VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten. Impressum
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- Holger Giese
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1 VBLspezial Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost Inhalt 1 Urteil des BFH vom 9. Dezember Meldebeispiele für das Jahr Meldebeispiele für das Jahr Auswirkungen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt 5 Informationen zur Geltendmachung der Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags 6 Hinweis auf unseren Veranstaltungskalender Kontakt zur VBL bei Rückfragen Beste Altersvorsorgeeinrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, bislang war der Arbeitnehmerbeitrag zur VBLklassik im Abrechnungsverband Ost aus versteuertem Entgelt der Beschäftigten zu entrichten. Um insbesondere eine zutreffende Besteuerung späterer Rentenleistungen zu ermöglichen, hatten Sie hierzu der VBL die entsprechenden e zu melden. Im Dezember 2010 hatte der Bundesfinanzhof jedoch entschieden, dass Arbeitnehmeranteile an n des Arbeitgebers zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung grundsätzlich steuerfrei sind. Diese Entscheidung ist auch für die Arbeitnehmerbeiträge zur VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost allgemein anzuwenden. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, können die Beschäftigten allerdings auf die Steuerfreiheit der verzichten und auf diesem Wege die Riester-Förderung weiterhin in Anspruch nehmen. In der Kategorie über eine Milliarde Euro Kapitalanlagen. In der Kategorie über eine Milliarde Euro Kapitalanlagen. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun mit Schreiben vom 25. November 2011 ausführlich dargestellt, wie die geänderte Rechtsprechung zur Besteuerung der Aufwendungen in der Praxis umzusetzen ist. Insbesondere wirkt sich die steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge auch auf das Melde- und Abrechnungsverfahren der VBL aus. Mit der vorliegenden VBLspezial wollen wir Ihnen einen Überblick über die anstehenden Änderungen auf das Meldewesen im Abrechnungsverband Ost geben. In der Kategorie mit mehr als 500 Millionen Euro Kapitalanlagen. Impressum VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hans-Thoma-Straße 19, Karlsruhe. Telefon , Telefax info@vbl.de, Verantwortlich für den Inhalt: Hauptamtlicher Vorstand der VBL Redaktion: Frank Fürniß (KM120) Mit herzlichen Grüßen aus Karlsruhe Claus-Jürgen Rissling Abteilungsleiter Kundenmanagement Stand: Internetversion - Februar 2012
2 Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost 1 Urteil des BFH vom 9. Dezember 2010 Die Zusatzversorgung im Abrechnungsverband Ost wurde in der VBLklassik seit Januar 2004 schrittweise vom Umlageverfahren auf eine kapitalgedeckte Finanzierung umgestellt. Hierzu werden neben den Arbeitgeberumlagen von derzeit 1 Prozent auch in ein Kapitaldeckungsverfahren eingezahlt. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für alle Beteiligten ein einheitlicher Beitragssatz von 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Beitrag zur Kapitaldeckung ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von den Beschäftigten zu tragen. Während die Arbeitgeberbeiträge nach 3 Nr. 63 EStG bislang steuerfrei waren, wurden die Arbeitnehmeranteile aus individuell versteuertem Entgelt einbehalten und vom Arbeitgeber als Schuldner dieser Aufwendungen an die VBL entrichtet. Mit Urteil vom 9. Dezember 2010 (Az. VI R 57/08) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch die Arbeitnehmeranteile am Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung steuerfrei sind. Als Grund gab der BFH an, dass es für die Anwendung des 3 Nr. 63 EStG nicht darauf ankommt, wer wirtschaftlich belastet wird, sondern wer Versicherungsnehmer und somit Schuldner der ist. Dies trifft auch auf den Arbeitnehmerbeitrag zur VBL zu. Nach unserer Satzung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner gegenüber der VBL. Mit Schreiben vom 25. November 2011 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun die Einzelheiten zur Umsetzung des Urteils festgelegt. Den Beschäftigten wird ein Wahlrecht eingeräumt, auf die Steuerfreiheit der nach 3 Nr. 63 EStG zu verzichten und diese weiterhin aus individuell versteuertem Einkommen zu entrichten. Somit wird den Beschäftigten ermöglicht, für ihren Arbeitnehmerbeitrag wie bisher die sogenannte Riester- Förderung in Anspruch zu nehmen, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Über die maßgeblichen Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen haben wir bereits auf unserer Internetseite unter Aktuelles am 28. November 2011 sowie per Newsletter im Dezember 2011 ausführlich informiert. Sie finden diese Hinweise der obersten Finanzverwaltungen zum Nachlesen auf unserer Internetseite unter Service/Downloadcenter/ Rundschreiben. Die Umstellung auf die Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags erfolgte bei einigen Arbeitgebern bereits im Jahr Andere Arbeitgeber werden die Umstellung im Jahr 2012 durchführen. Durch das Wahlrecht der Beschäftigten zur steuerlichen Behandlung des Arbeitnehmeranteils kann es zukünftig zu unterschiedlichen Konstellationen bei den Jahresmeldungen und Abmeldungen kommen. Werden die Arbeitnehmerbeiträge aus steuerfreiem Einkommen an die VBL entrichtet, sind diese mit dem 01 zu kennzeichnen. In diesen Fällen ist zu beachten, dass die arbeitgeberfinanzierten weiterhin vorrangig steuerfrei zu stellen sind. Arbeitnehmerbeiträge, die aus individuell versteuertem Einkommen einbehalten werden, sind wie bisher mit dem 03 zu melden. Um Sie bei Ihrer Arbeit, insbesondere im Hinblick auf die Jahresmeldung 2011 zu unterstützen, haben wir die nachfolgenden Beispiele zusammengestellt. Weitere Beispiele speziell zum Meldewesen im Abrechnungsverband Ost werden wir Ihnen in unseren Seminaren vorstellen. Hinweise zu den Veranstaltungen im Jahr 2012 finden Sie unter Punkt 6 in dieser VBLspezial. 2 VBLspezial
3 2 Meldebeispiele für das Jahr 2011 Beispiele für Meldungen im Abrechnungsverband Ost/Beitrag Beispiel 1. Ein Beschäftigter ist im Jahr 2011 ohne Fehlzeiten pflichtversichert. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für das Jahr 2011 Umlagen im Jahr 2011 für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer ,00 Euro 400,00 Euro 800,00 Euro 800,00 Euro Arbeitnehmeranteil aus steuerfreiem Einkommen * Jahresmeldung ,00 400, ,00 0, ,00 800, ,00 800,00 Arbeitnehmeranteil aus individuell versteuertem Einkommen * Jahresmeldung ,00 400, ,00 0, ,00 800, ,00 800,00 * Hinweise zum : siehe Seite 8 VBLspezial 3
4 Beispiel 2. Ein Beschäftigter ist im Jahr 2011 ohne Fehlzeiten pflichtversichert. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für das Jahr 2011 Umlagen im Jahr 2011 für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer ,00 Euro 150,00 Euro 300,00 Euro 300,00 Euro Arbeitnehmeranteil aus steuerfreiem Einkommen Jahresmeldung ,00 90, ,00 60, ,00 300, ,00 300,00 Arbeitnehmeranteil aus individuell versteuertem Einkommen Jahresmeldung ,00 0, ,00 150, ,00 300, ,00 300,00 4 VBLspezial
5 3 Meldebeispiele für das Jahr 2012 Beispiele für Meldungen im Abrechnungsverband Ost/Beitrag Beispiel 1. Ein Beschäftigter ist im Jahr 2012 ohne Fehlzeiten pflichtversichert. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für das Jahr 2012 Umlagen im Jahr 2012 für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer ,00 Euro 450,00 Euro 900,00 Euro 900,00 Euro Arbeitnehmeranteil aus steuerfreiem Einkommen ,00 450, ,00 0, ,00 900, ,00 900,00 Arbeitnehmeranteil aus individuell versteuertem Einkommen ,00 450, ,00 0, ,00 900, ,00 900,00 VBLspezial 5
6 Beispiel 2. Ein Beschäftigter ist im Jahr 2012 ohne Fehlzeiten pflichtversichert. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für das Jahr 2012 Umlagen im Jahr 2012 für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer ,00 Euro 150,00 Euro 300,00 Euro 300,00 Euro Arbeitnehmeranteil aus steuerfreiem Einkommen ,00 78, ,00 72, ,00 300, ,00 300,00 Arbeitnehmeranteil aus individuell versteuertem Einkommen ,00 0, ,00 150, ,00 300, ,00 300,00 6 VBLspezial
7 Beispiel 3. Zusätzliche Entgeltumwandlung in der freiwilligen Versicherung. Ein Beschäftigter ist im Jahr 2012 ohne Fehlzeiten pflichtversichert. Im November macht er eine Entgeltumwandlung über 240,00 Euro. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für das Jahr 2012 Umlagen im Jahr 2012 für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer ,00 Euro 150,00 Euro 300,00 Euro 300,00 Euro Arbeitnehmeranteil aus steuerfreiem Einkommen ,00 150, ,00 0, ,00 300, ,00 300,00 Arbeitnehmeranteil aus individuell versteuertem Einkommen ,00 18, ,00 132, ,00 300, ,00 300,00 VBLspezial 7
8 Beispiel 4. Wechsel der steuerlichen Behandlung des Arbeitnehmerbeitrags. Ein Beschäftigter ist im Jahr 2012 ohne Fehlzeiten pflichtversichert. Bis zum 30. Juni nimmt er die Steuerfreiheit seiner nach 3 Nr. 63 EStG in Anspruch. Für die Zeit ab 1. Juli wählt er die Steuerfreiheit seiner ab und zahlt diese aus seinem individuell versteuerten Einkommen. Hierfür kann er, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, die sogenannte Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 Umlagen für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 Umlagen für Versorgungskonto II Arbeitgeber für Versorgungskonto II Arbeitnehmer ,00 Euro 190,00 Euro 380,00 Euro 380,00 Euro ,00 Euro 210,00 Euro 420,00 Euro 420,00 Euro zv-pflichtiges ,00 190, ,00 0, ,00 380, ,00 380, ,00 210, ,00 0, ,00 420, ,00 420,00 Hinweise zum. Kennzahl Erläuterung Einzahler (EI) 01 Beteiligter Arbeitgeber Einzahler (EI) 03 Beteiligter Arbeitgeber für Arbeitnehmeranteil am Beitrag gem. 66a VBLS Versicherungsmerkmal (VM) 10 Pflichtversicherung mit Umlagen gem. 64 VBLS Versicherungsmerkmal (VM) 15 Pflichtversicherung mit Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost mit einem Beitragssatz von 4 Prozent gem. 66a VBLS (SM) 01 Steuerfreiheit der nach 3 Nr. 63 EStG (Vollbesteuerung der Rente) (SM) 03 Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost in Fällen, in denen keine Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG in Anspruch genommen wird (individuelle Versteuerung Rentenbesteuerung mit dem Ertragsanteil) (SM) 10 Pauschal ( 40b EStG)/individuell versteuerte Umlage (Rentenbesteuerung mit dem Ertragsanteil) (SM) 11 Steuerfreiheit der Umlage nach 3 Nr. 56 EStG (Vollbesteuerung der Rente) 8 VBLspezial
9 4 Auswirkungen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt Durch die Steuerfreistellung des Arbeitnehmeranteils am Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren wird das steuerpflichtige Entgelt verringert. Verminderungen des steuerpflichtigen Entgelts durch den Arbeitnehmeranteil am Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren führen jedoch nach 64 Abs. 4 Satz 2 VBL-Satzung (in der neuen Fassung der 17. Satzungsänderung) zu keiner Verringerung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der steuerfreien Arbeitnehmerbeiträge wird noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Sozialversicherung geklärt. 5 Informationen zur Geltendmachung der Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags Auf unserer Internetseite haben wir für Sie unter Antworten auf häufige Fragen zur Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags im Abrechnungsverband Ost zusammengestellt, die wir aktualisieren und erweitern. Dort finden Sie ausführlichere Informationen zur Verfahrensweise, wie die Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags für die Jahre 2011 und früher geltend gemacht werden kann, wenn sie vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Soweit über die Einkommensteuerveranlagung noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist, haben die Beschäftigten die Möglichkeit, die Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen. Hierfür müssen die Beschäftigten dem Finanzamt zwei Bescheinigungen vorlegen: Für die Beschäftigten steht zur Beantragung der VBL- Bescheinigung ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Das Antragsformular St001 haben wir für Sie zur Information am Ende dieser VBLspezial abgedruckt. Eine ausfüllbare Version finden Ihre Beschäftigten im Internet unter Auf Wunsch senden wir Ihnen Druckstücke dieses Formulars in der erforderlichen auch gerne kostenfrei zu. Bitte nutzen Sie hierzu einfach unseren Bestellservice unter Wichtiger Hinweis für unsere Arbeitgeber: Wenn Sie für einen Beschäftigten eine Bescheinigung über die Höhe der individuell besteuerten Arbeitnehmeranteile zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt haben, ist laut BMF-Schreiben vom 25. November 2011 der VBL für die einzelnen Beschäftigten die Änderung der steuerlichen Behandlung entsprechend 5 Abs. 2 Lohnsteuerdurchführungsverordnung mitzuteilen. Damit wir die jeweilige Mitteilung ohne weitere Nachfragen zuordnen können, geben Sie bitte auf Ihrer Mitteilung die VBL-Versicherungsnummer des jeweiligen Beschäftigten an. 6 Hinweis auf unseren Veranstaltungskalender 2012 Detailliertere Meldebeispiele und die Auswirkungen des BFH-Urteils zur steuerlichen Behandlung des Arbeitnehmerbeitrags im Abrechnungsverband Ost werden wir anlässlich unserer Intensivseminare in Berlin am 17. und 18. April, in Leipzig am 18. und 19. September sowie während unseres Spezialseminars Meldewesen für Profis in Berlin am 5. Dezember 2012 ausführlich behandeln. Wie üblich können Sie sich auf unserer Homepage unter für diese Seminare einbuchen. Nachweis des Arbeitgebers über die bisher individuell besteuerten Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers Bescheinigung der VBL, ob für das betreffende Jahr bereits Altersvorsorgezulagen geleistet oder ggf. über einen Dauerzulageantrag beantragt wurden oder nicht. VBLspezial 9
10 7 Kontakt zur VBL bei Rückfragen Für Rückfragen zu den geänderten Jahresmeldungen durch das Urteil des Bundesfinanzhofes steht Ihnen unser Arbeitgeberservice gerne zur Verfügung: Brandenburg Telefon 0721/ Telefax 0721/ Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Telefon 0721/ Telefax 0721/ Dienststellen des Bundes und der Bundeswehr, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern Telefon 0721/ Telefax 0721/ VBLspezial
11 VBL. Veranstaltungskalender 2012 VBL. Basisseminar. Grundlagen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Empfohlen für VBL-Neueinsteiger, zum Beispiel für neue Mitarbeiter/-innen in Ihren Personalstellen. Hier werden in einem kompakten Tagesseminar die wesentlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung bei der VBL vermittelt. Der Tarifvertrag Altersversorgung, die VBL-Satzung und die wesentlichen Unterschiede zwischen VBL-Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung werden vorgestellt. VBL. Intensivseminar. Das VBL-Praktikerwissen als zweitägige Kompaktschulung. Zweitagesseminar mit Schulung der neuen RIMA-Inhalte zum Beispiel die neu geregelte Behandlung der Mutterschutzzeiten während der Pflichtversicherung. Zielgruppe dieser Zweitagesschulung sind Personalsachbearbeiter/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen, die für das Meldeverfahren zur VBL verantwortlich sind. Hier informieren wir detailliert über das VBL-Versicherungsrecht. Schwerpunkt ist das Melde- und Abrechnungsverfahren zur VBL mit den ab 2012 geltenden Änderungen der RIMA. Da die Inhalte aufeinander abgestimmt sind, wird diese Schulung als Zweitagesseminar angeboten. VBL. Spezialseminar. Meldewesen für Profis. Geeignet für Mitarbeiter/-innen, die bereits Erfahrung im Melde- und Abrechnungsverfahren zur VBL haben. Die Änderungen der RIMA ab 2012 sowie ausgewählte Sonderfälle, etwa zu Mutterschutz, Elternzeit, Altersteilzeit oder bei Korrekturmeldungen, werden durchgesprochen. Aktuelle Fälle aus der Praxis werden vorgestellt. Profitieren Sie von dem Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern. VBL. Spezialseminar. Freiwillige Versicherung. Ein Tagesseminar für Mitarbeiter/-innen unserer beteiligten Arbeitgeber, die für die Bearbeitung der freiwilligen Versicherung in den Personalstellen verantwortlich sind. In diesem Seminar werden die neuen Versicherungsbedingungen und ein detailliertes Wissen rund um das Thema Freiwillige Versicherung vermittelt sowie die praktische Anwendung in diesem Bereich vorgestellt. VBL. Spezialseminar. Befristet wissenschaftliche Beschäftigte. Dieses Seminar ist für Mitarbeiter/-innen von Personalstellen geeignet, die wissenschaftliche Beschäftigte betreuen. An einem Tag wird kompaktes Praxiswissen über rechtliche Grundlagen und die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei befristet wissenschaftlichen Beschäftigten vermittelt. Praktische Beispiele veranschaulichen die Besonderheiten dieses Personenkreises. Die verschiedenen Seminartermine stehen bereits fest und können über unsere Internetseite unter jeweils mit entsprechender Vorlaufzeit und soweit verfügbar bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung gebucht werden. Weitere Veranstaltungen werden hier rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Teilnahme an den Seminaren 2012 erheben wir eine Kostenbeteiligung von jeweils 120, Euro pro Tag und Person. VBL. Herbsttagung 2012 Vorankündigung. Der Branchentreffpunkt für Führungskräfte des öffentlichen Dienstes. Nach der Sommerpause 2012 erfahren Sie auf dieser Ganztageskonferenz wieder alle Neuigkeiten zur Zusatzversorgung kompakt aus einer Hand. Die Teilnahme ist für Geschäftsführung und Unternehmensleitung unverzichtbar, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Zugleich bietet diese Veranstaltung eine gute Gelegenheit, um mit dem hauptamtlichen Vorstand der VBL ins Gespräch zu kommen. Termine und Tagungsorte stehen bereits fest und können ab Mitte Juni 2012 gebucht werden. Über die Inhalte zur VBL-Herbsttagung 2012 werden wir Sie rechtzeitig gesondert informieren. Bei allen Fragen zu den Veranstaltungen der VBL steht Ihnen unser Team gerne unter Telefon oder per zur Verfügung. VBLspezial 11
12 VBL. Veranstaltungskalender 2012 Tagung Termin Ort Druck: Februar 2012 VBL. Basisseminar. Basisseminar 6. März Karlsruhe Basisseminar 3. Mai Hannover Basisseminar 4. September Düsseldorf Basisseminar 6. November Erfurt VBL. Intensivseminar. jeweils zweitägige Veranstaltung Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 20. bis 21. März Düsseldorf Abrechnungsverband West Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 17. bis 18. April Berlin Abrechnungsverband West Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 17. bis 18. April Berlin Abrechnungsverband Ost Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 15. bis 16. Mai München Abrechnungsverband West Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 12. bis 13. Juni Hamburg Abrechnungsverband West Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 18. bis 19. September Leipzig Abrechnungsverband Ost Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 23. bis 24. Oktober Karlsruhe Abrechnungsverband West Praktikerwissen zu Versicherung und Meldung 20. bis 21. November Hannover Abrechnungsverband West VBL. Spezialseminar. Meldewesen für Profis, Abrechnungsverband West 22. Mai Köln Meldewesen für Profis, Abrechnungsverband West 23. Mai Köln Befristet wissenschaftliche Beschäftigte 19. Juni Karlsruhe Freiwillige Versicherung 20. Juni Karlsruhe Meldewesen für Profis, Abrechnungsverband West 4. Dezember Berlin Meldewesen für Profis, Abrechnungsverband Ost 5. Dezember Berlin VBL. Herbsttagung Nach der Sommerpause 2012 erfahren Sie auf 18. September Hannover dieser Fachkonferenz wieder alle Neuigkeiten zur 19. September Hannover Zusatzversorgung aus einer Hand. 25. September Düsseldorf 26. September Düsseldorf Termine und Tagungsorte stehen bereits fest und können ab Mitte Juni 2012 gebucht werden. Für die 9. Oktober Stuttgart ganztägige Konferenz stehen Ihnen verschiedene 16. Oktober München Alternativtermine zur Verfügung. 23. Oktober Hamburg 24. Oktober Hamburg Über die Inhalte zur VBL. Herbsttagung November Berlin werden wir Sie rechtzeitig gesondert informieren. 7. November Berlin 13. November Leipzig 14. November Leipzig Weitere Konferenztermine aus aktuellem Anlass werden rechtzeitig auf unserer Internetseite unter bekannt gegeben. 12 VBLspezial
13 Bitte senden Sie Ihre Anfrage an oder an die Faxnummer VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zulageverfahren Karlsruhe Arbeitnehmerbeitrag zur VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost. Anforderung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für 2011 und/oder frühere Jahre. VBL-Versicherungsnummer (aus dem Versicherungsnachweis ersichtlich) Name Vorname Straße Hausnummer Postleitzahl Wohnort Geburtsdatum (Tag Monat Jahr) Ich möchte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Steuerfreiheit für meinen Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung bei der VBL in Anspruch nehmen für das Jahr 2011 das/die folgende/n frühere/n Kalenderjahr/e. (Die Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags kann nur für die Kalenderjahre beansprucht werden, für die die Einkommensteuerfestsetzung noch offen ist und noch kein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid vorliegt.) Zur Vorlage beim Finanzamt bitte ich um Übersendung der erforderlichen Bescheinigung, ob für das/die betreffende/n Kalenderjahr/e ein Zulageantrag nach 89 Einkommensteuergesetz gestellt wurde oder nicht. Wichtige Hinweise: Wenn Sie die Bescheinigung anfordern, sind Sie verpflichtet, die VBL über die tatsächliche Inanspruchnahme der Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags im Einkommensteuerbescheid unverzüglich zu unterrichten ( 89 Abs. 1 Satz 5 Einkommensteuergesetz). Wenn Sie zuvor einen Zulageantrag gestellt hatten, dann wird die VBL den an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelten Zulageantrag korrigieren bzw. stornieren. Dies gilt auch für die den Sonderausgabenabzug betreffenden Daten bzw. Bescheinigungen. Die ZfA wird die gegebenenfalls zu Unrecht gewährten Zulagen zurückfordern. Die VBL wird die auf zurückgeforderten Zulagen beruhenden Versorgungspunkte stornieren. Wenn Sie die VBL über die tatsächliche Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nicht informieren, ist die VBL verpflichtet, nach Ablauf von 12 Monaten nach Erteilung der angeforderten Bescheinigung einen an die ZfA übermittelten Zulageantrag sowie die den Sonderausgabenabzug betreffenden Daten bzw. Bescheinigungen zu korrigieren bzw. zu stornieren. Die VBL wird den Zulageantrag nicht korrigieren bzw. stornieren, wenn Sie der VBL die Ablehnung der Steuerfreiheit rechtzeitig nachweisen. Die Steuerfreistellung des Arbeitnehmerbeitrags führt wie die Inanspruchnahme der Riester-Förderung dazu, dass die darauf beruhenden Rentenanteile voll nachgelagert zu versteuern sind. Ort, Datum Unterschrift St Wussten Sie schon? Unter haben wir für Sie die Antworten auf Häufige Fragen zur Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags im Abrechnungsverband Ost zusammengestellt. Telefonnummer für Rückfragen: (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. Höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen.) Datenschutzhinweis: Die Angaben in diesem Antrag werden benötigt, um die zu bescheinigenden Daten zu prüfen und die angeforderte Bescheinigung auszustellen. Die VBL verarbeitet und nutzt diese Angaben ausschließlich für diesen Zweck, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.
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