein zentrales Clearing. Sachgerechtes Risiko-Management von nicht zentral verrechneten Derivaten, z. B. durch höhere Eigenkapitalanforderungen. Höhere Marginanforderungen (Initial und Variation Margin) für OTC-Geschäfte. Mindestanforderungen für Clearing Häuser werden implementiert. Zentrale Datenbank, an die die wirtschaftlichen Daten von derivativen Geschäftsabschlüssen gemeldet werden. Erweiterte Berichtspflichten und Regelungen zur Sicherheitenstellung. Ziel ist die Schaffung von Transparenz und Kreditrisikominimierung gegenüber dem Kontrahenten sowie Reduktion des systemischen Risikos durch Umstellung von bilateralen zu standardisierten Geschäften über einen zentralen Kontrahenten ( CCP ) und ein zentrales Melderegister. 4
5 Anhang Ansprechpartner für Fragen Ihr Kontakt: Burkhard Sudbrack NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Friedrichswall Hannover Tel.: +49 (0)511/ Fax: +49 (0)511/
6 Wichtige Hinweise Diese Präsentation ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE ( NORD/LB ) und richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Diese Präsentation dient allein Informationszwecken und stellt insbesondere kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels oder einer Finanzdienstleistung dar. Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Präsentation im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufsprospekt oder einen sonstigen anderen Börsenprospekt. Insofern stellen die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Vielmehr wird dringend empfohlen, dass jeder Investor vor seiner Kaufentscheidung die vollständigen Verkaufs- bzw. Börsenprospekte liest. Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer solchen Präsentation und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen. Zukünftige Versionen dieser Präsentation ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Präsentation zu aktualisieren oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann. Zudem enthält diese Präsentation im Zusammenhang mit der NORD/LB diverse zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, die auf den Überzeugungen der NORD/LB-Geschäftsleitung sowie auf Annahmen und Informationen basieren, die dem NORD/LB-Management derzeit zur Verfügung stehen. Ausgehend von den bekannten und unbekannten Risiken, die dem Geschäft der NORD/LB anhaften sowie Unsicherheiten und anderen Faktoren, können die zukünftigen Resultate, Wertentwicklungen und Ergebnisse abweichen, die aus solchen zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen hergeleitet wurden. Daher soll in solche zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen kein uneingeschränktes Vertrauen gesetzt werden. Die Weitergabe dieser Präsentation an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Präsentation ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der NORD/LB zulässig. Die Verteilung oder Weitergabe dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen kann in manchen Rechtsordnungen unzulässig sein oder bestimmten Restriktionen unterliegen. Soweit Personen in diesen Rechtsordnungen in den Besitz dieser Präsentation gelangen oder Kenntnis von deren Inhalten erlangen, sind diese selbst zur Einhaltung solcher Restriktionen verpflichtet. Eine Annahme und Verwendung dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig. 6
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