10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Langsam fahrende Aufzüge und Plattformaufzüge

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1 Langsam fahrende Aufzüge und Plattformaufzüge OStBR Magistratsabteilung 37 - Gruppe A

2 Langsam fahrende Aufzüge Übersicht langsam fahrend... Nenngeschwindigkeit 0,15 m/s, unterliegen Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG europäische Normung befasst sich derzeit nur mit Beförderung von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit (Behinderung) mit geneigter Fahrbahn ( 75 Grad zur Horizontalen): - Treppenschrägaufzüge mit klappbarer Plattform oder mit Sitz ÖNORM EN 81-40: 2009 mit vertikaler Fahrbahn ( 15 Grad zur Senkrechten): - Plattformaufzüge pren (Schlussentwurf ) 2

3 Plattformaufzüge pren (Schlussentwurf ) Anwendungsbereich (auszugsweise): - Benutzung durch Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit - haben umwehrte Fahrwege - Plattformen, bei denen der Lastträger nicht vollständig umschlossen ist enthält u.a. keine Anforderungen für: - uneingeschränkte Personenbeförderung - Beförderung von Gütern mit Personenbegleitung - Plattformaufzüge mit vollständig umschlossenem Lastträger (Fahrkorb) 3

4 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, HBV 2009 führt Begriff Hebeeinrichtung für Personen ein, nur mit Einschränkung auf Fahrgeschwindigkeit 0,15 m/s es besteht Bedarf nach einem zusätzlichen technischen Regelwerk! Leitlinien für Vertikale Hebeeinrichtungen für Personen erarbeitet im Auftrag der Expertenkonferenz der aufzugstechnischen Amtssachverständigen 2. erweiterte Ausgabe März

5 Ziele der Leitlinien - Festlegung von Errichtungs- und Verwendungsbestimmungen in Österreich - Schließung von Lücken in der einschlägigen europäischen Normung - einheitliche Handhabung bei der Beurteilung von Projekten (Behörden, Sachverständige,...) - Beförderung von Personen auch ohne Behinderung - Erweiterung auf die von Personen begleitete Güterbeförderung nicht behandelt werden - ausschließliche Güterbeförderung - besondere Anforderungen an Brandschutz etc. 5

6 Inhalte der Leitlinien Einbauorte (Einsatzbedingungen) - allgemein zugängliche Bereiche Orte, an denen Benutzer nicht bekannt siehe Begriffsbestimmung in OIB-Richtlinien Beispiele: Bauwerke für öffentliche Zwecke, Schulen, Geschäfte, Banken, Wohn- und Bürogebäude, Pflegeheime, Hotels... - nicht allgemein zugängliche Bereiche Orte, an denen Benutzer bekannt und mit möglichen Gefahren vertraut ist Beispiele: Ein- und Zweifamilienhäuser, innerhalb von Wohnungen oder Betriebseinheiten... 6

7 Art der vorgesehenen Personenbeförderung - uneingeschränkte Personenbeförderung wenn Inbetriebnahme durch beliebige Personen mit oder ohne Behinderung ohne Unterweisung erfolgen kann - eingeschränkte Personenbeförderung wenn Inbetriebnahme nur durch bestimmte unterwiesene Personen mit oder ohne Behinderung erfolgen kann und Sperrsystem für Betreten des Lastträgers bzw. für Steuerung ( Euro-Key ) 7

8 Ausführungsarten der Lastträger Plattform - a) ohne Aufbau (Plattformwand bzw. -wände), nur mit Bedienteil-Befehlsgeber etc. - b) mit Plattformwand bzw. -wänden, ohne Plattformdecke - c) mit Plattformwänden und Plattformdecke (ohne Lastträgertüren) - d) mit Plattformwänden, Plattformdecke und Lastträgertüre(n) an allen Zugangsseiten (entspricht Fahrkorb für Personenaufzüge) 8

9 Erforderliche Ausführungsarten von Lastträgern 9

10 Anforderungen an die Ausführung - Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Anforderungen (GSA) gemäß MSV weitestgehende Erreichung eines gleichen Sicherheitsniveaus wie für Personenaufzüge gemäß ASV 2008 unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen - Berücksichtigung der Förderhöhe Niveauunterschiede innerhalb Geschoss Verbindung mehrerer Geschosse - Bezugnahme auf vorhandene Normen (EN 81-1, -2, -21, -28, -70; pren 81-41;...) 10

11 - Anforderungen an Umwehrung der Fahrbahn Einrichtungen des Lastträgers - Lastträgertüren Steuerung (Stellteile) Antrieb des Lastträgers Abmessungen, Nennlast, Notrufeinrichtungen... - jeweils in Abhängigkeit allgemein oder nicht allgemein zugänglicher Bereiche sowie uneingeschränkte oder eingeschränkte Personenbeförderung 11

12 Beispiel Lastträger-Einrichtungen : 12

13 Leitlinien enthalten weiters: - Prüfpflichten (HBV 2009) - Betriebsanforderungen - Notwendige Projektsunterlagen für behördliche Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren - Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen sowie Normen - Anforderungen an Drehflügeltüren mit kraftbetätigtem Antrieb 13

14 Homepage der MA 37: -Adressen: MA 37: Fachgruppen: Gruppe A: DI Dr. Reinhold Eder: Telefon: DI Dr. Reinhold Eder: 4000 /

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