Energieeffizienzsteigerung in Unternehmen - Energieverbrauchscontrolling - Referent: Claus Greiser
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- Jacob Winkler
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1 Energieeffizienzsteigerung in Unternehmen - Energieverbrauchscontrolling - Referent: Claus Greiser
2 Energieverbrauchscontrolling wozu? Einführung eines Betrieblichen Energiemanagements Zertifizierung nach DIN EN Energieeffizienzpotentiale ausschöpfen Image pflegen/aufbauen Unternehmensleitlinien umsetzen Steuervorteile für energieintensive Unternehmen sichern 2
3 Betriebliches Energiemanagement Ziel: Erschließung der nichtinvestiven Einsparpotenziale Maßnahmen : Erstellung einer betrieblichen Energieleitlinie Implementierung einer dauerhaften Energiecontrollings Automatisierte Meldung von Verbrauchsschwankungen, Regelmäßige Begehungen der Anlagen Kontrolle und Optimierung der Anlagenparameter Nutzersensibilisierung Erstellung von kostenstellenscharfen Monatsberichten Erstellung eines jährlichen Energieberichts 3
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5 Entschließung des Bundesrates vom Gesetz zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetzes Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass aus Gründen der Standortsicherheit der deutschen Wirtschaft Ausnahmeregeln bei der Energie- und Stromsteuer sowie weiteren energieund klimapolitischen Instrumenten grundsätzlich gerechtfertigt sind. Diese sind jedoch nach Ansicht des Bundesrats ebenso grundsätzlich auf energieintensive Unternehmen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen oder kostenrelevanter spezifischer Teil entsprechender Wertschöpfungsketten sind 5
6 Definition und Verwendung des Begriffs energieintensive Industrie Die Systematik der Ausnahmen ist verwirrend und schwer durchschaubar. Die Zurechenbarkeit der Subventionen zu bestimmten Branchen ist schwierig. Zudem sind die Ausnahmen nicht geeignet, unternehmensintern Planungssicherheit herzustellen. Unternehmen können z.b. aufgrund der Auswirkungen der Regelungen im einen Jahr von einer Ausnahme profitieren, und im nächsten Jahr die Abgabe wieder voll bezahlen müssen. 6
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10 Stromsteuergesetz 9a, 9b Steuersatz (netto) 20,50 /MWh Steuerermäßigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab einer Verbrauchsmenge von mehr als 48,73 MWh/a (Steuerermäßigung um 5,13 /MWh) ( 9b) Steuerbefreiung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ( 9a) für bestimmte Prozesse und Verfahren Elektrolyse Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, keramischen Wandund Bodenfliesen und platten, Ziegeln und sonstiger Baukeramik, Zement, Kalk und gebranntem Gips, Kalksandsteinen, Porenbetonerzeugnissen, Asphalt und mineralischen Düngemitteln Brennen, Schmelzen, Warmhalten oder Entspannen der vorgenannten Erzeugnisse oder der zu ihrer Herstellung verwendeten Vorprodukte Metallerzeugung und -bearbeitung zum Schmelzen, Warmhalten oder Entspannen Keine weiteren Voraussetzungen (bis heute) 10
11 Energiesteuergesetz 51, 54 Steuersatz (netto), Heizöl EL 61,35 /1000 l, Erdgas 5,50 /MWh Flüssiggas 60,60 /1000 kg Steuerermäßigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab einer Verbrauchsmenge von mehr als l/a Heizöl, 181,2 MWh/a Erdgas, kg/a Flüssiggas (Steuerermäßigung um 15,34 /1.000 l, 1,38 /MWh, 15,15 /1.000 kg) ( 54) Steuerbefreiung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ( 51) für bestimmte Prozesse und Verfahren Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, keramischen Wandund Bodenfliesen und platten, Ziegeln und sonstiger Baukeramik, Zement, Kalk und gebranntem Gips, Kalksandsteinen, Porenbetonerzeugnissen, Asphalt und mineralischen Düngemitteln Trocknen, Brennen, Schmelzen, Warmhalten, Entspannen, Tempern oder Sintern der vorgenannten Erzeugnisse oder der zu ihrer Herstellung verwendeten Vorprodukte Metallerzeugung und -bearbeitung chemische Reduktionsverfahren Keine weiteren Voraussetzungen (bis heute) 11
12 Spitzenausgleich 10 StStG, 55 EnStG Seit Anfang 2013 ist der so genannte Spitzenausgleich für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten eine Ermäßigung auf die Ökosteuer. Die Ökosteuer besteht aus einer Stromsteuer und einem Aufschlag auf die Energiesteuer (bis 2006 Mineralölsteuer). Die Ökosteuer wird vom Bund, und damit von den Hauptzollämtern (HZA), verwaltet. Die Einnahmen gelten als Subvention und fließen überwiegend in die Rentenversicherung. Voraussetzung für die Gewährung von Steuerentlastungen bei der Öko-Steuer sind nun Nachweise zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder für kleine und mittlere Unternehmen ein System, das den Anforderungen der DIN EN entspricht. Bislang nicht auf energieintensive Betriebe beschränkt. Durchführungsverordnungen sind in Arbeit. 12
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14 EEG (-Umlage) 2012 Besondere Ausgleichsregelung gemäß 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen Stromverbrauch größer 1 GWh/a Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens größer 14 Prozent Ab 2012 müssen energieintensive Unternehmen gemäß 41 Abs.1 Nr.2 EEG nachweisen, dass eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potentiale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind; dies gilt nicht für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 Gigawattstunden. Antragsstellung für Unternehmen im Antragsjahr 2013: Nachweis einzig durch die Existenz eines Umwelt- und Energiemanagementsystems (EMAS oder DIN EN ISO 50001:2011) möglich. 15
15 Voraussetzung für die Gewährung von Steuerentlastungen bei der Öko-Steuer sind nun Nachweise zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder für kleine und mittlere Unternehmen ein System, das den Anforderungen der DIN EN entspricht. 16
16 Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO
17 DIN EN Energieplanung 18
18 Energieaudit nach DIN EN Definition/Festlegung: von Energiezielen des Anwendungsbereiches, der erforderlichen Daten, durchzuführende Messungen, Detaillierungsstufe/ notwendige Ergebnisse (Orts-)Sichtung der (Produktions-)Anlagen, Prozesse, Nutzerverhalten/ Möglichkeiten der Einflussnahme Datensammlung/Analyse: Bilanzierung und Aufschlüsselung der Energieflüsse in Bezug auf Energiebereitstellung und Energieverbraucher Lastganganalysen Bestimmung, Priorisierung und Quantifizierung (Effizienzpotential, Invest, ROI, ) von Energieeinsparmaßnahmen Dokumentation: Zusammenfassung, Hintergrund, Energieaudit, Effizienzmaßnahmen, Ergebnisportfolio, Anhänge Ergebnispräsentation, Empfehlung 19
19 Energie Controlling - Ziele Verbrauchsauffälligkeiten schnell feststellen Energieverbrauch und Kosten transparent machen Zuordnung des Verbrauchs und der Kosten auf Kostenstellen oder Produktionseinheiten Kennwerte/Benchmarks und Analysen zeigen Handlungsbedarf und Maßnahmenschwerpunkte Hinweise zur Optimierung der Regelungseinstellungen der technischen Anlagen Maximum Überwachung des Energiebezuges Zuverlässiger Energie-Forecast als Einkaufsgrundlage Hinweise zur Dimensionierung von Neuanlagen Präzise Maßnahmenkontrolle belegt die Effektivität der Maßnahmen Kontrolle der Rechnungen der Versorger Nutzer informieren und sensibilisieren Management Review 20
20 Energie Controlling - Aufbau 21
21 Energie Controlling - Datenquellen 22
22 Energie Controlling Automatisierte Teilaufgaben 23
23 Reports für Nutzer 24
24 Energie Controlling Analyse der Daten Visualisiert alle Energiedaten und vergleicht die Werte verschiedener Meßstellen. Die Ergebnisse werden in anschaulichen Statistiken und Tabellen dargestellt und geben einen umfassenden Überblick über die Energienutzung. Lastganglinien Lastgang mit Untermessungen Geordnete Dauerganglinie 25
25 Stromhandel am Termin und Spotmarkt 28
26 Angebot der KEA Voruntersuchung Begehung des Standortes Feststellung der vorhandenen Zähler- und Versorgungsstruktur Identifikation von Energiefaktoren (Einflussgrößen wie produzierte Menge, Außentemperatur, usw.). Identifikation von Personen mit wesentlichem Einfluss auf den Energieverbrauch Aufnahme von Aspekten, die für eine Erweiterung der Messmöglichkeiten relevant sind (bestehende GLT/ PLT, potentielle Zählereinbauplätze, Kabelführungsmöglichkeiten)
27 Angebot der KEA Voruntersuchung Ausarbeitung von Vorschlägen zur stufen weisen Erweiterung der Zählerstruktur. Ermittlung der relevanten Messwerte (HT NT, Leistung, HZ NZ, usw.). Kostenermittlung auf der Basis von Schätzkosten. Erstellung eines Konzeptes zur automatisierten Zählererfassung. Überprüfung der Einbindung anderer Datenquellen (GLT, PLT, historische Daten). Kostenermittlung auf der Basis von Schätzkosten. Reporting Gemeinsames Gespräch zur Festlegung der Zielgruppen, der Intervalle und der Inhalte von Energiereports. Erstellung eines Konzeptes zum Energiereporting.
28 Angebot der KEA Umsetzung Installation von Datenloggern zur Verbrauchsfernüberwachung Aufschaltung der identifizierten Datenquellen Einrichtung der Zähler- und Verbrauchsstruktur und der vereinbarten Reports in einer internetbasierten Software. Verknüpfung der Software mit den Datenloggern Durchführung des Controllings und Reportings in enger Abstimmung mit dem AG
29 Datenlogger 33
30 Datenlogger 34
31 Stromzähler mit Impulsausgang 35
32 Optischer Abtastkopf beim Stromzähler 36
33 Stecker bei Gaszähler 37
34 Optischer Abtastkopf bei der Wasseruhr 38
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