LANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT
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- Paulina Giese
- vor 8 Jahren
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1 LANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT Außenstelle bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Hinweise für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Hausarbeit A. Zur Erstellung: 1. Überlegen Sie, welche Fragestellung Sie Ihrer Arbeit aufgrund des gestellten Themas zugrunde legen wollen. Präzisieren Sie diese Fragestellung, indem Sie deren Implikationen entfalten. Halten Sie Ihre Überlegungen schriftlich in Form eines Exposés fest. Stellen Sie einen Arbeitsplan auf, in welchem Sie die Ihnen zweckmäßig erscheinenden Schritte fixieren. Spätere Modifikationen, die sich beim Eindringen in das Thema ergeben, sind selbstverständlich möglich. 2. Sammeln Sie zunächst zu Ihrer Fragestellung die einschlägige Literatur, die Sie gründlich und kritisch lesen. Machen Sie Notizen, schreiben Sie für Ihre Fragestellung wichtige Stellen (mit Seitenzahl!) wörtlich heraus; legen Sie einen Zettelkasten an bzw. für jedes Kapitel eine Datei. 3. Wenn Sie gegenseitige Ansichten in der Literatur finden, stellen Sie diese dar und wägen Sie die verschiedenen Standpunkte gegeneinander ab. Das macht die Arbeit interessant. 4. Versuchen Sie, nicht nur wiederzugeben, was andere schreiben, sondern sich ein eigenes Urteil zu bilden und dies zu begründen. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche, vermeiden Sie extensive Einleitungen und auch lange Exkurse, die vom Thema wegführen. 5. Beachten Sie vor allem die wissenschaftliche Diskussion und Entwicklung der letzten Jahre. Stützen Sie sich nicht auf ältere Literatur, ohne geprüft zu haben, ob die dort vertretenen Auffassungen noch haltbar sind. 6. Achten Sie auf klare Gliederung, logischen Aufbau und Gedankengang der Arbeit sowie auf korrekte Wortwahl und Grammatik (Satzbau!), auf Rechtschreibung und Zeichensetzung. Vermeiden Sie Pathos und Allgemeinplätze. 7. Vermeiden Sie lange und häufige Zitate. Zitierte Stellen sollten Ausgangspunkt oder Beleg eigener Gedankenführung sein, d.h. müssen ausgewertet werden. Zitate aus englischen oder französischen Texten sind grundsätzlich im Original wiederzugeben. Inwieweit muttersprachliche Inhaltswiedergaben als notwendig zu erachten sind, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. B. Zur Dokumentation: 1. Das Titelblatt ist nach vorliegendem Muster zu gestalten. Das Thema muss buchstabengetreu mit dem genehmigten Thema übereinstimmen! 2. Das Inhaltsverzeichnis muss Seitenzahlen für die einzelnen Kapitel und Abschnitte enthalten; die Überschriften sollten auch im Text wieder erscheinen. 3. Alle Seiten sind fortlaufend zu nummerieren (nicht Kapitelweise!). 4. Mindestens vier Zentimeter als linken Rand der Seite (Binderand) freilassen; 1,5zeilig schreiben. Die Arbeit sollte aus Umweltschutzgründen doppelseitig bedruckt abgegeben werden. 5. Längere Textquellen, Basistabellen, Berechnungen etc. gehören in den Anhang; Kurven, zusammenfassende Tabellen, Bilder, Grafiken und Zitate, die der Diskussion dienen, kommen in den laufenden Text. Synoptische Übersichten haben eine Nummer, einen Titel und eine Legende. 6. Materialien der unmittelbaren Erhebung u.ä. gehören mit einem Inhaltsverzeichnis, das auch in der eigentlichen Arbeit erscheint, in einen gesonderten Materialband. Der Materialband muss nur einmal abgegeben werden, ebenso eine eventuelle CD ROM oder ein Videoband. Die eigentliche Arbeit ist jedoch zweimal gedruckt und zweimal auf CD im pdf-format abzugeben. Die beschriftete CD kleben Sie bitte jeweils auf die hintere Umschlagsseite der Arbeit! 7. Bei Bedarf ist ein Abkürzungsverzeichnis herzustellen. 8. Die Versicherung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit (s. Anlage) nicht vergessen und in beiden abgelieferten Exemplaren unterschreiben! 9. Lassen Sie die Arbeit fest binden; Ringbindung ist nicht gestattet! 10. WICHTIG: Das Scheinheft ist bei der Abgabe der Arbeit im Prüfungsamt mitzubringen!
2 Literatur: Wörtliche Zitate werden in Anführungszeichen eingeschlossen, Auslassungen durch drei Punkte [...] kenntlich gemacht. Die Quelle wird anschließend durch den Zunamen des Verfassers (evtl. in Großbuchstaben), Erscheinungsjahr (bei mehreren Veröffentlichungen im selben Jahr mit Zusatz von a, b, c usw. oder einem Titelstichwort) und Seitenzahl gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann im Text oder als Fußnote erfolgen, Besonderheiten der Fächer sind zu beachten. So dürfte seit dem Miozän der dicht am Rheingraben gelegene Felsberg von der Sedimentshülle befreit gewesen sein (BRAUN 1969, 17). So dürfte seit dem Miozän der dicht am Rheingraben gelegene Felsberg von der Sedimentshülle befreit gewesen sein. 1 So dürfte seit dem Miozän der [...] Felsberg von der Sedimentshülle befreit gewesen sein (BRAUN 1969, 17). BRAUN 1969, 17 vertritt die Auffassung, dass seit dem Miozän der [...] Felsberg von der Sedimentshülle befreit gewesen sein müsste. Sinngemäß übernommene Formulierungen werden ohne Anführungszeichen geschrieben, aber stets nachgewiesen entsprechend dem Verfahren bei wörtlichen Zitaten. Es ist anzunehmen, dass die Sedimentbedeckung des Felsberges seit dem Miozän abgetragen war (BRAUN 1969, 17). Es ist anzunehmen, dass die Sedimentbedeckung des Felsberges seit dem Miozän abgetragen war. 1 Nach BRAUN (1969, 17) war die Sedimentbedeckung des Felsberges seit dem Miozän abgetragen. Das Verzeichnis der verwendeten Literatur ist alphabetisch zu ordnen nach Namen, Vornamen, Erscheinungsjahr, Auflage, Titel, Erscheinungsort oder Namen, Vornamen, Titel, Auflage, Erscheinungsort und jahr; evtl. in: Zeitschrift oder Sammelband, Jahrgang, Seite, Erscheinungsort und jahr. Hasemeier, Oskar Wilhelm und Schulze, Karla ( ): Der Maikäfer als Gegenstand des Politikunterrichts. Laubhüttenstadt Hasemeier, Oskar Wilhelm und Schulze, Karla (2. Aufl. 1998): Der Maikäfer als Gegenstand des Politikunterrichts. Laubhüttenstadt Hasemeier, Oskar Wilhelm und Schulze, Karla: Der Maikäfer als Gegenstand des Politikunterrichts. Laubhüttenstadt Hasemeier, Oskar Wilhelm und Schulze, Karla: Der Maikäfer als Gegenstand des Politikunterrichts. 2. Auflage Laubhüttenstadt 1998 Besserwisser, Egon (1999): Der Unterrichtsentwurf als Täuschungsmanöver. In: Zs. für angewandten Unfug, Bd. 11, S Besserwisser, Egon: Der Unterrichtsentwurf als Täuschungsmanöver. In: Zs. für angewandten Unfug, Bd. 11/1999, S Noch eine Bitte zur Organisation im Prüfungsamt: Versehen Sie bitte das Deckblatt der Arbeit mit einem Aufkleber, der Namen, Vornamen, Studiengang GHS oder RL und das Jahr enthält, sofern Sie keine Klarsichtfolie als Deckblatt haben. Superklug, Stephanie GHS 2001 Oberweise, Johanna RL BRAUN 1969, 17.
3 WISSENSCHAFTLICHE HAUSARBEIT Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen nach GHPO I vom 22. Juli 2003 Thema Muster vorgelegt von Vorname Name eingereicht bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Referent(in): Korreferent(in) Titel und Name Titel und Name Heidelberg, den
4 M U S T E R Anlage bitte in beide Arbeiten mit einbinden lassen! ANLAGE FÜR DIE WISSENSCHAFTLICHE HAUSARBEIT Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht habe. Entlehnungen aus dem Internet sind durch datierten Ausdruck der ersten Seite belegt. Auf Nachfrage sind sie gedruckt oder auf einem elektronischen Speichermedium im pdf-format nachzureichen. Heidelberg, den... Unterschrift...
5 Auszug aus der Prüfungsordnung: 1 (2) Zweck der Prüfung In der Prüfung soll nachgewiesen werden, dass in den Studienfächern die erziehungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erforderlichenfalls fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten erworben wurden, die für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an Realschulen und für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst erforderlich sind. 13 Wissenschaftliche Hausarbeit 1. In der wissenschaftlichen Hausarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie in der Lage sind, ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten und auszuwerten. Das Thema kann aus dem Erziehungswissenschaftlichen Bereich, dem Grundlagenwahlfach oder einem der studierten Fächer, ggf. unter Einbezug fächerverbindenden Aspekte, gewählt werden hat dem in 1 Abs. 2 umschriebenen Zweck der Prüfung zu entsprechen, wobei die spätere Bildungsarbeit als Lehrkraft zu berücksichtigen ist. 2. Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen und maschinengeschrieben und gebunden in zwei Exemplaren vorzulegen, einschließlich je einer Fassung auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format. 3. Das Thema ist so zu stellen, dass drei Monate zur Ausarbeitung genügen. Spätestens drei Monate nach Vergabe ist die wissenschaftliche Hausarbeit dem Prüfungsamt vorzulegen. Sie muss mit Seitenzahlen, einer Inhaltsübersicht und einem vollständigen Verzeichnis der verwendeten Quellen und Hilfsmittel versehen sein. Das Prüfungsamt kann in besonders begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener Erkrankung) eine Verlängerung der Abgabefrist bis zu einem Monat genehmigen. 4. Der Arbeit ist die schriftliche Versicherung beizufügen, dass sie selbstständig angefertigt, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht wurden. Entlehnungen aus dem Internet sich durch datierten Ausdruck der ersten Seite zu belegen; auf Nachfrage sind sie gedruckt oder auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format nachzureichen. 5. Wird die wissenschaftliche Hausarbeit nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, so gilt diese Prüfungsleistung als mit der Note ungenügend bewertet. 6. Ergänzend zur wissenschaftlichen Hausarbeit kann nach Wahl ein etwa halbstündiger, hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag oder eine Projektpräsentation treten, deren Bewertung in die Note der wissenschaftlichen Hausarbeit in angemessenem Maße eingeht. Die Wahl ist spätestens bei Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen. 7. Auf Vorschlag der Hochschule können zur Erprobung von Reformmodellen an die Stelle der wissenschaftlichen Hausarbeit andersartige Prüfungsleistungen treten, die eine gleichwertige Feststellung der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gewährleisten. Die Durchführung einer solchen Prüfung bedarf der Zustimmung des Prüfungsamtes. Anmeldung der Themen im Mai und Oktober (genaue Daten bitte den Aushängen entnehmen!) Zur Information: Nach ca. 2-4 Wochen werden die Themen vom Leiter der Außenstelle genehmigt und im Schaukasten im Altbau, neben Raum 011b, zusammen mit dem Abgabetermin ausgehängt. Bitte überprüfen Sie dann nochmals, ob der Titel Ihres Themas und Ihr Vorschlag für den Zweitgutachter ggf. geändert wurden. Sollte ein Thema nicht genehmigt worden sein, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Prüfungsamt.
6 PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE HEIDELBERG Name, Vorname:... THEMENVERGABE FÜR EINE WISSENSCHAFTLICHE HAUSARBEIT nach GHPO I vom Erste Anmeldung Zweite Anmeldung. (Professor/in, Fach). (Zweitgutacher/in, nur Dozenten/Dozentinnen mit Lehrauftrag im aktuellen Semester) THEMA: (bitte leserlich schreiben) Fächerkombination: 1. Grundlagenwahlfach:.. 2. Hauptfach:. 3. a) Leitfach:. 3. b) Affines Fach: Das o.g. Thema wurde der Bewerberin/dem Bewerber heute gestellt. Die Bestimmungen des 13 der GHPO I vom sind bekannt. Das Thema wurde unter Berücksichtigung des 1 (2) vergeben Unterschrift der Professorin/des Professors (Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers)... Unterschrift der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters
7 Name und Anschrift der Kandidatin/des Kandidaten... Ständige Anschrift: Telefon:... Semesteranschrift: Telefon:...
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