TR-Gebäudefunk. AGBF - Bund - Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen. Seite 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TR-Gebäudefunk. AGBF - Bund - Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen. Seite 1"

Transkript

1 Seite 1 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. Werner Thon AGBF - Bund - TR-Gebäudefunk Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen AK VB/G der AGBF und des Fachausschusses Vorbeugender Brandschutz des DFV

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...4 Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Begriffsbestimmung Anforderungen Allgemeine Anforderungen Zusammenhängende Gebäude/Gebäudekomplexe Anforderungen an Relaisfunkstellengeräte (S/E-Einheiten) Qualität der Funkversorgung Verlegen von Leck- bzw. Schlitzkabel Anforderungen an Steuerkabel und NF-Leitungen Verwendung von Antennen Funkversorgung außerhalb von Gebäuden Gleichwellenfunkanlagen BOS-Funkversorgung 2 m-band Sendernachlauf Ein- u. Ausschalten der Gebäudefunkanlage Schalten über Selektivruf Schalten über die Brandmeldeanlage Schalten über das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) Automatisches Abschalten der Anlage Anforderung an die Räume für die funktechnischen Einrichtungen Abstimmung der Ausführung mit der Brandschutzdienststelle Einführung Digitalfunk (BOS) Nutzung der Anlage mit Nicht-BOS-Frequenzen" Ergänzende Anforderungen für Straßentunnel Stromversorgung/Störmeldungen Sicherheitsstromversorgung Störungen Genehmigungsverfahren Inbetriebnahme, Prüfung und Instandhaltung Funktionsprüfung durch die Brandschutzdienststelle Erstprüfung durch den Errichter Erst- und Wiederholungsprüfung durch autorisierte (sachkundige) Person...11

3 Seite Erst- und Wiederholungsprüfung durch Sachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Instandhaltung...12 Anlage Anlage

4 Seite 4 Abkürzungsverzeichnis MBO bg BMZ BOS DIN EN FBF FGB FIZ GebF K M-PPVO Muster-Prüfverordnung O RABT S/E-Einheit TR-Gebäudefunk TETRA TR-BOS U VDE Muster Bauordnung bedingtes Gegensprechen Brandmeldezentrale Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Deutsches Institut für Normung Europäische Norm Feuerwehrbedienfeld Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld Feuerwehr-Informationszentrale Gebäudefunkanlagen Kanal Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen nach 85 Abs. 2 MBO Muster-Verordnung über die Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht Oberband Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel Sende/Empfangs-Einheit Technische Richtlinie für BOS- Gebäudefunkanlagen Terrestrial Trunked Radio (digitaler Bündelfunk) Technische Richtlinie Funkmeldesystem für BOS Unterband Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.

5 Seite 5 Vorbemerkung Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuerwehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Hierzu setzt die für das Objekt örtlich zuständige Feuerwehr derzeit analoge BOS-Funkgeräte im 2 m-band ein. Wegen des verstärkten Einsatzes von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z. B. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, bedampfte Glasscheiben), als auch veränderter Bauweisen (z. B. mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume usw.) kann der Funkverkehr stark eingeschränkt sein. Physikalisch bedingt treten massive Beeinträchtigungen (z. B. Reflexionen) der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen gegenüber dem Idealfall des freien Raumes auf. Zur Durchführung einer effektiven Personenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherung der Einsatzkräfte (z. B. Übertragung von Notsignalen) ist durch geeignete technische Mittel (Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung in solchen Objekten zu gewährleisten. Aus einsatztaktischen Gründen ist es erforderlich, alle Objekte, für die eine Gebäudefunkanlage notwendig ist, grundsätzlich mit zwei BOS- Funkkanälen im 2 m-band zu versorgen. Für eine sichere Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte und die Umsetzung des Funkkonzeptes der zuständigen Feuerwehr ist dies notwendig. 1. Gesetzliche Grundlagen Einige Muster-Richtlinien und Verordnungen enthalten bereits Hinweise zur Sicherstellung einer ausreichenden Kommunikation und somit zur Notwendigkeit von Gebäudefunkanlagen. Dies sind: Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster- Industriebaurichtlinie M IndBauRL) Ziffer Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Ziff Musterverordnung über den Bau- und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster- Versammlungsstättenverordnung - MVStättV) 26 Abs. 3 Zur Erfüllung der Anforderungen nach 3 Abs. 1 MBO können nach 51 Satz 3 Nr. 7 MBO Gebäudefunkanlagen auch dann erforderlich sein, wenn die Funkversorgung in Sonderbauten in nicht nur unwesentlichen Bereichen stark eingeschränkt ist. Die Funkkommunikation kann entscheidend für wirksame Rettungs- und Löscharbeiten sein und sichert im Atemschutznotfall eine sofortige Unterstützung gefährdeter Einsatzkräfte. Die Voraussetzungen nach 51 MBO liegen somit vor. Gebäudefunkanlagen können ferner auch in unterirdischen oder überdeckten Verkehrsbauwerken erforderlich sein (siehe z. B. RABT).

6 Seite 6 2. Begriffsbestimmung Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen sind stationäre funktechnische Einrichtungen zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprechfunkgeräten innerhalb des Objektes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglichen. 3. Anforderungen 3.1. Allgemeine Anforderungen Benötigt eine bauliche Anlage eine Gebäudefunkversorgung, so muss diese mindestens folgende Bereiche umfassen: Alle Räume deren Grundfläche 100 m² überschreitet Alle Rettungswege (Flure, Treppenräume, Gänge, Fluchttunnel, Zugänge und Notausgänge) BMZ bzw. FIZ Zentralen automatischer Löschanlagen Räume die mit einer Gaslöschanlage geschützt sind Feuerwehraufzugskabinen und -vorräume Räume mit erhöhtem Risiko (z. B. chemische Labore, Gefahrgutlager) notwendige Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen Versorgungsbereich ca. 50 bis 100 m um das Objekt 3.2. Zusammenhängende Gebäude/Gebäudekomplexe Baulich zusammenhängende Gebäude/Gebäudekomplexe oder teile sind als ein Objekt zu bewerten und müssen daher grundsätzlich mit einer gemeinsamen Gebäudefunkanlage (gleiche Technik) versorgt werden. Dies gilt ebenso für alle nicht baulich zusammenhängenden Gebäude/Gebäudekomplexe oder teile, die eine gemeinsame Brandmeldeanlage besitzen. Abweichungen hierfür sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und im Feuerwehrplan anzugeben Anforderungen an Relaisfunkstellengeräte (S/E-Einheiten) Als S/E-Geräte dürfen nur Geräte entsprechend der TR-BOS Relaisfunkstellengeräte, Stand 10/1994, Teil C verwendet werden Qualität der Funkversorgung Die Versorgung des Objektes muss so gestaltet sein, dass die unter Pos. 3.1 aufgeführten Bereiche mit einem Pegel von mindestens 85 dbm versorgt sind. In Körpertrageweise (entsprechend den vorgehenden Einsatzkräften und mit abgesetztem Medienteil) muss eine einwandfreie Kommunikation möglich sein.

7 Seite Verlegen von Leck- bzw. Schlitzkabel Vorzugsweise sind Leck- bzw. Schlitzkabel zu installieren. Ist nur eine S/E-Anlage vorhanden, so sind die Kabel als Schleifen (Ringleitungen) auszubilden. Sind mehreren S/E-Anlagen vorhanden, ist von beiden Kabelenden mit jeweils einer S/E- Anlage einzuspeisen. Die Leitung einer Schleife darf nur einmal durch einen Raum geführt werden (feuerbeständige Ausführung zwischen den Bereichen). Abweichungen vom Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung sind nur dann zulässig, wenn die Verkabelung redundant ausgelegt ist. Dies ist der Fall, wenn zwei oder mehr getrennte Kabelwege so installiert sind, dass bei Ausfall eines Kabels (durch Kabelbruch o. ä.) die verbleibenden Kabel die Funktion im gesamten Bereich abdecken können. In diesem Fall muss der Pegel noch mindestens 95 dbm betragen Anforderungen an Steuerkabel und NF-Leitungen Die Kabel zum Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld, die Verbindungskabel der S/E-Einheiten (Gleichwelle) und die Kabel der Selektivtonauswertung sind so zu verlegen oder auszuführen, dass die Anlage im Fall eines Brandes mindestens 90 Minuten betriebsbereit bleibt (z. B. Kabel der Feuerwiderstandsklasse E 90 nach DIN 4102) Verwendung von Antennen Werden Antennen verwendet, so sind die Zuleitungen ebenfalls in Form von Schleifen auszubilden. Kommen Stichleitungen für die Anbindung einzelner Antennen zum Einsatz, so sind diese (Leitung und Antenne) redundant auszuführen. Es besteht auch die Möglichkeit eine Stichleitung inkl. Antenne in einer gesicherten Kabelführung (Funktionserhaltungsklasse E 90 nach DIN 4102) zu installieren. Antennen sind vor Brandeinwirkung (durch eine feuerwiderstandsfähige Abtrennung) und mechanischer Beschädigung zu schützen Funkversorgung außerhalb von Gebäuden Die Funkversorgung außerhalb von Gebäuden ist auf den Nahbereich (ca. 100 m) zu beschränken um Störungen benachbarter Anlagen zu vermeiden 3.9. Gleichwellenfunkanlagen Gleichwellenfunkanlagen müssen so aufgebaut werden, dass bei Ausfall einer S/E-Einheit die Antennen bzw. Schlitzkabel von der/den anderen S/E-Einheiten mit versorgt werden BOS-Funkversorgung 2 m-band Alle Objekte sind grundsätzlich mit zwei BOS-Funkkanälen zu versorgen. Als Funkkanäle für die BOS-Gebäudefunkanlagen werden derzeit die 2 m-funkkanäle K 56 (Unterband 168,660 MHz Oberband 173,260 MHz) und K 39 (Unterband 168,320 MHz Oberband 172,920 MHz) verwendet.

8 Seite Sendernachlauf Der Sendernachlauf muss 0,5 bis 1 Sekunde betragen Ein- u. Ausschalten der Gebäudefunkanlage Schalten über Selektivruf Die Gebäudefunkanlage muss über Selektivruf (Fünftonruf) ein- und ausgeschaltet werden können. Die Kennungen für das Ein- und Ausschalten werden von der Brandschutzdienststelle zugeteilt. Für den Selektivruf steht der Brandschutzdienststelle der K 462 im 4 m-band, ZVI-1 (Frequenz: O 86,315 MHz) zur Verfügung. Die Stromversorgung für den Selektivrufmeldeempfänger ist, wie die Stromversorgung der Funkanlage, an eine Sicherheitsstromversorgung anzuschließen Schalten über die Brandmeldeanlage Bei Auslösung der Brandmeldeanlage muss die Gebäudefunkanlage aktiviert werden. Mit Rückstellung über das Feuerwehrbedienfeld muss sich die Gebäudefunkanlage ausschalten Schalten über das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) An jedem Feuerwehrbedienfeld (FBF) bzw. jeder Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) muss die Möglichkeit bestehen, die Gebäudefunkanlage mittels FGB von Hand ein- bzw. ausschalten zu können. Die Gebäudefunkanlage muss nach Auslösung des Einschaltimpulses in spätestens 2 Sekunden funktionsfähig sein. Das FGB und die Selektivrufsteuerung sind parallel zu schalten. Der zuletzt durchgeführte Steuerbefehl muss ausgeführt werden. Es gibt keine Vorrangsteuerung Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) Zum Ein- bzw. Ausschalten des Gebäudefunks ist ein FGB nach DIN zu verwenden. Die Schließung des FGB ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) ist in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) oder in der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) unterzubringen

9 Seite 9 Bild 1: Beispielhafter Einbau einer Gebäudefunkanlage in der FIZ. Übertragungseinrichtung Feuerwehr- Anzeigen- Tableau Feuerwehr- Gebäudefunkbedienfeld Feuerwehr- Bedienfeld Automatisches Abschalten der Anlage Damit ein unbeabsichtigter Dauerbetrieb einer Gebäudefunkanlage verhindert wird, muss sich die Funkanlage nach 48 Stunden automatisch abschalten. Wird die Anlage innerhalb der 48 Stunden erneut in Betrieb genommen, so beginnt das Zeitintervall erneut Anforderung an die Räume für die funktechnischen Einrichtungen Die funktechnischen Einrichtungen sind in feuerbeständigen Räumen mit mindestens feuerhemmenden und rauchdichten Türen unterzubringen. Sind die Räume mit einer Sprinkleranlage geschützt, so müssen die funktechnischen Anlagen gegen das Eindringen von Wasser geschützt werden. Sofern das Gebäude eine Brandmeldeanlage besitzt, sind die Räume mit automatischen Brandmeldern zu überwachen. Besteht die Funkanlage aus mehreren S/E-Einheiten, müssen diese in feuerbeständig getrennten Räumen untergebracht sein Abstimmung der Ausführung mit der Brandschutzdienststelle Die funktechnische Detailplanung ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Es sind hierbei folgende Angaben erforderlich: Skizzierung der Leitungsführung (DIN-A 3) Datenblätter der angebotenen Technik BOS- Zulassung, EMV- Konformitätszulassung Blockschaltbild der Funkanlage Pegelplan Kostenregelung

10 Seite 10 Die Gebäudefunkanlage ist durch den Betreiber der baulichen Anlage der Feuerwehr / dem Rettungsdienst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige technische Änderungen gehen zu Lasten des Betreibers Einführung Digitalfunk (BOS) Im Hinblick auf die bundesweite Einführung des Digitalfunks (TETRA) sind, soweit möglich, alle passiven Komponenten der Gebäudefunkanlage zusätzlich für den entsprechenden Frequenzbereich ( MHz) auszulegen Nutzung der Anlage mit Nicht-BOS-Frequenzen" Die Infrastruktur der Gebäudefunkversorgung kann auch für Betriebsfunk- und Personensuchanlagen verwendet werden. Diese Einrichtungen müssen auf Nicht-BOS- Frequenzen eingekoppelt werden. BOS-Frequenzen dürfen nicht für den Betriebsfunk verwendet werden. Für diese Systeme sind eigene S/E-Anlagen vorzuhalten. Es ist zwingend sicherzustellen, dass die BOS-Funkanlagen nicht von der anderweitigen Nutzung gestört werden. 4. Ergänzende Anforderungen für Straßentunnel Straßentunnel, bei denen das Sicherheitskonzept ein Einfahren von Einsatzkräften vorsieht, sind mit folgenden Kanälen zu versorgen: 4 m-band Bereich : K467 K411 2 m-band Bereich : K56 K39 Die Tunnelfunkanlage ist so auszulegen, dass ein Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten sichergestellt ist. Für die Gebäudefunkversorgung in Tunnel müssen Relaisfunkstellengeräte nach Teil C der TR-BOS Relaisfunkstellengeräte vom Oktober 1994 eingesetzt werden. Neben dem Tunnel selbst sind sämtliche Zu- und Abfahrten, das Betriebsgebäude und die Notausstiege zu versorgen. Die Tunnelfunkanlagen für die beiden 4 m-band Funkkanäle sind an die bestehenden Gleichwellen anzubinden. Die Anbindung erfolgt über 70 cm-richtfunk (BOS). Die S/E-Anlagen müssen über eine Fernsteuereinheit bedient werden können. Die Feldstärke an den S/E-Anlagen ist zu übertragen. 5. Stromversorgung/Störmeldungen 5.1. Sicherheitsstromversorgung Die Stromversorgung der funktechnischen Anlage ist unterbrechungsfrei auszulegen. Es muss eine Sicherheitsstromversorgung für 48 Stunden bei einer prozentualen Funkauslastung von

11 Seite 11 80/10/10 (Bereitschaft/Senden/Empfangen) zur Verfügung stehen. Hierbei ist zu gewährleisten, dass innerhalb der 48 Stunden eine Entstörung stattfindet Störungen Sämtliche Störungen der Gebäudefunkanlage sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Störungen, durch die ein sicherer Betrieb der Gebäudefunkanlage nicht mehr gewährleistet werden kann, müssen am Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) angezeigt werden. Über den Ausfall der Gebäudefunkanlage ist die Feuerwehr-Leitstelle umgehend zu informieren. 6. Genehmigungsverfahren Als Betreiber der BOS-Gebäudefunkanlage obliegt es der örtlichen Feuerwehr, die Antragstellung für das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Bundesnetzagentur durchzuführen. Für das Anmeldeverfahren ist spätestens 4 Wochen vor Inbetriebnahme, zusätzlich zu den bereits beschriebenen Unterlagen für die Abstimmung der Planung, die Anlage 1 einzureichen. 7. Inbetriebnahme, Prüfung und Instandhaltung 7.1. Funktionsprüfung durch die Brandschutzdienststelle Der Betreiber der baulichen Anlage hat der Brandschutzdienststelle bereits vor der Inbetriebnahme des Gebäudes und dann wiederkehrend den Zugang zu der Anlage zu gestatten, um ihr die Gelegenheit zu geben, sich von der Funktionsfähigkeit der Feuerwehr- Gebäudefunkanlage zu überzeugen. Die Inbetriebnahme der BOS-Gebäudefunkanlage erfolgt durch die Brandschutzdienststelle. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau erfolgt regelmäßig eine kostenpflichtige stichprobenweise Funktionsüberprüfung der Gebäudefunkanlage analog der Prüfliste der Anlage 2. Die Kosten sind der jeweils gültigen Feuerwehr-Kostenersatzsatzung zu entnehmen Erstprüfung durch den Errichter Der Errichter hat vor der Inbetriebnahme die Einhaltung der TR-Gebäudefunk und die Überprüfung analog Anlage 2 zu bestätigen Erst- und Wiederholungsprüfung durch autorisierte (sachkundige) Person Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Funkanlage sowie die Einhaltung der einschlägigen DIN- und VDE-Vorschriften, der TR BOS sowie der TR-Gebäudefunk ist von einer autorisierten (sachkundigen) Person zu bestätigen und vor der Inbetriebnahme der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Die Prüfung ist alle 3 Jahre zu wiederholen. Als autorisierte (sachkundige) Person gilt dabei ein erfahrener Mitarbeiter einer Fachfirma für

12 Seite 12 Funktechnik oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Brandschutzdienststelle Erst- und Wiederholungsprüfung durch Sachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Die Sicherheitsstromversorgung der Gebäudefunkanlage ist vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend entsprechend Muster-Prüfverordnung durch einen anerkannten Sachverständigen nach M-PPVO durchführen zu lassen. Die Mängelfreiheit und Betriebssicherheit ist zu bestätigen. Diese Bestätigung ist auf Anforderung der Brandschutzdienststelle vorzulegen Instandhaltung Die Gebäudefunkanlage ist zweimal im Jahr zu warten. Weiterhin ist der Abschluss eines Service- u. Wartungsvertrages nachzuweisen, aus dem hervor geht, dass mit der Behebung von Störungen innerhalb von 24 Stunden begonnen wird.

13 Seite 13 Anlage 1 Wichtige Angaben zum BOS- Gebäudefunk für den Antrag auf Frequenzzuteilung im nicht öffentlichen mobilen Landfunkdienst bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) (Ist für jeden Funkkanal getrennt auszufüllen.) Objekt... Eigentümer... Funkkanal..., Frequenz...MHz /... MHz genauer Standort der S/E- Einheit(en) PLZ, Ort... Straße, Hausnummer... Raum- Nr. bzw. Bezeichnung / Etage... z.b.: Bau- A, Bau- B usw.... Angaben zur S/E- Einheit Senderausgangsleistung...W Betriebsart... O Simplex...O Duplex...O Semiduplex Typ / Hersteller... BOS- Prüfnummer... Antennenanlage Höhe der Antenne über Grund...m Typ / Hersteller... Strahlungsleistung (ERP)...dBW Strahlerkabel Höhe des HF- Kabels über Grund...m Typ / Hersteller... Strahlungsleistung (ERP)......dBW

14 Seite 14 Anlage 2 Prüfliste für analoge Gebäudefunkanlagen 0. Allgemein Objekt (Name, Straße, Hs. Nr.) Gebäudeart / Nutzung Tag der Prüfung Prüfung durch 1. Gebäudefunkanlage Errichter (Anschrift, Erreichbarkeit) Wartungsfirma (Anschrift, Erreichbarkeit) Eigentümer Baujahr BOS-Prüfnummer Erstellt nach TR-Gebäudefunk TR-BOS 2 Bauliche Anforderungen ja nein Prüfzeitraum Prüfung durch vor Inbetriebnahme Wiederkehrend alle 3 Jahr Brandschutzdienststelle Errichter (nur vor Inbetriebnahme) autorisierte (sachkundige) Person 3) anerkannte Sachverständige 2.1 Technische Einrichtungen feuerbeständig abgetrennt (Türen mind. feuerhemmend und rauchdicht) [Ziff und 4. der TR-Gebäudefunk] 2.2 Räume mit Brandmeldeanlage überwacht 3 Kennzeichnung ja nein X 3.1 Hinweis auf Gebäudefunkversorgung im Feuerwehr-Einsatzplan (Feuerwehrplan) enthalten 3.2 FGB gekennzeichnet X 3.3 Zugang gekennzeichnet, sofern nicht in unmittelbarer Nähe des FBF 4 Schließung ja nein X 4.1 FGB mit abgestimmter Schließung

15 Seite 15 5 Allgemein ja nein Prüfzeitraum Prüfung durch vor Inbetriebnahme Wiederkehrend alle 3 Jahr Brandschutzdienststelle Errichter (nur vor Inbetriebnahme) autorisierte (sachkundige) Person 3) anerkannte Sachverständige 5.1 Gesamtversorgung aller zusammenhängender Gebäude 5.2 Verlegung der Leck- bzw. Schlitzkabel als Ringleitung oder redundant X X 2) X X 5.3 geforderte Kanäle ausgeführt X X 5.4 Sichtkontrolle der Antenne(n) 5.5 FGB nach DIN vorhanden X 5.6 automatisches Abschalten nach 48 Stunden 5.7 Wartungsvertrag abgeschlossen X 5.8 Betriebsbuch vorhanden (mit Prüfbestätigung des SK) 5.9 Weiterleitung einer Störungsmeldung an eine autorisierte (sachkundige) Stelle 6 Ansteuerung ja nein X 6.1 Kabel zum FGB mit Funktionserhalt 6.2 Kabel zu S/E-Einheiten mit Funktionserhalt 6.3 Kabel der Selektivtonauswertung mit Funktionserhalt 6.4 Ein- und Ausschalten über Selektivruf möglich 6.5 Ein- und Ausschalten über Brandmeldeanlage 6.6 Ein- und Ausschalten über FGB möglich X X X X

16 Seite 16 7 Funktionsprüfung mit Funkgerät in der Brusttasche (Trageweise der Einsatzkräfte) ja nein Prüfzeitraum Prüfung durch vor Inbetriebnahme Wiederkehrend alle 3 Jahr Brandschutzdienststelle Errichter (nur vor Inbetriebnahme) autorisierte (sachkundige) Person 3) anerkannte Sachverständige 7.1 Räume > 100 m² X X 2) X 2) 7.2 Rettungswege X X 2) X 2) 7.3 BMZ bzw. FIZ X X 2) X 2) 7.4 Zentralen automatischer Löschanlagen X X 2) X 2) 7.5 Feuerwehraufzugskabinen und X X 2) X 2) vorräume 7.6 Räume mit Gaslöschanlagen X X 2) X 2) 7.7 Räume mit erhöhtem Risiko (z. B. Labore, Gefahrgutlager) 7.8 Flächen für die Feuerwehr auf Privatgrund 7.9 Versorgung 50 bis 100 m um das Objekt X X 2) X 2) X X 2) X 2) X X 2) X 2) 7.10 Prüfung bei gleichzeitigem Betrieb mit X Betriebsfunk Störung? 7.11 Simulierter Ausfall eines Kabels bei der Versorgung über Leck- bzw. Schlitzbandkabel 7.12 Simulierter Ausfall eines Kabels bei einer nicht feuerbeständigen Ausführung der Kabelführung zu einer Antenne 7.13 Sendeleistung 2) 7.14 Frequenzgenauigkeit 2) 7.15 Empfängerempfindlichkeit 2) 7.16 Phasengleichheit 2) 8 Sicherheitsstromversorgung über 48 Stunden ja nein 8.1 Gebäudefunkanlage X 8.2 Selektivrufmeldeempfänger X 1) Inaugenscheinnahme 2) Stichproben 3) autorisierte (sachkundige) Person kann, bei entsprechender Qualifikation, auch

Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) TB-GebF

Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) TB-GebF Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) TB-GebF 1 Impressum Herausgeber

Mehr

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Fachbereich Feuerwehr Feuerwache 1 Sodinger Straße 9 44623 Herne Herr Scheer Telefon: 0 23 23 / 16 52 25 E-mail: winfried.scheer@herne.de Frau Kläne Telefon: 0 23 23 / 16 52 81 E-mail: sylvia.klaene@herne.de

Mehr

Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS - Feuerwehr - Gebäudefunkanlagen (GFA) im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS - Feuerwehr - Gebäudefunkanlagen (GFA) im Stadtgebiet Gelsenkirchen 37 - Feuerwehr Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Zentrale Feuer- und Rettungswache Seestraße 3 45894 Gelsenkirchen Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS

Mehr

Stadt Witten Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Richtlinie für Feuerwehr Gebäudefunkanlagen

Stadt Witten Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Richtlinie für Feuerwehr Gebäudefunkanlagen Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Richtlinie für Feuerwehr Gebäudefunkanlagen Stadt Witten Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Telefon: 02302 / 923

Mehr

Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen

Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen 1 Grundsätzliches Gemäß 15 (1) LBauO müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und

Mehr

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien TAR ILS BA-FO zum Anschluss an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldungen im ILS-Bereich Bamberg-Forchheim in Stadt Bamberg

Mehr

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund

Mehr

Technische Anschlussbestimmungen

Technische Anschlussbestimmungen Der Landrat Technische Anschlussbestimmungen für die Planung und Errichtung von Gebäudefunkanlagen (TAB Gebäudefunk) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Vorbemerkung... 3 2 Begriffsbestimmung...

Mehr

Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten

Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten AGBF Niedersachsen Arbeitskreis Vorbeugender Brandund Gefahrenschutz LFV-Niedersachsen e.v Fachausschuss Vorbeugender Brandund Umweltschutz Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten Inhalt: Seite:

Mehr

Merkblatt. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675. Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 F S D

Merkblatt. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675. Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 F S D Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 Gliederung: F S D Normative Verweise 1. Allgemeines 2. Klassifizierung und Ausführungen der FSD und deren Funktionsweise 3. Anforderung an Einbau und Anschaltung

Mehr

Brandschutz an Windenergieanlagen

Brandschutz an Windenergieanlagen Brandschutz an Großräschen, 16. April 2013 Heinz Rudolph Dezernent Ausbildung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Abwehrender Brandschutz an Mögliche Einsätze in/an

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von BOS-Gebäudefunkanlagen der Stadt Baden-Baden

Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von BOS-Gebäudefunkanlagen der Stadt Baden-Baden Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von BOS-Gebäudefunkanlagen der Stadt Baden-Baden 1.1.1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 2 Funktechnische Versorgung im Gebäude 3 3 Regularien / Vereinbarungen

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap

Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Peter Bachmeier Vorsitzender der Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des DFV

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

Digitalfunk BOS Objektversorgung Vortrag im Rahmen des Bundesfachkongresses des dfv BDBOS Ingo Böttcher, BD Berlin, 12.

Digitalfunk BOS Objektversorgung Vortrag im Rahmen des Bundesfachkongresses des dfv BDBOS Ingo Böttcher, BD Berlin, 12. Digitalfunk BOS Objektversorgung Vortrag im Rahmen des Bundesfachkongresses des dfv BDBOS Ingo Böttcher, BD Berlin, 12. September 2012 1 Netzaufbau und Betrieb Aufgabe der BDBOS ist es ein bundesweit einheitliches

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Alb-Donau-Kreis

Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Alb-Donau-Kreis Fachdienst 20 Bauen, Brand- und Katastrophenschutz Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Alb-Donau-Kreis Herausgeber: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst 20 Bauen, Brand- und Katastrophenschutz

Mehr

Energieversorgungseinrichtungen

Energieversorgungseinrichtungen Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. VdS-Richtlinien

Mehr

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Neuerungen und voraussichtliche Entwicklungen im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Neuerungen und voraussichtliche

Mehr

Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014

Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014 Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen;

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Hinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)

Hinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen) REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 07.03.2014 - Az.: 16-0268.5-0 Urheberrechte: 2014 Regierungspräsidium

Mehr

Funktechnische Forderungen und Regularien für Gebäudefunkanlagen (Gfa) zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr Hamm

Funktechnische Forderungen und Regularien für Gebäudefunkanlagen (Gfa) zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstraße 45 Gebäudefunkanlage Stand: 06/05 - Feuerwehr- Liegenschaft: Mit Gebäudeteile: 1. Gebäudeteil: 2. Gebäudeteil: 3. Gebäudeteil: Funktechnische

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. HFUK-Kommunalforum am 4. und 5. Dezember 2014 FEUERWEHR: Ehrenamt braucht Sicherheit

Schleswig-Holstein Der echte Norden. HFUK-Kommunalforum am 4. und 5. Dezember 2014 FEUERWEHR: Ehrenamt braucht Sicherheit Schleswig-Holstein Der echte Norden HFUK-Kommunalforum am 4. und 5. Dezember 2014 FEUERWEHR: Ehrenamt braucht Sicherheit Einführung des Digitalfunks in den Feuerwehren Schleswig-Holsteins Sachstandsbericht

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion. Richtlinien der Branddirektion Stuttgart zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen

Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion. Richtlinien der Branddirektion Stuttgart zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion Richtlinien der Branddirektion Stuttgart zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Stand: November 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...

Mehr

Vfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)

Vfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1) Vfg 40/2010 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des 55

Mehr

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 Einbau und Bedienungsanleitung TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 1 Allgemeine Informationen 1.1 SICHERHEITSHINWEISE Travel Power darf nicht für den Betrieb von lebenserhaltenen

Mehr

DAS BESTE SICHERHEITSPAKET.

DAS BESTE SICHERHEITSPAKET. DAS BESTE SICHERHEITSPAKET. Für Sie und IHR Geschäft. Jetzt Ihre Verkaufsräume sichern! Sicherheit in ihrer schönsten Form. Unauffällig geschützt vor Einbruch. www.telenot.de ENTSPANNT ARBEITEN. WIR SCHÜTZEN

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Blasformanlage Bekum BM 304 Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Standort: MD 030 Datum Erstellt durch Großmann 17.07.2007 Name in Druckbuchstaben Unterschrift

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

für den Nahverkehr in städtischen Ballungsräumen die Bau- und Betriebsordnung

für den Nahverkehr in städtischen Ballungsräumen die Bau- und Betriebsordnung DFV-Empfehlung Fachempfehlung Nr. 1/2000 vom April 2000 Brandschutz in Tunnelanlagen Ausgehend von den Bränden in Straßentunneln der letzten Zeit wurde der Brandschutz in Tunneln ausführlich besprochen

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten

Mehr

Prüfbericht Nr. 004321 - Brandmeldeanlage

Prüfbericht Nr. 004321 - Brandmeldeanlage GmbH Lankwitzer Straße 42-43 D-12107 Berlin Kunde 1 Kunde 2 Straße PLZ Ort Prüfbericht Nr. 004321 - Brandmeldeanlage Kunde Kunde 1 Kunde 2, Straße, PLZ Ort Folgeprüfung 2007 Gmbh Mitglied VDE u. VdS Lankwitzer

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Prüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Wer prüft was?

Prüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Wer prüft was? Prüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen Wer prüft was? Überblick Der FH FHB Definitionen / Rechtslage Aus der Praxis Zusammenfassung 2 Die DGUV und ihre Mitglieder DGUV Berufsgenossenschaften BG

Mehr

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Alarmierungsanlagen Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Allgemeines Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8.1 Entkopplung durch Abstand Die einfachste Art der Entkopplung von Leistungskabeln mit Signal-/Steuerleitung oder Kabel der Informationstechnik ist

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

1. Grundsatz. 2. Art der Förderung. 2.1 Die Förderung erfolgt durch

1. Grundsatz. 2. Art der Förderung. 2.1 Die Förderung erfolgt durch Richtlinien zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften mit Finsterwalde/Brandenburg, Outreau/Frankreich und Kfar Tabor / Israel - Neufassung 2001, letzte Änderung 7.6.2005-1. Grundsatz

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Ein Vortrag des Bundesverbandes. Gebündelte Kompetenz im Objektfunk

Ein Vortrag des Bundesverbandes. Gebündelte Kompetenz im Objektfunk Ein Vortrag des Bundesverbandes Gebündelte Kompetenz im Objektfunk Migration Analog Migration Umzug Migration (von latein. migratio (Aus-)Wanderung, ) Digital 12.06.2012 BOD e.v. /Herterich 2 Vorstellung

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Montageanleitung MA007. Anleitung zur Montage von. PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000. nach RC2

Montageanleitung MA007. Anleitung zur Montage von. PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000. nach RC2 Anleitung zur Montage von PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000 nach RC2 Standort 1 Gewerbegebiet Mont-Royal 56841 Traben-Trarbach Standort 2 Zum Rachtiger Wald 54516 Wittlich-Wengerohr Tel.: + 49 6571

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm

Mehr

Bedienungsanleitung Lithium Akku mit Fernbedienung

Bedienungsanleitung Lithium Akku mit Fernbedienung Bedienungsanleitung Lithium Akku mit Fernbedienung 22/12 /2014 (01) Übersicht 1. Technische Daten 2. Laden des AMG-Akku 3. Funktionen der Fernbedienung 4. Anschluss der DC-Steckverbindung 5. Einstellen

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung Gültig bis: 30.11.2016 Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten. Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Sprechfunk /FMS mit der ILS

Sprechfunk /FMS mit der ILS Sprechfunk /FMS mit der ILS Sprechfunk /FMS mit der ILS Alarm, wie melden wir uns? Alarmfax Funksprüche mit der Leitstelle Traunstein FMS (Funkmeldesystem) Regeln im Umgang Alarm wie melden wir uns? Alarmfax

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars: Die ausgepunkteten Stellen können handschriftlich (bitte in Blockschrift und gut leserlich) ausgefüllt werden. Bei den Kästchen Zutreffendes bitte ankreuzen. An

Mehr

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert?

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Sonja Frieß Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution fabe@bghw.de 0228/5406-5871 http://fabe.bghw.de/ Konkretisierung

Mehr

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 Netzbetreiber INFORMATIONSBLATT Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 5070-v1-DE-11.15 Um eine Gebäudeinstallation EMV-gerecht (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit)

Mehr

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Mehr

Fachinformation des Fachunterausschusses FUA E04

Fachinformation des Fachunterausschusses FUA E04 Fachinformation des Fachunterausschusses FUA E04 und Blitzschutz im Krankenhaus verabschiedet vom Fachausschuss E, 20. April 2006 Problem Versäumnisse in der Planung bzw. bei der Bauausführung von Krankenhäusern

Mehr

Brandschutz in Deutschland

Brandschutz in Deutschland Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,

Mehr

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Zentralverband der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke ZVEH Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Ausgabe 2012 Herausgeber Bundes-Installateurausschuss

Mehr

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000

ESM-Erläuterungen zu TAB 2000 zu 5 Hausanschluss Verlegetiefe Die Verlegetiefe im ESM-Netzgebiet beträgt mindestens 0,80 m. Mehrspartenhausanschluss Bei mehreren Versorgungsleitungen besteht die Möglichkeit eine Mehrsparteneinführung

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem

Mehr

Zertifizierung von Betrieben

Zertifizierung von Betrieben Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2

Mehr

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie Erstellt von: Kurmainzer Straße 7 63874 Dammbach Datum: Inhaltsverzeichnis 1. Zieldefinition...3

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr