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1 Kreisanzeiger des Landkreises Mecklenburgische Informations- und Mitteilungsblatt Samstag, den 16. Februar Jahrgang Nr Rubrik Informationen aus dem Landkreis Ausbildungsangebote zum Schuljahr 2013/2014 Tag des Wassers Rubrik Bekanntmachungen Änderungssatzung Schuleinzugsbereiche Satzung Behindertenbeirat Rubrik Kultur Annalise-Wagner-Preis 2013 Vorgestellt: Fritz-Reuter-Literaturmuseum Stavenhagen Seite 4/5 Seite 6/7 Seite 12 INHALT Informationen aus dem Landkreis... S. 2 Satzungen und Bekanntmachungen... S. 6 Kultur... S. 11 Liebe Bürgerinnen und Bürger, auf meinen Tisch kommen täglich die unterschiedlichsten Anfragen aus den verschiedensten Bereichen. Von Behörden, aus dem Kreistag, von Unternehmen oder Vereinen - alles Anliegen, die zu klären sind. Auch Sie haben sicher kleine oder große Probleme und wissen vielleicht nicht, wer hier Ihr Ansprechpartner sein könnte. Oft war man diesbezüglich vielleicht schon unterwegs und musste unverrichteter Dinge wieder umkehren. Dabei lag es manchmal gar nicht an dem Mitarbeiter der Behörde, den Sie gefragt haben, sondern eher an ungeklärten Rechtsvorschriften. Vielleicht ist Ihr Problem auch so spezifisch oder gar so all umfassend, dass nicht nur eine Behörde dafür zuständig ist. Bürgersprechstunde Bürgernahe Verwaltung - nicht nur darüber reden Sie sollten unsere Kreisverwaltung als ein offenes Haus für Ihre Anliegen ansehen. Mir liegt Bürgernähe sehr am Herzen. Im offenen Gespräch findet der beste Gedankenaustausch statt. Insofern wird es ab Monat März eine regelmäßig stattfindende Bürgersprechstunde des es geben. Hier können Sie sich direkt mit Ihren Anfragen, Tipps, Problemen, kurzum mit allem, was Sie mit Blick auf die Zuständigkeit des Kreises bewegt, an mich wenden. Mein Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden. Natürlich kann ich nicht in die Kompetenz anderer Behörden eingreifen, aber manchmal hilft bereits eine kurze Nachfrage oder ein erneuter Anschub, um eine zufriedenstellende Erledigung Ihres Anliegens zu erzielen. Auf unserer nachfolgenden Behördenseite sind neben den allgemeinen Verwaltungsinformationen die Termine und Anmeldeformalitäten für die Bürgersprechstunde angeführt. Nehmen Sie mein Angebot gerne an und lassen Sie uns den Begriff bürgernahe Verwaltung gemeinsam leben. Ihr 16 Unternehmen aus der Region bei der Grünen Woche präsent Riechen, schmecken, schauen, probieren - neugierig sein. Tausende Menschen besuchten auch in diesem Jahr wieder die Grüne Woche in Berlin. Die Mecklenburg- Vorpommern Halle war wie immer mehr als gut gefüllt, mit Ausstellern und Ständen und noch mehr mit Besucherinnen und Besuchern. Der Landkreis präsentierte sich erstmals als größter Landkreis Deutschlands mit 16 Unternehmen aus der Region. Gemeinsam traten sie unter dem Dach natürlich auf. Unter ihnen waren alte Messehasen wie die Fischerei Müritz Plau GmbH aus Waren (Müritz), die Imkerei Schwaßmann aus Neubrandenburg, Bäcker Deuse aus Neubrandenburg, das Hotel Gravelotte, die Peeneschifffahrt Ingo Müller aus Demmin, die Mecklenburger Glaswerkstatt aus Klink und Müritz-Miniaturen aus Rechlin. Seit zwei Jahren dabei sind Nordisch Genießen aus Blankensee, Edelreiser aus Kublank und Kräutersalat aus Luplow. Erfolgreich waren auch die Messeneulinge Darguner Klostervoigt, Goumeria aus Neubrandenburg, Kräutlein, Glas und Blumenpracht aus Kleeth, die Stadt Stavenhagen, die Erzeugergemeinschaft Käse vom Hof aus Röbel, das Eiscafe Venezia aus Neubrandenburg und das Hotel Am Brauhaus Waren. Beim Rundgang des Ministerpräsidenten des Landes M-V, Erwin Sellering, und des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, beeindruckte Uwe Baumgärtner, der Edelreiser und Gourmeria aus Neubrandenburg vertrat, mit seinem Eiserapfelsaft, sortenrein gepresst. Der Eiserapfel ist eine alte Apfelsorte, die schon im 15. Jahrhundert den Bauern als Lebensversicherung galt, weil sie lange haltbar und ausgesprochen wohlschmeckend ist. Charmant begleitet wurde die Messe an den ersten Tagen von den drei Majestäten aus Mirow, am ersten Messesamstag auch von der Lichterfestkönigin und ihren Prinzessinnen. Minister Backhaus freute sich, dass der Landkreis mit Produkten aus der Region präsent war, die in Verbindung mit touristischen Angeboten herzlich zu Besuchen in die Region einluden. Dies waren auch das Konzept und die Herangehensweise an die diesjährige Grüne Woche. Viele kleine regionale Produzenten präsentierten sich gemeinsam an einem Stand: Honigprodukte, im Landkreis verarbeitetes Elch- und Rentierfleisch, Wurst, Liköre und Pralinen aus Dargun, alles rund um Kräuter, BIO-zertifizierter Sirup von Holunder, Säfte und Brotaufstriche. An einem weiteren Gemeinschaftsstand hatten sich einige regionale Käseproduzenten aus der Müritzregion für die Messe zu einer Erzeugergemeinschaft zusammengeschlossen und präsentierten Ziegen- und Kuhmilchkäse. Das Eiscafe Venezia trat in Kooperation mit Barletta-Eis auf. Der Inhaber Herr Daniello ist seit 1998 in Neubrandenburg und hat in der und in Mecklenburg bereits mehrere Geschäfte. Venezia-Eis kann man auch schon in allen Nettomärkten kaufen. Nicht fehlen durfte natürlich Fisch aus den Seen der Mecklenburgischen. Fischprodukte gab es am Schiff der Müritzfischer. Die Bäckerei Deuse war unter anderem mit Steinofenbrot dabei. Über touristische Angebote und Übernachtungsmöglichkeiten informierten das Hotel Gravelotte, das Hotel Altes Brauhaus Waren, Kapitän Ingo Müller, die Stadt Stavenhagen und an einzelnen Tagen abwechselnd andere touristische Einrichtungen. Spürbar für die Besucherinnen und Besucher der Messe war die Gemeinschaft der Ausstellerinnen und Aussteller. Sie lernten sich gegenseitig beim Ausstellerabend, zu dem eingeladen hatte, kennen und vermittelten den Eindruck, dass sie auch künftig miteinander zusammen arbeiten werden.

2 Seite 2 INFORMATIONEN AUS DEM LANDKREIS Jg. 2 Nummer 01/13 Wie erreichen Sie uns Regionalstandorte Anschrift: Landkreis Mecklenburgische Platanenstraße 43 Zentrale Rufnummer: Zentrale info@lk-seenplatte.de Internet: Ämterliste mit Telefonnummern (Sekretariat) Amt für Finanzen Amt für Schulverwaltung Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus Amt für Zentrale Dienste Büro des es Bauamt Gesundheitsamt Jugendamt und Kataster- und Vermessungsamt Ordnungsamt Personalamt Rechnungsprüfungsamt Rechts- und Kommunalaufsichtsamt Sozialamt Umweltamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stand: Neubrandenburg Platanenstraße 43 Friedrich-Engels-Ring 53 Büro des es, Amt für Finanzen, Amt für Zentrale Dienste, Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt Ordnungsamt (Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle) An der Hochstraße Neubrandenburg Jugendamt, Ordnungsamt (Asyl- und Ausländerangelegenheiten), Sozialamt Ziegelbergstraße 50 Leitstelle Gartenstraße 17 Amt für Schulverwaltung (BaföG), Kataster- und Vermessungsamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Woldegker Straße 4-6 Gesundheitsamt Für alle Regionalstandorte des Landkreises gelten einheitliche Sprechzeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Demmin Adolf-Pompe-Straße Demmin Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Beethovenstraße Demmin Jugendamt Reitweg Demmin Sprechzeiten Kataster- und Vermessungsamt Waren (Müritz) Zum Amtsbrink Waren (Müritz) Bauamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Kataster- und Vermessungsamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Umweltamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Neustrelitz Woldegker Chaussee Neustrelitz Amt für Schulverwaltung, Kataster- und Vermessungsamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Jobcenter Mecklenburg-Strelitz Zusätzlich dazu öffnet die Kfz- Zulassungsstelle an den Regionalstandorten in Demmin, Neustrelitz und Waren auch am Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Kfz-Zulassungsstelle in Neubrandenburg hat am Mittwoch geschlossen. Unabhängig von den allgemeinen Öffnungszeiten sind unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe gesonderte Terminvereinbarungen mit den Bürgern möglich. Bürgerbüros an den Regionalstandorten Raum Telefon Mitarbeiterinnen Demmin Adolf-Pompe-Str buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de Birgit Jeske Angela Klonicki Neustrelitz Woldegker Chaussee buergerbuero-ntz@lk-seenplatte.de Andrea Bartelt Marina Neitzel Waren (Müritz) Zum Amtsbrink 2 E buergerbuero-wrn@lk-seenplatte.de Erika Lange Hannelore Steinecker Neubrandenburg Platanenstraße buergerbuero-nb@lk-seenplatte.de Angelika Trippensee Landkreis will Service weiter ausbauen Frau Jeske und Frau Klonicki im Bürgerbüro Demmin können auf langjährige Verwaltungserfahrungen zurückgreifen. Die Kreisverwaltung des Landkreises stellt sich das Ziel eine moderne, wirtschaftlich, qualitätsorientiert und vor allem bürgernah arbeitende Dienstleistungsbehörde zu sein. Die Bürgerbüros sollen den Bürgerinnen und Bürgern einen ersten unkomplizierten Zugang zur Verwaltung ermöglichen. Hier kann geklärt werden, welche Behörde für das jeweilige Anliegen zuständig ist. Es werden Auskünfte erteilt, der Kontakt zum Bearbeitungsbereich in der Verwaltung hergestellt oder Anträge entgegengenommen. In den Bürgerbüros erhält man Antragsformulare und Informationsmaterialien oder z. B. gelbe Säcke. Die Bürgerbüros an den Regionalstandorten sind während den Sprechzeiten der Kreisverwaltung ereichbar. Bürgerbüros in der Bürger und Verwaltung im Kontakt Auszug aus dem Serviceangebot: Ordnungsamt - Ausgabe von Wildursprungsscheinen und -marken - Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung - Anträge auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse jeglicher Art (Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Schießerlaubnis, Waffenerwerbsund -überlassungsanzeigen etc.) - Anträge auf Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnis (einschließlich Ausnahmeanträge für den Umgang mit Pyrotechnik) - Entgegennahme von Anzeigen einer Versammlung nach Versammlungsrecht - Entgegennahme von Anzeigen nach 4 und 16 Abs. 1 und 2 Einrichtungsqualitätsgesetz - Entgegennahme von Anträgen auf Verlassenserlaubnis des Territoriums durch dezentral untergebrachte Asylbewerber - Entgegennahme von Führerscheinen, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, dieses muss im Zusammenhang stehen mit einer Entscheidung der Führerscheinbehörde bzw. Bußgeldstelle des Landkreises Jugendamt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, erzieherischer Jugendschutz (Allgemeine Jugendförderung) - Entgegennahme von Anträgen im Rahmen der Richtlinien des Landkreises Mecklenburgische zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes, - in Empfang nehmen von Verwendungsnachweisen im Rahmen der vorgenannten Richtlinien - Aushändigung von Antragsformularen im Rahmen der speziellen Richtlinien, aber auch von Informationsmaterial/-broschüren (z. B. Förderrichtlinien, Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetzen, Ferienpässe u. v. m.) Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - Anträge zur Bedarfs-/Anspruchsprüfung - Anträgen auf Erstattung von Elternbeiträgen Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst - Entgegennahme von Unterlagen aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung/Wirtschaftliche Jugendhilfe (Berichte, Hilfepläne, Fragebogen zur Ermittlung eines Kostenbeitrages u. ä.) Bauamt Erteilung von Auskünften sowie Weiterleitung der Bürger an die zuständigen Stellen des Bauamtes Ausgabe von Anträgen sowie die Annahme bei einer ersten Prüfung auf Vollständigkeit sowie Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt Umweltamt Ausgabe von Antragsformularen und Annahme von Anträgen Ausgabe der gelben Säcke Aufnahme von Widersprüchen zur Niederschrift Über Erweiterungen des Serviceangebotes der Bürgerbüros wird im Kreisanzeiger informiert. lädt zu Bürgersprechstunden ein Ab März wird an den Regionalstandorten des Landkreises Mecklenburgische in Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz und Waren Sprechstunden für alle Bürgerinnen und Bürger durchführen. Geplant ist ein vierteljährlicher Turnus, jeweils montags. Anmelden können sich Interessenten dazu über das Büro des es unter der Telefonnummer oder per unter landrat@ lk-seenplatte.de Eine kurze Schilderung des Anliegens wäre hilfreich. Es wird dann ein Termin vereinbart. Die Sprechstunden beginnen jeweils um 10 Uhr und finden in Beratungsräumen der Standorte statt. Die Termine: Montag, 11. März 2013 in Neubrandenburg, Platanenstraße 43 Montag, 18. März 2013 in Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35 Montag, 25. März 2013 in Waren, Zum Amtsbrink 2 und Montag, 08. April 2013 in Demmin, Adolf-Pompe-Straße In Absprache mit den Interessenten werden fachlich zuständige Ansprechpartner/innen dabei sein.

3 Jg. 2 Nummer 01/13 INFORMATIONEN AUS DEM LANDKREIS Seite 3 Radwegebau im Landkreis Kulturförderung 2013 laut Richtlinie Der Landkreis Mecklenburgische stellt auch im Haushaltsjahr 2013 für die Förderung des kulturellen und künstlerischen Lebens finanzielle Mittel in den Kreishaushalt ein. Die Förderung orientiert besonders darauf, Aktivitäten von regionaler und überregionaler Bedeutung sowie neue Initiativen und Projekte zu unterstützen. Kulturell - künstlerische Aktivitäten bereichern das Leben der Bürger des Landkreises und sind ein unverzichtbarer Bestandteil im gesellschaftlichen Miteinander. Neben der schönen Natur machen die vielfältigen kulturellen Angebote die zu einem attraktiven Tourismusstandort hat der Landkreis rund Euro an Zuwendungen entsprechend der Richtlinie für kulturelle - künstlerische Projekte ausgereicht. Bis zum 31. März 2013 sind die Anträge auf Projektförderung für 2013 an das Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus zu stellen. Antragsteller können gemeinnützige juristische Personen, Gebietskörperschaften und natürliche Personen mit Sitz im Landkreis sein. Der Antrag zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen - künstlerischen Lebens im Landkreis kann über die Internetseiten des Landkreises unter www. lk-mecklenburgische-seenplatte.de abgerufen werden. Rückfragen bitte an Adele Krien Tel.: adele.krien@lk-seenplatte.de Radfahren, Radwandern und Radreisen sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Immer mehr Menschen steigen auf das Fahrrad um. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Alltag ist die Verkehrsmittelwahl für das Fahrrad stark gestiegen. Der Landkreis Mecklenburgische erarbeitet gegenwärtig ein neues Radwegekonzept in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden um dem deutlich gestiegen Gebrauch des Fahrrades im Alltags- und Freizeitverkehr gerecht zu werden. Ziel der Radwegekonzeption ist der Bau und die Unterhaltung eines qualitativ hochwertigen, ganzjährig befahrbaren Wegenetzes für alle Alters- und Nutzerklassen. Dabei wird der Ausbau der landesweiten Radfernwege priorisiert. Die Realisierung des Radwegekonzeptes erfolgt auf Grundlage eines Beschlusses des Kreistages und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die im Radwegekonzept des Landkreises aufgeführten Rad- und später auch Reit-und Wanderwege werden in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden durch den Landkreis unterhalten. Zur Unterhaltung gehören neben der Wegeinstandsetzung auch die Beschilderung der Wege sowie die Reinigung der Beschilderung und der Rastplätze. Zur Finanzierung des Radwegeausbaues werden Fördermittel eingeworben. Der notwendige Eigenanteil wird durch den Landkreis bzw. die Städte und Gemeinden aufgebracht. Ein weiteres Teilstück im Radwegenetz des Landkreises wird 2013 realisiert. Der Eldetal Rundweg am Plauer See von Zislow bis zum Großen Paetschseegraben wird derzeit für rund EUR ausgebaut. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2013 geplant. Der Ausbau des Radweges von Wesenberg bis zum Campingpark C 34 Havelberge schließt ebenfalls eine Lücke des Radwegenetzes. Hier beteiligt sich der Landkreis am Ausbau mit EUR. In Vorbereitung ist der 2. Bauabschnitt von Schmachthagen nach Neu Schloen, der Radweg Alter Bahndamm von Groß Lukow über Penzlin bis nach Wulkenzin, der Radweg von Neubrandenburg nach Trollenhagen, ein Teilabschnitt des Radweges Torgelower See - hier von Amsee nach Neu Falkenhagen und der Abschnitt von Waren (Müritz) nach Rügeband. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Landkreis und dem Straßenbauamt Neustrelitz. Kultur-Herbst nicht nur am Tollensesee Bereits zum 10. Mal findet der Kultur-Herbst rund um den Tollensesee und zum 1. Mal in der Mecklenburgischen statt. Der Landkreis ruft Kommunen, Vereine und touristische Unternehmen auf, sich mit eigenen Angeboten an der Gestaltung des Kultur- Herbstes zu beteiligen. In der Zeit vom 7. bis zum 22. September 2013 werden Einheimische und Gäste eingeladen, den Herbst in seiner kulturellen Vielfalt in der zu erleben. Die Auftaktveranstaltung für die Vorbereitung des Kultur-Herbstes und der kreislichen Eröffnungsveranstaltung ist für Ende Februar geplant. Ideen, Initiativen und Spaß sind gefragt und Voraussetzungen für einen bunten Kultur-Herbst Kontakt: Adele Krien Tel.: adele.krien@lk-seenplatte.de KunstOffen 2013 Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Zum 11. Mal öffnen bildende Künstler, Kunsthandwerker und Galeristen zu Pfingsten vom 18. bis zum 20. Mai 2013 ihre Türen und ermöglichen einen Einblick in ihr künstlerisches Schaffen. An 83 Orten können die Besucher mit mehr als 100 Künstlern ins Gespräch kommen. Die Besucher erwartet ein vielfältiges Rahmenprogramm, das zum Verweilen in einer besonderen Atmosphäre einlädt. Zu Pfingsten haben die Besucher ebenfalls die Möglichkeit, Kunstwerke direkt vom Künstler käuflich zu erwerben. Ein besonderer Höhepunkt wird auch in diesem Jahr die kreisliche Eröffnungsveranstaltung am Freitag, 17. Mai 2013, um 18:30 Uhr auf der Domjüch in Neustrelitz sein. Das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus initiiert hier zum ersten Mal eine Ausstellung mit neun Künstlern aus dem Landkreis. Zu sehen sind in einem außergewöhnlichen Ambiente künstlerische Arbeiten von Katharina Vogt, Arno C. Schmetjen, Sylvester Antony, Detlev Schwarz, Carolin Große, Rene Winter, Joachim Lautenschläger, Anke Fabian und Bernd Lasdin. Unterstützt wird die Realisierung des Vorhabens durch den Verein zum Erhalt der Domjüch e. V. und dem Künstler Rainer Grassmuck aus Neustrelitz. Die Broschüre zur Aktion Kunst Offen 2013 wird Anfang April in den Touristinformationen, öffentlichen Einrichtungen und Amtsverwaltungen ausliegen sowie über die Internetseiten des Landkreises sowie über die Tourismusverbände Mecklenburgische und Mecklenburgische Schweiz abrufbar sein. Kontakt: Adele Krien Tel.: adele.krien@lk-seenplatte.de Der Landkreis Mecklenburgische fördert vielfältige Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums. Darunter sind Maßnahmen der Dorferneuerung, des ländlichen Wegebaus, in Dienstleistungseinrichtungen, auch touristische Vorhaben können im Rahmen der Förderrichtlinie ILERL M-V bezuschusst werden. Im abgelaufenen Jahr 2012 konnten die Mitarbeiter des Sachgebietes Dorferneuerung innerhalb des Amtes für Wirtschaft, Kultur und Tourismus für insgesamt 45 Vorhaben Zuwendungen in Höhe von über 4 Millionen Euro auszahlen. So wurde beispielsweise in Babke das Camp Carolinum gefördert. Dieses ermöglicht den Schülern des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz einen weiteren Lernort zu nutzen und seine Partnerschaften zu intensivieren. Auch Schulen in Röbel und Groß Nemerow erhielten Zuschüsse für Investitionen. Ebenso erfolgten Sanierungen von privaten und öffentlichen Gebäude aufgrund der Fördermaßnahmen. Vom Leerstand bedrohte oder gar leer stehende Häuser auf den Dörfern sind so wieder in Nutzung gebracht. Gleichzeitig verbesserten sich das Dorfbild und die ländlichen Infrastruktur. Welche Gelder dem Landkreis im laufenden Jahr zur Verfügung stehen, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Landwirtschaftsministerium stellt das Kontingent für die einzelnen Kreise erst nach Vorlage der Prioritätenlisten zusammen. An dieser wird derzeit im Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus aktiv gearbeitet. Nachdem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Haushaltsmittel dem Kreis zur Bewilligung zugewiesen. Danach können die Mitarbeiter den Antragstellern die entsprechenden Zuwendungsbescheide zukommen lassen und erst dann darf das Vorhaben begonnen werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist jedoch nicht vor Mai 2013 damit zu rechnen. Abgesehen davon konnte die Verwaltung noch Ende des Jahres 2012 Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro für acht Vorhaben bewilligen, die aber erst im laufenden Jahr ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Verpflichtungsermächtigungen. Die Zuwendungsempfänger Am Badestrand in Zislow wurde 2012 die Errichtung des Spielplatzes abgeschlossen. haben damit die Möglichkeit, die Zeit am Anfang des Jahres zu nutzen, um die Maßnahmen auszuschreiben und sogleich im Frühjahr mit der Bautätigkeit zu beginnen. Unter diesen Vorhaben sind beispielsweise das Gemeindezentrum in Kargow, die Sanierung der Hausbrücke in Ahrensberg und die Hausanschlussstationen für den Anschluss an das Nahwärmenetz im Bioenergiedorf Bollewick enstanden.

4 Seite 4 INFORMATIONEN AUS DEM LANDKREIS Jg. 2 Nummer 01/13 Das Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus informiert: Begleitendes fachliches Konversionsmanagement im Landkreis wird auf den Weg gebracht Mit der Entscheidung über die Standortschließungen der Bundeswehr in den vier Konversionskommunen im Landkreis Mecklenburgische wird eine der demografisch und wirtschaftlich strukturschwächsten Regionen Deutschlands hart getroffen und ein maßgeblicher Stabilitätsfaktor entzogen. Die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, die technische und soziale Infrastruktur und das gesellschaftliche Leben sind gravierend und nachhaltig. Der Verlust von Dienstposten an den einzelnen Bundeswehrstandorten führt zu einem erheblichen Kaufkraftverlust. Für das örtliche Einzelhandelsund Dienstleistungsgewerbe sowie für das Handwerk werden weitgehende Verluste an bislang potenten verlässlichen Aufträgen zu verzeichnen sein. Mit dem Abzug der Dienstposten setzt temporär der Leerstand der Kasernen und militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften ein, der zugleich Auslastungsprobleme der Einrichtungen und Anlagen der technischen und sozialen Infrastruktur nach sich ziehen wird. Folgende Bundeswehrstandorte sind von der Strukturentscheidung der Bundeswehr mit geplanten Standortschließungen zu unterschiedlichen Schließungszeitpunkten betroffen: 1. Stavenhagen: Bundeswehrstandort Kaserne Mecklenburgische Schweiz (III/2016) 2. Rechlin: Materialdepot Müritz/Betriebsteil Rechlin - (voraussichtlich 2019) 3. Trollenhagen: Militärflugplatz am Fliegerhorst (IV 2014) und Fliegerhorst-Kaserne Trollenhagen (voraussichtlich 2019) 4. Neubrandenburg: Dienstgebäude des Kreiswehrersatzamtes (I/2014) und Kaserne Fünfeichen (IV/2016) Um den negativen Folgen der Standortschließungen entgegenzuwirken, richtet der Landkreis ein Konversionsmanagement ein, welches an einen externen leistungsfähigen Fachdienstleister mit Konversionserfahrung vergeben worden ist. Aufgabe des regionalen Konversionsmanagements ist die Unterstützung und Begleitung der Konversionskommunen bei der Umwandlung militärischer Liegenschaften in Arbeitsplatz schaffende, nachhaltige und in der Region befürwortete Nachnutzungen. Es soll im Sinne der Wirtschaftsförderung die mit dem Bundeswehrabzug entstehenden Strukturdefizite und Wirtschaftsverluste dämpfen und weiterhin neue Strukturentwicklungsansätze in der Region befördern. Das regionale Konversionsmanagement soll den Landkreis und die betroffenen Konversionskommunen, Investoren und mögliche Betreiber fachlich beraten sowie die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, den Behörden, dem Bund, dem Land und Fachämtern des Landkreises organisieren. Dabei bezieht sich die Fachbegleitung der Kommunen auf Aufgaben, die nicht von einem lokalen Konversionsmanagement oder von den Konversionskommunen selbst realisiert werden. Aufgabenschwerpunkte bilden die Unterstützung und fachliche Begleitung der Konversionskommunen Stavenhagen, Rechlin, Neubrandenburg und Trollenhagen in den jeweiligen kommunalen Konversionsmaßnahmen und die Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit sowie fachliche Beratung zur Erhaltung und zum wirtschaftlichen Betrieb des Verkehrslandeplatzes Neubrandenburg-Trollenhagen. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises und den Konversionskommunen soll das Konversionsmanagement Vorschläge für frühzeitige Standortvermarktungen der marktfähigen Konversionsflächen und deren Einbindung in das Regionalmarketing unterbreiten und im Ergebnis ein, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, abgestimmten Handlungsrahmen für das Standortmarketing erarbeiten. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Einrichtung des Konversionsmanagements finanziell durch die Bereitstellung von Mitteln aus der Standortoffensive des Landes zunächst für den Zeitraum von einem Jahr. Das Konversionsmanagement hat seine Tätigkeit am 1. Februar 2013 aufgenommen. Einladung zum Informationstag Die Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische, Standort Neubrandenburg, - Wirtschaft, Handwerk, Industrie - in Neubrandenburg, Sponholzer Straße 18, lädt alle interessierten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer am 20. Februar 2013 zum Informationstag in der Zeit von 14:00 bis ca. 17:00 Uhr ein. Das Kollegium der Beruflichen Schule und die Schüler stehen gern als Gesprächspartner bereit. Bildungskarte zum Anfassen Berufliche Schule des Landkreises Standort Neubrandenburg - Wirtschaft, Handwerk, Industrie - Sponholzer Straße Neubrandenburg Tel.: Fax: info@bs-nb.de Internet: Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz Voraussetzung: Mittlere Reife (Realschulabschluss), bei Abitur bzw. Berufsausbildung erfolgt die Zulassung ins 2. Ausbildungsjahr Einzugsgebiet: Landkreis Mecklenburgische Dauer: zwei Jahre Fachschule Staatlich anerkannte/r Erzieher/in Voraussetzung: Staatlich geprüfter Sozialassistent Einzugsgebiet: Landkreis Mecklenburgische Dauer: Fachgymnasium zwei Jahre (Die Ausbildung zum Erzieher ist auch wieder berufsbegleitend in Teilzeitform möglich.) mit den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales (Sozialpädagogik) Abitur (Allgemeine Hochschulreife) Voraussetzung: Mittlere Reife (Realschulabschluss) Einzugsgebiet: Landkreis Mecklenburgische Dauer: drei Jahre Fachober- mit den Fachrichtungen schule Sozialpädagogik (SP) und/oder Informatik (IT) Fachhochschulreife Voraussetzung: Mittlere Reife (Realschulabschluss) und abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung Einzugsgebiet Mecklenburgische SP: Einzugsgebiet alle Kreise in IT: Mecklenburg-Vorpommern Dauer: ein Jahr Berufliche Schule des Landkreises Standort Neubrandenburg - Wirtschaft und Verwaltung - Rasgrader Straße Neubrandenburg Tel.: Fax: kontakt@bswvnb.de Internet: Fachgymnasium Wirtschaft Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik Schwerpunkt Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Voraussetzung: Mittlere Reife/ Realschulabschluss Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Dauer: drei Jahre Ausbildungsangebote zum Schuljahr 2013/2014 Fachoberschule Wirtschaft Voraussetzung: Realschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung Fachhochschulreife Dauer: ein Jahr Fachgymnasium Wirtschaft und Fachgymnasium Technik mit dem Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik Voraussetzung: Mittlere Reife Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Dauer: drei Jahre Berufliche Schule des Landkreises Standort Neustrelitz Hittenkoferstraße Neustrelitz Tel.: Fax: info@bs-mst.de Internet: Höhere Berufsfachschule Sozialwesen Voraussetzung: Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder gleichwertiger Abschluss Sozialassistent/in Einzugsgebiet: Mecklenburgische Dauer: zwei Jahre Fachschule für Sozialwesen (Fachrichtung Heilerziehungspflege) Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung als Staatliche geprüfter Sozialassistent/geprüfte Sozialassistentin Bewerber (Seiteneinsteiger) mit einer der mittleren Reife gleichwertigen Schulausbildung und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Abiturienten beginnen die Ausbildung zum/ zur Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerin im 2. Ausbildungsjahr der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz Staatlich anerkannter/e Heilerziehungspfleger/in Einzugsgebiet: Mecklenburgische Dauer: zwei Jahre (Vollzeit), vier Jahre (Teilzeit, berufsbegleitend) Fachoberschule Metalltechnik Voraussetzung: Mittlere Reife (Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung Fachhochschulreife Einzugsgebiet: Mecklenburgische Dauer: ein Jahr Fachschule Bautechnik Voraussetzung: abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und entsprechende Tätigkeit von zusammen mindestens vier Jahren oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sechs Jahren Schwerpunkt: Hochbau, Tiefbau Staatlich geprüfte/r Technikerin/Techniker Einzugsgebiet: Mecklenburg- Vorpommern Dauer: zwei Jahre (Vollzeit), vier Jahre (Teilzeit, berufsbegleitend) Berufliche Schule des Landkreises Standort Malchin Basedower Straße Malchin Tel.: Fax: bs-malchin@t-online.de Internet: Dr. Christiane David, Leiterin des Sozialamtes des Landkreises und Razvan Vlasceanu, Geschäftsführer, Sodexo Pass GmbH, stellten bei einem Pressegespräch am 17. Januar 2013 die neue Bildungskarte vor. Mit dieser Chipkarte können Kinder aus Familien, die Wohngeld, Sozialhilfe oder Hartz-IV bekommen, beispielsweise die Mitgliedsgebühr im Sportverein, den Kurs in der Musikschule, Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten abrechnen. Ab Februar 2013 wird der Landkreis die Karte als erste Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern herausgeben und damit den Papier- und Verwaltungsaufwand deutlich verringern. Foto: Winfried Wagner, DPA Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Standort Waren Warendorfer Straße Waren (Müritz) Tel.: Fax: info@bs-mueritz.de Internet: Fachgymnasium Wirtschaft und Fachgymnasium Ernährungswissenschaft Voraussetzung: Mittlere Reife/Realschulabschluss Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Dauer: drei Jahre Bewerbungsschluss für alle Ausbildungsangebote ist der 28. Februar 2013.

5 Jg. 2 Nummer 01/13 INFORMATIONEN AUS DEM LANDKREIS Seite 5 Wer an Wasser denkt, denkt in der Regel an sauberes Trinkwasser aus der Wand, an saubere Seen und Flüsse, an Grundwasser für einen Brunnen im Garten, an Wasser für die Grünanlagen. Insbesondere für die Landwirtschaft ist das Problem Wasser aber viel umfangreicher zu sehen. Gerade für die Tierproduktion ist ausreichendes Wasser zu jeder Zeit in der jeweils notwendigen Qualität wichtig. Das ist Trinkwasser aus der zentralen Versorgung, Grundwasser aus dem eigenen Brunnen oder Tränkwasser aus der fließenden Welle. Für die Pflanzenproduktion ist das Vorhandensein von Wasser im jeweils gemäß der Pflanzenentwicklung notwendigen Umfang wichtig. Die Pflanzenproduktion erfolgt im Freien, ist abhängig von den Niederschlägen. Diese kommen aber nicht in der Dosierung vor, wie es notwendig wäre. In den letzten Jahren ist zu verzeichnen, dass zwar insgesamt die Jahresniederschlagsmenge relativ gleichmäßig geblieben ist - das Jahr 2011 ist dabei auszunehmen, aber die Verteilung über das Jahr hat sich erheblich verändert. Es sind sehr nasse Phasen zu verzeichnen, denen dann längere trockene folgen. Einige Landwirte haben schon vor Jahren die Wasserwirtschaft, hier insbesondere den Wasser- und Bodenverband Obere Peene in Stavenhagen, aufgefordert, sich um das Wasserregime in den Flächen zu kümmern, das heißt, eine verbesserte Rückhaltung bzw. Vergleichsmäßigung des Wasserdargebots zu sichern. Seit Ende der 60er Jahre bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts waren in der ehemaligen DDR umfangreiche Meliorationsmaßnahmen durchgeführt worden, die nicht nur eine schnelle Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zum Ziel hatten, sondern auch eine Wasserhaltung insbesondere in den Niederungsgebieten mittels umfangreicher Stausysteme beinhalteten. Seit der Wende wurden diese Systeme sehr unterschiedlich intensiv betrieben oder aber auch vernachlässigt. Dies ist nicht unbedingt einem Desinteresse geschuldet, sondern mehr der sehr veränderten Das Umweltamt informiert: SIGMA for Water Beitrag zum Tag des Wassers im März 2013 Neue Fischaufstiegsanlage Kittendorf Nutzung der Flächen. Die Systeme sind entsprechend der damals vorhandenen Größe der Betriebe errichtet worden. Nunmehr sind die Flächen in der Bewirtschaftung mehrerer Landwirte und in unterschiedlicher Nutzung. Des Weiteren ist insbesondere in den Moorniederungen zu verzeichnen, dass sich die Moorzehrung fortgesetzt hat, alte Stauziele nicht mehr funktionieren. Alle diese Probleme haben dazu geführt, dass ein dringender Handlungsbedarf entstanden ist. Es ist notwendig, für einzelne Niederungsgebiete neue, von allen Betroffenen akzeptierte Konzepte der Gewässerbewirtschaftung zu erarbeiten. Aber wer soll dies veranlassen? Und vor allem aber, wie soll so ein Konzept aussehen? Gibt es dafür einen Fahrplan? Welche Daten müssen erfasst werden? Wie können diese mit dem geringsten Aufwand ermittelt werden? Zu vergessen ist dabei nicht, dass diese Arbeiten von Fachleuten durchgeführt werden müssen, die dann natürlich auch entsprechend zu bezahlen sind. Auf Grund ihrer Erfahrungen machte die Firma Fugro Consult GmbH auf das EU- Programm Interreg IVC aufmerksam, das vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Das Ingenieurbüro Fugro unterstützte die Wasserwirtschaft des Altkreises Demmin bei der Erarbeitung eines Antrages für die Teilnahme an dem Projekt SIGMA for Water - Nachhaltige Integrierte Gewässerbewirtschaftungsansätze, das im Rahmen dieses Förderprogrammes initiiert wurde. Dem Antrag wurde zugestimmt, Partner aus acht Ländern (Polen, Ungarn, Rumänien, Italien, Griechenland, Großbritannien, Niederlande und Deutschland) arbeiten an unterschiedlichen Projekten mit dem gleichen Ziel, einen Masterplan für die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung in den Projektgebieten zu erarbeiten. Ziel dieses EU-Projektes ist die Verbesserung der Regionalpolitik in der Weise, dass sie der wirtschaftlichen Modernisierung und einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit Europas dient, dass Wissen und Erfahrung ausgetauscht werden, dass erfahrene und weniger erfahrene Regionen zusammenarbeiten und dass insbesondere Bewährtes aus der Praxis an die anderen Beteiligten weitergegeben wird. Für die Erarbeitung der Projektunterlagen (Ingenieurleistungen) sowie für die Durchführung des regelmäßigen Erfahrungsaustausches wurden für den Zeitraum von Januar 2010 bis März 2013 Fördermittel der EU mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Millionen EUR für das Projekt SIGMA for Water zur Verfügung gestellt. Als Partner in diesem Projekt stehen dem Landkreis EUR zur Verfügung, davon EUR für externe Gutachten. Der Eigenanteil in Höhe von EUR ist vom Landkreis durch Eigenleistung der Wasserbehörde zu erbringen. SIGMA for Water verfolgt generell das Ziel, anhand von Beispielgebieten in verschiedenen Ländern Möglichkeiten des nachhaltigen und umweltschonenden Wassermanagements darzustellen. Im einem der nächsten Kreisanzeiger werden wir über die Ergebnisse dieses Projektes berichten. Beispiel für bereits umgesetzte Teilprojekte: Fischaufstiegsanlage Kittendorf Unterlauf Aha-Momente für weltoffene Familien AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. sucht Familien im Landkreis Mecklenburgische, die ab Ende Februar 2013 einen Austauschschüler für ein Schuljahr aufnehmen. unterstützt diese Initiative für kulturelle Vielfalt und Toleranz. Wer sein Heim für ein internationales Familienmitglied öffnet, kann in eine fremde Kultur eintauchen, ohne weit in die Ferne zu reisen. Andere Bräuche, exotische Essgewohnheiten und kuriose Musikstile werden im familiären Zusammenleben hautnah erlebbar. Ich lächle, wenn ich daran denke, wie unser thailändischer Gastschüler Pakawat versuchte, sich die ständigen Verbeugungen vor mir und anderen Erwachsenen abzugewöhnen, berichtet AFS-Gastmutter Carmen Rohde. Oder wie er für uns kochte, und der ungewohnte Geschmack bei den Kindern zunächst komische Gesichter auslöste - bis das Thai-Gericht ihr Lieblingsessen wurde. Diesen Sprung in eine andere Kultur erleben jährlich mehr als 800 Familien, die über die gemeinnützige Jugendaustauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. zu Gastfamilien werden. Auf diese Weise lernen Familien nicht nur eine andere Kultur, sondern auch ihre eigene intensiv kennen, sagt. Mit der Aufnahme eines Austauschschülers helfen Eltern den eigenen Kindern, ihren Horizont zu erweitern. Und sie machen sich in ihrem Heimatort stark für kulturelle Vielfalt und Toleranz, ist Kärger überzeugt. Daher unterstützt der das ehrenamtliche AFS- Komitee Neustrelitz bei der Suche nach Gastfamilien im Landkreis Mecklenburgische. Ende Februar 2013 kommen mehr als 200 Jugendliche aus 50 verschiedenen Ländern nach Deutschland an, um hier ein Schuljahr lang bei einer Gastfamilie zu leben und in der Schule Deutschland im Alltag zu entdecken. Auch Familien im Landkreis Mecklenburgische können sich bewerben. Wer sich mit einem Gastschüler die Welt nach Hause holen möchte, meldet sich einfach bei Michaela Sgonina vom AFS-Regionalbüro Ost (Telefon ). Auch Alleinerziehende und kinderlose Paare sind als Gasteltern sehr willkommen. AFS verfügt über sechzig Jahre Erfahrung in der Betreuung von Austauschschülern und Gastfamilien. Ein erfahrenes Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern bereitet die Familien sorgfältig auf das Jahr mit dem Gastkind vor und steht ihnen auch während des Austauschs als Ansprechpartner zur Seite. Weitere Informationen gibt es unter Über AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. Die deutsche Jugendaustauschorganisation arbeitet gemeinnützig und ist Träger der freien Jugendhilfe. Ziel von AFS ist es, die Entwicklung von interkulturellen Kompetenzen zu fördern und die weltweite Völkerverständigung auszubauen. Neben dem Schüleraustausch und dem Gastfamilienprogramm bietet AFS die Teilnahme an Freiwilligendiensten im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich sowie interkulturelle Trainingsmaßnahmen an. AFS kooperiert mit Partnerorganisationen in mehr als 50 Ländern. Der Verein finanziert sich aus den Teilnahme- und Vereinsbeiträgen, durch Spenden, Stiftungsmittel und öffentliche Gelder. Die Zentrale sowie ein Regionalbüro haben ihren Sitz in Hamburg; weitere Regionalbüros gibt es in Berlin, Wiesbaden und Stuttgart. Kontakt AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. Christopher Stolzenberg Referent PR & Marketing Tel.: Christopher.Stolzenberg@afs.org Web: Vor der Projektrealisierung... und nach der Projektrealisierung Bild: Katja Wiechert

6 Seite 6 SATZUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN Jg. 2 Nummer 01/13 Änderungen der Schuleinzugsbereiche 1. Änderung der Satzung zur Festlegung von Einzugsbereichen für kommunale Schulen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz Auf der Grundlage der 5 und 92 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes (GVOBl. M-V S. 687), und des 46 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 539), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl M-V S. 241), wird durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische vom 03. Dezember 2012 und Genehmigung der Unteren Schulaufsichtsbehörde folgende Satzung über die Festlegung von Einzugsbereichen für kommunale Schulen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz erlassen: 1. Der 2 der Satzung wird wie nachfolgend geändert: Der 2 der Satzung wird um einen 2a ergänzt. 2 a Für die Gemeinde Neddemin mit den Ortsteilen Hohenmin und Neddemin wird der Schuleinzugsbereich um die Gesamtschule Altentreptow und die Gymnasien in der Stadt Neubrandenburg erweitert. 2. Der 5 der Satzung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz wird wie folgt geändert: 5 Die 1. Änderung der Satzung tritt rückwirkend mit dem Beginn des Schuljahres 2012/13 in Kraft. Neubrandenburg, den 11. Dezember 2012 Bekanntmachungshinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. 2. Änderung der Satzung zur Festlegung von Einzugsbereichen für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft auf dem Gebiet des Landkreises Müritz Auf der Grundlage der 5 und 92 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687), und des 46 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 539), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl M-V S. 4 Örtlich zuständige öffentliche Schule 241), wird durch Beschluss des Kreistages des Landkreises vom 03. Dezember 2012 und Genehmigung der Unteren Schulaufsichtsbehörde folgende Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemeinbildende und berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis Mecklenburgische erlassen: 1. Der 4 der Satzung wird für die Gemeinden Lärz, Rechlin und Schwarz wie nachfolgend geändert: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Auf der Grundlage des 92 Absatz 2 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 Absatz 2 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird durch Beschluss des Kreistages vom 3. Dezember 2012 die nachfolgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische vom 6. Dezember 2011, geändert durch: die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26. März 2012 und die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17. September 2012 wird wie folgt geändert: Aufwandsentschädigung Abs. 5 wird um folgende Sätze ergänzt: Bei der Vertretung des Landkreises in Gesellschaften, in denen keine Beträge pro Sitzung gewährt werden, sondern die Vergütung und Aufwandsentschädigung für das ganze Jahr gewährt werden, sind diese, sofern sie einen Betrag von 1.200,00 EUR für das Mitglied bzw ,00 EUR für den Vorsitz überschreiten, abzuführen. Satz 2 gilt auch hier entsprechend Aufwandsentschädigung Nach Abs. 8 folgender Abs. 9 eingefügt: (9) Die Zugführer der Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Mecklenburgische erhalten eine pauschalisierte monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 EUR Zuständigkeiten bei finanziellen Angelegenheiten In Abs. 1 Buchstabe g) wird der Klammerzusatz wie folgt neu gefasst: (unter 100 Euro). Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Neubrandenburg, 11. Dezember 2012 Bekanntmachungshinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Neubrandenburg, 11. Dezember 2012 Bekanntmachung der Straßenaufsichtsbehörde zur Teileinziehung eines öffentlichen Weges an der Feisneck in der Gemarkung Waren (Müritz) Der als Straßenaufsichtsbehörde gibt bekannt, dass gemäß 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GS Meckl. Vorp. Gl. Nr. 90-l) in der zuletzt geänderten Fassung, der nachstehende öffentliche Weg mit der Beschränkung der Widmung auf den Fußgänger- und Radverkehr vollzogen wird. Demnach wird auf Antrag der Stadt Waren (Müritz), der öffentliche Weg zwischen der Gemeindestraße An der Feisneck und Federower Weg (unbefestigter Waldweg) durch 2 Poller (siehe Foto) auf den Durchgangsverkehr für Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt. Die Teileinziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim des Landkreises Mecklenburgische als Straßenaufsichtsbehörde,, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem Regionalstandort eingelegt werden. Waren, den 03. Januar 2013 Anträge zur Beteiligung an Mikroprojekten Ab sofort können wieder Anträge zur Beteiligung an Mikroprojekten beim Präventionsrat für Kriminalitätsvorbeugung des Landkreises Mecklenburgische (KPR) gestellt werden. Für die Beteiligung des KPR kommen Präventionsprojekte in Frage, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen. Zuwendungsempfänger können freie Träger, Institutionen oder Einzelpersonen sowie Städte/Ämter, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind, sein. Anträge werden auf Nachfrage zugesandt. Wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin. Kontakt: Angelika Wiedemann-Rudolph Tel.: angelika.wiedemannrudolph@lk-seenplatte.de 2. Der 5 der Satzung des Landkreises Müritz wird wie folgt geändert: 5 Inkrafttreten Diese 2. Änderung der Satzung tritt rückwirkend mit Beginn des Schuljahres 2012/13 in Kraft. Neubrandenburg, den 11. Dezember 2012 Bekanntmachungshinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrensund Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Neubrandenburg, den 11. Dezember 2012 Der Hegeverbund Nossentiner Heide weist darauf hin, dass gemäß Paragraph 19 Absatz 1 Ziffer 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) das Sammeln von Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten verboten ist. Gemäß Mitteilung des Hegeverbundes Nossentiner Heide Paragraph 39 Ziff. 5 BJagdG ist eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren und kann gemäß Paragraph 39 Abs. 3 BJagdG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Die Revierinhaber des Hegeverbundes werden auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften besonders achten und das Stangensammeln ohne gültigen Sammelschein zur Anzeige bringen. Der Vorstand

7 Jg. 2 Nummer 01/13 SATZUNGEN/BEKANNTMACHUNGEN Seite 7 Satzung des Landkreises über die Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung Auf Grund des 92 i. V. m. 5 und 118a der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBI. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) i. V. m. 14 der Hauptsatzung für den Landkreis Mecklenburgische vom 06. Dezember 2011 wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag Mecklenburgische am 03. Dezember 2012 folgende Satzung erlassen. Präambel Beirat für Menschen mit Behinderung Unter dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft wird zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis ein Beirat gebildet. Ziel des Beirates ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung im Landkreis abzusichern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Der Beirat befördert Aktivitäten der Verwaltung und des Kreistages, Lebensverhältnisse im Landkreis zu schaffen, welche eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden des Landkreises möglich machen. Der Beirat wirkt darauf hin, dass die Kommunalpolitik die bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Menschen in der Gebietskörperschaft bestimmungsmäßig anwendet, mit Leben erfüllt und alle Arten von Diskriminierung beseitigt und einen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufstellt. Insbesondere das Eintreten für die Teilhabe in der Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnung sowie die barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, verkehrstechnischen Gebrauchsgegenständen, Arten der Informationsverarbeitung stehen dabei im Fokus. Der Beirat wählt für sich unter diesen Leitlinien die Bezeichnung Beirat für Menschen mit Behinderung. 1 Aufgaben des Beirates Wesentliche Aufgaben sind: (1) Unterstützung und Beratung des Kreistages, der Ausschüsse und der Verwaltung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung im Landkreis zu schaffen. (2) Vertretung der Interessen von behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen im Landkreis und Einbringung in die kommunalen Gremien. (3) Ansprechpartner der Menschen mit Beeinträchtigungen sowie ihrer Angehörigen zu sein. Unterstützung Ratsuchender bei der Verwirklichung ihres Anspruches auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Kommune. (4) Mitarbeit im Landesbehindertenbeirat des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (5) Mitarbeit an der Behindertenplanung und am Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des Landkreises. (6) Jährliche Berichterstattung gegenüber dem Kreistag über seine Tätigkeit. Der Bericht enthält Schlussfolgerungen und Schwerpunkte für die weitere Arbeit des Kreistages. 2 Rechte und Pflichten des Beirates (1) Der Beirat soll von der Kreisverwaltung vor dem Einbringen von Verwaltungsvorschriften, Durchführungsbestimmungen und Planungsdokumenten, die die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen, angehört werden. Er ist befugt, Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben. (2) Der Beirat ist befugt, zu einzelnen Themen Arbeitskreise zu bilden. (3) Der Beirat soll von der Verwaltung über alle wichtigen Angelegenheiten, die Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen, informiert werden. (4) Der Beirat hat das Recht, Anliegen, welche Belange der Menschen mit Beeinträchtigungen zum Inhalt haben, über den, den zuständigen Beigeordneten bzw. die Fraktionen an den Kreistag und in den Ausschüssen und die Verwaltung heranzutragen. Im Kreistag und in den Ausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Kreisentwicklung und Tourismus hat der Beirat das Recht, zu behindertenrelevanten Themen gehört zu werden. (5) Der Beirat hat das Recht, entsprechend seinem Aufgabengebiet öffentliche Aussagen zu treffen, Tagungen zu organisieren und durchzuführen sowie weitere Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Der Behindertenbeirat kann das Informations- und Mitteilungsblatt (Kreisanzeiger) und die Homepage des Landkreises für seine Öffentlichkeitsarbeit nutzen. 3 Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat besteht aus 13 ständigen Mitgliedern, die von auf dem Gebiet der Behindertenarbeit tätigen Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen und aus der Verwaltung vorgeschlagen werden. (2) Die 13 Mitglieder des Beirates werden vom Kreistag für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Eine erneute Bestellung in den Beirat ist möglich. Der Beirat bleibt nach seiner Bestellung bis zur Konstituierung eines neuen Beirates im Amt. (3) Stimmberechtigte Mitglieder des Beirates sind für folgende Interessenvertretungen: a) 2 für Menschen mit geistiger Behinderung b) 2 für gehörlose, ertaubte und hörbehinderte Menschen c) 2 für blinde und sehbehinderte Menschen d) 2 für Menschen mit körperlicher Behinderung e) 2 für Menschen mit psychischer Behinderung f) 2 für Selbsthilfegruppen g) 1 für Senioren (1 Mitglied des Seniorenbeirates). Die Behindertenbeauftragte des Landkreises nimmt beratend an den Beiratssitzungen teil. (4) Nach Beendigung der Wahlperiode führt der vorhergehende Beirat die Amtsgeschäfte bis zur Neukonstituierung weiter. (5) Beim Ausscheiden eines Mitgliedes kann auf Vorschlag der unter Punkt 1 genannten Gremien ein Nachfolgekandidat, der vom Kreistag bestätigt wird, in den Beirat nachrücken. 4 Konstituierende Sitzung und Geschäftsführung (1) Aus seiner Mitte wählt der Beirat eine/n Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/innen. Wiederwahl ist zulässig. (2) Die/der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter/innen vertreten den Beirat in der Öffentlichkeit und können Erklärungen abgeben. (3) Die fachliche Unterstützung der Arbeit des Beirates obliegt dem Dezernat III des Landkreises Mecklenburgische. Es lädt zur konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl der/ des Vorsitzenden und der beiden Stellvertreter/innen. (4) Scheidet die/der Vorstandsvorsitzende oder ein/e Stellvertreter/in aus, wählen die Mitglieder des Beirates aus ihren Reihen entsprechende Nachrücker. Der Kreistag wird über diese Änderung informiert. (5) Die Geschäftsordnung regelt die konkreten Aufgaben der/s Vorstandsvorsitzenden, der Stellvertreter/innen und die inneren Angelegenheiten des Beirates. 5 Materielle und finanzielle Sicherstellung (1) Der Landkreis stellt dem Beirat Räume für Sitzungen und für Sprechstunden zur Verfügung. (2) Der Beirat erhält auf Antrag vom Landkreis einen jährlichen Zuschuss nach Maßgabe des Haushaltes. Der Zuschuss ist insbesondere zur Sicherung der Geschäftsführung, für Fahrkosten und gesonderte Maßnahmen der Beiratsarbeit zu verwenden. (3) Für die Mitglieder des Beirates besteht Versicherungsschutz beim Kommunalen Schadensausgleich M-V. 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 12. Dezember 2012 in Kraft. Neubrandenburg, den 11. Dezember 2012 Bekanntmachungshinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Neubrandenburg, den 11. Dezember 2012 Gemäß 4 (3) des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V) vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V, S. 761), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 576), wird die Satzung wie folgt neu gefasst: 1 Name, Sitz und Siegel (1) Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin (im Folgenden Sparkasse genannt) mit dem Sitz in Neubrandenburg ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Die Sparkasse führt ein Siegel mit ihrem Namen. (3) Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. 2 Trägerschaft (1) Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. (2) Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen; im Übrigen gilt das Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in seiner jeweiligen Fassung. 3 Organe Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Satzung für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 4 Zusammensetzung des Verwaltungsrates (1) Dem Verwaltungsrat gehören 15 Mitglieder an. (2) Der Verwaltungsrat besteht aus 1. dem Vorsitzenden ( 10 SpkG M-V), 2. 9 weiteren Mitgliedern ( 11 Abs. 1 SpkG M-V) und 3. 5 Beschäftigten der Sparkasse ( 11 Abs. 2 SpkG M-V). 5 Sitzungen des Verwaltungsrates (1) Der Vorsitzende beruft den Verwaltungsrat ein und leitet seine Sitzungen. (2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zehn Tagen und Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Der Vorsitzende muss den Verwaltungsrat binnen angemessener Frist einberufen, wenn die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Vorstand oder die Hälfte der Mitglieder des Kreditausschusses dies unter Angabe des Gegenstandes der Beratung beantragen. In dringenden Fällen kann im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn kein Mitglied dem Verfahren widerspricht. (3) Über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen ist. (4) Die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. 6 Kreditausschuss (1) Der Kreditausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates als Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern, deren Zahl der Verwaltungsrat bestimmt ( 17 Abs. 1 SpkG M-V). (2) Der Kreditausschuss wird vom Vorsitzenden einberufen, sooft es die Geschäfte erfordern. (3) An den Sitzungen des Kreditausschusses nehmen die Mitglieder des Vorstandes, die stellvertretenden Vorstandsmitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Kreditausschusses mit beratender Stimme teil. (4) 5 Abs. 3 gilt entsprechend; in der Niederschrift sind das Stimmenverhältnis bei der Beschlussfassung und die Namen der Ablehnenden festzuhalten. 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Neben ordentlichen Mitgliedern können auch stellvertretende Mitglieder bestellt werden, die ständiges und volles Stimmrecht im Vorstand besitzen ( 19 Abs. 1 Satz 2 SpkG M-V). (2) Das Nähere über den Geschäftsgang des Vorstandes, die Geschäftsbereiche der Mitglieder und ihre Vertretung bestimmt die Geschäftsanweisung. 8 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen der Sparkasse sind im Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, dem Stadtanzeiger, und im Internet über die Internetseite des Landkreises Mecklenburgische über den Link Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Aufgebotsund Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern. (2) Bekanntmachungen sind außerdem in den Kassenräumen der Sparkasse auszuhängen. 9 Auslegen der Satzung Die Satzung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung in den Kassenräumen der Sparkasse auszulegen. 10 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Neubrandenburg, 02. Oktober 2012 Verbandsvorsteher Auf der Internetseite des Landkreises veröffentlichte Bekanntmachungen ab 01. Januar 2013 Richtlinie zur Umsetzung des 22 SGB II und 35 SGB XII Landkreis Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Biogasanlage Friedrichshöh Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.centus Hegeverbund Nossentiner Heide - Verbot Sammeln von Abwurfstangen Teileinziehung eines öffentlichen Weges an der Feisneck Verfügung Aufenthaltsgesetz Timur Dachkilgov Rücknahme der Ausweisungsverfügung Mamadu Fati Neufestsetzung Wasserschutzgebiet Dargun I und II Alle Satzungen und Bekanntmachungen des Landkreises finden Sie gemäß 18 der Hauptsatzung auf der Internetseite Das Personalamt informiert: Aktuelle Stellenausschreibungen des Landkreises sind auf der Internetseite des Landkreises unter veröffentlicht. Das Jugendamt informiert: Jugendschöffen gesucht Ausführliche Informationen ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises.

8 Seite 8 INFORMATIONEN AUS DEM LANDKREIS/KREISTAG Jg. 2 Nummer 01/13 Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit 1. Mitglieder und Stellvertreter Vorsitzende: Renate Klopsch - DIE LINKE; Stellvertreter: Klaus Salewski - DIE LINKE Erster Stellvertreter: Frank Münzberger - SPD; Stellvertreter: zurzeit niemand Weitere Mitglieder: 2. Aufgaben Allgemeines Sozialwesen Alten- und Krankenpflege Aufgaben des Gesundheitsund Krankenhauswesens Migranten, Vertriebene, Kriegsopferfürsorge, Aussiedler, Asylbewerber Angelegenheiten der Familien, Frauen und Gleichstellung Angelegenheiten der Senioren Angelegenheiten der Behinderten 3. Sitzungen Konstituierende Sitzung: 22. November 2011 Sitzungen: bisher insgesamt elf Art: beratend öffentlich Renate Klopsch, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit 4. Resümee der Vorsitzenden über die bisherige Arbeit des Ausschusses Dank gilt Herrn Dr. med. Reinhard Anke, der dem Ausschuss im ersten Jahr seines Bestehens vorstand. Die meisten der elf dem Ausschuss angehörenden Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner verfügen über berufliche bzw. ehrenamtliche Erfahrungen im Gesundheitsund Sozialwesen oder in der Wohlfahrtspflege. Neufestsetzung Wasserschutzgebiet Dargun I und II Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Die Stadt Dargun hat einen Antrag auf Veränderung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Dargun I und II nach 51 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449) gestellt. Vor der endgültigen Entscheidung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist gemäß 122 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759) ein Anhörungsverfahren im Sinne des 66 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung vom 26. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666) durchzuführen, in dem das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt gemäß 108 Absatz 2, Satz 2 LWaG die Anhörungsbehörde ist. Die Antragsunterlagen und der Entwurf der Rechtsverordnung werden im Zeitraum vom 04. März 2013 bis 02. April 2013 zur Einsichtnahme ausgelegt im: Der Zuständigkeitsbereich umfasst alle Lebensphasen - von vor der Geburt bis über den Tod hinaus. Neben Leistungen, die der Verbesserung der individuellen Lebenssituation dienen, sind solche zu beachten, die Ungleichgewichte in der Versorgung mit öffentlichen Diensten und Gütern abschwächen sollen: - Pflichtleistungen (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt in der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter, Leistungen für sozialrechtlich angemessenen Wohnraum, kinder- und jugendärztlicher Dienst, Aufnahme von Flüchtlingen), - Pflichtleistungen mit Gestaltungsspielraum (z. B. Schuldnerberatung) und - Freiwillige Leistungen (z. B. Seniorenbegegnungsstätten). Spielräume für die zwei letztgenannten Leistungsarten bleiben kaum infolge des - nicht dem Landkreis anzulastenden - unausgeglichenen Haushalts. Alle freiwilligen Leistungen zu streichen, die ohnehin nur noch einen Bruchteil der Kreisfinanzen ausmachen, würde zu einem deutlichen Verlust an Lebensqualität gerade im dünn besiedelten ländlichen Raum führen. Neben beständiger Befassung mit dem Sozialhaushalt verschaffte sich der Ausschuss im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg sowie im Kreiskrankenhaus Demmin Einblicke in den Krankenhausbetrieb und die aktuellen Anforderungen. Landkreis Der Untere Wasserbehörde/Umweltamt Regionalstandort Waren (Müritz) Zum Amtsbrink Waren (Müritz) Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr Landkreis Rostock Der Untere Wasserbehörde/Umweltamt Am Wall 03-05, Güstrow Dienstag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr Vorgestellt aus dem Kreistag Mitglieder Fraktion Stellvertreter/in Hartmud Anner CDU Helmut Frosch Gisela Weiß (sachkundige Einwohnerin) SPD Roland Thoms Brunhilde Dittrich (sachkundige Einwohnerin) SPD Holger Pflugradt Gritta Neumann CDU Renate Holznagel Prof. Dr. Dr. Helmut Pratzel CDU Erich Zimmermann Kerstin Heinrich DIE LINKE Waltraud Bauer Kilian Schneider GRÜNE Dr. Rainer Kirchhefer Ilona Rettig (sachkundige Einwohnerin) FDP/FW/ WGLR Dr. Arno W. de Pay Norman Runge NPD Jens Blasewitz Auch auf der Agenda standen Betrachtungen der bisher unterschiedlich organisierten Jobcenter, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, Schuldnerberatung, Schwangerschaftsberatung, Selbsthilfegruppen, Versorgung der dem Kreis zugewiesenen Asylbewerber. Ein erster Bericht zu bürgerschaftlichem Engagement, ein Konzept für Pflegestützpunkte - mit Blick auch auf die Zugänglichkeit für die Bürger im Landkreis ebenso wie Unterrichtung über Aufgabenspektrum und Wirken der Psychiatriekoordinatorin sowie der Koordinatorin für Seniorenarbeit/Behindertenbeauftragten. Der Ausschuss begleitete die Erarbeitung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheit von Leistungen für Unterkunft und Heizung als Grundlage für eine einheitliche Richtlinie im Landkreis - auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die sozialräumliche Entwicklung. Ohne Mitwirken von Praktikern involvierter Disziplinen, aus Wohlfahrtseinrichtungen, Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit u. v. a. ist eine zukunftsweisende Ausschusstätigkeit nicht denkbar. Ich danke allen Partnern sowie der Kreisverwaltung, insbesondere den Beschäftigten des Dezernats III, des Sozial- und des Gesundheitsamtes für die konstruktive Zusammenarbeit. Ausdrücklich danke ich den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit für die vertrauensvolle und engagierte Mitarbeit. Stadt Dargun Regiebetrieb - Bauhof/Wasser/ Abwasser Demminer Straße 34, Dargun Montag 13:00 - Dienstag 13:00-16:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Amt Gnoien Der Amtsvorsteher Teterower Straße 11a, Gnoien Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00 - Freitag 08:00 - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt 1. Mitglieder und Stellvertreter 2. Aufgaben Tief- und Hochbauangelegenheiten Bau- und Wohnungswesen Umweltschutz Abfallwirtschaft Immissionsschutz Denkmalpflege und Denkmalschutz 3. Sitzungen Konstituierende Sitzung: 24. November 2011 Sitzungen: bisher insgesamt neun Art: beratend öffentlich Kathrin Grumbach, Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Umwelt Ausschuss für Bau und Umwelt Vorsitzende: Kathrin Grumbach - BÜNDNIS 90/Die Grünen; Stellvertreter: Kilian Schneider - BÜNDNIS 90/Die Grünen Erster Stellvertreter: Heinz-Fritz Müller - SPD; Stellvertreter: Herrmann Grothkopp (sachkundiger Einwohner) - SPD Zweiter Stellvertreter: Hans-Joachim Conrad - CDU; Stellvertreter: Bernd-Tessen von Heydebreck - CDU Weitere Mitglieder: Mittleres Mecklenburg Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Erich-Schlesinger Straße Rostock Montag 09:00-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Mittwoch 09:00-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Freitag 09:00-11:30 Uhr Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Abt. Naturschutz, Wasser und Boden Neustrelitzer Straße 120, Zimmer 411 Montag 09:00-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Mitglieder Fraktionen Stellvertreter Peter Heise SPD Sven Rose Holger Pflugradt SPD Rudolf Reinelt Willi Voß CDU Manfred Komesker Peter Enthaler CDU Harry Frank Manfred Schlüter DIE LINKE Toni Jaschinski Frank Nieswandt DIE LINKE Manfred Schwarz Jörg Lange FDP/FW/ WGLR Werner Niepel Torsten Schmidt NPD Jörg Woelke-Sandt 4. Resümee der Vorsitzenden über die bisherige Arbeit des Ausschusses Hauptaugenmerk des Ausschusses, der im Januar zum 9. Mal tagte, ist die Zusammenführung der unterschiedlichen Ausgangssituationen, die sich aus den unterschiedlichen Arbeitsweisen und Vertragssituationen der Altkreise ergeben. Dabei muss fast immer von einer langen Übergangsfrist ausgegangen werden. Als wichtigste Felder seien hier die Abfallwirtschaft und der Straßenbau genannt. Beide Themen wurden in der Vergangenheit mehrfach beleuchtet und werden auch in Zukunft den Ausschuss überproportional beschäftigen. So ist es nicht ganz einfach, die unterschiedlichen Systeme der Restmüll- und Wertstofferfassung bürgerfreundlich und zugleich kostengünstig für Bürger und Landkreis zusammen zu führen. Man denke nur an das Thema der kostenlosen Grünschnitterfassung! Bedingt aus der Vertragssituation wird es frühestens zum ein einheitliches System im gesamten Kreis geben. Wie dieses jedoch endgültig aussehen wird, bleibt im Ausschuss zu diskutieren und ist letztendlich von den sich ständig ändernden finanziellen Rahmenbedingungen abhängig. Das zweite große Feld, das immer wiederkehrend den Ausschuss beschäftigt, ist der Straßenbau. Lange Planungsphasen, fehlende Gelder und ein hoher Grad an Begehrlichkeiten machen es den Ausschussmitgliedern schwer, hier gerecht zu sein. Aus den Planungslisten der Altkreise wurde eine gemeinsame Prioritätenliste zusammengestellt, die es nun gilt, bis 2014 einzuhalten. Dringlichkeitsanträge durch Winterschäden, Überschneidungen mit innerörtlichen Planungen, fehlende oder verzögerte Fördermittelbereitstellung - all das führt dazu, dass dieses Thema immer wieder den Ausschuss beschäftigt. Dazu der Auftrag der Verwaltung, ein vernünftiges Radwandernetz flächendeckend für den Großkreis zu entwickeln. Auch hier wird der Ausschuss ständig informiert und begleitet die Planung kritisch. Die beste Planung, die beste Begleitung durch den Ausschuss nützt allerdings ohne Geld in der Realität wenig. Mit 59 Naturschutzgebieten, 21 Landschaftsschutzgebieten, 837 Seen, vielen einzelnen Naturdenkmalen, zwei ganzen und Anteilen an zwei weiteren Naturparks Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Mittwoch 09:00-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Freitag 09:00-11:30 Uhr Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können, kann während der Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlage nehmen und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei den vorgenannten Behörden erheben. Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Heinz Beisheim Amtsleiter sowie dem Müritz-Nationalpark, sollte es selbstverständlich sein, dass den Aufgaben von Natur- und Umweltschutz eine große Bedeutung zukommt. Die Aufgaben hier sind, besonders seit der Übertragung vielfältiger Aufgaben im Gewässer-, Boden- und Artenschutz auf den Landkreis, sehr umfangreich. Da aber auch andere Behörden wie das Staatliche Amt für Umwelt und Naturschutz (STAUN) Zuständigkeiten haben, ist es gerade bei Planungsverfahren für Außenstehende nicht einfach, Verfahrenswege zu verstehen. Das umfangreiche Planungsverfahren zur Deponie Ramelow sei hier stellvertretend genannt. Auch die geplante Novellierung der Schutzgebietsverordnung für den Naturpark Feldberger Seenlandschaft bereitet nicht nur den Ausschussmitgliedern Kopfzerbrechen. Die Anpassung des Alleenschutzkonzeptes auf den Großkreis, wie es im Altkreis Mecklenburg-Strelitz existierte, scheitert immer wieder am Geld. In Zukunft wird sich der Ausschuss verstärkt mit dem Gewässerschutz beschäftigen. Der Ausschuss Bau und Umwelt tagt, oft sich aus der Tagesordnung ergebend, an den unterschiedlichsten Orten. Die Öffentlichkeit der Ausschusssitzung wird leider sehr wenig von Bürgern genutzt. Dabei gäbe es hier nicht nur die Möglichkeit, sich von der Arbeit der Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner/innen zu überzeugen, sondern auch Probleme und Anregungen aus der Region vorzubringen. Selbstverständlich stehen alle Ausschussmitglieder auch außerhalb der Sitzungszeiten den Anliegen aus der Bevölkerung offen gegenüber. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet auf der Landkreisseite

9 Jg. 2 Nummer 01/13 VERSCHIEDENES Seite 9 zeichnet Bürgermeister Käsler aus Als erster Bürgermeister im Landkreis erhielt Wolfgang Käsler aus Briggow eine Urkunde für seine besonderen Leistungen im Ehrenamt vom überreicht. Wolfgang Käsler, der kürzlich seinen 75. Geburtstag feierte, ist seit den ersten freien Wahlen 1990 in der Gemeindevertretung und Bürgermeister. Lange Jahre war er auch Amtsvorsteher des Amtes Stavenhagen Land. In dieser Zeit galt sein Engagement natürlich der Entwicklung in den Gemeinden rund um Stavenhagen, aber auch dem Aufbau der Amtsverwaltung und dem Aufbau des Verwaltungssitzes in Stavenhagen. Wolfgang Käsler liebt die Menschen in seinem Ort und rundherum, freut sich über Vorschläge und Ideen, spornt andere an. Regelmäßigen Kontakt hält er zu den Unternehmern im Ort und besucht die Kinder im Kindergarten. Die Freude und die Liebe an seiner Gemeinde ist ihm auch mit 75 ungenommen und so sprühen seinen Gedanken zielorientiert stets um Neues. v.l.n.r. Johannes Krömer, Amtsvorsteher vom Amt Stavenhagen,, Wolfgang Käsler, Bernd Mahnke, Bürgermeister der Stadt Stavenhagen Volkshochschulen des Landkreises Der Landkreis Mecklenburgische hält vier Volkshochschulen (VHS) an den Standorten Demmin, Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren (Müritz) vor. Alle Volkshochschulen sind staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung und Mitglied im Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern. Das Kursangebot von Volkshochschulen besteht aus Lehrveranstaltungen verschiedener Art und Dauer. Es steht in aller Regel allen Personen ab einem Alter von vierzehn Jahren offen. Das Kursangebot umfasst folgende Themenbereiche: Politik - Gesellschaft - Umwelt Arbeit und Beruf Sprachen Gesundheitsbildung Kultur, Kunst und Gestaltung Schulabschlüsse ( z. B. Hauptschulabschluss, Mittlere Reife) Studienreisen Demmin Neubrandenburg Neustrelitz Müritz Saarstraße 22 d Bienenweg 1 Hittenkoferstraße 28 Güstrower Straße Demmin Neustrelitz Waren (Müritz) Dr. Gerald Gröning, Leiter Diana Howe, Amt. Leiterin Christel Reddig, Leiterin Marlies Pank, Leiterin Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Monika Mahler Dr. Renate Schlüter Gabriele Maschitzke Margitta Kahl, Außenstelle Röbel Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Birgit Pulver Harry Hahne Silke Kernchen Fax: Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Anna Spietz, Doris Opp Birgit Suska Tel.: Tel.: Fax: Fax: Ausgewählte Kurse der Volkshochschule VHS Neubrandenburg VHS Demmin Fachkraft für Büromanagement Der neue Lehrgang Fachkraft für Büromanagement (XB) vermittelt Berufstätigen, Berufsrückkehrerinnen sowie Berufsrückkehrern und Selbstständigen eine Grundlagenbzw. Zusatzqualifikation zur Geprüften Fachkraft Büromanagement (Xpert Business). Beginn: 11. März 2013, 17:00 Uhr Dauer: 200 U-Std. Gebühr: 600,00 EUR + anfallende Prüfungsgebühren Bitte lassen Sie sich zur Bildungsprämie beraten unter Tel (Frau Howe) Lust auf eigenen Honig Dieser Kurs umfasst sowohl die Vermittlung von Theorie als auch praktische Übungen am Bienenvolk. Der Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem Imkerverein Waren durchgeführt. Kursleiter: Dieter Vibrans Beginn: 06. März 2013, 18:00-19:30 Uhr Dauer: 10 U-Std. Gebühr: 30,00 EUR Sommerintensivkurs Business English In diesem Sommerintensivkurs lernen Sie, wie Sie sich in berufsbezogenen Situationen auf Englisch verständigen. Behandelt werden die für diesen Bereich wichtigsten Situationen, zum Beispiel Terminvereinbarungen, Kontakte zu englischsprachigen Kollegen, Gespräche mit Kunden, Schreiben von s, Telefonieren. Grundkenntnisse der Niveaustufe A1 sind erforderlich. Beginn: 22. Juli 2013, Dauer: 30 U-Std. Gebühr: 60,00 EUR PC-Kompaktkurs Dieser Kurs wendet sich an Personen, die sich in das Thema Personalcomputer einarbeiten wollen. Neben der Vermittlung zentraler theoretischer Kenntnisse erlernen Sie die Handhabung und Arbeitsweise eines PC`s mittels moderner Software. Hier zu werden die grundlegendsten Inhalte aus den Grundkursen WORD und EXCEL sowie Internet für Einsteiger und Digitale Fotografie vermittelt. Beginn: 19. Februar 2013, 17:30-20:30 Uhr Dauer: 32 U-Std. Gebühr: 96,00 EUR VHS Müritz Autogenes Training Autogenes Training ist eine autosuggestive Methode zur Vitalisierung von Körper und Seele. Dabei wird das Körperempfinden verbessert und eine wesentliche Harmonisierung körperlicher und seelischer Funktionen erreicht. Eine regelmäßige Anwendung trägt deutlich zur Persönlichkeitsstabilisierung bei und hilft Alltagsprobleme souveräner zu verarbeiten. Bitte bringen Sie eine Decke mit! Beginn: 18. Februar 2013, 16:15 Uhr Dauer: 16 U-Std. Gebühr: 40,00 EUR Zeichnen und Malen Vorkenntnisse sind für diesen Kurs nicht erforderlich. Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen der Teilnehmenden werden die Themen der Malerei: Mensch, Landschaft, Stillleben, aber auch abstrakte und experimentelle Malerei im Wechsel und in verschiedenen Techniken erprobt. Diese Kurse finden laufend in Waren (Müritz) statt (montags und dienstags, 17:00-19:15 Uhr). Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Kursleiterin: Ludmila Idt Dauer: 30 U-Std. Gebühr: 75,00 EUR Tango Argentino Der Argentinische Tango, bekannt durch seine Ambivalenz aus leidenschaftlicher Hingabe und sinnlicher Provokation, ist Damit die Finger wie von selbst über die Tastatur fliegen (aus der Rubrik Junge VHS) Für Schüler ab 14 Jahren. Du hast dich entschlossen, das Tastschreiben zu erlernen - eine gute Entscheidung! Mit allen zehn Fingern die Tastatur zu beherrschen, erleichtert dir das Schreiben von Texten für die Schule und in deinem ganzen weiteren Leben. Und noch eine gute Nachricht: Mit dem Zehn-Finger-Schreiben ist es wie mit dem Fahrradfahren: Wer es einmal beherrscht, verlernt es nie wieder. Beginn: 18. Februar 2013, 15:30 Uhr Dauer: 30 U-Std. Gebühr: 67,50 EUR Vorkurs - Vorbereitung auf das Qualifikationsjahr Im Zeitraum von mehreren Monaten wird von den Teilnehmern das vorhandene Wissen aufgefrischt beziehungsweise erweitert, so dass die Teilnehmer in der Lage sind, die Tests in Deutsch, Mathematik und Englisch zu bestehen. Diese sind Voraussetzung für das Erreichen des Qualifikationsjahres. Beginn: 02. April 2013, 12:30 Uhr Dauer: 340 U-Std. Gebühr: 97,32 EUR Die genannten Kurse finden alle in der VHS Neubrandenburg statt. aus diversen Kinofilmen jedermann bekannt. Dieser in Argentinien entstandene Tanz erfreut sich nun auch bei uns immer größerer Beliebtheit und kann in jedem Alter getanzt und erlernt werden. Kursleiterin Frau Schönbach Kurszeit: 22. März 2013, 16:00-21:00 Uhr, und 23. März 2013 von 12:00-17:00 Uhr Gebühr: 42,00 EUR/Person Die genannten Kurse finden alle in der VHS Müritz in Waren (Müritz) statt. Vorbereitung auf den Erwerb der Mittleren Reife An diesem Kurs kann teilnehmen, wer zum Zeitpunkt des Antrages auf die Prüfung das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht Schüler einer öffentlichen, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule ist. Unterricht wird in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, Geografie, Biologie, Physik erteilt. Beginn: 03. Juni 2013, 15:30 Uhr (drei Wochen Vorkurs) Dauer: ca. 800 U-Std. Gebühr: pro U-Std. 0,25 EUR Lehrgang zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen Der Lehrgang ist eine Basisqualifikation für Frauen und Männer, die im Bereich der Tagespflege arbeiten und entsprechend Kinder in dieser Form betreuen möchten. Grundlage für den Lehrgang ist die Qualifizierungs- und Prüfungsordnung für Tagespflegepersonen des Tagesmütter Bundesverbandes. Nach erfolgreichem Abschlusskolloquium erwerben die Teilnehmer das bundesweit anerkannte Zertifikat als Qualifizierte Tagespflegeperson. Informationsveranstaltung, Mittwoch, 03. April 2013, 17:00 Uhr Beginn: 17. April 2013, 18:30-21:45 Uhr Dauer: 160 U-Std. Gebühr: 560,00 EUR (zzgl. Prüfungsgebühren und DRK-Lehrgang) Nunofilzen Interessante Effekte entstehen durch das Befilzen von Wolle auf durchlässiges Gewebe (z. B. Seide) Leitung: Sabine Ziemann Beginn: 23. Februar, 2013, 09:00-16:00 Uhr Dauer: 8 U-Std. Gebühr: 20,00 EUR/14,96 EUR ermäßigt Entspannung und Wohlbefinden durch Tanz und Bewegung Der Kurs wendet sich an alle, die etwas für ihr Gesamtwohlbefinden tun möchten! Er soll sie befähigen Krisensituationen im Alltags- und Berufsleben, unter kompetenter Begleitung, zu bewältigen, bei Erschöpfung wieder stärken oder zur Selbstfindung anregen. Es geht um Tanz und um das Bewusstwerden des eigenen Körpers. Hierbei bedienen wir uns unterschiedlicher Tanzmethoden. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Bequeme Kleidung und eine Decke sind mitzubringen. Leitung: Diana Radzunat- Dürr Beginn: 06. März 2013, 18:00 - Dauer: 16 U-Std. Gebühr: 40,00 EUR/29,92 EUR ermäßigt Die genannten Kurse finden alle in der VHS Demmin statt. VHS Neustrelitz Vorbereitung auf den Erwerb der Mittleren Reife An diesem Kurs kann teilnehmen, wer zum Zeitpunkt des Antrages auf die Prüfung das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht Schüler einer öffentlichen, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule ist. Unterricht wird in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, Geografie, Biologie, Physik, Informatik erteilt. Beginn: 02. September 2013, 16:25 Uhr Dauer: ca. 800 U-Std. Gebühr: pro U-Std. 0,25 EUR In Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung werden innerhalb der Veranstaltungsreihe Wir können mehr als Hochdeutsch folgende Vorträge angeboten: Otto Niemeyer-Holstein - Leben und Werk Referentin: Franka Keil, Kunstwissenschaftlerin Beginn: 19. März 2013, 18:00 - Gebhard Leberecht von Blücher - Der Marschall Vorwärts Referent: Dr. Manfred Jatzlauk, Historiker Beginn: 16. April 2013, 18:00 - Helmut Graf von Moltke - Orientreisender und genialer Militärstratege aus Mecklenburg Referent: Dr. Manfred Jatzlauk, Historiker Beginn: 14. Mai 2013, 18:00 - Für diese Vortragsreihen werden keine Teilnehmerbeiträge erhoben. Um Anmeldung in der VHS Neustrelitz wird gebeten. Zu den neuen gesundheitsfördernden Kursen gehören in diesem Semester: Hatha-Yoga (Grundkurs) unter Leitung von Uta Matecki, Yoga-Lehrerin Beginn: 21. Februar 2013, 18:00 - Dauer: 24 U-Std. Gebühr: 60,00 EUR/45,00 EUR ermäßigt Einführung in die Meditation unter Leitung von Renate Milich, Heilpraktikerin Beginn: 20. Februar 2013, 17:30-18:30 Uhr Dauer: Gebühr: 12 U-Std. 30,00 EUR/22,50 EUR ermäßigt Die genannten Kurse finden alle in der VHS Neustrelitz statt.

10 Seite 10 VERSCHIEDENES Jg. 2 Nummer 01/13 Jugend musiziert erfolgreich in Neubrandenburg Am 19. und 20. Januar 2013 fand der 23. Regionalwettbewerb M-V Süd-Ost Jugend musiziert in Neubrandenburg statt. Der Wettbewerb dient dem Leistungsvergleich und der Talentförderung. Kindern und Jugendlichen bietet sich hier eine Plattform, auf der sie ihr musikalisches Können präsentieren und sich mit Gleichgesinnten austauschen. Gut vorbereitet wetteiferten 176 Nachwuchsmusiker um Punkte und Preise in den ausgeschriebenen Solo- und Ensemblekategorien. Folgende 1. Preisträger konnten die Jury durch ihre Leistung überzeugen und qualifizierten sich für den Landeswettbewerb: Musikschulzweckverband Kon.centus Violine Solo: Charlotte Wenz, Julius-Maximilian Werner, Ermute Holdefleiß, Gretje Roterberg Violoncello Solo: Nick Brinkmann, Anna-Sophie Kerkau, Pauline Spiegel Pop-Gesang Solo: Anna-Sophie Kerkau, Hanna Kuhn, Theresa Jarosch, Franziska Trotz Akkordeon Solo: Anna Bethker, Klara Neumann, Dorothea Vigohl, Sebastian Paschen Gitarren-Ensemble: Celina Richter, Mareike Richert, Lena Lilienthal, Marc Weckwert, Anna Kurtze, Carl Vincent; Schillig, Annelie Weckwert, Henning Menning Vokal-Ensemble: Ceyna Reichel, Johanna Kurzmann, Alexa Beaucamp, Bernadette Bickel, Julia Voß, Johanna Kajewski, Christoph Kurzweil, Anna-Sophie Kerkau, Maxi Sophie Mäder, Luzia Emilie Linström, Ruth-Marie Schilewa, Richard Schilewa, Julius Tews, Florian Aschenbrenner, Florian Werner, Jonathan Aschenbrenner Ensemble Alte Musik : Sophie Schulz, Friederike Schwarz, Hannah Kamischke Regionalmusikschule Malchin e. V. Gitarrenduo: Marleen Alscher, Hannah Grützan Violine: Hagen Frick Pop-Gesang: Saskia Libnow, Anni Springer Violine Solo: Wanda Grundmann, Anna Hahn, Annika Kempf Ensemble Alte Musik : Hannah Grützan, Sarah Zender, Clemens Buhr, Mariska Michaelis, Luisa Weiß, Anna-Lena Horst, Aaron und Charlotte Kettner Sonderpreis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Stückes: Hagen Frick Kreismusikschule Müritz Violine Solo: Marc-Clemens Lange Violoncello Solo: Josef Hudak, Regina Nietz Sie eröffneten das Abschlusskonzert und begeisterten die 250 Zuschauer mit dem Stück Kommt Ihr G Spielen - Das Ensemble Alte Musik (Hannah Grützan, Sarah Zender, Clemens Buhr, Mariska Michaelis, Luisa Weiß (verdeckt), Anna-Lena Horst, Aaron und Charlotte Kettner v. l. n. r.). Foto: Fridolin Zeisler Duo Klavier und ein Blechblasinstrument: Lena Beckmann (Klavier) und Robert Weber (Bariton), Franziska Hellmann (Klavier) und Luca Wala (Posaune) Musikschule Altentreptow/ Demmin e. V. Duo Klavier und ein Blechblasinstrument: Julia Teichmann, Nele Hoeft gratuliert allen Preisträgern und dankt den Mitwirkenden im Hintergrund für die Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung. Für den bevorstehenden Landeswettbewerb am 16. und 17. März 2013 in Stralsund wünscht er viel Erfolg und gutes Gelingen. Hans - Fallada - Stiftung Seit dem Jahr 2000 gibt es die Hans-Fallada-Stiftung. Die Stiftung wurde von der Stadt Neubrandenburg mit dem Ziel errichtet, das Hans-Fallada- Erbe auf Dauer im weitesten Sinne zu pflegen und lebendig zu erhalten. Die Stiftung unterstützt, gemäß 58 Nr. 1 AO, insbesondere die Pflege und Ergänzung der vorhandenen Sammlungen über das Leben und das Werk Hans Falladas sowie die wissenschaftliche Bearbeitung seines schriftstellerischen Werkes. ( 2 der Satzung der Hans-Fallada-Stiftung) Das erste Stiftungskuratorium und den ersten Stiftungsvorstand bestellte die Stadt Neubrandenburg. Im Abstand von drei Jahren werden entsprechend der Satzung der Vorstand und im Abstand von fünf Jahren das Kuratorium als Organe der Stiftung gewählt. Grundsätzlich arbeiten die Mitglieder der jeweiligen Organe ehrenamtlich und als Privatpersonen mit allen rechtlichen Konsequenzen für die Stiftung. Die Mitglieder des Kuratoriums treffen sich einmal jährlich zur Stiftungssitzung, der Vorstand trifft sich halbjährlich, um den Geschäftsbetrieb zu begleiten und die Beschlüsse des Kuratoriums im Sinne des Stiftungszwecks umzusetzen. Die Mitglieder des Kuratoriums nehmen weite Wege in Kauf, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Vorsitzender des Kuratoriums ist gegenwärtig Achim Ditzen, der jüngste Sohn von Anna Ditzen und Hans Fallada. Er wohnt in Dresden und steht der Stiftung mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam mit seinem älteren Bruder Dr. Ulrich Ditzen konnte er wichtige Dokumente zusammentragen, die Einblicke in das Leben und Schreiben des Schriftstellers geben. Gerade hat er die neu entstandene Ausstellung Wie aber bestehe ich vor Dir, sehr liebe Verwandtschaft?! Hans-Fallada-Familienbilder unterstützt. Das Kuratorium bilden weiterhin Frau Erika Becker, Frau Katrin Lüttke, Herr Dr. Joachim Lübbert, Herr Dr. Rainer Ortner, Herr Martin Lorentz und Herr Steffen Schmidt. Allen gemeinsam ist das Engagement für Kultur und hier besonders für Literatur. Einige sind auch über berufliche Betätigungen zur Fallada-Stiftung gelangt, wie Erika Becker, die seit vielen Jahren das Hans-Fallada-Archiv in Carwitz betreut und gleichzeitig Geschäftsführerin des Literaturzentrums Neubrandenburg e. V. ist, von dem das Hans- Fallada-Archiv aufgebaut und ständig erweitert wurde. Das Literaturzentrum Neubrandenburg ist deshalb der wichtigste Partner der Hans- Fallada-Stiftung zur Erfüllung des Stiftungzwecks. Die Stiftung unterstützt den Unterhalt und den Ausbau des Archivs, fördert Ankäufe, Veranstaltungen, wissenschaftliche Konferenzen und Publikationen. Weiterhin setzt sie sich für Schenkungen ein und wirbt um Zustiftungen. Angesichts der in den letzten Jahren ständig gefallenen Zinsen wird die Finanzierung dieser Stiftungsaufgaben immer schwieriger. Auch Ihre Spende wäre willkommen. Die Stiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Der Sitz der Stiftung befindet sich im Brigitte-Reimann-Literaturhaus, Gartenstr. 6, Neubrandenburg, Tel.: , Fax: Spendenkonto: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin BLZ: Konto-Nr.: Text: Volker Kunath Vorsitzender der Hans-Fallada- Stiftung Neubrandenburger Suchtwoche 2013 Die Neubrandenburger Suchtwoche findet vom 29. April bis 03. Mai 2013 statt. Unter der Schirmherrschaft des es des Landkreises Mecklenburgische wird das Thema der Woche Sucht im Alter sein. Denn Menschen im höheren Lebensalter sind eine Risikogruppe beim Missbrauch von Medikamenten und Alkohol, heißt es im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung Initiiert im Jahr 1991 durch das Haus der Begegnung, hat die Suchtwoche in Neubrandenburg eine gute Tradition. Organisiert wird die Woche alljährlich vom Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische in enger Zusammenarbeit mit der Caritas und der Mitwirkung von Vereinen, Kliniken und Institutionen. Sucht im Alter Es gilt das Thema Sucht im Alter in und mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Angebote des Suchtkrankenhilfesystems werden vorgestellt und für die Vernetzung der vorhandenen Angebote wird geworben. An der Vorbereitung und Durchführung der Suchtwoche können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Vereine und Verbände, Betriebe, Heime, Kliniken, Sozialstationen und andere Einrichtungen des Landkreises Mecklenburgische beteiligen. Angebote sind bis zum 01. März 2013 einzureichen. Kontakt: Antje Stang vom Haus der Begegnung Ihlenfelder Straße Neubrandenburg Tel.: antje.stang@shz-nb.de Am Stand des Betreuungszentrums Marina Kaschube - Mitarbeiter vom Haus der Begegnung und vom Betreuungszentrum bei der Suchtwoche 2012 im Gespräch Bild: Elke Palm, Haus der Begegnung Neubrandenburg

11 Jg. 2 Nummer 01/13 KULTUR Seite 11 Annalise-Wagner-Stiftung schreibt Annalise-Wagner-Preis 2013 aus Die Annalise-Wagner-Stiftung aus Neubrandenburg schreibt in diesem Jahr zum 22. Mal den mit Euro dotierten Annalise-Wagner-Preis aus. Dieser regionale Literaturpreis ist ein Vermächtnis der Heimatforscherin Annalise Wagner ( ) aus Neustrelitz und setzt einen Spot auf den nachhaltigen Beitrag von Texten zu Gedächtnis und Erinnerungskultur einer Region. Ausgezeichnet wird ein wissenschaftlicher, populärwissenschaftlicher oder belletristischer Text aller Gattungen und Genres, der inhaltlich Bezug nimmt auf die Region Mecklenburg- Strelitz des Landkreises Mecklenburgische im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern oder der von Autoren verfasst wurde, welche in dieser Region leben. Sowohl Publikationen aus den letzten drei Jahren als auch unveröffentlichte Manuskripte sind willkommen. Bewerbungen von Autorinnen und Autoren, aber auch Vorschläge von Leserinnen und Lesern können ab sofort formlos schriftlich und zusammen mit einem Exemplar des Textes eingereicht werden. Einsendeschluss ist am 15. März Alle Publikationen und Manuskripte werden zurückgegeben. Die Preisträgerarbeit wird von der Jury des Annalise-Wagner- Preises ausgewählt. Zusätzlich kann ein mit 200 Euro dotierter Jugendpreis an junge Autoren vergeben werden. Die öffentliche Preisverleihung findet anlässlich des 110. Geburtstages der Stifterin am 22. Juni 2013 im Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (Leea) in Neustrelitz statt. Kontakt: Annalise-Wagner-Stiftung c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring 53 stiftung.bibl@neubrandenburg.de Tel.: Internet: Veranstaltungen im Landkreis im Zeitraum 16. Februar bis 12. April Auswahl Malchower Treppenhaus- Buchbasar Bibliothek im Haus des Gastes Malchow :00 Uhr Musik ohne (Alters-) Grenzen: The 12 Tenors Täuschungsmanöver Die Meerjungfrau Travestieshow Taucher Einsatz im Tiefenbecken Müritzeum Waren (Müritz) :00 Uhr Senioren-Einwohner- Versammlung Stadtwerke Malchow Folktanz Burg Klempenow Texte & Tannine - eine Veranstaltungsreihe von müritz. buch, Nordkurier, WeinTango, Haus des Gastes Das Paradies der Damen Emilie Zola Haus des Gastes Waren (Müritz) Malchower Buchtreff im Februar Bibliothek im Haus des Gastes Werleburg Malchow Clubkino Burg Klempenow Traditionelles Schlachtefest Feldsteinscheune Bollewick Neubrandenburger Philharmonie: Filmmusik live - Vol :00 Uhr Chinesischer Nationalzirkus: Feng Shui - Balance des Lebens Hochkarätige chinesische Akrobatik Hochzeitsmesse Stefan Gwildis 2013: Frei händig - vierhändig - akustisch Plattdeutscher Nachmittag Hanse-Bibliothek Demmin :00 Uhr Major Westendorf (Betriebsstoffdepot Utzedel) berichtet über seinen Einsatz in Afghanistan Rathaussaal Demmin Multivisionsshow von und mit Roland Marske Gartenträume Schlachtfest AGRONEUM Alt Schwerin Sonntagsvortrag Referent: Dr. Reinhard Witte Heinrich-Schliemann-Museum Ankershagen Ausstellungseröffnung: Urte Zimmermann Aquarelle Galerie der Büdnerei Lehsten Schildkröte hat Geburtstag Müritzeum Waren (Müritz) :45 Uhr Schülerkonzert Karneval der Tiere Aula Goethe-Gymnasium Demmin 16:00 Uhr Hier spielt die Musik - Die Frühlingsgala 2013, mit Schwesterherz, Bernhard Brink, Klaus & Klaus u. a., Moderation: Leif Tennemann :30 Uhr Die Puppenbühne zeigt: Pips und Piep Röbel/Müritz Haus des Gastes Röbel/Müritz 16:00 Uhr Der Seniorenbeirat der Stadt Röbel/Müritz lädt ein: Erbrechtliche Angelegenheiten Referent: Rechtsanwalt Michael Martius Haus des Gastes Röbel/Müritz Folktanz Burg Klempenow Neubrandenburger Philharmonie: 7. Philharmonisches Konzert in Kooperation mit der jungen norddeutschen philharmonie Öffentliche Generalprobe Frauentagfeier Müritz-Hotel Klink Frauentagfeier der Hansestadt Demmin Friesenhalle Demmin Party zum Frauentag :30 Uhr Frauen und Rechtsextremismus Filmvorführung, Vortrag und Diskussion Hanseufer Demmin Frauentagfeier Haus des Gastes Werleburg Malchow Männerschlussverkauf Komödie KfL-Halle Lelkendorf 17:00 Uhr Bläsermusik mit Landesposaunenwart Martin Huss St. Bartholomaei-Kirche Demmin Neubrandenburger Philharmonie in Kooperation mit der jungen norddeutschen philharmonie: 37. Neubrandenburger Konzertnacht: Happy Birthday! Frauentagtanz Tannenrestaurant und Kegelbahn Demmin Tanztee für alle Junggebliebenen zum Frauentag Haus des Gastes Röbel/Müritz Ergebnisse des Kunstunterrichts der Abiturstufe der Kooperativen Gesamtschule Stavenhagen Fritz-Reuter-Literaturmuseum Stavenhagen Tauchereinsatz im Tiefenbecken Müritzeum Waren (Müritz) 12:00 Uhr Kunst in der Mittagspause: zu: Auf direktem Umweg oder: Malerei als Haltung - Thomas Hartmann und Meisterschüler (Nürnberg) Kunstsammlung Neubrandenburg Mein Weg nach oben! Abenteuerbericht eines Kämpfers! Vortragsreihe mit Dieter Böhme Nepal - Everest - Treckingtour mit Island Peak Haus des Gastes Röbel/Müritz Texte & Tannine eine Veranstaltungsreihe von müritz.buch, Nordkurier, WeinTango, Haus des Gastes Neues vom Nachbarn, ungewöhnliche Reisereportage von Oliver Lück Haus des Gastes Waren (Müritz) NIGHT OF THE DANCE präsentiert das neue Programm FLOW Irish Step, Acrobatic, Stunt, Dance Vernissage zur Ausstellung Malerei von Manferd Stepputat Haus des Gastes Waren (Müritz) A Tribute to the Beatles: YES- TERDAY Die authentische Live-Show! Silver Beatles Jubiläumstournee :30 Uhr Tanzshow Müritz-Hotel Klink Werbegemeinschaft Neubrandenburger Innenstadtverein e. V. 4. Sinfonie der Mode - Die neuesten Modetrends Frühjahr und Sommer 2013 Oldieabend mit Kalle und die Müritzechos Gastband Um Himmels Willen aus Goldberg Haus des Gastes Röbel/Müritz Konzert mit der Rockband Lift zum 40-jährigen Bühnenjubiläum Tannenrestaurant Demmin Die Bremer Stadtmusikanten - Ein Märchenballett Konzert Schule musiziert Aula Goethe-Gymnasium Demmin Neubrandenburger Jazzfrühling Neubrandenburg Folktanz Burg Klempenow Rundherum - Die Fahrradweltreise: Eine Multivisionsshow von und mit Thomas Meixner

12 Seite 12 KULTUR Jg. 2 Nummer 01/ :00 Uhr Eröffnung der Sonderausstellung: Bernhard Schrock Was treibt dich mit lila Stift? Kunstsammlung Neubrandenburg Konzert des Peene-Chores, Chor der Fritz-Reuter-Schule und der Band der Schule Sonnenhof Friesenhalle Demmin Benefizkonzert mit der Bigband des Bundespolizeiorchesters Berlin :00 Uhr Grüner Markt Neuer Markt Waren (Müritz) 19. Mecklenburger Ostermarkt Scheune Bollewick 17:00 Uhr Johannespassion von Johann Sebastian Bach Georgenkirche Waren (Müritz) Ostermarkt Speicher Woggersin 19. Ostermarkt Scheune Bollewick Frühlingsfest Markt/Strelitzer Straße Neustrelitz 13:00 Uhr Saatgutbörse Burg Klempenow 16:00 Uhr Neubrandenburger Philharmonie: Sonntagskonzert für die ganze Familie: Die vier Jahreszeiten 17:00 Uhr Passion nach dem Evangelisten Markus von Reinhard Keiser St. Bartholomaei-Kirche Demmin Ferienaktionstag Müritzeum Waren (Müritz) :00 Uhr Konzert De Randfichten Müritz-Hotel Klink Osterallerlei für Jung und Alt AGRONEUM Alt Schwerin Clubkino Burg Klempenow Großes Osternest Neuer Markt Waren (Müritz) 19. Mecklenburger Ostermarkt Scheune Bollewick 17:00 Uhr Osterfeuer Hanseufer Demmin Osterfeuer Volksfestplatz Malchow Tanz in das Osterfest Müritz-Hotel Klink :00 Uhr Ostern im Tiergarten Neustrelitz Mecklenburger Ostermarkt Scheune Bollewick 12:00 Uhr Festtagsbrunch bei Pianomusik Müritz-Hotel Klink :30 Uhr Markttreiben mit Osterfeuer und Live-Musik Müritz-Hotel Klink Ostertanz Tannenrestaurant und Kegelbahn Demmin Tauchereinsatz im Tiefenbecken Müritzeum Waren (Müritz) Plattdeutscher Nachmittag Hanse-Bibliothek Demmin Folktanz Burg Klempenow Lesung Annette Leo Erwin Strittmatter. Die Biografie Fritz-Reuter-Literaturmuseum Stavenhagen :00 Uhr Grüner Mark Neuer Markt Waren (Müritz) Saatgutbörse Lübecker Speicher Demmin Hits by Kids: Konzert der Neubrandenburger Philharmonie mit jungen Preisträgern und Musikschulen der Region Frühlingserwachen im BÄRENWALD MÜRITZ Stuer 118. Sonntagsvortrag Referent: Dr. Reinhard Witte Heinrich-Schliemann-Museum Ankershagen 18:00 Uhr Ute Freudenberg & Band :00 Uhr Kunst in der Mittagspause: Bernhard Schrock Was treibt dich mit lila Stift? Kunstsammlung Neubrandenburg Neubrandenburger Philharmonie: 8. Philharmonisches Konzert Fritz-Reuter-Literaturmuseum Stavenhagen Welcome Center Mecklenburgische Gedenk- und Forschungsstätte Markt Reuterstadt Stavenhagen Tel.: Fax: literaturmuseum@stavenhagen.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr Wochenenden und Feiertage: 10:00 bis 17:00 Uhr Das alte Rathaus ist heute das Reuter-Museum, eines der schönsten Literaturmuseen in Deutschland. (FAZ ) Fritz Reuter ( ) war in seiner Zeit der meistgelesene deutsche Autor. Seine Bücher erreichten enorme Auflagen, und nach seinem Tode gab es in Deutschland einen wahren Kult mit Reuters Leben und seinem Werk. Auch heute erreicht Reuters Werk mit Recht Aufmerksamkeit über die deutschen Grenzen hinaus, und in Mecklenburg- Vorpommern einen sich die Geister, wenn von Reuter die Rede ist. Das Geburtshaus des Stavenhagener Bürgermeistersohns beherbergt seit 1949 das Fritz- Reuter-Literaturmuseum das mehrfach erweitert und umgestaltet, nun in zwei Etagen eine moderne literarische Ausstellung zu Leben, Werk und Wirkung des Schriftstellers zeigt. Tonbeispiele und ein Filmkabinett, in dem mehrere vollständige Filmproduktionen nach Reuters Werken angesehen werden können, auch einige Stationen extra für Kinder, vervollkommnen die Ausstellung. Das Museum verfügt über eine umfangreiche Autographensammlung, ein Artikel- und ein Bildarchiv und eine Fachbibliothek von etwa Bänden. Veranstaltungen unterschiedlicher Genres in eigener Regie oder mit Gästen sind Bestandteil des Angebotes des Museums, das durch das Reuterjahr 2010, in dem der 200. Geburtstag des Dichters mit einer Reihe von besonderen Veranstaltungen und Sonderausstellungen geehrt wurde, nachhaltige Wirkung auf Attraktivität und Besucherresonanz hatte. Die Mittwoch-Lesungen aus Reuters Werken haben schon Tradition, ebenso die szenische Führung mit Luise Reuter Da bin ich die Nächste dazu. Im Haus 2 des Museums ist die ständige Ausstellung Ernst Lübbert - Leben und Werk zu sehen. Im Gewölbe des Stavenhagener Schlosses erzählt eine ständige Ausstellung von der Franzosenzeit in Mecklenburg , verbunden mit einer einzigartigen Waffensammlung aus dem 19. Jahrhundert. Einige Veranstaltungstipps für 2013: März Literaturtage mit dem Hotel Reutereiche 19. April Minsch, blot nich argern! Eröffnung der Sonderausstellung zum 80. Todestag Rudolf Tarnows. 12. Mai Internationaler Museumstag: An Vergangenes erinnern - die Zukunft gestalten - Bilder und Filme früherer Stadtjubiläen von Stavenhagen 07. Juni 99 Läuschen. Herausgeber Hartmut Brun stellt die Anthologie vor 16. August Museumshoffete. Ausstellungseröffnung (angefragt), Gerd Brummund: Chansons und heitere plattdeutsche Lieder. Und dann: Ätendrinkenvertellenverpusten mit dem Förderverein Reutermuseen 06. September Ramona Ramsenthaler, Leiterin der Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin: Theodor Körner - Leben und Werk. Zum 200. Todestag von Th. Körner 23. Oktober Heinrich Bandlow, Lesung 07. November Festliche Verleihung des Fritz- Reuter-Literaturpreises 01. Dezember comics nach Fritz Reuter und Kinderzeitschriften in der DDR - Eröffnung der Sonderausstellung. Angebot Mai, Juni, August, September: donnerstags Schurr-Murr - Vergnügliches aus der norddeutschen Literatur, gelesen von Museumsdirektorin Dr. Cornelia Nenz Der nächste Kreisanzeiger erscheint am 13. April Der Redaktionsschluss ist am 22. März Impressum Kreisanzeiger des Landkreises Mecklenburgische Informations- und Mitteilungsblatt Die Bürgerzeitung erscheint alle zwei Monate in einer Auflagenhöhe von Stück Herausgeber: Landkreis Der Büro des es Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Platanenstraße 43,, Tel.: , Fax: pressestelle@lk-seenplatte.de, Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: Fax: 57930, info@wittich-sietow.de. Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis, Der Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil: M. Groß, Geschäftsführer. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bezug: Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises. Abgabe von kostenlosen Einzel exemplaren in der Kreisverwaltung, Plantanenstraße,. 1. Versendung (Abo) zum Portopreis von 1,55 Euro/Stück über den Landkreis. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

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